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DE102014008998A1 - Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen - Google Patents

Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen Download PDF

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DE102014008998A1
DE102014008998A1 DE102014008998.3A DE102014008998A DE102014008998A1 DE 102014008998 A1 DE102014008998 A1 DE 102014008998A1 DE 102014008998 A DE102014008998 A DE 102014008998A DE 102014008998 A1 DE102014008998 A1 DE 102014008998A1
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DE
Germany
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insulation
edge
strip
strips
edge insulation
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Withdrawn
Application number
DE102014008998.3A
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Wolfgang Retsch
Mirko Meyer
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Steinbacher Daemmstoff At GmbH
Original Assignee
Kingspan Gefinex GmbH
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Publication date
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    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • E04F15/14Construction of joints, e.g. dividing strips
    • E04F15/142Dividing strips or boundary strips
    • E04F15/145Dividing strips or boundary strips adjustable in height
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F15/142Dividing strips or boundary strips
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  • Architecture (AREA)
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Abstract

Nach der Erfindung werden mehrlagige Randdämmstreifen durch umgefaltete Kunststoffschaumstreifen gebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fußbodenaufbau mit Randdämmstreifen aus Kunststoffschaum. Der bevorzugte Kunststoffschaum ist Polyethylen. Aber auch andere Kunststoffe können für Randdämmstreifen verwendet werden. Bekannt sind auch Randdämmstreifen aus anderen Materialien, zum Beispiel aus Pappe. Randdämmstreifen gehören zum üblichen Konstruktionsaufbau für einen Fußboden. Dabei wird zunächst auf einem Rohboden eine Dämmschicht verlegt, darüber wahlweise eine Abdeckfolie, mindestens aber ein Estrich. Der Estrich kommt als Zementestrich oder als Trockenestrich oder als Flüssigestrich vor.
  • Durch die Verwendung von fließfähigem Estrichmörtel ist eine einfache und schnelle Estrichverlegung möglich. Dabei wird ein vorgefertigter Trockenmörtel an der Baustelle durch Mischpumpen mit Wasser vermengt und über einen Schlauch ins Gebäudeinnere geleitet. Dort wird der zähflüssige Flüssigestrich ausgebreitet. Der Vorteil eines Fließestrichs ist, dass sich körperlich anstrengende Arbeitsschritte wie das Abziehen der Oberfläche oder die Verdichtung durch Stampfen oder Klopfen entfallen. Das Gemisch ist flüssig genug, um sich selbst zu einer ebenen Fläche zu nivellieren. Fließestriche gibt es mit verschiedener Beschaffenheit(Anhydrit, Magnesium, Zement oder Gussasphalt.
  • Zementestrich besteht aus Zement, Sand und Wasser. Zementestrich besitzt universelle Einsatzmöglichkeiten und gute Eigenschaften: Einfache Herstellung, gute Druckfestigkeitswerte, unempfindlich gegen Feuchtigkeit durch wasserunlösliche Kalkverbindungen. Der Zementestrich wird mit geringem Wassergehalt angemischt und bindet gleichwohl zu einer festen Estrichschicht ab. Der Trockenestrich muß von dem Estrichleger sehr genau verlegt werden. Das setzt einige Übung voraus. Weniger Übung wird für Fließestrich benötigt. Der Fließestrich ist wie Wasser fließfähig und bildet praktisch allein eine horizontale Oberfläche.
  • Trockenestrich wird auch Fertigteilestrich oder Trockenunterboden genannt. Dabei finden vorgefertigte, kraftübertragende Platten Verwendung, die trocken und meist schwimmend eingebaut werden. Zu den verwendeten Platten gehören Gipskartonplatten, Holzwerkstoffplatten, zementgebundene Holzspanplatten sowie betonwerkstein- oder Naturwerksteinplatten.
  • Die oben beschriebene Dämmung ist eine Wärmedämmung und/oder eine Trittschalldämmung. Vor allem an Betondecken und Holzedecken stellt sich das Problem der Schallisolierung. Dieses Problem ist noch nicht mit der horizontal auf dem Boden zu verlegenden Dämmung erledigt. Darüber hinaus ist noch eine Schalldämmung zwischen Estrich und Bauwerkswand erforderlich. Diese Dämmung wird üblicherweise mit Randdämmstreifen dargestellt. Die Randdämmstreifen werden unten an den Gebäudewänden verlegt. Solche Randdämmstreifen sind in vielfältiger Form bekannt. Wegen der Einzelheiten wird auf die DE 29714625 U1 , DE 4326441 A1 , DE 4442569 A1 , DE 3806676 C2 , DE 9409699.4 U1 , DE 3544514 C1 , DE 19606126 A1 , DE 29710474 U1 , DE 19803948 A1 , DE 19636621 C1 , EP 1211366 A2 , DE 3425038 C2 , DE 20105333 U1 , DE 19722756 A1 , DE 3527507 C2 verwiesen. Als wesentliche Bauformen für den Randdämmstreifen sind zu unterscheiden:
    • a) der einfache Randdämmstreifen aus Polyethylen(PE)schaum, der als Rollenmaterial geliefert wird bzw. von der Rolle abgezogen wird.
    • b) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit einem abwinkelbaren Fuß. Der Fuß untergreift oder übergreift die Horizontaldämmung oder die darüber liegende Abdeckung
    • c) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit einer angeschweißten oder angeklebten Folie. Mit der Folie soll der Randdämmstreifen die Horizontaldämmung bzw. die Abdeckung übergreifen. Dadurch wird verhindert, daß Estrich in einen Spalt zwischen Horizontaldämmung und Randdämmung dringen kann.
    • d) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Längsschlitzung, auch Abreißschlitzung genannt
    • e) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Querschlitzung, die eine Verlegung um Ecken erleichtert
    • f) Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Klebestreifen zur Befestigung an einer Gebäudewand
    • g) Randdämmstreifen mit gewelltem Kunststoffschaumkern, der zum Verlegen eingeschnitten wird
    • h) Mehrschichtige Randdämmstreifen, mit einer Kernschicht aus Vlies und Deckschichten aus Kunststoff
    • i) Mehrschichtige Randdämmstreifen mit einer schalldämmenden PE-Schaumschicht als Kernschicht und versteifenden Außenschichten
  • Diese Randdämmstreifen zeigen beim Verlegen an den Ecken bzw. beim Verlegen in den Ecken Probleme. Der Schaumstoff läßt sich den Ecken schlecht anpassen. Die Anpassung wird umso schlechter, je steifer bzw. dicker der Schaum ist. Das führt dazu, daß in den Eckbereichen häufig nur eine unzureichende Estrichschicht entsteht. Es können sich Löcher bilden, weil der Randdämmstreifen von der Wand absteht. Das erfordert eine Nacharbeit und verursacht regelmäßig erhebliche Verzögerung im Baufortschritt. Es ist zwar bekannt, die Randdämmstreifen durch Querschlitzung so zu schwächen, daß sie sich leicht an Ecken biegen lassen. Die Schwächung beschränkt sich jedoch nicht auf die Ecken, sondern erstreckt sich mit der Querschlitzung über die ganze Länge der Randdämmstreifen. Das führt dazu, daß der instabile Schaum sich leicht von den Wänden weg wölbt. Die Wölbung von der Wand soll nach älteren Vorschlägen durch Kleben an der Gebäudewand verhindert werden.
