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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Getränkebehältnis, insbesondere eine Getränkeflasche, einen Getränkekarton oder eine Getränkedose, mit einem verschließbaren Innenraum und einem mit dem Innenraum verbundenen Trinkhalm gemäß dem Anspruch 1 sowie dem Anspruch 13.
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Aus der Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2014 106 275 U1 ist ein als Trinkflasche ausgebildetes Getränkebehältnis mit einem verschließbaren Innenraum und einem mit dem Innenraum verbundenen Trinkhalm bekannt. Der Trinkhalm umfasst ein Trinkelement, welches aus dem Innenraum herausragt und am äußeren Ende eine Trinköffnung aufweist, sowie einen in den Innenraum hineinragenden Durchgangskanal, durch welchen die Trinköffnung mit dem Innenraum verbunden ist. Der Trinkhalm ist zur Regulierung der Zuflussmenge eingerichtet. Hierzu weist der Trinkhalm ein in dem Durchgangskanal angeordnetes Trinkventil auf.
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Ausgehend von dem vorstehend genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Getränkebehältnis der eingangs genannten Art weiterzubilden, welches sich durch einen Trinkhalm auszeichnet, der eine vereinfachte Regulierung der Zuflussmenge ermöglicht und der einfacher und kostengünstiger herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Anspruches 1 sowie die Merkmale des unabhängigen Anspruches 13 gelöst, Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der von den unabhängigen Ansprüchen abhängigen Unteransprüche.
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Gemäß dem Anspruch 1 wird ein Getränkebehältnis mit einem verschließbaren Innenraum und einem mit dem Innenraum verbundenen Trinkhalm, der zur Regulierung der Zuflussmenge eingerichtet ist, vorgeschlagen, wobei der Trinkhalm einen ersten rohrförmigen Abschnitt und einen zweiten rohrförmigen Abschnitt umfasst, welcher in den ersten Abschnitt eingeführt und relativ zu diesem bewegbar ist, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt jeweils an einem unteren Ende mit einer Eintrittsöffnung und an einem oberen Ende mit einer Austrittsöffnung versehen sind, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt am unteren Ende jeweils einen geschlossenen Boden und oberhalb des geschlossenen Bodens jeweils eine sich abschnittsweise in Umfangsrichtung des ersten Abschnitts bzw. des zweiten Abschnitts erstreckende, als Eintrittsöffnung ausgebildete Ausnehmung mit korrespondierender Kontur aufweisen, wobei sich die Ausnehmungen durch eine Relativbewegung des zweiten Abschnitts in eine Verschlussstellung, in der die Ausnehmungen des zweiten Abschnitts und des ersten Abschnitts durch die Mantelfläche des jeweils anderen Abschnitts des Trinkhalmes verschlossen sind, in eine Trinkstellung des Trinkhalmes überführen lassen, in welcher die Ausnehmungen einander zumindest abschnittsweise überlappen, um einen Durchfluss durch den Trinkhalm zu ermöglichen. Dabei wird der zweite Abschnitt des Trinkhalmes durch eine Drehbewegung um die Längsachse des Trinkhalmes von der Verschlussstellung in die Trinkstellung überführt und umgekehrt. Insbesondere kann eine Drehbewegung des zweiten Abschnitts um bis zu 180° erforderlich sein, um die beiden als Eintrittsöffnungen ausgebildeten Ausnehmungen des ersten Abschnitts und des zweiten Abschnitts aus der Verschlussstellung bis in eine deckungsgleiche Position in der Trinkstellung zu überführen, in welcher der maximale Durchfluss durch den Trinkhalm erreicht werden kann. Der Trinkhalm wirkt somit wie eine regulierbare Zuflussarmatur, denn hier wird der Zufluss der Flüssigkeit in dem Getränkebehältnis wie beim Zudrehen eines Wasserhahns bestimmt.
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Bevorzugt können die Ausnehmungen eine kreisförmige, ovale oder halbovale Form aufweisen. Die Ausnehmungen können sich ausgehend von dem geschlossenen Boden in Längsrichtung des ersten und des zweiten Abschnittes erstrecken. Auf diese Weise kann bei der Entleerung des Getränkebehältnis ein verbleibender Flüssigkeitsrest minimiert werden. Die Ausnehmungen bilden Schnittstellen, deren einstellbare Überlappung der Regulierung des Zuflusses durch den Trinkhalm dient.
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Insbesondere können die Ausnehmungen unmittelbar oberhalb des jeweiligen geschlossenen Bodens des ersten Abschnitts und des zweiten Abschnitts angeordnet sein. Erstrecken sich dabei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt im Innenraum des Getränkebehältnisses im Wesentlichen bis zum Boden, kann eine im Getränkebehältnis verbleibende Restmenge an Flüssigkeit minimiert werden.
