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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Geschirrspülautomaten, welcher eine erste Sprüheinrichtung sowie mindestens eine weitere Sprüheinrichtung aufweist, wobei die Sprüheinrichtungen wechselweise betrieben werden können und wobei ein Spülprogramm mehrere Programmabschnitte umfasst, insbesondere die Programmabschnitte VORSPÜLEN, REINIGEN, KLARSPÜLEN und TROCKNEN. Die Erfindung betrifft ferner einen Geschirrspülautomaten mit einer Steuereinrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
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Ein derartiges Verfahren ist wohlbekannt. Dabei sind die Sprüheinrichtungen typischerweise als in horizontaler Ebene rotierbare Sprüharme ausgebildet, wobei das gesamte in einem Spülprogramm behandelte Spülgut unter annähernd gleichen Bedingungen, insbesondere betreffend Intensität, Temperatur oder Reinigerdosierung gespült wird. Die verschiedenen Spülgutteile, welche innerhalb desselben Spülprogramms gespült werden sollen, weisen jedoch regelmäßig eine unterschiedliche Verschmutzung und Empfindlichkeit auf. Aus der
EP1488730 A1 wie auch aus der
DE 102014116677 A1 ist darüber hinaus ein Geschirrspülautomat bekannt, bei dem zusätzlich zu zwei rotierbaren Sprüharmen mehrere an festen Positionen angeordnete Sprühdüsen vorhanden sind, durch die eine Intensivspülzone für besonders stark verschmutztes Geschirr bereitgestellt werden soll. Hierdurch kann ein verbessertes Reinigungsergebnis für besonders stark verschmutztes Geschirr erreicht werden. Es besteht gleichwohl Verbesserungsbedarf.
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Die
WO2012028710 A1 offenbart ein Betriebsverfahren eines Geschirrspülautomaten, bei dem in einem ersten Programmabschnitt der Oberkorb und der Unterkorb wechselweise mit Spülflotte, welche eine erste Temperatur aufweist, beaufschlagt werden. In einem zweiten Programmabschnitt wird lediglich der Unterkorb mit Spülflotte, welche eine erhöhte zweite Temperatur aufweist, beaufschlagt, dies mit verringertem Druck.
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Die
DE 102009002147 A1 offenbart ein Betriebsverfahren eines Geschirrspülautomaten, bei dem ein Programmabschnitt ein Spülbehälterreinigungsprogramm vorsieht, welches dazu dient, die Innenflächen des Spülbehälters von Fettablagerungen zu befreien. In dem Spülbehälterreinigungsprogramm erfolgt eine Umwälzung der Spülflotte ausschließlich über die Dachbrause, und zwar mit gegenüber anderen Programmabschnitten verringerter Spülflottenmenge, erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur.
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Der Erfindung stellt sich das Problem, ein Verfahren zum Betrieb eines Geschirrspülautomaten bereitzustellen, mit dem ein verbessertes Reinigungsergebnis insbesondere von hartnäckig verschmutzten Gegenständen erreicht werden kann bei gleichzeitig sparsamen Energie- und Wasserverbrauch und unter Schonung von empfindlichem Geschirr.
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch den Geschirrspülautomaten und das Verfahren zum Betrieb eines Geschirrspülautomaten mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betrieb eines Geschirrspülautomaten, welcher eine erste Sprüheinrichtung sowie mindestens eine weitere Sprüheinrichtung aufweist, wobei die Sprüheinrichtungen wechselweise betrieben werden können, umfasst ein Spülprogramm mit mehreren Programmabschnitten, insbesondere den Programmabschnitten VORSPÜLEN, REINIGEN, KLARSPÜLEN und TROCKNEN. Das Spülprogramm kann dabei vom Bediener aus einer Mehrzahl von unterschiedlichen Spülprogrammen auswählbar sein oder von einer Steuereinrichtung automatisch eingestellt werden.
