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DE102015004184A1 - Vorrichtung zur Befestigung einer Leitungsführungskette - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung einer Leitungsführungskette Download PDF

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DE102015004184A1
DE102015004184A1 DE102015004184.3A DE102015004184A DE102015004184A1 DE 102015004184 A1 DE102015004184 A1 DE 102015004184A1 DE 102015004184 A DE102015004184 A DE 102015004184A DE 102015004184 A1 DE102015004184 A1 DE 102015004184A1
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cable
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16GBELTS, CABLES, OR ROPES, PREDOMINANTLY USED FOR DRIVING PURPOSES; CHAINS; FITTINGS PREDOMINANTLY USED THEREFOR
    • F16G13/00Chains
    • F16G13/12Hauling- or hoisting-chains so called ornamental chains
    • F16G13/16Hauling- or hoisting-chains so called ornamental chains with arrangements for holding electric cables, hoses, or the like
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/006Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using extensible carrier for the cable, e.g. self-coiling spring

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Abstract

Vorrichtung zur Befestigung einer Leitungsführungskette (70) an einem Tischbein (T), mit einem ersten Abschnitt (10) mit einer Aufnahme (12) für die Leitungsführungskette (70), wobei die Leitungsführungskette (70) in der Aufnahme (12) befestigbar ist, und einem zweiten Abschnitt (20) mit einer Befestigungseinrichtung (24), wobei die Vorrichtung mittels der Befestigungseinrichtung (24) unmittelbar werkzeugfrei am Tischbein (T) befestigbar ist und wobei die Befestigungseinrichtung (24) mindestens einen mit dem Tischbein (T) koppelbaren Befestigungsgurt (25) und/oder mindestens einen mit dem Tischbein (T) koppelbaren Magneten (28) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Vorrichtung zur werkzeugfreien Befestigung einer Leitungsführungskette an einem Objekt, insbesondere an einer Möbelstück oder Möbelstückbein, wie etwa an einem Tischbein. Desweiteren betrifft die Erfindung u. a. Kettenglieder und/oder Leitungsführungsketten mit einer solchen Vorrichtung und Sets, die eine Leitungsführungskette und eine solche Vorrichtung umfassen. Die Erfindung betrifft ferner Möbelstücke, insbesondere Möbelstücke für den Bürogebrauch (wie etwa Tische oder Schreibtische, Schränke, Rollcontainer oder Blechschränke) mit einer derartigen Vorrichtung, einem derartigen Kettenglied und/oder einer derartigen Leitungsführungskette.
  • Leitungsführungsketten im Sinne der vorliegenden Erfindung, die auch als Kabelketten bezeichnet werden können, sind Systeme zur Führung von Energie- und Datenleitungen, die durch mehrere Kettenglieder gebildet werden, die gelenkig miteinander verbunden sind. Benachbarte Kettenglieder sind daher räumlich zueinander auslenkbar. Die Kettenglieder der Leitungsführungskette weisen zu diesem Zweck üblicherweise jeweils einen oder mehrere Verbindungskörper auf, die das Rückgrat der Leitungsführungskette bilden. Diese können beispielsweise als Steckeransätze oder als Verbindungsösen ausgebildet sein. Derartige Leitungsführungsketten sind beispielsweise aus der DE 10 2006 030 086 A1 des Anmelders bekannt.
  • Die bekannten Kettenglieder verfügen üblicherweise über einen Außenteil oder Mantelkörper. Dieser bildet eine Umgrenzung, die die entlang der Leitungsführungskette geführten Kabel aufnimmt. Um die entlang der Leitungsführungskette geführten Kabel in den Mantelkörper aufzunehmen, kann der Mantelkörper eine oder mehrere Durchbrechungen aufweisen, durch die die Kabel in den Mantelkörper einführbar sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind zudem Vorrichtungen zur Befestigung derartiger Leitungsketten bekannt. So offenbart die DE 20 2004 011 695 U1 des Anmelders eine Befestigungsvorrichtung für eine Energieführungskette, die eine Grundplatte aufweist, die über Schrauben oder Nieten fixiert werden kann.
  • Die bekannten Befestigungsvorrichtungen weisen jedoch unter anderem den Nachteil auf, dass sie nicht flexibel an unterschiedlichen Einsatzorten angebracht werden können. Es besteht daher weiterhin Bedarf nach verbesserten Vorrichtungen zur Befestigung von Leitungsführungsketten.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen zur Befestigung von Leitungsführungsketten bereitzustellen, die die Probleme bekannter Bauweisen überwinden.
  • Gemäß einem ersten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zur Befestigung von Leitungsführungsketten. Die Vorrichtung ist vorzugsweise werkzeugfrei an einem Objekt befestigbar und/oder davon lösbar, insbesondere ohne das Objekt bei der Befestigung und/oder bei der Ablösung zu beschädigen. Bei Befestigung und/oder Ablösung der Vorrichtung werden am Objekt daher vorzugsweise keinerlei Beschädigungen und/oder Spuren hinterlassen. Vorzugsweise kann die Vorrichtung vollkommen zerstörungsfrei (insbesondere ohne Zerstörung eines ihrer Bestandteile) entfernt werden.
  • Ein Objekt im Sinne der vorliegenden Erfindung kann ein Möbelstück oder ein Teil eines solchen Möbelstücks sein. In Frage kommen insbesondere längliche Gegenstände, wie etwa die Beine von Möbelstücken. Dabei kann die Vorrichtung bei Verwendung an Tischen und Tischbeinen besonders vorteilhaft sein, ebenso bei Verwendung an Schränken (u. a. an Blechschränken) und Rollcontainern. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind vorzugsweise so gestaltet, dass ein und dieselbe Vorrichtung werkzeugfrei an Objekten verschiedener Formen und/oder Querschnitte angebracht werden kann.
  • Die Vorrichtung kann einen ersten Abschnitt mit einer Aufnahme für die Leitungsführungskette aufweisen, in der die Leitungsführungskette befestigbar ist. Die Leitungsführungskette ist hierbei vorzugsweise werkzeugfrei in der Aufnahme befestigbar, etwa über eine Schnapp- und/oder Klipseinrichtung, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist. Es können auch mehrere solche Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen Verwendung finden. Alternativ oder zusätzlich kann die Aufnahme über einen oder mehrere Pins verfügen, die mit der Leitungsführungskette koppelbar sind. Ferner kann die Aufnahme alternativ oder zusätzlich mindestens einen, zwei oder mehr Tunnelabschnitte und/oder Hohlzylinder bereitstellen. Diese Tunnelabschnitte stellen vorzugsweise ein Durchgangsloch bereit, das durch eine geschlossene und/oder durchgehende Umfangswand begrenzt sein kann. Der Tunnelabschnitt bzw. die Tunnelabschnitte sind vorzugsweise so ausgebildet, dass ein oder mehrere Steckeransätze eines Kettenglieds durch diese hindurchgeführt werden können, bevor der jeweilige Steckeransatz mit denn nächsten Kettenglied der Leitungsführungskette gekoppelt wird. Die Aufnahme kann so zur besseren Fixierung über die Steckeransätze einer Kabelschlange geschoben werden. Das Durchgangsloch des/der Tunnelabschnitts/e verläuft somit vorzugsweise in Längsrichtung der Leitungsführungskette.
  • Gemäß bestimmter Ausführungsformen, ist die Aufnahme, insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen und/oder die Pins, so ausgebildet, dass sie mit dem Verbindungskörper eines oder mehrerer Kettenglieder koppelbar ist. Dabei kann die Aufnahme, insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen, so gestaltet sein, dass ein Steckeransatz der Verbindungskörper in die Aufnahme aufgenommen wird. Die Pins können so ausgebildet sein, dass sie bei Kabelketten die Verbindungskörper in Form von Verbindungsösen aufweisen, in diese Verbindungsösen eingreifen. Alternativ oder zusätzlich können die Pins so vorgesehen sein, dass sie in ein Loch eingreifen, das in den Verbindungskörpern der Kettenglieder vorgesehen ist. Dabei kann es sich insbesondere um ein Sackloch oder um einen Tunnelabschnitt handeln, etwa einen Tunnelabschnitt zur Durchführung eines Führungsstabs und/oder eines Zugentlastungsseils.
  • Gemäß weiterer Ausführungsformen, die jedoch auch mit der vorstehend beschriebenen kombiniert werden können, ist die Aufnahme so ausgebildet, dass sie mit dem Außenteil und/oder dem Mantelkörper der Kettenglieder koppelbar ist. Zu diesem Zweck kann die Aufnahme mindestens einen und vorzugsweise mehrere (beispielsweise zwei oder drei) Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen aufweisen, die das Außenteil aufnehmen. So kann die Aufnahme beispielsweise mindestens einen oder mehrere (vorzugsweise zwei) Kragarme aufweisen, die zur Aufnahme des Außenmantels der Kettenglieder ausgebildet sind. Alternativ oder zusätzlich kann die Aufnahme mindestens eine und vorzugsweise mehrere Schnappnasen aufweisen, vorzugsweise mindestens ein oder zwei Paare gegenüberliegender Nasen. Die Nasen sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den Mantelkörper eines Kettenglieds, der in die Schnappvorrichtung eingeführt wird, umgreifen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung und insbesondere deren Aufnahme sind vorzugsweise so ausgebildet und/oder vorgesehen, dass die Leitungsführungskette bei Befestigung der Vorrichtung an einem Möbelstück in Vertikalrichtung geführt wird. So ist die Vorrichtung bzw. deren Aufnahme vorzugsweise so ausgebildet, dass eine Leitungsführungskette bei Befestigung in der Vorrichtung entlang eines Tischbeins geführt werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann so gestaltet sein, dass sie der Verdrehung einer darin gehaltenen Leitungsführungskette um ihre Längsachse entgegenwirkt. Dazu kann die Vorrichtung beispielsweise eine Verdrehsicherung aufweisen. Die Verdrehsicherung kann so ausgebildet sein, dass sie mit dem Außenteil, dem Verbindungskörper und/oder dem Steckeransatz eines oder mehrerer Glieder der Kabelkette koppelbar ist und/oder mit diesen einrastet. Zu diesem Zweck kann die Verdrehsicherung durch einen Vorsprung gebildet werden, der beispielsweise in der Aufnahme, insbesondere in einer Schnapp- und/oder Klipseinrichtung der Aufnahme vorgesehen sein kann. Dieser Vorsprung kann so ausgebildet sein, dass er in eine Aussparung der Verbindungskörper der Kettenglieder eingreift. Alternativ oder zusätzlich kann ein Vorsprung vorgesehen sein, der in den Matelkörper der Kettenglieder eingreift. Die Aufnahme kann – alternativ oder zusätzlich – zudem über mindestens eine oder über mehrere Aussparungen verfügen, in die ein Verbindungssteg aufgenommen wird, der den Mantelkörper und den zentralen Verbindungskörper (z. B. den Steckeransatz) eines Kettenglieds verbindet. Dadurch wird das Kettenglied ebenfalls verdrehsicher in der Aufnahme gehalten.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ferner eine Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme einer Zugentlastung (z. B. eines Zugseils) und/oder eines Führungsstabs aufweisen. Die Aufnahmeeinrichtung kann beispielsweise als Öffnung, Schnappvorrichtung, Tunnelabschnitt oder Aussparung ausgebildet sein. Die Aufnahmeeinrichtung kann insbesondere so gestaltet sein, dass die Zugentlastung (z. B. ein Zugseil) und/oder der Führungsstab durch die Aufnahmeeinrichtung hindurchgeführt werden kann. Die Aufnahmeeinrichtung ist vorzugsweise als Teil von und/oder im Bereich der Aufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen. So kann die Aufnahmeeinrichtung (etwa die Öffnung, die Schnappvorrichtung, der Tunnelabschnitt oder die Aussparung) im Bereich der Aufnahme vorgesehen und/oder mit dem Tunnelabschnitt des aufzunehmenden Kettenglieds ausgerichtet sein. Die Zugentlastung (z. B. das Zugseil) und/oder der Führungsstab können bei Verwendung eines Magneten als Befestigungsvorrichtung auch mit dem Magneten in einer gemeinsamen Tasche vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann über die Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme einer Zugentlastung (z. B. eines Zugseils) und/oder eines Führungsstabs unter Umständen auch nur und/oder direkt an der Zugentlastung und/oder am Führungsstab befestigt sein. In diesem Fall ist eine Befestigung der Vorrichtung an den Kettengliedern selbst nicht erforderlich. Bei Verwendung einer solchen Aufnahmeeinrichtung kann daher unter Umständen auf eine weitere Aufnahme für ein Kettenglied verzichtet werden. Eine Zugentlastung (z. B. eine Zugseil) und/oder ein Führungsstab mit einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung (oder auch anderen erfindungsgemäßen Vorrichtungen) stellt zudem einen eigenständigen Aspekt der vorliegenden Erfindung dar und kann als solche bzw. solcher auch unabhängig von anderen Aspekten der Erfindung beansprucht werden.
  • Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen weisen vorzugsweise einen zweiten Abschnitt mit einer Befestigungseinrichtung auf, über die die Vorrichtung an dem Objekt befestigbar ist. Die Befestigungseinrichtung kann so ausgebildet sein, dass eine stabile Befestigung der Vorrichtung an unterschiedlich geformten Objekten möglich ist, wobei vorzugsweise zur Befestigung und/oder Ablösung der Befestigungseinrichtung vom Objekt keinerlei Werkzeug erforderlich ist. Die Befestigungseinrichtung kann insbesondere so ausgebildet sein, dass eine Befestigung an länglichen Objekten des alltäglichen Büroumfelds möglich ist, insbesondere die Befestigung an Möbelstück- und/oder Tischbeinen. Insbesondere ist eine Gestaltung möglich, bei der die Befestigungseinrichtung direkt und/oder unmittelbar, also ohne die Verwendung weiterer Befestigungsmittel (wie etwa Schrauben oder Nieten), an dem Objekt befestigbar ist.
  • Die Befestigungsvorrichtung ist vorzugsweise so gestaltet, dass die Position der Vorrichtung nach deren Befestigung justierbar, ausrichtbar und/oder verschiebbar ist. Insbesondere kann die Befestigungsvorrichtung in diesem Zusammenhang so ausgebildet sein, dass die Vorrichtung nach der Befestigung entlang des Tischbeins verschiebbar und/oder um das Tischbein verdrehbar ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Befestigungseinrichtung einen Befestigungsgurt aufweisen. Dieser kann insbesondere einen Haken- und Ösenverschluss aufweisen, der vorzugsweise als Klettbandverschluss ausgebildet ist. Der Klettbandverschluss wird durch einen Haken- und einen Ösenabschnitt gebildet, die vorzugsweise beide am Befestigungsgurt angebracht und/oder daran fixiert sind. Je nach Umfang des Objekts (insbesondere je nach Umfang des Tischbeins) kann der Befestigungsgurt eine Länge von mindestens 5 cm, mindestens 7 cm, mindestens 10 cm, mindestens 20 cm oder mindestens 30 cm aufweisen. Der Befestigungsgurt kann integral mit den restlichen Teilen der Vorrichtung (z. B. integral mit der Aufnahme) oder separat davon ausgebildet sein.
  • Der Befestigungsgurt kann zum Verschluss alternativ oder zusätzlich eine Verzahnung (beispielsweise eine selbstverschließende Verzahnung) und/oder Knöpfe aufweisen. Der Verschlussmechanismus des Befestigungsgurts kann einstückig mit diesem ausgebildet sein. Der Befestigungsgurt kann aus einem Stoff oder Gewebe, aber auch aus Kunststoff oder Gummi (z. B. als einstückiges Kunststoff- oder Gummiteil) hergestellt werden. Der Befestigungsgurt kann unmittelbar an der Vorrichtung angeformt und/oder an dieser angespritzt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform, die auch mit den vorhergehenden kombiniert werden kann, weist die Befestigungseinrichtung einen oder mehrere Magnete auf (vorzugsweise Neodym-Magnete). Der bzw. die Magnete kann/können eine erste Seite oder Endfläche, die einen ersten Pol bildet, und eine zweite Seite oder Endfläche, die einen zweiten Pol bildet, aufweisen. Der zweite Pol kann hierbei der Seite der Vorrichtung, die bei Befestigung der Vorrichtung am Objekt an diesem anliegt, zugewandt sein. Zwischen der ersten Endfläche und der zweiten Endfläche kann sich eine Umfangsfläche erstrecken.
  • Um auf der Seite der Vorrichtung, die dem Objekt zugewandt ist, eine möglichst hohe Magnetflussdichte zu erreichen, kann/können der/die Magnet/e zumindest abschnittsweise mit einem sogenannten Topf versehen sein. Durch einen sogenannten Topfmagneten kann einerseits eine starke Haltekraft erreicht werden. Gleichzeitig werden die geführten Kabel weitestgehend abgeschirmt. Der Topf wird vorzugsweise durch eine ferromagnetische Struktur bereitgestellt, die die erste Endfläche zumindest abschnittsweise oder vollständig überdeckt. Dabei liegt die ferromagnetische Struktur vorzugsweise im Bereich dieses ersten Pols und/oder im Bereich der ersten Endfläche zumindest abschnittsweise am Magneten an. Hierzu kann die ferromagnetische Struktur beispielsweise auf Seiten der ersten Endfläche eine Grundplatte aufweisen. Die ferromagnetische Struktur weist vorzugsweise ferner einen oder mehrere Abschnitte auf, die sich von der ersten Seite in Richtung und/oder zur zweiten Seite erstrecken. Die Abschnitte können hierbei die Umfangsfläche des Magneten zumindest abschnittsweise oder vollständig umgeben. Insbesondere kann/können sich der/die Abschnitt/e von der ersten Seite zur zweiten Endfläche erstrecken. Der/die Abschnitte können bündig mit der zweiten Endfläche enden. Zwischen dem/den Abschnitt/en und der Umfangsfläche und/oder der zweiten Endfläche ist vorzugsweise ein Spalt ausgebildet (z. B. ein Luftspalt). Der zweite Pol wird von der ferromagnetischen Struktur vorzugsweise nicht überdeckt. Die ferromagnetischen Struktur bildet im Querschnitt daher vorzugsweise ein Klammer, die den Magneten zumindest abschnittsweise umgibt. Die Klammer kontaktiert den ersten Pol und ist entlang der Umfangsfläche des Magneten von diesem beabstandet. Zur Seite des zweiten Pols ist die Klammer vorzugsweise offen.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform, die ebenfalls mit den vorhergehenden kombiniert werden kann, weist die Befestigungseinrichtung eine oder mehrere Klammern auf oder wird durch diese gebildet. Die Klammern sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie das Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt wird, umfassen. Die Klammer kann daher einen oder mehrere (beispielsweise zwei) Arme aufweisen, die in Entsprechung zum Außenumfang des Objekts ausgebildet sind. Jede Klammer kann eine oder mehrere Rastnasen aufweisen, um einem ungewollten Abziehen vom Objekt entgegenzuwirken. Vorzugsweise ist jeder Arm mit mindestens einer Rastnase versehen, die beispielsweise am Ende des Arms ausgebildet sein kann. An einer einzigen Vorrichtung können mehrere unterschiedliche Befestigungseinrichtungen, die vorgehend erwähnt wurden, vorgesehen sein.
  • Der zweite Abschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist vorzugsweise eine erste Seite auf, die bei Befestigung der Vorrichtung an einem Objekt an diesem Objekt anliegt. Dieser ersten Seite liegt vorzugsweise eine zweite Seite des zweiten Abschnitts gegenüber, auf der sich der erste Abschnitt der Vorrichtung mit der Aufnahme erstreckt. Gemäß einigen Ausführungsformen kann sich der erste Abschnitt auf der zweiten Seite vom zweiten Abschnitt wegerstrecken, beispielsweise senkrecht zu diesem. Der erste Abschnitt kann dabei so vorgesehen sein, dass er sich bei Befestigung der Vorrichtung an einer Kabelkette quer zu deren Längsrichtung erstreckt. Bei Befestigung der Vorrichtung an einem Möbelstück kann der erste Abschnitt senkrecht verlaufen.
  • Der zweite Abschnitt kann im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet sein. Er ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er quer zur Längsrichtung einer in der Vorrichtung befestigbaren Kabelkette maximal 5 cm, maximal 3 cm oder maximal 2 cm breit ist. Der erste Abschnitt kann über einen Fuß oder Steg verfügen, der an einem Ende mit dem zweiten Abschnitt und/oder am gegenüberliegenden zweiten Ende mit der Aufnahme verbunden ist.
  • Die erste Seite kann eine oder mehrere Kontaktflächen aufweisen, die Anlageflächen für Objekte verschiedener Formen bereitstellen. Um eine Anlagefläche für ein rundes oder ovales Objekt bereitzustellen, kann eine erste Kontaktfläche gewölbt (insbesondere konkav gewölbt) ausgebildet sein. Die Wölbung ist vorzugsweise in einem Querschnitt, der senkrecht zur Langsachse einer an der Vorrichtung angebrachten Leitungsführungskette liegt, vorgesehen. Die Wölbung der ersten Kontaktfläche kann der Form des Objekts entsprechen und beispielsweise einen Krümmungsradius von mindestens 1,5 cm, mindestens 2,5 cm oder mindestens 3,5 cm aufweisen. Alternativ oder zusätzlich kann die erste Kontaktfläche einen Krümmungsradius von höchstens 3,5 cm, höchstens 2 cm oder höchstens 1,5 cm aufweisen. Eine zweite Kontaktfläche kann im Wesentlichen gerade oder eben ausgebildet sein, um eine Anlagefläche für ebene Objekte bereitzustellen. Die zweite Kontaktfläche kann in unterschiedliche Abschnitte (beispielsweise zwei, drei oder vier) unterteilt sein, die um die erste Kontaktfläche herum angeordnet sein können. Der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt können in diesem Fall aus einem relativ starren Material ausgebildet sein, beispielsweise ABS, Metalle, PA6 oder Polypropylen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt so ausgebildet sein, dass er sich der Form des jeweiligen Objekts (insbesondere der Form des jeweiligen Tischbeins) anpassen kann. Zu diesem Zweck kann die gesamte Vorrichtung aus einem relativ elastischen oder sehr elastischen Material hergestellt sein. Vorzugsweise ist der zweite Abschnitt jedoch flexibler und/oder elastischer als der erste Abschnitt ausgebildet, wobei in beiden Fällen insbesondere Elastomere (insbesondere thermoplastische Elastomere), Silikon und Polypropylen als flexible und/oder elastische Materialien in Frage kommen. Es können auch Mischungen dieser Materialen verwendet werden. Das elastische Material kann einen E-Modul zwischen 0,01 und 0,1 kN/mm2 oder zwischen 0,01 und 5 kN/mm2 oder weniger als 5 kN/mm2 aufweisen. Das härtere Material kann einen E-Modul größer als 0,1 kN/mm2 oder größer als 5 kN/mm2 aufweisen, beispielsweise einen E-Modul zwischen 5 und 10 kN/mm2. Nach DIN 53504 bzw. ISO 37 (abweichend zu ISO 37 wird ein S2 Stab mit 200 mm/min Vorschubgeschwindigkeit gemessen) kann die Zugfestigkeit des Materials. das für den ersten und/oder den zweiten Abschnitt verwendet wird, 7 bis 14 MPa, 7 bis 16 MPa, 8 bis 25 MPa, 10 bis 35 MPa, 15 bis 35 MPa, 15 bis 30 MPa, 15 bis 25 MPa, 20 bis 30 MPa oder 20 bis 25 MPa betragen.
  • Der erste und/oder der zweite Abschnitt kann beispielsweise aus einem Kunststoff (insbesondere aus einem thermoplastischen Elastomer) mit einer Shore A Härte von 50 bis 110, 60 bis 100, 70 bis 110, 70 bis 100, 80 bis 110, 80 bis 100, 90 bis 110 oder 90 bis 100 hergestellt werden. Für den zweiten Abschnitt eignet sich insbesondere ein Material mit einer Shore A Härte von maximal 110, vorzugsweise maximal 100. Durch weichere Materialien (z. B. Shore A Härten von maximal 95, maximal 85 oder maximal 80) kann eine besonders gute Haftung erreicht werden. Für den ersten Abschnitt kann unter Umständen ein härteres Material zu bevorzugen sein (z. B. Shore A Harten von mindestens 70, mindestens 80 oder mindestens 90), um eine hohe Haltekraft bei Verrastung der Kabelkette in der Aufnahme des ersten Abschnitts zu erreichen. Alternativ kann für den ersten und/oder zweiten Abschnitt auch ein deutlich weicheres Material verwendet werden, etwa mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Aufnahme einen oder mehrere Tunnelabschnitte aufweist und/oder die Aufnahme keine Schnappfunktion bereitstellen muss. Für den ersten und/oder zweiten Abschnitt wird vorzugsweise ein Material mit einer Shore D Härte von weniger als 60 oder weniger als 50 verwendet. Härtere und weichere Materialien können kombiniert werden, beispielsweise durch Herstellung in einem 2K-Verfahren (etwa einem 2K-Spritzgussverfahren). Shore A und Shore D Härten können nach DIN ISO 7619 bestimmt werden.
  • Die Vorrichtung weist vorzugsweise einen Auflagebereich auf, der bei Befestigung am Objekt anliegt. Dieser Auflagebereich ist vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das einen relativ hohen Haftreibungskoeffizienten aufweist. Hierbei haben sich Materialien mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 als vorteilhaft erwiesen, insbesondere thermoplastische Elastomere.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt mit einer geringeren Wandstärke als der erste Abschnitt ausgebildet sein, um so die Steifigkeit des zweiten Abschnitts zu reduzieren. Durch all diese Varianten kann erreicht werden, dass der zweite Abschnitt derart verformbar ist, dass die erste Seite in einer ersten Befestigungssituation (z. B. auf einer geraden Oberfläche, wie etwa an einem rechteckigen Tischbein) gerade aufliegt (d. h. eine gerade Kontaktfläche bildet) und in einer zweiten Befestigungssituation (z. B. an einem runden oder ovalen Objekt, wie etwa an einem derartigen Tischbein) einen Krümmungsradius von 1 cm, 1,5 cm, 2,5 cm oder 3,5 cm annehmen kann (d. h. eine gewölbte oder gekrümmte Kontaktfläche bildet).
  • Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt ein Gelenk oder mehrere Gelenke (z. B. zwei, drei oder vier Gelenke) aufweisen, um eine Anpassung der Form des zweiten Abschnitts an das jeweilige Objekt zu ermöglichen. Der zweite Abschnitt ist dabei am Gelenk bzw. an den Gelenken vorzugsweise flexibler als an den übrigen Teilen dieses Abschnitts, also insbesondere flexibler als an den Teilen des zweiten Abschnitts, die zwischen den oder um die Gelenke herum angeordnet sind. Das Gelenk bzw. die Gelenke können so vorgesehen sein, dass sie in Richtung einer an der Vorrichtung angebrachten Leitungsführungskette verlaufen. Das bzw. die Gelenke können unter Umständen so flexibel sein, dass die Vorrichtung um einen Winkel von mindestens 70°, mindestens 90° oder mindestens 100° biegbar ist. So kann die Vorrichtung beispielsweise auch entlang der Kanten eines Tischbeins mit einem polygonalen Querschnitt (etwa mit einem rechteckigen Querschnitt) befestigt werden.
  • Das Gelenk bzw. die Gelenke können beispielsweise als Filmscharniere ausgebildet sein, wobei der zweite Abschnitt im Bereich des jeweiligen Filmscharniers vorzugsweise eine Wanddicke und/oder Materialstärke von höchstens 1 mm oder höchstens 0,5 mm aufweist. Entlang der Teile des zweiten Abschnitts, die nicht mit Gelenken versehen sind, können Gurtaufnahmen, Magnete und/oder Magnetaufnahmen vorgesehen sein. Diese Teile sind daher vorzugsweise stabiler und/oder starrer als die Gelenke ausgebildet, um eine ausreichende Festigkeit bereitzustellen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann eine, zwei, drei, vier, fünf, sechs oder mehr Magnetaufnahmen aufweisen. In diesen kann jeweils ein Magnet vorgesehen sein. Es können jedoch unter Umständen auch mehrere Magnete pro Aufnahme Verwendung finden. Die Magnete können so in den Magnetaufnahmen angeordnet und/oder ausgebildet sein, dass sie sich alle oder zumindest einige der Magnete gegenseitig anziehen. Alternativ oder zusätzlich können zumindest einige oder alle der Magnete so in den Magnetaufnahmen angeordnet und/oder ausgebildet sein, dass sie sich gegenseitig abstoßen.
  • Die Gelenke (die insbesondere als Filmscharniere ausgebildet sein können) können an unterschiedlichen Stellen zwischen den Aufnahmen vorgesehen werden. Insbesondere können alle oder einige der Gelenke an der ersten Seite, nahe der ersten Seite, an der zweiten Seite oder nahe der zweiten Seite des zweiten Abschnitts vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich können auch alle oder einige der Gelenke mittig zwischen der ersten und der zweiten Seite des ersten Abschnitts vorgesehen sein. Ausgehen von der ersten Seite können zumindest einige oder alle Gelenke im ersten Drittel, im zweiten Drittel und/oder im dritten Drittel einer Höhe angeordnet sein, die dem Abstand zwischen der ersten Seite und der zweiten Seite entspricht. Alternativ oder zusätzlich können zwischen den Magnetaufnahmen Rastvorrichtungen und/oder Vorsprünge bereitgestellt werden.
