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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum sicheren Einstapeln von flachen Gegenständen, insbesondere von flachen großformatigen Postsendungen, in ein Stapelfach.
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Eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist aus
EP 2042459 B1 bekannt.
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In
EP 2042459 B1 wird eine Vorrichtung zum Einstapeln („dispositif d'empilage”) flacher Postsendungen beschrieben. Eine Weiche
28 schleust eine Postsendung P aus einem Transportpfad aus. Eine ausgeschleuste Postsendung P wird entlang einer Führungsplatte („plaque de guidage
50”) und einem Endlos-Förderband („courroie d'empilage sans fin
27”) auf der einen Seite und einem weiteren Förderband („courroie d'insertion”) und einer Rolle („poulie
56”) auf der anderen Seite transportiert. Die Postsendung P trifft in einem spitzen Winkel auf einen bereits gebildeten Stapel auf. Hierbei gleitet die Postsendung P zwischen einem ersten Abweiser („premier deflecteur
53”) und einem zweiten Abweiser („deuxieme déflecteur
55”) hindurch. Der erste Abweiser
53 ist z. B. mit einem Winkel von 30 Grad in einer Höhe von 220 mm an der Oberkante der Platte
50 angebracht und bildet eine 40 mm lange Zone. Der zweite Abweiser
55 ist ebenfalls in einer Höhe von 220 mm angebracht. Die beiden Abweiser
53,
55 bilden zusammen einen Ablenkpfad („trajet en chicane”) für die Oberkante („bord superieur”) einer Postsendung P. Der erste Abweiser
53 dreht im Zusammenwirken mit der Rolle
56 einen hinteren Bereich der Postsendung P auf den bereits gebildeten Stapel zu, vgl.
6.
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In
US 6,481,712 B1 wird eine Vorrichtung beschrieben, welche flache Postsendungen aufrecht stehend in einen Sortierausgang („bin
120”) ausschleust. Eine einzustapelnde Postsendung
200 wird mittels eines „pivotable gate
145” aus dem „transport path
198” ausgeschleust. Hierbei wird die Transportrichtung der Postsendung um einen spitzen Winkel gedreht. Die ausgeschleuste Postsendung
200 wird zwischen einer „lead-in guide plate
140” und einer „urge pulley
144” auf der einen Seite und einer „roller assembly
186” auf der anderen Seite hindurch transportiert. Die Postsendung
200 trifft in einem schrägen Winkel auf einen bereits gebildeten Stapel von Postsendungen auf. Aus der „lead-in guide plate
140” ragen drei „kicker fingers
194a,
194b,
194c” hervor. Eine Postsendung
200 drückt beim Einstapeln die „kicker fingers
194a,
194b,
194c” in die „guide plate
140” hinein. Die „kicker fingers
194a,
194b,
194c” erzeugen einen Gegendruck, der im Zusammenwirken mit dem „roller assembly
186” einen hinteren Bereich der Postsendung
200 dreht, vgl.
7.
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In
DE 10 2004 012 379 B4 wird eine Vorrichtung beschrieben, die flache Gegenstände in Form von flachen Postsendungen einstapelt und dadurch einen Stapel aufrecht stehender Postsendungen bildet. Eine Zuführ-Fördereinrichtung wird von zwei Endlos-Förderbändern gebildet, die eine Postsendung zeitweise zwischen sich einklemmen und schräg auf eine Stützvorrichtung und auf einen bereits gebildeten Stapel zu transportieren. Eine Stapelrolle dreht sich und transportiert eine Postsendung parallel zu deren Gegenstandsebene weiter, bis die Postsendung gegen eine Anschlagwand stößt. Die Stapelrolle fungiert zugleich als ein federndes Element. Eine Feder drückt die Stapelrolle und damit eine weitertransportierte Postsendung gegen den Stapel.
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Auch in
DE 19518442 A1 wird eine Einstapelvorrichtung mit einer Stapelrolle beschrieben. Diese Stapelrolle drückt einen Stapel gegen eine Stützwand. Sobald eine weitere Postsendung auf den Stapel zu transportiert wird, wird die Stapelrolle vom bereits gebildeten Stapel weg bewegt, so dass Platz für die zusätzliche Postsendung geschaffen wird. Eine Stapelspirale drückt die Postsendung zusätzlich auf den Stapel zu und ein Leitblech führt die Postsendung während des Zuführens.
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In
EP 1352865 A2 wird ebenfalls eine Einstapelvorrichtung für flache Gegenstände beschrieben. Eine Stapelrolle fungiert als Weitertransport-Einrichtung und rotiert langsamer als die Zuführgeschwindigkeit, mit der Postsendungen im spitzen Winkel auf einen bereits gebildeten Stapel zu transportiert werden. Dies erleichtert das Einstapeln.
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In
DE 19547292 A1 werden eine Vorrichtung und ein Verfahren beschrieben, um flache Postsendungen zu stapeln. Die bereits gestapelten Postsendungen stehen aufrecht auf einem Unterflur-Förderband UB. Ein Stapelwagen SW lässt sich waagerecht verschieben und trägt eine Stapelrolle SR. Eine Unterflur-Stapelspirale SP dreht Postsendungen in Richtung des bereits gebildeten Stapels ST und weg von einem Förderband H. Zwischen der Stapelrolle SR und dem bereits gebildeten Stapel ST befindet sich eine Fühlhebel-Anordnung FH mit drei übereinander angeordneten Fühlhebeln FH1, FH2, FH3, die von Federn gegen den Stapel ST gedrückt werden. Diese Anordnung FH vermag eine Schräglage des Stapels St zu messen. Um eine gemessene Schräglage zu beseitigen, wird der Stapelwagen SW entsprechend bewegt.
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In
DE 3317865 A1 wird ein Stapelfach mit einer Stapelspindel beschrieben. Eine flache Postsendung wird aufrecht stehend zwischen einem Leitblech
4 und einem Transportriemen hindurch transportiert, bis die Postsendung schräg auf einen bereits gebildeten Stapel auftrifft. Beim Transport auf den Stapel zu bringt eine Unterflur-Stapelspindel
2 eine einzustapelnde Postsendung zum Kippen. Die Unterkante der Postsendung wird auf den Stapel zu verschoben, vgl.
3.
