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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Adapter zwischen einer Kabelführungskette mit einzelnen, gelenkig miteinander verbundenen Kettenglieder und einem Kabelkanal umfassend eine Basisplatte und wenigstens eine sich von der Basisplatte nach oben erstreckende Kanalwand. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung einen Kabelkanal.
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Es ist bekannt, zur Führung von Kabeln und Leitungen Kabelführungsketten einzusetzen, die es ermöglichen die Kabel bzw. Leitungen zwischen zwei Anschlusspunkten zu verlegen. Insbesondere im Bereich von Arbeitsplätzen in Büros hat es sich aufgrund der zunehmenden Anzahl an elektronischen Geräten bewährt entsprechende Kabelführungsketten einzusetzen, mit welchen es möglich ist, die notwendigen Kabel bzw. Leitungen beispielsweise zwischen einem Bodenauslass und den jeweiligen Geräten auf einem Schreibtisch zu verlegen. Hierbei verlaufen die Kabel bzw. Leitungen häufig unterhalb der Schreibtischplatte in einem dafür vorgesehenen Kabelkanal und die Kabelführungskette wird zu diesem Zweck mit dem Kabelkanal verbunden, um eine Überführung der Kabel zwischen Kabelkanal und Kabelführung Kette einfach auszugestalten. Durch den Einsatz der Kabelführungskette in Kombination mit dem Kabelkanal ist es möglich die Kabel sowie Leitungen gezielt zu verlegen.
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In der Regel ist der Kabelkanal U-förmig oder L-förmig ausgebildet und im Wesentlichen horizontal unterhalb der Schreibtischplatte in deren hinterem Bereich angeordnet. Die Kabel oder Leitungen werden zumeist über offene Stirnseiten in den Kabelkanal eingeführt. Zu diesem Zweck ist beispielsweise aus der
DE 10 2019 108 707 A1 ein Kragarm zur Verbindung eines im Wesentlichen horizontal angeordneten einen Boden aufweisenden Kabelkanals mit einer Energieführungskette bekannt. Ein entsprechender Kragarm hat sich bewährt, um die Kabel gezielt in den Kabelkanal einzuführen.
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In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass es notwendig sein kann, die Kabel an anderen Positionen als an den Stirnseiten des Kabelkanals einzuführen. Beispielsweise wenn die zu führenden Kabel nur über eine bestimmte Länge verfügen, kann durch eine entsprechende Positionierung der Kabelführungskette die vorhandene Länge optimal ausgenutzt werden, sodass zusätzliche Verlängerungsabschnitte der Kabel unnötig werden. Ferner kann der Kabelkanal auch im Bereich des Tischbeines angeordnet sein und die Kabelkette wird am Tischbein entlanggeführt, so dass diese in einem meist senkrechten Winkel auf den Kabelkanal trifft und dort angeschlossen werden soll.
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In diesem Zusammenhang beschreibt die
DE 10 2017 118 818 A1 eine Haltevorrichtung zur Befestigung einer Kabelkette an einer Öffnung, insbesondere eine Öffnung in einem Kabelkanal. Hierbei umfasst die Haltevorrichtung zwei Armelemente sowie einen Verbindungsabschnitt, wobei die Armelemente über Rastelemente verfügen, die im eingeführten Zustand mit dem Rand der Öffnung im Eingriff stehen. Der Verbindungsabschnitt ist zu Befestigung einer Kabelkette ausgebildet. Der Einsatz dieser Haltevorrichtung setzt jedoch voraus, dass ein spezieller Kabelkanal mit ausgebildet Öffnungen vorhanden ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen Adapter zwischen Kabelkanal und Kabelführungskette bereitzustellen, welcher eine flexible Anordnung der Kabelführungskette an dem Kabelkanal ermöglicht. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen Kabelkanal bereitzustellen, welcher mit vorbestimmten Bereichen zum Anschluss eines entsprechenden Verbindungselementes ausgebildet ist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Adapter zwischen einer Kabelführungskette mit einzelnen, gelenkig miteinander verbundenen Kettengliedern und einem Kabelkanal umfassend eine Basisplatte und wenigstens eine sich von der Basisplatte nach oben erstreckende Kanalwand, dadurch gelöst, dass der Adapter Kopplungsmittel, welche mit Kopplungsgelenken eines Kettenglieds der Kabelführungskette in Eingriff bringbar sind, und Verbindungsabschnitte aufweist, welche einen vorbestimmten Abschnitt des Kabelkanals umgreifen.
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Durch einen entsprechenden Adapter kann die Kabelführungskette folglich an einer beliebigen Position des Kabelkanals beispielsweise an der Kanalwand angeordnet werden, sodass die Anbindung der Kabelführungskette an den Kabelkanal flexibel, an verschiedenen gewünschten Positionen, gestaltet werden kann. Hierbei kann ein beliebiger, beispielsweise bereits an einem Schreibtisch vorhandener Kabelkanal verwendet werden. Der erfindungsgemäße Adapter kann folglich mit bereits bestehenden Systemen verwendet werden, sodass dieser flexibel einsetzbar und nachhaltig ist. Da der erfindungsgemäße Adapter werkzeugfrei mit der Kanalwand sowie mit der Kabelführungskette verwendbar ist, kann dieser jederzeit ohne Aufwand auch in bereits bestehende Systeme eingesetzt bzw. ergänzt werden.
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Unter den Begriff Kabelführungskette fallen gemäß der vorliegenden Erfindung sämtliche Ketten zur Führung von Kabeln und Leitungen, welche aus einer Vielzahl miteinander verbundenen Kettenglieder bestehen. Beispielsweise umfassen Kabelführungsketten Energieführungsketten, bei denen die einzelnen Kettenglieder über seitlich angeordnete Gelenkhälften miteinander verbunden sind wie auch Kabelketten, deren einzelne Kettenelemente über andere Verbindungen, beispielsweise mittig angeordnete Steckelemente miteinander verbunden sind. Ferner sollen auch andere Kabelführungssysteme umfasst sein, beispielsweise Energieführungsketten mit Filmscharnieren, wie beispielsweise in der
DE 10 2019 108 709 A1 beschrieben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform können die Verbindungsabschnitte in Form eines umgekehrten U ausgebildet und auf die Kanalwand aufsetzbar sein, wobei die Kanalwand zwischen den U-Schenkeln umgriffen wird. Eine entsprechende Ausbildung des Verbindungsabschnittes stellt eine besonders einfache Lösung dar, die es ermöglicht den Adapter an jeder beliebigen Position des Kabelkanals, d. h. an der Kanalwand anzuordnen. Hierbei wird der Verbindungsabschnitt einfach auf den bestehenden Kabelkanal aufgesetzt und kann nach Bedarf auf der Kanalwand verschoben werden, sodass die Position ohne großen Aufwand jederzeit verändert werden kann.