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Weiterhin können der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt annähernd die gleiche Länge aufweisen.
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Vorzugsweise kann unterhalb der Austrittsöffnung des ersten Abschnitts zumindest ein radialer, nach innen gerichteter Vorsprung angeordnet sein. Der Innendurchmesser des Vorsprungs ist derart bemessen, dass dieser den eingeführten zweiten Abschnitt formschlüssig umschließt. Dem radialen Vorsprung an dem ersten Abschnitt kommt eine Dichtfunktion zu.
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Zudem kann an dem zweiten Abschnitt zumindest ein radialer, nach außen gerichteter Vorsprung angeordnet sein, mit dem sich der zweite Abschnitt nach seiner Einführung in den ersten Abschnitt auf dem radialen Vorsprung abstützt. Die Abmessungen des radialen Vorsprungs des zweiten Abschnitts sind derart gewählt, dass der radiale Vorsprung an der Innenwand des ersten Abschnitts formschlüssig anliegt. Der Vorsprung kann an dem zweiten Abschnitt angeformt sein.
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Alternativ kann zumindest der Vorsprung des zweiten Abschnitts als ein ringförmiges Element ausgeführt sein, welches auf den zweiten Abschnitt aufschiebbar ist. Der Vorsprung kann als separat ausgeführtes ringförmiges Element auf dem zweiten Abschnitt befestigt werden.
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Insbesondere kann der Trinkhalm an dem oberen Ende des zweiten Abschnitts einen zumindest abschnittsweise gekrümmten Ausströmabschnitt aufweisen. Der Ausströmabschnitt ragt insbesondere aus dem Innenraum des Getränkebehältnisses hinaus. Durch den Ausströmabschnitt lässt sich die in dem Getränkebehältnis enthaltene Flüssigkeit in Trinkstellung des Trinkhalmes ansaugen.
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Bevorzugt kann der erste Abschnitt an einem Innenwandabschnitt des Getränkebehältnisses angeordnet sein. Durch die Befestigung des ersten Abschnitts wird die Handhabung des Trinkhalmes vereinfacht, da die Ausnehmung respektive Eintrittsöffnung des ersten Abschnitts eine stets gleiche Position relativ zum zweiten Abschnitt einnimmt. Für die Regulierung der Zuflussmenge bedarf es somit nur der Drehbewegung des zweiten Abschnitts um die Längsachse, um die gewünschte Zuflussmenge einzustellen, die sich aus dem Grad der Überlappung der beiden Ausnehmungen ergibt.
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Insbesondere kann das Getränkebehältnis einen unteren Behälterteil und einen oberen Behälterteil aufweisen, wobei der untere Behälterteil einen Außendurchmesser aufweist, der größer als ein Außendurchmesser des oberen Behälterteils ist, sodass sich ein radialer Absatz zwischen dem unteren und dem oberen Behälterteil ausbildet, in dem eine Durchtrittsöffnung angeordnet ist, durch die der zweite Abschnitt in den ersten Abschnitt einführbar ist.
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Dabei kann benachbart zu der Durchtrittsöffnung außenseitig an dem oberen Behälterteil eine Aussparung ausgebildet sein, in welcher der Ausströmabschnitt des zweiten Abschnitts des Trinkhalmes ablegbar ist, wobei sich der Trinkhalm in der den Durchfluss unterbrechenden Verschlussstellung befindet.
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Um den Trinkhalm in die Trinkstellung zu überführen, wird der Ausströmabschnitt aus der Aussparung bis zu einem Winkel von etwa 180 herausgeschwenkt. Zusätzlich kann die Aussparung an ihrer dem freien Ende des Ausströmabschnittes zugewandten Seite mit einem Gummikörper versehen sein, welcher das freie Ende des Ausströmabschnittes in abgelegter Position abdichtet. Die Aussparung kann als eine Furche oder eine Fuge in dem oberen Behälterteil ausgebildet sein, in welche der Ausströmabschnitt ablegbar ist, wenn der Trinkhalm in seine Verschlussstellung überführt wurde. Die als Furche oder Fuge ausgebildete Aussparung kann den Ausströmabschnitt zumindest abschnittsweise im Wesentlichen formschlüssig aufnehmen.
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Bevorzugt kann das Getränkebehältnis als eine Trinkflasche ausgebildet sein, die aus einem Kunststoff oder einem Metall, insbesondere einem Leichtmetall, hergestellt wird.
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In bevorzugter Weiterbildung besitzt der Trinkhalm eine Ausgießfunktion. Diese stellt sich ein, wenn die beiden Ausnehmungen des ersten und des zweiten Abschnitts in Deckung gebracht werden. Durch Schwenken des Getränkebehältnisses quer zur Längsachse des Trinkhalmes kann Flüssigkeit durch den Trinkhalm auslaufen, ohne dass es einer Sogwirkung bedarf.
