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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Reinigen von Spülgut sowie
eine insbesondere gewerbliche Spülmaschine,
welche in Gestalt eines Programmautomaten ausgebildet ist.
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Spülmaschinen
gemäß der Erfindung
sind Programmautomaten (box-type Ware washers). Dies können Korbdurchschubmaschinen
(hood-type Ware washers) oder Frontlader (frontloader Ware washers) sein,
insbesondere Untertischmaschinen (under counter machines). Bei handbeschickten
Programmautomaten wird das Spülgut,
welches vorzugsweise in einem Geschirrkorb aufgenommen ist, manuell wahlweise über eine
Fronttür
oder bei Korbdurchschubmaschinen über eine Tischzuführung in
die Maschine eingegeben und entnommen.
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Eine
besondere Art von gewerblichen Geschirrspülmaschinen in Form von Programmautomaten
sind Haubenmaschinen (hood-type dishwashers). Ihre Behandlungskammer
zum Reinigen von Spülgut
ist von einer Haube umgeben. Die Haube kann zum Beladen der Behandlungskammer
nach oben angehoben und dann zur Behandlung des Spülgutes wieder
abgesenkt werden. Haubenmaschinen sind fast ausnahmslos mit einem
Zulauftisch und einem Auslauftisch versehen.
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Gewerbliche
Geschirr- oder Utensilienspülmaschinen
(commercial warewashers), welche als Programmautomat ausgebildet
sind, arbeiten normalerweise in zwei Hauptprozessschritten, nämlich zuerst
Reinigen mit einer Reinigungsflüssigkeit
(Reinigungsphase) und dann Klarspülen mit erwärmter oder nicht erwärmter Klarspülflüssigkeit
(Klarspülphase).
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Bei
Programmautomaten erfolgen die beiden Hauptprozessschritte „Reinigungsphase” und „Klarspülphase” zeitlich
aufeinanderfolgend, aber nicht räumlich
getrennt in einer Zone (Behandlungskammer). In der Regel ist unter
der Behandlungskammer ein Tank angeordnet, in welchem in der Behandlungskammer
versprühte
Flüssigkeit
durch Schwerkraft zurückfließen kann.
Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist üblicherweise
ferner ein Reinigungssystem mit einer Pumpe, einem mit der Pumpe
verbundenem Leitungssystem und Reinigungsdüsen auf. Die in den unterhalb
der Behandlungskammer angeordneten Tank befindliche Flüssigkeit
(Reinigungsflüssigkeit
oder Reinigerlösung)
kann von der Pumpe über
das Leitungssystem zu den Reinigungsdüsen gefördert und durch die Reinigungsdüsen in der
Behandlungskammer auf das zu reinigende Spülgut gesprüht werden. Wie bereits angedeutet,
fließt
die versprühte
Reinigungsflüssigkeit anschließend in
den unterhalb der Behandlungskammer angeordneten Tank zurück.
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Ferner
ist eine als Programmautomat ausgebildete gewerbliche Spülmaschine
normalerweise mit zwei voneinander unabhängigen Flüssigkeitssystemen ausgestattet,
die vollständig
voneinander getrennt sind. Eines dieser beiden Flüssigkeitssysteme ist
ein Reinigungsflüssigkeitskreislauf,
bei welchem – zum
Zwecke der Reinigung des Spülgutes – eine Umwälzung der
Reinigungsflüssigkeit aus
dem bereist erwähnten
Tank durchgeführt
wird. Das andere Flüssigkeitssystem
ist ein Klarspülflüssigkeitssystem,
welches einen Wassererwärmer
(boiler) zur Erwärmung
von Frischwasser aufweisen kann.
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Die
Hauptaufgabe der Klarspülung
mit Klarspülflüssigkeit
ist es, die nach der Reinigungsphase auf dem Spülgut noch befindliche Reinigungsflüssigkeit
(Lauge) zu entfernen. Demnach kommt als Klarspülflüssigkeit vorzugsweise Frischwasser
zum Einsatz, welchem ein Klarspüler
(rinse aid) zudosiert sein kann. Zusätzlich dient die bei der Klarspülung in den
Tank abfließende
Klarspülflüssigkeit
zur Regeneration der in dem unterhalb der Behandlungskammer angeordneten
Tank aufgenommenen Reinigungsflüssigkeit,
da die während
der Klarspülphase in
der Behandlungskammer versprühte
Klarspülflüssigkeit
(reines Frischwasser oder mit Klarspüler vermischtes Frischwasser)
durch Schwerkraft in den unterhalb der Behandlungskammer angeordneten
Tank fließt.
Bevor auf diese Weise während
der Klarspülphase
zur Regeneration der Reinigungsflüssigkeit neue Klarspülflüssigkeit
in den Tank gelangt, wird die gleiche Menge an Reinigungsflüssigkeit
aus dem Tank abgepumpt.
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Üblicherweise
ist der Reinigungsflüssigkeit, welche
während
der Reinigungsphase in der Behandlungskammer versprüht wird,
ein Reiniger (detergent) oder eine Reinigerkombination zudosiert.
