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DE102018003326A1 - Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen - Google Patents

Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen Download PDF

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DE102018003326A1
DE102018003326A1 DE102018003326.1A DE102018003326A DE102018003326A1 DE 102018003326 A1 DE102018003326 A1 DE 102018003326A1 DE 102018003326 A DE102018003326 A DE 102018003326A DE 102018003326 A1 DE102018003326 A1 DE 102018003326A1
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DE
Germany
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floor construction
edge insulation
per square
square meter
screed
Prior art date
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Application number
DE102018003326.1A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Retsch
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STEINBACHER DAEMMSTOFF GmbH
Steinbacher Dammstoff GmbH
Original Assignee
STEINBACHER DAEMMSTOFF GmbH
Steinbacher Dammstoff GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • E04F15/14Construction of joints, e.g. dividing strips
    • E04F15/142Dividing strips or boundary strips
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/18Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors
    • E04F15/188Edge insulation strips, e.g. for floor screed layers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Nach der Erfindung werden mehrlagige Randdämmstreifen verwendet, bestehend aus mindestens einem Kunststoffstreifen und einem Bändchengewebe.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen aus Kunststoffschaum. Der bevorzugte Kunststoffschaum ist Polyethylen. Aber auch andere Kunststoffe können für Randdämmstreifen verwendet werden.
  • Bekannt sind auch Randdämmstreifen aus anderen Materialien, zum Beispiel aus Pappe.
  • Randdämmstreifen gehören zum üblichen Konstruktionsaufbau für einen Fußboden im Innenraum eines Gebäudes. Der Randdämmstreifen wird innen an den Gebäudewänden verlegt.
  • Sehr häufig wird dabei zunächst auf einem Rohboden eine Dämmschicht verlegt, darüber wahlweise eine Abdeckfolie, mindestens aber ein Estrich. Der Estrich kommt als Zementestrich oder als Trockenestrich oder als Flüssigestrich vor. Die Dämmschicht ist nicht nötig bei einem Verbundestrich (DIN 18560, Teil 3) oder bei Estrich auf Trennschicht (DIN 18560, Teil 4).
  • Durch die Verwendung von fließfähigem Estrichmörtel ist eine einfache und schnelle Estrichverlegung möglich. Dabei wird ein vorgefertigter Trockenmörtel an der Baustelle durch Mischpumpen mit Wasser vermengt und über einen Schlauch ins Gebäudeinnere geleitet. Dort wird der zähflüssige Flüssigestrich ausgebreitet. Der Vorteil eines Fließestrichs ist, dass sich körperlich anstrengende Arbeitsschritte wie das Abziehen der Oberfläche oder die Verdichtung durch Stampfen oder Klopfen entfallen. Das Gemisch ist flüssig genug, um sich selbst zu einer ebenen Fläche zu nivellieren. Fließestriche gibt es mit verschiedener Beschaffenheit zum Beispiel Anhydrit oder Zement).
  • Zementestrich besteht aus Zement, Sand und Wasser. Zementestrich besitzt universelle Einsatzmöglichkeiten und gute Eigenschaften: Einfache Herstellung, gute Druckfestigkeitswerte, unempfindlich gegen Feuchtigkeit durch wasserunlösliche Kalkverbindungen.
  • Der Zementestrich wird mit geringem Wassergehalt angemischt und bindet gleichwohl zu einer festen Estrichschicht ab. Der Trockenestrich muß von dem Estrichleger sehr genau verlegt werden. Das setzt einige Übung voraus. Weniger Übung wird für Fließestrich benötigt. Der Fließestrich ist wie Wasser fließfähig und bildet praktisch allein eine horizontale Oberfläche.
  • Bei Verlegefehlern und/oder Feuchtigkeitsbelastung des Estrichs kommt es zu Rissen und Abplatzungen des Estrichs. Üblicherweise wird der Estrich zur Beseitigung der Risse und zum Ausgleich der Abplatzungen mit einer Schicht aus Spachtelmasse versehen.
