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DE102016117079B4 - Element zur Integration in eine Führungsschiene für ein Schiebedach, Dachanordnung und Kraftfahrzeug - Google Patents

Element zur Integration in eine Führungsschiene für ein Schiebedach, Dachanordnung und Kraftfahrzeug

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Publication number
DE102016117079B4
DE102016117079B4 DE102016117079.8A DE102016117079A DE102016117079B4 DE 102016117079 B4 DE102016117079 B4 DE 102016117079B4 DE 102016117079 A DE102016117079 A DE 102016117079A DE 102016117079 B4 DE102016117079 B4 DE 102016117079B4
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DE
Germany
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channel
guide rail
flange surface
vertical wall
water
Prior art date
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DE102016117079.8A
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English (en)
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Ulrich Sommer
Mustafa Yurt
Michael Passenheim
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Webasto SE
Original Assignee
Webasto SE
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Publication date
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Priority to CN201710816706.9A priority patent/CN107813686B/zh
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    • B60J7/053Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels sliding with final closing motion having vertical component to attain closed and sealed condition, e.g. sliding under the roof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Element zur Integration in eine Führungsschiene (2) für ein Schiebedach eines Kraftfahrzeugs (30), aufweisend eine vertikale Wand (14) und eine von der vertikalen Wand (14) abstehende Flanschfläche (4a, 4b), welche ausgebildet ist zur Verschraubung mit der Führungsschiene (2) und einem Rahmenteil (3) des Kraftfahrzeugs (30), wobei
- die Flanschfläche (4a) in einem betriebsgemäß montierten Zustand in Richtung eines Trockenbereichs weist, und
- sich die Flanschfläche (4a) in Richtung der vertikalen Wand (14) bezüglich einer Haupterstreckungsrichtung (H) der vertikalen Wand (14) derart verjüngt, dass in einem betriebsgemäß montierten Zustand in einen Flanschbereich eingedrungenes Wasser entlang der Flanschfläche (4a) in Richtung der vertikalen Wand (14) in einen Nassbereich geleitet werden kann.

Description

  • Für Kraftfahrzeuge sind Elemente bekannt, die in eine Führungsschiene integriert, etwa in diese eingesetzt oder an diese montiert, werden. Solche Element sind beispielsweise Anhebekulissen mit einem Führungskanal, die in Führungsschienen für Schiebedächer an einem vorderen Ende vorgesehen sind, um in einem kurzen Teilabschnitt eine Bewegungsrichtung einer Kinematik zum Öffnen oder Schließen des Schiebedachs gegenüber einer im Wesentlichen geradlinigen Bewegung der Kinematik in Führungskanälen der typischerweise extrudierten Führungsschienen zu verändern. Aus der DE 102014014174 A1 ist eine Anhebekulissenführung bekannt. Oftmals sind solche Elemente wie Anhebekulissen separate Bauteile, wobei zum Einfügen der Elemente die Führungsschienen entsprechend ausgeschnitten sind, um beispielsweise einen nahtlosen Übergang der Führungskanäle von einer Führungsschiene zu einem solchen Element wie der Anhebekulisse zu ermöglichen.
  • Eine Führungsschiene ist typischerweise gleichzeitig als Wasserrinne ausgebildet, die durch Dichtungen des Schiebedaches eindringendes Regenwasser beispielsweise zu einem vorderen Rahmenteil weiterleitet, das ebenfalls eine Wasserrinne aufweist. Das vordere Rahmenteil kann das Wasser durch Schläuche zu einem Fahrzeugboden führen. Das Element wie die Anhebekulisse ist typischerweise fast vollständig in einen Nassbereich dieses Rahmenteils eingebettet. Lediglich ein Flanschbereich, über den die Anhebekulisse mit dem vorderen Rahmenteil, als auch mit der Führungsschiene verschraubt wird, ragt in einem montierten Zustand aus dem Nassbereich heraus, insbesondere in einen Trockenbereich des Fahrzeugs.
  • Aus den DE 10 2005 037 703 A1 und DE 10 2005 007 032 A1 sind Fahrzeugdächer mit verschiebbarem Dachteil bekannt, so dass eine Dachöffnung zumindest teilweise freigebbar ist.
  • Eine Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, ist es, ein Konzept für ein Element zur Integration in eine Führungsschiene zu beschreiben, welches beiträgt, ein Eindringen von Wasser in einen Trockenbereich eines Fahrzeugs wirksam zu verhindern.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Element zur Integration in eine Führungsschiene für ein Schiebedach eines Kraftfahrzeugs offenbart. Das Element weist eine vertikale Wand und eine von der vertikalen Wand abstehende Flanschfläche auf. Die Flanschfläche ist ausgebildet zur Verschraubung mit einer Führungsschiene für die Kinematik und einem Rahmenteil des Kraftfahrzeugs. Die Flanschfläche weist in einem betriebsgemäß montierten Zustand in Richtung eines Trockenbereichs oder ragt zumindest teilweise in diesen. Die Flanschfläche verjüngt sich in Richtung der vertikalen Wand bezüglich einer Haupterstreckungsrichtung der vertikalen Wand derart, dass in einem betriebsgemäß montierten Zustand in einen Flanschbereich eingedrungenes Wasser entlang der Flanschfläche in Richtung der vertikalen Wand in einen Nassbereich geleitet werden kann.
  • Unter dem Element sei hier und im Folgenden ein Bauelement verstanden, welches in die Führungsschiene integriert wird, also an diese montiert oder mit dieser verbunden wird. Das Element verlängert beispielsweise die Führungsschiene. Beispielsweise führt das Element eine Kulissenbahn der Führungsschiene fort. Alternativ hat das Element keine Kulissenbahn und stellt ein Rahmenelement dar, welches mit der Führungsschiene verbunden ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist das Element eine Anhebekulisse zur Steuerung einer Kinematik eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs.
  • Im Folgenden werden weitere Merkmale und Weiterbildungen des Elements in der Ausführungsform als Anhebekulisse offenbart. Die beschriebenen Ausgestaltungen gelten gleichermaßen für Elemente, die nicht als Anhebekulisse ausgebildet sind.