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Die durch das Getränkebehältnis und den Trinkhalm erzielbare Mehrfachfunktion hat den Vorteil, dass der Inhalt des Getränkebehältnisses gesichert ist. Zum Beispiel beim Autofahren oder beim Profiradsport kann aus dem jeweiligen Getränkebehältnis getrunken werden, ohne dass der Kopf des Fahrers nach oben geneigt werden muss und während der (Auto-)Fahrt die Kleidung oder die Umgebung durch auslaufende Flüssigkeit schmutzig wird.
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Um sicher zu gehen, dass das jeweilige Getränkebehältnis zuvor nicht berührt worden ist, im Sinne von unbenutzt, wird am äußeren Körper des Getränkebehältnisses, bevorzugt an der Stelle, an welcher der Ausströmabschnitt des Trinkhalmes in der Ausnehmung fixiert ist, mit einem Siegel (wie z.B. beim Honigbehälter) versehen. Folglich wird beim Erstgebrauch dieses Siegel zunächst angebrochen.
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Besonders bevorzugt kann das Getränkebehältnis als eine Getränkeflasche oder ein Getränkekarton (Tetra Pak) ausgebildet sein.
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Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Getränkebehältnis mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruches 13 gelöst.
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Gemäß dem Anspruch 13 wird ein Getränkebehältnis mit einem verschließbaren Innenraum und einem mit dem Innenraum verbundenen Trinkhalm, der zur Regulierung der Zuflussmenge eingerichtet ist, vorgeschlagen, wobei der Trinkhalm einen ersten rohrförmigen Abschnitt und einen zweiten rohrförmigen Abschnitt umfasst, welcher in den ersten Abschnitt einführbar und relativ zu diesem bewegbar ist, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt jeweils an einem unteren Ende mit einer Eintrittsöffnung und an einem oberen Ende mit einer Austrittsöffnung versehen sind, wobei der erste Abschnitt am unteren Ende einen geschlossenen Boden und oberhalb des geschlossenen Bodens eine sich abschnittsweise in Umfangsrichtung des ersten Abschnitts erstreckende als Eintrittsöffnung ausgebildete Ausnehmung aufweist, wobei sich die Ausnehmung durch eine Relativbewegung des zweiten Abschnitts in eine Verschlussstellung des Trinkhalmes, in der die Ausnehmung des ersten Abschnitts durch die Mantelfläche des zweiten Abschnitts verschlossen ist, in eine Trinkstellung des Trinkhalmes überführen lässt, in welcher die Ausnehmung einen Durchfluss durch den Trinkhalm ermöglicht. Dabei wird der zweite Abschnitt des Trinkhalmes durch eine Längsbewegung in axialer Richtung des ersten Abschnitts von der Verschlussstellung in die Trinkstellung überführt und umgekehrt. Das abschnittsweise Herausziehen des zweiten Abschnitts ermöglicht das Entnehmen der in dem Getränkebehältnis enthaltenen Flüssigkeit durch die zumindest teilweise Freigabe der Ausnehmung respektive der Eintrittsöffnung im ersten Abschnitt. Durch das Hineinschieben des zweiten Abschnitts bis zum Erreichen des Bodens des ersten Abschnitts wird die Ausnehmung im ersten Abschnitt wieder verschlossen.
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Insbesondere kann die Ausnehmung des ersten Abschnitts eine kreisförmige, ovale oder halbovale Form aufweisen.
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Bevorzugt kann der erste Abschnitt ausgehend von seiner Eintrittsöffnung am unteren Ende hin zu seiner Austrittsöffnung am oberen Ende einen abnehmenden Verlauf seines Innendurchmessers aufweisen. Der erste Abschnitt kann in axialer Richtung insbesondere einen konischen Verlauf aufweisen.
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Weiterhin kann der zweite Abschnitt einen, insbesondere durchgängigen, Außendurchmesser aufweisen, der kleiner als der Innendurchmesser des ersten Abschnitts an seinem oberen Ende ist. Hierdurch kann die Ausziehlänge des zweiten Abschnitts relativ zu dem ersten Abschnitt begrenzt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung können an dem zweiten Abschnitt im Bereich oberhalb der Ausnehmung des ersten Abschnitts zwei radial nach außen gerichtete Vorsprünge ausgebildet sind, die in axialer Richtung zueinander beabstandet angeordnet sind. Die insbesondere ringförmigen Vorsprünge dienen einerseits dazu, für die stabile Halterung des Trinkhalmes während der Nutzung zu sorgen und andererseits verhindern sie, dass der Inhalt des Getränkebehältnisses in dem zweiten Abschnitt höher ragt, als dort, wo diese ringförmigen Vorsprünge sich befinden. Den Vorsprüngen kommt damit zusätzlich eine Dichtfunktion zu. Ferner bleibt der zweite Vorsprung - vom Boden des Getränkebehältnisses aus betrachtet der mit größerem Abstand zum Boden an dem zweiten Abschnitt angeordnete Vorsprung, allerhöchstens dort hängen, wo der erste Abschnitt einen Innendurchmesser aufweist, der kleiner als der Außendurchmesser des Vorsprungs auf dem ersten Abschnitt ist.