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Einer der Programmabschnitte des Spülprogramms, vorzugsweise der Programmabschnitt REINIGEN, weist einen ersten Teilabschnitt sowie einen dem ersten Teilabschnitt nachfolgenden zweiten Teilabschnitt auf. Im ersten Teilabschnitt wird eine erste Wassermenge in den Spülraum geleitet und bei Betrieb der ersten Sprüheinrichtung umgewälzt und auf die Maximaltemperatur Tmax , d.h. die maximale Temperatur des Programmabschnitts aufgeheizt. Während des ersten Teilabschnitts wird die weitere Sprüheinrichtung nicht betrieben. Die Spülflüssigkeit wird stattdessen, insbesondere ausschließlich, der ersten Sprüheinrichtung zugeleitet und über diese in einem Spülkreislauf im Geschirrspülautomaten umgewälzt, wofür insbesondere eine an sich bekannte Umwälzpumpe dient. Im dem dem ersten Teilabschnitt folgenden zweiten Teilabschnitt des Programmabschnitts wird eine zweite Wassermenge in den Spülraum geleitet, so dass die im Spülkreislauf befindliche erste Wassermenge durch die zweite Wassermenge zu einer Gesamtwassermenge ergänzt wird. Diese Gesamtwassermenge wird bei mindestens zeitweiligem Betrieb der mindestens einen weiteren Sprüheinrichtung im weiteren Verlauf des zweiten Teilabschnitts des Programmabschnitts mittels der Umwälzpumpe umgewälzt. Die wechselweise Verteilung der Spülflüssigkeit auf die erste und/oder die mindestens eine weitere oder mehrere Sprüheinrichtungen erfolgt mittels einer an sich bekannten Wasserweiche.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen entsprechenden Geschirrspülautomat mit einer Steuereinrichtung, welche eingerichtet ist zur Durchführung des vorab beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Steuereinrichtung steuert insbesondere eine Ventileinrichtung, mit der die Menge des einfließenden Wassers eingestellt werden kann, die vorzugsweise drehzahlregelbare Umwälzpumpe, eine Heizeinrichtung zur Erwärmung der Spülflotte und eine Wasserweiche, mit der die Spülflüssigkeit auf die erste und/oder die mindestens eine weitere oder mehrere Sprüheinrichtungen verteilt werden kann.
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Gemäß der Erfindung kann innerhalb eines der ersten Sprüheinrichtung zugeordneten Bereichs des Spülraums, der auch als Intensivspülbereich bezeichnet werden kann, eine Beaufschlagung des Spülgutes mit Spülflüssigkeit mit besonders hoher Temperatur, insbesondere mit einer Temperatur von über 65°C, vorzugsweise von 70 bis 90°C, erfolgen. Dadurch kann das Spülgut in diesem Bereich besonders intensiv gereinigt und somit hartnäckig anhaftende Verschmutzungen vom Spülgut besonders gut abgelöst werden. Spülgut in anderen Bereichen des Spülraums bleibt im ersten Teilabschnitt dagegen von Spülflüssigkeit zumindest weitgehend unbeaufschlagt und wird stattdessen, zumindest weitgehend, erst im zweiten Teilabschnitt des Programmabschnitts mit Spülflüssigkeit beaufschlagt, nämlich wenn der mindestens einen weiteren Sprüheinrichtung Spülflüssigkeit zugeleitet wird. Durch die ergänzende Zuleitung der zweiten Wassermenge ergibt sich dabei aus der aufgeheizten ersten Wassermenge und der aus relativ kühlem Wasser, insbesondere Frischwasser bestehenden zweiten Wassermenge für die Gesamtwassermenge eine Mischtemperatur, insbesondere eine Temperatur von unter 60°C, vorzugsweise von 40 bis 55°C, so dass die Temperatur der im zweiten Teilabschnitt im Geschirrspülautomaten umgewälzten Spülflüssigkeit deutlich unter der Maximaltemperatur Tmax liegt, welche im ersten Teilabschnitt erreicht wurde. Diese niedrigere Temperatur ist dadurch zur normalen Reinigung insbesondere auch von empfindlichem Spülgut geeignet. Trotz der bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen besonders hohen Maximaltemperatur Tmax ist die zur Aufheizung der Spülflüssigkeit insgesamt eingesetzte Energie vorteilhafterweise dabei nicht höher als bei einem konventionellen Verfahren. Dies liegt daran, dass lediglich die erste Wassermenge, und somit eine erheblich geringere Spülflüssigkeitsmenge als bei einem konventionellen Verfahren, aufgeheizt werden muss. Zudem muss während des ersten Teilabschnitts auch nicht der gesamte Spülraum und Spülkreislauf aufgeheizt werden, sondern lediglich der der ersten Sprüheinrichtung zugeordnete Bereich des Spülraums und der über die erste Sprüheinrichtung verlaufende Spülkreislauf. Dadurch lässt sich die Maximaltemperatur Tmax schneller und mit geringerem Energieaufwand erreichen.