  • Die Haupterstreckungsrichtung verläuft im betriebsgemäß montierten Zustand der Anhebekulisse parallel zu der Fahrzeuglängsrichtung. Die Verjüngung der Flanschfläche erfolgt in Richtung einer Fahrzeugfront, also nach vorne hin. Beispielsweise erfolgt die Verjüngung unter einem vorbestimmten Winkel, der an eine vorbestimmte Schrägstellung des Fahrzeugs angepasst ist, etwa eine 15° Schrägneigung des Fahrzeugs. Die Flanschfläche weist beispielsweise im betriebsgemäß montierten Zustand zu einer Fahrzeugaußenseite hin. Der Trockenbereich ist ein Bereich im Fahrzeug, der nicht in Kontakt mit Wasser geraten sollte, um Schäden zu vermeiden. Insbesondere könnte Wasser ungewünscht in das Fahrzeuginnere gelangen.
  • Unter einer Anhebekulisse sei hier und im Folgenden ein Bauelement verstanden, welches zumindest eine Kulissenbahn oder Führungsbahn für die Bewegungssteuerung eines entsprechend mit der Kulissenbahn koppelbaren Eingriffselements, etwa eines Bolzens, Gleiters, Drehgleiters oder dergleichen, aufweist. Die Anhebekulisse weist darüber hinaus weitere Elemente oder Ausgestaltungen auf, unabhängig von der Kulissenbahn.
  • Die Anhebekulisse ist beispielsweise gemeinsam mit der Führungsschiene und dem Rahmenelement mechanisch fest verbunden, etwa verschraubt. Hierzu dient die Flanschfläche, die beispielsweise einen Verschraubungspunkt hat. Die Anhebekulisse hat zumindest eine Kulissenbahn, die eine im Wesentlichen geradlinige Kulissenbahn der Führungsschiene im Wesentlichen nahtlos fortführt, wobei eine Bewegungsrichtung der Kinematik verändert wird.
  • Es wurde erkannt, dass durch den Übergang von der Führungsschiene zu der Anhebekulisse, insbesondere wenn das Fahrzeug geneigt geparkt wird, Wasser zu dem Übergang der Flanschfläche zur Führungsschiene und von dort aus in den Trockenbereich abtropfen bzw. ins Fahrzeuginnere gelangen kann. Hierbei gelangt das Wasser über verschiedene Pfade in den Trockenbereich. Entweder fließt das Wasser durch eine Rille, welche einen verbleibenden Steg der Führungsschiene zur Positionierung aufnimmt, über kapillare Spalte auf die Flanschfläche der Verschraubung, um von dort in den Trockenbereich abzutropfen oder das Wasser gelangt durch den Spalt und eine größere Öffnung in diesem Spalt zwischen Führungsschiene und Anhebekulisse direkt an den Flansch zur Verschraubung der Anhebekulisse mit Rahmenteil und Führungsschiene. Besonders problematisch bezüglich der Leckage sind hierbei Situationen, in denen das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum beispielsweise geparkt auf einer Ebene im Regen verbleibt, die in Fahrzeugrichtung nach vorne und zur Seite um jeweils 15° geneigt ist.
  • Durch die Verjüngung der Flanschfläche der Anhebekulisse kann Wasser, welches unter den beschriebenen Bedingungen in den Flanschbereich der Anhebekulisse eindringt, entlang der Flanschfläche in Richtung vertikaler Wand, also zurück in einen Nassbereich geleitet werden. Insbesondere verjüngt sich die Flanschfläche im betriebsgemäß montierten Zustand unter einem spitzen Winkel entlang einer Geraden zur Fahrzeuginnenseite hin, so dass Wassertropfen, welche in der Hohlkehle zwischen der Flanschfläche und einer auf diesen aufliegenden Flanschfläche der Führungsschiene entlangrollen, entlang der Geraden über den Nassbereich geführt werden, um beispielsweise entweder in den Nassbereich abzutropfen oder entlang einer vorwiegend vertikalen Wandung in diesen geleitet zu werden.
  • Die Anhebekulisse beseitigt oder reduziert dadurch erheblich die Gefahr, dass Wasser in den Trockenbereich eindringen kann, ohne Nachteile hinsichtlich Funktion, Festigkeit und/oder Kosten in Kauf nehmen zu müssen.
  • Die Erfindung ermöglicht es somit, dass auftretende Wasserströme so geleitet werden, dass sie zuverlässig wieder in den Nassbereich zurück geleitet werden, ohne in den Trockenbereich bzw. das Fahrzeuginnere abzutropfen. Mit anderen Worten ist die Flanschfläche so gestaltet, dass eingedrungenes Wasser an erwünschte Orte hingeführt wird.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist eine weitere Flanschfläche vorgesehen, die bezüglich der Haupterstreckungsrichtung der Anhebekulisse vor der ersten Flanschfläche angeordnet ist und von der vertikalen Wand absteht, wobei die weitere Flanschfläche sich in Richtung der vertikalen Wand bezüglich der Haupterstreckungsrichtung verjüngt. Die Weitere Flanschfläche dient analog zu oben der gemeinsamen Verschraubung mit Führungsschiene und Rahmenelement. Die weitere Flanschfläche ist analog zu der ersten Flanschfläche ausgestaltet und erfüllt gleichermaßen die vorgenannten Vorteile und Funktionen. Dies trägt weiter dazu bei, dass Wasser nicht in den Trockenbereich eines Fahrzeugs gelangen kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist zwischen den beiden Flanschflächen eine Aussparung ausgebildet. Mit anderen Worten ist zwischen den beiden Flanschflächen keine Flanschfläche vorgesehen. Mit wieder anderen Worten ist zwischen den beiden Flanschflächen ein Bereich frei von Flanschfläche. Dadurch sind die beiden Flanschfläche räumlich und physisch voneinander getrennt oder separiert, so dass Wasser zwischen den beiden Flanschflächen abtropfen und/oder an die vertikale Wand der Anhebekulisse gelangen kann.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weist die Anhebekulisse einen Kanal zur formschlüssigen Aufnahme eines Steges der Führungsschiene auf, wobei der Kanal so aufgeweitet ist, dass im aufgenommenen Zustand des Steges Wasser zwischen dem Kanal und dem Steg fließen kann. Der Kanal ist ausgebildet den Steg der Führungsschiene formschlüssig, etwa von drei Seiten, zumindest teilweise entlang der Haupterstreckungsrichtung der Anhebekulisse zu umgeben oder zu umfassen. Beispielsweise umfasst der Kanal einen verbleibenden Rest, etwa ein Teilstück, des Stegs. Der Kanal ist so aufgeweitet, dass Wasser besonders leicht durch diesen Kanal abfließen kann. Der Kanal ist beispielsweise seitlich, also quer zur Fahrzeuglängsrichtung und/oder nach unten hin, etwa in Richtung eines Fahrzeugbodens, aufgeweitet. Im betriebsgemäß montierten Zustand bildet der Kanal mehrere Auflagepunkte mit dem Steg aus, es ist kein durchgehender Kontakt des Stegs mit der Wandung des Kanals nötig.