  • Der Kunststoffschaum hat vorzugsweise eine Dicke von 5 bis 10 mm. Die Dicke des Randdämmstreifens liegt an sich nicht im Belieben des Verlegers. Die Dicke des Randdämmstreifens soll nach Möglichkeit nicht nur den Bedürfnissen der Schalldämmung sondern auch den Bedürfnissen der Dehnung Rechnung tragen. Je größer die Estrichflächen sind, desto größer sollten auch die Schalldämmrandstreifen-Dicken sein. Darüber hinaus ergeben sich in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Estrichs erhebliche Bewegungen im Estrich. Ein Estrich mit großem Gipsanteil neigt beim Abbinden zu sogenanntem Wachsen. Dagegen sind die Wärmedehnungen geringer als bei einem Estrich mit starkem Zementanteil. Zur Bestimmung der richtigen Randdämmstreifendicke/Randfugenbreite gibt es verschiedene Dimensionierungshilfen/Hinweisblätter für den Architekten/Bauingenieur und Estrichleger. In der Praxis wird die Randdämmstreifendicke häufig falsch gewählt und bleibt dem Estrichleger überlassen, welche Randdämmstreifen er verwendet. Der Estrichleger kauft zumeist die billigsten Randdämmstreifen, wenn ihm keine konkreten Vorgaben gemacht werden. In der Regel werden dünnere Randdämmstreifen vom Estrichleger gewählt, die nicht nur billig sind, sondern sich auch leichter als Dicke Randdämmstreifen verlegen lassen. Die Frage, welche Randdämmstreifendicke in Anbetracht der zu erwartenden Estrichdehnungen richtig ist, wird häufig nicht geklärt, obwohl das Schadensrisiko, welches von einer zu gering gewählten Randstreifendicke ausgeht, außer Verhältnis zu dem Vorteil aus der Verwendung zu dünner Randdämmstreifen steht.
  • Selbst wenn der Estrichleger besonders dicke Randstreifen beim Baustoffhandel einkaufen will, so wird das in der Regel am vorhandenen Angebot scheitern.
  • Der Kunststoffschaum besteht vorzugswiese aus Polyethylen mit einem Raumgewicht von 15 bis 30 kg pro Kubikmeter und noch weiter bevorzugt 18 bis 25 kg pro Kubikmeter.
  • Die Randdämmstreifen haben sich bewährt. Gleichwohl hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, die bekannten Randdämmstreifen zu verbessern. Nach der Erfindung wird das mit Hilfe von Randdämmstreifen erreicht, die durch Umfalten mindestens doppelbar sind. So kann ein Randdämmstreifen von zum Beispiel 5 mm Dicke für eine geringe Randdämmung/Dehnung genutzt werden und durch Umfalten zu einer doppelten Dicke gebracht werden, so daß ein Randdämmstreifen mit einer Dicke von 10 mm und verdoppelter Dämmwirkung/Dehnungsausgleich entsteht. Mit einem 8 mm dicken Randdämmstreifen entsteht durch Umfalten ein 16 mm dicker Dämmstreifen. Mit einem 10 mm Dämmstreifen durch Umfalten eine 20 mm dicker Dämmstreifen. Das erleichtert die Verlegung von Dämmstreifen mit größerer Dicke ganz entscheidend. Die Umfaltung beginnt vorzugsweise damit, daß der untere Rand an der Gebäudewand befestigt wird und der obere Rand erfaßt und nach unten gezogen wird. Dadurch entsteht ein doppellagiger Randdämmstreifen. Die Umfaltung kann auch fortgesetzt werden. Eine weitere Umfaltung von unten nach oben führt zu einem dreilagigen Randdämmstreifen.
  • Die Randdämmung macht vor allem Sinne, wenn unter dem Estrich eine Trittschalldämmung vorgesehen ist. Es kann aber auch vorkommen, daß zum Beispiel in Industriehallen oder dergleichen keine Trittschalldämmung unter dem Estrich vorgesehen ist. Dann ist gleichwohl die Verwendung eines Randdämmstreifens sinnvoll, um einen Dehnungsausgleich zwischen dem Estrich und den Gebäudewänden zu bewirken.
  • Durch die mehrlagige Ausbildung ergeben sich weitere Vorteile. Die Schalldämmung ist infolge der durch die Mehrlagigkeit verursachten Materialunterbrechung besser als bei einem einlagigen Randdämmstreifen. Wahlweise kann der Randdämmstreifen auch ein drittes Mal umgefaltet werden, so daß sich die Ausgangsdicke nicht nur verdoppelt, sondern verdreifacht.
  • Die erfindungsgemäßen Randdämmstreifen können in herkömmlicher Weise geklebt oder vergleichbar befestigt werden. Überraschenderweise eröffnet das erfindungsgemäße Umfalten auch die Möglichkeit zu einer Befestigung der Randdämmstreifen durch Tackern an der Gebäudewand. Geeignete Hefthämmer/Schlaghefter sind in der DE 20 2010 001 033 beschrieben. Die Bezeichnung Hefthämmer/Schlaghefter resultiert aus dem Betrieb der Vorrichtung. Mit den Hefthämmern/Schlagheftern wird gegen die aufgestellten Randdämmstreifen geschlagen. Das Tackern ist bei den Estrichverlegern sehr beliebt, dagegen bei anderen Baufachleuten, insbesondere den Architekten verpönt, weil beim Tackern U-förmige Metallklammern in den Putz auf der Gebäudewand geschlagen werden. Die Metallklammern bilden eine nachweisbare Schallbrücke. Außerdem werden beim Tackern Vertiefungen/Dellen in dem Randdämmstreifen verursacht. Die Vertiefungen/Dellen füllen sich mit Estrich. Der Estrich kommt in Kontakt mit den Klammern, so daß sich die Schallwellen über die Klammern leicht in die Gebäudewand ausbreiten können.
  • Außerdem wird die Dehnungsausgleichsfunktion des Randdämmstreifens durch den in die Vertiefung/Delle dringenden Estrich gestört. An den Stellen berührt der Estrich im Falle einer Ausdehnung die Gebäudewand sehr viel schneller als vorgesehen(ohne Berücksichtigung des zwischenliegenden Kunststoffschaumes). Nach der Berührung (ohne Berücksichtigung des zwischenliegenden Kunststoffschaumes) baut sich sofort eine erhebliche Druckspannung auf. Die Folge kann eine Rißbildung im Estrich und/oder eine Auswölbung des Estrichs sein. Dabei eine wird jede weitere Dehnung des Estrichs mehr oder weniger stark in Auswölbung übersetzt.