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Vorzugsweise kann der Innenraum durch ein Verschlusselement wiederverschließbar sein, wobei das Verschlusselement als eine Sicherheitskappe oder eine Hebellasche ausgebildet ist. Das Verschlusselement bleibt nach erstmaliger Betätigung zum Öffnen des Getränkebehältnisses mit diesem derart verbunden, dass eine durch das Verschlusselement freigegebene Öffnungsstelle zumindest abdeckbar ist.
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Insbesondere kann der zweite Abschnitt des Trinkhalmes mit seinem freien Ende unterhalb des Verschlusselementes abschnittsweise aus dem Innenraum herausragen. Durch das Öffnen des Getränkebehältnisses mittels des Verschlusselements wird der zweite Abschnitt des Trinkhalms zugänglich gemacht, um diesen abschnittsweise herausziehen zu können. Dabei werden die zueinander beabstandeten Vorsprünge an dem zweiten Abschnitt ebenfalls nach oben gezogen.
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Um den Inhalt des Getränkebehältnisses mehrfach genießen zu können kann der zweite Abschnitt wieder nach unten zum Boden des ersten Abschnitts des Trinkhalmes gedrückt werden. Durch die Luft, die sich im Inneren des ersten Abschnitts des Trinkhalmes befindet und mithilfe der beiden äußeren ringförmigen Vorsprünge an dem zweiten Abschnitt wird die gesamte Flüssigkeit, die sich noch in dem Trinkhalm befindet, dort heraus und wieder in die Dose hineingepresst, sodass der Trinkhalm im Wesentlichen frei von der Flüssigkeit wird. Mit dem Erreichen des Bodens des Getränkebehältnisses trifft das Ende des ersten Abschnitts auf den geschlossenen Boden des zweiten Abschnitts, wodurch die Ausnehmung verschlossen wird, so dass alles dicht wird. Wegen der beiden ringförmigen Vorsprünge kann auch keine Flüssigkeit mehr austreten. Folglich kommt auch an dieser Stelle die Regulierung der Zuflussmenge zum Tragen.
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Bevorzugt können der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt aus einem Kunststoff und/oder Aluminium bestehen. Bevorzugt besteht der erste Abschnitt aus Aluminium oder einem transparenten Kunststoff. Der zweite Abschnitt besteht bevorzugt aus Aluminium. Bevorzugt können das als Sicherheitskappe oder Hebellasche ausgeführte Verschlusselement und der Trinkhalm in glänzendem Aluminium gewählt werden, um einen interessanten und aufregenden Eindruck insbesondere bei den jungen Konsumenten zu erzielen.
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Besonders bevorzugt kann das Getränkebehältnis als eine Getränkedose ausgebildet sein.
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Falls als Material für den zweiten Abschnitt des Trinkhalmes ein transparenter Kunststoff zum Einsatz kommen sollte, dann muss das Recycling nach dem heutigen Stand der Technik erfolgen: Die gebrauchte Getränkedose wird komplett zerkleinert und in ein Wasserbad gegeben. Hierin wird der Kunststoff, welches wegen dessen Leichtigkeit nach oben schwimmt, vom Rest der Getränkedose getrennt.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 einen zur Regulierung des Zuflusses eingerichteten Trinkhalm;
- 2 eine schematische Darstellung eines als Getränkeflasche ausgebildeten Getränkebehältnisses mit dem Trinkhalm gemäß 1;
- 3 eine schematische Außen- und eine Innenansicht einer Oberseite eines als Getränkedose ausgebildeten Getränkebehältnisses gemäß einer zweiten Ausführungsform;
- 4 einen zur Regulierung des Zuflusses eingerichteten Trinkhalm gemäß der zweiten Ausführungsform; und
- 5 eine schematische Darstellung des Getränkebehältnisses mit dem Trinkhalm gemäß 4.