  • Die Beweglichkeit der Gelenke kann – alternativ oder zusätzlich – zudem durch den ersten Abschnitt begrenzt werden. So kann der erste Abschnitt so ausgebildet sein, dass er an der Stelle, an der der erste Abschnitt mit dem zweiten Abschnitt verbunden ist, teilweise in den Bereich eines oder in den Bereich mehrerer der Filmscharniere hineinreicht. Das jeweilige Filmscharnier wird dadurch entsprechend schmaler. Der zweite Abschnitt der Vorrichtung kann mehrere Paare von Magnetaufnahmen aufweisen, wobei zumindest zwischen zwei der Paare ein Gelenk (vorzugsweise ein Filmscharnier) vorgesehen sein kann. Das Paar Aufnahmen kann zudem über einen Steg verbunden sein. Der Steg kann hierbei relativ flexibel aber auch starrer als die Gelenke ausgebildet sein. Der Steg bzw. die Stege der einzelnen Aufnahmenpaare sind vorzugsweise gegenüber der zweiten Seite des zweiten Abschnitts versetzt, vorzugsweise in Richtung der ersten Seite. Dadurch kam zwischen gegenüberliegenden Aufnahmen eines Paars eine Aussparung bereitgestellt werden, in den der Mantelkörper des Kettenglieds aufgenommen wird.
  • Die Stege können zudem versetzt zueinander angeordnet sein, insbesondere versetzt entlang der Höhe des zweiten Abschnitts. So kann z. B. ein mittlerer Steg höher oder tiefer als zwei Stege angeordnet sein, die diesen seitlich umgeben. Dadurch kann eine Aufnahme ausgebildet werden, die das Durchfädeln und/oder Einsetzen eines Gurts und/oder ein Bands erlaubt. Ein solcher Gurt kann über ein Klettband (mit einem Haken- und/oder Ösenabschnitt) verfügen.
  • Mindestens einer der Stege, insbesondere einer oder beide der seitlichen Stege, kann eine Schräge oder Aussparung aufweisen. Diese Schräge ist vorzugsweise an der ersten Seite des zweiten Abschnitts vorgesehen.
  • Der zweite Abschnitt kann bei allen vorstehend erwähnten Ausführungsformen eine Rutschsicherung bereitstellen. Diese Rutschsicherung kann insbesondere an der ersten Seite des zweiten Abschnitts (insbesondere an der oder den Kontaktfläche/n) vorgesehen sein.
  • Der zweite Abschnitt kann so gestaltet sein, dass ein Befestigungsgurt (entsprechend der obigen Beschreibung) an diesem anbringbar ist. Hierzu weist der zweite Abschnitt vorzugsweise eine oder mehrere (z. B. zwei oder drei) Gurtaufnahmen auf. Die Gurtaufnahmen sind vorzugsweise so ausgebildet, dass der Befestigungsgurt in diese ein- und/oder durch diese hindurch gefädelt werden kann. Die Gurtaufnahmen können zu diesem Zweck eine Länge von mindestens 1 cm, mindestens 1,5 cm oder mindestens 2 cm und/oder eine Breite von mindestens 0,2 cm oder mindestens 0,5 cm aufweisen. Das Verhältnis von Länge zu Breite kann beispielsweise 2 zu 1,5, 2 zu 1 oder 5 zu 1 betragen. Ferner können die Gurtaufnahmen eine Länge von höchstens 4 cm oder höchstens 3 cm und/oder eine Breite von höchstens 0,7 oder höchstens 0,5 cm aufweisen. Die Gurtaufnahme/n kann/können als Rechteck/e ausgebildet sein, beispielsweise mit einem Seitenverhältnis von 2 zu 1,5, 2 zu 1 oder 5 zu 1.
  • Die Gurtaufnahmen können sich gemäß Ausführungsformen der Vorrichtung durch den zweiten Abschnitt hindurch erstrecken, beispielsweise von der ersten Seite des zweiten Abschnitts zu dessen zweiten Seite. In diesem Fall kann der Befestigungsgurt von der ersten Seite durch eine erste Gurtaufnahme zur zweiten Seite gefädelt, anschließend über die zweite Seite geführt und schließlich durch eine zweite Gurtaufnahme von der zweiten Seite zurück zur ersten Seite gefädelt sein. Dies kann für runde oder ovale Objekte von Vorteil sein. Alternativ kann der Befestigungsgurt von der zweiten Seite durch eine erste Gurtaufnahme zur ersten Seite gefädelt, anschließend über die erste Seite geführt und schließlich durch eine zweite Gurtaufnahme von der ersten Seite zurück zur zweiten Seite gefädelt sein. Dies kann für gerade Objekte von Vorteil sein.
  • Der zweite Abschnitt kann zudem eine Umfangswand aufweisen, die sich zwischen der ersten und der zweiten Seite des zweiten Abschnitts erstreckt. Gemäß Ausführungsformen kann die Gurtaufnahme auch durch eine Öffnung oder Aussparung bereitgestellt werden, die in dieser Umfangswand vorgesehen ist. So kann beispielsweise eine Gurtaufnahme vorgesehen sein, die von einer Seite der Umfangswand zur gegenüberliegenden Seite der Umfangswand verläuft und sich somit parallel zur Ebene des zweiten Abschnitts durch diesen hindurch erstreckt. Dabei kann die Öffnung oder Aussparung in einem oder mehreren Abschnitten der Umfangswand münden, die sich quer zur Längsrichtung einer aufgenommenen Kabelkette erstrecken. Die Öffnung oder Aussparung in der Umfangswand kann sich auch entlang mehrerer Teilabschnitte der Umfangswand erstrecken und beispielsweise zu einem Abschnitt der Umfangswand, der sich parallel und/oder senkrecht zur Längsrichtung der Kabelkette erstreckt, geöffnet sein. Hierdurch kann die Aussparung oder Öffnung so ausgestaltet sein, dass die Vorrichtung in Längsrichtung einer daran aufgenommenen Leitungsführungskette auf den Befestigungsgurt, den Kabelbinder, den Befestigungsriemen oder das Gummiband aufgeschoben und/oder von diesem abgezogen werden kann. Trotz der Bezeichnung als „Gurtaufnahmen” können diese zur Aufnahme aller dieser Befestigungselemente dienen.
  • Die Befestigungseinrichtung kann einen oder mehrere Magnete aufweisen, die beispielsweise rund, länglich, oval, quadratisch oder rechteckig ausgebildet sein können. Zur Fixierung der Magnete an der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann der zweite Abschnitt eine oder mehrere Magnetaufnahmen aufweisen. Diese können beispielsweise so gestaltet sein, dass sie die Magnete möglichst nah an dem Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt werden soll, platzieren. Die Magnete können insbesondere an der ersten Seite des zweiten Abschnitts aufgenommen sein.
  • Die Magnetaufnahmen können einen Kratzschutz bereitstellen, der bei Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Objekt einen Kontakt der Magnete mit dem Objekt verhindert. Zu diesem Zweck kann die Magnetaufnahme so ausgestaltet sein, dass sie den jeweils aufgenommenen Magneten von der ersten Seite des zweiten Abschnitts beabstandet. Hierzu kann die Magnetaufnahme eine Materiallage bereitstellen, die bei der Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an dem Objekt zwischen dem Magneten und dem Objekt angeordnet wird. Dazu kann die Magnetaufnahme zumindest abschnittsweise so ausgebildet sein, dass sie im Querschnitt ein Profil bildet, das zum Objekt hin geschlossen ist. beispielsweise ein geschlossenes Profil oder ein U-Profil, das nur seitlich geöffnet ist. Die Materiallage kann beispielsweise eine Wanddicke von 0,1 mm bis 3 mm, 0,3 mm bis 3 mm, 0,5 mm bis 3 mm, 1 mm bis 3 mm, 0,1 mm bis 2 mm, 0,3 mm bis 2 mm, 0,5 mm bis 2 mm, 1 mm bis 2 mm, 0,1 mm bis 1 mm, 0,3 mm bis 1 mm oder 0,5 mm bis 1 mm aufweisen. Die Wanddicke kann höchstens 7 mm, höchstens 5 mm, höchstens 4 mm, höchstens 3 mm, höchstens 2 mm oder höchstens 1 mm betragen. Die Materiallage kann zumindest abschnittsweise den Auflagebereich der Vorrichtung bilden.
  • Die Magnetaufnahme/n, insbesondere das Profil, das die jeweilige Magnetaufnahme/n bildet, kann/können zudem eine oder mehrere Seitenwand bzw, Seitenwände aufweisen. Diese können optional eine größere Wandstärke als die Materiallage aufweisen, die bei der Befestigung der Vorrichtung an dem Objekt zwischen dem Magneten und dem Objekt angeordnet wird (z. B. mindestens 1,5 mm oder mindestens 2 mm). Die Wandstärke der Filmscharniere, die Materiallage und/oder der Seitenwände ist vorzugsweise deutlich geringer als die Tiefe des zweiten Abschnitts und/oder des ersten Abschnitts in Längsrichtung einer an der Vorrichtung zu befestigenden Kabelkette (z. B. in einem Verhältnis von mindestens 1 zu 3, mindestens 1 zu 4 oder, mindestens 1 zu 5).
  • Alternativ kann die Magnetaufnahme auch als ein zum Objekt geöffnetes U-Profil ausgebildet sein. Um den jeweiligen Magneten zu halten und/oder um einen Kontakt zwischen dem Magneten und dem Objekt zu verhindern, kann das U-Profil Rastnasen aufweisen, die ein Herausspringen des Magneten aus dem Profil verhindern und/oder zwischen Magnet und Objekt angeordnet sind.
  • Die Befestigungseinrichtung einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung, insbesondere der Befestigungsgurt, der/die Magnet/en und/oder die Klammer ist vorzugsweise so ausgebildet, dass eine Leitungsführungskette mittels der Vorrichtung an dem Objekt befestigt werden kann, ohne dass hierfür weitere Hilfs- und/oder Befestigungsmittel erforderlich sind. Die Befestigungseinrichtung einer einzelnen erfindungsgemäßen Vorrichtung kann dabei eine Abzugskraft von mindestens 40 N, mindestens 50 N oder mindestens 60 N bereitstellen (vorzugsweise ca. 4 kg, 5 kg bzw. 6 kg Abzugskraft), wobei es sich vorzugsweise um diejenige Kraft handelt, die zum Abzug der Befestigungsvorrichtung quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette (d. h. vorzugsweise quer zum Tischbein) erforderlich ist. Dabei wird insbesondere bei der Verwendung von Magneten eine maximale Abzugskraft von 150 N, 100 N oder 50 N (vorzugsweise ca. 15 kg, 10 kg bzw. 5 kg Abzugskraft) vorzugsweise nicht überschritten, um dem Anwender die werkzeugfreie und zerstörungsfreie manuelle Entfernung der Vorrichtung vom Objekt zu ermöglichen. Die Befestigungseinrichtung einer einzelnen erfindungsgemäßen Vorrichtung kann ferner so ausgebildet sein, dass sie in Längsrichtung einer daran aufgenommenen Leitungsführungskette (also insbesondere in Vertikalrichtung und/oder längs des Tischbeins) eine Mindesthaltekraft von 10 N, 20 N, 30 N, 40 N, 50 N oder 60 N bereitstellt (ca. 1 kg, 2 kg, 3 kg, 4 kg, 5 kg bzw. 6 kg Haltekraft). Somit wird einerseits eine zuverlässige Befestigung der Leitungsführungskette durch eine relativ geringe Anzahl erfindungsgemäßer Vorrichtungen gewährleistet. Andererseits können die einzelnen Vorrichtungen durch einen Benutzer werkzeugfrei per Hand vom jeweiligen Objekt abgenommen werden. Sofern zusätzlich eine permanente Fixierung der Vorrichtung erwünscht ist, kann diese (z. B. deren zweiter Abschnitt) ein oder mehrere Löcher und/oder ein oder mehrere Durchbrüche zur Befestigung der Vorrichtung mittels Schrauben oder Nieten aufweisen.
  • Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen können so ausgebildet und/oder vorgesehen sein, dass sie nach Befestigung einer Leitungsführungskette an der Vorrichtung weitestgehend durch die Kettenglieder (insbesondere durch deren Mantelkörper) verdeckt sind. Zu diesem Zweck kann der erste Abschnitt und/oder der zweite Abschnitt so bemessen sein, dass die erste Seite des zweiten Abschnitts im Wesentlichen bündig mit der Mantelfläche des Mantelkörpers der Kettenglieder angeordnet wird, wenn eine Leitungsführungskette in der Aufnahme befestigt ist. Die erste Seite kann bei Befestigung der Vorrichtung an einer Leitungsführungskette so ausgebildet und/oder vorgesehen sein, dass sie maximal 5 mm, maximal 3 mm, maximal 1 mm oder gar nicht quer zur Längsrichtung der Kettenglieder zwischen den Kettengliedern hervorsteht. Insbesondere kann die Vorrichtung so ausgebildet sein, dass die erste Seite des zweiten Abschnitts quer zur Längsrichtung der Kabelkette maximal 5 mm, maximal 3 mm, maximal 1 mm oder gar nicht über den Außenteil und/oder Mantelkörper der Kettenglieder hervorsteht, zwischen denen die Vorrichtung angeordnet ist. Hierdurch wird ein besonders ansprechendes Gesamtbild der Leitungsführungskette für den Betrachter erreicht. Andererseits ist es natürlich – je nach Anwendungsfall – möglich, dass die erste Seite bei Befestigung der Vorrichtung an einer Leitungsführungskette zwischen den Kettengliedern hervorsteht, beispielsweise mindestens 5 mm, mindestens 3 mm oder mindestens 1 mm. Alternativ kann auch ein Teil der Vorrichtung selbst, insbesondere ihr erster Abschnitt, als Kettenglied und/oder als starres Kabelführungssystem (beispielsweise als Kabelführungstunnel), in dem ein oder mehrere Kabel geführt werden können und an dem ein oder mehrere (vorzugsweise zwei) Leitungsführungskettenabschnitte befestigbar sind, ausgebildet sein. Zur Kaschierung der Vorrichtung kann diese zudem zwischen zwei Kettengliedern angebracht werden. Möglich ist aber auch eine Befestigung am Anfang oder am Ende einer Leitungsführungskette.
  • Der zweite Abschnitt der Vorrichtung kann eine Höhe H (die beispielsweise als der Abstand zwischen der ersten Seite und der zweiten Seite des zweiten Abschnitts definiert werden kann), eine Tiefe T (die beispielsweise als die Ausdehnung in Längsrichtung einer an der Vorrichtung vorzusehenden bzw. vorgesehenen Kette definiert werden kann) und eine Breite B aufweisen (die beispielsweise als die Ausdehnung quer zur Längsrichtung einer an der Vorrichtung vorzusehenden bzw. vorgesehenen Kette definiert werden kann). Die Tiefe kann dabei so bemessen sein, dass die Vorrichtung in einem Spalt zwischen den Außenteilen und/oder den Mantelkörpern zweier benachbarter Kettenglieder, zwischen denen die Vorrichtung angebracht werden kann, Platz findet. Dadurch kann die Vorrichtung so ausgebildet werden, dass die Außenteile der Kettenglieder am Tischbein anliegen. Die Tiefe des zweiten Abschnitts (und/oder des ersten Abschnitts 10) beträgt zu diesem Zweck beispielsweise maximal 4 cm, maximal 3 cm, maximal 2,5 cm, maximal 2 cm, maximal 1,5 cm oder maximal 1 cm. Der erste und der zweite Abschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtungen können aus demselben oder aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Dabei können sie integral und/oder einstückig ausgebildet oder separat hergestellt und anschließend aneinander befestigt sein. Zur Herstellung des ersten und/oder des zweiten Abschnitts kommen insbesondere Kunststoffe und Metalle in Frage. Die Vorrichtung oder Teile der Vorrichtung können aus einem transparenten oder teiltransparenten Material ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Vorrichtung oder Teile davon eine Farbe aufweisen, die derjenigen der Außenteile der Kettenglieder entspricht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt, der auch mit dem vorstehenden kombiniert werden kann und/oder entsprechende Merkmale aufweisen kann, bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur werkzeugfreien Befestigung einer Leitungsführungskette an einem Objekt, insbesondere an einem Möbelstück oder an einem Tischbein. Die Vorrichtung weist vorzugsweise mindestens einen Magneten auf, über den die Vorrichtung eine Leitungsführungskette und/oder ein bestimmtes Glied einer Leitungsführungskette magnetisch am Objekt befestigen kann.
  • Gemäß Ausführungsformen kam die Vorrichtung eine Aufnahme aufweisen, die so ausgebildet ist, dass die Vorrichtung mittels dieser am Mantelkörper und/oder am Verbindungskörper eines Kettenglieds befestigt werden kann. Die Aufnahme kann beispielsweise so ausgebildet sein, dass die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette auf den Mantelkörper des Kettenglieds aufschiebbar ist. Die Aufnahme kann eine Schnappvorrichtung aufweisen und/oder als Schnappvorrichtung ausgebildet sein. Die Aufnahme kann zudem auch entsprechend den vorgehend beschriebenen Aufnahmen ausgebildet sein. Alternativ ist es auch möglich, die Vorrichtung einstückig mit einem Kabelkettenglied auszubilden, z. B. einstückig mit dessen Matelkörper und/oder einstückig mit dessen Verbindungskörper und/oder einstückig mit dessen Verbindungssteg. Vorrichtung und Kettenglied können dabei gemeinsam in einem 2-K-Spritzgussverfahren hergestellt sein.
  • Der mindestens eine Magnet ist vorzugsweise in einer Magnetaufnahme angeordnet. Diese Magnetaufnahme ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie einen direkten körperlichen Kontakt zwischen dem Magneten und dem Objekt verhindert. Zu diesem Zweck weist die Magnetaufnahme vorzugsweise mindestens einen Boden, einen Auflagebereich und/oder eine Materiallage auf, der/die so ausgebildet ist, dass er/sie bei Befestigung der Vorrichtung am Objekt zwischen Magnet und Objekt angeordnet wird. Beispielsweise kann die Magnetaufnahme als ein zumindest teilweise oder vollständig durch eine Umfangswand umgebenes Profil ausgebildet sein, dass an mindestens einer Stelle einen Schlitz aufweist, durch den ein Teil des Kettenglieds (z. B. dessen Mantelkörper, dessen Verbindungssteg und/oder dessen Verbindungskörper) eingeführt werden kann. Die Magnetaufnahme kann in Längsrichtung der Leitungsführungskette über den Mantelkörper des jeweiligen Kettenglieds in eine oder beide Richtungen vorstehen, vorzugsweise geringfügig.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der Magnet an der erfindungsgemäßen Vorrichtung und/oder an einem Kettenglied angeschraubt und/oder damit vernietet werden.
  • Die Magnetaufnahme kann so ausgebildet sein, dass alternativ oder zusätzlich zu dem mindestens einen Magneten auch mindestens ein Montagestab darin angeordnet werden kam. Dieser Montagestab ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er entlang des Abschnitts der Leitungsführungskette in dem er angeordnet ist, keine Verdrehung benachbarter Kettenglieder zueinander erlaubt und die Leitungsführungskette so versteift und/oder im Wesentlichen starr macht.
  • Die Vorrichtung, insbesondere deren Aufnahme und/oder Schnappvorrichtung, kann so ausgebildet sein, dass sie mittig am Mantelkörper des Kettenglieds (z. B. im Bereich eines Verbindungsstegs) befestigbar und/oder ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Vorrichtung, insbesondere deren Aufnahme und/oder Schnappvorrichtung, so ausgebildet sein, dass sie auf einer oder beiden Seiten eines Verbindungsstegs am Kettenglied befestigbar und/oder ausgebildet ist.
  • Der Boden, der Auflagebereich bzw. die Materiallage ist vorzugsweise aus einem Material ausgebildet, dass einem Verrutschen der Vorrichtung am Objekt entgegenwirkt. Hierbei haben sich insbesondere elastische Materialien als vorteilhaft erwiesen, etwa Materialien mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45. So kann der Boden, der Auflagebereich bzw. die Materiallage beispielsweise aus einem thermoplastischen Elastomer, Naturkautschuk, technischer Kautschuk, Silikon und/oder Neopren ausgebildet werden, etwa einem thermoplastischen Elastomer mit entsprechender Shore A Härte. Andere Bereiche der Magnetaufnahme können aus anderen Materialien hergestellt sein, z. B. aus härteren Kunststoffen. Der Boden, der Auflagebereich bzw. die Materiallage kann daher aus einem anderen Material, insbesondere aus einem weicheren Material und/oder aus einem Material mit einem höheren Haftreibungskoeffizienten (insbesondere gegenüber Metall) als andere und/oder die restlichen Bereiche der Magnetaufnahme und/oder der Vorrichtung hergestellt sein. Zudem kann der Boden, der Auflagebereich bzw. die Materiallage aus einem anderen Material, insbesondere aus einem weicheren Material und/oder aus einem Material mit einem höheren Haftreibungskoeffizienten (insbesondere gegenüber Metall, z. B. lackiert oder pulverbeschichtet), als der Mantelkörper des Kettenglieds oder zumindest Abschnitte davon hergestellt sein. Dies gilt auch dann, wenn Vorrichtung und Kettenglied einstückig ausgebildet sind. Die erwähnten Materialien haben sich insbesondere gegenüber lackierten und pulverbeschichteten Metallen, wie sie häufig in der Möbelindustrie verwendet werden, als besonders geeignet erwiesen. Alternativ oder zusätzlich ist denkbar, andere Materialien zu verwenden, und diese an der Oberfläche zu beschichten. Beispielsweise kann der Matelkörper eines Kettenglieds und/oder die Auflagefläche der Vorrichtung und/oder der Magnet selbst beschichtet werden, insbesondere mit einer rutschhemmenden Schicht (z. B. aus thermoplastischen Elastomeren, Naturkautschuk, technischem Kautschuk, Silikon und/oder Neopren). Die Beschichtung kann durch einen rückstandslos entfernbaren und/oder wiederverwendbaren Klebstoff bereitgestellt werden und/oder einen solchen aufweisen.
  • Der mindestens eine Magnet kann optional so in der Magnetaufnahme vorgesehen sein, dass er vollständig von der Magnetaufnahme umgeben und/oder umhüllt wird, auch luft- und/oder wasserdicht. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Magnete bei Herstellung der Vorrichtung in das Formwerkzeug eingelegt und mit Kunststoff umspritzt werden.
  • Der mindestens eine Magnet ist vorzugsweise als Neodym-Magnet und/oder als Topfmagnet ausgebildet (siehe oben). Der Topfmagnet kann vorzugsweise so an der Vorrichtung vorgesehen sein, dass zur Seite der Vorrichtung, die dem Objekt zugewandt ist, eine deutlich höhere Magnetflussdichte erreicht wird. Gemäß einem weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Kettenglied einer Leitungsführungskette mit einer oder mehreren erfindungsgemäßen Vorrichtungen. Alternativ oder zusätzlich kann das Kettenglied eine oder mehrere Magnetaufnahmen mit mindestens einem Magneten, aufweisen, die in der vorgehend beschriebenen Art ausgebildet sein können (z. B. auch integral mit dem Kettenglied, etwa mit dessen Außenteil oder Mantelkörper).
  • Das Kettenglied kann einen Außenteil oder Mantelkörper aufweisen, der entlang mindestens eines Abschnitts verformbar ist, sodass sich dieser Abschnitt an die Form eines Objekts anpassen kann, an dem das Kettenglied befestigbar ist. Hierzu kann das Kettenglied entlang des Abschnitts mindestens ein Gelenk aufweisen und/oder aus einem verformbaren Material hergestellt sein, z. B. aus einem thermoplastischen Elastomer. Die restlichen Abschnitte des Außenteils oder Mantelkörpers können aus einem anderen Material oder anderen Materialien hergestellt sein. Der Außenteil oder Mantelkörper kann eine oder mehrere Durchbrechungen aufweisen, durch die die Kabel in den Mantelkörper einführbar sind. Im Bereich dieser Durchbrechung/en ist der Mantelkörper gemäß Ausführungsformen der Erfindung vorzugsweise aus einem steiferen Material als entlang des verformbaren Abschnitts ausgebildet. Hierbei können jeweils Materialien mit den zuvor beschriebenen Kennwerten verwendet werden. Für den verformbaren Abschnitt kommen z. B. Materialien mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 in Frage (siehe auch die Kennwerte, die oben bezüglich des ersten und/oder zweiten Abschnitts der Vorrichtung diskutiert werden).
  • Gemäß einem weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Leitungsführungskette mit einer oder mehreren erfindungsgemäßen Vorrichtungen und/oder einem oder mehreren erfindungsgemäßen Kettengliedern. Noch ein weiterer Aspekt betrifft ein Set mit einer Leitungsführungskette und einer oder mehreren erfindungsgemäßen Vorrichtungen. Ein Aspekt der Erfindung betrifft zudem ein Möbelstück oder Möbelstückteil, insbesondere ein Möbelstückbein (wie etwa ein Tischbein), mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung oder einer erfindungsgemäßen Kabelkette.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Leitungsführungskette mit mehreren Kettengliedern und einer Vorrichtung zur Befestigung der Leitungsführungskette an einem Objekt, wobei die Vorrichtung am Anfang und/oder am Ende der Leitungsführungskette vorgesehen ist. Die Vorrichtung weist vorzugsweise eine Befestigungseinrichtung auf, mittels der die Vorrichtung werkzeugfrei an dem Objekt befestigbar und/oder von dem Objekt lösbar ist. In diesem Zusammenhang kam die Befestigungseinrichtung einen oder mehrere Magnete aufweisen.
  • Der Magnet bzw. die Magnete der Vorrichtung sind vorzugsweise so angeordnet, dass die magnetische Anziehungskraft zwischen dem/den Magneten und dem Objekt entlang der und/oder parallel zur Längsrichtung der Leitungsführungskette wirkt. Dabei werden der Magnet bzw. die Magnete durch die Vorrichtung vorzugsweise in Längsrichtung der Leitungsführungskette jenseits des letzten Kettenglieds und/oder hinter dem letzten Kettenglied der Leitungsführungskette angeordnet. Je nach Ausführungsform kann die Vorrichtung auf der Mittelachse des letzten Kettenglieds und/oder spiegelsymmetrisch zu einer Symmetrieebene, die sich durch diese Mittelachse erstreckt, angeordnet sein. Alternativ kann die Vorrichtung so ausgebildet sein, dass die Magnetaufnahmen und/oder die Magnete der Vorrichtung punktsymmetrisch zu dieser Mittelachse des letzten Kettenglieds angeordnet und/oder in regelmäßigen Abständen um diese Mittelachse verteilt (z. B. auf einem Kreis oder einem Kreisbogen) werden.
  • Die Vorrichtung kann das erste und/oder das letzte Glied der Leitungsführungskette bilden.
  • Die Vorrichtung kann einen ersten Abschnitt mit einer Aufnahme für die Leitungsführungskette aufweisen, in der das letzte Kettenglied der Leitungsführungskette befestigbar ist. Die Aufnahme kann beispielsweise so an der Vorrichtung vorgesehen sein, dass sie auf der Mittelachse des letzten Kettenglieds angeordnet wird.
  • Die Aufnahme kann eine oder mehrere Schnapp- und/oder Clips- und/oder Rasteinrichtungen aufweisen, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind. Die Aufnahme kann beispielsweise eine Bajonettverbindung bereitstellen, über die die Leitungsführungskette mit der Aufnahme koppelbar ist. So kann die Aufnahme z. B. eine Bajonettnut aufweisen, die mit einer oder mehreren Nasen und/oder Vorsprüngen eines Steckeransatzes eines Verbindungskörpers des jeweiligen Kettenglieds die Bajonettverbindung bildet.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Aufnahme einen oder mehrere Pins aufweisen, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind. Insbesondere kann die Aufnahme über ein erstes Paar Pins verfügen, wobei vorzugsweise je ein Pin dieses Paares so angeordnet ist, dass er in eine Verbindungsöse der Kettenglieder der Leitungsführungskette eingreift und/oder darin eingeclipst werden kann. Die Aufnahme kann zudem ein zweites Paar Pins aufweisen, dass vorzugsweise ebenfalls so angeordnet ist, dass je ein Pin in eine Verbindungsöse der Kettenglieder eingreift und/oder darin eingeclipst werden kann. Wenn das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift (insbesondere, wenn nur das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift), ist die Leitungsführungskette (insbesondere das letzte Kettenglied) vorzugsweise in Längsrichtung der Kabelkette verschieblich und/oder quer zur Längsrichtung der Kabelkette schwenkbar an der Aufnahme gelagert. Wenn beide Pinpaare in die Verbindungsösen eingreifen, ist die Leitungsführungskette (insbesondere deren letztes Kettenglied) vorzugsweise nicht-schwenkbar und/oder nicht-verschieblich (beispielsweise starr) an der Aufnahme gelagert.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Aufnahme einen oder mehrere Tunnelabschnitte und/oder eine oder mehrere Schnappnasen aufweisen, die mit der Leitungsführungskette koppelbar sind.
  • Die Tunnelabschnitte und/oder die Schnappnasen sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den Verbindungskörper und/oder den Steckeransatz des Verbindungskörpers des Kettenglieds aufnehmen können.
  • Die Aufnahme kann demnach so ausgebildet sein, dass das letzte Kettenglied, insbesondere dessen Steckeransatz und/oder Verbindungsösen, gelenkig in der Aufnahme gelagert werden können. Dabei ist das letzte Kettenglied vorzugsweise um mindestens eine Achse gegenüber der Vorrichtung schwenkbar, wobei die Achse vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung der Leitungsführungskette verläuft. Die Aufnahme kann daher so ausgebildet sein, dass sie eine Pendelbewegung des letzten Kettenglieds gestattet.
  • Gemäß Ausführungsformen der Erfindung kann die Aufnahme eine Rastgabel aufweisen, um den Steckeransatz des Kettenglieds (insbesondere einen Doppelsteckeransatz) aufzunehmen. In diesem Zusammenhang kann die Aufnahme eine oder mehrere Aussparungen aufweisen, um eine bzw. mehrere Endverdickungen des Steckeransatzes (z. B. Kugeln) aufzunehmen. Die eine Aussparung oder die mehreren Aussparungen können kalottenförmig sein.