Im normalen Betrieb der Spülmaschine,
bei welchem eine standardmäßige Spülgutreinigung
durchgeführt wird,
enthält
die Reinigungsflüssigkeit
einen Standardreiniger, d. h. einen Reiniger, der aufgrund seiner chemischen
Zusammensetzung während
der Reinigungsphase das Ablösen
von Speiseresten von dem Spülgut
erleichtert. Darüber
hinaus hat ein Standardreiniger oftmals die Fähigkeit, Speisereste in der
Reinigungsflüssigkeit
fein zu verteilen und in der Schwebe zu halten (Schmutztragevermögen), wodurch
einer Wiederanschmutzung des Spülgutes
bei der Rezirkulation der Reinigungsflüssigkeit während der Reinigungsphase entgegengewirkt
werden kann.
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Für das maschinelle
Reinigen von Spülgut werden
unterschiedliche Reiniger bzw. Reinigerzusammensetzungen angeboten,
die im Hinblick auf das Material des zu reinigenden Spülgutes optimiert sein
können.
Insbesondere für
das maschinelle Reinigen von Gläsern
und CN-Behältern
gibt es spezielle Standardreiniger.
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Bei
einem normalen Betrieb der Spülmaschine,
bei welchem also eine standardmäßige Spülgutreinigung
mit einem normalen oder mit einem an die Spülgutart angepassten Standardreiniger
durchgeführt
wird, lässt
es sich jedoch häufig
nicht verhindern, dass noch (geringfügige) Rückstände auf den Spülgutoberflächen verbleiben,
die mit einer Standardreinigung nicht entfernt werden können. Hierzu gehört beispielsweise
der sogenannte Stärkeaufbau, bei
welchem es sich um eine Verschmutzungsart handelt, die entstehen
kann, wenn stärkehaltige Speisen
(wie etwa Soßen,
Kartoffelbrei, usw.) auf vorerhitzten Tellern serviert werden. Andererseits können aber
auch Kalk- oder Eiweißablagerungen
zu Rückständen führen, die
bei einem normalen Betrieb der Spülmaschine von der Spülgutoberfläche nicht vollständig entfernt
werden können.
Wie bereits angedeutet, lässt
sich in der Regel diese Verschmutzungsart nicht mit einem von der
Spülmaschine
standardmäßig durchgeführten Reinigungsprogramm entfernen,
so dass nach längerem
Gebrauch des Spülguts
ein kumulierter Aufbau von Rückständen auf
den Spülgutoberflächen nicht
zu vermeiden ist.
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Um
diese Rückstände zu entfernen,
wird regelmäßig eine
Grundreinigung des Spülguts
durchgeführt.
Unter dem Begriff „Grundreinigung” ist ein gelegentlicher
oder erforderlichenfalls initialer Reinigungsprozess des Spülgutes mit
Einsatz geeigneter Behandlungsmittel (Grundreiniger) zu verstehen,
bei welchem aufgebaute Beläge,
insbesondere Stärke, Eiweiß oder Kalk,
entfernt werden.
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Üblicherweise
wird bei einer Grundreinigung das zu behandelnde Spülgut in
ein Tauchbecken eingelegt, in welchem eine Grundreinigungsflüssigkeit aufgenommen
ist. Die Grundreinigungsflüssigkeit weist
in der Regel ein hochdosiertes Behandlungsmittel (Grundreiniger)
auf. Nach einer definierten Einweichzeit in der Grundreinigungsflüssigkeit
wird das Spülgut
manuell gereinigt. Nach der Reinigung wird das Spülgut mit
Frischwasser abgespült,
um Reste des Grundreinigers von der Spülgutoberfläche vollständig abzuspülen. Bei dem manuellen Grundreinigen
handelt es sich somit um eine lohn- und zeitintensive Handarbeit.
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Durch
die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Möglichkeit
zu schaffen, durch welche bei der Grundreinigung von Spülgut eine
Zeit- und Kosteneinsparung erzielbar ist.
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Diese
Aufgabe wird im Hinblick auf ein Verfahren durch den Gegenstand
des Patentanspruches 1 und im Hinblick auf eine Vorrichtung durch
den Gegenstand eines weiteren unabhängigen Patentanspruches gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung zeichnet
sich dadurch aus, dass eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine
ausgebildet ist zur Ausführung
unterschiedlicher Behandlungsprogramme, wobei in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
automatisch die Behandlungsparameter der Reinigungsphase und die
Behandlungsparameter der Klarspülphase
aufeinander angepasst eingestellt werden. Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet
sich somit insbesondere dadurch aus, dass die Behandlungsparameter
der Reinigungsphase und der Klarspülphase nicht nur bei einer
Standardreinigung, sondern auch bei einer Grundreinigung des Spülguts optimal
anpassbar sind, um eine im Hinblick auf eine Reinigungsaufgabe optimierte
Behandlung des Spülguts
zu ermöglichen.