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Vorzugsweise liegt die Temperatur der Gesamtwassermenge somit im zweiten Teilabschnitt durchgängig wesentlich unterhalb der Maximaltemperatur Tmax , besonders vorgezogen ist es indes, wenn sie um mindestens 10 K, vorteilhafterweise jedoch um 15 bis 25 K unterhalb der Maximaltemperatur Tmax liegt. Dadurch wird ein besonders effizienter Betrieb der Geschirrspülmaschine erreicht, der eine verbesserte Reinigung des Spülgutes innerhalb des Intensivspülbereichs ohne erhöhten Energieaufwand ermöglicht.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung erfolgt im zweiten Teilabschnitt keine Aufheizung des Wassers, d.h. eine zur Aufheizung der Spülflüssigkeit vorgesehene Heizeinrichtung wird während des Programmabschnittes, insbesondere des Programmschnittes REINIGEN, ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich im ersten Teilabschnitt betrieben, und somit im zweiten Teilabschnitt nicht betrieben. Nicht mehr im selben Programmabschnitt sondern allenfalls nach einem Wasserwechsel, bei dem die Spülflotte zumindest im Wesentlichen vollständig abgeführt und wiederum Frischwasser in den Spülraum eingeführt wird, kann demgemäß in einem nachfolgenden Programmabschnitt, etwa in einem Programmabschnitt KLARSPÜLEN, wiederum ein Betrieb der Heizeinrichtung erfolgen. Alternativ ist es aber auch denkbar, dass im zweiten Teilabschnitt eine geringfügige Aufheizung der Spülflüssigkeit mittels der Heizeinrichtung vorgesehen wird. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass eine solche etwa genau dann vorgenommen wird, wenn die Mischtemperatur der Gesamtwassermenge unterhalb einer in dem Spülprogramm vorgegeben Temperatur für den zweiten Teilabschnitt des Programmabschnittes liegt.
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Wenn die Maximaltemperatur Tmax im ersten Teilabschnitt erreicht ist, wird die Heizeinrichtung ausgestellt. Der erste Teilabschnitt dauert jedoch nach dieser Aufheizphase und Erreichen der Maximaltemperatur vorzugsweise noch mindestens 5 Minuten an. In dieser Haltezeit kann das Spülgut im Intensivspülbereich bei hoher Temperatur besonders intensiv gereinigt und somit hartnäckig anhaftende Verschmutzungen vom Spülgut besonders gut abgelöst werden. Vorzugsweise dauert die Haltezeit 5 bis 15 Minuten, insbesondere etwa 10 Minuten an.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung erfolgt in dem erfindungsgemäß ausgebildeten Programmabschnitt, insbesondere dem Programmabschnitt REINIGEN, eine Reinigerzugabe im ersten Teilabschnitt des Programmabschnitts, insbesondere erfolgt sie innerhalb der Aufheizphase. Im zweiten Teilabschnitt erfolgt dagegen vorzugsweise keine Reinigerzugabe. Die Menge des im ersten Teilabschnittes zugegebenen Reinigers ist dabei vorzugsweise an eine übliche Gesamtwassermenge angepasst, so dass innerhalb des ersten Teilabschnittes, in dem lediglich die gegenüber der Gesamtwassermenge deutlich geringere erste Wassermenge im Spülkreislauf vorhanden und umgewälzt wird, eine deutlich erhöhte Reinigerkonzentration vorliegt als innerhalb des zweiten Teilabschnittes. Auch dies führt dazu, dass das im Intensivspülbereich positionierte Spülgut während des ersten Teilabschnittes aufgrund der hohen Reinigerkonzentration besonders intensiv gereinigt und somit hartnäckig anhaftende Verschmutzungen vom Spülgut besonders gut abgelöst werden, Dies wird insbesondere erreicht, ohne die absolute Reinigermenge gegenüber einem konventionellen Verfahren zu erhöhen. Spülgut außerhalb des Intensivspülbereichs, welches im Wesentlichen erst im zweiten Teilabschnitt mit Spülflüssigkeit beaufschlagt wird, kommt dagegen lediglich mit der üblichen, und somit deutlich niedrigeren Reinigerkonzentration in Kontakt, so dass durch das Verfahren keine erhöhte Gefahr der Beeinträchtigung von empfindlichem Spülgut besteht.