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In 1 ist ein zur Regulierung des Zuflusses beim Ansaugen aus einem Getränkebehältnis 14 eingerichteter Trinkhalm 1 schematisch dargestellt. Der Trinkhalm 1, auch aufgrund seiner ursprünglichen Fertigung aus Stroh als Strohhalm bezeichnet, umfasst einen ersten rohrförmigen Abschnitt 2 und einen zweiten rohrförmigen Abschnitt 3. An den zweiten Abschnitt 3 schließt sich ein Ausströmabschnitt 4 an.
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Der erste Abschnitt 2 hat eine Länge von 130 mm und weist einen Innendurchmesser von 6,2 mm auf. Der erste Abschnitt 2 weist an einem Ende einen geschlossenen Boden 5 auf, der den ersten Abschnitt 2 in zur Längsachse 12 radialer Richtung vollständig verschließt. Am gegenüberliegenden Ende befindet sich eine Austrittsöffnung 6. Oberhalb des geschlossenen Bodens 5 befindet sich eine abschnittsweise in Umfangsrichtung des ersten Abschnitts 2 erstreckende Eintrittsöffnung 7. Die Eintrittsöffnung 7 ist als eine halbovale Ausnehmung 7a ausgeführt, sie sich abschnittsweise in Umfangsrichtung des ersten Abschnitts 2 erstreckt. Die Ausnehmung 7a weist eine axiale Erstreckung von 8 mm auf. Unterhalb der Austrittsöffnung 6 des ersten Abschnitts 2 ist ein umlaufender, nach innen gerichteter Vorsprung 8 angeordnet. Der umlaufende Vorsprung 8 weist eine Tiefe von 0,2 mm, d.h. eine radiale Erstreckung von 0,1 mm auf, so dass sich der Innendurchmesser des ersten Abschnittes 2 an dieser Stelle auf 6 mm verengt. Vom Boden des Getränkebehältnisses 14 aus gesehen, ist der umlaufende Vorsprung in 120 mm Höhe in dem ersten Abschnitt 2 angeordnet.
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Der zweite Abschnitt 3 weist eine Länge von 130 mm und einen Innendurchmesser von 6 mm auf. Der zweite Abschnitt 3 weist an einem Ende einen geschlossenen Boden 9 auf, der den zweiten Abschnitt 3 radialer Richtung vollständig verschließt. Am gegenüberliegenden Ende befindet sich eine Austrittsöffnung 11. Oberhalb des geschlossenen Bodens 5 befindet sich eine abschnittsweise in Umfangsrichtung des zweiten Abschnitts 3 erstreckende Eintrittsöffnung 10. Die Eintrittsöffnung 10 ist als eine halbovale Ausnehmung 10a ausgeführt, sie sich abschnittsweise in Umfangsrichtung des zweiten Abschnitts 3 erstreckt. Die Ausnehmung 10a weist eine axiale Erstreckung von 8 mm auf. Die Kontur der Ausnehmung 10a korrespondiert mit der Kontur der Ausnehmung 7a. Der Ausströmabschnitt 4 hat eine Länge von 60 mm und eine Neigung von 45°. Die Eintrittsöffnung 10 bzw. Ausnehmung 10a ist um 180° versetzt zur Austrittsöffnung 11 am Ende des Ausströmabschnittes 4angeordnet.
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Die Darstellung in 2 zeigt eine schematische Darstellung eines als Getränkeflasche ausgebildeten Getränkebehältnisses 14 mit dem Trinkhalm 1 gemäß 1 in einer Verschlussstellung. Das Getränkebehältnis 14 umfasst einen unteren Behälterteil 15 und einen oberen Behälterteil 16. Der obere Behälterteil 16 weist eine Öffnung zum Befüllen auf, die durch einen Deckel 17 verschließbar ist. Der untere Behälterteil 15 weist einen Außendurchmesser von 80 mm auf. Der obere Behälterteil 16 weist einen Außendurchmesser von 60 mm auf. Aufgrund der Durchmesserreduzierung zwischen dem unteren Behälterteil 15 und dem oberen Behälterteil 16 bildet sich ein radialer Absatz 20 aus. In dem radialen Absatz 20 ist eine Durchtrittsöffnung 21 angeordnet, durch die der zweite Abschnitt 3 des Trinkhalmes 1 in den ersten Abschnitt 2 einführbar ist. Das Getränkebehältnis 14 kann auch als ein Getränkekarton mit einem hinsichtlich der Zuflussmenge regulierbaren Trinkhalm 1 ausgeführt sein.