  • Die Spachtelmasse kommt üblicherweise auch zum Einsatz, wenn eine Fußboden-Decklage erneuert wird. Zum Beispiel führt eine verklebte Deckschicht beim Lösen zu Abplatzungen. Das gilt mehr oder weniger auch für andere mit Estrich verbundene Decklagen.
  • Die Estrichoberfläche wird dann zumeist mit Spachtelmasse saniert.
  • Trockenestrich wird auch Fertigteilestrich oder Trockenunterboden genannt. Dabei finden vorgefertigte, kraftübertragende Platten Verwendung, die trocken und meist schwimmend eingebaut werden. Zu den verwendeten Platten gehören Gipskartonplatten, Holzwerkstoffplatten, zementgebundene Holzspanplatten sowie betonwerkstein- oder Naturwerksteinplatten. Die Stoßstellen werden zumeist gespachtelt.
  • Die oben beschriebene Dämmung ist eine Wärmedämmung und/oder eine Trittschalldämmung. Vor allem an Betondecken und Holzdecken stellt sich das Problem der Schallisolierung. Dieses Problem ist noch nicht mit der horizontal auf dem Boden zu verlegenden Dämmung erledigt. Darüber hinaus ist noch eine Schalldämmung zwischen Estrich und Bauwerkswand erforderlich. Diese Dämmung wird üblicherweise mit Randdämmstreifen dargestellt. Die Randdämmstreifen werden unten an den Gebäudewänden verlegt. Solche Randdämmstreifen sind in vielfältiger Form bekannt. Wegen der Einzelheiten wird auf die DE 29714625 U1 , DE 4326441 A1 , DE 4442569 A1 , DE 3806676 C2 , DE 9409699.4 U1 , DE 3544514 C1 , DE 19606126 A1 , DE 29710474 U1 , DE 19803948 A1 , DE 19636621 C1 , EP 1211366 A2 , DE 3425038 C2 , DE 20105333 U1 , DE 19722756A1 , DE 3527507 C2 verwiesen. Als wesentliche Bauformen für den Randdämmstreifen sind zu unterscheiden:
    1. a) der einfache Randdämmstreifen aus Polyethylen(PE)schaum, der als Rollenmaterial geliefert wird bzw. von der Rolle abgezogen wird.
    2. b) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit einem abwinkelbaren Fuß. Der Fuß untergreift oder übergreift die Horizontaldämmung oder die darüber liegende Abdeckung
    3. c) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit einer angeschweißten oder angeklebten Folie. Mit der Folie soll der Randdämmstreifen die Horizontaldämmung bzw. die Abdeckung übergreifen. Dadurch wird verhindert, daß Estrich in einen Spalt zwischen Horizontaldämmung und Randdämmung dringen kann.
    4. d) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Längsschlitzung, auch Abreißschlitzung genannt
    5. e) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Querschlitzung, die eine Verlegung um Ecken erleichtert
    6. f) Randdämmstreifen mit quer zur Längsrichtung gerippter Oberfläche, die eine Abwinklung der Randdämmstreifen erleichtern
    7. g) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Klebestreifen zur Befestigung an einer Gebäudewand
    8. h) Randdämmstreifen mit gewelltem Kunststoffschaumkern, der zum Verlegen eingeschnitten wird
    9. i) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer Kernschicht aus Vlies und Deckschichten aus Kunststoff
    10. j) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer Kernschicht aus PE-Schaum und einer Deckschicht aus Vlies
    11. k) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer schalldämmenden PE-Schaumschicht als Kernschicht und versteifenden Außenschichten
    12. l) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer schalldämmenden PE-Schaumschicht und einer Deckschicht aus ungeschäumter Folie
    13. m) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer schalldämmenden PE-Schaumschicht und einer Deckschicht aus einem Hohlkammerprofil
  • Diese Randdämmstreifen zeigen beim Verlegen an den Ecken bzw. beim Verlegen in den Ecken Probleme. Der Schaumstoff läßt sich den Ecken schlecht anpassen. Die Anpassung wird umso schlechter, je steifer bzw. dicker der Schaum ist. Das führt dazu, daß in den Eckbereichen häufig nur eine unzureichende Estrichschicht entsteht. Es können sich Löcher bilden, weil der Randdämmstreifen von der Wand absteht. Das erfordert eine Nacharbeit und verursacht regelmäßig erhebliche Verzögerung im Baufortschritt. Es ist zwar bekannt, die Randdämmstreifen durch Querschlitzung so zu schwächen, daß sie sich leicht an Ecken biegen lassen. Die Schwächung beschränkt sich jedoch nicht auf die Ecken, sondern erstreckt sich mit der Querschlitzung über die ganze Länge der Randdämmstreifen. Entsprechendes gilt auch für quer gerippte Randdämmstreifen. Das führt dazu, daß der instabile Schaum sich leicht von den Wänden weg wölbt. Die Wölbung von der Wand soll nach älteren Vorschlägen durch Kleben an der Gebäudewand verhindert werden.