  • Vorteilhafterweise lassen sich die Schallbrücken dadurch verhindern, daß die Randdämmstreifen zunächst im ungefalteten Zustand an der Gebäudewand aufgestellt und noch vor dem Umfalten getackert werden. Das Umfalten ist nur noch nach innen(in der Richtung von der Gebäudewand weg) möglich. Nach dem Umfalten liegen die Klammern innerhalb des entstandenen zweilagigen Randdämmstreifens, so daß eine ausreichende Abdeckung der Metallklammern und der durch das Tackern entstehenden Vertiefungen in dem Schalldämmrand gegeben ist.
  • Zur Herstellung erfindungsgemäßer Randdämmstreifen finden Kunststoffschaumstreifen mit einer Breite Verwendung, die größer ist als die gewünschte Breite des Randdämmstreifens. Das wird im Folgenden als Überbreite bezeichnet. Für einen normalerweise 100 mm breiten, stegfömigen/I-förmigen Randdämmstreifen ergibt sich durch Verdoppelung der Breite eine Überbreite von 200 mm. Bei einer Verdreifachung ergibt sich eine Verdreifachung der Ausgangsbreite. Es können auch Überbreiten entstehen, die mehr als eine Verdoppelung oder mehr als eine Verdreifachung der Ausgangsbreite oder weniger als eine Verdoppelung oder mehr als eine Verdreifachung der Ausgangsbreite beinhalten. Die erfindungsgemäßen Abweichungen sind unten erläutert.
  • Wahlweise wird der Randdämmstreifen an einer Seite oder an mehreren Seiten, vorzugsweise an einer nach dem Umfalten innen liegenden Seite genadelt. Bei der Nadelung an der Innenseite kann der Durchmesser der Nadeln in weiten Bereichen variieren. Bei einer Nadelung an der Berührungsfläche mit dem Estrich werden so dünne Nadeln gewählt, daß der Estrich nicht in den Randdämmstreifen eindringen kann. Mit der Nadelung kann die Schalldämmung verbessert werden. Zu den Einzelheiten der Nadelung wird auf folgende Druckschriften Bezug genommen: DE4325879 , DE 20 2010 003 965 , DE1933292 , DE 10 2004 018 550 , DE10212729 . Wahlweise wird die Nadelung auch genutzt, um die Nachgiebigkeit/Weichheit des Randdämmstreifens ganz oder teilweise zu verändern, um die Verarbeitung des Randdämmstreifens zu erleichtern und die Ausbildung der Ecken noch zu verbessern. Das kann eine Nadelung, zum Beispiel im Bereich der Ecken, während des Verlegens/nach dem Tackern und/oder nach dem Umfalten einschließen. Durch Oberflächenbehandlung des Kunststoffschaumes kann dem Estrich eine vorteilhafte Haftfähigkeit an dem Randdämmstreifen gegeben werden. Zu den möglichen Oberflächenbehandlungen gehört zum Beispiel Schleifen oder Fräsen.
  • Wahlweise kann der erfindungsgemäße Randdämmstreifen auch ganz oder teilweise in anderer Weise oberflächenbehandelt und/oder beschichtet werden. Die Beschichtung kann jeglicher Art sein, zum Beispiel bekannte oder neuartige Schichten aus Pappe, Kork, Textil(insbesondere Vlies), Folien. Die Folien können ungeschäumt oder geschäumt sein. Auch Klebeschichten können dazu gehören. Bei Oberflächen bzw. Schichten, die mit dem Estrich zusammenwirken sollen, beschränkt sich die Beschichtung bzw. Oberflächenbehandlung auf die Berührungsfläche des Randdämmstreifens mit dem Estrich. Unter Berücksichtigung der Umfaltung befindet sich die oberflächenbehandelte oder beschichtete Fläche in der Ausgangsstellung des Randdämmstreifens an der Gebäudewand nach der Befestigung und vor dem Umfalten an der der Gebäudewand zugewandten Randdämmstreifen-Seite. Vorzugsweise wird von einer Beschichtung bzw. Oberflächenbehandlung im Bereich der Umfaltung abgesehen, soweit mit der Beschichtung eine Versteifung des Randdämmstreifens verbunden ist. Alternativ kann die Beschichtung im Bereich der Faltlinie/Knicklinie eingeschnitten werden, um die erfindungsgemäße Umfaltung zu erleichtern. Dabei können ein Einschnitt oder mehrere Einschnitte vorgesehen sein, die in Längsrichtung der Faltlinie verlaufen.
  • Die vorbeschriebene Aufstellung, Befestigung und das anschließende Umfalten erleichtern die Verlegung des Randdämmstreifens, weil sich der Randdämmstreifen bei halber Dicke um Vieles einfacher in Ecken und um Ecken falten und knicken läßt. Dadurch entsteht bei gleicher Sorgfalt eine bessere Verlegung. Außerdem steht der erfindungsgemäße Randdämmstreifen viel besser als andere Randdämmstreifen. Größte Vorteile ergeben sich an den Innenecken und an den Außenecken eines Raumes. Innenecken sind die in Bezug auf den Raum nach innen weisenden Ecken. Außenecken sind die in Bezug auf den Raum nach außen weisenden Ecken und entsprechen häufig Außenecken des Hauses.
  • Bei Innenecken entsteht durch das Umfalten in der der Gebäudewand abgewandten Schicht des Randdämmstreifens eine Zugspannung, welche eine scharfkantige Ecke im Randdämmstreifen verursacht, die bei vergleichbaren herkömmlichen Randdämmstreifen unerreichbar ist. Die Zugspannung entsteht, weil die der Gebäudewand abgewandte Schicht durch das Umfalten eine Längung gegenüber der der Gebäudewand zugewandten Schicht erfahren hat.
  • Bei Außenecken entsteht durch das Umfalten eine Druckspannung in der der Gebäudewand abgewandten Schicht, weil diese Schicht eine Zusammendrückung/Stauchung in Längsrichtung des Randdämmstreifens gegenüber der der Gebäudewand zugewandten Schicht erfährt. Zugleich kann die an der Gebäudewand angetackerte Schicht des Randdämmstreifens dem Druck der anderen Schicht nicht vollständig durch Längung nachgeben. Die Folge ist, daß sich auch an den Außenecken eine scharfkantige Ecke im Randdämmstreifen bildet, die bei vergleichbaren herkömmlichen Randdämmstreifen unerreichbar ist.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Bildung der Innecken und Außenecken können auch genutzt werden, um erfindungsgemäße Ecken/Eckstücke zu bilden und zur Randdämmung zwischen den Ecken Verbindungsstücke aus herkömmlichen Randdämmstreifen vorzusehen. Die Ecken haben vorzugsweise eine Schenkellänge von 30 cm bis 150 cm, noch weiter bevorzugt eine Schenkellänge von 50 cm bis 100 cm. Die Verwendung von besonderen Ecken zur Lösung der Eckenprobleme beim Verlegen von Randdämmstreifen ist an sich bekannt. Jedoch handelt es sich dabei um Formteile. Die Herstellung der Formteile bedingt Formen. Die Formen sind aufwendig. Die Formteile machen sich nur bezahlt, wenn große Serien von Formteilen benötigt werden. Weitere Nachteile der Formteile sind eine volumenverbrauchende Lagerung und Transport. All dies ist bei den erfindungsgemäßen Ecken viel einfacher und wirtschaftlicher.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäß umfaltbaren Randdämmstreifen ist, daß produktionsbedingte Krümmungen, die sich im Querschnitt der Randdämmstreifen finden, beseitigen lassen. Durch Umfalten lassen sich die Schichten des Randdämmstreifens so aufeinander legen, daß sich die Krümmungen gegeneinander aufheben. Bei herkömmlichen Randdämmstreifen sind solche Krümmungen ein Problem, weil die Randdämmstreifen infolge der Krümmung von der Gebäudewand abheben können, so daß ein Spalt entsteht, in dem sich Schmutz sammeln kann. Der Schmutz beeinträchtigt die Schalldämmfunktion und den Dehnungsausgleich durch den Randdämmstreifen.