  • Um das Einführen des Steckeransatzes in die Aufnahme zu erleichtern, kann die Aufnahme (insbesondere, wem diese als Rastgabel ausgebildet ist) eine Einführhilfe bereitstellen. Die Einführhilfe ist vorzugsweise so angeordnet, dass sie das Einführen des Steckeransatzes quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette erleichtert. Dies kann insbesondere bei Verwendung eines Doppelsteckeransatzes an den Kettengliedern von Vorteil sein. Die Einführhilfe ist vorzugsweise als eine Einführschräge ausgebildet, insbesondere wenn ein Querschnitt der Aufnahme quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette betrachtet wird.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Aufnahme, insbesondere eine Schnapp- und/oder Clipseinrichtung der Aufnahme, so ausgebildet sein, dass sie den Außenteil und/oder Mantelkörper eines Kettenglieds aufnimmt. Dabei ist die Aufnahme vorzugsweise so ausgebildet, dass die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette auf das Außenteil des Kettenglieds aufschiebbar ist. Zur Aufnahme des Außenteils kann die Aufnahme einen oder mehrere (z. B. zwei) Tragarme aufweisen.
  • Die Aufnahme kann optional eine Verdrehsicherung bereitstellen, die das darin aufgenommene Kettenglied daran hindert, sich um die Längsrichtung der Leitungsführungskette (bzw. die Mittelachse des Kettenglieds) zu verdrehen. Die Verdrehsicherung kann durch eine Kopplung des Außenteils des Kettenglieds und/oder des Steckeransatzes mit der Aufnahme bereitgestellt werden.
  • Neben dem ersten Abschnitt kann die Vorrichtung einen zweiten Abschnitt aufweisen, an dem die Befestigungseinrichtung vorgesehen ist. Der zweite Abschnitt weist vorzugsweise eine erste Seite auf, die bei Befestigung der Vorrichtung an dem Objekt (insbesondere an einem Möbelstück oder an einem Tischbein) an diesem Objekt anliegt. Der zweite Abschnitt kann zudem eine zweite Seite aufweisen von der sich der erste Abschnitt der Vorrichtung wegerstrecken kann (z. B. senkrecht).
  • Der zweite Abschnitt der Vorrichtung kann so ausgebildet sein, dass er sich der Form des Objekts, an dem die Vorrichtung befestigt wird, anpasst. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da sich die Vorrichtung in diesem Fall an die Form des Tisches oder dessen Komponenten, wie etwa an die Form eines Kabelkanals und/oder an die Form des Tischbeins flexibel anpassen kann.
  • Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung insgesamt aus einem flexiblen, elastischen oder sehr elastischen Material ausgebildet sein. Alternativ kann der zweite Abschnitt aus einem weicheren und/oder flexibleren und/oder elastischeren Material als der erste Abschnitt hergestellt sein. So wird vorzugsweise zumindest der zweite Abschnitt aus einem Elastomer oder Silikon ausgebildet (vollständig oder zumindest teilweise).
  • Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt ein Gelenk oder mehrere Gelenke (z. B. zwei, drei oder vier Gelenke aufweisen). Dabei ist der zweite Abschnitt an den Gelenken vorzugsweise flexibler als an den übrigen Teilen (bzw. zwischen den Gelenken) gestaltet. Dadurch wird es möglich, zwischen den einzelnen Gelenken starre Abschnitte vorzusehen und/oder unverformbare Komponenten (wie etwa Magnete) anzuordnen. Die Gelenke sind vorzugsweise so vorgesehen, dass sie eine Verschwenkung von Teilen des zweiten Abschnitts um eine Achse, die senkrecht zur Längsrichtung der Leitungsführungskette ist, gestatten.
  • Wie bereits vorgehend erläutert, können solche Gelenke z. B. als Filmscharniere ausgebildet sein. Die Materialstärke im Bereich der Gelenke kann z. B. höchstens 1,5 mm, höchstens 1 mm oder höchstens 0,5 mm betragen. Insofern kann die Vorrichtung alle Merkmale aufweisen, die diesbezüglich oben beschrieben wurden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt ein oder mehrere Löcher und/oder ein oder mehrere Durchbrüche aufweisen, über die der zweite Abschnittt mittels zusätzlicher Haltemittel am Objekt befestigt werden kann (so können die Löcher und/oder Durchbrüche z. B. zur Durchführung einer Schraube, eines Führungsstabs und/oder eines Zugentlastungsseils dienen).
  • Der zweite Abschnitt kann optional einen, zwei, drei, vier oder mehr Arme aufweisen. Die Arme sind vorzugsweise jeweils an einem ersten Ende mit der Vorrichtung verbunden (z. B. mit denn ersten Abschnitt). Die Arme sind vorzugsweise gegenüber dem ersten Abschnitt beweglich, so dass ein an diesen Armen vorgesehener Magnet flexibel am Objekt positioniert werden kann. Die Arme können z. B. zumindest abschnittsweise aus Gummi, thermoplastischen Elastomeren, Polypropylen oder Silikon hergestellt sein. Insbesondere kann dieses Material weicher als das Material des ersten Abschnitts sein.
  • Die Arme weisen vorzugsweise jeweils ein gegenüberliegendes, weites Ende auf. An diesem zweiten Ende ist vorzugsweise jeweils eine Magnetaufnahme und/oder ein Magnet vorgesehen. Das zweite Ende ist vorzugsweise frei und nicht an der Vorrichtung fixiert, wodurch eine sehr hohe Flexibilität und Anpassbarkeit der Arme erreicht werden kann.
  • Die Befestigungseinrichtung ist vorzugsweise so gestaltet, dass neben dieser Befestigungseinrichtung keine weiteren Befestigungsmittel erforderlich sind, um die Leitungsführungskette über die Vorrichtung am Objekt zu befestigen. Insbesondere ist bevorzugt, dass neben der durch die Vorrichtung bereitgestellten Magnetkraft keine weiteren Befestigungsmittel erforderlich sind. Insbesondere am Ende der Leitungsführungskette (z. B. am letzten Kettenglied und/oder jenseits des letzten Kettenglieds) sind vorzugsweise keine weiteren Vorrichtungen erforderlich. Vorzugsweise genügt dabei allein die Magnetkraft.
  • Zu diesem Zweck stellen die Magnete der Befestigungseinrichtung (insbesondere die Magnete einer einzelnen Vorrichtung) vorzugsweise insgesamt eine Haltekraft in Längsrichtung der Leitungsführungskette von mindestens 10 N, 20 N, 30 N, 40 N, 50 N oder 60 N bereit. Um sicherzustellen, dass die Vorrichtung werkzeugfrei vom Objekt entfernt werden kann, wird dabei vorzugsweise eine maximale Abzugskraft von 150 N, 100 N oder 50 N nicht überschritten (z. B. quer und/oder in Längsrichtung der Leitungsführungskette).
  • Der zweite Abschnitt weist vorzugsweise eine oder mehrere Magnetaufnahmen auf, in denen vorzugsweise jeweils mindestens ein Magnet angeordnet ist. Die Magnetaufnahmen sind vorzugsweise so ausgebildet, dass ein direkter körperlicher Kontakt zwischen dem jeweiligen Magneten und dem Objekt verhindert wird. Hierzu wird der aufgenommene Magnet vorzugsweise durch die Magnetaufnahme von dem Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt wird, beabstandet. Die Magnetaufnahme ist daher vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den aufgenommenen Magneten von der ersten Seite des zweiten Abschnitts beabstandet. Auf diese Weise kann ein Kratzschutz ausgebildet werden, um zu verhindern, dass der Magnet (insbesondere ein nicht-beschichteter Magnet) das Objekt zerkratzt. Der Kratzschutz kann beispielsweise durch eine Materiallage und/oder Abschnitte bereitgestellt werden, die über den Magneten hervorstehen.
  • Zu diesem Zweck kann die Magnetaufnahme beispielsweise als ein zum Objekt geöffnetes Profil (z. B. ein Profil und/oder eine Tasche) ausgebildet sein, wobei das Profil vorzugsweise Rastnasen und/oder Vorsprünge aufweist, die ein Herausspringen des Magneten aus dem Profil verhindern. Alternativ oder zusätzlich kann die Magnetaufnahme so ausgebildet sein, dass zwischen dem Magneten und dem Objekt eine Materiallage angeordnet wird. Diese Materiallage ist vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung der Leitungsführungskette und/oder senkrecht zur Mittelachse des letzten Kettenglieds angeordnet. Sofern das letzte Kettenglied über einen Steckeransatz verfügt, kann die Materiallage auch senkrecht zu der bzw. den Steckerachsen des Kettenglieds angeordnet sein. Die Materiallage verfügt vorzugsweise über eine Wandstärke von höchstens 1 mm, höchstens 0,5 mm oder höchstens 0,2 mm, wobei diese Wandstärke vorzugsweise geringer als eine, zwei oder alle übrigen Wände der Magnetaufnahmen ist. Vorzugsweise hat die Materiallage eine Wandstärke von höchstens 75% oder 50% der dünnsten der anderen Wände der Magnetaufnahme.
  • Die Vorrichtung, insbesondere dessen zweiter Abschnitt (und insbesondere dessen erste Seite), stellt vorzugsweise eine Rutschsicherung bereit, die einem Verrutschen der Vorrichtung am Objekt entgegenwirkt. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung insbesondere über einen Auflagebereich verfügen, der zumindest teilweise aus einem Material hergestellt ist, dass eine Shore-A-Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann der Auflagebereich eine rutschhemmende Beschichtung aufweisen. Dabei kann der Auflagebereich insbesondere durch die Materiallage der Magnetaufnahme ausgebildet sein, die zwischen dem darin aufgenommenen Magneten und dem Objekt ausgebildet wird. Alternativ oder zusätzlich können entlang des Auflagebereichs Puffer (z. B. sogenannte „Bumpon” Elastikpuffer der Firma 3M) vorgesehen sein.
  • Erfindungsgemäß können unterschiedliche Magnete in Verbindung mit der Magnetaufnahme verwendet werden. So kann beispielsweise mindestens einer der Magnete als Topfmagnet ausgebildet sein. Die Magnete können ferner im Querschnitt eine runde, längliche, ovale, quadratische oder rechteckige Form haben. Ferner können der bzw. die Magnet/e auf wenigstens einer Seite beschichtet sein, beispielweise mit Neopren, Gummi, Silikon, Polypropylen und/oder einem thermoplastischen Elastomer (z. B. mittels eines Gummiersprays).
  • Bevorzugt können jedoch günstige Standardmagneten in der Magnetaufnahme vorgesehen werden. Solche Magneten können insbesondere die Form eines Prismas mit rechteckiger oder quadratischer Grundfläche oder eine zylindrische Form (insbesondere mit kreisförmiger Grundfläche) haben und weisen vorzugsweise keine Beschichtung mit rutschhemmenden Materialien auf. Durch die Verwendung solcher Magnete können die Kosten für einzelne Vorrichtungen erheblich reduziert werden. Bei diesen Standardmagneten kann es sich optional um einen Magneten handeln, der kein Topfmagnet ist.
  • Der bzw. die Magnete sind in den jeweiligen Magnetaufnahmen vorzugsweise eingelegt, eingeklemmt, eingeklebt, eingeschraubt und/oder eingepresst. Alternativ oder zusätzlich können der bzw. die Magnete teilweise oder ganz umgossen und/oder umhüllt sein. Vorzugsweise sind der bzw. die Magnete in der bzw. den Magnetaufnahmen befestigbar und/oder werkzeugfrei aus diesen entnehmbar. Die Magnetaufnahme kann den jeweiligen Magneten zu diesem Zweck von mindestens vier, fünf oder sechs Seiten umgeben, vorzugsweise in mindestens einer Umfangsrichtung vollständig. Die Magnetaufnahme kann so ausgebildet sein, dass der jeweilige Magnet im Wesentlichen in Längsrichtung der Leitungsführungskette in die Magnetaufnahme einführbar und/oder aus dieser entnehmbar ist. Dabei kann der Magnet vorzugsweise von der zweiten Seite des zweiten Abschnitts in Richtung zur ersten Seite des zweiten Abschnitts in die Magnetaufnahme eingeführt werden.
  • Die Kettenglieder der Leitungsführungskette können quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette eine erste Ausdehnung und eine zweite Ausdehnung haben, wobei die erste Ausdehnung vorzugsweise senkrecht zur zweiten Ausdehnung gemessen wird. Die Vorrichtung hat parallel zur ersten Ausdehnung vorzugsweise eine erste Dimension, die vorzugsweise geringer als die ersten Ausdehnung ist, und parallel zur zweiten Ausdehnung eine zweite Dimension, die vorzugsweise geringer als die zweite Ausdehnung ist. Bei Sicht entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette steht die Vorrichtung vorzugsweise nicht über die Kettenglieder (insbesondere nicht über das letzte Kettenglied) hervor. Bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, ist der äußere Umriss der Vorrichtung vorzugsweise kleiner als der äußere Umriss der Kettenglieder. Anders gesagt wird bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, der äußere Umriss der Vorrichtung vorzugsweise innerhalb des äußeren Umrisses der Kettenglieder angeordnet. Alternativ kann der äußere Umriss der Vorrichtung bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, jedoch auch größer als der äußere Umriss der Kettenglieder sein und/oder außerhalb des äußeren Umrisses der Kettenglieder angeordnet werden. Die Kettenglieder der Leitungsführungskette können in Längsrichtung der Leitungsführungskette eine Länge haben, die größer als eine Länge des zweiten Abschnitts in Längsrichtung der Leitungsführungskette ist.
  • Der erste und/oder der zweite Abschnitt kann beispielsweise aus Kunststoff oder Metall ausgebildet sein. Der erste und der zweite Abschnitt können zudem aus denselben oder aus verschiedenen Materialien ausgebildet sein.
  • Der erste und der zweite Abschnitt können integral miteinander und/oder einstückig ausgebildet sein. Alternativ können der erste und der zweite Abschnitt separat ausgebildet und miteinander verbindbar sein, wobei der zweite Abschnitt beispielsweise auf den ersten Abschnitt aufschiebbar (beispielsweise quer zur oder in der Längsrichtung der Leitungsführungskette) gestaltet sein kann. Insbesondere kann der zweite Abschnitt eine Aufnahme für den ersten Abschnitt bilden, die den ersten Abschnitt auf mindestens 4 Seiten umgeben kann. Diese Aufnahme kann als eine Tasche ausgebildet sein.
  • Die Aufnahme für den ersten Abschnitt kann einen Außendurchmesser haben, der gleich groß oder kleiner als ein Außendurchmesser eines (vorzugsweise zylindrischen) Magneten ist, der am zweiten Abschnitt aufgenommen wird. Dabei kann der Außendurchmesser der Aufnahme einem Außendurchmesser des Verbindungsabschnitts der Kettenglieder entsprechen. Der Außendurchmesser des Verbindungsabschnitts der Kettenglieder kann daher ebenfalls gleich groß wie oder kleiner als ein Außendurchmesser des Magneten sein. Ein Außenteil der Kettenglieder kann größer oder ähnlich groß wie der Magnet sein. Sofern die Kettenglieder einen runden Außenteil haben, kann dieser insbesondere einen Außendurchmesser aufweisen, der gleich groß oder größer als ein Außendurchmesser des Magneten ist.
  • Alternativ kann der (insbesondere zylindrische) Magnet einen Außendurchmesser aufweisen, der gleich groß oder kleiner wie ein Außendurchmesser des ersten Abschnitts und/oder wie ein Außendurchmesser der Verbindungskörper der Kettenglieder ist. In diesem Fall kann der zweite Abschnitt einen Außendurchmesser aufweisen, der größer als ein Außendurchmesser des Magneten und/oder als ein Außendurchmesser des ersten Abschnitts ist, wobei der Außendurchmesser des zweiten Abschnitts vorzugsweise kleiner als ein Außendurchmesser des Außenteils der Kettenglieder ist.
  • Der zweite Abschnitt hat vorzugsweise einen Außendurchmesser von über 15 mm oder über 20 mm. Alternativ oder zusätzlich hat der zweite Abschnitt vorzugsweise einen Außendurchmesser von höchstens 60 mm, höchstens 50 mm, höchstens 30 mm oder höchstens 25 mm.
  • Der Außendurchmesser des Magneten kann größer als dessen Länge in Längsrichtung der Leitungsführungskette sein. Der Magnet ist bei entsprechenden Ausführungsformen daher vorzugsweise im Wesentlichen quer zur Längsrichtung der Kabelkette abgeordnet.
  • Je nach Ausgestaltung kann der zweite Abschnitt beispielsweise als eine Hülse ausgebildet sein. Die Hülse weist dabei vorzugsweise an einem Ende eine Öffnung auf, durch die mindestens ein Magnet in die Hülse eingelegt werden kann. Die Öffnung ist vorzugsweise an dem Ende der Hülse vorgesehen, das dem letzten Kettenglied der Leitungsführungskette zugewandt ist. Sofern der erste Abschnitt integral mit dem zweiten Abschnitt ausgebildet ist, wird der Magnet vorzugsweise in die Öffnung eingelegt, bevor der das letzte Kettenlied der Leitungsführungskette am ersten Abschnitt befestigt wird. Sofern der der erste Abschnitt separat vom zweiten Abschnitt ausgebildet ist, kann dieser so gestaltet werden, dass er durch die Öffnung in die Hülse einführbar ist, wobei vorzugsweise der gesamte erste Abschnitt in der entsprechenden Aufnahme, des zweiten Abschnitts Platz findet. In diesem Fall wird vorzugsweise mindestens ein Magnet in den zweiten Abschnitt eingelegt, bevor der erste Abschnitt in diesen eingeführt wird, sodass der Magnet vorzugsweise zwischen einem Boden der Hülse und dem eingeführten ersten Abschnitt angeordnet und/oder gehalten wird.
  • Die Hülse kann eine oder mehrere Rastvorrichtungen aufweisen, die einem Herausfallen des eingeführten Magneten und/oder des eingeführten ersten Abschnitts entgegenwirken. Eine solche Rastvorrichtung kann beispielsweise durch eine Hinterschneidung, die die Öffnung der Hülse zumindest abschnittsweise umgibt, gebildet werden. Diese Hinterschneidung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den ersten Abschnitt zumindest abschnittsweise oder vollständig umgreift. Die Hinterschneidung kann im Bereich der Öffnung oder von dieser beabstandet ausgebildet sein. Die Hinterschneidung kann zumindest abschnittsweise um eine innere Umfangsfläche des zweiten Abschnitts verlaufen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann eine solche Rastvorrichtung durch eine Nut und/oder einen Vorsprung gebildet werden, die/der zumindest teilweise oder vollständig um den Umfang des ersten Abschnitts verläuft (insbesondere um einen Außenumfang). Die Nut und/oder der Vorsprung können um einen Außenumfang des ersten Abschnitts verlaufen und/oder eine Stufe oder Hinterschneidung ausbilden, die mit der Hinterschneidung des zweiten Abschnitts zusammenwirken kann, um die Rastvorrichtung bereitzustellen. Um das Einführen des ersten Abschnitts in die Aufnahme des zweiten Abschnitts zu erleichtern, kann der erste und/oder der zweite Abschnitt eine entsprechende Fase aufweisen.
  • Die Hülse kann optional aus einem relativ weichen Material hergestellt sein, insbesondere einem Material, dass weicher als das Material der Verbindungskörper de Kettenglieder ist. Verwendet werden kann beispielsweise ein thermoplastisches Elastomer, Silikon, Neopren, Gummi oder Polypropylen.
  • Vorzugsweise weist das Material der Hülse eine Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 auf. Der erste Abschnitt ist vorzugsweise aus einem härteren Material als die Hülse hergestellt.
  • Der zweite Abschnitt kann optional einen Rahmen bildet, der eine Durchgangsöffnung bereitstellt, durch die Kabel, die in der Leitungsführungskette aufgenommen sind, durch den zweiten Abschnitt geführt werden können. Die Vorrichtung ist dabei vorzugsweise so gestaltet, dass die Aufnahme des ersten Abschnitts für das Kettenglied bezüglich der Durchgangsöffnung mittig angeordnet wird. Der Rahmen kann spiegelsymmetrisch zu einer Symmetrieebene der Kettenglieder sein. Vorzugsweise ist der Rahmen um die Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet.
  • Je nach Ausführungsform kann der Rahmen geschlossen oder geöffnet sein, wobei der Rahmen in letzterem Fall mindestens eine Durchbrechung aufweisen kann, durch die die Kabel in die Durchgangsöffnung einführbar sind. So kann der Rahmen beispielsweise polygonal. kreisförmig, kreisbogenförmig, hufeisenförmig oder U-förmig sein, insbesondere bei Sicht entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette. Dabei kann der Rahmen im Wesentlichen flach sein und/oder er kann sich im Wesentlichen quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette erstrecken.
  • Vorzugsweise ist entlang des Rahmens mindestens eine Magnetaufnahme vorgesehen, in der mindestens ein Magnet angeordnet ist. Stärker bevorzugt sind mindestens zwei Magnetaufnahmen bereitgestellt.
  • Die Vorrichtung kann optional durch zwei separate Teilelemente gebildet werden, wobei vorzugsweise je ein Teilelement an einer Verbindungsöse des letzten Kettenglieds vorgesehen ist. Dabei kann ein Pin eines jeweiligen Pinpaars jeweils an einem der Teilelemente vorgesehen sein.
  • Desweiteren kann die Vorrichtung, insbesondere deren zweiter Abschnitt, in Form eines Rings ausgebildet sein. Der Ring wird vorzugsweise durch einen oder mehrere Ringabschnitte gebildet, wobei zwischen den Ringabschnitten Durchbrechungen vorgesehen sein können, durch die Kabel in den Ring einführbar sind. Der Ring kann somit den Außenteil des letzten Kettenglieds der Kabelkette bilden. Die Ringabschnitte können jeweils eine oder mehrere Magnete bzw. darin vorgesehene Magnete aufweisen. Alternativ können die Ringabschnitte selbst durch einen (ringabschnittsförmigen) Magneten gebildet werden.
  • Die Vorrichtung ist vorzugsweise vom letzten Kettenlied trennbar und/oder separat von diesem ausgebildet und kann mit dem Kettenglied verbunden werden. Optional kann die Vorrichtung jedoch auch einstückig mit einem Kettenglied (z. B. einstückig mit dem Außenteil und/oder einstückig mit dem Verbindungskörper des Kettenglieds) ausgebildet sein, beispielsweise über ein 2-K-Spritzgussverfahren. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann optional auch als „Magnetadapter” bezeichnet werden.
  • Gemäß einer besonders kostengünstigen Ausgestaltung der Vorrichtung kann auch ein Magnet etwa über eine stoffschlüssige Verbindung (etwa Verschweißen oder Verkleben) oder eine Befestigungseinrichtung (etwa eine Schraube oder ein Niet) direkt mit einem Kettenglied der Kabelkette (insbesondere dem letzten Kettenglied) gekoppelt sein. Bei Verwendung einer Befestigungseinrichtung kann diese insbesondere im Tunnelabschnitt des Kettenglieds (welcher der Durchführung eines Zugseils oder Montagestabs dient) verankert sein (etwa eingeschraubt). Alternativ oder zusätzlich kann im Steckeransatz des Kettenglieds eine Öffnung und/oder ein Loch vorgesehen sein, in dem die Befestigungseinrichtung verankert wird.
  • Bei Verwendung einer Befestigungseinrichtung kann der Magnet (z. B. der Topfmagnet) ein Durchgangsloch aufweisen, durch das die Befestigungseinrichtung hindurchgeführt wird. Alternativ oder zusätzlich kann der Magnet in einer Magnetaufnahme (etwa einer Aufnahme aus Plastik) vorgesehen sein, die dann am jeweiligen Kettenglied befestigt wird (z. B. mittels stoffschlüssiger Verbindung oder mittels der Befestigungseinrichtung).
  • Im Rahmen dieser Ausgestaltung bietet sich insbesondere die Verwendung eines Topfmagneten an. Die Vorrichtung gemäß dieser Ausgestaltung kann aus einem Topfmagneten, einer Befestigungseinrichtung und optional noch einer Magnetaufnahme (etwa aus Plastik), die gleichzeitig als Kratzschutz dienen kann, bestehen.
  • Weitere Aspekte der Erfindung betreffen insbesondere ein Objekt, wie etwa einen Tisch (z. B. einen Schreibtisch, insbesondere einen höhenverstellbaren Schreibtisch) oder andere Möbel oder Tischkomponenten (wie etwa ein Tischbein oder ein Kabelkanal) mit einer erfindungsgemäßen Leitungsführungskette und/oder einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die Erfindung stellt folglich verbesserte Vorrichtungen zur Befestigung von Leitungsführungsketten bereit, die einerseits einfach montierbar sind und andererseits eine ausreichende Haltekraft zur Verfügung stellen. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen können zudem am Einsatzort flexibel an unterschiedlichen Objekten befestigt, bei Bedarf im befestigten Zustand verschoben und von diesen anschließend wieder abgenommen werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Dies ist insbesondere bei der Umgestaltung von Büroräumen von großem Vorteil, weil die erfindungsgemäße Haltevorrichtung an unterschiedlichen Objekten (insbesondere an unterschiedlichen Tischbeinen) befestigt werden kann und dort, wo sie befestigt war, keine Kratzer oder anderweitige Spuren hinterlässt. Der Benutzer kann die Vorrichtung daher entsprechend den individuellen Raumerfordernissen befestigen und die Befestigung im Falle der Veränderung der Raumgestaltung auch nachträglich anpassen. Dieselbe Vorrichtung kann anschließend an einem anderen Objekt erneut befestigt werden, vorzugsweise ohne dass hierfür Ersatzteile erforderlich sind.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es handelt sich dabei lediglich um schematische Darstellungen, die häufig zur Verdeutlichung bestimmter Aspekte andere (optionale) Strukturen nicht darstellen oder aber auch verschiedene optionale, miteinander einhergehende Aspekte in einer Darstellung berücksichtigen. Gleiche Bezugszeichen weisen in diesem Zusammenhang auf äquivalente, ähnliche, vergleichbare oder gleiche Bauteile in den dargestellten Ausführungsformen hin.
  • Die gezeigten Ausführungsformen können innerhalb des Schutzumfangs der Ansprüche in vielerlei Hinsicht verändert werden. Die Offenbarung der Figuren soll den Schutzumfang der Erfindung nicht beschränken. Dabei ist zu beachten, dass die Merkmale der obengenannten Ausführungsformen in einer einzigen Ausführungsform kombiniert werden können. Ausführungsformen der Erfindung können daher je nach Ausgestaltung alle oder nur einige der obengenannten Merkmale aufweisen. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 2 die Vorrichtung von 1 mit einem Befestigungsgurt gemäß einer ersten Variante;
  • 3 die Vorrichtung von 1 mit einem Befestigungsgurt gemäß einer zweiten Variante;
  • 4 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 5 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäße einer dritten Ausführungsform;
  • 6 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform;
  • 7A eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform;
  • 7B bis 7E erfindungsgemäße Varianten der Ausführungsform von 7A;
  • 7F eine weitere erfindungsgemäße Variante der Ausführungsform von 7A;
  • 8 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungsform bei Befestigung an einer Leitungsführungskette;
  • 9 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer siebten Ausführungsform bei Befestigung an einem Kabelkettenglied;
  • 10 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer achten Ausführungsform;
  • 11A und 11B eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer neunten Ausführungsform;
  • 12 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zehnten Ausführungsform bei Befestigung an einem Kabelkettenglied;
  • 13 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer elften Ausführungsform;
  • 14 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zwölften Ausführungsform;
  • 15 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer dreizehnten Ausführungsform;
  • 16 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer vierzehnten Ausführungsform;
  • 17 eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform an einem Ende einer Leitungsführungskette;
  • 18 eine Abwandlung der Ausführungsform von 17;
  • 19 eine Einführhilfe, die in Verbindung mit der Vorrichtung von 17 oder 18 verwendet werden kann;
  • 20 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verwendung an einem Ende einer Leitungsführungskette gemäß einer weiteren Ausführungsform;
  • 21 eine Abwandlung der Vorrichtung von 20;
  • 22 eine schematische Teilansicht einer Magnetaufnahme der Vorrichtung gemäß 21;
  • 23 eine weitere erfindungsgemäße Abwandlung der Ausführungsform von 20;
  • 24 bis 35 erfindungsgemäße Vorrichtungen zur Anbringung an einem Ende der Leitungsführungskette gemäß weiteren Ausführungsformen der Erfindung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform. Die Vorrichtung weist einen ersten Abschnitt 10 und einen zweiten Abschnitt 20 auf, wobei letzterer im Wesentlichen flächig und/oder plattenförmig ausgebildet ist. Dabei weist der zweite Abschnitt 20 eine erste Seite 21 (in der Zeichnung verdeckt) und eine dieser gegenüberliegende zweite Seite 22 sowie eine sich dazwischen erstreckenden Umfangsabschnitt auf. Die erste Seite 21 ist so ausgebildet, dass sie bei Befestigung der Vorrichtung an einem Objekt an diesem anliegt und kann daher mit einer ersten konkaven Kontaktfläche 23 versehen werden, um bei runden und/oder ovalen Objekten eine größere Kontaktfläche bereitzustellen. Seitlich der ersten Kontakfläche 23 können ein erster Abschnitt 26A und ein zweiter Abschnitt 26B einer geraden Kontaktfläche vorgesehen sein.