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Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann die Kanalwand einen durch zwei parallel zueinander angeordnete Schlitze ausgebildeten Zungenabschnitt aufweisen und die Verbindungsabschnitte können in Form eines umgekehrten U mit geschlossenen Stirnseiten ausgebildet sein. Bei dieser Ausführungsform wird der Zungenabschnitt der Kanalwand zwischen den U-Schenkeln und den Stirnseiten des Adapters umgriffen. Diese Ausführungsform stellt eine nicht verschiebliche Ausführungsform zu Verfügung, da der Adapter auf einen vorgebildeten Zungenabschnitt der Kanalwand aufgesetzt wird. Hierbei wird durch die geschlossenen Stirnseiten der Halt des Adapters auf der Kanalwand zusätzlich verbessert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Zungenabschnitt schmaler als die lichte Breite des Adapters, gemessen innen zwischen den Stirnseiten, ausgebildet sein. Gemäß dieser Ausführungsform wird der Adapter nicht fest auf den Zungenabschnitt aufgesetzt, sondern es ist Luft zwischen den Stirnseiten des Adapters und dem Zungenabschnitt vorhanden. Hierdurch wird es ermöglicht Adapter begrenzt verschiebliche bzw. justierbar auszugestalten. Ein zusätzliches Mittel, um die begrenzte Verschieblichkeit zu beeinflussen, ist es die Breite der Schlitze an die Breite des Zungenabschnitts anzupassen, sodass eine vorbestimmte Verschieblichkeit gewährleistet ist.
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Ferner hat es sich besonders bewährt, wenn die U-Schenkel an den einander gegenüberliegenden Innenseiten mit Stoppelementen ausgebildet sind. Diese Stoppelemente können hierbei an seitlich an dem Zungenabschnitt angebrachten Hinterschneidungen eingreifen. Sofern die Kabelwand an ihrer Oberkante eine seitliche Umkantung aufweist, ist es möglich die Stoppelemente so auszubilden, dass der Adapter über die gefaltete Blechkante der Kabelwand einschnappt. In diesem Fall sind die Stoppelemente vorzugsweise an den inneren Längsflächen der U-Schenkel ausgebildet. Die Bereitstellung zusätzlicher Stoppelemente ist ein weiteres Mittel, um den Halt des Adapters auf der Kanalwand zu verbessern, sodass dieser auf dem Zungenabschnitt einrastet bzw. einschnappt und vom Nutzer erst beim Überwinden einer bestimmten Grenzkraft wieder von dem Zungenabschnitt bzw. dem Kabelkanal gelöst werden kann. Diese Ausführungsform sorgt folglich dafür, dass die ausgebildete Position des Adapters noch besser beibehalten wird.
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Hierbei können die Stoppelemente in Form von Noppen, Verengungen, Einschnürungen, Rastnasen etc. ausgebildet sein. Entsprechende Stoppelemente können auch nachträglich an der Innenseite der U-Schenkel aufgebracht werden und stellen eine einfache Möglichkeit dar, die Verschieblichkeit sowie den Halt des Adapters gezielt zu beeinflussen.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform kann vorsehen, dass sich die Kopplungsmittel im Wesentlichen senkrecht von den Verbindungsabschnitten weg erstrecken und im Einsatz vorzugsweise an einer Außenseite des Kabelkanals angeordnet sind. Hierdurch ist es möglich, die Kabelführungskette senkrecht anzuordnen, sodass diese die Kabel möglichst auf kürzestem Weg zu dem Kabelkanal führt und die Kabel möglichst lange Strecken ohne Biegung geführt werden können. Zudem entsteht ein vorzugsweise klares optisches Bild, in dem die Kabelführungskette parallel zum Tischbein in den Kabelkanal geführt wird.
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Hierbei hat sich besonders bevorzugt erwiesen, wenn die Kopplungsmittel an der Außenseite eines U-Schenkels angeordnet sind. Der Adapter kann folglich einstückig ausgebildet werden, sodass sich die Anzahl der notwendigen Teile reduziert. Gleichzeitig kann der Adapter besonders kompakt gefertigt werden, sodass der Abstand zwischen Kabelführungskette und Adapter gering gehalten werden kann.
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Eine andere bevorzugte Ausführungsform kann vorsehen, dass die Kopplungsmittel als Rastgabeln ausgebildet sind, welche mit entsprechenden Kopplungsgelenken einer Kabelkette in Eingriff bringbar sind. Entsprechende Kopplungsmittel dienen insbesondere zur Verbindung des Adapters mit Kabelführungsketten, deren Gelenke bzw. Verbindungselemente vorzugsweise in etwa mittig innerhalb eines Mantelkörpers angeordnet sind. Hierbei können die Verbindungselemente der Kettenglieder beispielsweise Steckeransätze sowie Steckeraufnahmen umfassen, wobei der Steckeransatz eines nachfolgenden Kettenglieds in die Steckeraufnahme eines vorangehenden Kettenglieds eingeführt wird. Ein oder zwei entsprechende Steckeransätze bzw. Steckeraufnahmen können nebeneinander angeordnet sein.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform kann vorsehen, dass die Kopplungsmittel als seitliche Kopplungsmittel ausgebildet sind, welche mit entsprechenden Kopplungsmitteln einer Energieführungskette, welche vorzugsweise als Gelenkhälften einer Energieführungskette mit seitlichen Schwenkgelenken ausgebildet sind, in Eingriff bringbar sind. Hierbei sind die Kopplungsmittel in Form eines Gelenkabschnittes ausgebildet, der mit dem Gelenkabschnitt eines zu verbindenden Kettenglieds in Eingriff bringbar ist. Besonders bevorzugt ist es hierbei, das Kettenglied relativ zu dem Adapter beweglich auszubilden. Die Verbindung der Energieführungsketten mit dem Adapter entspricht folglich der Verbindung zweier Kettenglieder miteinander und kann daher einfach durchgeführt werden.