  • Die erfindungsgemäße Umfaltung läßt sich sowohl auf Randdämmstreifen anwenden, die auf der Dämmung aufgesetzt werden, als auch auf Randdämmstreifen, welche unmittelbar auf dem Boden bzw. der Geschoßdecke aufgesetzt werden. Darüber erlaubt die Erfindung, den Randdämmstreifen mit einem Teil auf dem Boden bzw. der Geschoßdecke aufzusetzen mit einem anderen Teil auf der Dämmung bzw. der Abdeckfolie aufzustehen.
  • Die auf der Dämmung stehenden Randdämmstreifen können mit der Dämmung verklebt oder lose auf der Dämmung aufstehen. Wahlweise stehen die Randdämmstreifen auch auf einer Abdeckfolie auf, mit der die Fugen der Dämmung abgedeckt werden. Oder die Randdämmstreifen untergreifen die Abdeckfolie.
  • Wahlweise wird der Randdämmstreifen so weit umgefaltet, daß der umgefaltete Teil auf der Dämmung aufstößt und durch das Aufstoßen reibungsschlüssig gehalten wird. Zu dem Aufstoßen kommt es, wenn die Breite des umgefalteten Teiles des Randdämmstreifens größer als der Abstand der Schalldämmung von der Oberkante der Umfaltung ist. Von Vorteil ist dabei eine Differenz von bis zu 5 mm. Je dicker der Randdämmstreifen ist, desto kleiner kann die Differenz sein.
  • Der erfindungsgemäße Abstandswahrung schließt aber nicht aus, daß an dem Randdämmstreifen in bekannter Weise Folien vorgesehen sind, die auf der am Boden ausgelegten Trittschalldämmung aufliegen und insbesondere mit einer weiteren Abdeckfolie verhindern, daß Estrich in Fugen und Spalte in der Trittschalldämmung dringt und Schallbrücken bildet.
  • Wahlweise kann der Randdämmstreifen auch so an der Gebäudewand angebracht werden, daß der der Gebäudewand zugewandte Teil die auf dem Boden aufliegende Trittschalldämmung nicht bis zur Unterseite überlappt, also nicht auf dem Boden aufstößt, auf dem die Trittschalldämmung ausgelegt ist. Dies kann genutzt werden, um die obere Kante der Umfaltung und/oder die Unterkante des Randdämmstreifens auf ein bestimmtes Abstandsmaß zu dem Boden des Gebäudes zu bringen. Das gewünschte Abstandsmaß läßt sich nach einer einzigen Einmessung mit Hilfe einer handelsüblichen Laserwasserwaage leicht auf alle angrenzenden Gebäudewände übertragen und dort kennzeichnen. Mit geringer Übung kann der Randdämmstreifen mit seiner Unterkante leicht auf der jeweiligen Markierung positioniert werden. Desgleichen kann die Umfaltung mit geringer Übung leicht so erfolgen, daß deren Oberkante an der zugehörigen Markierung liegt. Diese Vorgehensweise kann so genau ausgeführt werden, daß eine sonst übliche Entfernung des gegenüber der Estrichoberkante vorstehenden Randdämmstreifenendes entbehrlich wird. Das wird für Randdämmstreifen besonders vorteilhaft, deren nachgiebiger Schaum mit einer Versteifung, zum Beispiel mit einer Textilschicht, insbesondere einer Vliesschicht, versehen ist. Solche Verstärkungsschichten können einen erheblichen Widerstand gegen Durchschneiden des Randdämmstreifens mit einem Messer bilden. Das Durchschneiden von Randdämmstreifen wird beim Abtrennen überstehender Randdämmstreifen bevorzugt. Zwar wird druckschriftlich immer wieder die Möglichkeit zur Abtrennung von überstehenden Randdämmstreifenenden mit
    • – Dicke der Trittschalldämmung/Wärmedämmung
    • – Dicke des Estrichs
    • – Dicke der obersten Schicht/Verschleißschicht des Bodenaufbaus
  • Die Erfindung des Umfaltens bietet auch für den Fall eine Lösung, daß wenig Interesse an einer Detailplanung besteht. Dann kann ein überbreiter Randstreifen zum Einsatz kommen, der so bemessen ist, daß zwei Umfaltungen erfolgen; das erste Mal um eine Doppellagigkeit des Randdämmsstreifens herbeizuführen und das zweite Mal, um das überstehende Ende des umgefalteten Abschnittes vom Randdämmstreifen zu einem Fuß umzufalten, mit dem der Randdämmstreifen unter den Estrich greift. Dabei ist es von Vorteil, wenn der umgefaltete/abgefaltete/abgewinkelte Fuß von einer Abdeckfolie überlappt wird. Das bewirkt eine Abdichtung der darunter liegenden Dämmung gegen den Estrich, insbesondere gegen Flüssigestrich.
  • Im Übrigen ist die oben erläuterte Vermessung für die Einbringung von Estrich ohnehin zweckmäßig, wenn eine horizontale Estrichoberfläche eingehalten werden soll.
  • Vorteilhafterweise ist die erfindungsgemäße Verlegung mit dem Abstand zwischen Boden und der Unterkante/Oberkante des Randdämmstreifens und der zugehörigen Markierung auf der Gebäudewand auch auf herkömmliche Randdämmstreifen ohne umklappbaren Fuß anwendbar. Die Handhabung dieser herkömmlichen Randdämmstreifen erfolgt dann (bis auf den Unterschied des Umfaltens) in gleicher Weise wie die von erfindungsgemäß umfaltbaren Randdämmstreifen.
  • Bei der Verlegung erfindungsgemäßer Randdämmstreifen kann eine übliche Tackerung stattfinden. Beim Tackern werden U-förmige Klammern durch den Randdämmstreifen in den Putz auf der Gebäudewand geschlagen. Die Klammern sind dabei üblicherweise in ihren Abmessungen so gewählt, daß die Klammern mit ihren Spitzen nicht über den Putz hinaus vordringen und an die Gebäudewand stoßen. Zugleich sind die Spitzen so beabstandet, daß der Putz durch das Eindringen der Spitzen nicht wesentlich in der Festigkeit beeinträchtigt wird. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Tackerungen beträgt üblicherweise weniger als 1 Meter und in der Regel mehr als 0,5 m. Das schließt nicht aus, daß zwei Tackerungen in geringem Abstand erfolgen, wenn der Verleger das Gefühl hat, daß dort Bedarf für eine weitere Tackerung ist.