Demnach ist die erfindungsgemäße Spülmaschine
ausgebildet, dass diese nicht nur eine maschinelle Standardreinigung
insbesondere zum Entfernen von Speiseresten, sondern bei Bedarf
auch eine maschinelle Grundreinigung ausführen kann, um im Laufe der
Zeit kumulierte Beläge,
insbesondere Stärke,
Eiweiß oder
Kalk, zu entfernen.
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Hierzu
weist die erfindungsgemäße Spülmaschine
eine Programmsteuereinrichtung auf, mit welcher in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
automatisch die Behandlungsparameter der Reinigungsphase und die
Behandlungsparameter der Klarspülphase
aufeinander angepasst eingestellt werden. Dadurch, dass bei der
erfindungsgemäßen Lösung die
jeweiligen Behandlungsparameter der Reinigungs- und Klarspülphase aufeinander angepasst
eingestellt werden, ist es möglich,
das Zusammenwirken zumindest der am stärksten das Reinigungsergebnis
beeinflussenden Faktoren optimal aufeinander abzustimmen. Zu diesen
Faktoren gehören
insbesondere die Temperatur der während der Reinigungsphase rezirkulierenden
Reinigungsflüssigkeit,
die Kontaktzeit zwischen der Reinigungsflüssigkeit und dem zu reinigenden
Spülgut,
der beim Versprühen
der Reinigungsflüssigkeit
verwendete Düsendruck
und die Menge der während
der Klarspülphase
verspritzen Klarspülflüssigkeit.
Durch das automatisch durchgeführte
Abstimmen der Behandlungsparameter kann wirkungsvoll eine Überbehandlung
des Spülgutes
während
der Reinigungs- und Klarspülphase
verhindert werden.
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Die
von dem Programmautomaten durchgeführte Reinigungsphase erfolgt
gemäß einem
an die Reinigungsaufgabe angepassten Reinigungsprogramm, so dass
die Temperatur der Reinigungsflüssigkeit,
die Kontaktzeit zwischen der Reinigungsflüssigkeit und dem Spülgut und/oder
der beim Versprühen
der Reinigungsflüssigkeit
verwendete Düsendruck
optimiert werden können,
was zu Zeit- und Kosteneinsparungen
führen
kann. Des Weiteren wird die bei der Klarspülphase insgesamt verspritze
Menge an Klarspülflüssigkeit
an den tatsächlich
erforderlichen Bedarf angepasst, so dass auch hier Frischwasser
und ggf. Energie eingespart werden können.
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Demnach
eignet sich die erfindungsgemäße Lösung beispielsweise
auch für
die Ausführung
einer maschinellen Grundreinigung von Spülgut, wobei während der
Reinigungs- und Klarspülphase
wirkungsvoll eine Überbehandlung
des Spülguts
verhindert wird und somit unter gleichzeitiger Zeit- und Kosteneinsparung
ein optimales Reinigungsergebnis erzielbar ist.
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In
bevorzugter Weise lässt
sich die erfindungsgemäße Lösung in
Gestalt eines gewerblichen Programmautomaten realisieren, der ausgelegt
ist, zur Grundreinigung von Spülgut
ein spezielles Grundreinigungsprogramm auszuführen. Dieses Grundreinigungsprogramm
kann beispielsweise in einem Speicher einer Programmsteuereinrichtung als
zusätzliches
Reinigungsprogramm zusammen mit einem oder mehreren Standardreinigungsprogrammen
hinterlegt und von dem Bediener der Spülmaschine bei Bedarf aufgerufen
werden. Für
das zusätzliche
Grundreinigungsprogramm sind die Parameter und Programmabläufe festgelegt,
die sich von einem Standardreinigungsprogramm unterscheiden, um
die Effizienz zu erreichen, die für das Entfernen beispielsweise
eines kumulierten Stärkeaufbaus
benötigt
wird. Vom Grundreinigungsprogramm kann, nach Gebrauch dieses Programms,
wieder direkt auf ein Standardreinigungsprogramm umgeschaltet werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden im Bezug auf die beiliegende Zeichnung
anhand einer bevorzugten Ausführungsform
als Beispiel beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
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1 schematisch
eine Spülmaschine,
insbesondere eine gewerbliche Geschirrspülmaschine, in Gestalt eines
Programmautomaten gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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Die
in 1 als Beispiel dargestellte Spülmaschine 100 enthält eine
Behandlungskammer 2 zum Reinigen von nicht gezeigtem Spülgut. Unter
der Behandlungskammer 2 ist ein Tank 4 angeordnet,
in welchem Flüssigkeit
aus der Reinigungskammer 2 durch Schwerkraft zurückfließen kann.
Der Tank 4 kann am Übergang
zu der Behandlungskammer 2 mit einem in 1 nicht
dargestellten Sieb abgedeckt sein.