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Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung auch starr, also im Gelenk fluchtend starr oder in eine Richtung blockiert ausgebildet sein kann. Die Verbindung kann noch so gelenkig ausgebildet sein, dass der Adapter beim Abklappen des Kabelkanals von der Tischunterseite in einen gewünschten Winkel zu Energieführungskette ausgelenkt werden kann.
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Ferner hatte sich besonders bewährt, wenn zwischen den seitlichen Kopplungsmitteln zusätzliche Zugentlastungselemente angeordnet sind. Hierdurch ist es möglich die Kabel insbesondere beim Übergang aus der vertikalen in den horizontal angeordneten Kabelschacht besonders gut zu halten bzw. zu führen, wodurch die an den Kabeln anliegenden Kräfte, d.h. hauptsächlich Zugkräfte), direkt in den Kabelkanal eingeleitet werden. Der bewegliche Teil der Kabel außerhalb des Kabelkanals ist somit technisch ideal beim Eintritt in den Kabelkanal zugentlastet. Die Kabel im Kabelkanal sind folglich frei von Zugkräften und können nicht mehr beschädigt werden. Bei den Zugentlastungselementen kann es sich beispielsweise um bekannte Zugentlastungselemente handeln, umfassend zwei Halbelemente, die miteinander verschraubt werden und Kabel zwischen den zu verschraubenden Elementen halten bzw. einquetschen.
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Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das Zugentlastungselement oberhalb oder unterhalb der Kopplungsvorrichtungen, beispielsweise Gelenke, Rastvorrichtungen, Rastgabeln, des Adapters ausgebildet sind oder mit diesem integral als ein Element vereint werden.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform kann vorsehen, dass das Zugentlastungselement einstückig mit dem Adapter ausgebildet ist. Hierdurch ist es möglich einen Adapter bereitzustellen, der zwei Funktionen in sich vereint, einen Anschluss bereitzustellen und gleichzeitig eine Zugentlastung zu ermöglichen.
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Vorzugsweise können die Zugentlastungselemente als wiederverschließbare Klemmelemente ausgebildet werden. Insbesondere bevorzugt können die Zugentlastungselemente mit Öffnungs- und/oder Verschlusselementen ausgebildet sein, welche es ermöglichen, die Zugentlastungselemente ohne zusätzliche Werkzeuge vor Ort jederzeit zu öffnen und erneut zu verschließen. Hierdurch werden nicht nur die Vorteile einer Zugentlastung bereitgestellt, sondern diese kann sehr einfach ohne zusätzliche Werkzeuge bedient werden, sodass die Anzahl der durch die Zugentlastung durchgeführten Kabel jederzeit verändert werden kann.
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Hierbei hat es sich bewährt, wenn die Zugentlastungselemente mit Rastelementen und Gegenrastelementen ausgebildet sind, welche im verschlossenen Zustand im Eingriff stehen. Insbesondere wenn mehrere Rastelemente ausgebildet sind, bietet dies die Möglichkeit die gewünschte Raststellung gezielt auszuwählen und der Anzahl an geführten Kabeln anzupassen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass an den Rastelementen ein Griffelement angeordnet ist. Hierdurch wird das Öffnen bzw. Verschließen des Zugentlastungselementes deutlich erleichtert.
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Eine andere Ausführungsform kann vorsehen, dass der Adapter sowohl Kopplungsmittel für Kabelführungsketten, beispielsweise für Steckeransätze/Aufnahmen, als auch für Energieführungsketten, d. h. für Gelenke, aufweist. Die Kopplungsmittel können hierbei als seitliche Kopplungsmittel wie auch als mittig angeordnete Kopplungsmittel ausgebildet sein. Hierdurch wird der Adapter besonders flexibel einsetzbar, da dieser zur Verwendung mit unterschiedlichsten Kabelführungsketten geeignet ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch diese Ausführungsform mit zusätzlichen Zugentlastungselementen ausgebildet sein kann.
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Die Erfindung betrifft ferner einen Kabelkanal zur Führung von Kabeln und Leitungen, vorzugsweise horizontal unterhalb einer Schreibtischplatte, umfassend eine Basisplatte und wenigstens eine sich von der Basisplatte nach oben erstreckende Kanalwand, wobei im Bereich der Kanalwand und/oder der Basisplatte Zungenabschnitte ausgebildet sind. Entsprechende Zungenabschnitte, die im Bereich der Kanalwand und/ oder im Bereich der Basisplatte ausgebildet sind, bieten die Möglichkeit weitere Elemente auf einfache Art und Weise mit dem Kabelkanal zu verbinden, ohne dass dieser abgenommen oder modifiziert werden muss.
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Hierbei hat es sich bewährt, wenn die Zungenabschnitte im Bereich der Kanalwand durch zwei parallel zueinander ausgebildete Schlitze begrenzt werden, wobei sich die Schlitze von einer Oberkante der Kanalwand einen vorbestimmten Abstand senkrecht nach unten erstrecken. Eine entsprechende Ausbildung eines Zungenabschnitts ist besonders einfach beispielsweise mittels Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden oder einem anderen geeigneten Fertigungsverfahren zu fertigen und bietet die Möglichkeit eine Vielzahl parallel nebeneinander angeordnete Schlitze in die Kanalwand einzubringen, sodass eine Vielzahl nebeneinander angeordneter Zungenabschnitte bereitgestellt werden. Entsprechende Zungenabschnitte können dann mit dem erfindungsgemäßen Adapter in Eingriff gebracht werden, wobei der Adapter an einer beliebigen Position je nach Bedarf angeordnet werden kann. Im Bereich der Basisplatte des Kabelkanals sind die entsprechenden Zungenabschnitte zunächst flächenbündig ausgebildet und werden erst bei Bedarf, d. h. im Einsatz, manuell in einem gewünschten Wirkwinkel herausgebogen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, entsprechende Zungenabschnitte an beliebig vielen Positionen des Kabelkanals bereitzustellen, wobei der Kabelkanal zunächst, nach der Fertigung, über eine flächige Basisplatte verfügt, und die Zungenabschnitte erst bei Bedarf an einer Stelle herausgeklappt bzw. gebogen werden, an dem der Zungenabschnitt gewünscht ist.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform können die Stirnflächen des Kabelkanals verschlossen ausgebildet sein, wobei die Stirnflächen unter einem beliebigen Winkel relativ zu der bzw. den Kanalwänden und der Basisfläche angeordnet sein können. Gleichermaßen ist es möglich, dass auch im Bereich der Stirnflächen Zungenabschnitte ausgebildet sind, die bei Bedarf unter einem gewünschten Winkel herausgebogen werden können.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Oberkante der Kanalwand in dem durch die Schlitze abgegrenzten Bereich unterhalb der Oberkante der restlichen Kanalwand angeordnet. Insbesondere weist die Oberkante im Bereich des Zungenabschnitts eine Höhe auf, die in Kombination mit der Höhe des aufgesetzten Adapters zu einer einheitlichen Oberkante der Kanalwand über einen Abschnitt oder den gesamten Bereich des Kabelkanals führt. Im eingebauten Zustand wird folglich vorzugsweise eine gleichmäßige sich über die gesamte Länge des Kabelkanals erstreckende durchlaufende Kante erzielt, die nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch eine Verletzungsgefahr ausschließen.