  • Wahlweise kann auch ein dreilagiger Randdämmstreifen zum Einsatz gebracht werden. Dazu können die Randdämmstreifen zick-zack-förmige gefaltet werden.
  • Dünnere Randdämmstreifen, zum Beispiel mit einer Dicke von 5 mm können ohne weiteres in erfindungsgemäßer Weise gefaltet werden. Dabei wird der obere Rand erfaßt und nach unten über den an der Gebäudewand gehaltenen Teil des Randdämmstreifens gezogen. Der obere Rand kann wahlweise bis zu einer bestimmten Höhe über dem Boden nach unten gezogen werden. Vorzugsweise wird der obere Rand bis auf den Boden nach unten gezogen.
  • Um die Faltung leicht zu machen, können die für die Randdämmstreifen vorgesehenen Schaumstreifen mit Einschnitten versehen sein. Das hat insbesondere bei größeren Dicken Vorteil. Die Einschnitte verlaufen in Längsrichtung der Schaumstreifen bzw. Randdämmstreifen. Je stärker die Einschnitte sind, desto leichter ist das Umfalten. Allerdings sollen die Einschnitte so viel Material stehen lassen, daß noch eine ausreichende Verbindung zwischen den Materialstegen beiderseits eines Einschnittes besteht.
  • Die Einschnitte sind vorzugsweise so eingebracht, daß sich an einem Einschnitt beim Umfalten ein Spalt öffnet. Das an den Einschnitten stehen gebliebene Material bildet ein Gelenk.
  • Bei einer Faltung zu einem dreilagigen Randdämmstreifen sind die Einschnitte alternierend vorzugsweise von der einen Seite und von der anderen Seite in den Kunststoffschaumstreifen eingebracht, so daß die Zick-Zack-Faltung so erfolgen kann, daß sich an jedem Einschnitt ein Spalt öffnet.
  • Wahlweise sind auch Umfaltungsbereiche an jedem erfindungsgemäßen Randdämmstreifen vorgesehen, die wie die zuvor erläuterten Einschnitte parallel zur Längsrichtung der Schaumstreifen verlaufen, aber die Umfaltung in verschiedenen Höhen erlauben.
  • Wie schon beim ersten Umfalten kann das zweite Umfalten/Abwinkeln überbreiter Randdämmstreifen durch eine Schlitzung erleichtert werden, um mit dem oberen Ende des umgefalteten/abgewinkelten Randdämmstreifens unter den Estrich zu greifen. Auch diese Schlitze verlaufen in Längsrichtung des Randdämmstreifens bzw. parallel zur Faltlinie/Abwinkelungslinie.
  • Sofern mehrere Schlitze vorgesehen sind, besteht vorzugsweise zwischen den Schlitzen ein Abstand, der mindestens gleich der Drittel-Dicke des Randdämmstreifens vor dessen ersten Umfalten ist, noch weiter bevorzugt mindestens gleich der halben Dicke des Randdämmstreifens vor dessen ersten Umfalten ist.
  • Die Einschnitte, die nicht ausdrücklich als Abreißschlitzung bestimmt sind, sollen so viel Material stehen lassen, daß es nicht zu einem unvorhergesehenen Abreißen bei der Handhabung der Randdämmstreifen kommt. Ein unvorhergesehenes Abreißen ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Kunststoffschaum an der Einschnittstelle noch eine verbleibende Materialdicke von 1 mm aufweist. Die ein Abreißen aus Versehen ausschließende Materialdicke kann auch geringer als 1 mm sein, zum Beispiel bis 0,7 mm oder bis 0,4 mm. Sogar eine Materialdicke von 0,1 mm kann bei Randdämmstreifen mit üblichem Raumgewicht ausreichend sein. Mit einer über der Länge des Randdämmstreifens gegebenen Materialdicke von mindestens 1 mm sind alle Unwägbarkeiten ausgeschlossen. Bei einer oberen Dickengrenze an der Einschnittstelle von vorzugsweise 2 mm, noch weiter bevorzugt von 1,5 mm ist der Randdämmstreifen leicht umfaltbar. Andere bevorzugte Dickengrenzen können sich ergeben, wenn die Materialdicke an der Einschnittstelle variiert, insbesondere, wenn die Einschnitte in Abschnitten zu einer Perforierung des Materials führen oder in Abständen beim Einschneiden mehr Material stehen bleibt.
  • Wahlweise erfolgt an den Einschnitten auch eine Durchtrennung des Kunststoffschaumstreifens. Anschließend werden die beiden Kunststoffschaumstreifen wieder durch eine gelenkbildende Folie miteinander verbunden. Diese Technik ist an sich bekannt. Diese Technik wird aber bei den bekannten Randdämmstreifen nur genutzt, um einen Fuß um 90 Grad abzuwinkeln, nicht für eine 180 Grad-Umfaltung. Die Folie ersetzt das bei den zuvor beschriebenen Randdämmstreifen bekannte Gelenk. Die Folie kann die gleiche Beschaffenheit wie bei den bekannten gelenkbildenden Folien aufweisen, d. h. rückstellfrei sein. Die Folie kann auch dicker sein als die bekannten gelenkbildenden Folien, so daß von den durch die Folie verbundenen Schaumstreifen bei anfänglicher Aufstellung vor dem Tackern der obere Schaumstreifen im wesentlichen senkrecht auf dem unteren Schaumstreifen steht.
  • Die gelenkbildende Folie hat den Vorteil, daß sie auch für die Verbindung zweier Folien geeignet ist, die nicht infolge der vorstehend beschriebenen Durchtrennung der Schaumfolie neben einander liegen, sondern zur Verbindung beliebiger Folien geeignet ist. Das schließt die Verbindung von Schaumstreifenabschnitten ein, die von einer Rolle abgelängt werden und zu ihrer Verbindung nebeneinander gelegt werden. Das schließt auch die Verbindung von Schaumstreifenabschnitten ein, die von verschiedenen Rollen abgelängt und nebeneinander gelegt worden sind. Das schließt auch die Verwendung von unterschiedlich dicken Schaumstreifenabschnitten ein, die nebeneinander gelegt werden. Bei gleich dicken Schaumstreifenabschnitten ergibt sich durch das Umfalten eine Verdoppelung bzw. eine Verdreifachung der Dicke. Das kann als ganzzahlige Vervielfachung der Dicke bezeichnet werden. Üblicherweise hat jeder Hersteller Randdämmstreifen unterschiedlicher Dicke in seiner Produktpalette, zum Beispiel 6 mm, 8 mm und 10 mm. Durch die erfindungsgemäße ganzzahlige Vervielfachung kommt es zu weiteren Produkten mit Dicken von zum Beispiel 12 mm, 16 mm und 20 mm. Durch Kombination von Kunststoffschaummaterial unterschiedlicher Dicken ergibt sich eine noch viel größere Zahl von Produkten. Dabei dient die Verwendung unterschiedlich dicker Ausgangsschaumstreifen vorzugsweise zur Erlangung einer gewünschten Randdämmstreifendicken und/oder vorzugsweise zur Erleichterung des Umfaltens an den Gelenkstellen.