  • Gemäß einer Ausgestaltung sind in dem Kanal mehrere Rippen angeordnet, die für die formschlüssige Aufnahme des Steges der Führungsschiene ausgebildet sind, und wobei in dem Kanal eine Rinne ausgebildet ist. Die Rinne stellt eine Aufweitung des Kanals dar. Über die Rippen wird der Steg innerhalb des Kanals formschlüssig lagefixiert. Dadurch wird dazu beigetragen, dass Wasser, wenn es eingedrungen ist, ausreichend Platz in dem Kanal vorfindet, um abfließen zu können. Dadurch wird ein Stauen von Wasser vermieden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist an einem hinteren Ende des Kanals ein Rand ausgebildet, der als Wall dient. Mit anderen Worten begrenzt der Wall den Kanal bzw. die Rinne des Kanals zumindest teilweise. Der Wall ist ausgebildet, ein Eindringen von Wasser in den Kanal in einer Richtung nach vorne bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung zu verhindern. Der Wall kann auch als Rand oder Kanalsteg bezeichnet werden. Beispielsweise ist der Wall ist so ausgebildet, dass am vermutlichen Wassereintritt des Kanals der Steg der Führungsschiene um die gesamte Öffnung herum so dicht wie möglich an den Führungsschienensteg heran geführt wird, um den verbleibenden Spalt für den Wassereintritt so klein wie möglich zu gestalten. Dadurch wird dazu beigetragen, ein Eindringen von Wasser in den Kanal zu vermeiden. Der Wall stellt eine Barriere dar, um die Wasserströme zu bremsen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist im Kanal ein weiterer Wall angeordnet. Bevorzugt ist der weitere Wall bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung vor der weiteren Flanschfläche angeordnet. Der weitere Wall umgibt den Steg der Führungsschiene beispielsweise von drei Seiten und ist analog zu oben beschriebenem Wall als Barriere zu sehen.
    Gemäß einer Ausgestaltung weist der Kanal ein oder mehrere Bohrungen auf, so dass im Kanal befindliches Wasser über die eine oder die mehreren Bohrungen aus dem Kanal abfließen kann. Beispielsweise handelt es sich um quer verlaufende (Durchgangs-)bohrungen, die in die vertikale Wand eingebracht sind, etwa an einer Unterseite des Kanals. Die Bohrungen können auch Abflussbohrungen genannt werden. Dadurch kann Wasser aus dem Kanal sicher in den Nassbereich abfließen. Optional können die Bohrungen den Kanal vertiefen. Mit anderen Worten weist der Kanal im Bereich der Bohrungen Vertiefungen oder Mulden auf. Dadurch werden Wassereinfallstellen geschaffen, so dass im Kanal befindliches Wasser zu den Bohrungen geleitet und abgeführt wird.
  • Mittels der Bohrungen werden Abflussmöglichkeiten geschaffen, um den Druck des im Kanal befindlichen Wassers zu senken, durch welchen dieses sonst auf die Flanschflächen gelangen könnte.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist zumindest eine Bohrung vor dem weiteren Wall bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung angeordnet. Vor dem weiteren Wall angeordnet bedeutet, dass die Bohrung entlang der Fahrzeuglängsrichtung von vorne nach hinten vor dem weiteren Wall und somit vor dem weiteren Flanschbereich liegt. Dadurch wird ein Wasserdruckaufbau vor dem weiteren, vorderen Wall weitestgehend vermieden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist an einem hinteren Ende der Anhebekulisse oder einem hinteren Ende des Kanals der Anhebekulisse eine ohrförmige Lasche zum Abdecken einer oder mehrerer Öffnungen zwischen der Führungsschiene und der Anhebekulisse ausgebildet. Die Lasche ist an einem hinteren Ende der Anhebekulisse bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung vorgesehen, etwa am zur Führungsschiene weisenden Ende, um Öffnungen in Spalten zwischen Führungsschiene und Anhebekulisse abzudecken.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird eine Anhebekulisse zur Steuerung einer Kinematik eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs offenbart. Die Anhebekulisse weist eine vertikale Wand und eine von der vertikalen Wand abstehende Flanschfläche auf. Die Flanschfläche ist ausgebildet zur Verschraubung mit einer Führungsschiene und einem Rahmenteil des Kraftfahrzeugs. Die Anhebekulisse weist einen Kanal zur formschlüssigen Aufnahme eines Steges der Führungsschiene auf, wobei der Kanal so aufgeweitet ist, dass im aufgenommen Zustand des Steges Wasser zwischen dem Kanal und dem Steg fließen kann.
  • Die Anhebekulisse des weiteren Aspekts ermöglicht im Wesentlichen die vorgenannten Vorteile und Funktionen, wobei auf die Verjüngung der einen oder beiden Flanschflächen verzichtet ist. Die Anhebekulisse des weiteren Aspekts kann entsprechend der vorbeschriebenen Ausgestaltungen weitergebildet sein, insbesondere mit Hinblick auf die Ausgestaltungen des Kanals und die im Zusammenhang beschriebenen Merkmale.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird eine Dachanordnung für ein Fahrzeugdach mit einer Dachöffnung, die mittels eines beweglichen Dachelements wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigebbar ist. Die Dachanordnung weist eine Anhebekulisse nach einer der vorherbeschriebenen Ausgestaltungen, eine Führungsschiene und ein Rahmenelement auf. Die Anhebekulisse ist zwischen der Führungsschiene und dem Rahmenelement festgelegt, wobei die Anhebekulisse, die Führungsschiene und das Rahmenelement zumindest teilweise einen die Dachöffnung umgebenden Dachrahmenabschnitt bilden.
  • Die Dachanordnung ermöglicht im Wesentlichen die vorgenannten Vorteile und Funktionen.