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Zusätzlich hat es sich bewährt, wenn im Bereich der Schlitze Rastelemente ausgebildet sind. Entsprechende Rastelemente können zum Beispiel als Vertiefungen oder Erhöhungen im Bereich der Schlitzwand ausgebildet sein. Entsprechende Rastelemente wirken dann mit den Stirnseiten des erfindungsgemäßen Adapters zusammen. Hierdurch wird die Positionierung des Adapters auf der Kabelkanalwand noch verbessert, und gleichzeitig die Verschiebestrecke des Adapters auf dem Zungenabschnitt im Wesentlichen auf null reduziert. Gleichzeitig ist es möglich, die Schlitze bereiter auszubilden, sodass der Zungenabschnitt schmäler wird, wodurch es möglich ist, den Adapter relativ zu dem Zungenabschnitt hin und her zu bewegen.
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Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann der Kabelkanal ferner Stirnseiten aufweisen, die sich zwischen der Basisplatte und der wenigstens einen Kanalwand, vorzugsweise zwei Kanalwänden nach oben erstrecken. In diesem Fall bildete der Kabelkanal eine geschlossene oder halbgeschlossene Einheit. Die Stirnseiten wie auch die Kanalwände können eine beliebige Neigung relativ zu der Basisplatte aufweisen. Ferner kann im Bereich einer Fläche des Kabelkanals wenigstens ein vorzugsweise im wesentlichen rechteckiger Zungenabschnitt ausgebildet sein, welcher über eine gemeinsame Kante mit der Fläche des Kabelkanals verbunden ist und im Einsatz an der Verbindungskante vorzugsweise nach oben geklappt werden kann. Hierbei können über den ganzen Bereich Fläche des Kabelkanals mehrere entsprechende Zungenabschnitte ausgebildet sein, vorzugsweise ausgestanzt sein, welche durch das in eine gewünschte Richtung herausbiegen nach Bedarf aktiviert werden können. Durch das Herausklappen des entsprechenden Zungenabschnittes entsteht gleichzeitig die Öffnung zum Einführen der Kabel oder der Kabelführungskette.
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Die Verbindung der entsprechenden aktivierbaren Zungenabschnitte mit dem erfindungsgemäßen Adapter erfolgt auf die gleiche Weise wie bei einem durch Schlitze ausgebildeten Zungenabschnitt im Bereich der Kanalwand. Bezüglich des Zungenabschnitte ist es wichtig, dass die entstehende Öffnung mindestens der Breite der Kabelführungskette entspricht, sodass diese ohne weiteres durch die Öffnung durchgeführt werden kann, die Breite der Zunge jedoch höchstens der Breite eines Querstegs eines entsprechenden Kettenglieds entspricht.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn der Zungenabschnitt einer Kabelkanalwand oder der aus einer Fläche des Kabelkanals herausgeklappte Zungenabschnitt nicht über den Kanalwandrand übersteht. D. h., die herausgeklappte Zunge soll insbesondere nicht über einen gedachten, den Kabelkanal umschließenden Kubus herausstehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kabel nicht unnötig stark abgebogen werden müssen, um auf dem Boden des Kabelkanals eingeführt zu werden.
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Ferner stellt die vorliegende Erfindung ein Kabelführungssystem bereit, umfassend eine Kabelführungskette aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Kettengliedern, einen Adapter wie vorangehenden beschrieben und einen Kabelkanal wie vorangehenden beschrieben.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
- 1 einen erfindungsgemäßen Adapter gemäß einer ersten Ausführungsform, welcher verschieblich auf eine Kanalwand eines Kabelkanals aufgesetzt werden kann,
- 2 einen erfindungsgemäßen Adapter gemäß einer zweiten Ausführungsform, welcher auf einen Zungenabschnitt im Bereich der Kanalwand aufgesetzt werden kann,
- 3 einen erfindungsgemäßen Adapter gemäß einer dritten Ausführungsform, aufgesetzt auf einen Zungenabschnitt im Bereich der Basisplatte des Kabelkanals,
- 4 der Adapter gemäß 3 mit angebundener Energieführungskette,
- 5 einen erfindungsgemäßen Adapter mit zusätzlicher Zugentlastung, und
- 6 der in 5 dargestellte Adapter in einer Aufsicht.
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1 zeigt einen erfindungsgemäßen Adapter 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Der Adapter 1 umfasst hierbei einen Verbindungsabschnitt 2, sowie Kopplungsmittel 3. Der Verbindungsabschnitt 2, dient zur Verbindung des Adapters 1 mit einem Kabelkanal, insbesondere der Kanalwand 4 des Kabelkanals.
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Der Verbindungsabschnitt 2 ist in Form eines umgedrehten U ausgebildet mit zwei parallel zueinander angeordneten U-Schenkeln 5, 6, die über eine Basisfläche 7 miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden voneinander beanstandeten U-Schenkeln 5, 6 ist ein Schlitz 8 ausgebildet. Hierbei sind die Abmessungen der U-Schenkel 5, 6 in der dargestellten Ausführungsform so gewählt, dass die Abmessung jedes Schenkels an der Stirnseite kürzer ist, als die Abmessung an der der Basisfläche 7 gegenüberliegenden Unter- bzw. Außenkante.
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Der Verbindungsabschnitt 2 wird im Einsatz auf die Kanalwand 4 des Kabelkanals aufgesetzt, sodass diese von den beiden U-Schenkeln 5, 6 umgriffen wird und gleichzeitig die Innenseite der Basisfläche 7 an der Oberkante der Kanalwand 4 aufliegt. Vorzugsweise entspricht die Breite des Schlitzes 8 im Wesentlichen der Breite der Kanalwand 4, sodass zwischen der Innenseite der U-Schenkel 5, 6 und den Außenwänden der Kanalwand 4 nur geringfügiges Spiel vorhanden ist oder ein erwünschter spaltfreier Reibschluss entsteht. Ein solchermaßen aufgesetzter Adapter 1 kann frei über die gesamte Länge der Kanalwand 4 verschoben werden, sodass die optimale Position zu jedem Zeitpunkt eingestellt werden kann.