  • Eine weitere Vergrößerung der Produktzahl ergibt durch eine Kombination mit weiterem Schaummaterial, zum Beispiel handelsüblichen dünneren Schaumbahnen. Von besonderem Interesse kann dabei die Kombination mit Schwerschaum sein. Im Sinne der Erfindung setzt der Schwerschaum bei einem Raumgewicht von mindestens 50 kg pro Kubikmeter, vorzugsweise von mindestens 60 kg pro Kubikmeter ein, Aber auch eine Kombination mit leichterem Schaum mit einem Raumgewicht größer 30 kg pro Kubikmeter und kleiner 50 kg pro können von Interesse sein. Die Schwerschaumbahnen besitzen nach der Erfindung vorzugsweise mindestens eine Dicke von 1 mm, noch weiter bevorzugt von mindestens 1,5 mm und höchst bevorzugt von mindestens 2 mm.
  • Das schließt auch die Verwendung von Schaumstreifenabschnitten ein, die ein unterschiedliches Raumgewicht aufweisen.
  • Im Übrigen kann der erfindungsgemäße Randdämmstreifen an der Unterseite mit einem bekannten Fuß oder auch an der Oberseite mit einer bekannten Abreißschlitzung versehen werden. Der Fuß kann bestehen aus ungeschäumten Folienlappen oder PE-Schaumstreifen oder anderen Materialen. Andere Materialien können auch sein Vliese oder Hohlkammerprofile oder Platten. Der Fuß kann auch aus Papier oder Pappe bestehen.
  • Der Fuß kann wie bei anderen Randdämmstreifen die Aufgabe haben, den Estrich zu unterfassen. Der Fuß kann aber auch die Dämmung unterfassen. Wahlweise wird der Fuß mit einem Klebeband versehen, so daß er auf einem Boden oder auf/unter einer Dämmung oder auf/unter einer Abdeckfolie positioniert werden kann.
  • Wahlweise werden die verschiedenen Lagen nach dem Umfalten miteinander verklebt. Das kann an sich bekannten Klebestreifen erfolgen. Desgleichen kann eine Verklebung der erfindungsgemäßen Randdämmstreifen mit Teilen des Fußbodenaufbaus erfolgen. Die Verklebung kann durch aufgetragene Klebemassen erfolgen. Aber auch doppelseitig selbstklebende Klebestreifen sind für die Verklebung geeignet.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. 1 zeigt einen Randdämmstreifen mit einem Einschnitt 2, der den Randdämmstreifen in einen oberen Teil 1 und einen unteren Teil unterteilt. Der Einschnitt befindet sich im Ausführungsbeispiel genau auf der Mitte. Der Randdämmstreifen liegt nach 1 an der Putzschicht 4 der Bauwerkswand an. Der Randstreifen ist in nicht dargestellter Weise an dem unteren Teil 2 an der Putzschicht 4 durch Tackern befestigt. 1 beschreibt eine Ausgangslage vor dem Umfalten des oberen Teiles 1 entsprechend der Darstellung in 2 Durch das Umfalten wird der ursprünglich 5 mm dicke Randdämmstreifen auf 10 mm gedoppelt.
  • 3 zeigt einen Randdämmstreifen mit zwei Einschnitten 14, durch die sich ein unterer Teil 11, ein oberer Teil 13 und ein mittlerer Teil 12 ergeben. Der untere Teile 11 wird wie nach 1 an die Putzschicht 10 getackert. Durch Herunterfalten des mittleren Teiles 12 und Hochfalten des oberen Teiles 13 kann ein dreilagiger Randstreifen erzeugt werden. Aus zeichnerischen Gründen sind die drei Teile des Randdämmstreifens in 4 mit Abstand voneinander dargestellt. Durch die Faltung sollen die verschiedenen Teile aber schließend aneinander liegen. Durch die Dreilagigkeit entsteht bei einer Ausgangsdicke von 5 mm eine Enddicke von 15 mm.
  • Die bei den Ausführungsbeispielen nach 3 und 4 sind von der einen und von der anderen Seite in den Kunststoffschaum eingebracht worden. Der Einschnitt zwischen dem unteren Teil des Randdämmstreifens und dem darüber liegenden Teil ist putzschichtseitig in den Randdämmstreifen eingebracht worden.
  • In 3 und 4 ist der Einschnitt 14 von der gegenüberliegenden Seite eingebracht worden. Die Einschnitte besitzen eine Tiefe von 4 mm bei einer Schaumdicke von 5 mm, so daß ein Schaumsteg von 1 mm Dicke die benachbarten Teile miteinander verbindet.
  • 5 zeigt einen Randdämmstreifen der aus zwei Schaumstreifen 21 und 22 gleicher Abmessungen zusammen gesetzt ist, die mit einer Folie 23 miteinander verbunden sind. Die Folie hat im Ausführungsbeispiel geringe Rückstellkräfte, welche den Schaumstreifen 21 in der dargestellten Stellung über dem Schaumstreifen 22 halten, jedoch noch ein leichtes Umfalten erlauben.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 6 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel nach 5 durch Schaumstreifen 26 und 27 unterschiedlicher Dicke, die durch eine Folie 28 miteinander verbunden sind.
  • 7 zeigt einen Estrichverleger beim Anbringen eines Randdämmstreifens 30 mit 3 mm Dicke und doppelter Breite im Vergleich zu einem üblichen gewünschten Randdämmstreifen. Der Randstreifen wird dabei in der unteren Hälfte gegen die Gebäudewand getackert. Dies geschieht mit einem Hefthammer/Schlagtacker 32, der Hefthammer/Schlagtacker 32 wird gegen den Randdämmstreifen geschlagen. Dadurch dringen U-förmige Heftklammer durch den Kunststoffschaum in die Putzschicht auf der Gebäudewand. Mit der dünnen Schaumfolie/Randdämmstreifen 30 läßt sich eine konturgenaue Verlegung an den Ecken 31 leicht verwirklichen. Die Ecke 31 ist eine Innenecke. 9 zeigt einen Außenecke 34. 8 zeigt die weitere Verlegung des Randdämmstreifens 30 im Bereich der Außenecke 31. Dabei wird der obere Rand 30a des Randdämmstreifens von Hand erfaßt und nach unten bis auf den Boden 33 gezogen und entsteht ein doppelagiger Randdämmstreifen mit 6 mm Gesamtdicke.