  • Der erste Abschnitt 10 verfügt über eine Aufnahme 12 für ein Kettenglied. Die Aufnahme 12 ist mit zwei Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen 13 versehen, die bei der Ausführungsform von 1 jeweils zur Aufnahme eines Steckeransatzes des Kettenglieds ausgebildet sind. Die Aufnahme 12 ist über einen (optionalen) Steg 16 mit dem zweiten Abschnitt 20 (insbesondere mit der zweiten Seite 22) verbunden. Der Steg 16 erstreckt sich dabei im Wesentlichen senkrecht zum zweiten Abschnitt 20 von diesem weg. Der erste Abschnitt 10 kann ferner mit einer Öffnung 17 versehen werden, die ein Zugentlastungsseil und/oder einen Führungs- oder Montagestab, der entlang der Leitungsführungskette vorgesehen ist, aufnehmen kann. Die Öffnung 17 kann als Schnappvorrichtung für den Montagestab ausgebildet sein.
  • Wie anhand von 2 und 3 ersichtlich ist, kann die Vorrichtung von 1 zur Befestigung an einem Tischbein T mit einer Befestigungseinrichtung 24 in Form eines Befestigungsgurtes 25 ausgebildet sein. Der zweite Abschnitt 20 weist zu diesem Zweck eine erste Gurtaufnahme 27A und eine zweite Gurtaufnahme 27B auf, durch die der Befestigungsgurt 25 jeweils durchgefädelt werden kann. Falls eine zusätzliche Fixierung erwünscht ist, können ein oder mehrere Löcher 32 im zweiten Abschnitt 20 vorgesehen sein (siehe 1).
  • Wie ferner anhand von 2 und 3 erkennbar ist, erlaubt der Befestigungsgurt 25 die Fixierung der Vorrichtung an Objekten von unterschiedlichem Umfang und/oder Querschnitt. Die Vorrichtung kann beispielsweise mit demselben Befestigungsgurt 25 sowohl an einem rechteckigen oder quadratischen Tischbein T (siehe 2) als auch an einem runden Tischbein T (siehe 3) angebracht werden. Dem Anwender stehen dabei verschiedene Varianten offen, wie er den Befestigungsgurt 25 durch die Gurtaufnahmen 27A, 27B führt. Er kann beispielsweise, wie in 2 gezeigt, den Befestigungsgurt 25 von der zweiten Seite 22 durch die erste Aufnahme 27A über die erste Seite 21 und dann wieder durch die zweite Gurtaufnahme 27B zur zweiten Seite 22 führen. Da hierdurch die geraden Kontaktflächenabschnitte 26A, 26B exponiert werden, kann dies insbesondere bei der Anbringung an geraden Oberflächen von Vorteil sein. Alternativ kann der Befestigungsgurt 25, wie in 3 gezeigt, jedoch auch von der ersten Seite 21 durch die erste Gurtaufnahme 27A auf die zweite Seite gefädelt, über die zweite Seite 22 geführt und dann durch die zweite Gurtaufnahme 27B zur ersten Seite 21 gefädelt werden. Dies kann für runde oder ovale Tischbeine T von Vorteil sein, weil die gewölbte Kontaktfläche 23 exponiert wird.
  • 4 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform. Die Vorrichtung unterscheidet sich dabei von der Ausführungsform gemäß 1 dadurch, dass der zweite Abschnitt 20 eine Gurtaufnahme 27C aufweist, die in Richtung der Längsachse und/oder in Richtung quer zur Längsachse einer an der Vorrichtung befestigten Leitungsführungskette geöffnet ist. Dies ermöglicht, die Vorrichtung nach Befestigung des Befestigungsgurtes 25 am jeweiligen Objekt auf den Befestigungsgurt 25 aufzuschieben und/oder sie von diesem abzuziehen. Die Öffnung, die die Gurtaufnahme 27C bereitstellt, erstreckt sich durch den gesamten zweiten Abschnitt 20, wobei die Umfangswand des zweiten Abschnitts 20 in Längsrichtung der Leitungsführungskette zu einer Seite hin geöffnet ist. Zusätzlich zu der Gurtaufnahme 27C können natürlich eine oder beide der Gurtaufnahmen 27A, 27B von 13 vorgesehen sein.
  • 5 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform. Diese unterscheidet sich im Wesentlichen durch die Gestaltung der Aufnahme 12 von der Ausführungsform von 1. So ist bei der Ausführungsform von 5 die Aufnahme 12 mit einer einzigen Schnapp- und/oder Klipseinrichtung 13 versehen, um einen Verbindungskörper eines Kettenglieds aufzunehmen. Dabei ist ein Vorsprung 18 in der Aufnahme 12 angebracht. Dieser kann so gestaltet sein, dass er in eine entsprechende Aussparung am Verbindungskörper des Kettenglieds eingreift und so der Verdrehung einer in der Aufnahme 12 befestigten Leitungsführungskette entgegenwirkt. Zudem wird ein zweiter Abschnitt 20 gezeigt, der mit mehreren Löchern oder Aussparungen 32 zur Aufnahme von Schrauben versehen ist. Diese können, wie in 5 dargestellt. auch im Bereich der Gurtaufnahmen 27A, 27B vorgesehen sein. Für den Fachmann dürfte anhand der vorliegenden Offenbarung klar sein, dass der erste Abschnitt 10 der Ausführungsform von 5 ebenso mit einem zweiten Abschnitt 20 gemäß einer der Ausführungsformen von 1 bis 4 kombiniert werden kann.
  • 6 zeigt eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der zweite Abschnitt 20 verfügt hierbei über eine Befestigungseinrichtung 24 in Form eines Magneten 28, der auf der ersten Seite 21 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen ist. Der erste Abschnitt 10 entspricht dabei dem ersten Abschnitt 10 der Ausführungsformen gemäß 14. Es kann jedoch auch ein erster Abschnitt 10 gemäß der Ausführungsform von 5 vorgesehen sein.
  • Der Magnet 28 der Ausführungsform von 6 ermöglicht eine unmittelbare Befestigung der Vorrichtung an ferromagnetischen Objekten, insbesondere ferromagnetischen Tischbeinen. Der Magnet 28 kann beispielsweise ein Neodym-Magnet sein.
  • 7A zeigt eine fünfte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der zweite Abschnitt 20 verfügt hierbei über zwei Gelenke 33 (wobei allerdings auch nur ein Gelenk oder mehr als zwei Gelenke verwendet werden können), die eine Anpassung der Form des zweiten Abschnitts 20 an die Oberfläche des jeweiligen Objekts ermöglichen. Dabei verläuft die Drehachse der Gelenke 33 vorzugsweise in Längsrichtung einer an der Vorrichtung angebrachten Kabelkette. Die Gelenke 33 können beispielsweise entsprechend der Darstellung von 7A als Filmgelenke oder -scharniere integral mit dem zweiten Abschnitt 20 ausgebildet sein. Der zweite Abschnitt 20 kann eine Höhe H (die insbesondere als der Abstand zwischen der ersten Seite 21 und der zweiten Seite 22 definiert werden kann), eine Tiefe T (die insbesondere als die Ausdehnung in Längsrichtung einer an der Vorrichtung vorzusehenden bzw. vorgesehenen Kette definiert werden kann) und eine Breite B aufweisen (die insbesondere als die Ausdehnung quer zur Längsrichtung einer an der Vorrichtung vorzusehenden bzw. vorgesehenen Kette definiert werden kann).
  • Die Teile des zweiten Abschnitts 20, die nicht ein Gelenk 33 aufweisen, sind verglichen mit den Gelenken 33 relativ starr ausgebildet (was beispielsweise durch die Formgebung und/oder die Wandstärken erreicht werden kann). Dabei können entlang dieser Teile insbesondere Aufnahmen 29 vorgesehen sein, die jeweils das Einsetzen eines Magneten und/oder das Durchfädeln eines Befestigungsgurtes erlauben. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Aufnahmen 29 als ein Profil ausgebildet, das im Querschnitt geschlossen ist. So wird an der ersten Seite 21, die mit dem Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt wird, in Kontakt kommt, eine Materiallage 30 gebildet, die eine Berührung des Objekts durch einen in der Aufnahme 29 vorgesehenen Magneten vermeidet. Einem Zerkratzen des Objekts durch den aufgenommenen Magneten wird daher entgegengewirkt. Zudem wird einem Zersplittern der Magnete entgegengewirkt. Zwischen dem/den Magnet/en und dem Tischbein ist somit vorzugsweise eine Wand und/oder Materiallage 30 ausgebildet, die beispielsweise eine Wandstärke von 0,1 mm bis 1 mm, 0,3 mm bis 1 mm, 0,5 mm bis 2 mm oder 1 mm bis 3 mm aufweisen kann. Die Wanddicke kann höchstens 7 mm, höchstens 5 mm, höchstens 4 mm, höchstens 3 mm oder höchstens 1 mm betragen.
  • Die Aufnahmen 29, insbesondere das Profil, das diese Aufnahmen 29 bildet, können zudem Seitenwände 31 aufweisen. Diese Seitenwände können optional eine größere Wandstärke als die Materiallage 30 aufweisen, z. B. mindestens 1,5 mm oder mindestens 2 mm. Dadurch kann eine bessere Füllung der Spritzgussform erreicht werden. Die Wandstärke der Gelenke 33, die Materiallage 30 und/oder die Seitenwände 31 ist vorzugsweise deutlich geringer als die Tiefe des zweiten Abschnitts 20 und/oder des ersten Abschnitts 10 (z. B. in einem Verhältnis von mindestens 1 zu 3, mindestens 1 zu 4 oder, mindestens 1 zu 5.
  • Gemäß Ausführungsformen der Erfindung weist die Vorrichtung zumindest zwei und vorzugsweise drei Magnete auf die am zweiten Abschnitt 20 bereitgestellt werden. Bei der Ausführungsform von 7A und 7B bis 7E, auf die nachfolgend näher eingegangen wird, kann hierfür insbesondere in zumindest zwei oder den drei Aufnahmen 29 jeweils ein Magnet vorgesehen werden. Dies können insbesondere Neodym-Magneten sein.
  • Die Magnete können so in den Aufnahmen 29 vorgesehen sein, dass sich alle oder zumindest einige der Magnete gegenseitig anziehen. Hierdurch wird eine besonders starke Haltekraft erreicht. Alternativ können die Magnete so in den Aufnahmen 29 vorgesehen sein, dass sich alle oder zumindest einige der Magnete abstoßen. In diesem Fall ist die Haltekraft der erfindungsgemäßen Vorrichtung zwar etwas geringer, aufgrund der gegenseitigen Abstoßung der Magnete wird jedoch bei Abnahme der Vorrichtung vom jeweiligen Objekt eine automatische Öffnung des zweiten Abschnitts 20 erreicht, insbesondere eine Durchbiegung des zweiten Abschnitts 20 (insbesondere der äußeren Aufnahmen 29) in Richtung der zweiten Seite 22. Die Vorrichtung wird so nach dem Abnehmen optimal zwischen zwei benachbarten Kettengliedern, zwischen denen sie vorgesehen ist, verborgen. Die Vorrichtung, insbesondere deren Magnetaufnahme/n, kann so gestaltet sein, dass ein Nutzer die Ausrichtung der Magnete nach Bedarf anpassen kann.
  • 7B bis 7E stellen erfindungsgemäße Varianten der Ausführungsform von 7A dar. Dabei wird zunächst gezeigt, dass die Vorrichtung auch eine relativ schmale Tiefe T (vgl. 7A) aufweisen kann. Diese Tiefe T kann so schmal ausgebildet sein, dass die Vorrichtung im Spalt zwischen den Außenteilen und/oder Mantelkörpern zweier benachbarter Kettenglieder, zwischen denen die Vorrichtung angebracht werden kann, Platz findet. Dadurch kam die Vorrichtung so ausgebildet werden, dass sie nach Befestigung an der Kabelkette kaum noch wahrgenommen wird und/oder dass die Außenteile der Kettenglieder am Tischbein anliegen. Die Tiefe T des zweiten Abschnitts 20 (und/oder des ersten Abschnitts 10) beträgt zu diesem Zweck beispielsweise maximal 4 cm, maximal 3 cm, maximal 2,5 cm, maximal 2 cm, maximal 1,5 cm oder maximal 1 cm.
  • Um die Vorrichtung besonders gut zwischen benachbarten Kettengliedern zu verbergen, kann der erste Abschnitt 10 einen relativ kurzen (z. B. einen maximal 5 mm, maximal 4 mm, maximal 3 mm oder maximal 2 mm langen) Steg 16 oder gar keinen Steg 16 aufweisen. Der erste Abschnitt 10 und/oder die Aufnahme 12 kann dabei auch direkt auf den zweiten Abschnitt 20 aufgesetzt werden. Insbesondere kann die Aufnahme 12 auch unmittelbar an der ersten Seite 21 vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Vorrichtung aus einem transparenten oder teiltransparenten Material ausgebildet sein oder dieselbe Farbe wie die Außenteile der Kettenglieder aufweisen.
  • 7B, 7C und 7D zeigen ferner, dass die Gelenke 33 an unterschiedlichen Stellen zwischen den Aufnahmen 29 vorgesehen werden können. Während die Gelenke 33 bei den Varianten von 7A und 7B an oder im Bereich der zweiten Seite 22 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen sind, sind sie bei der Variante von 7C mittig zwischen der ersten Seite 21 und der zweiten Seite 22 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen. Bei der Variante von 7D sind die Gelenke 33 an oder im Bereich der ersten Seite 21 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen. Ausgehen von der ersten Seite 21 können zumindest einige oder alle Gelenke 33 beispielsweise im ersten Drittel, im zweiten Drittel und/oder im dritten Drittel der Höhe H (vgl. 7A) vorgesehen sein.
  • Durch die Bestimmung der Position der Gelenke 33 kann ein Anschlag bereitgestellt werden (z. B. durch die Berührung von zwei benachbarten Aufnahmen 29), der einer zu starken Dehnung und/oder Verformung der Gelenke 33 entgegenwirkt. Dadurch kann einem Bruch des Materials an den Gelenken 33 vorgebeugt werden. Alternativ oder zusätzlich können zwischen den Aufnahmen 29 Rastvorrichtungen und/oder Vorsprünge bereitgestellt werden, die einen entsprechenden Anschlag bilden. Die Gelenke 33 können bei allen Varianten als Filmscharniere ausgebildet sein. Diese können Verbindungsstege zwischen den Aufnahmen 29 bilden.
  • In den Aufnahmen 29, beispielsweise entlang der Innenseite einiger der Wände, können ferner Reiborgane oder Rastvorrichtungen ausgebildet sein, um ein Herausrutschen des/der Magnete aus der jeweiligen Aufnahme 29 zu verhindern. Diese Reiborgane können beispielsweise als Vorsprünge 35 und/oder Schienen ausgebildet sein.
  • Wie schließlich beispielhaft in 7E dargestellt wird, kann der erste Abschnitt 10 an der Stelle, an der er mit dem zweiten Abschnitt 20 (insbesondere mit der zweiten Seite 22) verbunden ist, breiter als eine darunterliegende Aufnahme 29 sein und/oder bis in den Bereich der Filmscharniere 33 hineinreichen. Dadurch kann die Beweglichkeit der Gelenke 33 ebenfalls gezielt begrenzt werden. So kann der erste Abschnitt 10 einen Anschlag für die seitlichen Aufnahmen 29 bildet. Zudem wird das Filmscharnier 33 entsprechend schmaler. 7F zeigt eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung, in diesem Fall mit einer modifizierten Aufnahme 12 am ersten Abschnitt 10, die zwei Tunnelabschnitte 113 aufweist. Der zweite Abschnitt 20 entspricht dabei im Wesentlichen demjenigen von 7A7E (insbesondere demjenigen von 7C), wobei allerdings auch ein zweiter Abschnitt nach jeder anderen Ausführungsform der Erfindung (siehe 16, 7A, 7B, 7D, 7E und 813) mit dem ersten Abschnitt von 7F kombiniert werden kann.
  • Die Tunnelabschnitte 113 werden durch eine Umfangswand 114 begrenzt und/oder umgeben, die zumindest in Richtung vom zweiten Abschnitt 20 weg und vorzugsweise vollständig geschlossen ist. Der Steckeransatz bzw. die Steckeransätze eine Kettenglieds (im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Tunnelabschnitte 113 für eine Kettenglied mit einem Doppelstecker vorgesehen, die Erfindung ist hierauf jedoch nicht beschränkt), können daher durch die Tunnelabschnitte 113 geführt und dann mit dem nächsten Kettenglied verbunden werden. So wird ein sicherer Halt des jeweiligen Kettenglieds in der Aufnahme 12 selbst dann gewährleistet, wenn ein relativ weiches Material für den ersten Abschnitt verwendet wird. Die Verwendung eines weichen Materials kann insbesondere für den zweiten Abschnitt vorteilhaft sein, um eine hohe Rutschsicherheit zu erreichen. Die Verwendung desselben Materials für den ersten und den zweiten Abschnitt kann wünschenswert sein, um die Herstellungskosten gering zu halten. Zwischen den Tunnelabschnitten 113 kann eine Öffnung 17 vorgesehen sein, die beispielsweise einen Montagestab der Kabelkette aufnehmen kann. Als Rutschsicheres Material eignet sich beispielsweise TPE.
  • Wie zudem in 7F dargestellt wird, kann einer oder können mehrere der Tunnelabschnitte 113 an einem oder an beiden Enden mit einer Einführschräge 131 versehen werden, um ein Einführen und/oder ein Durchführen eines jeweiligen Steckers zu erleichtern. Statt einer Einführschräge 131 kann auch eine Rundung am Eingang des/der Tunnelabschnitte 113 ausgebildet sein. Erwähnenswert ist zudem, dass die Aufnahmen 29 von 7F mit eckigen Kanten dargestellt sind. Einige diese Kanten können nach Wunsch abgerundet sein. Dies gilt natürlich auch für die Aufnahmen 29 von 7A bis 7E, die an ihren Kanten ebenfalls mit Radien versehen sein können.
  • 8 und 9 verdeutlichen die Befestigung einer Leitungsführungskette 70 in erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit einem ersten Abschnitt 10, der demjenigen von 14, 6 und 7 entspricht. Die Aufnahme 1 und insbesondere deren Schnappeinrichtungen 13 nehmen dabei jeweils einen der Steckeransätze 74 des Verbindungskörpers 73 eines Glieds 71 der Leitungsführungskette 70 auf. Die Leitungsführungskette 70 von 8 und 9 ist dabei so gestaltet, dass die Verbindungskörper 73, die die unterschiedlichen Glieder 75 verbinden und so das Rückgrat der Leitungsführungskette bilden, jeweils von einem Mantelkörper 75 umgeben sind. Diese Mantelkörper 75 weisen jeweils eine Durchbrechung 76 auf, durch die Leitungen in den Mantelkörper 75 eingeführt werden können.
  • Neben den Steckeransätzen 74 kann der Verbindungskörper 73 auch, wie ebenfalls in 8 und 9 dargestellt, einen Tunnelabschnitt 61 aufweisen, durch den eine Zugentlastung in Form eines Seils und/oder ein Führungsstab F geführt werden kann. Die Öffnung 17 in der Aufnahme 12 ist so ausgebildet, dass der Tunnelabschnitt 61 nicht verdeckt wird.
  • Wie ferner in 8 gezeigt wird, kann der zweite Abschnitt 20 auch eine Aufnahme 27D aufweisen, die sich quer zur Längsrichtung der Kabelkette durch den zweiten Abschnitt 20 erstrecken kann. Die Aufnahme 27D kann dabei zur Durchführung eines Befestigungsgurtes verwendet werden und/oder einen Magneten aufnehmen.
  • Wie weiter in 9 gezeigt wird, kann ein Magnet 28 auch in eine entsprechende Aufnahme am zweiten Abschnitt 20 eingeklipst oder eingeschraubt werden (vorzugsweise von unten).
  • 10 zeigt eine achte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die Schapp- und/oder Klipseinrichtungen der Aufnahme sind hierbei als Mantelkörperaufnahmen ausgebildet, die beispielsweise in Form von zwei Kragarmen 14 gestaltet werden können. Die Kragarme 14 können hierbei auf der zweiten Seite 22 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen sein und über eine Rastnase verfügen, die nach der Einführung des Mantelkörpers ein Herausrutschen verhindert. Ferner kann ein Vorsprung 15 an der Vorrichtung vorgesehen werden, beispielsweise an der zweiten Seite 22 des zweiten Abschnitts 20. Der Vorsprung 15 kann so ausgebildet sein, dass er in eine Aussparung oder in die Durchbrechung des jeweiligen Mantelkörpers eingreift, wenn der Mantelkörper in den Kragarmen 14 befestigt ist. Der Vorsprung 15 verhindert in diesem Fall vorzugsweise eine Verdrehung des jeweiligen Kettenglieds um die Längsachse der Kabelkette und/oder das Herausrutschen des Kettenglieds aus der Vorrichtung.
  • Der zweite Abschnitt 20 der Vorrichtung nach 10 kann entsprechend des zweiten Abschnitts der Vorrichtungen von 1 bis 3 und 5 mit einer ersten Gurtaufnahme 27A und einer zweiten Gurtaufnahme 27B versehen sein, die sich jeweils von der ersten Seite 21 zur zweiten Seite 22 des zweiten Abschnitts 20 erstrecken. Entsprechend 1 bis 4 und 5 können auch eine gewölbte Kontaktfläche 23 und gerade Abschnitte 26A, 26B an der ersten Seite 21 vorgesehen sein. Es ist jedoch ebenfalls möglich, den zweiten Abschnitt 20 und/oder die Befestigungsvorrichtung 24 nach 6, 7, 8 oder 9 in Verbindung mit der Ausführungsform von 10 zu verwenden.
  • 11A und 11B zeigen eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung, die eine Schnappvorrichtung aufweist, die zur Aufnahme des Mantelkörpers eines Kettenglieds ausgebildet ist. Die Schnappvorrichtung verfügt dabei über eine oder mehrere Nasen 115, vorzugsweise über mindestens ein oder zwei Paare gegenüberliegender Nasen 115, wie dies in 11A ersichtlich ist. Dies Nasen 115 sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den Mantelkörper eines Kettenglieds, der in die Schnappvorrichtung eingeführt wird, umgreifen. Die Schnappvorrichtung kann zudem über mindestens eine oder über mehrere Aussparungen 116 verfügen. In diese kann ein Steg aufgenommen werden, der den Mantelkörper und den zentralen Verbindungsabschnitt (z. B. einen Steckeransatz) des Kettenglieds verbindet. Dadurch wird das Kettenglied verdrehsicher in der Schnappvorrichtung gehalten. Die Schnappvorrichtung kann den ersten Abschnitt 10 der Vorrichtung nach 11A und 11B bilden. Die Aussparung bzw. die Aussparungen 116 kann/können auch als Spalt oder Mittelspalt zwischen zwei Nasen 115 bezeichnet werden.
  • Der zweite Abschnitt 20 der Vorrichtung von 11A und 11B kann mehrere Aufnahmen 29 für Magneten aufweisen. Hierbei kann es sich z. B. um sechs Magnetaufnahmen 29 handeln, wie beispielhaft in 11A und 11B dargestellt. Die Aufnahmen 29 können dabei jeweils paarweise vorgesehen werden.
  • Ähnlich dem zweiten Abschnitt 20 der Ausführungsform von 7A7F kann zwischen mindestens zwei der Aufnahmen 29 ein Gelenk 33 (vorzugsweise ein Filmscharnier) vorgesehen sein, das eine Anpassung des zweiten Abschnitts 20 an die Form des Objekts gestattet. Die Aufnahmen 29 und/oder Gelenke 33 können dabei jeweils entsprechend der vorgehenden Beschreibung für 7A7F ausgebildet werden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Vorzugsweise ist jeweils ein Gelenk 33 zwischen einem Paar Aufnahmen 29 vorgesehen. Das Paar Aufnahmen 29 kann über einen Steg 123, 124A, 124B verbunden sein. Dieser kann relativ flexibel sein. Der Steg bzw. die Stege kann/können jedoch auch starrer als die Gelenke 33 ausgebildet sein. Der Steg bzw. die Stege 123, 124A und 124B sind vorzugsweise gegenüber der zweiten Seite 22 des Abschnitts 20 versetzt, vorzugsweise in Richtung der ersten Seite 21. Dadurch kann zwischen gegenüberliegenden Aufnahmen 29 eines Paars eine Aussparung bereitgestellt werden, in die der Mantelkörper des Kettenglieds aufgenommen wird.
  • Die Stege können versetzt zueinander angeordnet sein, insbesondere versetzt entlang der Höhe H des zweiten Abschnitts 20. So kann z. B. ein mittlerer Steg 123 höher oder tiefer als zwei Stege 124A und 124B angeordnet sein, die zu dessen beiden Seiten vorgesehen sind. Dadurch kann eine Aufnahme 127 ausgebildet werden, durch die ein Gurt und/oder ein Band gefädelt werden kann, um eine alternative oder zusätzliche Möglichkeit der Fixierung der Vorrichtung am Objekt bereitzustellen. Um die Anpassung des zweiten Abschnitts an das Objekt nicht zu behindern, kann mindestens einer der Stege, insbesondere die seitlichen Stege 124A und/oder 124B, zur Führung des Gurts eine Schräge 128 aufweisen. Diese Schräge 128 ist vorzugsweise an der ersten Seite 21 des zweiten Abschnitts 20 vorgesehen (siehe 11B). Der Gurt kann über ein Klettband (Haken- und/oder Ösenabschnitt) verfügen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann bzw. können auch ein oder mehrere Löcher 32 (z. B. für Schrauben) im zweiten Abschnitt 20 vorgesehen sein (z. B. in einem der Stege 123, 124A oder 124B, insbesondere im mittleren Steg 123).
  • Die Vorrichtung von 11A und 11B kann um eine Ebene oder um zwei Ebenen spiegelsymmetrisch ausgebildet sein. Für den Fachmann dürfte verständlich sein, dass der zweite Abschnitt der Vorrichtung von 11A und 11B auch in Verbindung mit einem ersten Abschnitt nach jeder der anderen Ausführungsformen und/oder Varianten, die im Rahmen dieser Anmeldung offenbart werden (siehe insbesondere 110, 12 und 13) verwendet werden kann. Die Vorrichtungen von 10, 11A und 11B erlauben die Befestigung unterschiedlicher Arten von Kabelketten unabhängig von der Ausgestaltung ihrer Verbindungskörper und/oder Steckeransätze.
  • 12 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zehnten Ausführungsform, bei der eine Klammer 50 als Befestigungseinrichtung 24 verwendet wird. Die Klammer 50 ist dabei so gestaltet, dass sie das Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt werden soll, umgreift. Die Klammer ist daher vorzugsweise auf die Form des jeweiligen Objekts (beispielsweise auf den Umfang und/oder den Querschnitt des jeweiligen Tischbeins) abgestimmt. Insbesondere bei eckigen Formen kann die Klammer dabei eine oder mehrere Rastnasen 51 aufweisen, um das Abziehen der Klammer 50 von dem Objekt zu erschweren. Bei der Ausführungsform gemäß 12 verfügt die Klammer 50 über zwei Arme, an deren Ende jeweils eine Rastnase 51 vorgesehen ist.
  • Die Klammer 50 der Ausführungsform von 12 kann auch in Verbindung mit allen bisher beschriebenen Ausführungsformen verwendet werden. Sie kann dabei insbesondere alternativ oder kumulativ zur jeweils beschriebenen Befestigungseinrichtung 24 vorgesehen sein.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 12 ist an der Klammer 50 ein Aufnahme 12 für ein Kettenglied 71' vorgesehen, bei dem die Verbindungskörper 73 durch Ösen gebildet werden, die am Mantelkörper 75 vorgesehen sind. Die Aufnahme 12 kann zur Befestigung derartiger Kettenglieder 71' einen oder mehrere Pins 52 aufweisen (vorzugsweise zwei Pins), die jeweils in eine der Ösen eingreifen, die als Verbindungskörper 73 dienen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine derartige Aufnahme 12 mit Pins 52 auch in Verbindung mit einem zweiten Abschnitt 20 (und insbesondere mit einer entsprechenden Befestigungseinrichtung 24) nach jeder der vorstehenden Ausführungsformen verwendet werden kann. Bei der gezeigten Ausführungsform ist der Pin am Mantelkörper vorgesehen und die Öse erstreckt sich vom Mantelkörper weg. Die Öse könnte jedoch auch unmittelbar im oder am Mantelkörper ausgebildet sein. Der Pin könnte dann an einem Arm vorgesehen sein, der sich vom Mantelkörper wegerstreckt.
  • 13 stellt schließlich eine Vorrichtung gemäß einer elften Ausführungsform der Erfindung dar. Hierbei weist die Aufnahme 12 einen oder mehrere (vorzugsweise zwei) Pins 62 auf, die in eine entsprechende Aussparung der Verbindungskörper der Kettenglieder einer Leitungsführungskette eingreifen. Die Pins 62 können dabei insbesondere so vorgesehen sein. dass sie jeweils in den Tunnelabschnitt 61 zweier benachbarter Kettenglieder 75 (siehe 9) eingreifen, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Leitungsführungskette befestigt ist. Die Aufnahme 12 mit Pins 62 gemäß der Ausführungsform von 13 ist mit einem Befestigungsabschnitt 24 in Form einer Klammer 50 von 12 dargestellt. Eine derartige Aufnahme kann jedoch auch in Verbindung mit den Befestigungseinrichtungen der Ausführungsbeispiele von 1 bis 11B verwendet werden.
  • 14 bis 16 zeigen schematisch weitere erfindungsgemäße Vorrichtungen 300, 400, 500 an einem Kettenglied 71. Die. Vorrichtungen können integral mit dem Kettenglied 71 ausgebildet sein oder an diesem befestigt werden.
  • Die Vorrichtung 300 von 14 wird mittig am Kettenglied 71 befestigt, insbesondere im Bereich eines Verbindungssteges, der den Mantelkörper 75 mit dem Verbindungskörper 73 verbindet. Die Vorrichtung 300 weist eine Magnetaufnahme 329 auf, die eine Materiallage 30 bereitstellt, um einen in der Magnetaufnahme 329 vorgesehenen Magneten vom Objekt zu beabstanden. Die Materiallage 30 kann dabei den Bereich bilden, mit dem die Vorrichtung am Objekt anliegt (Auflagebereich). Sofern die Vorrichtung separat vom Kettenglied (insbesondere separat vom Mantelkörper 75) ausgebildet ist, kann sie einen ersten Schlitz 341 aufweisen, um geöffnet und über den Mantelkörper 75 geschoben zu werden. Zudem kann ein Schlitz 342 vorgesehen sein, der den Verbindungssteg aufnimmt.
  • Die Vorrichtung 400 von 15 wird seitlich eines Verbindungssteges des Kettenglieds 71 am Mantelkörper 75 befestigt oder integral mit diesem ausgebildet. Es können hierbei auch zwei Vorrichtungen vorgesehen sein, wobei jeweils eine Vorrichtung 400 zu beiden Seiten des Verbindungssteges angebracht werden kann. Die Vorrichtung 400 kann einen Schlitz 441 aufweisen, in den der Mantelkörper 75 eingeschoben wird. Die Magnetaufnahme 429 kann entsprechend der vorgehenden Beschreibung für die Ausführungsform von 14 oder eine der anderen zuvor beschriebenen Ausführungsformen ausgebildet sein.
  • 16 zeigt Vorrichtungen 500, die integral mit einem Abschnitt 79 des Mantelkörpers 75 ausgebildet sind. Dieser Abschnitt 79 kann aus einem weicheren Material als andere Teile des Mantelkörpers 75 und/oder des Kettenglieds 71 ausgebildet sein, um eine Anpassung der Form des Kettenglieds an die Form des Objekts zu gestatten. Die Vorrichtungen 500 bilden jeweils eine Magnetaufnahme 529, in der ein Magnet 528 vorgesehen ist. Die Materiallage 30 bildet einen Boden der Magnetaufnahme 529, die – wie bereits vorgehend beschrieben – den Magneten 528 vom Objekt beabstandet. Der Boden 30 bildet zudem einen Auflagebereich und kann zur besseren Haftung der Vorrichtung am Objekt aus einem rutschfesten Material ausgebildet sein. Der Boden der Magnetaufnahme kann optional bündig mit der Außenfläche des Mantelkörpers ausgebildet sein. Der Auflagebereich kann in diesem Fall durch den verformbaren Abschnitt 79 des Mantelkörpers 75 gebildet werden. Das Kettenglied 71 ist in diesem Fall von außen kaum von regulären Kettengliedern ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung zu unterscheiden.