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Im Bereich eines U-Schenkels 6, sind Kopplungsmittel 9, 10 ausgebildet, über welche der Adapter 1 mit einer Kabelkette verbunden werden kann. Hierbei greifen die Kopplungsmittel 9, 10 in die Verbindungselemente der Kettenglieder ein, d. h. ein Kettenglied der Kabelführungskette kann mit den Kopplungsmitteln 9, 10, welche um die Steckeransätze der Kabelkette bereichsweise herum greifen, verbunden werden. Die Kopplungsmittel 9, 10 könnten folglich auch zwischen zwei Kettenglieder einer Kabelführungskette eingreifen, sofern die Kabelführungskette weitergeführt werden soll, beispielsweise in das Innere des Kabelkanals. Im vorliegenden Fall sind die Kopplungsmittel 9, 10 an dem U-Schenkel 6 angeordnet, welcher im Einsatz an der Außenseite des Kabelkanals angeordnet ist.
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Die Kopplungsmittel 9, 10 sind hierbei als Rastaufnahmen ausgebildet, jeweils umfassend einen sich von dem U-Schenkel 6 horizontal erstreckenden Kopplungsansatz 11 mit einer, am vorderen Ende des Kopplungsansatzes 11 angeordneten Rastgabel 12. Jede Rastgabel 12 dient zur Aufnahme eines Kopplungsansatzes eines Kettengliedes, im vorliegenden Fall sind zwei Rastgabeln 12 vorgesehen.
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Die Kopplungsmittel 9, 10 können jedoch auch als mit den Kopplungsmittel in einer Kabelkette korrespondierende Elemente bzw. Steckeransätze oder Steckeraufnahmen ausgebildet sein.
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An der Unterseite jedes Kopplungsansatzes 11 ist eine Verstärkungsstrebe 13 ausgebildet, welche in Richtung der Rastgabel 12 verjüngend ausgebildet ist und die Kopplungsansätze 11 gegen Überlastung bei Zugkräften stabilisiert. Wie in 1 dargestellt, weisen die Streben 13 eine dreieckige Form auf, wobei die beiden unter einem rechten Winkel zueinander angeordneten Kanten der Strebe einerseits unterhalb dem Kopplungsansatz 11 und andererseits an dem U-Schenkel 6 angeordnet sind.
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Um ein ungewolltes Verschieben des Adapters zu verhindern, kann dieser zusätzlich an der Innenseite der U-Schenkel 5, 6, d. h. den jeweils an der Kanalwand anliegenden Innenflächen mit zusätzlichen Halte- oder Stoppmitteln ausgebildet sein, entsprechende Halte-oder Stoppmittel können zum Beispiel in der Form von Noppen, Keilen, Rastnasen, Schnappvorrichtungen etc. bereitgestellt werden, wobei der Kontakt mit der Kanalwand dann im Wesentlichen über die Stoppmittel stattfindet.
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Sofern die Kanalwand oder der Zungenabschnitt eine Umfalzung oder Durchbrüche aufweist, ist es möglich Stoppmittel im Inneren d. h. an den Innenflächen der U-Schenkel des Adapters bereitzustellen, welche dann hinter dem Ende der Umfalzung oder in die Durchbrüche eingreifen. So wird erreicht, dass der Adapter erst ab einer bestimmten erwünschten Grenzkraft von der Kante des Kabelkanals bzw. des Zungenabschnitts gezogen werden kann. Gleichzeitig können die Stoppmittel so unterhalb der Umfalzung bzw. Durchbruch angeordnet sein, dass ein seitliches Verschieben in Richtung der Längskante der Kanalwand weiterhin möglich ist.
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Eine Variante des in 1 dargestellten Adapters 1 ist in 2 gezeigt. Hierbei stimmt der wesentliche Aufbau des Adapters 1 mit dem vorangehenden dargestellten überein, sodass hier nur auf die Unterschiede zwischen den beiden Adaptern 1 gemäß 1 und 2 eingegangen wird.
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Im Gegensatz zu dem vorangehenden Adapter weist der Adapter 1 gemäß 2 zusätzliche Stirnflächen 14 auf, der Schlitz 8 ist folglich im Bereich der Stirnflächen 14 geschlossen ausgebildet und nur noch an der Unterseite des Adapters 1 offen ausgebildet.
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Um einen entsprechenden Adapter 1 mit der Kanalwand 4 zu verbinden, muss die Kanalwand mit einem Zungenabschnitt 15 ausgebildet sein, d. h. einem Abschnitt der Kanalwand 4 der durch zwei Schlitze 16 von der restlichen Kanalwand 4 abgetrennt ist. Hierbei erstrecken sich die Schlitze 16 von der Oberkante der Kanalwand 4 einen vorbestimmten Abschnitt senkrecht nach unten. Die Länge des Zungenabschnittes 15 entspricht hierbei in etwa der Länge des Schlitzes 8, sodass der Adapter auf den abgetrennten Zungenabschnitt 15 aufgesetzt werden kann. Nur der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Schlitze ausreichend breit ausgeführt werden müssen, dass die Stirnflächen 14 des Adapters in die Schlitze eingesetzt werden können. Um das Einsetzen zu erleichtern, kann der Zungenabschnitt 15 in dem Übergangsbereich zwischen Oberkante und Schlitzen 16 abgerundet oder mit Einführschrägen ausgebildet sein. Vorzugsweise ist der Zungenabschnitt 15 niedriger ausgebildet als die restliche Kanalwand 4, d. h. die Oberkante des Zungenabschnitts 15 liegt unterhalb der Oberkante der Kanalwand 4. Vorzugsweise ist die Abmessung so gewählt, dass, bei auf den Zungenabschnitte 15 aufgesetzten Adapter, die Außenseite der Basisfläche 7 des Verbindungsabschnittes 2 eine Linie bzw. Ebene mit der Oberkante der Kanalwand 4 bildet. Somit wird eine bei eingesetztem Adapter durchlaufende Kante an der Kanalwand erreicht, wodurch ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild entsteht und zudem Unfälle durch überstehende Kanten vermieden werden und insgesamt eine technisch kompakte Lösung entsteht.