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Im
Tank 4 befindet sich Reinigungsflüssigkeit, welche üblicherweise
Wasser ist, dem ein Reiniger (detergent) entweder von einer in 1 nicht
explizit dargestellten Reiniger-Dosiervorrichtung automatisch oder
manuell zugeführt
werden kann. Die Art, d. h. die chemische Zusammensetzung, und die Menge
des zudosierten Reinigers kann von der Art und/oder dem Verschmutzungsgrad
des in der Spülmaschine 100 zu
reinigenden Spülguts
abhängen. So
ist es beispielsweise denkbar, dass für ein maschinelles Reinigen
von Gläsern
ein hierfür
optimierter Standardreiniger verwendet wird, dessen chemische Zusammensetzung
an das Material des Spülguts
(Glas) und/oder an den bei dieser Spülgutart zu erwartenden Verschmutzungsgrad
angepasst ist.
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Die
Reinigungsflüssigkeit
kann von einer Pumpe 8 über
ein Leitungssystem 10 zu Reinigungsdüsen 7 und 9 gefördert und
durch diese Reinigungsdüsen 7, 9 in
der Behandlungskammer 2 auf das zu reinigende Spülgut gesprüht werden.
Die versprühte Reinigungsflüssigkeit
fließt
anschließend
in den Tank 4 zurück.
An das untere Ende 5 des Tanks 4 kann eine Ableitung 3 mit
einer Ablaufpumpe 11 angeschlossen sein, um bei Bedarf
den Tank 4 vollständig oder
teilweise zu entleeren.
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Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spülmaschine 100 ist eine
Klarspülpumpe 12 mit
ihrer Saugseite an einen Auslass 35 eines Wassererwärmers (boiler) 20 angeschlossen.
Der Wassererwärmer 20 weist
einen mit einer Frischwasserzuleitung 28 verbundenen Einlass 22 auf.
Die Frischwasserzuleitung 28 ist über ein Ventil 27 mit
weiteren Frischwasserzuleitungen 24, 26 verbindbar,
so dass dem Wassererwärmer 20 entweder
Frischwasser oder Frischwasser mit zudosiertem Klarspüler zugeführt werden
kann. Der Wassererwärmer 20 weist
eine Heizung 21 auf, so dass die über den Einlass 22 zugeführte Flüssigkeit
(reines Frischwasser oder Frischwasser mit zudosiertem Klarspüler) nach
Vorgabe eines Prozessablaufes aufgeheizt werden kann. Über die
mit ihrer Saugseite am Auslass 35 des Wassererwärmers 21 angeschlossene
Klarspülpumpe 12 kann
die in dem Wassererwärmer 20 wahlweise
aufgeheizte oder nicht aufgeheizte Klarspülflüssigkeit beispielsweise während einer
Klarspülphase über ein
Klarspülleitungssystem 15 zu
Klarspüldüsen 33 bzw. 34 geführt werden.
Die Klarspüldüsen 33 bzw. 34 sind
in der Behandlungskammer 2 angeordnet, um die in dem Wassererwärmer 20 erwärmte Klarspülflüssigkeit
in der Behandlungskammer 2 auf das Spülgut zu sprühen. Selbstverständlich ist
es aber auch denkbar, dass über
den Einlass 22 und die Frischwasserzuleitung 28 dem
Wassererwärmer 20 reines
Frischwasser zugeführt
wird, welchem erst nach der Erwärmung
in dem Wassererwärmer 20 ein
Klarspüler
zudosiert wird.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist
nicht auf das Vorhandensein eines Wassererwärmers 20 beschränkt. Vielmehr
kann im Rahmen der Erfindung auch auf das Vorsehen eines Wassererwärmers 20 verzichtet
werden, so dass unbeheizte Klarspülflüssigkeit zu den in der Behandlungskammer 2 angeordneten
Klarspüldüsen 33 bzw. 34 gefördert und
auf das Spülgut
gesprüht
wird.
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In
der in 1 schematisch dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Spülmaschine 100 sind
die Reinigungsdüsen 7, 9 und
die Klarspüldüsen 33, 34 jeweils
vorzugsweise oberhalb und unterhalb des Spülgutbereiches angeordnet und gegen
den Spülgutbereich
der Behandlungskammer 2 gerichtet. Im Einzelnen sind bei
der dargestellten Ausführungsform
ein nach unten gerichtetes oberes Reinigungsdüsensystem und ein getrennt
hiervon ausgeführtes
und ebenfalls nach unten gerichtetes oberes Klarspüldüsensystem
sowie ein nach oben gerichtetes unteres Reinigungsdüsensystem
und ein getrennt hiervon ausgeführtes
und ebenfalls nach oben gerichtetes unteres Klarspüldüsensystem
vorgesehen. Selbstverständlich
ist es aber auch denkbar, ein oberes und ein unteres Reinigungsdüsensystem
vorzusehen, welche gemeinsam zum Versprühen von Reinigungsflüssigkeit
(während
einer Reinigungsphase) und zum Versprühen von Klarspülflüssigkeit
(während
einer Klarspülphase)
dienen. Auch können
die Reinigungsdüsen 7, 9 und/oder
die Klarspüldüsen 33, 34 anstatt
unten und oben nur oben oder nur unten angeordnet sein, oder stattdessen oder
zusätzlich
auch auf einer Seite der Behandlungskammer 2 angeordnet
und quer zur Behandlungskammer 2 in den Spülgutbereich
gerichtet sein.