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Es ist vorzugsweise vorgesehen, dass im ersten Teilabschnitt eine erste Wassermenge in den Spülraum eingelassen wird, welche 50 bis 75% der Gesamtwassermenge beträgt. Besonders vorgezogen ist indes, wenn die erste Wassermenge 60 bis 70% der Gesamtwassermenge beträgt. Innerhalb dieses Bereichs ist die bestmögliche Reinigungsleistung ohne vergrößerten Energieverbrauch realisierbar. Das Volumen der ersten Wassermenge kann dabei fest vorgegeben oder vorgebbar sein. Es ist aber auch denkbar, dass als erste Wassermenge im ersten Teilabschnitt eine minimale Wassermenge bemessen wird, bei der der Pumpenlauf der Umwälzpumpe, insbesondere bei einer vorgegebenen Umwälzpumpendrehzahl, noch stabil ist. Ein instabiler Betrieb der Umwälzpumpe ist insbesondere durch eine Erhöhung der Drehzahl, ein Absinken des Motordrehmoments, Schwankungen des Pumpendrucks und/oder Geräuschentwicklung gekennzeichnet. Somit wird für den ersten Teilabschnitt eine möglichst geringe Wassermenge vorgesehen. Dadurch kann bei gleichem Energieaufwand die erste Wassermenge auf die größtmögliche Temperatur aufgeheizt werden, wodurch sich im Intensivspülbereich eine besonders hohe Reinigungsleistung einstellen kann. Eine vorteilhafte Ausführungsform des Verfahrens sieht insbesondere vor, dass die Maximaltemperatur Tmax , bis zu der die erste Wassermenge während des ersten Teilabschnittes aufgeheizt wird, abhängig vom Volumen der ersten Wassermenge eingestellt wird.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die erste Sprüheinrichtung vom Benutzer manuell aktivierbar und/oder deaktivierbar. Bei Aktivierung der ersten Sprüheinrichtung erfolgt ein Verfahrensablauf gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren. Bei deaktivierter erster Sprüheinrichtung erfolgt dagegen ein konventioneller Verfahrensablauf. Außerdem wird der ersten Sprüheinrichtung vorzugsweise nur im Fall der Aktivierung Spülflüssigkeit zugeleitet. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der ersten Sprüheinrichtung kann über ein beispielsweise in der an der Frontseite oder der Stirnseite der Geschirrspülertür befindlichen Bedienblende angeordnetes Bedienelement erfolgen. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der ersten Sprüheinrichtung erfolgt dadurch, dass die erste Sprüheinrichtung vom Benutzer im Spülraum aus einer Nicht-Gebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung bzw. umgekehrt aus einer Gebrauchsstellung in eine Nicht-Gebrauchsstellung bewegt wird, etwa durch Klappen der ersten Sprüheinrichtung aus einer vertikalen in eine horizontale Stellung. Dies erlaubt eine besonders intuitive Handhabung und Einstellung eines Intensivspülbereichs. So kann der Benutzer, der ein besonders stark verschmutztes Spülgutteil wie etwa einen Topf, welcher einer besonders intensiven Reinigung zugeführt werden soll, in die Spülmaschine einräumen will, zunächst den Intensivspülbereich aktivieren, in dem er die erste Sprüheinrichtung beispielsweise durch Umklappen in die Gebrauchsstellung bewegt und das Spülgutteil so oberhalb der Sprüheinrichtung positioniert, dass die Sprühstrahlen, insbesondere alle von der ersten Sprüheinrichtung ausgehenden Sprühstrahlen, auf oder in das Spülgutteil gerichtet sind. Indem die erste Sprüheinrichtung in die Gebrauchsstellung bewegt wird, wird vorzugsweise automatisch die Auswahl bzw. Einstellung des erfindungsgemäßen Verfahrensablaufs des Spülprogramms bewirkt. Durch Deaktivierung der ersten Sprüheinrichtung, also durch Bewegen der ersten Sprüheinrichtung in die Nicht-Gebrauchsstellung, wird die Flüssigkeitsleitung zu der oder den Auslassöffnungen der ersten Sprüheinrichtungen verschlossen. Durch geeignete Sensormittel wird dies von der Steuereinrichtung erkannt. Die Steuereinrichtung kann dann statt des erfindungsgemäßen Verfahrens ein konventionelles Verfahren initiieren.