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Der Adapter 1 kann zusätzlich seitlich durch Rastvorsprünge bzw. Rastaufnahmen 23 im Bereich der Schlitze 16 fixiert werden, welche dann mit der Innenseite oder Außenseite der Stirnwände des Adapters zusammenwirken. Diese Rastvorsprünge oder Rastaufnahmen können an einer beliebigen Seite oder an beiden Seiten der Schlitze 16 ausgebildet sein. Entsprechende Rastvorsprünge bzw. Rastaufnahmen können einfach im Bereich der Schlitze 16 beispielsweise in der Form von Vorsprüngen oder Hinterschneidungen ausgebildet werden.
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Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in 3 dargestellt. Hierbei weist der Adapter 1 im Gegensatz zu dem Adapter 1 gemäß der 1 und 2 als Kopplungsmittel 3 seitlich angeordnete Gelenkabschnitte 17, 18 auf. Diese Gelenkabschnitte 17, 18 entsprechen einer Gelenkhälfte eines Kettengliedes einer Energieführungskette und weisen im vorliegenden Fall an der Außenseite angeordnete Vorsprünge 24 auf, welche mit einer Ausnehmung einer Gelenkhälfte eines Kettengliedes der Energieführungsketten zusammenwirken können. In Kombination mit dem an dem Adapter 1 angeordneten Kettenglied entsteht folglich eine bewegliche Verbindung zwischen Adapter und Kettenglied in Form eines Gelenkes, das dem Gelenk zwischen zwei Kettengliedern entspricht. Je nach Ausbildung des Gelenks ist die angeschlossene Energieführungskette je nach Erfordernis gelenkig, teilweise gelenkig oder starr angeschlossen.
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Gleichermaßen können die Gelenkabschnitte 17, 18 auch mit einer entsprechenden Ausnehmung ausgebildet sein, die beispielsweise an den einander gegenüberliegenden Innenseiten der Gelenkabschnitte 17, 18 einer Energieführungskette angeordnet sein kann. Die Gelenkabschnitte 17, 18 sind fluchtend mit den Stirnseiten des Adapters angeordnet. Somit entsteht eine technisch erwünschte ebene Fläche mit den Stirnflächen 14, welche den Schlitz 8 verschließen. Sofern der Adapter 1 als verschieblicher Adapter für eine längere Blechkante ausgebildet sein soll, können die Stirnflächen entfallen.
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Eine erwünschte begrenzte Verschieblichkeit des Adapters entsteht, wenn die Breite des in den Adapter eindringenden Kanalabschnitts der Kanalwand geringer als der lichte Abstand zwischen den Stirnflächen 14 ist, wodurch Toleranzen ausgeglichen werden können.
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Wie in 3 dargestellt, ist der Adapter ein im vorliegenden Fall nicht auf der Kanalwand 4 aufgesetzt, sondern auf einer im Bereich der Basisplatte 36 ausgebildeten Kabelkanalzunge 19. Die Kabelkanalzunge 19 ist im Wesentlichen rechteckig ausgebildet, und wird an drei Seiten durch einen umlaufenden Schlitz von der restlichen Basisplatte 36 abgetrennt, bzw. ausgestanzt. Die Ausstanzung, kann mittels Stanzwerkzeugen, Laser, Strahlschneiden oder anderen geeigneten Fertigungsverfahren erfolgen. Hierbei wird die Kontur der Kabelkanalzunge in einer Fläche im gezeichneten Fall der Basisfläche 7 mit herausgestanzt und bei Bedarf in eine gewünschte Wirkrichtung gebogen.
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In dem in 3 dargestellten Fall wurde die Kabelkanalzunge 19 nach innen in den Kabelkanal im Winkel von ca. 90° gebogen. Die Kabelkanalzunge 19 kann bei Bedarf auch nach außen oder in eine andere Richtung (je nach Ausführungsform) gebogen werden. An der verbleibenden gemeinsame Kante 20 wurde die Zunge 19 senkrecht nach oben geklappt, um mit einem Adapter 1 verbunden zu werden. Der Adapter wird dann einfach auf das hochgeklappte Ende der Zunge 19 aufgesetzt.
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Eine Energieführungskette 21 im mit dem Adapter 1 verbundenen Zustand ist in 4 dargestellt. Der Adapter 1 wurde hierbei auf die in 3 dargestellte hochgebogenen Zunge 19 aufgesetzt. Hierbei wird deutlich, dass die durch das Hochklappen der Zunge 19 entstehende Öffnung 22 im Bereich der Basisplatte 36 ausreichend breit ausgebildet ist, sodass die Energieführungskette 21 durch die Öffnung 22 hindurchgeführt werden kann und mit dem Adapter 1 verbunden wird. Die Öffnungsbreite ist bevorzugt also größer als die lichte Breite der beiden Außenflächen der Gelenkabschnitte 18 zuzüglich 2x der Dicke der Seitenwände der angeschlossenen Energieführungskette. Die Öffnungsbreite ist vorzugsweise mindestens so breit, wie die Breite der Energieführungskette. Vorzugsweise weist die Zunge 19 eine Abmessung auf, die sicherstellt, dass der Adapter 1 nicht über die obere Kabelkanalkante herausragt. Nach dem Festlegen der Energieführungskette 21 an dem Adapter 1 können die in der Energieführungskette geführten Kabel einfach in dem Kabelkanal weiterlaufen, d. h. aus der vertikal in die horizontale überführt werden. Zwar ist in 4 ein fast vollständiges Kettenglied innerhalb des Kabelkanals dargestellt, vorzugsweise ist jedoch nur ein Abschnitt des Kettengliedes, beispielsweise weniger als die Hälfte, innerhalb des Kabelkanals angeordnet.