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Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform der Spülmaschine 100 ist
der Wassererwärmer 20 über Frischwasserzuleitungen 24, 26 und 28 mit einem
Rücksaugverhinderer 16 verbunden.
Der Rücksaugverhinderer 16 verhindert,
dass Frischwasser von der Saugseite der Klarspülpumpe 12 in eine beispielsweise über ein
Ventil 19 mit einem Frischwassernetz verbindbare Frischwasserzuleitung 17 zurückgesaugt
werden kann.
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Wie
in 1 dargestellt, kann der Rücksaugverhinderer 16 einen
Auslass 40 aufweisen, welcher über Frischwasserzuleitungen 24 und 41 mit
einer Wasserenthärtereinrichtung 39 verbunden
ist. Die Wasserenthärtereinrichtung 39 kann
einerseits einen an die Frischwasserzuleitung 41 angeschlossenen Salzbehälter 42 und
andererseits parallel zueinander angeordnete erste und zweite Wasserenthärter 39a, 39b aufweisen.
Die beiden parallel zueinander angeordneten Wasserenthärter 39a, 39b können über die bereits
erwähnte
Frischwasserzuleitung 24 mit dem Auslass 40 des
Rücksaugverhinderers 16 verbunden sein.
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Denkbar
ist es, dass die Wasserenthärter 39a, 39b der
Wasserenthärtereinrichtung 39 durch geeignetes
Ansteuern von Ventilen 43 wechselseitig betrieben werden
können,
um das dem Wassererwärmer 20 über die
Frischwasserzuleitungen 26 und 28 zugeführte Frischwasser
zu enthärten.
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Der
zu der Wasserenthärtereinrichtung 39 gehörende Salzbehälter 42 enthält ein geeignetes Salz
oder eine geeignete Chemikalie, mit welchem bzw. mit welcher bei
Bedarf ein über
die Wasserenthärter 39a und 39b zudosiertes
Wasserenthärtermittel
oder ein bei der Zudosierung eines Wasserenthärtermittels entstehendes Zerfallsprodukt
geeignet regeneriert werden kann. Der Salzbehälter 42 ist von der
Behandlungskammer 2 aus über eine mit einem Deckel 44 verschließbare Öffnung mit
dem Salz oder der Chemikalie nachfüllbar.
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Eine
Programmsteuereinrichtung 50 zur Steuerung von mindestens
einem Reinigungsprogramm ist mit den ansteuerbaren Komponenten der Spülmaschine 100 verbunden,
um ein von dem Bediener der Spülmaschine 100 ausgewähltes Reinigungsprogramm
auszuführen.
Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
ist die Programmsteuereinrichtung 50 beispielsweise mit
den Ventilen 19 und 27, mit der Pumpe 8,
mit der Klarspülpumpe 12, und/oder
mit einer Heizungssteuerschaltung zur Steuerung der Heizung 21 des
Wassererwärmers 20 verbunden.
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Im
Einzelnen ist die Programmsteuereinrichtung 50 ausgebildet,
ein Reinigungsverfahren (Reinigungszyklus) mit den folgenden nacheinander
auszuführenden
Schritten (Phasen) zu realisieren:
- a) eine
Reinigungsphase, bei welcher eine Reinigerlösung aus einem Tank 4 mittels
der Pumpe 8 durch das Leitungssystem 10 in die
Behandlungskammer 2 gesprüht wird und von der Behandlungskammer 2 durch
Schwerkraft in den Tank 4 zurückfließen kann; und
- b) eine Klarspülphase,
bei welcher Frischwasser als Klarspülflüssigkeit mittels der Klarspülpumpe 12 durch
das Klarspülleitungssystem 15 in
die Behandlungskammer 2 gesprüht wird und von der Behandlungskammer 2 durch
Schwerkraft in den Tank 4 fließen kann.
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Die
erfindungsgemäße Lösung zeichnet
sich dadurch aus, dass die Programmsteuereinrichtung 50 ausgebildet
ist, in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
automatisch die Behandlungsparameter der Reinigungsphase und die
Behandlungsparameter der Klarspülphase
aufeinander angepasst einzustellen. Hierzu ist es denkbar, dass in
der Programmsteuereinrichtung 50 oder in einer in 1 nicht
dargestellten Speichereinrichtung, auf welche die Programmsteuereinrichtung 50 zugreifen kann,
die zum Ausführen
unterschiedlicher Reinigungsprogramme charakteristischen Behandlungsparameter
abgelegt sind. Die zu einem Reinigungsprogramm gehörenden Behandlungsparameter
definieren die wesentlichen Faktoren bei der Behandlung des Spülgutes während der
Reinigungsphase und bei der Behandlung des Spülgutes während der Klarspülphase.