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In
WO 2005/040021 A1 wird eine Vorrichtung beschrieben, welche flache Gegenstände in eine Stapelaufnahme einstapelt. Ein bereits gebildeter Stapel
18 lehnt an einer verschiebbar gelagerten Stapelstütze
14 sowie an einer vorderen Anschlagwand
15. Zwei Förderbänder
11,
12 transportieren eine Postsendung
19 dergestalt auf die vordere Anschlagwand
15 zu, dass die aufrecht stehend transportierte Postsendung
19 schräg auf den Stapel
18 auftrifft. Eine Stapelrolle
1 ist auf einem Hebelarm
2 federnd gelagert und transportiert die Postsendung
19 auf die Anschlagwand
15 zu. Der bereits gebildete Stapel
18 befindet sich zwischen der Stapelrolle
1 und der Stapelstütze
14. Zwei Anschläge
4,
5 begrenzen die Auslenkung der Stapelrolle
1, d. h. die Drehung des Hebels
2 und der Stapelrolle um eine senkrechte Drehachse. Ein Dämpfungselement
6 dämpft die Auslenkungen der Stapelrolle
1. Ein Sensor
7 misst die Auslenkung der Stapelrolle
1. Die Stapelstütze
14 oder ein Unterflur-Förderband
17 verschieben den Stapel
18 abhängig von den Messwerten des Sensors
7.
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Auch in
WO 2005/073116 A1 wird eine Vorrichtung beschrieben, welche flache Gegenstände einstapelt. Zwei Förderbänder transportieren eine aufrecht stehende flache Postsendung so, dass die Postsendung schräg auf einen Stapel auftrifft. Der Stapel lehnt an einer Stapelstütze
10 und an einer Anschlagwand
11. Eine Stapelrolle
6 befördert die Postsendung auf die Anschlagwand
11 zu. Eine Stapelspindel
8 sowie ein hakenförmiges Element
1 drehen während des Einstapelns den hinteren Bereich einer Postsendung so, dass die Postsendung auf den Stapel zu gedreht wird.
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Die in
DE 1113182 B beschriebene Einstapelvorrichtung besitzt eine Zuführ-Einrichtung mit einer Schleuderrolle. Auf der Außenfläche dieser Schleuderrolle sitzen elastische Borsten. Diese Schleuderrolle dreht die Hinterkante einer Postsendung auf einen bereits gebildeten Stapel zu, während die Postsendung schräg auf den Stapel zu transportiert wird. Zugleich transportiert eine Stapelrolle die Postsendungen weiter auf eine Anschlagwand zu.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einstapeln von flachen Gegenständen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bereitzustellen, durch die die Gefahr verringert wird, dass ein einzustapelnder Gegenstand sich während des Einstapelns mit einem vorstehenden Element eines Gegenstands eines bereits gebildeten Stapels verhakt.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die lösungsgemäße Vorrichtung zum Einstapeln von flachen Gegenständen besitzt
- – eine vordere Anschlagwand,
- – eine Stützvorrichtung mit einer Stützfläche,
- – einen Boden,
- – eine Zuführ-Einrichtung,
- – eine weitere Transport-Einrichtung und
- – ein federndes Element.
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Die Vorrichtung bildet einen Stapel von flachen Gegenständen die aufrecht auf dem Boden stehen. Dieser Stapel lehnt an der Stützvorrichtung.
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Die Zuführ-Einrichtung transportiert einen weiteren flachen Gegenstand in eine Zuführrichtung auf die Stützvorrichtung zu. Diese Zuführrichtung verläuft parallel zur Gegenstandsebene des flachen Gegenstands und trifft in einem spitzen Winkel auf die Stützfläche, an welcher der Stapel anlehnt.
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Die Weitertransport-Einrichtung transportiert einen flachen Gegenstand, der von der Zuführ-Einrichtung zugeführt worden ist, in Richtung der vorderen Anschlagwand. Darüber hinaus drückt die Weitertransport-Einrichtung den Gegenstand gegen die vordere Anschlagwand.
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Bei diesem Weitertransport berührt die Weitertransport-Einrichtung den Gegenstand zeitweise oder wirkt auf andere Weise auf den Gegenstand ein. Der Gegenstand befindet sich bei dieser Berührung oder sonstigen Einwirkung zwischen der Weitertransport-Einrichtung und einem bereits gebildeten Stapel, der an der Stützvorrichtung anlehnt, oder an der Stützvorrichtung, falls noch kein Stapel gebildet wurde.
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Das federnde Element besitzt einen Kontaktbereich, der mit einem Gegenstand in Berührung kommt, während dieser Gegenstand auf die vordere Anschlagwand zu transportiert wird. Dieser Kontaktbereich befindet sich zwischen demjenigen Bereich der Weitertransport-Einrichtung, der mit einem weiter zu transportierenden Gegenstand in Berührung kommt, und der vorderen Anschlagwand.
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Der Kontaktbereich weist einen Abstand zum Boden auf. Mit „Abstand” des Kontaktbereichs wird der Abstand einer unteren Abschlusskante des Kontaktbereichs zum Boden bezeichnet. Daher tritt die Berührung nur dann auf, wenn der Gegenstand höher als der Abstand ist. Unter „Höhe” wird der Abstand der Oberkante des aufrecht stehenden Gegenstands vom Boden verstanden.
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Der Vorgang, dass der Kontaktbereich mit einem weitertransportierten Gegenstand in Berührung kommt, bewirkt, dass der Gegenstand gegen einen bereits gebildeten Stapel, der an der Stützvorrichtung lehnt, oder gegen die Stützvorrichtung gedrückt wird. Das federnde Element ist so dicht an der vorderen Anschlagwand angebracht, dass der Kontaktbereich einen vorderen Bereich des Gegenstands dann gegen den Stapel oder die Stützvorrichtung drückt, wenn der Gegenstand beim Weitertransport die vordere Anschlagwand erreicht. Diese Wirkung tritt nur dann ein, wenn der Gegenstand höher als der Abstand des Kontaktbereichs vom Boden ist.
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Das federnde Element drückt einen einzustapelnden Gegenstand beim Ende des Weitertransports gegen einen bereits gebildeten Stapel flacher Gegenstände oder gegen die Stützvorrichtung, falls noch kein Stapel gebildet ist.
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Das federnde Element drückt gegen einen flachen Gegenstand, der auf die Anschlagwand zu weitertransportiert wird. Dieser flache Gegenstand steht aufrecht auf dem Boden, während der Gegenstand über den Boden hinweg weitertransportiert wird. Das federnde Element trifft im Kontaktbereich auf den Gegenstand. Weil der Gegenstand weitertransportiert wird, streicht der Kontaktbereich in einem Streifen über einen vorderen Bereich des Gegenstands, bis der Gegenstand auf die Anschlagwand trifft. Dieser Streifen ist so breit, wie die Ausdehnung des Kontaktbereichs in vertikaler Richtung ist.