  • In anderen Ausführungsbeispielen, zum Beispiel nach 9, besitzt der Schaumstreifen andere Dicke, kleiner oder größer als 4 mm. Dabei können aus Schaumstreifen mit einer geringeren Dicke als der üblichen Mindestdicke Randdämmstreifen mit einer Dicke oberhalb der üblichen Mindestdicke entstehen.
  • 10 zeigt einen Boden 40 und eine Gebäudewand 41. An der Gebäudewand 41 ist ein Randdämmstreifen angetackert worden. Vor dem Antackern ist die Unterkante des 46 des Randdämmstreifens auf einen Abstand zum Boden 40 eingemessen worden, welcher kleiner als die Dicke der vorgesehenen Trittschalldämmung ist. Für das Maß ist eine Kennzeichnung an der Gebäudewand 41 angebracht worden. Anschließend ist mittels einer Laserwaage die Kennzeichnung auf alle Gebäudewände übertragen worden, die an eine vorgesehene Estrichschicht 43 angrenzen. Das Abstandsmaß ergibt sich aus der Dicke der vorgesehenen Trittschalldämmung 42, der Dicke der vorgesehenen Estrichschicht und der Breite des als Randdämmstreifens verwendeten PE-Kunststoffschaumstreifens sowie aus der dargestellten Umfaltung. Danach liegt der Randdämmstreifen im Bereich der Trittschalldämmung einlagig und im Bereich der Estrichschicht doppellagig. Zugleich soll der Randdämmstreifen an der Oberkante der Umfaltung mit der Estrichschicht abschließen.
  • Nach dem Antackern des Teiles 44 des Randdämmstreifens wird die Trittschalldämmung 42 verlegt. Anschließend wird der Teil 45 des Randdämmstreifens umgefaltet, so daß das zu dem Randdämmstreifen-Teil 45 gehörige Ende auf der Trittschalldämmung 42 aufstößt.
  • 11 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel. Dabei ist nach 11 auf einer Betondecke 50 an der verputzten Gebäudewand 51 ein überbreiter Randdämmstreifen 52 aus PE-Schaum aufgestellt worden. Der Randdämmstreifen 52 besteht aus zwei Abschnitten 52a und 52b. Der in der Ansicht untere Abschnitt 52b ist an der Gebäudewand 51 angetackert. Dabei durchdringen Klammern den Randdämmstreifen und in die Putzschicht der Gebäudewand 51. Der Abschnitt 52a ist um 5 mm breiter als der Abschnitt 52b. In anderen Ausführungsbeispielen beträgt der Unterschied 1 bis 10 mm, vorzugsweise 3 bis 6 mm. Der Randdämmstreifen wird wie bei dem Ausführungsbeispiel nach 10 umgefaltet. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 10 stößt der Abschnitt aber nicht auf die Dämmung, sondern auf die Betondecke. Aufgrund der entsprechender Länge klemmt der umgefaltete Teil des Randdämmstreifens auf der Betondecke.
  • Der Bodenaufbau nach 12 ist gleichfalls auf einer Betondecke 55 an einer Gebäudewand 56 vorgesehen. Der Aufbau besitzt einen Randdämmstreifen 57 aus Polyethylen mit Abschnitten 57a und 57b, der bis auf einen Folienlappen 58 mit dem Randdämmstreifen nach 11 übereinstimmt, auch hinsichtlich des Umfalten. 12 ist der umgefaltete Abschnitt mit dem Folienlappen 58 aus ungeschäumtem Polyethylen ausgerüstet. In der Ausgangsstellung des Randdämmstreifens 57 vor dem Umfalten befindet sich der Folienlappen noch wandseitig an dem Abschnitt 57a. Nach dem Umfalten greift der Folienlappen 58 über die Dämmung 61. Die Dämmung 61 stößt stumpf an den umgefalteten Randdämmstreifen. Über der Dämmung 61 und dem Folienlappen 58 liegt eine Polyethylen-Abdeckfolie 59, die ein Eindringen von Estrich in die Fugen der Dämmung 61 verhindert.
  • Über der Abdeckfolie 59 ist eine Estrichschicht 60 aufgebracht worden.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 13 zeigt gleichfalls einen Bodenaufbau auf einer Betondecke 65 an einer Gebäudewand 66 mit einer Dämmung 68, einer Abdeckfolie 69, einer Estrichschicht 70 und einem umfaltbaren Randdämmstreifen 67. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 12 ist der Abschnitt 67a so viel länger als der Abschnitt 67b, daß der umgefaltete Abschnitt unter die Abdeckfolie 69 greifen kann. Dabei läßt sich der dünne Schaumfuß leichter als ein Randdämmstreifen in voller Dicke biegen. In anderen Ausführungsbeispielen die Biegung noch durch eine Schlitzung des Schaumfußes erleichtert.
  • 15 und 16 zeigen einen Randdämmstreifen, bestehend aus Abschnitten 107 und 108. Während die zuvor beschriebenen umfaltbaren Randdämmstreifen von oben nach unten gefaltet werden, wird der in 15 und 16 dargestellte Randdämmstreifen von unten nach oben gefaltet. 15 und 16 zeigen den Randdämmstreifen bei Verlegung an einer Wand 105 und auf einem Geschoßdecke 106. Im ersten Schritt wird der Randdämmstreifen in L-Form an der Wand 105 und auf der Geschoßdecke 106 positioniert. Anschließend wird der an der Wand 105 anliegende und aufrecht stehende Abschnitt 107 an die Wand 105 getackert. Dem folgt eine Umfaltung des Abschnittes 108 nach oben. In der Position nach 16 wird der Randdämmstreifen durch Verlegung der Dämmung 109 gehalten.
