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DE20105333U1 - Randdämmstreifen - Google Patents

Randdämmstreifen

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Publication number
DE20105333U1
DE20105333U1 DE20105333U DE20105333U DE20105333U1 DE 20105333 U1 DE20105333 U1 DE 20105333U1 DE 20105333 U DE20105333 U DE 20105333U DE 20105333 U DE20105333 U DE 20105333U DE 20105333 U1 DE20105333 U1 DE 20105333U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
insulation
edge
edge insulation
film
fastening element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20105333U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rehau Automotive SE and Co KG
Original Assignee
Rehau AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rehau AG and Co filed Critical Rehau AG and Co
Priority to DE20105333U priority Critical patent/DE20105333U1/de
Publication of DE20105333U1 publication Critical patent/DE20105333U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • E04F15/14Construction of joints, e.g. dividing strips

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)

Description

Randdämmstreifen
Die Erfindung betrifft einen Randdämmstreifen zur Schall- und/oder Wärmeisolierung mit angeschweißter oder angeklebter Folie zur Verwendung bei einem auf einer Isolierschicht
' / aufgebrachten Estrich.
Diese Randdämmstreifen dienen der Schall- und/oder Wärmeisolierung an Decken bzw. Fußböden. Derartige Isolierungen sind als schwimmender Estrich bekannt geworden, wobei zwischen Estrich und Fußbodenkonstruktion eine Isolierschicht verlegt ist. Die Randdämmstreifen werden an vertikal aufgehenden Begrenzungsflächen montiert und ermöglichen durch ihr Kompressionsverhalten ein ungehindertes Ausdehnen der Estrichfelder durch Temperatur- und/oder Feuchteschwankungen im Raum sowie eine Dämpfung der Trittschallübertragung in benachbarte Räume.
Es sind Randdämmstreifen bekannt, die ohne Folie in der Regel für Trockenestriche eingesetzt werden und Randdämmstreifen mit daran angebrachten Folien, die dann zum Einsatz kommen, wenn als lastaufnehmende Schicht oberhalb der Dämmung Fließestriche oder Zementestriche zum Einsatz kommen. In diesem Fall wird der Randdämmstreifen an der vertikalen Wand fixiert und die daran befestigte Folie mit ihrem freien Ende auf der Dämmung verlegt, auf die dann der entsprechende Estrich eingebracht werden kann. Die Folie hat die Funktion, ein Eindringen des flüssigen Estrichs im nicht abgebundenen Zustand in die Dämmung bzw. in Zwischenräume der Dämmung zu verhindern. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die auf der Dämmung aufliegenden freien Enden der Folien zu einer abgedichteten Wanne verbunden werden müssen.
Dies geschieht auf den Baustellen in der Regel nicht oder nur durch zusätzliche Arbeitsgänge, indem beispielsweise die Folie auf der Dämmung mit Hilfe von Tackernadel fixiert wird, die jedoch den Nachteil aufweisen, dass die Dämmung hierdurch beschädigt und in ihrer Funktion beeinträchtigt ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Folie mit Klebstoffen auf der Dämmung fixiert wird, was jedoch nur zu einer ungenügenden und nicht dichten Verbindung zwischen der Folie und der Dämmung führt. Dies führt
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insbesondere dann zu Schwierigkeiten, wenn als Dämmmaterial eine sogenannte Noppenplatte, welche für die Verlegung einer Rohrfußbodenheizung eingesetzt wird, verwendet wird.
In diesem Fall kann eine Abdichtung nur durch Heizungsrohre oder runde Schaumstoffprofile erfolgen, welche gemeinsam mit der Folie lediglich klemmend zwischen den Noppen fixiert werden können. Hierbei ist jedoch der nachteilige Effekt zu verzeichnen, dass der Folienfuß beim Einklemmen der Rohre zu straff sitzt und dadurch beim Einbringen des Estrichs durch dessen Eigengewicht einreißt und somit Estrich im nicht abgebundenen und flüssigen Zustand in die Dämmung eindringt und deren Funktion reduziert.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile des bekannten Standes der Technik zu überwinden und einen Randdämmstreifen zur Verfügung zu stellen, der wirtschaftlich und kostengünstig herstellbar ist, der eine montagefreundliche, schnelle bzw. kostengünstige Verlegung ermöglicht und der eine abdichtende Verbindung zur Dämmung gewährleistet.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, weitere Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Es hat sich überraschend erwiesen, dass durch das Aufbringen eines Befestigungselementes auf dem freien Ende der am Randdämmstreifen angebrachten Folie die Montagezeit derartiger Randdämmstreifen extrem reduziert werden kann und dass der erfindungsgemäße Randdämmstreifen mit allen derzeit bekannten verschiedenen Dämmsystemen verlegbar ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens ist auf der der Dämmung zugewandten Seite der Folie ein Klebeband aufgebracht, welches auf der Folie fixiert und mit einer Schutzabdeckung versehen ist.
Der Randdämmstreifen, der gewöhnlich als Rollenware zur Verlegung vorliegt, wird an den vertikalen Rändern des Raumes so verlegt, dass vor dem Ablegen des freien Endes der Folie auf der Dämmung die Schutzabdeckung des Klebebandes entfernt und die Folie mit