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Der Kontaktbereich weist einen Abstand zum Boden auf. Daher trifft der Kontaktbereich einen einzustapelnden Gegenstand nur in einem oberen Bereich und nicht über die gesamte Ausdehnung des Gegenstands hinweg. Daher wird der Gegenstand in einem – gesehen in die Weitertransportrichtung – vorderen und oberen Bereich zeitweise verformt. Diese Verformung wird durch das federnde Element im Zusammenwirken mit der Weitertransport-Einrichtung bewirkt, die den Gegenstand mit seiner Vorderkante gegen die Anschlagwand drückt.
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Das federnde Element drückt einen vorderen Bereich des Gegenstands auf die Stützfläche der Stützvorrichtung zu. Diese Wirkung tritt dann auf, wenn der Gegenstand die vordere Anschlagwand erreicht. Dadurch ist der vordere Bereich auch dann noch weggedrückt und umgebogen, wenn ein weiterer Gegenstand einzustapeln ist. Dadurch wird verhindert, dass der weitere Gegenstand sich mit dem bereits eingestapelten Gegenstand verhakt, während dieser weitere Gegenstand auf die vordere Anschlagwand zu transportiert wird. Dies wird bewirkt, weil der vordere Teil weggedrückt wird. Beispielsweise bei Postsendungen befinden sich gerade im vorderen Bereich Laschen o. ä., die zu einem Verhaken führen können.
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Die Tatsache, dass die Vorrichtung ein federndes Element mit einem beabstandeten Kontaktbereich aufweist, führt zu einer höheren Funktionssicherheit und einem besseren Einstapeln von flachen Gegenständen. Ein starres Element würde einen Gegenstand, der einzustapeln ist, permanent verformen, was oft nicht gewünscht wird.
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Das federnde Element verformt nur höhere Gegenstände, nämlich solche Gegenstände, deren Höhe größer als der Abstand des Kontaktbereichs vom Boden ist. Andere Gegenstände werden unter dem federnden Element hindurch transportiert und nicht vom federnden Element verformt. Gerade diese höheren Gegenstände lassen sich oft schwieriger einstapeln als schmalere und niedrigere Gegenstände. Von oben gesehen ist der vordere Bereich des Gegenstands vom federnden Element weg und auf die Anschlagwand zu gekrümmt, wenn dieser Gegenstand die vordere Anschlagwand berührt. Diese Verformung bleibt zumindest so lange bestehen, bis ein weiterer Gegenstand zwischen dem federnden Element und dem verformten Gegenstand hindurch auf die Anschlagwand zu transportiert wird.
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Diese Ausgestaltung verringert die Gefahr, dass ein nachfolgender Gegenstand sich in einer Lasche oder einem sonstigen vorstehenden Element des bereits zur Anschlagwand weitertransportierten Gegenstands verhakt.
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Die lösungsgemäße Vorrichtung lässt sich dazu verwenden, Gegenstände unterschiedlicher Höhe einzustapeln. Nicht erforderlich ist es, die Gegenstände vorab nach Höhe zu sortieren.
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Vorzugsweise ist der Kontaktbereich des federnden Elements schmal und überstreift einen einzustapelnden Gegenstand in einem schmalen Streifen. „Schmal” heißt hier: die Höhe des Kontaktbereichs ist geringer als der Abstand des Kontaktbereichs vom Boden. Dies bewirkt, dass der schmale Streifen, in dem das federnde Element einen transportierten Gegenstand überstreift, mindestens dann unterhalb der Oberkante des Gegenstands liegt, wenn der Gegenstand die maximale Höhe aufweist. Ein solcher Gegenstand maximaler Höhe wird verformt. Ein schmaler Streifen behindert den Vorgang, gestapelte Gegenstände aus der Vorrichtung manuell oder per Handhabungsautomaten zu entnehmen, weniger als ein breiter Streifen.
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Mehrere Parameter der lösungsgemäßen Vorrichtung lassen sich variieren, um z. B. in Experimenten eine gute Wirkungsweise der lösungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten. Zu diesen Parametern gehören
- – die Höhe des Kontaktbereichs,
- – die Federsteifigkeit (Federkonstante) des federnden Elements,
- – der Abstand des federnden Elements von Boden,
- – der Abstand zwischen der Weitertransport-Einrichtung und dem federnden Element,
- – der Abstand zwischen dem federnden Element und der vorderen Anschlagwand,
- – die Ausdehnung des federnden Elements senkrecht zur Weitertransportrichtung und zugleich die Strecke, um die das federnde Element aus seiner ortsfesten Halterung hervorragt, und
- – der Abstand zwischen dem Kontaktbereich des federnden Elements und der Stützvorrichtung.
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Weil sich so viele Parameter variieren lassen, lässt die Vorrichtung sich an unterschiedliche Randbedingungen anpassen. Solche Randbedingungen können z. B. aus den Abmessungen und Biegesteifigkeiten der einzustapelnden Gegenstände oder aus dem zur Verfügung stehenden Platz resultieren.
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Vorzugsweise umfasst der Kontaktbereich des federnden Elements eine Umlenkfläche. Ein Gegenstand, den die Weitertransport-Einrichtung auf die Anschlagwand zu weitertransportiert, trifft mit seiner Vorderkante auf die Umlenkfläche und wird auf die Stützfläche zu umgelenkt. Diese Umlenkung durch die schmale Umlenkfläche trägt zur Verformung des vorderen Bereichs des Gegenstands bei.
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Vorzugsweise das federnde Element so in der Vorrichtung angebracht, dass der Abstand zwischen dem federnden Element und der vorderen Anschlagwand kleiner als die Hälfte der Länge jedes einzustapelnden Gegenstands ist. Als Länge des Gegenstands wird hierbei die Abmessung des Gegenstands in diejenige Transportrichtung, in welcher die Weitertransport-Einrichtung den Gegenstand transportiert, verwendet. In der Regel befindet sich der Schwerpunkt des Gegenstands annähernd auf halber Länge des aufrecht stehenden transportierten Gegenstands. Die Ausgestaltung, dass das federnde Element nahe der vorderen Anschlagwand angeordnet ist, stellt sicher, dass sich das federnde Element dann zwischen dem Schwerpunkt des Gegenstands und der Anschlagwand befindet, wenn der Gegenstand auf die Anschlagwand auftrifft. Dies wiederum stellt sicher, dass der Gegenstand in seinem vorderen Bereich auf die Stützvorrichtung zu gedrückt wird und nicht von der Stützvorrichtung weggedreht wird.