  • Weiterhin wird ein Kraftfahrzeug offenbart, welches eine Dachanordnung gemäß dem zuvor erwähnt Aspekt aufweist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Funktionen sind in der nachfolgenden, ausführlichen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels offenbart.
  • Das Ausführungsbeispiel wird unter Zuhilfenahme der angehängten Figuren nachfolgend beschrieben. Gleichartige oder gleich wirkende Elemente sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In den Figuren zeigen:
    • 1 eine schematische Ansicht eines Fahrzeugs,
    • 2 eine perspektivische Ansicht der Anhebekulisse in einem mit einer Führungsschiene und mit einem Rahmenelement verbundenen Zustand,
    • 3 eine perspektivische Ansicht der Anhebekulisse und der Führungsschiene,
    • 4 eine perspektivische Ansicht des Rahmenteils,
    • 5 bis 7 perspektivische Ansichten der Anhebekulisse und
    • 8 eine Aufsicht der Anhebekulisse,
  • In 1 ist ein Fahrzeug 30 dargestellt, das ein Fahrzeugdach 31 und eine fahrzeugfeste Dachschale 32, die auch Dachhaut genannt wird, hat. Die fahrzeugfeste Dachschale 32 ist mit einer Dachöffnung 33 versehen, die mittels eines verschiebbaren beweglichen Dachelements 34 wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigebbar ist.
  • Die Dachöffnung 33 ist von einem am Fahrzeugdach 31 ausgebildeten Dachrahmenabschnitt 35 umgeben. Der Dachrahmenabschnitt 35 umfasst vorzugsweise beidseitig angeordnete Führungsschienen 2 und ein oder mehrere Rahmenelemente (s. unten). In den Führungsschienen 2 ist das bewegliche Dachelement 34 verschiebbar gelagert. Die Führungsschienen 2 der Kinematik für das Dachelement 34 sind gegenüberliegend in Fahrzeuglängsrichtung angeordnet. Gemeinsam mit einem vorderen Rahmenteil 3 und einem hinteren Rahmenteil 37 bilden diese Führungsschienen 2 den Dachrahmenabschnitt 35 als rechteckigen Rahmen für das Schiebedach.
  • Das bewegliche Dachelement 34 kann auch als Schiebedach bezeichnet werden und weist vorzugsweise einen Glasdeckel 36 und Gleitelemente auf, mittels denen das bewegliche Dachelement 34 mit dem Glasdeckel 36 in den Führungsschienen 2 gleitend gelagert ist.
  • Verwendeten Ortsangaben oder Richtungsangaben wie „hinten“ oder „vorne“ sind hier und im Folgenden auf eine Fahrzeuglängsachse und eine übliche Fahrtrichtung eines betriebsbereiten Kraftfahrzeugs bezogen. Die Fahrzeuglängsachse kann auch als horizontale Richtung oder x-Achse bezeichnet werden. Eine vertikale Richtung korrespondiert zu einer y-Richtung oder y-Achse (siehe eingezeichnetes Koordinatensystem in den Figuren).
  • An einem vorderen Ende 38 jeder dieser beiden Führungsschienen 2 befindet sich jeweils eine Anhebekulisse 1, die nachfolgend anhand der 2 bis 8 detailliert beschrieben wird. Die Anhebekulisse 1 stellt ein eingangs beschriebenes Element dar. Dabei wird nur auf eine Seite des Fahrzeugs 30 bezüglich der Fahrzeuglängsachse Bezug genommen. Die Ausführungen gelten gleichermaßen für die andere, gegenüberliegende Seite.
  • 2 zeigt perspektivisch eine Dachanordnung mit einer Führungsschiene 2 an dem vorderen Ende 38, eine Anhebekulisse 1 und einen Teil des vorderen Rahmenelements 3. Das vordere Rahmenelement ist zur besseren Sichtbarkeit in der Darstellung partiell aufgeschnitten. Die Anhebekulisse 1 ist zwischen der Führungsschiene 2 und dem vorderen Rahmenelement 3 angeordnet und an diesen festgelegt. Hierzu sind einerseits die Führungsschiene 2 so ausgeschnitten und ausgebildet und andererseits das vordere Rahmenelement 3 so ausgebildet, dass die Anhebekulisse 1 formschlüssig an beiden Elementen angeordnet und mit diesen fest mechanisch verbunden ist.
  • 3 zeigt die Führungsschiene 2 mit daran angeordneter Anhebekulisse 1 perspektivisch in einer rückwärtigen, im Betrieb etwa einem Fahrzeugheck zugewandten, Blickrichtung.
  • 4 zeigt perspektivisch das vordere Rahmenelement 3.
  • Die 5 bis 8 zeigen verschiedene Detailansichten der Anhebekulisse 1.
  • Die Führungsschiene 2 weist zwei horizontale Rippen oder Schienen 21, 22 auf, die eine im Wesentlichen geradlinig verlaufende erste Kulissenbahn 21', die auch Führungsbahn bezeichnet werden kann, bilden. Die erste Kulissenbahn 21' dient einer beidseitigen Zwangsführung eines oder mehrerer Gleiter einer Kinematik für das Dachelement 34 (s. 1, Gleiter und Kinematik nicht dargestellt). Die Anhebekulisse 1 senkt Bahnen dieser Schienen 21, 22 und somit die Kulissenbahn 21' von einer vorwiegend geraden Bahn über einen S-förmige Bahnverlauf auf ein tieferes Niveau in z-Richtung an einem vorderen Ende der gesamten Bahn für die Kinematik ab. Geradlinig bedeutet, dass ein Verlauf der ersten Kulissenbahn 21' etwa in einer Horizontalen liegt oder etwa parallel zu der Dachschale 32 (s. 1) verläuft.
  • Die Führungsschiene 2 weist eine Wasserrinne 20 auf, die auf einer äußeren beziehungsweise einer von einer Fahrzeugmittelebene weg weisenden Seite durch einen vertikalen Steg 23 begrenzt wird. Von diesem vertikalen Steg 23 ragen die zwei Rippen 21, 22 vorwiegend horizontal nach innen beziehungsweise in Richtung zur Fahrzeugmittelebene hin. Am oberen Ende des vertikalen Steges 23 ist eine vorwiegend horizontale Flanschfläche 19 oder Flanschbereich für verschiedene Befestigungsaufgaben nach außen bzw. von der Fahrzeugmittelebene weg weisend ausgebildet.