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Wesentlich
ist, dass die erfindungsgemäße Spülmaschine 100 nicht
nur zur maschinellen Ausführung
eines von einem herkömmlichen
Programmautomaten ausführbaren
Reinigungsprogramms (Standardreinigungsprogramms), sondern auch
zur maschinellen Ausführung
insbesondere eines Grundreinigungsprogramms ausgebildet ist. Wie
bereits angedeutet, kann mit einem Standardreinigungsprogramm üblicherweise
nicht der Aufbau von Stärke-,
Eiweiß-
und/oder Kalkablagerungen auf der Oberfläche des zu reinigenden Spülguts wirkungsvoll verhindert
oder gar ein bereits existierender Stärke-, Eiweiß- und/oder Kalkaufbau entfernt
werden. Zur Beseitigung dieser Verschmutzungsart ist es beispielsweise
erforderlich, dass bei einer Grundreinigung in der Reinigungsphase
die Kontaktzeit zwischen der mit einem Reiniger angereicherten Reinigungsflüssigkeit
und dem zu reinigenden Spülgut verlängert wird
und/oder dass die Temperatur der Reinigungsflüssigkeit erhöht wird.
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Demnach
sind bei der beispielsweise in 1 dargestellten
und als Programmautomat ausgebildeten Spülmaschine 100 vorzugsweise
für ein vorgegebenes
und von dem Bediener der Spülmaschine 100 auswählbares
Behandlungsprogramm die Temperatur der während der Reinigungsphase zu verspritzenden
Reinigungsflüssigkeit
und/oder die Kontaktzeit zwischen der Reinigungsflüssigkeit
und dem zu reinigenden Spülgut
aufeinander abgestimmt und vorab festgelegt.
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Des
Weiteren ist es bevorzugt, wenn bei der als Programmautomat ausgebildeten
Spülmaschine 100 zusätzlich der
beim Versprühen
der Reinigungsflüssigkeit
verwendete Düsendruck
und die Menge der während
der Klarspülphase
verspritzen Klarspülflüssigkeit
vorab festgelegt sind.
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Diese
die Behandlung des Spülgutes
während
der Reinigungs- und Klarspülphase
bestimmenden Parameter sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass
nach der Durchführung
eines Behandlungsprogramms eine von dem Bediener der Spülmaschine 100 vorgegebene
Reinigungsaufgabe erfüllt
ist, ohne dass es während
der Reinigungs- und Klarspülphase
zu einer Überbehandlung
des Spülgutes
kommt. Unter den Begriff „vorgegebene
Reinigungsaufgabe” fällt hier
sowohl eine Standardreinigung, bei welcher es um eine maschinelle
Standardreinigung von Spülgut,
d. h. um die maschinelle Reinigung von Spülgut gemäß einem standardmäßigen Behandlungsprogramm
geht, als auch eine maschinelle Grundreinigung, bei welcher im Laufe
der Zeit kumulierte Beläge,
insbesondere Stärke-,
Eiweiß- und/oder
Kalkbeläge,
die bei einer maschinelle Standardreinigung nicht oder nicht vollständig beseitigt werden
können,
von der Spülgutoberfläche entfernt werden.
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Die
Behandlungsparameter für
die Reinigungsphase eines von der Spülmaschine 100 maschinell
durchführbaren
Grundreinigungsprogramms unterscheiden sich von den Behandlungsparametern der
Reinigungsphase eines Standardreinigungsprogramms insbesondere im
Hinblick auf die Temperatur der während der Reinigungsphase verspritzten
Reinigungsflüssigkeit
und/oder im Hinblick auf die Kontaktzeit zwischen der Reinigungsflüssigkeit
und dem zu reinigenden Spülgut.
Im Einzelnen nimmt vorzugsweise zumindest einer der beiden Parameter „Temperatur
der Reinigungsflüssigkeit” bzw. „Kontaktzeit
zwischen der Reinigungsflüssigkeit
und dem Spülgut” einen
im Vergleich zu dem entsprechenden Behandlungsparameter eines Standardreinigungsprogramms
höheren
Wert an, um auf diese Weise ein effizientes Entfernen beispielsweise
eines kumulierten Stärkeaufbaus
zu erreichen.
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Um
zur Realisierung eines Grundreinigungsprogramms die Behandlungsparameter
für die
Reinigungsphase einstellen zu können,
kann die erfindungsgemäße Spülmaschine 100 eine
in 1 nicht dargestellte Tankheizung aufweisen. Die
Tankheizung kann beispielsweise als ein Heizelement ausgeführt sein,
das zum Erwärmen
der während
der Reinigungsphase zu versprühenden
Reinigungsflüssigkeit
in dem Tank 4 angeordnet ist. Vorzugsweise ist dabei die
Tankheizung von der Programmsteuereinrichtung 50 derart
ansteuerbar, dass in Übereinstimmung
mit den Behandlungsparametern eines ausgewählten Reinigungsprogramms und
somit in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist, automatisch
eine vorgegebene Temperatur der Reinigungsflüssigkeit eingestellt wird.