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Bei der ersten Sprüheinrichtung handelt es sich um eine Sprüheinrichtung mit ein oder mehreren Sprühdüsen, bei der die Sprühdüsen während des Betriebs stets nur innerhalb einer Teilfläche der Gesamtfläche einer Korbebene angeordnet sind, wobei die Teilfläche, welche auch als Intensivspülbereich bezeichnet werden kann, weniger als 50%, insbesondere deutlich weniger als 50%, vorzugsweise weniger als 25% der Gesamtfläche ausmacht. Die erste Sprüheinrichtung kann dabei insbesondere während des Betriebs starr im Spülraum positioniert sein. Möglich ist aber auch, dass die erste Sprüheinrichtung oder ein oder mehrere Sprühdüsen der ersten Sprüheinrichtung innerhalb jenes Intensivspülbereichs beweglich, etwa rotierend angeordnet sind. Entscheidend ist, dass der Intensivspülbereich durch das Spülgut, insbesondere einen einzelnen besonders stark verschmutzten Topf, eine Pfanne oder dergleichen vollständig oder zumindest weitgehend vollständig abgedeckt werden kann, so dass bei ausschließlichem Betrieb der ersten Sprüheinrichtung eine sehr geringe Wassermenge ausreicht, um eine Umwälzung mit stabilem Pumpenlauf zu ermöglichen.
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Bei der weiteren Sprüheinrichtung kann es sich beispielsweise um einen an sich üblichen, insbesondere um eine zentrale vertikale Drehachse in der horizontalen Ebene, rotierenden Sprüharm handeln. Vorzugsweise sind zumindest zwei weitere Sprüheinrichtungen bzw. rotierende Sprüharme vorhanden, insbesondere ein unterer Sprüharm, der etwa unterhalb des Unterkorbs angeordnet ist, und ein oberer Sprüharm, welcher etwa unterhalb des Oberkorbes angeordnet ist. Denkbar ist auch, dass eine dritte weitere Sprüheinrichtung im Deckenbereich des Spülraums, etwa oberhalb einer Besteckschublade, angeordnet ist. Diese vorzugsweise mehreren weiteren Sprüheinrichtungen werden im ersten Teilabschnitt nicht betrieben. Im zweiten Teilabschnitt werden sie dagegen in Form eines an sich bekannten Wechselspülens betrieben, bei dem den Sprüheinrichtungen, etwa dem unteren Sprüharm und dem oberen Sprüharm, von der Wasserweiche abwechselnd, insbesondere in ständigem Wechsel, Spülflüssigkeit zugeführt wird. Hierdurch kann ein wassersparender Betrieb gewährleistet werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
- 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten
- 2 einen perspektivischen Einblick in den Spülraum eines erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten
- 3 eine perspektivische Ansicht eines Spülkorbes eines erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten
- 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des unteren Bereichs des Spülraums des erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten
- 5 zeigt ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten mit einem unteren Spülkorb 11, einem oberen Spülkorb 12 und einer Besteckschublade 13. Der Geschirrspülautomat weist eine erste Sprüheinrichtung S1 sowie mindestens eine weitere Sprüheinrichtung, vorliegend gezeigt zwei weitere Sprüheinrichtungen S2 und S3 in Gestalt von an sich üblichen Sprüharmen, nämlich eines unteren und eines oberen drehbaren Sprüharms auf. Durch die hier beispielsweise in einem Teilbereich des unteren Spülkorbs 11 angeordnete erste Sprüheinrichtung S1 wird ein Intensivspülbereich bereitgestellt. Dieser eignet sich insbesondere für die intensive Reinigung von insbesondere stark verschmutzten größeren Hohlgefäßen, wie dem vorliegend dargestellten Topf 15. Weiteres Spülgut 14 kann im oberen Spülkorb und im übrigen Bereich des unteren Spülkorbs sowie in der Besteckschublade angeordnet werden. Der Geschirrspülautomat weist eine nicht dargestellte Umwälzpumpe auf, mittels der die