  • Die Führungsschiene 2 ist am vorderen Ende 38 so ausgeschnitten, dass die erste Kulissenbahn 21' nahtlos in eine zweite Kulissenbahn 9' der Anhebekulisse 1 übergeht. Die zweite Kulissenbahn 9' wird durch korrespondierende Rippen oder Schienen 9a, 9b analog zur ersten Kulissenbahn 21' gebildet. Insbesondere gehen dabei sich gegenüberliegende Funktionsoberflächen 22' der Rippen 21, 22 sowie der Steg 23 nahtlos in entsprechende Funktionsoberflächen 17 der Anhebekulisse 1 über.
  • Dabei erstreckt sich ein schmales, an einem oberen Ende verbleibendes Teilstück 23' des Steges 23 gemeinsam mit der Flanschfläche 19 bis zum vorderen Ende der Anhebekulisse 1. Optional erstreckt sich das Teilstück 23' über die Anhebekulisse 1 hinweg und bildet Anlage- und Positionierungsflächen der Anhebekulisse 1.
  • Die untere Rippe 21 ist an ihrem vorderen Ende oben angefräst, um einen glatten Übergang zur zweiten Kulissenbahn 9', auch Führungsbahn genannt, der Anhebekulisse 1 zu gewährleisten. Zur Fertigung dieser Anfräsung ist eine relativ große Öffnung im vertikalen Steg 23 der Führungsschiene 2 erforderlich, welche durch eine vertikale Wand 14 der Anhebekulisse 1 nicht geschlossen wird (s. 5).
  • Die Anhebekulisse 1 ist im Ausführungsbeispiel einstückig, etwa aus einem Metallwerkstoff, gebildet. Die vertikale Wand 14 der Anhebekulisse 1 stellt ein Grundelement oder einen Basiskörper dar, an welcher sämtliche weiteren Elemente der Anhebekulisse 1 angeordnet, angeformt und/oder angebracht sind. Diese vertikale Wand 14 liegt im betriebsgemäß montierten Zustand vorwiegend parallel und in einer Ebene mit dem vertikalen Steg 23 der Führungsschiene 2. Mit anderen Worten verläuft die vertikale Wand 14 entlang einer Haupterstreckungsrichtung H der Anhebekulisse 1 (s. 5 und 8). Von dieser vertikalen Wand 14 ragen die zwei S-förmig geschwungenen, im Wesentlichen parallel verlaufenden Rippen 9 vorwiegend horizontal nach innen. Sie stellen wie bereits erwähnt die Verlängerung der Rippen 21, 22 der Führungsschiene 2 dar, wobei sie am vorderen Ende auf einem merklich tieferen Niveau in Fahrzeuglängsrichtung vorwiegend horizontal bzw. ungefähr in Richtung der Dachoberfläche enden.
  • An einem bezüglich der z-Richtung oberen Ende der Wand 14 ist die Wand 14 y-förmig aufgeteilt zur Bildung eines längs verlaufenden Kanals 10, welcher das obere verbleibende Teilstück 23' des Steges 23 umfasst (s. auch 7). Mit anderen Worten weist die Anhebekulisse 1 eine kanalartige Ausnehmung zum formschlüssigen Aufnehmen des Steges 23 bzw. des Teilstück 23', etwa Umfassen und Umgeben, auf. Die vertikale Wand 14 weist den Kanal 10 auf.
  • Auf einer äußeren Seite des Kanals 10, das heißt auf einer im Betrieb der Fahrzeugmittellängsebene abgewandten Seite der Anhebekulisse 1, geht das obere Ende des Kanals 10 bzw. der Wand 14 in zwei nach außen weisende Flanschflächen 4a, 4b über. Mit anderen Worten weist die Anhebekulisse 1 zwei Flansche 4a, 4b auf, die sich im Wesentlichen horizontal von der vertikalen Wand 14 erstrecken. Die Flanschflächen 4a, 4b liegen im montierten Zustand von unten an der Flanschfläche 19 der Führungsschiene 2 an. Von oben liegt sie über entsprechende Verschraubungspunkte 6 auf Domen des vorderen Rahmenteils 3 auf. Die Verschraubungspunkte 6 sind im Ausführungsbeispiel durch entsprechende Bohrungen oder Schraubbohrungen gebildet. Die Flansche 4a, 4b sind plattenförmige Bereiche der Anhebekulisse 1.
  • Die Führungsschiene 2, die Anhebekulisse 1 und das vordere Rahmenteil 3 sind über vorzugsweise zwei Verschraubungspunkte 6 verbunden, von welchen jeweils einer relativ weit hinten in der ersten Flanschfläche 4a und der andere eher weiter vorne in der zweiten Flanschfläche 4 der Anhebekulisse 1 positioniert sind. Ein oder mehrere weitere optionale Verschraubungspunkte (nicht gezeigt) können die Anhebekulisse 1 mit dem vorderen Rahmenteil 3 verbinden, wobei beispielsweise die vertikale Wand 14 einen solchen Verschraubungspunkt aufweisen kann. Optional können auch mehr oder weniger Flanschflächen bzw. Flansche an der Anhebekulisse 1 vorgesehen sein.
  • Die Anhebekulisse 1 ist im betriebsgemäßen Zustand nach unten praktisch vollständig in einen sogenannten Nassbereich des vorderen Rahmenteils 3 eingebettet. Lediglich die Flanschflächen 4a, 4b ragen nach außen über den Nassbereich in einen Trockenbereich des vorderen Rahmenteils 3 hinein, von welchem aus herabtropfendes Wasser in den Fahrzeuginnenraum gelangen kann. Als Nassbereich ist derjenige räumliche Bereich definiert, der zur Fahrzeugmittellängsebene gerichtet ist und in welchem sich eindringendes Wasser, etwa Regenwasser, und Feuchtigkeit befinden können, ohne Schäden am Fahrzeug anzurichten. Insbesondere kann eingedrungenes Wasser im Betrieb in z-Richtung nach unten abtropfen und über die Wasserrinne 20 des Führungsschiene 2 und/oder entsprechende Elemente des vorderen Rahmenelements 3 abfließen und/oder abgeführt werden, etwa mittels Schläuchen.