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Benachbart zu der Durchtrittsöffnung 21 ist außenseitig an dem oberen Behälterteil 16 ist eine Aussparung 18 ausgebildet, in welcher der Ausströmabschnitt 4 des zweiten Abschnitts 3 des Trinkhalmes 1 ablegbar ist. Im Bereich der Austrittsöffnung 11 des Ausströmabschnittes 4 befindet sich ein als Dichtelement ausgeführter Gummikörper 19, der die Austrittsöffnung 11 in abgelegter Position verschließt, um ein ungewolltes Austreten der Flüssigkeit zu verhindern. Die Aussparung 18 kann als Furche oder Fuge in dem oberen Behälterteil 16 ausgebildet sein. Der Ausströmabschnitt 4 ist, wenn der Trinkhalm 1 in seine Verschlussstellung überführt wurde, im Wesentlichen formschlüssig in der als Furche oder Fuge ausgeführten Aussparung 18 abgelegt.
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Die Darstellung in 2 zeigt den Trinkhalm 1 in seiner Verschlussstellung. In der Verschlussstellung des Trinkhalmes 1 wird die Eintrittsöffnung 7 des ersten Abschnitts 2 durch die Mantelfläche des zweiten Abschnitts 3 und die Eintrittsöffnung 10 des zweiten Abschnitts 3 durch die Mantelfläche des ersten Abschnitts 2 verschlossen, indem die Ausnehmungen 7a, 10a um 180° zueinander versetzt zueinander positioniert sind.
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Die Eintrittsöffnung 7 des ersten Abschnitts 2 und die Eintrittsöffnung 10 des zweiten Abschnitts 3 lassen sich durch eine Relativbewegung des zweiten Abschnitts 3 aus der Verschlussstellung des Trinkhalmes 1 in eine Trinkstellung des Trinkhalmes 1 überführen. In der Trinkstellung überlappen die Eintrittsöffnungen 7, 10 einander zumindest abschnittsweise, um einen Durchfluss durch den Trinkhalm 1 zu ermöglichen. Der Grad der Überlappung der Eintrittsöffnungen 7, 10 reguliert dabei die Durchflussmenge durch den Trinkhalm 1. Die Betätigung erfolgt durch das Schwenken des Ausströmabschnittes 4 um die Längsachse 12.
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Bei einem Trinkbedarf wird der Ausströmabschnitt 4 des Trinkhalmes 1 aus der oben genannten Aussparung 18 und dem Gummikörper 19 gelöst und um bis zu 180° gewendet, sodass die in Verschlussstellung voneinander abgewandten Ausnehmungen 7a und 10a des ersten Abschnitts 2 und des zweiten Abschnitts 3 im Inneren des Getränkebehältnisses 14 ineinander fallen bzw. deckungsgleich übereinander liegen und so der Weg für das Eindringen der im Getränkebehältnis 14 enthaltenen Flüssigkeit in den Trinkhalm 1 vollständig geöffnet wird.
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Einerseits kann zum Trinken an dem Trinkhalm 1 gesogen werden und andererseits hat der Trinkhalm 1 eine Gießfunktion, wenn der Inhalt in dem Getränkebehältnis 14 wie ein Glas gegossen wird, insbesondere ohne zu kleckern.
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Nach dem Trinkgenuss kann der Ausströmabschnitt 4 des Trinkhalmes 1 wieder gewendet und in die Aussparung 18 mit dem Gummikörper 19 gelegt werden. Folglich kommt an dieser Stelle die Funktion des Trinkhalmes 1 zur Regulierung der Zuflussmenge zum Tragen, denn hier wird der Zufluss der Flüssigkeit wie beim Zudrehen eines Wasserhahns bestimmt.
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In 3 sind eine Außen- und eine Innenansicht einer Oberseite eines als Getränkedose 22 ausgebildeten Getränkebehältnisses gemäß einer zweiten Ausführungsform dargestellt. Die Getränkedose 22 weist einen Dosendeckel 23 auf, der mit einer Öffnungsstelle 24 versehen ist. Die Öffnungsstelle 24 ist durch ein als eine Sicherheitskappe 25 oder eine Hebellasche ausgebildetes Verschlusselement verschlossen. Die Sicherheitskappe 25 hat eine Länge von 20 mm und eine Breite von 12 mm (ähnlich wie die Laffe eines Löffels), die vor dem Öffnen mit der Getränkedose 22 fest verbunden ist und somit dazu dient, die Unberührtheit der Getränkedose 22 zu garantieren. Beim Öffnen der Getränkedose 22 wird die Sicherheitskappe 25 aufgeklappt und an einer Seite vom Dosendeckel 23 getrennt. Die Sicherheitskappe 25 kann zwar wieder zugeklappt werden, weil sie an einer Seite mit dem Dosendeckel 23 verbunden ist, um den Inhalt der Getränkedose 22 zu schützen, aber sie ist nicht mehr mit der Getränkedose 22 völlig einheitlich verbunden, wie dies vor dem erstmaligen Öffnen der Getränkedose 22 der Fall gewesen ist. Folglich dient die Sicherheitskappe 25 einerseits dafür, um die Unberührtheit der Getränkedose 22 zu demonstrieren und andererseits dafür, dass kein Fremdkörper in die Getränkedose 22 hineindrängt.