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Bei einer möglichen Verwendung der Vorrichtung kann die Höhe jedes einzustapelnden Gegenstands von Gegenstand zu Gegenstand variieren. Als Höhe wird die Abmessung des aufrecht stehenden Gegenstands in der Gegenstandsebene und senkrecht zum Boden verwendet. Vorzugsweise ist das federnde Element so in der Vorrichtung angebracht, dass folgendes bewirkt wird: Der Abstand des Kontaktbereichs zum Boden ist einerseits geringer als die Höhe des größten einzustapelnden Gegenstands. Andererseits ist der Abstand größer als die Höhe des niedrigsten einzustapelnden Gegenstands. Durch diese Ausgestaltung werden nur höhere Gegenstände von dem federnden Element erreicht und weggedrückt. Gerade diese Gegenstände verhaken sich häufiger mit anderen Gegenständen. Die Notwendigkeit wird vermieden, die Vorrichtung während des Einstapelns verändern zu müssen, z. B. indem das federnde Element auf- und abbewegt wird.
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In einer Ausgestaltung wird die lösungsgemäße Vorrichtung zum Einstapeln von flachen Postsendungen unterschiedlicher Formate verwendet. Diese Postsendungen sollen z. B. gemäß ihren jeweiligen Zustelladressen sortiert werden. Die Postsendungen sollen aufrecht stehend eingestapelt werden. Vorgegeben werden eine minimale Höhe und eine maximale Höhe eines Standardbriefs (in den USA: „letter”) sowie eine maximale Höhe eines Großbriefs („flat”). Die minimale Höhe eines Standardbriefs und die maximale Höhe eines Großbriefs legen zwei Schranken dafür fest, wie groß der Abstand des Kontaktbereichs vom Boden ist. Der Abstand des Kontaktbereichs des federnden Elements zum Boden ist größer als diese maximale Standardbrief-Höhe, aber geringer als die Höhe eines Großbriefs. Dadurch wird bewirkt, dass das federnde Element einen Großbrief erfasst und verformt, während ein Standardbrief unter dem federnden Element hindurch transportiert wird.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben. Dabei zeigen:
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1 die lösungsgemäße Vorrichtung in Draufsicht,
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2 die Vorrichtung in der Ebene I-I von 1.
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Im Ausführungsbeispiel wird die lösungsgemäße Vorrichtung eingesetzt, um flache Postsendungen (Standardbriefe, Großbriefe, Postkarten, Kataloge und Ähnliches) zu stapeln. Jede flache Postsendung erstreckt sich in einer Gegenstandsebene. Die lösungsgemäße Vorrichtung gehört zu einer Sortieranlage mit vielen Sortier-Endstellen. Jede Sortier-Endstelle dieser Sortieranlage besitzt eine solche lösungsgemäße Vorrichtung. Die Vorrichtung fasst alle Postsendungen, die die Sortieranlage in diese Sortier-Endstelle ausschleust, zu einem Stapel zusammen.
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1 zeigt die Vorrichtung des Ausführungsbeispiels in Draufsicht. 2 zeigt die Vorrichtung in der Ebene I-I von 1.
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Die lösungsgemäße Vorrichtung umfasst im Ausführungsbeispiel
- – eine vordere Anschlagwand 1,
- – eine Stützvorrichtung 4 mit einer vertikalen Stützfläche 4.1,
- – eine Schleuderrolle 6,
- – eine rückwärtige Anschlagwand 8,
- – eine Stapelspirale 10,
- – eine Stapelrolle 3,
- – einen Boden B,
- – zwei Endlos-Förderbänder 13, 14,
- – mehrere Rollen für die Förderbänder 13, 14,
- – eine ortsfeste Halterung 15 mit einer senkrechten Begrenzungswand 18 und
- – ein federndes Element 7 mit einer Umlenkfläche 7.1 und einer Befestigung 7.2.
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Das federnde Element 7 ist mittels der Befestigung 7.2 an der ortsfesten Halterung 15 montiert. Im Ausführungsbeispiel hat das federnde Element die Form eines schmalen Streifens, der an einem Ende mittels der Befestigung 7.2 befestigt ist. Vorzugsweise ist das federnde Element 7 als frei schwingendes Blech ausgestaltet.
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In einer Ausgestaltung ragt der schräge Streifen des federnden Elements 7 senkrecht oder bevorzugt schräg in den Transportpfad hinein, über den Postsendungen aufrecht stehend auf die vordere Anschlagwand 1 zu transportiert werden.
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In einer anderen Ausgestaltung ist der schmale Streifen um eine senkrechte Achse geknickt und weist einen senkrechten und einen schrägen Bereich auf. Diese Ausgestaltung ist in 1 angedeutet.
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Zwischen dem federnden Element 7 und dem Boden B besteht ein Abstand U, d. h., das federnde Element 7 befindet sich um einen Abstand U oberhalb des Bodens B. Das federnde Element 7 hat eine Höhe H, also eine vertikale Ausdehnung. Die Höhe H ist im Ausführungsbeispiel weniger als halb so groß wie der Abstand U.
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Im Ausführungsbeispiel ist das Endlos-Förderband 13 in die ortsfeste Halterung 15 eingelassen und ist um mindestens zwei Rollen herumgeführt. Das Endlos-Förderband 14 ist ebenfalls um mindestens zwei Rollen herumgeführt. Alle diese mindestens vier Rollen sind um jeweils eine senkrechte Drehachse drehbar. Jedes Förderband 13, 14 ist um jeweils eine angetriebene Rolle und um mindestens eine Laufrolle herumgeführt. Die Rollen für das Förderband 13 sind dergestalt in die ortsfeste Halterung 15 eingelassen, dass das Förderband 13 etwas aus der Anschlagwand 18 der ortsfesten Halterung 15 hervorragt. Die angetriebene Rolle für das Förderband 14 sitzt im Ausführungsbeispiel auf derselben Welle wie die Schleuderrolle 6. Das Förderband 14 und die Schleuderrolle 6 werden gleichsinnig gedreht.