Spülflüssigkeit in bekannter Weise aus einem Sammeltopf 16 angesaugt, über ebenfalls nicht dargestellten Zuleitungen den Sprüheinrichtungen S1 , S2 und S3 zugeführt und die Spülflüssigkeit unter Beaufschlagung des Spülgutes 14, 15 zurück in den Sammeltopf 16 gelangt und somit insgesamt in einem Spülkreislauf umgewälzt werden kann. Dabei ist eine ebenfalls nicht dargestellte Wasserweiche in der Lage, die Spülflüssigkeit entweder nur der ersten Sprüheinrichtung S1 , der zweiten Sprüheinrichtung S2 oder der dritten Sprüheinrichtung S3 zuzuleiten. Der Geschirrspülautomat weist darüber hinaus eine Steuereinrichtung auf, mittels der der Spülprogrammablauf gesteuert wird, und mittels der insbesondere die Umwälzpumpe, die Wasserweiche und eine ebenfalls nicht dargestellte, zur Erwärmung der Spülflüssigkeit dienende Heizeinrichtung, welche beispielsweise in der Umwälzpumpe und/oder der Wasserweiche integriert sein kann, gesteuert werden kann. Die erste Sprüheinrichtung S1 kann insbesondere, wie in 1 dargestellt, derart, beispielsweise in Form eines nach oben abstehenden Sprührohres, ausgebildet sein, dass sie in ein darüber gestülptes Hohlgefäß 15 eintauchen kann. Auf diese Weise kann das Hohlgefäß 15 besonders intensiv gereinigt werden. Außerdem bleibt das übrige Spülgut 14 bei Beaufschlagung des Hohlgefäßes 15, insbesondere bei ausschließlicher Zuleitung der Spülflüssigkeit zur ersten Sprüheinrichtung S1 , nahezu ohne Kontakt zu der Spülflüssigkeit. Die Spülflüssigkeit gelangt daher schnell und auf kurzem Weg zurück in den Sammeltopf 16. Ein stabiler Pumpenlauf ist daher bei alleiniger Zuleitung zu der ersten Sprüheinrichtung S1 bereits mit vergleichsweise sehr geringer im Umwälzkreislauf geführter Wassermenge möglich.
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2 zeigt einen perspektivischen Einblick in den Spülraum des erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel. Zur besseren Anschaulichkeit ist lediglich der untere Spülkorb 11 dargestellt. Unterhalb des ersten Spülkorbs 11 ist eine zweite Sprüheinrichtung S2 in Gestalt eines konventionellen unteren Sprüharmes vorhanden. Im Bereich des unteren Spülkorbs 11 ist darüber hinaus eine erste, ohne Beschränkung der Allgemeinheit, zwei Sprührohre umfassende Sprüheinrichtung S1 angeordnet. Deren beiden Sprührohre, die insbesondere an ihren distalen Enden ein oder mehrere Sprühdüsen tragen, sind klappbar ausgestaltet. Wenn ein Bediener Spülgut, wie den dargestellten Topf 15 besonders intensiv reinigen will, klappt er vor dem Beladen das eine Sprührohr der ersten Sprüheinrichtung S1 , aus der vertikalen Nicht-Gebrauchsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung um und stellt den Topf in den Spülkorb 11 derart, dass die eine oder mehreren Sprühdüsen des umgeklappten Sprührohres in den Hohlraum des Topfes 15 gerichtet sind. Entsprechend kann das zweite Sprührohr der ersten Sprüheinrichtung S1 für ein weiteres intensiv zu reinigendes Hohlgefäß genutzt werden, wobei es beispielsweise in die andere Richtung geklappt werden kann. Vor dem Programmstart kann außerdem über eine nicht gezeigte Bedieneinheit eine Programmoption „Intensivspülzone“ oder ein entsprechendes Programm ausgewählt werden.
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3 zeigt den in 2 dargestellten unteren Spülkorb 11 mit der ersten Sprüheinrichtung S1 unbeladen und ohne Geschirrspülautomat. Die, ohne Beschränkung der Allgemeinheit zwei Sprührohre der ersten Sprüheinrichtung S1 befinden sich vorliegend in ihrer vertikalen Nicht-Gebrauchsstellung. Eine alternative Ausführung sieht vor, dass sich die erste Sprüheinrichtung in einer vertikalen Ausrichtung in Gebrauchsstellung befindet, wie etwa in 1 dargestellt, und in einer horizontalen Ausrichtung in Nicht-Gebrauchsstellung.