  • Wie in 5 bis 8 ersichtlich, sind die Flanschflächen 4a, 4b der Anhebekulisse 1 nach außen hin um die Verschraubungspunkte 6 herum mindestens so groß gestaltet, dass beispielsweise ein Rand einer in dem Flansch 19 der Führungsschiene 2 gegebenenfalls enthaltenen Verprägung rundum auf der Fläche des Flansches 4 aufliegen und nach Möglichkeit abdichten kann.
  • Im Ausführungsbeispiel weisen die Flanschflächen 4a, 4b eine runde Grundform auf, die jeweils um einen Verschraubungspunkt 6 herum ausgebildet ist. Jede der Flanschflächen 4a, 4b verjüngt sich in Richtung der vertikalen Wand 14 bzw. in Richtung des Kanals 10 unter einem spitzen Winkel. Im Ausführungsbeispiel verjüngt sich jede Flanschfläche 4a, 4b tangential ausgehend von einem Punkt P der Grundform, welcher einen maximalen vertikalen Abstand einer Flanschfläche 4a, 4b zu dem Kanal 10 definiert. Mit anderen Worten wird die jeweilige Flanschfläche 4a, 4b von dieser vorwiegend kreisförmigen Grundform in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne entlang einer tangential außen an der Grundform anliegenden Gerade 5 (räumlich gesehen einer Ebene) spitz zulaufend verlängert, welche in dem möglichst spitzen Winkel bis an einen oberen Rand des Kanals 10 bzw. die vertikale Wand 14 geführt wird. Die Gerade 5 kann auch gerade Flanke oder geradliniger Abschnitt bezeichnet werden.
  • Zwischen der begrenzenden Gerade 5 der spitz zulaufenden Verlängerung der ersten Flanschfläche 4a mit dem hinteren Verschraubungspunkt 6 und der zweiten Flanschfläche 4b, etwa der beginnenden runden Grundform der zweiten Flanschfläche 4a, ist ein ausgesparter Bereich 13a, auch erste Aussparung 13a genannt, ohne Flanschfläche ausgebildet. Dadurch können Wasser oder Wassertropfen, die in den Flanschbereich eingedrungen sind, entlang des verjüngenden Abschnitts, etwa entlang der Gerade 5, folgen und in direkten Kontakt zu der vorwiegend vertikalen Wandung des Kanals 10, also der vertikalen Wand 14, gelangen und nach unten in den Nassbereich abfließen. Mit anderen Worten würden Wasser oder Wassertropfen aus dem Trockenbereich in den Nassbereich zurückgeführt werden, und können daher nicht in den Trockenbereich abtropfen und dort Schaden verursachen.
  • Ein hinteres Flanschende 18 des ersten Flansches 4a, etwa der Grundform des ersten Flansches 4a, des hinteren Verschraubungspunktes 6 hat optional eine nach vorne weisende kleine zweite Aussparung 13b, deren Randbegrenzung auf der nach außen weisenden Seite nach hinten ungefähr entgegen einer Fahrtrichtung bis zu einer kleinen über die Kreiskontur hinausragenden Spitze verläuft, so dass der tiefste Punkt der zweiten Aussparung 13b nicht die Kreiskontur nach innen durchbricht, welcher den Rand eventuell vorhandener Verprägungen durchdringt. Die nach innen weisende Begrenzung der zweiten Aussparung 13b ist zugleich der obere äußere Rand des Kanals 10. Die zweite Aussparung 13b ist beispielsweise in etwa U-förmig. Die zweite Aussparung 13b verhindert ein seitliches Abfließen von Wassertropfen nach außen und erleichtert ein Abtropfen oder Abfließen an der vertikalen Wand 14.
  • Eine solche zweite Aussparung kann auch an einem entsprechenden hinteren Ende des zweiten Flansches 4b ausgebildet sein.
  • Von der runden Grundform der zweiten Flanschfläche 4b des vorderen Anschraubpunktes 6 kann ungefähr parallel zur Gerade 5 der ersten, hinteren Flanschfläche 4a und in einem Abstand zu der ersten Flanschfläche 4a, der etwas größer als ein Wassertropfen ist, ein Steg 8' nach hinten weisen, an dessen Ende eine nach oben ragende Nase 8 angebracht ist, welche als Montagehilfe zur Positionierung in eine Bohrung (nicht dargestellt) in der Flanschfläche 19 der Führungsschiene 2 einrastet. Dieser schräg verlaufende Steg 8' dient ebenfalls dazu, Tropfen nach vorne zu leiten und zu verhindern, dass insbesondere bei einem schräg geparkten Fahrzeug Wasser am Flansch nach außen in den Trockenbereich abläuft. Bevorzugt beträgt ein Mindestabstand zwischen Steg 8' und erstem Flansch 4a wenigstens 4 mm.
  • Am vorderen Ende der Gerade 5 des vorderen Flansches 4 endet diese Gerade auf einer quer liegenden Rippe 15, welche auch vorzugsweise am vorderen Ende der gesamten Anhebekulisse 1 liegt und welche den schmalen Rest des vorderen zweiten Flansches 4 mit der vertikalen Wand 14 verbindet. Diese Rippe 15 ragt nach außen weit über die Gerade 5 hinaus und trägt eine Haltenase 7, welche sich durch einen Ausbruch in der Flanschfläche 19 der Führungsschiene 2 hindurch nach hinten erstreckt, von oben auf diese Flanschfläche 19 fasst und ebenfalls die Positionierung bei der Montage sichert. Die Haltenase 7 besteht hierbei am vorderen Ende aus der Verlängerung der quer liegenden Rippe 15. Am oberen Ende der Rippe 15, die durch den Ausbruch nach oben über die Flanschfläche verlängert ist, beginnt der nach hinten weisende Teil der Haltenase 7. Dieser weist ungefähr parallel zur Gerade 5 des zweiten Flansches 4b nach hinten. Bevorzugt hat der nach hinten weisende Teil der Haltenase 7 zur Flanschfläche 4b einen Abstand, wie er zur Darstellung der Spritzgusswerkzeuge erforderlich ist, damit der zweite Flansch 4b und Haltenase 7 aus einem vertikal öffnenden Werkzeugpaar gemeinsam produziert werden können. Beispielsweise ist ein Abstand zumindest 2 mm groß.
  • Wie bereits erwähnt, umfasst der Kanal 10 der Anhebekulisse 1 den am vorderen Ende verbleibenden Steg 23 der Führungsschiene 2. Der Steg 23 soll hierbei mindestens an so vielen Stellen seitlich an den (Innen-)Wandungen des Kanals 10 auf- bzw. anliegen, dass seine Position in Querrichtung durch den Steg 23 bestimmt ist. Hierzu sind beispielsweise grundsätzlich auch wenige, kleine Erhebungen an den Wandungen des Kanals 10 zur Positionierung ausreichend.