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Die Förderbänder 13, 14 klemmen eine aufrecht stehende Postsendung zeitweise zwischen sich ein, drehen sich gleichsinnig und mit gleicher Geschwindigkeit und transportieren dadurch die Postsendung in die Zuführrichtung ZR, die in der Gegenstandsebene der Postsendung liegt. In 1 ist der Abstand zwischen den beiden Förderbändern 13, 14 übertrieben dargestellt. Möglich ist, dass die Borsten der Schleuderrolle 6 über das Förderband 13 streifen.
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Im Ausführungsbeispiel klemmen zwei Förderbänder 13, 14 eine Postsendung zeitweise zwischen sich ein. Möglich ist, dass anstelle eines einzigen Förderbands 13 mehrere übereinander angeordnete Förderbänder vorgesehen sind, die um dieselben Rollen herum geführt sind. Das entsprechende gilt für das Förderband 14.
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Die Vorrichtung erzeugt einen Stapel St von aufrecht stehenden Postsendungen. Diese Postsendungen stehen auf dem Boden B, lehnen an die Stützfläche 4.1 der Stützvorrichtung 4 an und stoßen an die vordere Anschlagwand 1 an. Dieser Stapel St wächst in eine waagerechte Stapelrichtung SR, wobei die Stapelrichtung SR senkrecht auf der Stützfläche 4.1 steht und von der Stützfläche 4.1 weg zeigt.
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Die Stützfläche 4.1 gehört in einer Ausgestaltung zu einem so genannten Paddel 4.2, welches verschiebbar auf einer Führungseinrichtung gelagert ist. Das Paddel 4.2 lässt sich dadurch linear in zwei Richtungen parallel bzw. antiparallel zur Stapelrichtung SR verschieben.
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Vorzugsweise bewegen eine Feder 16 und/oder ein Gewicht an einem Seil das Paddel 4.2 mit der Stützfläche 4.1 auf das federnde Element 7 und auf die Stapelrolle 3 zu und damit entgegen der Stapelrichtung SR. Ein wachsender Stapel St von Postsendungen verschiebt das Paddel 4.2 entgegen der Kraft der Feder 16 bzw. der Gewichtskraft weg von dem federnden Element 7 und der Stapelrolle 3.
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Das federnde Element 7 zeigt am freien Ende auf die Stützvorrichtung 4 zu. Dieses freie Ende des federnden Elements 7 umfasst die Umlenkfläche 7.1 und eine abgerundete Spitze.
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Die Endlos-Förderbänder 13, 14 und die Schleuderrolle 6 bilden zusammen die Zuführ-Einrichtung des Ausführungsbeispiels. Die Zuführ-Einrichtung 6, 13, 14 transportiert aufrecht stehende Postsendungen in die Zuführrichtung ZR. Zwischen der Zuführrichtung ZR und der Stützfläche 4.1 tritt ein spitzer Winkel auf. Die Zuführrichtung ZR liegt in der Gegenstandsebene der Postsendungen. Eine einzustapelnde Postsendung wird zunächst von der Zuführ-Einrichtung 6, 13, 14 in die Zuführrichtung ZR transportiert und anschließend um eine senkrechte Achse gedreht, was weiter unten beschrieben wird.
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Die Postsendung wird in eine Richtung annähernd senkrecht zur Stapelrichtung SR weitertransportiert und wird hierbei zwischen einem bereits gebildeten Stapel St und dem federnden Element 7 hindurch transportiert, bis die Postsendung auf die vordere Anschlagwand 1 trifft. Der bereits gebildete Stapel St lehnt an der Stützfläche 4.1 an. Das federnde Element 7 lenkt die Postsendung auf den Stapel St und auf die Stützfläche 4.1 zu um.
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Die Hinterkante einer Postsendung wird von der sich rotierenden Schleuderrolle
6 gefasst, während die Postsendung in die Zuführrichtung ZR auf die Stützvorrichtung
4 und auf die vordere Anschlagwand
1 zu transportiert wird. Diese Schleuderrolle
6 besteht im Ausführungsbeispiel aus einem Zylinder, der um eine senkrechte Drehachse gedreht wird, und aus elastischen Borsten oder sonstigen elastischen Elementen, die an der Mantelfläche des Zylinders befestigt sind, z. B. so wie in
DE 1 113 182 B beschrieben. Mindestens eine Borste der Schleuderrolle
6 fasst die Hinterkante der Postsendung und schiebt die Postsendung zum einen weiter in die Zuführrichtung ZR auf die Stützvorrichtung
4 zu. Zum anderen dreht die Schleuderrolle
6 die Hinterkante der Postsendung weg von der ortsfesten Halterung
15 mit der Anschlagwand
18.
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Die rückwärtige Anschlagwand 8 verhindert, dass die rotierende Schleuderrolle 6 einer Postsendung entgegen der Zuführrichtung ZR nach hinten verschiebt. Vielmehr hält die rückwärtige Anschlagwand 8 einen solchen Gegenstand zurück.
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In einer Ausgestaltung ist die rückwärtige Anschlagwand 8 ortsfest angebracht. Die rückwärtige Anschlagwand 8 kann federnd und dämpfend angeordnet sein, um mechanische Energie zu absorbieren.
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Vorzugsweise streichen die Borsten der Schleuderrolle 6 über eine Kante der rückwärtigen Anschlagwand 8, so dass zwischen der rückwärtigen Anschlagwand 8 und der Schleuderrolle 6 kein Spalt entsteht.
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In einer Ausgestaltung sind in diejenige Kante der rückwärtigen Anschlagwand 8, die zur ortsfesten Halterung 15 hin zeigt, Aussparungen eingelassen. Die Borsten der Schleuderrolle 6 greifen in diese Aussparungen ein. Dadurch wird mit noch größerer Sicherheit verhindert, dass die Schleuderrolle 6 eine Postsendung rückwärts von der vorderen Anschlagwand 1 weg transportiert.
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Vorzugsweise besitzt die Schleuderrolle 6 einen Bereich mit Borsten oder sonstigen elastischen Elementen und einen darunter befindlichen Bereich ohne Borsten. Die beiden Bereiche sind übereinander angeordnet. Vorzugsweise beträgt die vertikale Ausdehnung dieses Bereichs ohne Borsten mindestens U. U ist der Abstand des federnden Elements 7 vom Boden B. Diese Ausgestaltung bewirkt, dass die Schleuderrolle 6 nur höhere Postsendungen, z. B. Großbriefe („flats”) erfasst. Niedrigere Postsendungen, z. B. Standardbriefe („letters”), werden unter den Borsten der Schleuderrolle 6 hindurch transportiert.