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4 zeigt einen zur Regulierung des Zuflusses eingerichteten Trinkhalm 26 gemäß der zweiten Ausführungsform. Der Trinkhalm 26 umfasst einen ersten rohrförmigen Abschnitt 27 und einen zweiten rohrförmigen Abschnitt 31. Der zweite rohrförmige Abschnitt 31, der der Entnahme von in der Getränkedose 22 enthaltener Flüssigkeit dient, ist nach dem Öffnen der Getränkedose 22 in den ersten Abschnitt 27 einführbar. Der erste Abschnitt 27 und der zweite Abschnitt 31 sind jeweils an einem unteren Ende mit einer Eintrittsöffnung 30 bzw. 32 und an einem oberen Ende mit einer Austrittsöffnung 29 bzw. 33 versehen. Der erste Abschnitt 27 weist an seinem unteren Ende einen geschlossenen Boden 28 auf. Oberhalb des geschlossenen Bodens 28 befinde sich eine abschnittsweise in Umfangsrichtung des ersten Abschnitts 27 erstreckende als Eintrittsöffnung 30 ausgebildete Ausnehmung 30a.
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Der erste rohrförmige Abschnitt 27 ist ein 129 mm langes Rohr, welches entweder aus Aluminium oder aus einem durchsichtigen Kunststoff besteht. Der erste Abschnitt 27 hat im Bereich seiner Eintrittsöffnung 30 einen Innendurchmesser von etwa 7 mm und erreicht den Boden der Getränkedose 22. Die die Eintrittsöffnung 30 bildende Ausnehmung 30a am unteren Ende des ersten Abschnitts 27 (vom Boden 28 des zweiten Abschnitts 27 aus gesehen) weist eine halbovale Form auf, mit einer Breite von 5 mm und einer Höhe von 5. Der obere Teil des ersten Abschnitts 27, der mit dem Dosendeckel 23 der Getränkedose 22 verbunden ist, hat einen Innendurchmesser von etwa 6 mm. Der erste rohrförmige Abschnitt 27 verjüngt sich in axialer Richtung.
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In den ersten Abschnitt 27 ist der zweite Abschnitt 31 einführbar. Der zweite Abschnitt 31 ist in dem ersten Abschnitt 27 relativ zu diesem in axialer Richtung, d.h. in Längsrichtung des ersten Abschnitts 27, bewegbar angeordnet. Der zweite Abschnitt 31 weist eine Länge von 132 mm auf und besteht bevorzugt aus (glänzendem) Aluminium. Der zweite Abschnitt 31 ist etwa 2 mm länger ausgeführt als die Getränkedose 22 selbst, so dass der zweite Abschnitt 31 somit aus der Getränkedose 22 herausragt bzw. über den Dosendeckel 23 hinausragt, wenn der zweite Abschnitt 31 bis zum Boden 28 des ersten Abschnitts 27 in diesen eingeschoben wurde. Der äußere Durchmesser des zweiten rohrförmigen Abschnitts 31 beträgt 5 mm.
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Vom Boden 28 des ersten Abschnittes 27 aus betrachtet, enthält der zweite Abschnitt 31 in Abständen von 15 mm jeweils einen äußeren umlaufenden Vorsprung 34, 35, die als Ringe ausgeführt sind. Die umlaufenden Vorsprünge 34, 35 weisen eine Dicke von 1 mm auf, d.h. einen Radius von 0,5 mm. An der Austrittsöffnung 33 des zweiten Abschnitts 31, der 2 mm über den Dosendeckel 23 aus der Getränkedose 22 herausragt, befindet sich die Sicherheitskappe 25 oder Hebellasche, durch deren Anheben die Getränkedose 22 geöffnet wird.
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Die Darstellung in 5 zeigt eine schematische Darstellung des Getränkebehältnisses 22 mit dem darin befindlichen Trinkhalm 26 gemäß 4.
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Die Darstellung in 5 zeigt dabei den Trinkhalm 26 gemäß der zweiten Ausführungsform in seiner Verschlussstellung. In der Verschlussstellung des Trinkhalmes 26, in welcher der zweite Abschnitt 31 auf dem Boden 28 des ersten Abschnitts 27 aufsteht, wird die Eintrittsöffnung 32 des zweiten Abschnitts 31 durch den Boden 28 des ersten Abschnitts 27 verschlossen. Zugleich verschließt die Mantelfläche des zweiten Abschnitts 31 die Eintrittsöffnung 30, d.h. die Ausnehmung 30a.