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4 zeigt eine perspektivische Ansicht des unteren Bereichs des Spülraums des erfindungsgemäßen Geschirrspülautomaten gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel. Bei diesem ist die im Bereich des unteren Spülkorbs
11 angeordnete erste Sprüheinrichtung
S1 anders als bei vorangegangen Beispielen nicht klappbar ausgebildet, sondern weist ein horizontal unter dem Unterkorb
11 angeordnetes Sprühelement mit mehreren nach oben gerichteten Sprühdüsen auf, wie etwa in der deutschen Patentanmeldung
DE 102014116677.9 beschrieben, deren Inhalt, soweit sinnvoll in diese Anmeldung aufgenommen wird.
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5 zeigt ein Ablaufdiagramm eines entsprechend eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildeten Programmabschnitts R, welcher im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit als Programmabschnitt REINIGEN bezeichnet sei. Diesem Programmabschnitt R kann ein nicht gezeigter Programmabschnitt VORSPÜLEN vorausgehen und ein ebenfalls nicht gezeigter Programmabschnitt ZWISCHENSPÜLEN und/oder KLARSPÜLEN nachfolgen. Das Diagramm zeigt in einer ersten Kurve 100 den zeitlichen Verlauf der im Spülraum oder im Spülkreislauf befindlichen Spülflüssigkeitsmenge (linke Ordinatenachse) und in einer zweiten Kurve 200 den zeitlichen Verlauf der Temperatur der Spülflüssigkeit (rechte Ordinatenachse). Unterhalb des Ablaufdiagramms ist darüber hinaus schematisch der entsprechende zeitliche Ablauf der Stellung der Wasserweiche bzw. die entsprechende Förderung der Spülflüssigkeit zu der ersten Sprüheinrichtung S1 und der weiteren Sprüheinrichtungen S2 , S3 dargestellt, wobei ein schwarz ausgefüllter Abschnitt für eine Stellung der Wasserweiche steht, bei der der entsprechenden Sprüheinrichtung Spülflüssigkeit zugeleitet wird, und ein weiß ausgefüllter Abschnitt für eine Stellung der Wasserweiche steht, bei der der entsprechenden Sprüheinrichtung keine Spülflüssigkeit zugeleitet wird.
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Der Prorammabschnitt R beginnt mit einem Wassereinlauf, an dessen Ende eine erste Wassermenge M1 , vorzugsweise 2 bis 2,5 Liter, im Spülraum oder Spülkreislauf vorhanden ist, wie in Kurve 100 der 5 zu erkennen. Mittels der Umwälzpumpe wird diese Spülflüssigkeit in einem Umwälzkreislauf umgewälzt, wobei die Spülflüssigkeit mittels der Wasserweiche innerhalb des ersten Teilabschnitts 1 lediglich der ersten Sprüheinrichtung S1 , nicht aber den weiteren Sprüheinrichtungen S2 und S3 zugeleitet wird. Die Umwälzpumpe startet dabei zunächst mit niedriger Startdrehzahl, typischerweise etwa 2000/min, welche dann sukzessive erhöht wird bis zu einer Zieldrehzahl, bei der der Pumpenlauf noch stabil ist, zum Beispiel 3500/min. Gleichzeitig wird die Spülflüssigkeit, wie in Kurve 200 zu erkennen, aufgeheizt auf eine Temperatur Tmax , vorzugsweise 65 bis 75°C. Anschließend wird die Heizeinrichtung abgestellt und der Spülbetrieb bei unveränderter Wasserweichenstellung für eine erste Haltezeit von beispielsweise 10 Minuten fortgeführt. Während des ersten Teilabschnittes 1, insbesondere während dessen Aufheizphase, erfolgt im Übrigen vorzugsweise die Dosierung des Reinigungsmittels. Am Ende der ersten Haltezeit, in der die Temperatur ausgehend von Tmax geringfügig sinkt, ist der erste Teilabschnitt 1 abgeschlossen und der zweite Teilabschnitt 2 startet mit einem weiteren Wassereinlauf, bei dem zu der im Spülraum