Selbstverständlich ist
es aber auch denkbar, dass eine Heizeinrichtung beispielsweise in
dem Leitungssystem 10 zwischen der Pumpe 8 und
den Reinigungsdüsen 7, 8 vorgesehen
ist.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu einer von der Programmsteuereinrichtung 50 ansteuerbaren
Tankheizung ist es bevorzugt, wenn mit Hilfe der Programmsteuereinrichtung 50 in Übereinstimmung
mit den Behandlungsparametern eines ausgewählten Reinigungsprogramms und
somit in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
automatisch die während
der Reinigungsphase rezirkulierende Menge an Reinigungsflüssigkeit
einstellbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine nach einem
Programmablauf durchgeführte
Ansteuerung der Pumpe 8 realisiert werden.
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Wie
zuvor dargelegt, lässt
sich bei einer Grundreinigung ein Stärke-, Eiweiß- und/oder Kalkaufbau auf der Spülgutoberfläche entfernen,
indem mit Hilfe der Programmsteuereinrichtung 50 beispielsweise
die während
der Reinigungsphase rezirkulierende Reinigungsflüssigkeit auf eine im Vergleich
zu einer Standardbehandlung höhere
Temperatur erwärmt
wird und/oder indem beispielsweise durch eine geeignete Ansteuerung
der Pumpe 8 die Kontaktzeit zwischen der Reinigungsflüssigkeit
und der Spülgutoberfläche (bzw.
die Dauer der Reinigungsphase und die während der Reinigungsphase insgesamt
umgewälzte
Menge an Reinigungsflüssigkeit)
im Vergleich zu einer Standardbehandlung erhöht wird.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu diesen Maßnahmen
ist es allerdings auch denkbar, dass durch Erhöhung der Reinigerkonzentration
in der Reinigungsflüssigkeit
eine Grundreinigung des Spülguts
durchgeführt
wird. Bei der Spülmaschine 100 gemäß der Erfindung
ist es demnach bevorzugt, wenn nicht nur die Temperatur der während der
Reinigungsphase rezirkulierenden Reinigungsflüssigkeit sowie die Kontaktzeit
zwischen der Reinigungsflüssigkeit
und dem Spülgut,
sondern auch die Art und/oder die Konzentration des der Reinigungsflüssigkeit
zudosierten Reinigers in Abhängigkeit
von der Reinigungsaufgabe und insbesondere in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
ausgewählt
werden. Der Reiniger kann dabei entweder automatisch mit Hilfe einer
vorzugsweise von der Programmsteuereinrichtung 50 ansteuerbaren
Reiniger-Dosiereinrichtung oder manuell der Reinigungsflüssigkeit
zudosiert werden.
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Unabhängig von
der Konzentration des der Reinigungsflüssigkeit zudosierten Reinigers
ist bei jedem Programmablauf während
der im Anschluss an die Reinigungsphase durchzuführenden Klarspülphase dafür Sorge
zu tragen, dass sämtliche
Reinigerrückstände von
der Spülgutoberfläche abgespült werden.
Wenn zur Grundreinigung des Spülguts
die Konzentration des der Reinigungsflüssigkeit zudosierten Reinigers
im Vergleich zur Reinigerkonzentration während einer Standardreinigung
erhöht
wird, ist auch die Menge der während
der Klarspülphase insgesamt
versprühten
Klarspülflüssigkeit
zu erhöhen,
um ein hinreichendes Klarspülergebnis
erzielen zu können.
Aus diesem Grund sollte bei der Spülmaschine 100 gemäß der Erfindung
die Programmsteuereinrichtung 50 ausgelegt sein, in Abhängigkeit
von der Konzentration eines der Reinigungsflüssigkeit zudosierten Reinigers
automatisch die Menge der während
der Klarspülphase
insgesamt versprühten Klarspülflüssigkeit
einzustellen.
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In
einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Programmsteuereinrichtung 50 beispielsweise
mit der Klarspülpumpe 12 verbunden
und ausgelegt ist, in Abhängigkeit
davon, ob eine Standardreinigung oder eine Grundreinigung des Spülguts durchzuführen ist,
automatisch die während
der Klarspülphase insgesamt
verspritzte Menge an Klarspülflüssigkeit einzustellen,
wobei automatisch die während
der Klarspülphase
insgesamt verspritzte Menge an Klarspülflüssigkeit erhöht wird,
wenn anstelle einer Standardreinigung eine Grundreinigung des Spülguts durchgeführt wird.
Bei dieser Realisierung wird davon ausgegangen, dass zur Grundreinigung
des Spülguts
auch die Konzentration eines der Reinigungsflüssigkeit zudosierten Reinigers
erhöht
wird. Die während
der Klarspülphase
insgesamt verspritzte Menge an Klarspülflüssigkeit wird in Abhängigkeit von
der Art der durchzuführenden
Reinigung von der Programmsteuereinrichtung 50 eingestellt,
um auf diese Weise eine Überbehandlung
des Spülguts während der
Klarspülphase
und somit einen erhöhten
Verbrauch an Frischwasser und ggf. Energie, welche zur Erwärmung der
Klarspülflüssigkeit
aufzuwenden ist, zu verhindern.
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Die
während
der Klarspülphase
verspritzte Klarspülflüssigkeit
kann Frischwasser oder mit Klarspüler (rinse aid) vermischtes
Frischwasser sein. Die Aufgabe des Klarspülers ist es, das für die Klarspülung verwendete
Frischwasser zu entspannen und durch Herabsetzung der Grenzflächenspannung
eine optimale Benetzung des klarzuspülenden Spülguts in der Klarspülphase zu
erreichen.