  • Der Kunststoffschaum hat vorzugsweise eine Dicke von 5 bis 10 mm. Die Dicke des Randdämmstreifens liegt an sich nicht im Belieben des Verlegers. Die Dicke des Randdämmstreifens soll nach Möglichkeit nicht nur den Bedürfnissen der Schalldämmung sondern auch den Bedürfnissen der Dehnung Rechnung tragen. Je größer die Estrichflächen sind, desto größer sollten auch die Schalldämmrandstreifen-Dicken sein. Darüber hinaus ergeben sich in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Estrichs erhebliche Bewegungen im Estrich. Ein Estrich mit großem Gipsanteil neigt beim Abbinden zu sogenanntem Wachsen. Dagegen sind die Wärmedehnungen geringer als bei einem Estrich mit starkem Zementanteil.
  • Zur Bestimmung der richtigen Randdämmstreifendicke/Randfugenbreite gibt es verschiedene Dimensionierungshilfen/Hinweisblätter für den Architekten/Bauingenieur und Estrichleger.
  • In der Praxis wird die Randdämmstreifendicke häufig falsch gewählt und bleibt dem Estrichleger überlassen, welche Randdämmstreifen er verwendet. Der Estrichleger kauft zumeist die billigsten Randdämmstreifen, wenn ihm keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
  • In der Regel werden dünnere Randdämmstreifen vom Estrichleger gewählt, die nicht nur billig sind, sondern sich auch leichter als dicke Randdämmstreifen verlegen lassen. Die Frage, welche Randdämmstreifendicke in Anbetracht der zu erwartenden Estrichdehnungen richtig ist, wird häufig nicht geklärt, obwohl das Schadensrisiko, welches von einer zu gering gewählten Randstreifendicke ausgeht, außer Verhältnis zu dem Vorteil aus der Verwendung zu dünner Randdämmstreifen steht.
  • Selbst wenn der Estrichleger besonders dicke Randstreifen beim Baustoffhandel einkaufen will, so wird das in der Regel am vorhandenen Angebot scheitern.
  • Der Kunststoffschaum besteht vorzugswiese aus Polyethylen mit einem Raumgewicht von 15 bis 30 kg pro Kubikmeter und noch weiter bevorzugt 18 bis 25 kg pro Kubikmeter.
  • Die Randdämmstreifen haben sich bewährt. Dabei sind einfache Schaumschichten mit einer Folienbeschichtung in der Beurteilung der Fachleute immer mehr in den Hintergrund getreten. Gleichwohl wendet sich die Erfindung dieser Form der Randdämmstreifen zu.
  • Die Erfindung sich zugleich die Aufgabe gestellt, diese Randdämmstreifen zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Hauptanspruches erfüllt. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Ausführungsbeispiele.
  • Nach der Erfindung findet eine Folie Anwendung, welche ganz oder teilweise aus Bändchengewebe besteht. Bändchengewebe bestehen aus Kunststoffbändchen, Dabei können die Bändchen ihrerseits ein Gewebe sein. Vorzugsweise bestehen die Bändchengewebe und die gegebenenfalls zusätzlich zur Anwendung kommende Folie aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Als PE kann dabei auch PE-HD (Polyethylen High Density) oder PE-LD (Polyethylen Low Density) Anwendung finden. Desgleichen kann PVC (Polyvinylchlorid) oder EVA (Ethylen-Vinylacetat) oder andere Copolymere für das Bändchengewebe und gegebenenfalls für die Folie Anwendung finden.