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der darunter liegenden Dämmung kraftschlüssig verbunden ist, so dass hier eine abdichtende Verbindung besteht.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens ist das Befestigungselement durch Abschnitte gebildet, die voneinander beabstandet sind. Dadurch kann vorteilhafterweise erreicht werden, dass bei Überschneidungen im Bereich von Ecken oder Bögen die sich überlappenden Folien der Randdämmstreifen nicht mehrfach verklebt werden müssen.
Weiterhin vorteilhaft hat sich erwiesen, dass als Befestigungselement ein Klettband verwendet wird, welches in der Haftkraft bezüglich der Dämmung variiert werden kann, und so wiederum Vorteile bei der Verlegung erzielbar sind.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens wird darin gesehen, dass mit dem Verlegen des Randdämmstreifens die abdichtende Verbindung zwischen der Folie und dem Dämmmaterial jederzeit gegeben ist, ohne dass zusätzliche Arbeitsgänge bzw. zusätzliches Material verwendet werden muss. Auch ist durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens gewährleistet, dass eine vollständig abgedichtete Verklebung zwischen der Folie des Randdämmstreifens und der Dämmung jederzeit realisiert ist.
Es wurde weiter vorteilhaft gefunden, dass auf der der Dämmung gegenüberliegenden Seite der Folie ein weiteres Befestigungselement aufgebracht ist. Hierdurch kann zum einen eine Optimierung der Verlegung des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens erreicht werden, da das freie Ende der Folie an einer Seilte des Randdämmstreifens vorläufig fixierbar ist, so dass die Dämmung in dem Raum verlegbar ist und im Anschluss daran das an der unteren Seite der Folie befindliche Befestigungselement die abdichtende Verbindung zur Dämmung herstellt.
Weiterhin vorteilhaft wird gesehen, dass durch das auf der dem Estrich zugewandten Seite der Folie befindliche Befestigungselement, der auf die Dämmung aufgebrachte Fließestrich in seinem Fließverhalten zum Randdämmstreifen hin beeinflusst wird, so dass besonders
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im Randbereich zum Randdämmstreifen und in den Ecken der Räume eine optimale Festigkeit des Estrichs erreichbar ist.
Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, dass am freien Ende der Folie mehrere nebeneinander angeordnete Befestigungselemente aufbringbar sind, so dass die vollständig abdichtende Verklebung zwischen der Folie und der darunter liegenden Dämmung bei jeglicher Beanspruchung und Ausführung der Dämmung gewährleistet ist.
Die Erfindung soll nun an einem diese nicht begrenzenden Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden. Es zeigt:
Figur 1 erfindungsgemäßer Randdämmstreifen
In Fig. 1 ist der Randdämmstreifen 1 dargestellt, welcher aus dem Basiselement 2 und der Folie 4 besteht.
Das Basiselement 2 ist aus einem Kunststoff vorteilhafterweise aus einem geschäumten Kunststoff hergestellt, während die Folie 4 ebenfalls aus einem Kunststoff hergestellt ist, welcher vorteiihafterweise transparent ausgeführt ist.
An der Wandseite 22 des Basiselementes 2 ist ein Fixierelement 3 angebracht, welches eine Verbindung zwischen dem Basiselement 2 des Rancldämmstreifens 1 und der dahinter befindlichen hier nicht dargestellten Wand herstellt. Die Folie 4, welche im Allgemeinen eine Dicke zwischen 0,02 bis 0,1 mm aufweist und in diesem Ausführungsbeispiel aus einem Polyolefin hergestellt ist, ist an der wandabweisenden Seite 23 des Basiselementes 2 mit seinem Ende 42 befestigt. Am freien Ende 41 der Folie 4 sind in diesem Ausführungsbeispiel die Befestigungselemente 5, 5' aufgebracht. Das Befestigungselement 5, 5' ist ein doppelseitiges Klebeband, welches auf der der Folie 4 abgewandten Seite eine Schutzabdeckung in Form eines abziehbaren Papierstreifens aufweist, die bei Einbau des erfindungsgemäßen Randdämmstreifens 1 abziehbar ist und somit die vollständig abdichtende Verbindung zwischen der Dämmung und der Folie 4 des Randdämmstreifens 1 realisiert. Auf der dem Befestigungselement 5 gegenüberliegenden Seite des freien
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Endes 41 der Folie 4 ist das Befestigungselement 5' aufgebracht. Mit dem Befestigungselement 51 kann das freie Ende 41 der Folie 4 bei der Montage des Randdämmstreifens 1 an der von der Wand abweisenden Seilte 23 des Basiselementes 2 vorläufig fixiert werden, so dass im Nachhinein die Dämmung in dem durch das Basiselement 2 abgegrenzten Raum verlegbar ist. Nach der Entfernung der Schutzabdeckung des Befestigungselementes 5 kann das freie Ende 41 der Folie 4 auf der Dämmung fixiert werden, so dass eine vollständig abgedichtete Verklebung in Form einer Wanne erreichbar ist.
- Schutzansprüche -

Claims (5)

1. Randdämmstreifen zur Schall- und/oder Wärmeisolierung mit angeschweißter oder angeklebter Folie zur Verwendung bei einem auf einer Isolierschicht aufgebrachten Estrich, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (41) der Folie (4) auf wenigstens einer Seite ein Befestigungselement (5) aufweist.
2. Randdämmstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (5) vom Rand des freien Endes (41) der Folie (4) beabstandet ist.
3. Randdämmstreifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (5) durch Abschnitte gebildet ist, die voneinander beabstandet sind.
4. Randdämmstreifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (5) ein Klebeband ist.
5. Randdämmstreifen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (5) ein Klettband ist.
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