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Zusammengefasst
bleibt festzuhalten, dass erfindungsgemäß eine insbesondere gewerbliche Spülmaschine
angegeben wird, welche nicht nur zur maschinellen Standardreinigung,
sondern auch zur maschinellen Grundreinigung von Spülgut ausgelegt ist,
wobei – je
nachdem welche Reinigungsaufgabe von dem Bediener der Spülmaschine
ausgewählt wird – für die Reinigungs-
und Klarspülphase
automatisch optimal aufeinander abgestimmte Behandlungsparameter
ausgewählt
und eingestellt werden.
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Denkbar
ist es beispielsweise, dass in der Programmsteuereinrichtung 50 zusätzlich zu
mindestens einem Standardreinigungsprogramm mindestens ein Grundreinigungsprogramm
abgelegt ist. Für
das zusätzliche
Grundreinigungsprogramm sind die Programmparameter festgelegt, die
sich von den Programmparametern eines Standardreinigungsprogramms
unterscheiden, um die Effizienz, die für das Entfernen beispielsweise
eines Stärke-,
Eiweiß- und/oder
Kalkaufbaus benötigt
wird, zu erreichen. Von dem Grundreinigungsprogramm kann nach Gebrauch
dieses Programms wieder direkt auf ein Standardreinigungsprogramm
umgeschaltet werden.
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Die
bei der erfindungsgemäßen Lösung zum Einsatz
kommende Programmsteuereinrichtung 50 ist vorzugsweise
ausgelegt zur Realisierung des folgenden Programmablaufs:
Wird
das Grundreinigungsprogramm aus einem Standardbetrieb der Spülmaschine 100 gestartet,
so wird zunächst
ein Teil oder die gesamte Reinigungsflüssigkeit (Waschlauge) aus dem
Tank 4 entleert und mit Frischwasser ersetzt. Dem Frischwasser
wird ein geeigneter Reiniger zudosiert. Die als Reiniger einsetzte
Chemie kann als Flüssigkeit
oder Pulver, manuell oder automatisch in die in dem Tank 4 aufgenommene
Flüssigkeit
eingebracht werden, um die Grunddosierung der Flüssigkeit auf einen gewünschten
pH-Wert anzuheben. Anschließend
wird die Temperatur der Reinigungsflüssigkeit (Frischwasser mit zudosiertem
Reiniger) an die optimale Wirksamkeit der verwendeten Reinigerchemie
angepasst.
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Die
während
der Reinigungsphase rezirkulierende Menge an Reinigungsflüssigkeit
wird so eingestellt, dass ein optimales Reinigungsergebnis erzielt
wird und trotzdem der Chemieverbrauch so gering wie möglich bleibt.
Die Zeitdauer, für
welche das Spülgut
während
der Reinigungsphase mit Reinigungsflüssigkeit besprüht wird,
ist dem gewünschten Reinigungsergebnis
angepasst, damit auch beispielsweise bei Spülgut mit hohem Stärkeaufbau
das gewünschte
Reinigungsergebnis erzielt werden kann.
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Nach
der Reinigungsphase wird die während der
nachfolgenden Klarspülphase
eingebrachte Klarspülflüssigkeitsmenge
zuvor aus dem Tank 4 abgepumpt, um nach der Klarspülphase wieder
die Startmenge an Reinigungsflüssigkeit
in dem Tank 4 zur Verfügung
zu haben.
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Nach
einer definierten Abtropfzeit wird das Spülgut während der Klarspülphase mit
einer angepassten Menge an Klarspülflüssigkeit besprüht, um die
Reinigungsflüssigkeit
von der Oberfläche
des Spülguts
zu entfernen.
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Das
Ende des Programmablaufs kann durch ein optisches oder akustisches
Signal angezeigt und das Spülgut
danach aus der Spülmaschine 100 entnommen
werden.
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Beim
Starten eines neuen Grundreinigungsprogramms wird die durch das
Abpumpen und Klarspülen
reduzierte Reinigerkonzentration in der Reinigungsflüssigkeit
wieder auf das Startniveau gebracht. Hierzu wird der notwendige
Anteil der eingesetzten Chemie als Flüssigkeit oder Pulver, manuell oder
automatisch in die Reinigungsflüssigkeit
eingebracht.
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Wenn
nach dem Grundreinigungsprogramm ein Standardreinigungsprogramm
ausgewählt
wird, wird die gesamte Reinigungsflüssigkeit aus dem Tank 4 abgepumpt.
Anschließend
wird der Tank 4 mit Frischwasser neu befüllt und
es wird wieder ein Standardreiniger zudosiert.
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Die
Erfindung ist nicht auf die in 1 beispielhaft
gezeigte Ausführungsform
beschränkt.
Die Erfindung ergibt sich vielmehr aus einer fachmännischen
Gesamtbetrachtung der Patentansprüche und der Beschreibung.