  • Aus Bändchengewebe werden unter anderem als Industrieartikel, Artikel für Handwerksbetrieb und Gärtnereien, aber auch Artikel des täglichen Lebens hergestellt. Solche Artikel können zum Beispiel sein: Sandsäcke, Hochwasserschutzsäcke, Erntesäcke und Getreidesäcke, Foliensäcke, Zementsäcke, Lkw-Planen, Einkaufstaschen, Freizeittaschen, Tragetaschen, Sichtschutz, Sonnenschutz, Regenschutz, Windschutz, Balkonverkleidungen, Markisen, Schutzhüllen, Zeltüberdachungen, Vorhänge.
  • Bändchengewebe können wetterbeständig, reißfest und robust, wasser- und feuchtigkeitsabweisend und langlebig sein. Bändchengewerbe genießen deshalb im Vergleich zu üblichen Folien eine erhebliche Wertschätzung. Die erhebliche Wertschätzung bildet sich auch im Preis der Bändchengewebe ab. Aufgrund der höheren Kosten liegen die Bändchengewebe an sich nicht im Blickfeld der Hersteller für Randdämmstreifen. Die Randdämmstreifen werden nämlich als absolute Billigprodukte gehandelt. Das ist auch der Grund, warum Gittergewebe, deren Verwendung für Randdämmstreifen an sich bekannt ist, sich in der Praxis an Randdämmstreifen nicht durchsetzen konnten. Überraschender Weise eröffnet die Anwendung von Bändchengeweben für Randstreifen noch andere geldwerte Vorteile. Bändchengewebe lassen sich sehr gut zu einem Fuß umfalten bzw. bilden einen sehr vorteilhaften Fuß an Randdämmstreifen. Das gilt besonders dann, wenn die Bändchengewebe so angeordnet sind, daß die Faltlinie für das Umfalten mit einer Bändchenkante des Bändchengewebes zusammen fällt. Die leichte Umfaltung ist nicht nur bei genauem Übereinanderliegen der Faltlinie und der Bändchenkante spürbar, sondern auch bei erheblichen Abweichungen der Bändchenkante. Überdies läßt sich eine Bändchengewebe deutlich leichter falten als eine vergleichbare Folie. Vergleichbar sind Bändchengewebe und Folien bei gleichem Flächengewicht (in Gramm pro Quadratmeter).
  • Die genaue Positionierung des Bändchengewebes an dem Kunststoffschaum kann mit einem Aufdruck auf dem Bändchengewebe erleichtert werden, mit dem die für das Umfalten des Fußes bzw. für die Faltlinie relevante Bändchenkante gekennzeichnet wird.
  • Wahlweise finden verstreckte Bandchen für die Bändchengewebe Anwendung. Verstreckte Bändchen sind bis über die Elastizitätsgrenze gedehnt, so daß eine bleibende Verformung entstanden ist. Solche Bändchen verhalten sich vergleichsweise steif. Die sich dadurch nach der Abwinklung ergebenden steifen Füße tragen sehr zu einer stabilen Formgebung der Randdämmstreifen bei. Gleichwohl stören diese Füße die Abwicklung der Randdämmstreifen bei der Verlegung an Gebäudeecken nicht, weil sich die Füße leicht quer zur Längsrichtung schlitzen lassen. Die Füße sind so dünn, daß es nicht stört, wenn die Füße bei einer sogenannten Innenecke übereinander geschoben werden.
  • Die erfindungsgemäßen Bändchengewebe werden vorzugsweise mit einem Flächengewicht von 50 bis 150 Gramm pro Quadratmeter, noch weiter bevorzugt mit einem Flächengewicht von 70 bis 130 Gramm pro Quatratmeter und höchst bevorzugt mit eine Flächengewicht von 90 bis 110 Gramm pro Quadratmeter für die Randdämmstreifen zum Einsatz gebracht.
  • Vorzugsweise werden PE-Bändchengewebe mit dem PE-Schaum der Randdämmstreifen kombiniert.