  • 17 bis 35 zeigen weitere Vorrichtungen gemäß beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung. Wie in den Figuren dargestellt ist, weisen diese Vorrichtungen vorzugsweise jeweils einen oder mehrere Magneten M bzw. entsprechende Magnetaufnahmen auf, über die die Magnete M so angeordnet werden können, dass eine magnetische Anziehungskraft zwischen dem/den Magneten und dem Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt wird, entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette wirkt, die an der Vorrichtung befestigt ist.
  • 17 zeigt schematisch eine Vorrichtung 1000 mit einem ersten Abschnitt 1010, an dem eine Aufnahme 1012 zur Befestigung des letzten Kettenglieds 71 einer Leitungsführungskette 70 vorgesehen ist. Die Aufnahme 1012 stellt hierbei insbesondere eine Rastgabel 1013 mit zwei Schnappeinrichtungen bereit, in die jeweils ein Steckeransatz 74 des Doppelsteckers eines Verbindungskörpers 73 des Kettenglieds 71 aufgenommen werden kann. Benachbart zur Rastgabel 1013 sind zwei Aussparungen 1015 vorgesehen, die jeweils eine Endverdickung 77 eines der Steckeransätze 74 aufnehmen können.
  • Die Vorrichtung 1000 verfügt ferner über einen zweiten Abschnitt 1020 mit einer Magnetaufnahme 1029, in der ein Magnet M angeordnet ist (wobei allerdings auch mehrere Magneten in der Magnetaufnahme 1029 vorgesehen werden können). Die Magnetaufnahme 1029 stellt gemäß der beispielhaften Ausführungsform von 17 zudem eine Materiallage 1030 bereit, die die Magnetaufnahme 1029 zu einer ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts 1020 abschließt und somit einen Kratzschutz bereitstellt, der einen Kontakt zwischen dem Magneten M und einem Objekt, an dem die Vorrichtung 1000 befestigt wird, verhindert. Bei der Ausführungsform von 17 (und ebenso bei den weiteren Ausführungsformen gemäß 1835) kann an der ersten Seite 1021 eine rutschhemmende Beschichtung vorgesehen sein, um die Reibkraft zwischen der ersten Seite 1021 und dem Objekt zu erhöhen. Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Abschnitt 1020 (insbesondere zumindest ein Teil der Materiallage 1030) aus einem rutschhemmenden Material hergestellt sein.
  • Wie weiterhin in 17 ersichtlich ist, ist die Vorrichtung 1000 vorzugsweise so ausgebildet, dass sie auf der Längsachse L der Leitungsführungskette 70 (die der Mittelachse des Kettenglieds 71 entspricht) angeordnet ist. Die Vorrichtung 1000 kann dabei so ausgebildet sein, dass eine erste Dimension a der Vorrichtung 1000 geringer als eine erste Ausdehnung A des Kettenglieds 71 ist, die parallel zur ersten Dimension a verläuft. Zudem ist vorzugsweise eine zweite Dimension c der Vorrichtung 1000 geringer als eine zweite Ausdehnung C des Kettenglieds 71, die parallel zur zweiten Dimension c verläuft. Eine Projektion der Vorrichtung 1000 entlang der Längsachse L der Kabelkette 70 auf eine Ebene senkrecht zu dieser Längsachse L ist daher innerhalb einer Projektion des Kettenglieds 71 angeordnet. Zudem kann das Kettenglied 71 entlang der Längsachse E eine Länge haben, die größer als die Länge e der Vorrichtung und/oder des zweiten Abschnitts 1020 ist. Der Magnetadapter steht bei Sicht entlang der Längsrichtung der Kabelkette daher vorzugsweise nicht über das letzte Kettenglied 71 hervor.
  • Die Rastgabel 1013 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass eine erste Rastvorrichtung auf der Längsachse L1 des ersten Steckers 74 und eine zweite Rastvorrichtung auf einer Längsachse L2 des zweiten Steckers 74 angeordnet ist. Die Steckeransatz 74 (bzw. der Stecker, sofern nur ein einzelner vorgesehen ist) können bei der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette in die Rastvorrichtungen eingeführt werden.
  • 18 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1100 gemäß einer Abwandlung der Ausführungsform von 17. Dabei sind insbesondere die Ausnehmungen 1015 für die Endverdickungen 77 der Stecker 74 kugelkalottenförmig ausgebildet. Der erste Abschnitt 1010, insbesondere dessen Seitenwände 1011, können hierdurch besonders stabil ausgebildet werden. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn auch der erste Abschnitt 1010 aus einem relativ weichen und/oder rutschhemmenden Material ausgebildet wird (beispielsweise wenn der erste Abschnitt 1010 und der zweite Abschnitt 1020 integral aus einem solchen Material hergestellt werden).
  • Um das Einführen der Steckeransätze 74 in die Rastgabel 1013 zu erleichtern, kann die Rastgabel eine Einführhilfe aufweisen. Diese Einführhilfe kann beispielsweise als eine Einführschräge 1016 ausgebildet sein, die in einem Schnitt quer zur Längsachse L in Höhe der Linie X-X erkennbar ist (19).
  • 20 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1200 gemäß einer weiteren Ausführungsform. Der erste Abschnitt 1010 weist hierbei eine Aufnahme 1012 auf, in die ein Stecker (bzw. ein Doppelstecker) des letzten Kettenglieds (nicht dargestellt) im Wesentlichen in Längsrichtung der Leitungsführungskette eingeführt werden kann. Eine solche Aufnahme 1012 kann beispielsweise durch eine oder mehrere Öffnungen bereitgestellt werden, wobei am Ende dieser Öffnungen vorzugsweise eine Rastvorrichtung 1013 vorgesehen ist, um ein Herausrutschen des jeweiligen Steckers aus der Öffnung zu verhindern. Wie in 20 beispielhaft dargestellt ist, kann jeweils eine Öffnung in einem zylindrischen Teil des ersten Abschnitts 1010 vorgesehen sein.
  • Der zweite Abschnitt 1020 der Vorrichtung 1200 gemäß 20 entspricht dem zweiten Abschnitt der Vorrichtungen gemäß 17 und 18. Wie beispielhaft anhand der Vorrichtung 1200 von 20 dargestellt wird, kann dieser Abschnitt, insbesondere die Magnetaufnahme 1029, unterschiedliche Wandstärken W1, W2 und W3 aufweisen. Die Wandstärke W1 der Materiallage 1030 ist dabei vorzugsweise relativ dünn. Die Wandstärke W1 kann insbesondere geringer als die Wandstärke W2 eines seitlichen Abschnitts der Aufnahme 1029 und/oder als die Wandstärke W3 eines Abschnitts sein, der die Aufnahme 1029 mit dem ersten Abschnitt 1010 der Vorrichtung verbindet. Auf der ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts 1020 können alternativ oder zusätzlich eine rutschhemmende Beschichtung und/oder Puffer (sogenannte „Bump-ons”) vorgesehen sein (was ebenso für die restlichen Ausführungsformen der Erfindung gilt).
  • 21 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1300 gemäß einer Abwandlung der Ausführungsform von 20. Der zweite Abschnitt 1020 verfügt hierbei über mehrere Taschen 1026 (siehe den schematischen Querschnitt gemäß 22), in denen jeweils einer oder mehrere Magneten M vorgesehen werden können. Die Taschen 1026 sind hierbei in Richtung der ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts 1020 vorzugsweise geschlossen, um zwischen der ersten Seite 1021 und dem Objekt, an dem die Vorrichtung befestigt wird, die erwähnte Materiallage 1030 auszubilden. Die Magnete M werden daher vorzugsweise von der Seite und/oder in Längsrichtung der Leitungsführungskette 70 (Längsachse L) in die Taschen 1026 eingeschoben. Um einem Herausrutschen der Magnete M aus den Taschen 1026 entgegenzuwirken, können die Taschen 1026 über eine oder mehrere Hinterschneidungen 1027 verfügen. Alternativ oder zusätzlich können die Magnete M in die Taschen 1026 eingepresst sein.
  • Die erste Seite 1021 bildet vorzugsweise eine Auflage und/oder Anlagefläche aus, die beispielsweise senkrecht zur Längsachse L der Leitungsführungskette 70 ausgerichtet sein kann (was ebenso für die restlichen Ausführungsformen der Erfindung gelten kann).
  • 23 zeigt eine Vorrichtung 1400 gemäß einer weiteren Abwandlung der Ausführungsform von 20. Wie beispielhaft anhand dieser Ausführungsform dargestellt wird, können die Magneten M auch auf der ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts angebracht sein. In diesem Fall können die Magneten M beispielsweise eine Gummierung aufweisen, um ein Zerkratzen des Objekts, an dem die Vorrichtung 1400 befestigt wird, zu verhindern.
  • Wie ferner beispielhaft anhand der Ausführungsform 1400 von 23 aufgezeigt wird, kann der erste und/oder der zweite Abschnitt zudem über einen Durchbruch 1017 verfügen, durch den ein Zugentlastungsseil und/oder ein Führungsstab, das/der durch den Tunnelabschnitt 61 des Kettenglieds 71 verläuft, geführt werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann der Durchbruch 1017 bei Bedarf zur zusätzlichen Befestigung der Vorrichtung 1400 verwendet werden (etwa mittels einer Schraube). Der zweite Abschnitt 1020 kann (ebenso wie bei der Abwandlung gemäß 21 nicht nur starr, sondern auch flexibel gestaltet werden.
  • 24 zeigt eine Vorrichtung 1500 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Der erste Abschnitt 1010 und der zweite Abschnitt 1020 sind hierbei separat ausgebildet, wobei der zweite Abschnitt 1020 über eine Öffnung 1080 verfügt, die den ersten Abschnitt 1010 aufnehmen kann. Der zweite Abschnitt 1020 kann daher auf den ersten Abschnitt 1010 aufgeschoben werden, wobei der zweite Abschnitt 1020 bei der beispielhaften Ausführungsform von 24 durch zwei separate Bauteile bereitgestellt wird, die jeweils eine Öffnung 1080 und eine oder mehrere Magnetaufnahmen 1029 aufweisen. Eine solche Ausgestaltung erlaubt unter anderem, den ersten Abschnitt 1010 aus einem harten Material und den zweiten Abschnitt 1020 aus einem weicheren rutschhemmenden Material auszubilden. Dabei kann durch den ersten Abschnitt 1010 eine besonders sichere Fixierung des letzten Kettenglieds 71 in der Aufnahme 1012 erreicht werden, während der weichere Abschnitt 1020 (bei dem insbesondere die erste Seite 1021 aus einem weicheren Material ausgebildet ist) für eine ausreichende Reibung mit dem Objekt, an dem die Vorrichtung 1500 befestigt wird, sorgt. Der zweite Abschnitt 1020 lässt sich so zudem mit unterschiedlichen ersten Abschnitten 1010, 1010' kombinieren, um das Kettenglied 71 je nach den Anforderungen des Einzelfalls sicher befestigen zu können.
  • 25 zeigt eine Vorrichtung 1600 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Der zweite Abschnitt 1020 bildet hierbei einen Rahmen 1090, der eine Durchgangsöffnung 1091 bereitstellt. Die Durchgangsöffnung ist dabei so gestaltet, dass Kabel, die in der Leitungsführungskette 70 geführt werden, durch die Durchgangsöffnung 1091 und damit durch den zweiten Abschnitt 1020 geführt werden können. Die lichte Weite der Durchgangsöffnung 1091 entspricht dabei im Wesentlichen der lichten Weite des Außenteils 75 des Kettenglieds 71 und/oder der lichten Weite einer Öffnung 1093 in einem Tisch oder Kabelkanal K an dem die Vorrichtung 1600 befestigt wird. Der Rahmen kann die Öffnung 1093 im Kabelkanal K im Wesentlichen umgeben. Der Rahmen 1090 ist vorzugsweise spiegelsymmetrisch zu einer Symmetrieebene der Kettenglieder angeordnet, die durch die Mittelachse des letzten Kettenglieds 71 (Längsachse L der Leitungsführungskette 70) verläuft.
  • Um möglichst einfach die Kabel in den Rahmen 1090 einführen zu können. ist dieser vorzugsweise an mindestens einer Stelle durchbrochen. Der Rahmen 1090 kann daher wie in 25 beispielhaft gezeigt im Wesentlichen hufeisen- oder U-förmig ausgebildet sein.
  • Wie in 25 ferner beispielhaft dargestellt wird, kann die Aufnahme 1012 für das Kettenglied 71 bezüglich der Durchgangsöffnung 1091 im Wesentlichen mittig oder zentrisch angeordnet sein. Dies ermöglicht, die Kabelkette 70 symmetrisch zur Öffnung 1093 im Tisch oder Kabelkanal K anzuordnen.
  • 26 zeigt eine Vorrichtung 1700 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Die Aufnahme 1012 am ersten Abschnitt 1010 wird hierbei vorzugsweise durch ein oder mehrere Kugelgelenke bereitgestellt, die eine Pendelbewegung des letzten Kettenglieds 71 quer zur Langsachse L der Kabelkette ermöglichen (Pfeil Z). Die Vorrichtung 1700 kann jedoch auch einen anderen der ersten Abschnitte aufweisen, die im Rahmen der Erfindung beschrieben sind.
  • Entlang des zweiten Abschnitts 1020 sind Gelenke 1033 vorgesehen, die vorzugsweise als Filmscharniere ausgebildet sind. Diese Gelenke 1033 sind zwischen Magnetaufnahmen 1029 vorgesehen, und ermöglichen dadurch eine Verschwenkung der in den Magnetaufnahmen 1029 aufgenommenen Magnete zueinander (Pfeile Y). Die Vorrichtung 1700 kann dadurch besonders vorteilhaft an gekrümmten Flächen befestigt werden. Die Magnetaufnahmen 1029 werden vorzugsweise durch eine Materiallage 1030, die die Aufnahmen zur ersten Seite 1021 hin verschließt und Seitenwände 1031 bereitgestellt. Vorteilhafterweise wird die gesamte Vorrichtung 1700 aus einem relativ weichen Material (z. B. aus einem weichen thermoplastischen Elastomer oder weichem Silikon) hergestellt.
  • 27 zeigt eine Vorrichtung 1800 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Der zweite Abschnitt 1020 weist hierbei vier Arme 1040 auf, die an einem ersten Ende 1041 mit dem ersten Abschnitt 1010 verbunden sind. An einem zweiten Ende 1042 der Arme 1040 ist vorzugsweise jeweils ein Magnet M und/oder eine entsprechende Magnetaufnahme vorgesehen.
  • Das zweite Ende 1042 der Arme 1040 ist vorzugsweise gegenüber dem ersten Abschnitt 1010 und insbesondere gegenüber dem ersten Ende 1041 der Arme beweglich. Zu diesem Zweck können die Arme 1040 ganz oder abschnittsweise aus einem relativ weichen Material (z. B. Silikon) hergestellt werden. Zudem kann das zweite Ende 1042 der Arme 1040 frei sein. Die Vorrichtung 1800 kann so vorteilhaft an flachen und gekrümmten Oberflächen, wie etwa Rohren bzw. Flächen die konkav, konvex oder gewölbt geformt sind, angebracht werden. Gemäß besonders vorteilhaften Ausführungsformen der Vorrichtung 1800 wird der erste Abschnitt 1010 mittig zwischen den Armen 1040 angeordnet. Der erste Abschnitt 1010 kann dabei zumindest abschnittsweise oder vollständig aus einem anderen Material als die Arme 1040 hergestellt sein, insbesondere einem härteren Material. Dadurch kann, wie bereits vorgehend beschrieben, eine besonders haltbare Fixierung des letzten Kettenglieds an der Aufnahme 1012 des ersten Abschnitts 1010 bereitgestellt werden.
  • 28 zeigt eine Vorrichtung 1900 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Wie im Rahmen dieser Ausführungsform beispielhaft dargestellt wird, kann der erste Abschnitt 1010 über eine Aufnahme verfügen, in der eine Labyrinth- und/oder Bajonettnut 79 vorgesehen ist, in die ein Vorsprung und/oder eine Nase 78 der Endverdickung 77 des Steckeransatzes 74 des letzten Kettenglieds 71 eingeführt werden kann. Die Nut 79 kann hierbei einen Anschlag für den Vorsprung 78 bereitstellen, der verhindert, dass der Steckeransatz 74 aus dem ersten Abschnitt 1010 herausgezogen wird, nachdem der Vorsprung 78 in die Nut 79 eingefädelt und entlang dieser bis in eine Verriegelungsposition geführt wird. Die Nut 79 kann hierbei so gestaltet sein, dass der Steckeransatz 74 in Richtung der Längsachse L verschieblich bleibt, wenn der Vorsprung 78 die Verriegelungsposition in der Nut 79 erreicht hat. Ein entsprechender erster Abschnitt 1010 kann auch für alle weiteren Ausführungsformen der Erfindung verwendet werden, insbesondere bei denjenigen von 1727.
  • Der zweite Abschnitt 1020 der Vorrichtung 1900 gemäß 28 weist einen Durchmesser D2 auf, der vorzugsweise geringer als der Durchmesser D5 des Außenteils des letzten Kettenglieds 71 ist. Der Durchmesser D2 ist jedoch vorzugsweise größer als ein Durchmesser D1 des ersten Abschnitts und/oder als ein Durchmesser D4 eines Verbindungsabschnitts des letzten Kettenglieds. Der Durchmesser D1 des ersten Abschnitts kann dabei im Wesentlichen dem Durchmesser D4 des Verbindungsabschnitts des letzten Kettenglieds 71 entsprechen. Gemäß Abwandlungen kann der Durchmesser D2 des zweiten Abschnitts 1020 auch dem Durchmesser D1 des ersten Abschnitts 1010 und/oder den Durchmesser D4 des Verbindungsabschnitts entsprechen.
  • Alternativ kann der Durchmesser D2 des zweiten Abschnitts dem Durchmesser D5 des Außenteils des Kettenglieds 71 entsprechen. Im Rahmen der Ausführungsform von 28 kann der zweite Abschnitt 1020 insbesondere einen Topfmagneten aufweisen, wodurch eine besonders hohe Haltekraft bereitgestellt werden kann. Der Topfmagnet (oder auch ein anderer Magnet, der im Rahmen dieser Ausführungsform verwendet wird) kann auf mindestens einer Seite (insbesondere der Seite, die mit dem Möbelstück in Kontakt kommt) beschichtet sein (etwa mit Neopren, Gummi, Silikon, Polypropylen, thermoplastischen Elastomeren oder mittels eines Gummiersprays).
  • 29 zeigt eine Vorrichtung 2000 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Der zweite Abschnitt 1020 ist hierbei als eine Hülse ausgebildet, die zumindest teilweise oder vollständig über den ersten Abschnitt 1010 geschoben werden kann. Zu diesem Zweck weist die Hülse an dem Ende, das der ersten Seite 1021 gegenüberliegt, eine Öffnung 1050 auf. Benachbart zur Öffnung 1050 ist eine Hinterschneidung 1051 vorgesehen, die mit einer Nut 1061 interagieren kann, um den ersten Abschnitt 1010 im zweiten Abschnitt 1020 zu verankern. Alternativ oder zusätzlich können der erste Abschnitt 1010 und der zweite Abschnitt 1020 auch so ausgestaltet sein, dass der erste Abschnitt 1010 vollständig in den zweiten Abschnitt 1020 einführbar ist und die Hinterschneidung 1051 um das zuletzt eingefügte Ende 1018 des ersten Abschnitts 1010 greift, um diesen ersten Abschnitt 1010 im zweiten Abschnitt 1020 zu fixieren. In der Hülse 1020 kann zudem ein Magnet M angeordnet sein. Dieser wird vorzugsweise vor dem ersten Abschnitt 1010 in die Hülse 1020 eingeschoben und dadurch zwischen dem ersten Abschnitt 1010 und der ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts 1020 fixiert.
  • Die Vorrichtung 2000 gemäß 29 erlaubt eine einfache Gestaltung des ersten Abschnitts 1010 und des zweiten Abschnitts 1020 aus verschiedenen Materialien. So kann die Hülse insbesondere aus einem relativ weichen Material hergestellt werden, das eine Rutschsicherung an der ersten Seite 1021 des zweiten Abschnitts 1020 bereitstellt. Der erste Abschnitt 1010 kann dagegen aus einem härteren Material hergestellt sein, um eine sichere Fixierung des Steckeransatzes 74 zu gewährleisten. Dem Fachmann dürfte hierbei verständlich sein, dass 29 zwar eine Aufnahme mit einer Bajonettnut 79 am ersten Abschnitt 1010 zeigt. Im Rahmen der Erfindung können jedoch auch andere Aufnahmen im Zusammenhang mit dieser Ausführungsform verwendet werden.
  • Der Durchmesser D3 der Hülse ist vorzugsweise größer als der Durchmesser D2 des Magneten M und/oder als der Durchmesser D1 des ersten Abschnitts 1010. Zudem kann der Durchmesser D1 des ersten Abschnitts 1010 im Wesentlichen denn Durchmesser D2 des Magneten und/oder dem Durchmesser D4 des Verbindungsabschnitts des letzten Kettenglieds 71 entsprechen. Der Durchmesser D3 der Hülse kann gegebenenfalls dem Durchmesser D5 des Außenteils des letzten Kettenglieds 71 entsprechen, ist jedoch vorzugsweise geringer als dieser. So kann der Durchmesser D3 des zweiten Abschnitts 1020 beispielsweise 20 mm oder weniger betragen.
  • 30 zeigt eine Vorrichtung 2100 gemäß einer Abwandlung der Ausführungsform von 29. Der Steckeransatz 74 des letzten Kettenglieds wird dabei direkt in die Hülse eingesteckt, die den zweiten Abschnitt 1020 bildet. Zu diesem Zweck kann die Hinterschneidung 1051, die benachbart zur Öffnung 1050 vorgesehen ist, so ausgebildet sein, dass der Vorsprung 78 der Endverdickung 77 am Steckeransatz 74 oder auch die Endverdickung 77 selbst mit der Hinterschneidung 1051 einrastet, wenn der Steckeransatz 74 in den zweiten Abschnitt 1020 eingeführt wird. Des Weiteren kann im zweiten Abschnitt 1020 ein Magnet M angeordnet sein, der vorzugsweise vor dem Steckeransatz 74 in den zweiten Abschnitt 1020 eingebracht wird.
  • 31 zeigt eine weitere Abwandlung der Ausführungsformen nach 29 und 30. Der zweite Abschnitt 1020 kann in diesem Zusammenhang entlang einer Innenfläche mehrere unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Insbesondere kann eine Nut 1053 bereitgestellt sein, die als eine Rastvorrichtung für den Magneten M und/oder den ersten Abschnitt 1010 dienen kam, um ein Herausfallen dieser Komponenten aus dem zweiten Abschnitt 1020 zu verhindern. Als Gegenstück zur Nut 1053 kann am ersten Abschnitt 1010 (z. B. an einem Ende des ersten Abschnitts 1010) ein Vorsprung 1063 ausgebildet sein, der vorzugsweise mit der Nut 1053 eingreift, wenn der erste Abschnitt 1010 im zweiten Abschnitt 1020 platziert wird. Der Vorsprung 1063 stellt vorzugsweise eine Stufe oder Hinterschneidung bereit. Alternativ kann am ersten Abschnitt 1010 jedoch auch eine Ausnehmung oder Nut 1057 ausgebildet sein, die ebenfalls eine Stufe oder Hinterschneidung bereitstellen kann, um eine Verrastung im zweiten Abschnitt 1020 zu erreichen. Um das Einführen des ersten Abschnitts 1010 in den zweiten Abschnitt 1020 zu erleichtern, kann dieser an einem Ende mit einer Phase 1058 versehen sein (32). Somit kann auch bei dieser Abwandlung zunächst der Magnet M in den zweiten Abschnitt 1020 eingelegt oder einclipst werden, wobei dieser Magnet dann durch das Einschieben und/oder Einclipsen des ersten Abschnitts 1010 zusätzlich gesichert wird. Wie bei den vorherigen Ausführungsformen kann der zweite Abschnitt 1020 aus einem anderen Material als der erste Abschnitt 1010 hergestellt sein (insbesondere aus einem weicheren Material, wie etwa Silikon, thermoplastischen Elastomeren, Gummi oder Neopren). Der erste Abschnitt 1010 kann aus hartem Kunststoff und/oder Metall ausgebildet sein. Der zweite Abschnitt 1020 kann zudem eine Auflage und/oder Anlagefläche bereitstellen, die vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L einer am ersten Abschnitt befestigten Kabelkette (nicht dargestellt) ist.
  • 33 zeigt eine Vorrichtung 2300 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere für Kabelketten geeignet ist, bei denen das Rückgrat der Kette durch Verbindungsösen 73 und darin eingreifende Pins gebildet wird. Wie in 33 dargestellt. kann die Vorrichtung 2300 optional durch zwei separate Teilelemente gebildet werden, wobei vorzugsweise je ein Teilelement mit einer von mindestens zwei Verbindungsösen 73 des letzten Kettenglieds 71' der Leitungsführungskette verbindbar ist.
  • Die Vorrichtung 2300 verfügt vorzugsweise über ein erstes Pinpaar 52-1 und zweites Pinpaar 52-2. Dabei kann jeweils ein Paar eines jeden Pinpaars an einem der zwei separaten Teilsegmente der Vorrichtung 2300 vorgesehen sein. Die Pinpaare 52-1 und 52-2 sind vorzugsweise so gestaltet, dass die Pins in die Verbindungösen 73 des letzten Kettenglieds 71' eingreifen können, um dieses an der Vorrichtung 2300 zu befestigen. Dabei können die Pinpaare so angeordnet sein, dass das letzte Kettenglied 71 quer zur Längsachse L der Leitungsführungskette pendeln kann und/oder in Richtung der Längsachse L verschieblich ist, wenn nur das erste Pinpaar 52-1 in den Verbindungsösen 73 angeordnet ist (siehe den Pfeil V am linken Teilsegment der Vorrichtung 2300). Sofern beide Pins 52-1 und 52-2 in der jeweiligen Verbindungsöse angeordnet sind (siehe das rechte Teilsegment in 33), ist das letzte Kettenglied 71' der Leitungsführungskette vorzugsweise starr an der Vorrichtung 2300 befestigt.
  • An den Teilsegmenten der Vorrichtung 2200 können jeweils ein Magnet M1, M2 oder mehrere Magnete vorgesehen sein. Die Pinpaare 52-1 und 52-2 können zudem in Richtung der Längsachse L der Leitungsführungskette hintereinander angeordnet sein, vorzugsweise so, dass das letzte Kettenglied 71' mit seiner Mittelachse (entsprechend der Längsachse L) senkrecht zur Anlagefläche, die durch die erste Seite 1021 der Teilsegmente gebildet wird, angeordnet ist. Wie bereits für die anderen Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, kann an der erste Seite 1021 eine Rutschsicherung vorgesehen sein. Diese kann durch eine Beschichtung bereitgestellt werden oder indem der zweite Abschnitt 1020 zumindest an seiner ersten Seite 1021 zumindest teilweise aus einem weicheren Material hergestellt ist.
  • 34 zeigt Vorrichtungen 2400 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Diese Vorrichtungen 2400 weisen jeweils eine Aufnahme 2441 auf, die so ausgebildet ist, dass sie den Außenteil 75 eines letzten Kettenglieds 71 aufnehmen kann. Dabei ist die Aufnahme 2441 vorzugsweise so ausgebildet, dass die Vorrichtungen 2400 in Richtung der Längsachse L auf den Außenteil 75 aufgeschoben werden können. Die Aufnahme 2441 kann ferner so gestaltet sein, dass der Außenteil 75 des Kettenglieds 76 in der Aufnahme 2441 verrastet wird. wenn der Außenteil 75 vollständig in die Aufnahme 2441 eingeschoben ist. Jede der Vorrichtungen 2400 kann vorzugsweise mindestens einen Magneten M aufweisen, der beispielsweise in einer Magnetaufnahme aufgenommen sein kann. Diese Magnetaufnahme kann sicherstellen, dass der Magnet M nicht mit dem Objekt, an dem die Leitungsführungskette befestigt wird, in Kontakt kommen kann, etwa in dem die erste Seite 1021 durch eine Materialschicht 1030 vom Objekt getrennt wird. Die aufsteckbaren Vorrichtungen 2400 gemäß 34 können besonders flexibel an bestehenden Leitungsführungsketten vorgesehen werden.
  • 35 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2500 bei der der zweite Abschnitt 1020 in Form eines Rings ausgebildet ist. Der Ring wird hierbei insbesondere durch zwei Ringabschnitte gebildet, zwischen denen ein Schlitz 76 vorgesehen ist, durch den Kabel in den Ring eingeführt werden können. Der zweite Abschnitt kann daher im Wesentlichen die Form des Außenteils der Kettenglieder der Leitungsführungskette annehmen, die an der Vorrichtung 2500 befestigt sind. Indem die Ringabschnitte durch Ringmagnete M1, M2 gebildet werden, kann zudem eine besonders hohe Haltekraft erreicht werden.
  • 36 zeigt schließlich eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2600, die an verschiedenen Kettengliedern 70 befestigt werden kann. Die Vorrichtung 2600 eignet sich dabei insbesondere zur Befestigung am Außenteil 75 der Kettenglieder. Zu diesem Zweck weist die Vorrichtung entlang eines ersten Abschnitts 2610 eine Aufnahme 2641 mit Hinterschneidungen 2642 auf, die beispielsweise eine Schnappvorrichtung bilden können, die den Außenteil 75 aufnimmt. Die Hinterschneidungen 2642 können auch durch Kragarme gebildet werden.
  • Entlang eines zweiten Abschnitts 2620, der optional senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zum ersten Abschnitt 2620 vorgesehen sein kann, weist die Vorrichtung 2600 vorzugsweise einen Magneten M auf (z. B. einen Topfmagneten), der beispielsweise über eine Befestigungseinrichtung 2690 am zweiten Abschnitt 2620 befestigt sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann der Magnet M auch stoffschlüssig am zweiten Abschnitt 2620 befestigt sein. Optional kann der Magnet M in einer Magnetaufnahme 2629 vorgesehen sein. Die Magnetaufnahme kann optional leicht über den Magneten M vorstehen, um einen Kratzschutz bereitzustellen.
  • Ebenso wie bei den anderen Ausführungsformen, können auch bei der Ausführungsform von 36 verschiedene Materialien für den ersten Abschnitt 2610 und den zweiten Abschnitt 2620 eingesetzt werden (auch rutschhemmende Materialien). Sowohl für den ersten Abschnitt als auch für den zweiten Abschnitt können Kunststoffe verwendet werden. Dabei kann es sich auch um den selben Kunststoff für beide Abschnitte handeln. Auch ein relativ harter Kunststoff könnte hierbei grundsätzlich für den ersten und/oder den zweiten Abschnitt verwendet werden.
  • Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf die folgenden Aspekte:

    Aspekt 1 Vorrichtung zur Befestigung einer Leitungsführungskette (70) an einem Objekt, insbesondere zur Befestigung einer Leitungsführungskette (70) an einem Möbelstück wie etwa an einem Tischbein (T), wobei die Vorrichtung aufweist:
    einen ersten Abschnitt (10) mit einer Aufnahme (12) für die Leitungsführungskette, wobei die Leitungsführungskette (70) in der Aufnahme (12) befestigbar ist, und
    einen zweiten Abschnitt (20) mit einer Befestigungseinrichtung (24), wobei die Vorrichtung mittels der Befestigungseinrichtung (24) werkzeugfrei an dem Objekt befestigbar und/oder lösbar ist, insbesondere ohne das Objekt hierbei zu beschädigen und/oder Spuren daran zu hinterlassen,
    wobei die Vorrichtung optional so ausgebildet sein kann, dass sie im befestigten Zustand verschiebbar ist.

    Aspekt 2 Vorrichtung nach Aspekt 1, wobei die Vorrichtung (1), insbesondere die Befestigungseinrichtung (24), direkt und/oder unmittelbar an denn Objekt (insbesondere an dem Möbelstück oder an dem Tischbein) befestigbar ist.

    Aspekt 3 Vorrichtung nach Aspekt 1 oder 2, wobei die Befestigungseinrichtung (24) einen mit dem Objekt (insbesondere mit dem Möbelstück oder Tischbein) koppelbaren Befestigungsgurt (25) und/oder mindestens einen oder mehrere Magneten (28) und/oder eine Klammer (50) und/oder mindestens eine oder mehrere Schnappeinrichtungen (51) aufweist.

    Aspekt 4 Vorrichtung nach Aspekt 3, wobei der Befestigungsgurt (25) einen Haken- und Ösenverschluss aufweist, der vorzugsweise als Klettbandverschluss ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der Haken- und/oder der Ösenabschnitt am Befestigungsgurt (25) fixiert ist.

    Aspekt 5 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Befestigungsgurt (25) oder der Befestigungsabschnitt mindestens 5 cm, mindestens 7 cm, mindestens 10 cm, mindestens 20 cm oder mindestens 30 cm lang ist.

    Aspekt 6 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24) eine Schapp- oder Klipseinrichtung aufweist.

    Aspekt 7 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung und/oder die Aufnahme (12) so ausgebildet ist, dass die Leitungsführungskette (70) bei Befestigung der Vorrichtung an einem Tischbein (T) entlang des Tischbeins (T) und/oder in Vertikalrichtung geführt wird.

    Aspekt 8 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Leitungsführungskette (70) werkzeugfrei in der Aufnahme (12) befestigbar ist.

    Aspekt 9 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Aufnahme (12) eine oder mehrere Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen (13, 14) und/oder einen oder mehrere Pins (52, 62) und/oder einen oder mehrere Tunnelabschnitte (113) und/oder eine oder mehrere Schnappnasen (115) aufweist, die mit der Leitungsführungskette (70) koppelbar ist/sind.

    Aspekt 10 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Aufnahme (12), insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtung/en (13) und/oder die Pins/s (52) und/oder Tunnelabschnitte (113), so ausgebildet ist/sind, dass sie einen Verbindungskörper (73) und/oder einen Steckeransatz (74) des Verbindungskörpers (73) der Kettenglieder (71) der Leitungsführungskette (70) aufnehmen kann/können.

    Aspekt 11 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Pins (62) so ausgebildet sind, dass sie in ein Loch der Verbindungskörpers (73) der Kabelkette eingreifen, insbesondere in einem Sackloch, einem Tunnelabschnitt oder einem Durchführungsloch (61), etwa einem Tunnelabschnitt oder Durchführungsloch (61) für ein Führungsstab (F) und/oder ein Zugentlastungsseil.

    Aspekt 12 Vorrichtung nach Aspekt 10 oder Aspekt 11, wobei der Verbindungskörper (73) einer der Verbindungskörper ist, die das Rückgrat der Leitungsführungskette (70) bilden.

    Aspekt 13 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Aufnahme (12), insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen (14, 115), so ausgebildet ist, dass sie den Außenteil (75) und/oder Mantelkörper der Leitungsführungskette (70) aufnehmen kann.

    Aspekt 14 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei das Außenteil (75) und/oder der Matelkörper eine Umgrenzung bildet, die die entlang der Leitungsführungskette (70) geführten Kabel aufnimmt.

    Aspekt 15 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Aufnahme (12) mindestens einen (vorzugsweise zwei) Kragarme (14) und/oder Mantelkörperaufnahmen aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie den Außenmantel (75) einer Leitungsführungskette (70) aufnehmen können.

    Aspekt 16 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Aufnahme (12) eine Öffnung (17), eine Aussparung, eine Schappeinrichtung und/oder eine Clipsverbindung zur Durchführung einer Zugentlastung (z. B. ein Zugseil) und/oder eines Führungsstabs (F) aufweist.

    Aspekt 17 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, ferner mit einer Verdrehsicherung, die eine aufgenommene Leitungsführungskette (70) daran hindert, sich um ihre Längsachse zu verdrehen, wenn sie in der Aufnahme befestigt ist.

    Aspekt 18 Vorrichtung nach Aspekt 17, wobei die Verdrehsicherung so ausgebildet ist, dass sie mit denn Außenmantel (75), dem Verbindungskörper (73) und/oder dem Steckeransatz (74) eines Kettenglieds koppelt und/oder mit diesem einrastet.

    Aspekt 19 Vorrichtung nach Aspekt 17 oder Aspekt 18, wobei die Verdrehsicherung durch einen Vorsprung (15, 18) gebildet wird, der beispielsweise in der Aufnahme (12), insbesondere in der Schnapp- und/oder Klipseinrichtung (13) der Aufnahme (12) vorgesehen ist.

    Aspekt 20 Vorrichtung nach Aspekt 19, wobei der Vorsprung (18) so ausgebildet ist, dass er in eine Aussparung des Verbindungskörpers (73) eines Kettenglieds einrasten kann.

    Aspekt 21 Vorrichtung nach Aspekt 19, wobei der Vorsprung (15) so ausgebildet ist, dass er in einer Durchbrechung oder Aussparung des Mantelkörpers eines Kettenglieds einrasten kann.

    Aspekt 22 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) im Wesentlichen starr ist, beispielsweise durch die Verwendung dicker Wandstärken.

    Aspekt 23 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine erste Seite (21) aufweist, die bei Befestigung der Vorrichtung an dem Objekt (insbesondere an dem Möbelstück oder an dem Tischbein) an diesem anliegt.

    Aspekt 24 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine zweite Seite (22) aufweist und sich der erste Abschnitt (10) an der zweiten Seite (22) vom zweiten Abschnitt (20) wegerstreckt.

    Aspekt 25 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) sich im Wesentlichen waagerecht und/oder senkrecht vom zweiten Abschnitt (20) wegerstreckt.

    Aspekt 26 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) über einen Fuß oder Steg (16) verfügt, der an seinem einen Ende mit dem zweiten Abschnitt (20) verbunden ist.

    Aspekt 27 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) plattenförmig ist.

    Aspekt 28 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die erste Seite (21) durch einen oder mehrere Magneten (28) gebildet und/oder definiert wird.

    Aspekt 29 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die zweite Seite (22) der ersten Seite (21) gegenüberliegt.

    Aspekt 30 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) im Wesentlichen starr ist.

    Aspekt 31 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die erste Seite (21) eine gewölbte Kontaktfläche (23) aufweist, wobei die Kontaktfläche (23) vorzugsweise konkav ist.

    Aspekt 32 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Kontaktfläche (23) so gewölbt ist, dass ein rundes oder ovales Objekt (insbesondere ein rundes oder ovales Tischbein) in der Wölbung aufgenommen werden kann.

    Aspekt 33 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Kontaktfläche (23) einen Krümmungsradius von mindestens 0,5 cm, mindestens 1 cm, mindestens 1,5 cm, mindestens 2,5 cm oder mindestens 3,5 cm aufweist.

    Aspekt 34 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Kontaktfläche (23) einen Krümmungsradius von höchstens 3,5 cm, höchstens 2,5 cm, höchstens 1,5 cm oder höchstens 1 cm aufweist.

    Aspekt 35 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) so ausgebildet ist, dass er sich der Form des Objekts (insbesondere der Form des Tischbeins) anpasst.