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Das weitere federnde Element 17 drückt eine Postsendung ebenfalls weg von der Halterung 15 mit der Anschlagwand 18 und verbessert dadurch die Wirkung der Schleuderrolle 6. Die rückwärtige Anschlagwand 8 ist so angebracht, dass zwischen der ortsfesten Halterung 15 und der rückwärtigen Anschlagwand 8 ein Spalt gebildet wird, durch den die Postsendung hindurchgeschoben wird. Die elastischen Elemente (Borsten) der gedrehten Schleuderrolle 6 durchdringen diesen Spalt.
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Weiterhin begrenzt die rückwärtige Anschlagwand 8 eine rückwärtige Bewegung einer Postsendung, also eine Bewegung entgegengesetzt der Zuführrichtung ZR. Dadurch verringert die rückwärtige Anschlagwand 8 die Gefahr, dass eine zurückfedernde Postsendung eingeklemmt wird, z. B. in rotierende Bestandteile der Schleuderrolle 6.
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Im Ausführungsbeispiel ist die rückwärtige Anschlagwand 8 gekrümmt, und zwar vorzugsweise so, dass die rückwärtige Anschlagwand 8 von oben gesehen ein Segment eines Kreises beschreibt. Der Mittelpunkt dieses Kreises liegt in einer Ausgestaltung auf der vorderen Anschlagwand 1. Dadurch ist der Platz, der eine Postsendung zwischen den beiden Anschlagwänden 1 und 8 zur Verfügung steht, stets gleich, egal in welchem Winkel die Postsendung auf die vordere Anschlagwand 1 trifft. Außerdem wird bewirkt, dass beim Zurückfedern die vordere Kante einer Postsendung annähernd rechtwinklig auf die rückwärtige Anschlagwand 8 auftrifft und die Postsendungen nicht von der rückwärtigen Anschlagwand 8 gebogen oder geknickt wird.
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In einer anderen Ausgestaltung liegt der Mittelpunkt dieses Kreises – von oben gesehen – in der Stapelrolle 3, vorzugsweise auf der Drehachse D, um welche die Stapelrolle 3 gedreht wird. Dadurch ist der Abstand zwischen der Hinterkante der Postsendung und der rückwärtigen Anschlagwand 8 annähernd gleich, während die Postsendung um die Stapelrolle 3 gedreht wird. Der Abstand verändert sich lediglich vor allem deshalb, weil die Postsendung weitertransportiert wird.
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Eine Postsendung, die in die Zuführrichtung ZR transportiert wird, würde im spitzen Winkel auf einen bereits gebildeten Stapel St oder auf die Stützfläche 4.1 stoßen. Dadurch könnte sich eine zugeführte Postsendung an einem vorspringenden Element einer bereits gestapelten Postsendung verhaken.
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Diese Gefahr wird verringert, wenn die Postsendung vor dem Einstapeln um eine senkrechte Achse gedreht wird und nach der Drehung etwa parallel zur Stützfläche 4.1 der Stützvorrichtung 4 und senkrecht zur vorderen Anschlagwand 1 weitertransportiert wird. Diese Drehung der Postsendung wird im Ausführungsbeispiel durch folgende drei Elemente im Zusammenwirken hervorgerufen:
- – durch die Schleuderrolle 6 mit den elastischen Borsten,
- – durch das weitere federnde Element 17 und
- – durch die Stapelspirale 10.
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Alle diese drei Elemente 6, 17, 10 drehen die Postsendung um die senkrechte Achse so, dass die Postsendung aus der Zuführ-Richtung ZR in eine Weitertransport-Richtung, die senkrecht auf der Stapelrichtung SR steht, gedreht wird. Ein hinterer Bereich der Postsendung wird hierdurch von den Endlos-Förderbändern 13, 14 und dadurch von der ortsfesten Halterung 15 weggedreht.
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Die Schleuderrolle 6 dreht sich im Uhrzeigersinn. Das weitere federnde Element 17 drückt eine Postsendung von den Endlos-Förderbändern 13, 14 weg. Die Stapelspirale 10 ist in den Boden B eingelassen und dreht sich so von der ortsfesten Halterung 15 weg, dass eine Postsendung gedreht wird.
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Weil die Schleuderrolle 6, die Stapelspirale 10 und das weitere federnde Element 17 eine zu stapelnde Postsendung drehen, dreht sich die Postsendung um eine senkrechte Achse. Vorzugsweise verläuft diese senkrechte Achse von oben gesehen durch die Stapelrolle 3 hindurch, so dass die Postsendung um die Stapelrolle 3 herum gedreht wird. Die Stapelrolle 3 ist in die Wand 18 der ortsfesten Halterung 15 eingelassen und wird um eine senkrechte Achse gedreht. Dadurch nimmt die Stapelrolle 3 die Postsendung mit, während die Postsendung von den Elementen 6, 10 und 17 gedreht wird. Die senkrechte und sich drehende Stapelrolle 3 berührt hierbei in einem schmalen Berührungsbereich die Postsendung, wobei der schmale Berührungsbereich über die Mantelfläche der Stapelrolle 3 wandert. Vorzugsweise hat die Mantelfläche der Stapelrolle 3 eine Oberfläche mit einem hohen Reibungskoeffizienten, z. B. eine Oberfläche aus hartem Gummi.
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Wie bereits dargelegt, wird eine Postsendung aus der Zuführrichtung ZR in eine Weitertransport-Richtung, die senkrecht auf der Stapelrichtung SR steht, weitertransportiert. Dieser Weitertransport wird durch die Stapelrolle 3 und die Trägheit der bewegten Postsendung bewirkt. Die Postsendung wird solange in eine Richtung parallel zu ihrer Gegenstandsebene transportiert, bis die Vorderkante der Postsendung auf die vordere Anschlagwand 1 stößt.
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Vorzugsweise ist der Abstand zwischen der Stapelrolle 3 und der vorderen Anschlagwand 1 geringer als die Länge der kürzesten einzustapelnden Postsendung – oder wenigstens der meisten einzustapelnden Postsendungen. Dadurch schiebt die Stapelrolle 3 weiterhin gegen die Postsendung, wenn diese Postsendung bereits die vordere Anschlagwand 1 erreicht hat.