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Die Verbindung der Kabelkette mit dem Adapter 1 kann auch über Kopplungsmittel erfolgen, die in Ausnehmungen im Bereich eines Kettengliedes eingreifen. Beispielsweise kann bei einer Energieführungskette mit einem Filmscharnier die Kopplung über entsprechende Kopplungsmittel erfolgen. Hierbei weisen die einzelnen Kettenglieder beidseitig angeordnete Laschenelemente sowie wenigstens einen die Laschenelemente verbindenden Quersteg auf. Dem Quersteg gegenüberliegend kann ein oder mehrere Haltestege angeordnet sein. Hierbei können die Laschenelemente als „Vollblockelemente“ oder mit Ausnehmungen ausgebildet sein. Die Ausnehmungen können die Form der Laschenelemente aufweisen und sind mit einer nutartigen Ausnehmung an einer dem nachfolgenden Kettenglied gegenüberliegenden Spitze ausgebildet. Die Kopplungsmittel zum Adapter 1 können hierbei so ausgebildet sein, dass sie in die Ausnehmung eingreifen und über einen flexiblen Steg, der durch die nutartige Öffnung geführt wird mit dem Adapter verbunden sind.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Adapters findet sich in 5. Auch hier handelt es sich um einen Adapter 1, welcher über eine Kante eines Kabelkanals geschoben werden kann. Der Adapter 1 ist hierbei mit Gelenkabschnitten 17, 18 ausgebildet, die nur an einem U-Schenkel 6 angeordnet sind, sodass der Schlitz 8 des Adapters an beiden Seiten offen ausgebildet ist. Die Gelenkabschnitte 17, 18 entsprechen hierbei den in 3 und 4 dargestellten Gelenkabschnitten.
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Zusätzlich ist der Adapter gemäß 5 mit Zugentlastungsmitteln 25 ausgebildet. Hierbei sind die Zugentlastungsmittel 25 integral an dem Adapter zwischen den beiden Gelenkabschnitten 17, 18 ausgebildet, d. h. auch die Zugentlastungsmittel 25 befinden sich lediglich an einem der beiden U-Schenkel 5, 6.
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In der dargestellten Ausführungsform sind zwei nebeneinander angeordnete Zugentlastungselemente 25 ausgebildet, gleichermaßen kann jedoch nur ein Zugentlastungselement 25 vorgesehen sein. Die Zugentlastungselemente 25 sind wiederverschließbar ausgebildet, sodass jederzeit Kabel eingelegt oder entfernt werden können. Dabei ist das Zugentlastungselement 25 einfach manuell mit nur einer Hand bedienbar, sodass kein zusätzliches Werkzeug benötigt wird.
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Das Zugentlastungselement 25 umfasst einen Basisabschnitt 26, welcher unmittelbar an dem U-Schenkel 6 des Adapters 1 angeordnet ist. Der Basisabschnitt 26 kann an seiner Innenseite, d. h. der Fläche, die mit den Kabeln bzw. Leitung in Berührung kommt, glatt oder beliebig vorgeformt ausgebildet sein. Besonders bewährt hat sich hierbei die Ausbildung von Aufnahmeabschnitten 27, in welche die einzelnen Kabel eingelegt werden können, sodass die besonders gut in dem Zugentlastungselement 25 geführt werden. Hierbei können die Aufnahmeabschnitte 27 beispielsweise als halbrund ausgebildet sein, sodass die Kabel unmittelbar ihre Position einnehmen, und innerhalb des Zugentlastungsmittel 25 nicht verrutschen. Gleichermaßen kann der Basis Abschnitt 25 jedoch auch im Wesentlichen glatt ausgebildet sein.
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Beidseitig des Basisabschnitts 26, d. h. an beiden parallel zu den Gelenkabschnitten 17, 18 angeordneten Enden des Basisabschnitts 26 ist einerseits ein Verriegelungsarm 28 andererseits ein Rastelement 29 angeordnet. Das Rastelement 29 ist neben dem Gelenkabschnitt 17, 18 angeordnet und erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht nach oben parallel zu diesem bzw. zu dem Stirnabschnitt des Adapters 1.
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Das Zugentlastungselement 25 wird im Folgenden insbesondere im Hinblick auf 6 näher beschrieben, in der das Zugentlastungselement 25 in einer perspektivischen Aufsicht dargestellt ist.
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An der zu dem Gelenkabschnitt 17, 18 weisenden Außenfläche des Rastelements 29 sind eine Vielzahl einzelner Rastnasen 30 angeordnet, wobei jede einzelne Rastnase 30 im Wesentlichen dreieckig ausgebildet ist, sodass sich die einzelnen Rastnasen 30 sägezahnartig untereinander erstrecken.
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Dem Rastelement 29 gegenüberliegend ist der Verriegelungsarm 28 über einen Gelenkabschnitt 31 mit dem Basisabschnitt 26 verbunden. Der Gelenkabschnitt 31 kann hierbei in Form eines verdünnten Materialabschnitts beispielsweise als Filmscharnier ausgebildet sein. Der Gelenkabschnitt 31 ermöglicht die Bewegung des Verriegelungsarms 28 relativ zu dem Basisabschnitt 26. Der Verriegelungsarm 28 ist vorzugsweise spiegelbildlich zu dem Basisabschnitt 26 ausgebildet, d. h. dieser ist ebenfalls mit Aufnahmeabschnitten 27 ausgebildet, sodass eine optimale Fixierung der Kabel innerhalb des Zugentlastungsmittel 25 gewährleistet werden kann. Die Aufnahmeabschnitte sind hier mit Haltefasen die als Fase 37 oder kleine Erhebung ausgebildet sind. Diese können linear oder auch unterbrochen linear oder punktförmig angeordnet sein.
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An dem freien Ende des Verriegelungsarms 28 ist ein Griffelement 33 angeordnet, welches über einen Gelenkabschnitt 32 mit dem Verriegelungsarm 28 verbunden ist. Auch hier ist der Gelenkabschnitt 32 in etwa mittig mit dem Griffelement 33 verbunden, sodass sich dieser in Ruhestellung im Wesentlichen senkrecht oberhalb und unterhalb des Verriegelungsarms 28 erstreckt und durch den Gelenkabschnitt 32 in einen oberen und einen unteren Bereich 39, 40 geteilt wird. An dem dem Basisabschnitt 26 zugewandten Bereich 40 des Griffelementes 33 ist ein Rastelemente34 angeordnet, welches eine Vielzahl einzelner Rastnasen 35 aufweist, wobei jede einzelne Rastnase 35 im Wesentlichen dreieckig ausgebildet ist, sodass sich die einzelnen Rastnasen 35 sägezahnartig untereinander erstrecken. Das Rastelement 34 korrespondiert so mit dem Rastelement 29, dass es mit diesem im verriegelten Zustand im Eingriff steht. Auf jeder der korrespondierenden Seiten befinden sich somit mindestens eine, vorzugsweise jedoch mehrere Rastnasen 35. Die Rastelemente 34 sind hierbei an der Innenseite, d. h. der dem Gelenkabschnitt 31 zugewandten Seite des Griffelementes 33 angeordnet. Die einzelnen Rastnasen 35 sind hierbei in spiegelbildlicher Richtung zu den Rastnasen 30 angeordnet, sodass sich die beiden Rastelemente 29, 34 bei der Verriegelung ineinander verhaken, wobei die Rastnasen 30, 35 als Widerhaken wirken.