bzw. Umwälzkreislauf bereits vorhandenen ersten Wassermenge M1 eine zweite Wassermenge M2 , vorzugsweise 1 bis 2 Liter, hinzugegeben wird, so dass sich schließlich eine Gesamtwassermenge Mges im Spülraum bzw. Spülkreislauf befindet. Dieser Wassereinlauf bewirkt ein deutliches Absenken der Temperatur auf die Mischtemperatur Tges , typischerweise 45 bis 55 °C. Die Gesamtwassermenge Mges wird nun erfindungsgemäß bei mindestens zeitweiligem Betrieb der mindestens einen weiteren Sprüheinrichtung umgewälzt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel von 3 sind etwa zwei weitere Sprüheinrichtungen S2 und S3 vorhanden, welchen Spülflüssigkeit in an sich bekannter Weise mittels der Wasserweiche wechselweise zugeführt wird. Bei diesem Wechselspülen wird die Stellung der Wasserweiche typischerweise jeweils nach 30 bis 60 Sekunden gewechselt. Dies erfolgt während einer zweiten Haltezeit, welche typischerweise 40 bis 80 Minuten, vorzugsweise etwa 60 Minuten, andauert, und in der die Temperatur ausgehend von Tges geringfügig sinkt. Der zweite Teilabschnitt 2 und damit der Programmabschnitt REINIGEN endet mit dem Abpumpen und Entsorgen der zumindest nahezu gesamten Spülflüssigkeit, also der Gesamtwassermenge Mges . Anschließend folgt in an sich bekannter Weise ein Programmabschnitt ZWISCHENSPÜLEN und/oder ein Programmabschnitt KLARSPÜLEN sowie am Ende des Spülprogramms ein Programmabschnitt TROCKNEN.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, dass zusätzlich zu den Sprüheinrichtungen S2 und S3 noch weitere Sprüheinrichtungen vorhanden sind und dass im zweiten Teilabschnitt 2 ein Wechselspülen stattfindet, bei dem statt zwei drei oder mehr Sprüheinrichtungen in ansonsten entsprechender Weise abwechselnd mit Spülflüssigkeit versorgt werden. Bei den weiteren Sprüheinrichtungen S2 und S3 kann es sich im Übrigen auch um Gruppen von mehreren Sprühelementen, wie drehende Sprüharme oder einzelnen Sprühdüsen handeln. Zudem ist es auch möglich, dass auch die erste Sprüheinrichtung S1 während des zweiten Teilabschnittes 2 des Programmabschnittes R ebenfalls am Wechselspülen teilnimmt, so dass dabei zwischen S1 , S2 und S3 gewechselt wird.
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Gemäß einer weiteren Alternative ist es auch möglich, dass nach dem Einlaufen der zweiten Wassermenge M2 und dem dadurch bewirkten Absinken der Temperatur der Spülflüssigkeit auf die Mischtemperatur Tges zunächst ein kurzes geringfügiges Aufheizen der Spülflüssigkeit (Gesamtwassermenge Mges ) erfolgt. Insbesondere kann eine Steuereinrichtung vorsehen, dass dies lediglich genau dann erfolgt, wenn die sich nach dem Einlaufen der zweiten Wassermenge M2 ergebende Mischtemperatur Tges eine vorgegebene, im Spülprogramm vorgesehene Mindesttemperatur, z.B. eine Temperatur zwischen 45 bis 55 °C unterschreitet. In diesem Fall wird die Gesamtwassermenge Mges von der Mischtemperatur Tges somit durch kurzzeitigen Betrieb der Heizeinrichtung auf die vorgegebene Mindesttemperatur angehoben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Erster Teilabschnitt
- 2
- Zweiter Teilabschnitt
- 11
- Spülkorb
- 12
- Spülkorb
- 13
- Besteckschublade
- 14
- Spülgut
- 15
- Spülgut
- 16
- Sammeltopf
- 100
- Kurve
- 200
- Kurve
- M1
- Erste Wassermenge
- M2
- Zweite Wassermenge
- Mges
- Gesamtwassermenge
- R
- Programmabschnitt
- S1
- Erste Sprüheinrichtung
- S2
- Zweite Sprüheinrichtung
- S3
- Dritte Sprüheinrichtung
- Tges
- Mischtemperatur
- Tmax
- Maximaltemperatur