  • In 17 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem von oben nach unten umfaltbaren Randdämmstreifen, bestehend aus Abschnitten 87, 88 und 92. Dabei bilden die Abschnitte 87 und 88 den aufrecht stehenden Steg eines L-förmig verlegten Randdämmstreifens. Der Abschnitt 92 bildet einen horizontal abgewinkelten Fuß. Beim Verlegen wird der Randdämmstreifen insgesamt aufrecht an der Wand 85 und auf dem Boden 86 aufgestellt. In der Stellung läßt sich der Abschnitt 88 leicht an die Wand 85 antackern. Es folgt das Umfalten des Abschnittes 87 von oben nach unten. Zugleich wird der Fuß 92 abgewinkelt. Die Dämmung 90 wird auf dem Fuß 92 und auf dem Boden 86 verlegt. Über der Dämmung wird eine Abdeckfolie 89 verlegt; darüber der Estrich 91 aufgebracht. Bei der Verlegung/Umfalten und Abwinkeln erleichtern Einschnitte an den Faltlinien das Umfalten.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 14 zeigt einen Randdämmstreifen, der in der Form und Aufstellung dem Randämmstreifen nach 17 entspricht, aber nicht auf dem Boden 96 sondern auf der Dämmung 100 steht. Infolgedessen sind die Abschnitte 97 und 98 des Randdämmstreifens kleiner als die Abschnitte 87 und 88. Die Abdeckfolie 101 greift über den Fuß 99 und dichtet gegen den flüssig aufgebrachten Estrich 102 bis zu dessen Erhärtung. Danach ist keine Abdichtungswirkung mehr erforderlich. Der Randdämmstreifen nach 14 steht auf der Geschoßdecke 96 auf und ist mit seinem Abschnitt 97 an der Wand 95 angetackert. Zur Einmessung der Höhe des Randdämmstreifens sind Laserwagen sehr vorteilhaft. Nach Messung einer Höhe kann diese Höhe durch Drehung der Laserwaage sehr einfach auf andere Stellen/Gebäudewände übertragen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (14)

  1. Herstellung eines Fußbodenaufbaus mit einem Randdämmstreifen aus Kunststoffschaum, insbesondere PE-Schaum, wobei der Randdämmstreifen an der Bauwerkswand unten verlegt wird, bevor ein Estrich eingebracht wird, und wobei zumindest teilweise ein überbreiter Kunststoffschaumstreifen an der Bauwerkswand so befestigt wird, daß der Randdämmstreifen umfaltbar ist, und daß nach der Befestigung eine Umfaltung zu einem mindestens doppellagigen Randdämmstreifen oder eine mehrfache Umfaltung zu einem mehrlagigen Randdämmstreifen erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, daß der Randdämmstreifen zur Umfaltung am oberen Rand erfaßt und nach unten gezogen wird, so daß ein doppellagiger Randdämmstreifen entsteht, oder daß der Randdämmstreifen von unten nach oben gefaltet wird, so daß ein doppellagiger Randdämmstreifen entsteht.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch Umfaltung eines Randstreifens Eckstücke erzeugt werden und die Eckstücke durch andere Randstreifen miteinander verbunden werden, wobei die Eckstücke vorzugsweise eine Schenkellänge von 0,3 bis 1,5 m, noch weiter bevorzugt von 0,5 bis 1 m aufweisen.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß überbreite Kunststoffschaumstreifen für die Herstellung erfindungsgemäßer Randdämmstreifen verwendet werden oder mehrere Ausgangs-Kunststoffschaumstreifen mit einer gelenkbildenden Folie zu einem überbreiten Kunststoffschaumstreifen verbunden werden, wobei die gelenkbildende Folie mit den Ausgangs-Kunststoffschaumstreifen verklebt oder verschweißt sein kann oder wobei die Ausgangs-Kunststoffschaumstreifen durch Papierstreifen miteinander verbunden werden, die mit den Ausgangs-Kunststoffschaumstreifen verklebt sind.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststoffschaumstreifen a) einheitlicher Dicke als Ausgangsschaumstreifen für einen mehrlagigen Randdämmstreifen verwendet werden oder b) unterschiedlicher Dicke als Ausgangsschaumstreifen für einen mehrlagigen Randdämmstreifen zur Anpassung an ein gewünschtes Dickenmaß und/oder zur Erleichterung des Abbiegens oder c) unterschiedlicher Dicke als Ausgangsschaumstreifen für einen mehrlagigen Randdämmstreifen verwendet werden, wobei Ausgangsschaumstreifen mit einer Dicke von größer/gleich 5 mm und Ausgangsschaumstreifen mit einer Dicke von kleiner 5 mm, vorzugsweise einer Ausgangsdicke von 1 bis 2 mm verwendet werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststoffschaumstreifen unterschiedlicher Dicke als Ausgangsschaumstreifen für einen mehrlagen Randdämmstreifen verwendet werden, wobei Ausgangsschaumstreifen mit einer Dicke von größer/gleich 5 mm mit einem Raumgewicht bis 30 kg pro Kubikmeter verwendet werden und wobei Ausgangsschaumstreifen mit einer Dicke kleiner 5 mm mit einem Raumgewicht von mehr als 30 kg pro Kubikmeter, insbesondere Ausgangsschaumstreifen mit einer Dicke von 1 bis 2 mm mit einem Raumgewicht von größer/gleich 50 kg pro Kubikmeter verwendet werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffschaumstreifen an der Putzschicht der Gebäudewand mit dem Teil angetackert werden, der auch nach dem Umfalten unmittelbar an der Gebäudewand liegen soll.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch Verwendung eines Randdämmstreifens, a) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt auf der Dämmung aufsteht und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts auch auf der Dämmung aufsteht, wobei der umgefaltete Abschnitt vorzugsweise eine größere Breite als der befestigte Abschnitt aufweist, oder b) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt die Dämmung seitlich umfaßt und auf dem Boden aufsteht, auf dem die Dämmung aufliegt, und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts auch auf dem Boden aufsteht, wobei der umgefaltete Abschnitt, vorzugsweise eine größere Breite als der angetackerte Abschnitt aufweist oder c) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt die Dämmung seitlich umfaßt und auf dem Boden aufsteht, auf dem die Dämmung aufliegt, und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts auf der Dämmung aufsteht, insbesondere wobei das Abstandsmaß der Dämmung von der Oberkante der Umfaltung kleiner als die Breite des umgefalteten Abschnitts ist oder d) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt die Dämmung seitlich umfaßt und auf dem Boden aufsteht, auf dem die Dämmung aufliegt, und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts den Estrich untergreift, oder e) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt die Dämmung seitlich umfaßt und von dem Boden Abstand hat, auf dem die Dämmung aufliegt, und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts auf der Dämmung aufsteht, insbesondere wobei das Abstandsmaß der Dämmung von der Oberkante der Umfaltung kleiner als die Breite des umgefalteten Abschnitts ist oder f) der an dem an der Gebäudewand befestigte Abschnitt die Dämmung seitlich umfaßt und von dem Boden Abstand hat, auf dem die Dämmung aufliegt, und mit dem Ende des umgefalteten Abschnitts den Estrich untergreift.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Randdämmstreifen angetackert wird, wobei die Tackerstellen durch das Umfalten des Randdämmstreifens abgedeckt werden.
  10. Verfahren nach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im richtigen Abstandsmaß an. der Gebäudewand eine Kennzeichnung angebracht wird und vorzugsweise die Kennzeichnung mittels einer Laserwaage auf die zugehörigen weiteren Gebäudewände übertragen wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Verwendung von Kunststoffschaumstreifen mit mindestens einem gelenkbildenden Einschnitt im Umfaltungsbereich, vorzugsweise mit mehreren Einschnitten im Umfaltungsbereich mit einem Abstand, der mindestens gleich der Drittel Dicke des Randdämmstreifens vor dessen Umfalten ist, noch weiter bevorzugt mindestens gleich der halben Dicke des Randdämmstreifens vor dessen Umfalten ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Verwendung von Randdämmstreifen mit alternierend an dem Kunststoffschaumstreifen angeordneten Einschnitten.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in Abständen von 0,3 bis 1 m getackert wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch eine Oberflächenbehandlung und/oder Beschichtung des Kunststoffschaumstreifens, vorzugsweise durch eine Nadelung des Randdämmstreifens an der Randdämmstreifenflächen, die nach dem Umfalten innen und/oder außen liegen.
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