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Vorzugsweise ist der Abstand zwischen der Stapelspirale 10 und der vorderen Anschlagwand 1 so gering, dass die Stapelspirale 10 eine lange – oder jede – Postsendung noch erfasst und dreht, wenn die Vorderkante dieser Postsendung bereits auf die vordere Anschlagwand 1 aufgetroffen ist. Besonders lange Postsendungen werden sogar zusätzlich von der Schleuderrolle 6 und dem weiteren federnden Element 17 erfasst.
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Kurz bevor die Vorderkante der Postsendung die vordere Anschlagwand 1 erreicht, trifft die Vorderkante auf die Umlenkfläche 7.1 des federnden Elements 7. Zwischen dieser Umlenkfläche 7.1 und der Transportrichtung, in welche die Postsendung von der Stapelrolle 3 weitertransportiert wird und die annähernd senkrecht auf der Stapelrolle SR steht, liegt ein Winkel zwischen 20° und 70°. Die Umlenkfläche 7.1 steht bevorzugt schräg auf dieser Transportrichtung.
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Mit H wird die Höhe des federnden Elements 7 bezeichnet, mit U der Abstand des federnden Elements 7 vom Boden B.
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Weil H < U gilt und weil die Postsendung auf dem Boden B steht, wird die Postsendung in einem vorderen Bereich verformt. Dieser Effekt würde nicht auftreten, wenn das federnde Element 7 genauso hoch wäre wie die Postsendung. Aber nur eine Teilstrecke der Vorderkante der Postsendung trifft auf die Umlenkfläche 7.1. Dies wird dadurch bewirkt, dass das federnde Element 7 mit einem Abstand U zum Boden B an der Halterung 15 befestigt ist.
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Vorzugsweise ist das federnde Element 7 dergestalt mit einem Abstand U über den Boden B angeordnet, dass Standardbriefe unter dem federnden Element 7 hinwegtransportiert werden, weil die Höhe der Standardbriefe kleiner als U ist. Der Kontaktbereich des federnden Elements 7 berührt ausschließlich Großbriefe, z. B. Briefe des Formats DIN C4 und größer. Der Abstand U liegt also zwischen der vertikalen Ausdehnung eines Standardbriefs und der eines Briefs in Format C4.
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Das federnde Element 7 weist eine Federsteifigkeit (Federkonstante) auf. Diese Federsteifigkeit lässt sich bei der Auslegung der lösungsgemäßen Vorrichtung variieren, z. B. indem die Dicke, die Breite und/oder die Länge des schmalen Blechs variiert werden. Dadurch lässt sich die Federsteifigkeit an eine durchschnittliche erwartete Biegesteifigkeit von einzustapelnden Postsendungen anpassen. Das federnde Element 7 wird vorzugsweise so angeordnet und ausgestaltet, dass das federnde Element 7 eine Verformung von Großbriefen bewirkt, ohne Großbriefe zu beschädigen.
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Während die Postsendung weiter auf die vordere Anschlagwand 1 zu transportiert wird, streicht die Umlenkfläche 7.1 in einem schmalen Streifen über die Postsendung. Die Postsendung wird zum einen umgelenkt, und zwar vom federnden Element 7 weg auf die Stützvorrichtung 4 zu. Zum anderen wird die Postsendung in einem vorderen Bereich verformt, und zwar in der Regel asymmetrisch. Die Postsendung verformt andererseits das federnde Element 7.
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Die umgelenkte und verformte Postsendung trifft nunmehr auf die vordere Anschlagwand 1. Die Stapelrolle 3 übt weiterhin eine Kraft auf die Postsendung aus, welche die Postsendung gegen die vordere Anschlagwand 1 drückt. Zumindest verhindert die Stapelrolle 3 zusammen mit der Reibung zwischen der gerade eingestapelten Postsendung und dem bereits gebildeten Stapel St, dass die Postsendung sich wieder in die entgegengesetzte Richtung bewegt.
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Vorzugsweise weist die vordere Anschlagwand 1 auf derjenigen Oberfläche, auf welche die Postsendungen auftreffen, einen dämpfenden Belag auf. Diese Ausgestaltung verringert die Gefahr, dass eine auftreffende Postsendung zurückfedert. Vielmehr absorbiert der dämpfende Belag die kinetische Energie der auftreffenden Postsendung.
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Trotzdem ist es möglich, dass eine Postsendung, die annähernd senkrecht auf die vordere Anschlagwand 1 auftrifft, reflektiert wird und in die entgegengesetzte Richtung zurückgeschleudert wird. Diese Bewegung weg von der vorderen Anschlagwand 1 wird aber spätestens dann gestoppt, wenn die Hinterkante der Postsendung – die bei der Rückwärtsbewegung die vordere Kante ist – annähernd senkrecht auf die rückwärtige Anschlagwand 8 trifft. Daher und weil das federnde Element 7 weiterhin auf die eingestapelte Postsendung einwirkt, wird ein vorderer Bereich der Postsendung vom federnden Element 7 weg auf die Stützfläche 4.1 zu gekrümmt. Diese Krümmung absorbiert kinetische Energie einer Postsendung, die auf die vordere Anschlagwand 1 zutransportiert wird. Das federnde Element 7 verzögert dadurch eine Postsendung, ohne sie völlig zum Stillstand zu bringen.
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Vorzugsweise befindet sich zwischen der abgerundeten Spitze des federnden Elements 7 und der vorderen Anschlagwand 1 nur ein dünner Spalt, der nicht dicker als eine Postsendung ist. Dies bewirkt eine gute Krümmung der eingestapelten Postsendung. Diese Krümmung verhindert, dass eine weitere, später eingestapelte Postsendung sich an einer Lasche oder an einem sonstigen vorstehenden Element der gerade eingestapelten Postsendung verhakt.
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In einer Ausgestaltung wird von der Tatsache Gebrauch gemacht, dass in der Regel nur große und daher hohe Postsendungen vorstehende Elemente in einem – in Transportrichtung gesehen – vorderen Bereich aufweisen, Standardbriefe hingegen keine solche vorstehenden Elemente im vorderen Bereich. Daher ist das federnde Element 7 im Ausführungsbeispiel so hoch angebracht, dass der Abstand U größer ist, als ein senkrecht auf seiner Längskante stehender Standardbrief hoch ist. Das federnde Element 7 berührt Standardbriefe daher nicht und verformt nur Großbriefe, die vorstehende Elemente im vorderen Bereich haben können.