    Aspekt 36 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung insgesamt aus einem elastischen oder sehr elastischen Material ausgebildet ist.

    Aspekt 37 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) flexibler als der erste Abschnitt (10) ist, wobei dies beispielsweise durch die Verwendung dünner Wandstärken erreicht werden kann.

    Aspekt 38 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) aus einem flexibleren und/oder elastischeren Material als der erste Abschnitt (10) hergestellt ist.

    Aspekt 39 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) mit größeren Wandstärken als der zweite Abschnitt (20) ausgebildet ist, um dem ersten Abschnitt (10) eine größere Steifigkeit zu verleihen.

    Aspekt 40 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) aus einem Elastomer oder Silikon hergestellt ist.

    Aspekt 41 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei das Material des zweiten Abschnitts (20) so weich ist, dass die erste Seite (21) in einer ersten Befestigungssituation (z. B. an einem rechteckigen Tischbein) gerade aufliegen und in einer zweiten Befestigungssituation (z. B. an einem runden Tischbein) einen Krümmungsradius von 2,5 cm oder 3,5 cm annehmen kann.

    Aspekt 42 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine Rutschsicherung bereitstellt, insbesondere an der ersten Seite (21).

    Aspekt 43 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung (1), insbesondere der erste Abschnitt (10) und/oder der zweite Abschnitt (20), so bemessen ist, dass die erste Seite (21) im Wesentlichen bündig mit der Mantelfläche (75) der Leitungsführungskette (70) ist, wenn die Leitungsführungskette (70) in der Aufnahme (12) befestigt wird.

    Aspekt 44 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung so bemessen ist, dass die erste Seite (21) bei Befestigung der Vorrichtung an der Leitungsführungskette (70) maximal 5 mm, maximal 3 mm, maximal 1 mm oder gar nicht quer zur Längsrichtung der Kettenglieder (71) zwischen den Kettengliedern hervorsteht.

    Aspekt 45 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung so bemessen ist, dass die erste Seite (21) bei Befestigung der Vorrichtung an der Leitungsführungskette (70) minimal 5 mm, minimal 3 mm oder minimal 1 mm quer zur Längsrichtung der Kettenglieder (71) zwischen den Kettengliedern hervorsteht.

    Aspekt 46 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) ein Gelenk oder mehrere Gelenke (z. B. 2, 3 oder 4 Gelenke) aufweist.

    Aspekt 47 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) am Gelenk flexibler als an den übrigen Teilen ist bzw. zwischen den Gelenken flexibler als an den dazwischenliegenden Teilen ist (z. B. weil zwischen den Gelenken Gurtaufnahmen, Magnete, Magnetaufnahmen und/oder starre Abschnitte vorgesehen sind).

    Aspekt 48 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei das Gelenk bzw. die Gelenke als Filmscharnier/e (33) ausgebildet ist/sind.

    Aspekt 49 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) im Bereich des Filmscharniers/der Filmscharniere eine Materialstärke von höchstens 1 mm, vorzugsweise höchstens 0,5 mm aufweist.

    Aspekt 50 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) im Bereich des Filmscharniers/der Filmscharniere eine Dicke von höchstens 1 mm, vorzugsweise höchstens 0,5 mm aufweist.

    Aspekt 51 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine oder mehrere (vorzugsweise 2) Gurtaufnahmen (27A, 27B, 27C) aufweist.

    Aspekt 52 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Gurtaufnahme/n (27A, 27B) so ausgebildet ist/sind, dass der Befestigungsgurt (25) in diese eingefädelt und/oder durch diese hindurchgefädelt werden kann.

    Aspekt 53 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Gurtaufnahme/n (27A, 27B) sich von der ersten Seite (21) durch den zweiten Abschnitt (20) zur zweiten Seite (22) erstrecken.

    Aspekt 54 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Befestigungsgurt (25) von der ersten Seite (21) durch eine erste Gurtaufnahme (27A) über die zweite Seite (22) und (anschließend) durch eine zweite Gurtaufnahme (27B) zurück zur ersten Seite (21) gefädelt ist.

    Aspekt 55 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Befestigungsgurt (25) von der zweiten Seite (22) durch eine erste Gurtaufnahme (27A) über die erste Seite (21) und (anschließend) durch eine zweite Gurtaufnahme (27B) zurück zur zweiten Seite (22) gefädelt ist.

    Aspekt 56 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Gurtaufnahme (27C) eine Öffnung aufweist, die so ausgebildet ist, dass der Befestigungsgurt (25) nach Befestigung am Objekt (insbesondere am Tischbein) in der Richtung, in der sich eine in der Vorrichtung befestigte Kabelkette erstreckt (insbesondere in Vertikalrichtung und/oder in Längsrichtung des Tischbeins) in die Gurtaufnahme (27C) eingeschoben oder aus dieser entnommen werden kann.

    Aspekt 57 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine Umfangswand aufweist, die die erste Seite (21) mit der zweite Seite (22) verbindet und die Gurtaufnahme (27C, 27D) eine Öffnung in dieser Umfangswand bereitstellt.

    Aspekt 58 Vorrichtung nach Aspekt 57, wobei die Öffnung in einem Abschnitt der Umfangswand bereitgestellt ist, der parallel zur Längsrichtung einer darin gehaltenen Kabelkette (Längsrichtung des Tischbeins) verläuft.

    Aspekt 59 Vorrichtung nach Aspekt 57, wobei die Öffnung in einem Abschnitt der Umfangswand bereitgestellt ist, der quer zur Längsrichtung einer darin gehaltenen Kabelkette (Längsrichtung des Tischbeins) verläuft.

    Aspekt 60 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24) mehrere Magnete (28) aufweist.

    Aspekt 61 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei neben dem Befestigungsgurt (25), dem/der Magnet/en (28) und/oder der Klammer keine weitere Befestigung erforderlich ist, um mittels der Vorrichtung eine Leitungsführungskette (70) an dem Objekt (insbesondere an dem Tischbein) zu halten.

    Aspekt 62 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24), also insbesondere der Befestigungsgurt (25), der Magnet (28) bzw. die Magnete, die Klammer und/oder die Schnapp- und/oder Klipseinrichtung einer einzelnen Vorrichtung insgesamt eine Mindestabzugskraft (insbesondere quer zum Tischbein) von 10 N, 30 N, 40 N, 50 N, 60 N, 70 N oder 100 N bereitstellen (vorzugsweise ca. 1 kg, 3 kg, 4 kg, 5 kg., 6 kg, 7 kg bzw. 10 kg Abzugskraft, insbesondere vom Tischbein).

    Aspekt 63 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24), also insbesondere der Befestigungsgurt (25), der Magnet (28) bzw. die Magnete, die Klammer und/oder die Schnapp- und/oder Klipseinrichtung einer einzelnen Vorrichtung insgesamt eine Mindesthaltekraft in Längsrichtung der Leitungsführungskette (insbesondere in Vertikalrichtung und/oder längs des Tischbeins) von 10 N, 20 N, 30 N, 40 N, 50 N oder 60 N bereitstellen (vorzugsweise ca. 1 kg, 2 kg, 3 kg, 4 kg, 5 kg. bzw. 6 kg Verschiebungskraft).

    Aspekt 64 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Befestigungsgurt (25), der Magnet (28) bzw. die Magnete, die Klammer und/oder die Schnapp- und/oder Klipseinrichtung einer einzelnen Vorrichtung insgesamt eine maximale Abzugskraft von 150 N, 100 N oder 50 N bereitstellen (vorzugsweise ca. 15 kg, 10 kg. bzw. 50 kg Abzugskraft), vorzugsweise quer zur Längsrichtung der Kabelkette und/oder des Tischbeins.

    Aspekt 65 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Magnet/die Magneten rund, länglich, oval, quadratisch oder rechteckig ist/sind.

    Aspekt 66 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) eine oder mehrere Magnetaufnahmen (29) aufweist.

    Aspekt 67 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Magnetaufnahme/n (29) einen Kratzschutz aufweisen, der bei Befestigung der Vorrichtung am Objekt (insbesondere am Tischbein) einen Kontakt zwischen Magnet und Objekt verhindert.

    Aspekt 68 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Magnetaufnahme/n (29) den jeweiligen Magnet (28) von der ersten Seite (21) beabstanden, beispielsweise indem sie als zum Objekt geöffnetes U-Profil ausgebildet sind, wobei das U-Profil Rastnasen aufweisen kann, die ein Herausspringen des Magneten aus dem Profil verhindern.

    Aspekt 69 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Kratzschutz durch eine Materiallage (30) bereitgestellt wird, die so angeordnet ist, dass sie im Gebrauch zwischen dem/den Magnet/en (28) und dem Objekt (insbesondere zwischen Magnet und Tischbein) angeordnet ist.

    Aspekt 70 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Magnetaufnahme/n (29) als U-Profil (z. B. zur ersten Seite (21) oder seitlich und/oder tangential zum Tischbein geöffnet) oder als geschlossenes Profil ausgebildet ist/sind.

    Aspekt 71 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Wanddicke der Magnetaufnahme (29) höchstens 1 mm, höchstens 0,5 mm oder höchstens 0,2 mm beträgt.

    Aspekt 72 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) ein oder mehrere Löcher (32) und/oder ein oder mehrere Durchbrüche zur Befestigung der Vorrichtung mittels Schrauben (z. B. an einer Wand und/oder der Unterseite einer Tischplatte) aufweist.

    Aspekt 73 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.

    Aspekt 74 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der zweite Abschnitt (20) aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.

    Aspekt 75 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) und der zweite Abschnitt (20) aus denselben oder aus verschiedenen Materialien ausgebildet sind.

    Aspekt 76 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der erste Abschnitt (10) und der zweite Abschnitt (20) integral und/oder einstückig ausgebildet sind.

    Aspekt 77 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung (1), beispielsweise ihr erster Abschnitt (10), als Kettenglied (71) und/oder als starres Kabelführungssystem, in dem ein oder mehrere Kabel geführt werden können und an dem eine oder mehrere (vorzugsweise 2) Kabelketten befestigbar sind, ausgebildet ist.

    Aspekt 78 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung am Anfang und/oder am Ende einer Leitungsführungskette (70) vorgesehen ist.

    Aspekt 79 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Vorrichtung (1), das erste und/oder das letzte Glied der Leitungsführungskette (70) bildet.

    Aspekt 80 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24) einstückig mit der Vorrichtung verbunden, daran angeformt und/oder daran angespritzt ist.

    Aspekt 81 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24) mindestens einen mit dem Objekt (insbesondere mit dem Möbelstück, Möbelstückbein und/oder Tischbein) koppelbaren Befestigungsabschnitt in Form eines Kabelbinders aufweist, der vorzugsweise unmittelbar an der Vorrichtung angeformt und/oder angespritzt ist.

    Aspekt 82 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei die Befestigungseinrichtung (24) mindestens einen mit dem Objekt (insbesondere mit dem Möbelstück, Möbelstückbein und/oder Tischbein) koppelbaren Befestigungsabschnitt in Form eines Gummibands aufweist, das vorzugsweise unmittelbar an der Vorrichtung angeformt und/oder angespritzt ist.

    Aspekt 83 Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte, wobei der Befestigungsgurt (25) als Gummiband ausgebildet ist.

    Aspekt 84 Leitungsführungskette (70) mit einer Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte und/oder nach einem der nachfolgenden Aspekten 87 bis 101.

    Aspekt 85 Set mit einer Leitungsführungskette (70) und einer Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte und/oder nach einem der nachfolgenden Aspekten 87 bis 101.

    Aspekt 86 Möbelstück, insbesondere Tisch oder Schreibtisch, mit einer Vorrichtung nach einem der vorstehenden Aspekte und/oder nach einem der nachfolgenden Aspekten 87 bis 101.

    Aspekt 87 Vorrichtung zur werkzeugfreien Befestigung einer Leitungsführungskette an einem Objekt, insbesondere an einem Möbelstück und/oder an einem Tischbein, mit mindestens einem Magneten über den die Vorrichtung eine Leitungsführungskette und/oder ein bestimmtes Glied einer Leitungsführungskette magnetisch am Objekt befestigen kann.

    Aspekt 88 Vorrichtung nach Aspekt 87, wobei die Vorrichtung mindestens eine Aufnahme aufweist, die so ausgebildet ist, dass die Vorrichtung mittels dieser am Mantelkörper und/oder am Verbindungskörper eines Kettenglieds befestigt werden kann.

    Aspekt 89 Vorrichtung nach Aspekt 87 oder 88, wobei die Aufnahme so ausgebildet ist, dass die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette auf den Mantelkörper des Kettenglieds aufschiebbar ist.

    Aspekt 90 Vorrichtung nach Aspekt 87, 88 oder 89, wobei die Aufnahme eine Schnappvorrichtung aufweist und/oder als Schnappvorrichtung ausgebildet ist.

    Aspekt 91 Vorrichtung nach einem der Aspekte 87 bis 90, wobei die Vorrichtung einstückig mit einem Kabelkettenglied (z. B. einstückig mit dem Matelkörper und/oder einstückig mit dem Verbindungskörper und/oder einstückig mit dem Verbindungssteg) ausgebildet ist, vorzugsweise wobei Vorrichtung und Kettenglied gemeinsam in einem 2-K-Spritzgussverfahren hergestellt sind.

    Aspekt 92 Vorrichtung nach einem der Aspekte 87 bis 91, wobei der mindestens eine Magnet in einer Magnetaufnahme angeordnet ist.

    Aspekt 93 Vorrichtung nach Aspekt 92, wobei die Magnetaufnahme einen direkten körperlichen Kontakt zwischen dem Magneten und dem Objekt verhindert, vorzugsweise wobei die Magnetaufnahme und/oder die Vorrichtung den Magneten vom Objekt beabstandet.

    Aspekt 94 Vorrichtung nach Aspekt 92 oder 93, wobei die Magnetaufnahme mindestens einen Boden aufweist, der so ausgebildet ist, dass er bei Befestigung der Vorrichtung am Objekt zwischen Magnet und Objekt angeordnet wird, wobei der Boden vorzugsweise aus einem anderen Material als das Kettenglied (insbesondere als dessen Mantelkörper) hergestellt ist.

    Aspekt 95 Vorrichtung nach einem der Aspekte 92 bis 94, wobei die Magnetaufnahme und/oder die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette über den Mantelkörper des jeweiligen Kettenglieds in eine oder beide Richtungen vorsteht.

    Aspekt 96 Vorrichtung nach einem der Aspekte 92 bis 95, wobei die Magnetaufnahme so ausgebildet ist, dass alternativ oder zusätzlich zu dem mindestens einen Magneten auch mindestens ein Montagestab darin aufgenommen werden kann.

    Aspekt 97 Vorrichtung nach einem der Aspekte 92 bis 96, wobei ein Boden der Magnetaufnahme aus einem Material ausgebildet ist, das einem Verrutschen der Vorrichtung am Objekt entgegenwirkt (vorzugsweise hoher Haftreibungskoeffizient), vorzugsweise aus einem Material mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45, z. B. einem thermoplastischen Elastomer.

    Aspekt 98 Vorrichtung nach einem der Aspekte 92 bis 97, wobei andere Bereiche der Magnetaufnahme und/oder der Vorrichtung aus härteren Materialien bestehen.

    Aspekt 99 Vorrichtung nach einem der Aspekte 87 bis 98, wobei der Magnet als Topfmagnet ausgebildet ist.

    Aspekt 100 Vorrichtung nach einem der Aspekte 87 bis 99, wobei die Vorrichtung einen Auflagebereich aufweist, der aus einem Material mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 ausgebildet ist, z. B. aus einem thermoplastischen Elastomer, vorzugsweise wobei andere Bereiche der Magnetaufnahme und/oder der Vorrichtung aus härteren Materialien bestehen.

    Aspekt 101 Vorrichtung nach einem der Aspekte 87 bis 100 mit den Eigenschaften nach einem der Aspekte 1 bis 83.

    Aspekt 102 Kettenglied mit einer Vorrichtung nach Aspekten 87 bis 101, wobei die Vorrichtung integral mit oder separat vom Kettenglied ausgebildet ist.

    Aspekt 103 Kettenglied nach Aspekt 101, wobei die eine oder die mehreren Vorrichtungen am Mantelkörper des Kettenglieds (z. B. im Bereich eines Verbindungsstegs und/oder mittig oder auf einer oder beiden Seiten eines Verbindungsstegs) vorgesehen ist/sind.

    Aspekt 104 Leitungsführungskette mit mehreren Kettengliedern und einer Vorrichtung zur Befestigung der Leitungsführungskette an einem Objekt, wobei die Vorrichtung am Anfang und/oder am Ende der Leitungsführungskette vorgesehen ist, wobei die Vorrichtung eine Befestigungseinrichtung aufweist, mittels der die Vorrichtung werkzeugfrei an dem Objekt befestigbar und/oder lösbar ist, und wobei die Befestigungseinrichtung mindestens einen oder mehrere Magnete aufweist.

    Aspekt 105 Leitungsführungskette nach Aspekt 104, wobei die Vorrichtung, das erste und/oder das letzte Glied der Leitungsführungskette bildet.

    Aspekt 106 Leitungsführungskette nach Aspekt 104 oder 105, wobei die Vorrichtung einen ersten Abschnitt mit einer Aufnahme für die Leitungsführungskette aufweist, wobei die Leitungsführungskette in der Aufnahme befestigbar ist, insbesondere das letzte Kettenglied der Leitungsführungskette.

    Aspekt 107 Leitungsführungskette nach Aspekt 104, 105 oder 106, wobei die Leitungsführungskette werkzeugfrei in der Aufnahme befestigbar ist.

    Aspekt 108 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 107, wobei die Vorrichtung einen zweiten Abschnitt aufweist und wobei der zweite Abschnitt die Befestigungseinrichtung aufweist.

    Aspekt 109 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 108, wobei die Aufnahme eine oder mehrere Schnapp- und/oder Klips- oder Rasteinrichtungen aufweist, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind.

    Aspekt 110 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 109, wobei die Aufnahme eine Bajonettverbindung bereitstellt, über die die Leitungsführungskette mit der Aufnahme gekoppelt ist.

    Aspekt 111 Leitungsführungskette Aspekt 110, wobei die Aufnahme eine Bajonettnut bereitstellt, die mit einer oder mit mehrere Nasen des Steckeransatzes des Verbindungskörpers die Bajonettverbindung bildet.

    Aspekt 112 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 111, wobei die Aufnahme einen oder mehrere Pins aufweist, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind.

    Aspekt 113 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 112, wobei die Aufnahme (12) ein erstes Paar Pins aufweist, von denen je ein Pin in eine Verbindungsöse der Leitungsführungskette eingreift und/oder darin eingeklipst wird.

    Aspekt 114 Leitungsführungskette nach Aspekt 113, wobei die Aufnahme ein zweites Paar Pins aufweist, von denen je ein Pin in eine Verbindungsöse der Leitungsführungskette eingreift und/oder darin eingeklipst wird.

    Aspekt 115 Leitungsführungskette nach Aspekt 113 oder 114, wobei die Leitungsführungskette schwenkbar an der Aufnahme gelagert ist, wenn das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift (insbesondere, wenn nur das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift).

    Aspekt 116 Leitungsführungskette nach Aspekt 113, 114 oder 115, wobei die Leitungsführungskette in Längsrichtung verschiebbar an der Aufnahme gelagert ist, wenn das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift (insbesondere wenn nur das erste Paar Pins in die Verbindungsösen eingreift).

    Aspekt 117 Leitungsführungskette nach Aspekt 114, 115 oder 116, wobei die Leitungsführungskette nicht-schwenkbar und/oder starr an der Aufnahme gelagert ist, wem beide Pinpaare in die Verbindungsösen eingreifen.

    Aspekt 118 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 117, wobei die Aufnahme einen oder mehrere Tunnelabschnitte aufweist, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind.

    Aspekt 119 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 118, wobei die Aufnahme eine oder mehrere Schnappnasen aufweist, die mit der Leitungsführungskette koppelbar ist/sind.

    Aspekt 120 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 119, wobei die Aufnahme, insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtung/en und/oder die Pins/s und/oder Tunnelabschnitte, so ausgebildet ist/sind, dass sie einen Verbindungskörper und/oder einen Steckeransatz des Verbindungskörpers der Kettenglieder der Leitungsführungskette aufnehmen kann/können.

    Aspekt 121 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 120, wobei die Aufnahme eine Rastgabel aufweist, die den Steckeransatz, insbesondere einen Doppelsteckeransatz, eines Verbindungskörpers der Kettenglieder der Leitungsführungskette aufnimmt.

    Aspekt 122 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 121, wobei die Aufnahme eine oder mehrere Aussparung/en für die Kugel/n eines Steckeransatzes aufweist.

    Aspekt 123 Leitungsführungskette nach Aspekt 122, wobei die Aussparung/en kalottenförmig ist/sind.

    Aspekt 124 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 123, wobei die Aufnahme, insbesondere die Rastgabel, eine Einführhilfe aufweist, die ein Einführen des Steckeransatzes, insbesondere der Steckeransätze eines Doppelsteckeransatzes, quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette erleichtert.

    Aspekt 125 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 124, wobei die Aufnahme, insbesondere die Rastgabel, eine Einführhilfe aufweist, die ein Einführen des Steckeransatzes, insbesondere der Steckeransätze eines Doppelsteckeransatzes, in Längsrichtung der Leitungsführungskette erleichtert.

    Aspekt 126 Leitungsführungskette nach Aspekt 123 oder 124, wobei die Einführhilfe als eine Einführschräge ausgebildet ist.

    Aspekt 127 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 120 bis 126, wobei der Verbindungskörper einer der Verbindungskörper ist, die das Rückgrat der Leitungsführungskette bilden.

    Aspekt 128 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 127, wobei das letzte Kettenglied, insbesondere dessen Steckeransatz, gelenkig in der Aufnahme gelagert ist.

    Aspekt 129 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 128, wobei das letzte Kettenlied um mindestens eine Achse gegenüber der Vorrichtung schwenkbar ist, wobei die Achse vorzugsweise senkrecht zur Längsrichtung der Leitungsführungskette verläuft.

    Aspekt 130 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 129, wobei die Aufnahme so ausgebildet ist, dass sie eine Pendelbewegung des letzten Kettenglieds gestattet.

    Aspekt 131 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 130, wobei die Aufnahme, insbesondere die Schnapp- und/oder Klipseinrichtungen, so ausgebildet ist, dass sie den Außenteil und/oder Mantelkörper des Kettenglieds aufnehmen kann.

    Aspekt 132 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 131, wobei die Aufnahme so ausgebildet ist, dass die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette auf das Außenteil und/oder den Mantelkörper des Kettenglieds aufschiebbar ist.

    Aspekt 133 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 132, wobei das Außenteil und/oder der Matelkörper eine Umgrenzung bildet, die die entlang der Leitungsführungskette geführten Kabel aufnimmt.

    Aspekt 134 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 133, wobei die Aufnahme mindestens einen (vorzugsweise zwei) Kragarme und/oder Mantelkörperaufnahmen aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie den Außenteil und/oder Mantelkörper des Kettenglieds aufnehmen können.

    Aspekt 135 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 134, wobei die Aufnahme eine Verdrehsicherung bereitstellt, die eine aufgenommene Leitungsführungskette daran hindert, sich um ihre Längsrichtung und/oder Mittelachse zu verdrehen, wenn sie in der Aufnahme befestigt ist.

    Aspekt 136 Leitungsführungskette nach Aspekt 135, wobei die Verdrehsicherung so ausgebildet ist, dass sie mit dem Außenteil und/oder Mantelkörper, dem Verbindungskörper und/oder dem Steckeransatz eines Kettenglieds koppelt und/oder mit diesem einrastet.

    Aspekt 137 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 136, wobei die Aufnahme eine Öffnung, eine Aussparung, eine Schappeinrichtung und/oder eine Klipsverbindung zur Durchführung einer Zugentlastung (z. B. ein Zugseil) und/oder eines Führungsstabs (F) aufweist.

    Aspekt 138 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 137, wobei der zweite Abschnitt eine erste Seite aufweist, die bei Befestigung der Vorrichtung an dem Objekt (insbesondere an dem Möbelstück oder an dem Tischbein) an diesem anliegt.

    Aspekt 139 Leitungsführungskette nach Aspekt 138, wobei der zweite Abschnitt eine zweite Seite aufweist und sich der erste Abschnitt an der zweiten Seite vom zweiten Abschnitt wegerstreckt.

    Aspekt 140 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 139, wobei der erste Abschnitt sich im Wesentlichen waagerecht und/oder senkrecht vom zweiten Abschnitt wegerstreckt.

    Aspekt 141 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 140, wobei der zweite Abschnitt so ausgebildet ist, dass er sich der Form des Objekts anpasst (insbesondere der Form des Tisches oder dessen Komponenten, wie etwa der Form eines Kabelkanals und/oder der Form des Tischbeins).

    Aspekt 142 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 141, wobei die Vorrichtung insgesamt aus einem flexiblen, elastischen oder sehr elastischen Material ausgebildet ist.

    Aspekt 143 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 142, wobei der zweite Abschnitt aus einem weicheren und/oder flexibleren und/oder elastischeren Material als der erste Abschnitt hergestellt ist.

    Aspekt 144 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 143, wobei der zweite Abschnitt aus einem Elastomer oder Silikon hergestellt ist.

    Aspekt 145 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 144, wobei der zweite Abschnitt eine Rutschsicherung bereitstellt, insbesondere an der ersten Seite.

    Aspekt 146 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 145, wobei der zweite Abschnitt ein Gelenk oder mehrere Gelenke (z. B. 2, 3 oder 4 Gelenke) aufweist.

    Aspekt 147 Leitungsführungskette nach Aspekt 146, wobei der zweite Abschnitt am Gelenk flexibler als an den übrigen Teilen ist bzw. zwischen den Gelenken flexibler als an den dazwischenliegenden Teilen ist (z. B. weil zwischen den Gelenken Magnete, Magnetaufnahmen und/oder starre Abschnitte vorgesehen sind).

    Aspekt 148 Leitungsführungskette nach Aspekt 146 oder 147, wobei das Gelenk so ausgebildet ist, dass es eine Verschwenkung von Teilen des zweiten Abschnitts um eine Achse gestattet, die senkrecht zur Längsrichtung der Leitungsführungskette verläuft.

    Aspekt 149 Leitungsführungskette nach Aspekt 146, 147 oder 148, wobei die Materialstärke im Bereich der Gelenke höchstens 1,5 mm, höchstens 1 mm oder höchstens 0,5 mm beträgt.

    Aspekt 150 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 146 bis 149, wobei das Gelenk bzw. die Gelenke als Filmscharnier/e ausgebildet ist/sind.

    Aspekt 151 Leitungsführungskette nach Aspekt 150, wobei der zweite Abschnitt im Bereich des Filmscharniers/der Filmscharniere eine Materialstärke von höchstens 1 mm, vorzugsweise höchstens 0,5 mm aufweist.