  • Die Verbindung der aus PE bestehenden Bändchengewebe mit dem zur Dämmung vorgesehenen PE-Schaum kann durch Schweißen erfolgen. Bei Bändchengewebe aus PP ist es für das Schweißen von Vorteil, wenn die Bändchengewebe mit einer Schicht versehen sind, die ausreichende Bestandteile verschweißbarer Kunststoffe enthält. Diese Schicht kann auch aus mehr als zwei Stoffen bestehen, von denen ein Stoff die Schweißverbindung mit der Schaumschicht und ein anderer Stoff die Schweißverbindung mit dem Bändchengewebe erlaubt. Die verschiedenen Stoffe können in Mischung stehen, wobei die Mischung in die Form einer Folie gebracht ist.
  • Die verschiedenen Stoffe können auch durch eine mehrschichtige Folie dargestellt werden.
  • Wahlweise wird die Schicht zunächst als Folie auf das Bändchengewebe, bevor eine Verbindung mit dem zur Dämmung vorgesehenen Kunststoffschaum erfolgt. Oder die Schicht wird zunächst auf dem zur Dämmung vorgesehenen Kunststoffschaum aufgebracht, bevor das Bändchengewebe aufgebracht wird.
  • Zur Verschweißung ist vorzugsweise eine Heißluftverschweißung vorgesehen. Beim Verschweißen von Mischungen aus PE und PP wird mit einer für das Schweißen von PP geeigneten Heißlufttemperatur von 230 bis 280 Grad Celsius gearbeitet, vorzugsweise 230 bis 260 Grad Celsius, noch weiter bevorzugt von 230 bis 250 Grad Celsius und höchst bevorzugt von 230 bis 240 Grad Celsius gearbeitet. Diese Temperaturen führen zu einer Erwärmung des PE an der Schweißfläche, die innerhalb der zulässigen Schweißtemperatur liegt.
  • Die Heißluft läßt sich mit einem elektrischen Heißluftgerät erzeugen.
  • Beim Verschweißen von Folien mit dem Bändchengewebe kann die Heißlufttemperatur innerhalb des Bereiches frei gewählt werden, der für eine gewünschte Verschweißung geeignet ist.
  • Auf die Verschweißbarkeit kommt es nicht an, wenn als Verbindung des Bändchengewebes mit dem zu Dämmung bestimmten Kunststoffschaum eine Verklebung gewählt wird. Günstig ist, wenn als Kleber dabei ein Heißkleber vorgesehen ist.
  • Auch im Rahmen der Kleber-Anwendung kann zusätzlich zum Bändchengewebe noch eine ungeschäumte Kunststoff-Folie Anwendung finden.
  • Die wahlweise verwendete ungeschäumte Folie hat vorzugsweise ein Flächengewicht von 15 bis 120 Gramm pro Quadratmeter, noch weiter bevorzugt von 20 bis 90 Gramm pro Quadratmeter und höchst bevorzugt von 25 bis 70 Gramm pro Quadratmeter.
  • Zum Verschweißen werden der Kunststoffschaum und das Bändchengewebe vorzugsweise von einer Rolle gezogen, an den Berührungsflächen mit Heißluft auf Schweißtemperatur erwärmt und anschließend zwischen einem Rollenpaar zusammen geführt und an den erwärmten Flächen zusammen gedrückt.
  • Das wird entsprechend mit der Folie und dem Zwischenprodukt aus Kunststoffschaum und Bändchengewebe wiederholt. Oder es wird ein Vorprodukt aus Bändchengewebe und angeschweißter Folie bei der Verschweißung mit dem Kunststoffschaum eingesetzt.
  • Bei der Verklebung der verschiedenen Teile des Randdämmstreifens ergeben sich gleichartige Verfahrensschritte wie beim Verschweißen.
  • Der abgewinkelte Fuß des Randdämmstreifens kann mit einem oder mehreren Klebestreifen versehen werden. Klebestreifen können auch an der Rückseite des zur Dämmung vorgesehenen Schaumstreifens angebracht sein.