  • Im Ausführungsbeispiels weist der Kanal 10 mehrere Rippen 10' auf, die formschlüssig mit dem Steg 23 der Führungsschiene 2 zusammenwirken. Ansonsten ist ein Querschnitt des Kanals 10 erweitert. Mit anderen Worten ist der Kanal 10 in y-Richtung quer zur Fahrzeuglängsrichtung aufgeweitet. In der y-Richtung ist der Kanal 10, d.h. gegenüberliegenden Innenwandungen des Kanals 10, breiter als in Bereichen mit den Rippen 10'. Somit ist der Kanal 10 seitlich aufgeweitet. Zudem ist der Kanal in z-Richtung nach unten aufgeweitet, so dass in montierten Zustand zwischen Kanal 10 und dem Steg 23 in Z-Richtung im Wesentlichen ein größerer Spaltbereich ausgebildet ist. Mit anderen Worten weist der Kanal 10 selbst eine Rinne 25 auf. Dadurch ist ein Querschnitt des Kanals 10 so erweitert, dass Wasser über den Kanal unterhalb des Stegs 23 ungehindert abfließen kann. Die Rinne 25 bzw. der Kanal 10 können in mehrere Abschnitte unterteilt sie, wie gezeigt im Ausführungsbeispiel, wobei Querschnitte und Abmessungen variieren können.
  • An einem hinteren Kanalende 26 bezüglich der x-Richtung ist der Kanal 10 nach hinten hin offen. Dies ist ein Ort, an dem Wasser, welches beispielsweise auf der unteren Rippe 21 der Führungsschiene 2 entlangläuft, in den Kanal 10 eindringen kann. Aus diesem Grund wird an dem hinteren Kanalende 26 ein Rand zu einem hinteren Wall 16a erhöht. Dieser hintere Wall 16a reicht an den Steg 23 im montierten Zustand so dicht heran, etwa bis zu 0,5 mm, wie es die Bauteiltoleranzen erlauben, ohne die Montierbarkeit zu behindern. Durch diesen hinteren Wall 16a wird Wasser am Eindringen in den Kanal 10 weitest möglich gehindert. Der hintere Wall 16a umgibt zumindest teilweise die Rinne 25.
  • Ein weiterer vorderer Wall 16b ist im Kanal 10 unmittelbar vor dem Beginn des zweiten Flansches 4b des vorderen Verschraubungspunktes 6 quer durch den gesamten Kanal 10 positioniert, welcher ebenfalls rund um den Steg 23 im Betrieb innerhalb möglicher Toleranzen so dicht wie möglich heranreicht, um den Kanal 10 gegen den Steg 23 der Führungsschiene 2 abzudichten. Der vordere Wall 16b läuft bevorzugt an drei Seiten in dem Kanal 10 um den Steg 23 im betriebsgemäß montierten Zustand.
  • Des Weiteren werden optional in die Wandung 14 der Anhebekulisse 1 quer verlaufende Bohrungen 12 eingebracht, die den Kanal 10 auf seiner unteren Seite öffnen und weiter optional auch lokal nach unten vertiefen. Wasser, das durch den Kanal 10 nach vorne läuft, fällt in diese Vertiefungen und läuft durch die Bohrungen 12 seitlich heraus. Mindestens eine Bohrung 12 wird unmittelbar vor dem vorderen Wall 16b angeordnet, so dass sich vor diesem vorderen Wall 16b weitestgehend unmöglich ein Wasserdruck aufbauen kann.
  • Die Kombination aus Wällen 16a, 16b zur Verhinderung des Eindringens von Wasser, der Erweiterung des Querschnitts des Kanals 10 und der Bohrungen 12 bewirkt einerseits eine Minimierung des in die Anhebekulisse 1 eindringenden Wassers, aber vor allem verhindert diese Kombination ein Ansteigen des Wasserdrucks, welches Wasser in einen Spalt zwischen den Flanschflächen 4a, 4b der Anhebekulisse 1 und der Flanschfläche 19 der Führungsschiene 2 drücken könnte.
  • Zwischen dem Ausschnitt der Führungsschiene 2 und der Anhebekulisse 1 ist ein Spalt 24, der auch Aussparung oder Ausnehmung bezeichnet sein kann (s. 2). Dieser Spalt 24 hat direkt über dem beschnittenen und befrästen Ende der unteren Rippe 21 eine deutliche Vergrößerung, die sich aus dem Fräswerkzeug zum Befräsen der Schiene 21 ergibt. Vom hinteren Kanalende 26 der äußeren, vorwiegend vertikalen Wandung des Kanals 10 ist eine ohrförmige Ausstülpung oder Lasche 11 ausgebildet, die diesen Spalt 24 von hinten im Betrieb bzw. montierten Zustand abdeckt und so verhindert, dass Wasser schwallartig von unten an den hinteren ersten Flansch 4a gelangt und/oder dass so viel Wasser in den Zwischenraum zwischen Rahmenteil 3 und Anhebekulisse 1 gelangt, dass dieses Wasser an irgendeiner Stelle aus dem Rahmenteil 3 schwappt.