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Um die Getränkedose 22 zu öffnen und den Trinkhalm 26 in seine Trinkstellung zu überführen, wird die Sicherheitskappe 25 angehoben. Hiernach wird der zweite Abschnitt zum Trinkgenuss in axialer Richtung des Trinkhalms 26 herausgezogen. Infolgedessen werden die zwei äußeren umlaufenden Vorsprünge 34, 35 an dem zweiten Abschnitt 31, die jeweils in 15 mm Abständen voneinander an dem zweiten Abschnitt 31 fixiert sind, auch in axialer Richtung nach oben gezogen. Diese Vorsprünge 34, 35 dienen einerseits für die stabile Halterung des zweiten Abschnitts 31 des Trinkhalmes 26 während der Nutzung und andererseits verhindern sie, dass der Inhalt der Getränkedose 22 in dem ersten Abschnitt 27 höher ragt beziehungsweise aufsteigen kann, als bis dort, wo sich diese Vorsprünge 34, 35 befinden. Ferner bleibt der zweite bzw. obere Vorsprung 35 - vom Boden 28 aus betrachtet der Vorsprung 35, der sich in 30 mm Höhe oberhalb der Eintrittsöffnung 32 befindet - allerhöchstens dort hängen, wo der erste rohrförmige Abschnitt 27 einen Innendurchmesser von 6 mm hat. Dadurch wird der ringförmige Spalt zwischen dem ersten Abschnitt 27 und dem zweiten Abschnitt 31 abgedichtet.
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Beim Trinkbedarf wird die Getränkedose 22 per Hebelfunktion mittels der Sicherheitskappe 25 geöffnet und der aus dem Dosendeckel 23 herausragende zweite Abschnitt 31 kann bis maximal 100 mm aus der Getränkedose 22 herausgezogen werden.
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Um den Inhalt der Getränkedose 22 mehrfach genießen zu können, kann der zweite Abschnitt 31 wieder nach unten zum Boden 28 des ersten Abschnitt 27 in der Getränkedose 22 gedrückt werden. Beim Herunterdrücken des zweiten Abschnitts 31 wird dessen Austrittsöffnung 33 im Allgemeinen durch den Finger einer Person, die den Trinkhalm 26 benutzt, verschlossen, sodass sich im Inneren des zweiten Abschnitts 31 befindliche Luft vorübergehend nicht entweichen kann. Durch die Luft, die sich im Inneren des zweiten Abschnitts 31 befindet und mithilfe der beiden äußeren Vorsprünge 34, 35 wird die gesamte Flüssigkeit, die sich noch im Trinkhalm 26 befindet, dort raus und wieder in die Getränkedose 22 hineingepresst, sodass der Trinkhalm 26 gänzlich frei von Flüssigkeit wird. Somit trifft das Ende des zweiten Abschnitts 31 auf den endseitigen Boden 28 des ersten Abschnitts 27, sodass alles dicht wird und sich der Trinkhalm 26 wieder in seiner Verschlussstellung befindet. Und wegen der beiden Vorsprünge 34, 35 kann auch keine Flüssigkeit mehr raus. Folglich kommt an dieser Stelle die Funktion des Trinkhalmes 26 zur Regulierung der Zuflussmenge zum Tragen. Mittels des als Sicherheitskappe 25 oder der Hebellasche ausgebildeten Verschlusselements lässt sich die Öffnungsstelle 24 im Dosendeckel 23 der Getränkedose 22 zumindest abdecken.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Trinkhalm
- 2
- Erster Abschnitt
- 3
- Zweiter Abschnitt
- 4
- Ausströmabschnitt
- 5
- Boden
- 6
- Austrittsöffnung
- 7
- Eintrittsöffnung
- 7a
- Ausnehmung
- 8
- Vorsprung
- 9
- Boden
- 10
- Eintrittsöffnung
- 10a
- Ausnehmung
- 11
- Austrittsöffnung
- 12
- Längsachse
- 13
- Radialer Vorsprung
- 14
- Getränkebehältnis
- 15
- Unterer Behälterteil
- 16
- Oberer Behälterteil
- 17
- Deckel
- 18
- Aussparung
- 19
- Gummikörper
- 20
- Radialer Absatz
- 21
- Durchtrittsöffnung
- 22
- Getränkedose
- 23
- Dosendeckel
- 24
- Öffnungsstelle
- 25
- Sicherheitsklappe
- 26
- Trinkhalm
- 27
- Erster Abschnitt
- 28
- Boden
- 29
- Austrittsöffnung
- 30
- Eintrittsöffnung
- 30a
- Ausnehmung
- 31
- Zweiter Abschnitt
- 32
- Eintrittsöffnung
- 33
- Austrittsöffnung
- 34
- Radialer Vorsprung
- 35
- Radialer Vorsprung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202014106275 U1 [0002]