  • Die Klebestreifen erleichtern die Aufstellung des Randdämmstreifens.
  • Der Klebestreifen kann unterschiedlich entstehen und aufgetragen werden. Technologisch besonders günstig ist die Verwendung eines beidseitig klebenden Klebebandes. Ein solches Klebeband läßt sich leicht aufbringen. Dabei ist das Klebeband einseitig mit einem Trennstreifen abgedeckt. Der Trennstreifen kann zum Beispiel ein silikonisiertes Papier sein. Mit dem Trennstreifen kann das Klebeband auf eine Rolle aufgewickelt oder zu einer Rolle aufgewickelt werden. Der Klebestreifen läßt sich für die Aufbringung auf dem Randdämmstreifen wieder von der Rolle abziehen und mit dem aus Schaumstoff, Bändchengewebe und gegebenenfalls Folie entstandenen Randdämmstreifen-Vorprodukt zusammen führen. Das kann mit Hilfe eines Rollenpaares erfolgen, die dem Klebestreifen zugleich den notwendigen Andruck für die Verklebung auf dem Vorprodukt geben.
  • Bei der Verlegung des Randdämmstreifens entlang einer Gebäudewand und auf einem für den Fußbodenaufbau vorgesehenen Untergrund wird der Randdämmstreifen auf den Untergrund gedrückt.
  • Im Übrigen kann der erfindungsgemäße Randdämmstreifen übliche Merkmale, wie zum Beispiel Dicken, Steghöhe, Fußbreite, und auch unübliche Merkmale aufweisen.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem L-förmigen Randdämmstreifen dargestellt, der aus einem aufrecht stehenden Steg und einem liegenden Fuß besteht. Zu dem Steg gehört ein Schaumstreifen 1 aus PE. Im Ausführungsbeispiel hat der Schaumstreifen eine Höhe von 50mm und eine Dicke von 5mm.
  • Mit 2 ist ein Bändchengewebe mit einem Flächengewicht von 95 Gramm pro Quadratmeter bezeichnet. Das Bändchengewebe 2 ist mit dem Kunststoffschaum verklebt und steht gegenüber dem Kunststoffschaum um ein Maß vor, das gleich der gewünschten Breite des Randdämmstreifens ist. Das überstehende Ende ist zu dem Fuß 3 abgewinkelt worden.
  • Unter dem Fuß ist ein doppelseitig klebender Klebestreifen 4 vorgesehen. Mit der einen, oberen Seite ist der Klebestreifen 4 mit dem abgewinkelten Fuß 3 verklebt. Die untere Seite ist mit einem Trennstreifen aus silikonisiertem Papier abgedeckt. Beim Verlegen des Randdämmstreifens wird der Trennstreifen abgezogen.
  • In anderen Ausführungsbeispielen ist der Randdämmstreifen auch an dem aufrecht stehenden Steg ein Klebestreifen vorgesehen. Es kann sich um den gleichen Klebestreifen wie am Fuß handeln.
  • Im Ausführungsbeispiel wird der erfindungsgemäße Randdämmstreifen nach Ablösen des Trennstreifens auf dem Untergrund verklebt. Im Ausführungsbeispiel wird der Randdämmstreifen an vier Wänden eines Raumes entlang verlegt, die zusammen vier Ecken bilden. Dabei handelt es sich um Innenecken. An den Innenecken wird der Fuß 3 des Randdämmstreifens eingeschnitten, möglichst quer zur Längsrichtung des Randdämmstreifens. Anschließend wird die bereits begonnene Verlegung bis zu dem Einschnitt durch Andrücken des bis dahin vom Trennstreifen befreiten Klebestreifens fortgeführt. Danach folgt die Abwinklung des Randdämmstreifens an der Einschnittstelle. Infolge der Abwinklung schiebt sich ein Teil des Fußes an der eingeschnittenen Stelle über das Ende des bereits verklebten Fußes. In dem Zustand wird der Trennstreifen an dem noch unverklebten benachbarten Bereich des Randdämmstreifens abgezogen. Durch Andrücken des Fußes auf den Untergrund verklebt sich an der eingeschnittenen Stelle der oben liegende Teil des Fuß mit dem darunter liegenden Teil des Fußes.