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Der dem Basisabschnitt 26 abgewandt Abschnitt des Griffelementes 33 dient zur vereinfachten Bedienung des Zugentlastungselement 25. Hier kann durch einfache Bedienung des Griffelementes 33 das Zugentlastungsmittel 25 wieder geöffnet werden, indem die Rastnasen 30, 35 durch Ausübung von Druck auf das Griffelement 33 voneinander gelöst werden. Durch Ausüben einer Kraft F auf einen Bereich 38 des Griffelementes 33 kann somit ein verriegeltes bzw. geschlossenes Zugentlastungsmittel 25 einfach werkzeugfrei manuell geöffnet werden. Der Bereich 38 des Griffelementes 33 ist der vom Basisabschnitt 26 abgewandten Bereich 38 des Griffelementes 33, Der Druck wird hierbei auf der Außenseite des Griffelementes ausgeübt, d.h. der von dem Verriegelungsarm 28 abgewandten Seite. Folglich können Kabel oder Leitungen einfach werkzeugfrei eingeführt bzw. entnommen werden. Die Fixierung der Kabel erfolgt dann durch Schließen der Verriegelungsarme 28 ebenfalls einfach manuell. Hierbei verrasten je nach Kabeldicke die Rastelemente mit den Rastnasen so, dass die Kabel so weit eingeklemmt werden, wie das die technischen Anforderungen / Zugkraftmindestgröße erforderlich macht.
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Wie ebenfalls in 6 dargestellt, kann der Verriegelungsarm 28 auch dicker ausgebildet sein, insbesondere, wenn vornehmlich dünne Kabel durch das Zugentlastungselement 25 geführt werden. In diesem Fall kann es notwendig sein, dass sich das Rastelement 34 in den Verriegelungsarm 28 hinein erstreckt, sodass eine schlitzförmige Ausnehmung 36 im Bereich des Verriegelungsarms 28 entsteht. In dieser schlitzförmige Ausnehmung 36 wird dann das Rastelement 29 des Basisabschnittes 26 aufgenommen. Hierbei klafft die schlitzförmige Ausnehmung 36 bei Bewegung des Griffabschnitts 33 keilförmig auseinander. Das Zugentlastungselement 25 ist ausreichend weit von den Gelenkabschnitten 17, 18 entfernt, dass die Beweglichkeit des Griffabschnittes 33 gewährleistet ist.
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Wie in 6 dargestellt, können zwei nebeneinander ausgebildete Zugentlastungselemente 25 unterschiedlich ausgebildet sein d. h. der Basisabschnitt 26 sowie der Verriegelungsarm 28 können mit unterschiedlichen Aufnahmeabschnitten 27 ausgebildet sein, um unterschiedliche Kabel in den Zugentlastungen zu führen. Beispielsweise können die Aufnahmeabschnitte 27 für flache Kabel oder für runde Kabel mit unterschiedlichen Durchmessern ausgebildet sein. Hierdurch wird ein universell einsetzbare Adapter mit Zugentlastungselementen bereitgestellt
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Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass ein entsprechendes Zugentlastungsmittel 25 auch unmittelbar an der Kanalwand 4 oder an einem beliebigen anderen Element angeordnet sein kann. Gleichermaßen kann das Zugentlastungselement auch als eigenständiges Element bereitgestellt werden, beispielsweise mit Verbindungselementen an der Rückseite beispielsweise Magneten, um an einer beliebigen Position befestigt zu werden.
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Ein entsprechendes Zugentlastungselement 25 kann dann beispielsweise an der Unterseite des Basisabschnitts 26 mit Nietverbindungen, Klipsverbindungen oder Schiebe-Klipsverbindungen auszubilden, um es an gewünschten anderen Elementen vorzugsweise Kabelkanälen anzubringen.
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Die Befestigung des Zugentlastungselements 25 kann dann mittels Bohrungen im Kabelkanal erfolgen. In die entstehenden Bohrlöcher können dann von dem Basisabschnitt nach unten hervorstehende Rastzylinder mit Einschnappvorrichtung eingreifen und dort verriegeln. Entsprechende Zugentlastungsmittel können werkzeugfrei innerhalb des Kabelkanals angeordnet werden.
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Auch wenn das das Zugentlastungsmittel ohne den Adapter ausgebildet ist, kann das Zugentlastungsmittel beidseitig mit Gelenkhälften zur Verbindung mit einem Kettenglied ausgebildet sein. Ferner kann das Zugentlastungsmittel mit anderen Kopplungsmitteln beispielsweise Steckeraufnahmen oder Steckeransätzen zur Verbindung mit einem Kettenglied aufweisen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Adapter
- 2
- Verbindungsabschnitt
- 3
- Kopplungsmittel
- 4
- Kanalwand
- 5
- U-Schenkel
- 6
- U-Schenkel
- 7
- Basisfläche
- 8
- Schlitz
- 9
- Kopplungsmittel
- 10
- Kopplungsmittel
- 11
- Kopplungsansatz
- 12
- Rastgabel
- 13
- Verstärkungsstrebe
- 14
- Stirnfläche
- 15
- Zungenabschnitt
- 16
- Schlitz
- 17
- Gelenkabschnitt
- 18
- Gelenkabschnitt
- 19
- Kabelkanalzunge
- 20
- geteilte Kante
- 21
- Energieführungskette
- 22
- Öffnung
- 23
- Rastvorsprung
- 24
- Vorsprünge
- 25
- Zugentlastungselement
- 26
- Basisabschnitt
- 27
- Aufnahmeabschnitten
- 28
- Verriegelungsarm
- 29
- Rastelement
- 30
- Rastnasen
- 31
- Gelenkabschnitt
- 32
- Gelenkabschnitt
- 33
- Griffelement
- 34
- Rastelement
- 35
- Rastnasen
- 36
- Basisplatte
- 37
- Fase
- 38
- Griffelementbereich
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2019 108 707 A1 [0003]
- DE 10 2017 118 818 A1 [0005]
- DE 10 2019 108 709 A1 [0009]