    Aspekt 152 Leitungsführungskette nach Aspekt 150 oder 151, wobei der zweite Abschnitt im Bereich des Filmscharniers/der Filmscharniere eine Dicke von höchstens 1 mm, vorzugsweise höchstens 0,5 mm aufweist.

    Aspekt 153 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 152, wobei der zweite Abschnitt ein oder mehrere Löcher und/oder ein oder mehrere Durchbrüche aufweist (z. B. zur Durchführung einer Schraube, eines Führungsstabs und/oder eines Zugentlastungsseils).

    Aspekt 154 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 153, wobei der weite Abschnitt einen, zwei, drei, vier oder mehr Arme aufweist.

    Aspekt 155 Leitungsführungskette nach Aspekt 154, wobei die Arme jeweils an einem ersten Ende mit der Vorrichtung verbunden sind.

    Aspekt 156 Leitungsführungskette nach Aspekt 155, wobei die Arme ein gegenüberliegendes, zweites Ende aufweisen.

    Aspekt 157 Leitungsführungskette nach Aspekt 156, wobei die Arme an ihrem zweiten Ende jeweils eine Magnetaufnahme und/oder einen Magneten aufweisen.

    Aspekt 158 Leitungsführungskette nach Aspekt 156 oder 157, wobei das zweite Ende frei ist und/oder nicht an der Vorrichtung fixiert ist.

    Aspekt 159 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 154 bis 158, wobei die Arme zumindest abschnittsweise aus Gummi, thermoplastischen Elastomeren, Polypropylen, oder Silikon hergestellt sind.

    Aspekt 160 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 154 bis 159, wobei die Arme aus einem weicheren Material als der erste Abschnitt hergestellt sind und/oder als der Rest des zweiten Abschnitts.

    Aspekt 161 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 154 bis 160, wobei die Arme verformbar und/oder flexibel sind.

    Aspekt 162 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 161, wobei neben dem/den Magnet/en keine weitere Befestigung erforderlich ist, um mittels der Vorrichtung eine Leitungsführungskette an dem Objekt (insbesondere an dem Tischbein) zu halten.

    Aspekt 163 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 162, wobei der Magnet bzw. die Magnete der Befestigungseinrichtung (einer einzelnen Vorrichtung) insgesamt eine Mindesthaltekraft in Längsrichtung der Leitungsführungskette von 10 N, 20 N, 30 N, 40 N, 50 N oder 60 N bereitstellen (vorzugsweise ca. 1 kg, 2 kg, 3 kg, 4 kg, 5 kg. bzw. 6 kg Kraft).

    Aspekt 164 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 163, wobei der Magnet bzw. die Magnete einer einzelnen Vorrichtung insgesamt eine maximale Abzugskraft von 150 N, 100 N oder 50 N (oder weniger) bereitstellen (vorzugsweise ca. 15 kg, 10 kg. bzw. 50 kg Abzugskraft).

    Aspekt 165 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 164, wobei der zweite Abschnitt eine oder mehrere Magnetaufnahmen aufweist.

    Aspekt 166 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 165, wobei der mindestens eine Magnet in einer Magnetaufnahme angeordnet ist.

    Aspekt 167 Leitungsführungskette nach Aspekt 165 oder 166, wobei die Magnetaufnahme einen direkten körperlichen Kontakt zwischen dem Magneten und dem Objekt verhindert, vorzugsweise wobei die Magnetaufnahme und/oder die Vorrichtung den Magneten vom Objekt beabstandet.

    Aspekt 168 Leitungsführungskette nach Aspekt 165, 166 oder 167, wobei die Magnetaufnahme/n den jeweiligen Magnet von der ersten Seite beabstanden, beispielsweise indem sie als zum Objekt geöffnetes U-Profil ausgebildet sind, wobei das U-Profil Rastnasen aufweisen kann, die ein Herausspringen des Magneten aus dem Profil verhindern.

    Aspekt 169 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 165 bis 168, wobei die Magnetaufnahme/n einen Kratzschutz aufweisen, der bei Befestigung der Vorrichtung am Objekt (insbesondere an einem Tisch, wie etwa an einem Kabelkanal oder an einem Tischbein) einen Kontakt zwischen Magnet und Objekt verhindert.

    Aspekt 170 Leitungsführungskette nach Aspekt 169, wobei der Kratzschutz durch eine Materiallage bereitgestellt wird, die so angeordnet ist, dass sie im Gebrauch zwischen dem/den Magnet/en und dem Objekt (insbesondere zwischen Magnet und Tisch oder Tischbein) angeordnet ist.

    Aspekt 171 Leitungsführungskette nach Aspekt 170, wobei die Materiallage aus einem Material ausgebildet ist, das einem Verrutschen der Vorrichtung am Objekt entgegenwirkt (vorzugsweise hoher Haftreibungskoeffizient), vorzugsweise aus einem Material mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45, z. B. einem thermoplastischen Elastomer, Silikon, Polypropylen oder Neopren.

    Aspekt 172 Leitungsführungskette nach Aspekt 170 oder 171, wobei die Materiallage senkrecht zur Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet ist.

    Aspekt 173 Leitungsführungskette nach Aspekt 170, 171 oder 172, wobei der Steckeransatz des Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist, eine Steckerachse definiert und die Materiallage senkrecht zur Steckerachse ist.

    Aspekt 174 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 170 bis 173, wobei die Steckeransätze des Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist, jeweils eine Steckerachse definieren und die Materiallage senkrecht zu den Steckerachsen ist.

    Aspekt 175 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 170 bis 174, wobei die Materiallage eine Wandstärke von höchstens 1 mm, höchstens 0,5 mm oder höchstens 0,2 mm hat.

    Aspekt 176 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 170 bis 175, wobei die Materiallage eine geringere Wandstärke als eine, zwei oder alle übrigen Wände der Magnetaufnahme hat, vorzugsweise höchstens 75% oder 50% der dünnsten der anderen Wände.

    Aspekt 177 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 176, wobei die Vorrichtung einen Auflagebereich aufweist, der aus einem Material mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 ausgebildet ist, z. B. aus einem thermoplastischen Elastomer, vorzugsweise wobei andere Bereiche der Magnetaufnahme und/oder der Vorrichtung vorzugsweise aus härteren Materialien bestehen.

    Aspekt 178 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 177, wobei die Vorrichtung eine Anlagefläche bereitstellt.

    Aspekt 179 Leitungsführungskette nach Aspekt 178, wobei die Anlagefläche senkrecht zur Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette ist.

    Aspekt 180 Leitungsführungskette nach Aspekt 178 oder 179, wobei der Steckeransatz des Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist, eine Steckerachse definiert und die Anlagefläche senkrecht zur Steckerachse ist.

    Aspekt 181 Leitungsführungskette nach Aspekt 178, 179 oder 180, wobei ein Doppelsteckeransatz des Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist, zwei Steckerachsen definiert und die Anlagefläche senkrecht zu beiden Steckerachsen ist.

    Aspekt 182 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 178 bis 181, wobei die Anlagefläche eine rutschhemmende Beschichtung aufweist oder aus einem rutschhemmenden Material hergestellt ist.

    Aspekt 183 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 178 bis 182, wobei die Anlagefläche durch den Auflagebereich bereitgestellt wird.

    Aspekt 184 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 183, wobei die Vorrichtung mehrere Puffer (auch „Bumpons”) aufweist, über die die Vorrichtung am Objekt anliegt.

    Aspekt 185 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 184, wobei die Magnetaufnahme/n als U-Profil (z. B. zur ersten Seite oder zur zweiten Seite oder seitlich geöffnet) oder als geschlossenes Profil ausgebildet ist/sind.

    Aspekt 186 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 185, wobei der erste Abschnitt aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.

    Aspekt 187 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 186, wobei der zweite Abschnitt aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.

    Aspekt 188 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 187, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt aus denselben oder aus verschiedenen Materialien ausgebildet sind.

    Aspekt 189 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 188, wobei der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt integral und/oder einstückig ausgebildet sind.

    Aspekt 190 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 189, wobei der Magnet als Topfmagnet ausgebildet ist.

    Aspekt 191 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 190, wobei der Querschnitt des/der Magneten rund, länglich, oval, quadratisch oder rechteckig ist.

    Aspekt 192 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 191, wobei der Magnet die Form eines Prismas mit rechteckiger oder quadratischer Grundfläche hat.

    Aspekt 193 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 191, wobei der Magnet eine zylindrische Form hat.

    Aspekt 194 Leitungsführungskette nach Aspekt 193, wobei der Magnet eine kreisförmige Grundfläche hat.

    Aspekt 195 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 194, wobei der/die Magnete in der/den Magnetaufnahme/n eingelegt, eingeklemmt, eingeklebt, eingeschraubt und/oder eingepresst ist/sind.

    Aspekt 196 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 195, wobei der/die Magnete teilweise oder ganz umgossen und/oder umhüllt sind.

    Aspekt 197 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 196, wobei der/die Magnete werkzeugfrei in der/den Magnetaufnahme/n befestigbar und/oder werkzeugfrei aus diesen entnehmbar sind.

    Aspekt 198 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 197, wobei die Magnetaufnahme den Magneten auf mindestens 4, 5 oder 6 Seiten umgibt und/oder wobei die Magnetaufnahme den Magneten in mindestens einer Umfangsrichtung vollständig umgibt.

    Aspekt 199 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 165 bis 198, wobei der/die Magnet/e in Längsrichtung der Leitungsführungskette in die Magnetaufnahme einschiebbar ist/sind, vorzugsweise in Richtung von der zweiten Seite des zweiten Abschnitts zur ersten Seite des zweiten Abschnitts.

    Aspekt 200 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 165 bis 199, wobei die Magnetaufnahme/n als Tasche/n ausgebildet ist/sind.

    Aspekt 201 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 200, wobei der Magnet auf wenigstens einer seiner Seiten beschichtet ist, vorzugsweise mit Neopren, Gummi, Silikon, Polypropylen und/oder einem thermoplastischen Elastomer, z. B. mittels eines Gummiersprays.

    Aspekt 202 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 201, wobei die Vorrichtung auf der Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet ist, insbesondere bei Sicht entlang der der Längs- und/oder Mittelachse.

    Aspekt 203 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 202, wobei die Vorrichtung Magnetadapter punktsymmetrisch zur Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet ist

    Aspekt 204 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 203, wobei der/die Magnet/en der Vorrichtung punktsymmetrisch zur Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet ist/sind.

    Aspekt 205 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 204, wobei der/die Magnet/en der Vorrichtung spiegelsymmetrisch zu einer Symmetrieebene der Kettenglieder angeordnet sind.

    Aspekt 206 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 205, wobei der/die Magneten der Vorrichtung um die Längs- und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette verteilt angeordnet sind (z. B. auf einem Kreis oder Kreisbogen), vorzugsweise in regelmäßigen Abständen.

    Aspekt 207 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 206, wobei die Kettenglieder der Leitungsführungskette quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette eine erste Ausdehnung (A) und eine zweite Ausdehnung (C) haben, wobei die erste Ausdehnung vorzugsweise senkrecht zur zweiten Ausdehnung (C) gemessen wird und wobei die Vorrichtung parallel zur ersten Ausdehnung (A) eine erste Dimension (a) hat, die vorzugsweise geringer als die ersten Ausdehnung (A) ist, und parallel zur zweiten Ausdehnung (C) eine zweite Dimension (c) hat, die vorzugsweise geringer als die zweite Ausdehnung (C) ist.

    Aspekt 208 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 207, wobei die Vorrichtung bei Sicht entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette nicht über die Kettenglieder (insbesondere nicht über das letzte Kettenglied) hervorsteht.

    Aspekt 209 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 208, wobei bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, der äußere Umriss der Vorrichtung kleiner als der äußere Umriss der Kettenglieder ist.

    Aspekt 210 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 209, wobei bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, der äußere Umriss der Vorrichtung innerhalb des äußeren Umrisses der Kettenglieder angeordnet ist.

    Aspekt 211 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 208, wobei bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, der äußere Umriss der Vorrichtung größer als der äußere Umriss der Kettenglieder ist.

    Aspekt 212 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 211, wobei bei einer Projektion der Vorrichtung und der Kettenglieder (insbesondere des letzten Kettenglieds, an dem die Vorrichtung befestigt ist) entlang der Längsrichtung der Leitungsführungskette auf eine Fläche, die quer zu dieser Längsrichtung ist, der äußere Umriss der Vorrichtung außerhalb des äußeren Umrisses der Kettenglieder angeordnet ist.

    Aspekt 213 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 212, wobei die Kettenglieder der Leitungsführungskette in Längsrichtung der Leitungsführungskette eine Länge (E) haben, wobei der zweite Abschnitt in Längsrichtung der Leitungsführungskette eine Länge (e) hat und wobei die Länge (E) der Kettenglieder größer als die Länge (e) des zweiten Abschnitts ist.

    Aspekt 214 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 213, wobei der zweite Abschnitt auf den ersten Abschnitt aufschiebbar ist, insbesondere quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette oder in Längsrichtung der Leitungsführungskette.

    Aspekt 215 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 214, wobei der zweite Abschnitt eine Aufnahme für den ersten Abschnitt aufweist, die den ersten Abschnitt vorzugsweise auf mindestens 4 Seiten umgibt.

    Aspekt 216 Leitungsführungskette nach Aspekt 215, wobei die Aufnahme als eine Tasche ausgebildet ist.

    Aspekt 217 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 108 bis 216, wobei der zweite Abschnitt einen Rahmen bildet, der eine Durchgangsöffnung bereitstellt, durch die Kabel, die in der Leitungsführungskette aufgenommen sind, durch den zweiten Abschnitt geführt werden können.

    Aspekt 218 Leitungsführungskette nach Aspekt 217, wobei die Aufnahme mittig bezüglich der Durchgangsöffnung angeordnet ist.

    Aspekt 219 Leitungsführungskette nach Aspekt 217 oder 218, wobei der Rahmen spiegelsymmetrisch zu einer Symmetrieebene der Kettenglieder angeordnet sind.

    Aspekt 220 Leitungsführungskette nach Aspekt 217, 218 oder 219, wobei der Rahmen um die Mittelachse der Leitungsführungskette angeordnet ist.

    Aspekt 221 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 217 bis 220, wobei der Rahmen geschlossen ist.

    Aspekt 222 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 217 bis 220, wobei der Rahmen geöffnet ist und/oder mindestens eine Durchbrechung aufweist, durch die die Kabel in die Durchgangsöffnung eingeführt werden können.

    Aspekt 223 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 217 bis 222, wobei der Rahmen polygonal, kreisförmig, kreisbogenförmig, hufeisenförmig oder U-förmig ist, insbesondere bei Sicht entlang der Längsrichtung und/oder Mittelachse der Leitungsführungskette.

    Aspekt 224 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 217 bis 223, wobei der Rahmen quer zur Längsrichtung der Leitungsführungskette angeordnet ist.

    Aspekt 225 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 217 bis 224, wobei entlang des Rahmens mindestens eine Magnetaufnahme vorgesehen ist, in der mindestens ein Magnet angeordnet ist, wobei vorzugsweise mindestens zwei Magnetaufnahmen, vorgesehen sind, in denen jeweils mindestens ein Magnet angeordnet ist.

    Aspekt 226 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 225, wobei die Aufnahme einen Außendurchmesser (D1) hat, der gleich groß oder kleiner als ein Außendurchmesser (D2) des Magneten ist.

    Aspekt 227 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 106 bis 226, wobei der Verbindungsabschnitt der Kettenlieder einen Außendurchmesser (D4) hat, der gleich groß wie ein Außendurchmesser (D1) der Aufnahme ist.

    Aspekt 228 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 227, wobei der Verbindungsabschnitt der Kettenglieder einen Außendurchmesser (D4) hat, der gleich groß wie oder kleiner als ein Außendurchmesser (D2) des Magneten ist.

    Aspekt 229 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 228, wobei die Kettenglieder einen runden Außenteil und/oder Mantelkörper haben, der einen Außendurchmesser (D5) hat, der gleich groß oder größer als ein Außendurchmesser (D2) des Magneten ist.

    Aspekt 230 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 229, wobei ein Außendurchmesser (D2) des Magneten größer als dessen Länge in Längsrichtung der Leitungsführungskette ist.

    Aspekt 231 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 230, wobei der zweite Abschnitt als eine Hülse ausgebildet ist.

    Aspekt 232 Leitungsführungskette nach Aspekt 231, wobei die Hülse an einem Ende eine Öffnung aufweist, wobei die Öffnung vorzugsweise an denn Ende vorgesehen ist, das dem letzten Kettenglied der Leitungsführungskette zugewandt ist.

    Aspekt 233 Leitungsführungskette nach Aspekt 232, wobei der Magnet durch die Öffnung in die Hülse eingeführt ist.

    Aspekt 234 Leitungsführungskette nach Aspekt 232 oder 233, wobei der erste Abschnitt integral mit dem zweiten Abschnitt ausgebildet ist oder wobei der erste Abschnitt separat vom zweiten Abschnitt ausgebildet ist und durch die Öffnung in die Hülse eingeführt ist.

    Aspekt 235 Leitungsführungskette nach Aspekt 234, wobei der gesamte erste Abschnitt in den zweiten Abschnitt eingeführt ist.

    Aspekt 236 Leitungsführungskette nach Aspekt 234 oder 235, wobei der eingeführte Magnet zwischen einem Boden der Hülse und dem eingeführten ersten Abschnitt angeordnet ist.

    Aspekt 237 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 236, wobei die Hülse eine Rastvorrichtung aufweist, die einem Herausfallen des eingeführten Magneten und/oder des eingeführten ersten Abschnitts entgegenwirkt.

    Aspekt 238 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 237, wobei der zweite Abschnitt mehrere Rastvorrichtungen aufweist, die einem Herausfallen des eingeführten Magneten und/oder des eingeführten ersten Abschnitts entgegenwirken.

    Aspekt 239 Leitungsführungskette nach Aspekt 237 oder 238, wobei eine Rastvorrichtung durch eine Hinterschneidung gebildet wird, die die Öffnung zumindest abschnittsweise umgibt.

    Aspekt 240 Leitungsführungskette nach Aspekt 239, wobei die Hinterschneidung den gesamten ersten Abschnitt umgreift.

    Aspekt 241 Leitungsführungskette nach Aspekt 239 oder 240, wobei eine (eventuell weitere) Rastvorrichtung durch eine Hinterschneidung gebildet wird, die zumindest abschnittsweise um eine innere Umfangsfläche des zweiten Abschnitts verläuft, vorzugsweise von der Öffnung beabstandet.

    Aspekt 242 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 241, wobei der erste Abschnitt eine Nut aufweist, die zumindest teilweise oder vollständig um den Umfang des ersten Abschnitts verläuft, insbesondere um einen Außenumfang des ersten Abschnitts.

    Aspekt 243 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 242, wobei der erste Abschnitt einen Vorsprung aufweist, der mit einer Hinterschneidung des zweiten Abschnitts zusammenwirkt, wobei der Vorsprung vorzugsweise eine Stufe oder Hinterschneidung ausbildet.

    Aspekt 244 Leitungsführungskette nach Aspekt 243, wobei der Vorsprung zumindest teilweise oder vollständig um den Umfang des ersten Abschnitts verläuft, insbesondere um einen Außenumfang des ersten Abschnitts.

    Aspekt 245 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 234 bis 244, wobei der erste Abschnitt an dem Ende, das in den zweiten Abschnitt eingeführt wird, ein Fase aufweist.

    Aspekt 246 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 245, wobei die Hülse aus einem Material mit einer Shore A Härte von weniger als 95, weniger als 85, weniger als 75, weniger als 70, weniger als 65, weniger als 60, weniger als 55, weniger als 50 oder weniger als 45 hergestellt ist.

    Aspekt 247 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 246, wobei die Hülse aus einem thermoplastischen Elastomer, Silikon, Neopren, Gummi oder Polypropylen hergestellt ist.

    Aspekt 248 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 247, wobei der erste Abschnitt aus einem härteren Material als die Hülse hergestellt ist.

    Aspekt 249 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 248, wobei der zweite Abschnitt einen Außendurchmesser (D3) aufweist, der größer ist als ein Außendurchmesser (D2) des Magneten und/oder als ein Außendurchmesser (D1) des ersten Abschnitts.

    Aspekt 250 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 249, wobei der Magnet einen Außendurchmesser (D2) hat, der gleich groß wie ein Außendurchmesser (D1) des ersten Abschnitts und/oder wie ein Außendurchmesser (D4) der Verbindungskörper der Kettenglieder ist.

    Aspekt 251 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 250, wobei der erste Abschnitt einen Außendurchmesser (D1) hat, der gleich groß wie ein Außendurchmesser (D4) der Verbindungskörper der Kettenglieder ist.

    Aspekt 252 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 231 bis 251, wobei der zweite Abschnitt einen Außendurchmesser (D3) aufweist, der gleich groß wie oder kleiner als einen Außendurchmesser (D5) des Außenteils und/oder Mantelkörpers der Kettenglieder ist.

    Aspekt 253 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 252, wobei der zweite Abschnitt einen Außendurchmesser (D3) von über 15 mm, vorzugsweise über 20 mm aufweist.

    Aspekt 254 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 253, wobei der zweite Abschnitt einen Außendurchmesser (D3) von höchstens 60 mm, höchstens 50 mm, höchstens 30 mm oder höchstens 25 mm aufweist.

    Aspekt 255 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 254. wobei die Vorrichtung durch zwei separate Teilelemente gebildet wird und wobei je ein Teilelement an einer Verbindungsöse des letzten Kettenglieds vorgesehen ist.

    Aspekt 256 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 255, wobei der zweite Abschnitt in Form eines Rings ausgebildet ist.

    Aspekt 257 Leitungsführungskette nach Aspekt 256, wobei der Ring durch mehrere Ringabschnitte ausgebildet ist.

    Aspekt 258 Leitungsführungskette nach Aspekt 256 oder 257, wobei der Ring oder die Ringabschnitte jeweils durch einen Magneten gebildet werden.

    Aspekt 259 Leitungsführungskette nach Aspekt 256, 257 oder 258, wobei der Ring den Mantelkörper des letzten Kettenglieds bildet.

    Aspekt 260 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 256 bis 259, wobei der Ring eine oder mehrere Durchbrechungen zum Einführen von Kabeln in den Ring aufweist.

    Aspekt 261 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 260, wobei die Vorrichtung einstückig mit einem Kettenglied (z. B. einstückig mit dem Mantelkörper und/oder einstückig mit denn Verbindungskörper und/oder einstückig mit dem Verbindungssteg) ausgebildet ist, vorzugsweise wobei Vorrichtung und Kettenglied gemeinsam in einem 2-K-Spritzgussverfahren hergestellt sind.

    Aspekt 262 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 261, wobei die Vorrichtung einen Magnetadapter bildet.

    Aspekt 263 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 262, wobei der/die Magnet/en dermaßen angeordnet ist/sind, dass die magnetische Anziehungskraft zwischen dem/den Magneten und dem Objekt entlang der und/oder parallel zur Längsrichtung der Leitungsführungskette wirkt.

    Aspekt 264 Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 263, wobei der/die Magnete durch die Vorrichtung in Längsrichtung der Leitungsführungskette hinter und/oder jenseits dem letzten Kettenglied der Leitungsführungskette angeordnet wird/werden.

    Aspekt 265 Objekt, insbesondere Tisch (z. B. Schreibtisch) mit einer Leitungsführungskette nach einem der Aspekte 104 bis 264.
  • Soweit die vorgehende Beschreibung den Ausdruck „im Wesentlichen” verwendet, sind auch solche Ausführungsformen umfasst, in denen das jeweilige Merkmal vollständig oder komplett vorliegt. Die Wörter „Vielzahl” oder „mehrere” sind im Sinne von „mindestens zwei”, d. h., zwei oder mehr, zu verstehen. Sofern konkrete Werte angegeben werden, umfassen diese vorzugsweise auch geringfügige Abweichungen von diesen Werten, wie etwa Abweichungen von +/–10% oder +/–5% des jeweiligen Werts. Einzelne Aspekte der Erfindung können eigenständige Erfindungen bilden und auch als solche beansprucht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006030086 A1 [0002]
    • DE 202004011695 U1 [0004]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN 53504 [0026]
    • ISO 37 [0026]
    • ISO 37 [0026]
    • DIN ISO 7619 [0027]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Befestigung einer Leitungsführungskette (70) an einem Tischbein (T), wobei die Vorrichtung aufweist: einen ersten Abschnitt (10) mit einer Aufnahme (12) für die Leitungsführungskette (70), wobei die Leitungsführungskette (70) in der Aufnahme (12) befestigbar ist, einen zweiten Abschnitt (20) mit einer Befestigungseinrichtung (24), wobei die Vorrichtung mittels der Befestigungseinrichtung (24) unmittelbar werkzeugfrei am Tischbein (T) befestigbar ist, und wobei die Befestigungseinrichtung (24) mindestens einen mit dem Tischbein (T) koppelbaren Befestigungsgurt (25) und/oder mindestens einen mit dem Tischbein (T) koppelbaren Magneten (28) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Aufnahme (12) so ausgebildet ist, dass die Leitungsführungskette (70) werkzeugfrei in dieser befestigbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Aufnahme (12) so ausgebildet ist, dass die Leitungsführungskette (70) bei Befestigung der Vorrichtung am Tischbein (T) in Vertikalrichtung geführt wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der Befestigungsgurt (25) so vorgesehen ist, dass er sich bei Befestigung der Vorrichtung am Tischbein (T) um das Tischbein (T) erstreckt.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Befestigungsgurt (25) einen Klettbandverschluss (26) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei: der erste Abschnitt (10) im Wesentlichen starr ist, der zweite Abschnitt (20) eine erste Seite (21), die bei Befestigung der Vorrichtung am Tischbein (T) an diesem anliegt, und eine gegenüberliegende zweite Seite (22) aufweist, an der sich der erste Abschnitt (10) vom zweiten Abschnitt (20) wegerstreckt, und die erste Seite (21) eine gewölbte Kontaktfläche (23) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Abschnitt (20) aus einem elastischeren Material als der erste Abschnitt (10) hergestellt ist, vorzugsweise aus einem Elastomer, Silikon oder Polypropylen.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Abschnitt (20) mindestens einen Filmscharnier (33) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Abschnitt (20) eine oder mehrere Gurtaufnahmen (27A, 27B, 27C, 27D) aufweist, durch die der Befestigungsgurt (25) geführt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Abschnitt (20) mindestens eine Magnetaufnahme (29) aufweist, in der mindestens ein Magnet (28) angeordnet ist, wobei die Magnetaufnahme (29) den Magneten (28) von der ersten Seite (21) beabstandet und bei Befestigung der Vorrichtung am Tischbein (T) Kontakt zwischen Magnet (28) und Tischbein (T) verhindert.
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