  • Dieser Vorgang wiederholt sich an der nächsten Raumecke.
  • Nach vollständigem Verlegen des Randdämmstreifens wird im Ausführungsbeispiel Flüssigestrich auf den Untergrund aufgebracht. Der Flüssigestrich drückt den aufrecht stehenden Steg/Teil des Randdämmstreifens gegen die zugehörigen Wände.
  • Wo nicht gewährleistet ist, daß sich der aufrecht stehende Steg/Teil des Randdämmstreifens an die zugehörige Wand anlegt, ist in einem weiteren Ausführungsbeispiel auch an dem aufrecht stehenden Steg/Teil des Randdämmstreifens mindestens ein Klebestreifen, im Extremfall mehr als ein Klebestreifen an dem aufrecht stehenden Steg/Teil vorgesehen. Die Klebestreifen sichern das Anliegen des Randdämmstreifens an der zugehörigen Wand.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 4326441 A1 [0012]
    • DE 4442569 A1 [0012]
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    • DE 9409699 U1 [0012]
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    • DE 19606126 A1 [0012]
    • DE 29710474 U1 [0012]
    • DE 19803948 A1 [0012]
    • DE 19636621 C1 [0012]
    • EP 1211366 A2 [0012]
    • DE 3425038 C2 [0012]
    • DE 20105333 U1 [0012]
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    • DE 3527507 C2 [0012]

Claims (10)

  1. Fußbodenaufbau mit einem Randdämmstreifen aus Kunststoffschaum, insbesondere PE-Schaum, wobei der Randdämmstreifen im Innenraum eines Gebäudes unten an den Bauwerkswänden verlegt werden, bevor ein Estrich eingebracht wird, und wobei der Randdämmstreifen einen aufrecht stehenden Steg und einem auf dem Untergrund für den Fußbodenaufbau aufliegenden Fuß besteht, wobei der aufrecht stehende Steg durch Kunststoffschaum gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Kunststoffschaum ein Bändchengewebe angebracht ist, das allein oder mit einer Folie den Fuß des Randämmstreifens bilden.
  2. Fußbodenaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material für Bändchengewebe aus folgenden Materialien ausgewählt ist PE, PP, PVC, EVA
  3. Fußbodenaufbau nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zusätzliche Folie.
  4. Fußbodenaufbau nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestandteile des Randdämmstreifens miteinander verschweißt oder verklebt sind.
  5. Fußbodenaufbau nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Heißluftverschweißung mit einer Heißlufttemperatur von 230 bis 280 Grad Celsius, vorzugsweise 230 bis 260 Grad Celsius, noch weiter bevorzugt 230 bis 240 Grad Celsius.
  6. Fußbodenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bändchengewebe ein Flächengewicht von 50 bis 150 Gramm pro Quadratmeter, vorzugsweise von 70 bis 130 Gramm pro Quadratmeter, noch weiter bevorzugt 90 bis 110 pro Quadratmeter besitzt.
  7. Fußbodenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie ein Flächengewicht von 15 bis 120 Gramm pro Quadratmeter, vorzugsweise 20 bis 90 Gramm pro Quadratmeter, noch weiter bevorzugt 20 bis 90 Gramm pro Quadratmeter und höchst bevorzugt von 25 bis 70 Gramm pro Quadratmeter aufweist.
  8. Fußbodenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Bändchengewebe an der Rückseite mit einem Aufdruck versehen ist, der eine Bändchenkante kenntlich macht, an der die Umfaltung zu einem Fuß erfolgen soll.
  9. Fußbodenaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Randdämmstreifen am Steg und/oder am Fuß mit Klebestreifen versehen ist.
  10. Fußbodenaufbau nach Anspruch 9, gekennzeichnet. durch die Verwendung doppelseitiger Klebestreifen, die außenseitig mit einem Trennstreifen versehen sind.
DE102018003326.1A 2017-11-21 2018-04-24 Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen Withdrawn DE102018003326A1 (de)

Applications Claiming Priority (2)

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DE102017010726 2017-11-21

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