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Vorzugsweise umfasst die Schleuderrolle 6 einen Bereich ohne Borsten oder sonstigen elastischen Elementen und einen darüber liegenden Bereich mit Borsten. Die vertikale Ausdehnung des Bereichs ohne Borsten und somit der Abstand der Borsten vom Boden B beträgt mindestens U. Dadurch wird bewirkt, dass die Borsten nur Großbriefe greifen, deren Höhe größer als U ist, aber nicht Standardbriefe greifen, deren Höhe kleiner als U ist.
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Das Zusammenwirken des federnden Elements 7 mit der Schleuderrolle 6, dem weiteren federnden Element 17 und der Stapelspirale 10 führt zu einem besonders guten Einstapeln von flachen Großbriefen. Weil das federnde Element 7 die Großbriefe wegdrückt und verformt, greift die Schleuderrolle 6 besser. Die – gesehen in die Zuführrichtung ZR – hintere Kante der Postsendung wird rasch auf die Stützvorrichtung 4 zu bewegt.
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Die rückwärtige Anschlagwand 8 verhindert ein Rückfedern einer Postsendung. Dieses Rückfedern wird im Ausführungsbeispiel außerdem durch die Position der Stapelrolle 3 relativ zur vorderen Anschlagwand 1 bewirkt. Die rückwärtige Anschlagwand 8 stellt außerdem sicher, dass sich die Vorderkante einer nachfolgenden Postsendung – gesehen in Zuführrichtung ZR – vor der Hinterkante einer vorauslaufenden Postsendung befindet. Dies verhindert, dass zwei aufeinander folgende Postsendungen sich ineinander verhaken.
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In einer Ausgestaltung weist die Vorrichtung zusätzlich ein Unterflur-Förderband 11 auf. Dieses Unterflur-Förderband 11 befindet sich unterhalb des Bereichs zwischen der Stapelrolle 3, der vorderen Anschlagwand 1 und der Stützvorrichtung 4. Eine Postsendung, die auf die vordere Anschlagwand 1 zu transportiert wird, gleitet mit ihrer Unterkante über dieses Unterflur-Förderband 11. Das Unterflur-Förderband 11 wird so angetrieben, dass es Postsendungen parallel von der Stapelrichtung SR weg von der Stapelrolle 3 und der ortsfesten Halterung 15 auf die Stützvorrichtung 4 zu transportiert. Dadurch erhöht das Unterflur-Förderband 11 den Stapeldruck auf die Stützvorrichtung 4 und reduziert den Druck auf die Stapelrolle 3. Außerdem bewirkt das Unterflur-Förderband 11 in Verbindung mit den Federn 16 der Stützvorrichtung 4, dass Postsendungen gedämpft eingestapelt werden.
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In einer Ausgestaltung dreht sich das Unterflur-Förderband 11 mit konstanter Geschwindigkeit, was eine Regelung einspart.
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In einer anderen Ausgestaltung wird die Dicke des bereits gebildeten Stapels St gemessen, und die Drehgeschwindigkeit des Unterflur-Förderbands 11 wird abhängig von der Dicke geregelt. Beispielsweise ist die Drehgeschwindigkeit umso geringer, je größer die Dicke des Stapel St ist.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung wird die Dicke einer einzustapelnden Postsendung gemessen, bevor diese Postsendung die Schleuderrolle 6 erreicht. Beispielsweise wird die Postsendung aufrecht stehend zwischen zwei Abstandssensoren hindurch transportiert. Jeder Abstandssensor misst den Abstand zwischen sich und der dem Abstandssensor zugewandten Oberfläche der Postsendung. Die Differenz aus dem konstanten Abstand der beiden Abstandssensoren und der Summe der beiden gemessenen Abstände liefert die Dicke der Postsendung. Das Unterflur-Förderband 11 wird um eine Strecke bewegt, die proportional zu der gemessenen Dicke der Postsendung ist, beispielsweise gleich der gemessenen Dicke.
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Um die Wirkung des Einstapelns und die Dämpfung zu verbessern, weist das Unterflur-Förderband 11 in einer Ausgestaltung Vorsprünge und Vertiefungen auf, z. B. Noppen, die parallel zur Zuführrichtung ZR verlaufen. Die untere Kante einer einzustapelnden Postsendung gleitet in eine Vertiefung und wird gefasst.
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Anstelle eines Unterflur-Förderbands 11 mit Noppen kann auch ein Zahnrad verwendet werden. Dieses Zahnrad wird um eine waagerechte Drehachse gedreht, die parallel zur Zuführrichtung ZR verläuft. Die Zähne dieses Zahnrads drücken Postsendungen auf die Stützvorrichtung 4 zu.
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Bezugszeichenliste
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| Bezugszeichen |
Bedeutung |
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1
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vordere Anschlagwand |
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3
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Stapelrolle |
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4
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Stützvorrichtung |
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4.1
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Stützfläche der Stützvorrichtung 4 |
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4.2
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Paddel |
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6
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Schleuderrolle |
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7
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federndes Element |
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7.1
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Umlenkfläche des federnden Elements 7 |
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7.2
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Befestigung des federnden Elements |
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8
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rückwärtige Anschlagwand |
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10
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Stapelspirale |
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11
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Unterflur-Förderband |
| 13, 14 |
Endlos-Förderband |
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15
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ortsfeste Halterung |
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16
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Feder, die das Paddel 4.2 auf die Halterung 15 zu drückt |
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17
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weiteres federndes Element |
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18
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senkrechte Begrenzungswand der ortsfesten Halterung 15 |
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B
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Boden, über den die Postsendungen aufrecht stehend transportiert werden |
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H
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Höhe = vertikale Ausdehnung des federnden Elements 7 |
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SR
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Stapelrichtung |
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St
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Stapel von aufrecht stehenden Postsendungen, der an der Stützfläche 4.1 ruht |
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U
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Abstand zwischen dem federnden Element 7 und dem Boden B |
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ZR
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Zuführrichtung |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2042459 B1 [0002, 0003]
- US 6481712 B1 [0004]
- DE 102004012379 B4 [0005]
- DE 19518442 A1 [0006]
- EP 1352865 A2 [0007]
- DE 19547292 A1 [0008]
- DE 3317865 A1 [0009]
- WO 2005/040021 A1 [0010]
- WO 2005/073116 A1 [0011]
- DE 1113182 B [0012, 0057]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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