  • Die Anhebekulisse 1 kann auch einzelne der beschriebenen Merkmale aufweisen. Beispielsweise kann die beschriebene Form der Flanschflächen 4a, 4b, die sich in Richtung eines zu erwartenden Wasserflusses bzw. der möglichen Fahrzeugneigung bei Beaufschlagung mit Wasser zur Fahrzeugmitte hin bzw. in Richtung des Nassbereiches des Rahmenteils 3 hin verjüngen, ohne weitere beschriebene Merkmale verwendet werden. Ebenso können die Maßnahmen zur Verringerung der Wassermengen und des Wasserdrucks im Kanal Rinne 10 verwendet werden, ohne andere Merkmale wie die Ausgestaltung der Flansche 4a, 4b zu verwenden. Dies wären ein oder mehrere Wälle 16a, 16b zur Verhinderung des Wassereintritts, die Vergrößerung des Querschnitts der Rille 10 und die Bohrungen zum Wasserabfluss 12. Auch kann das Ohr 11 als alleinige Maßnahme verwendet werden oder in Kombination mit der besonderen Gestaltung des Kanals 10 oder/und der Flanschflächen 4.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anhebekulisse
    2
    Führungsschiene
    3
    vorderes Rahmenteil
    4a, 4b
    Flanschflächen der Anhebekulisse
    5
    Gerade
    6
    Verschraubungspunkt
    7
    Haltenase
    8
    Nase
    8'
    Steg
    9a, 9b
    Schiene
    9'
    zweite Kulissenbahn
    10
    Kanal
    11
    Lasche
    12
    Bohrung
    13a, 13b
    Aussparung
    14
    vertikale Wand
    15
    Rippe
    16a
    hinterer Wall
    16b
    vorderer Wall
    17
    Funktionsoberfläche
    18
    hinteres Flanschende
    19
    Flanschfläche einer Führungsschiene
    20
    Wasserrinne
    21
    Schiene
    21'
    erste Kulissenbahn
    22
    Schiene
    22'
    Funktionsoberfläche
    23
    vertikaler Steg
    23'
    Teilstück
    24
    Spalt
    25
    Rinne
    26
    hinteres Kanalende
    30
    Fahrzeug
    31
    Fahrzeugdach
    32
    Dachschale
    33
    Dachöffnung
    34
    Dachelement
    35
    Dachrahmenabschnitt
    36
    Glasdeckel
    37
    hinteres Rahmenteil
    38
    vorderes Ende
    P
    Punkt
    H
    Haupterstreckungsrichtung

Claims (15)

  1. Element zur Integration in eine Führungsschiene (2) für ein Schiebedach eines Kraftfahrzeugs (30), aufweisend eine vertikale Wand (14) und eine von der vertikalen Wand (14) abstehende Flanschfläche (4a, 4b), welche ausgebildet ist zur Verschraubung mit der Führungsschiene (2) und einem Rahmenteil (3) des Kraftfahrzeugs (30), wobei - die Flanschfläche (4a) in einem betriebsgemäß montierten Zustand in Richtung eines Trockenbereichs weist, und - sich die Flanschfläche (4a) in Richtung der vertikalen Wand (14) bezüglich einer Haupterstreckungsrichtung (H) der vertikalen Wand (14) derart verjüngt, dass in einem betriebsgemäß montierten Zustand in einen Flanschbereich eingedrungenes Wasser entlang der Flanschfläche (4a) in Richtung der vertikalen Wand (14) in einen Nassbereich geleitet werden kann.
  2. Element nach Anspruch 1, wobei eine weitere Flanschfläche (4b) vorgesehen ist, die bezüglich der Haupterstreckungsrichtung (H) vor der Flanschfläche (4a) angeordnet und von der vertikalen Wand (14) absteht, wobei die weitere Flanschfläche (4b) sich in Richtung der vertikalen Wand (14) bezüglich der Haupterstreckungsrichtung (H) verjüngt.
  3. Element nach Anspruch 2, wobei zwischen den beiden Flanschflächen (4a, 4b) eine Aussparung (13a) ausgebildet ist.
  4. Element nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Element einen Kanal (10) zur formschlüssigen Aufnahme eines Steges (23) der Führungsschiene (2) aufweist, wobei der Kanal (10) so aufgeweitet ist, dass im aufgenommenen Zustand des Steges (23) Wasser zwischen dem Kanal (10) und dem Steg (23) fließen kann.
  5. Element nach Anspruch 4, wobei in dem Kanal (10) mehrere Rippen (10') angeordnet sind, die für die formschlüssige Aufnahme des Steges (23) der Führungsschiene (2) ausgebildet sind, und wobei in dem Kanal (10) eine Rinne (25) ausgebildet ist.
  6. Element nach Anspruch 4 oder 5, wobei an einem hinteren Ende (26) des Kanals (10) ein Rand ausgebildet ist, der als Wall (16a) dient.
  7. Element nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei im Kanal (10) ein weiterer Wall (16b) angeordnet ist.
  8. Element nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei der weitere Wall (16b) bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung vor der weiteren Flanschfläche (4b) angeordnet ist.
  9. Element nach einem der Ansprüche 4 bis 8, wobei der Kanal (10) ein oder mehrere Bohrungen (12) aufweist, so dass im Kanal (10) befindliches Wasser über die Bohrungen aus dem Kanal (10) abfließen kann.
  10. Element nach Anspruch 9 in Verbindung mit Anspruch 7 oder 8, wobei zumindest eine Bohrung (12) vor dem weiteren Wall (16b) bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung angeordnet ist.
  11. Element nach einem der Ansprüche 4 bis 10, wobei an einem hinteren Ende (26) des Kanals (10) des Elements eine ohrförmige Lasche (11) zum Abdecken einer oder mehrerer Öffnungen zwischen der Führungsschiene (2) und dem Element ausgebildet ist.
  12. Element zur Steuerung einer Kinematik eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs (30), aufweisend eine vertikale Wand (14) und eine von der vertikalen Wand (14) abstehende Flanschfläche (4a, 4b), welche ausgebildet ist zur Verschraubung mit einer Führungsschiene (2) und einem Rahmenteil (3) des Kraftfahrzeugs (30), wobei das Element einen Kanal (10) zur formschlüssigen Aufnahme eines Steges (23) der Führungsschiene (2) aufweist, wobei der Kanal (10) so aufgeweitet ist, dass im aufgenommenen Zustand des Steges (23) Wasser zwischen dem Kanal (10) und dem Steg (23) fließen kann.
  13. Element nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Element eine Anhebekulisse (1) zur Steuerung einer Kinematik eines Schiebedachs eines Kraftfahrzeugs (30) ist.
  14. Dachanordnung für ein Fahrzeugdach (31) mit einer Dachöffnung (33), die mittels eines beweglichen Dachelements (34) wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigebbar ist, aufweisend ein Element nach einem der vorhergehenden Ansprüche, eine Führungsschiene (2) und ein Rahmenelement (3), wobei das Element zwischen der Führungsschiene (2) und dem Rahmenelement (3) festgelegt ist, wobei das Element, die Führungsschiene (2) und das Rahmenelement (3) zumindest teilweise einen die Dachöffnung (33) umgebenden Dachrahmenabschnitt (35) bilden.
  15. Kraftfahrzeug (30), aufweisend eine Dachanordnung nach Anspruch 14.
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