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DE102014106116B4 - Klappdeckelverschluss für eine Tube - Google Patents

Klappdeckelverschluss für eine Tube Download PDF

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DE102014106116B4 DE102014106116.0A DE102014106116A DE102014106116B4 DE 102014106116 B4 DE102014106116 B4 DE 102014106116B4 DE 102014106116 A DE102014106116 A DE 102014106116A DE 102014106116 B4 DE102014106116 B4 DE 102014106116B4
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Abstract

Klappdeckelverschluss für eine Tube (1), mit einem an der Tube (1) zu befestigenden, von oben betrachtet im Wesentlichen runden, Verschlussgrundkörper (2) und einem daran klappbar angelenkten Verschlussdeckel (3), wobei der Verschlussdeckel (3) ein in den Verschlussgrundkörper (2) einsteckbares Einrastelement (4) aufweist, wobei die auf den von oben betrachteten Verschlussgrundkörper (2) bezogene radiale Tiefe (T) des Einrastelements (4) mindestens 30% der tangentialen Breite B des Einrastelements beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (3) randseitig an dem Verschlussgrundkörper (2) angelenkt ist und das Einrastelement (4) gegenüber diesem Verschlussdeckel (3) über ein Filmscharnier (5) klappbar ausgebildet sowie in eine Ausnehmung des Verschlussgrundkörpers (2) einrastbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Klappdeckelverschluss für eine Tube nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von Kunststofftuben und zugehörigen Klappdeckelverschlüssen bekannt, wobei die Tuben beispielsweise zur Bevorratung von Kosmetika, Zahnpasten, Haarwaschmitteln, Seifen, etc. verwendet werden. Diese bekannten Kunststofftuben bestehen aus einem Tubenkörper, der an einem Ende verschlossen ist, und an seinem anderen Ende eine Tubenschulter aufweist, an welcher ein Verschluss, beispielsweise ein erfindungsgemäßer Klappdeckelverschluss angeordnet ist.
  • In der DE 197 43 924 A1 ist ein Klappdeckelverschluss für eine Tube beschrieben. Dieser weist einen Verschlussgrundkörper und einen daran über ein Scharnier angelenkten Verschlussdeckel auf. Zur Verbindung mit einer Tuben weist der Verschlussgrundkörper ein Innengewinde auf, welches mit einem entsprechenden Außengewinde an der Schulter der Tube korrespondiert. Alternativ ist der Verschlussgrundkörper so ausgebildet, dass er auf die Tubenschulter aufsteckbar ist.
  • Gegenstand der DE 203 11 719 U1 ist eine Kunststofftube mit einem Tubenkörper, einer Tubenschulter und einem Klappdeckelverschluss, welcher einen Verschlussgrundkörper und einen daran klappbar angelenkten Verschlussdeckel umfasst, wobei die Tubenschulter und der Verschlusskörper einstückig ausgebildet sind.
  • Schließlich zeigt die WO2008/050264 A1 einen ebenfalls aus einem Verschlussgrundkörper und einem Verschlussdeckel bestehenden Tubenverschluss, wobei ein Einrastelement mit einem daran angeordneten Filmscharnier an dem Verschlussdeckel angeordnet und in eine Ausnehmung am Rande des Verschlussgrundkörpers einsteckbar ist, wodurch eine zweiteilige Anordnung gebildet wird.
  • Zwar ist es aus Gründen der Montageerleichterung grundsätzlich wünschenswert, den Verschlussgrundkörper und den Verschlussdeckel in ihrer Produktion zu trennen und anschließend zusammen zu stecken, jedoch hat es sich als nachteilig erwiesen, dass in diesen Fällen die Verbindung zwischen Verschlussdeckel und Verschlussgrundkörper nur unzureichend stabil ist. Der Verschlussdeckel kann sich unabsichtlich von dem Verschlussgrundkörper lösen oder verwinden, was zu einem unsauberen Schließen des Deckels führt.
  • Die US 5,213,235A zeigt einen Klappdeckelverschluss für eine Tube, mit einem an der Tube zu befestigenden Verschlussgrundkörper und einem daran klappbar angelenkten Verschlussdeckel, wobei der Verschlussdeckel ein in den Verschlussgrundkörper einsteckbares Einrastelement aufweist, dessen von oben betrachtete radiale Tiefe, verglichen mit der tangentialen Breite relativ groß ist, so dass ein „voluminöses Einrastelement“ gebildet wird.
  • Auch die Druckschriften US 5,967,384 und US 5,865,354 zeigen Kombinationen aus Verschlussgrundkörpern und Verschlussdeckeln zum Verschließen einer Tube, wobei die Verschlussdeckel an den Verschlussgrundkörpern angelenkt sind.
  • Es besteht daher die Aufgabe, einen Klappdeckelverschluss für eine Tube so weiter zu bilden, dass eine sichere Verbindung zwischen Verschlussgrundkörper und Verschlussdeckel und damit eine zuverlässige Funktion beim Schließen und Öffnen gewährleistet werden.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen:
    • 1: einen Längsschnitt durch eine Tube mit aufgesetztem, geöffnetem, erfindungsgemäßem Klappdeckelverschluss;
    • 2: einen Schnitt durch den Verschlussdeckel des in 1 dargestellten Klappdeckelverschlusses;
    • 3: eine perspektivische Ansicht des im 2 dargestellten Verschlussdeckels; und
    • 4: eine Ansicht des in den 2 und 3 dargestellten Verschlussdeckels im geöffneten Zustand.
    • 5: eine Darstellung des in 1 gezeigten Verschlussgrundkörpers von unten, also vor dem Aufsetzen auf die Tube; und
    • 6: eine Darstellung der in 5 gezeigten Verschlussgrundköpers mit geschlossenem Verschlussdeckel von vorn.
  • Die in 1 dargestellte Tube 1 dient lediglich der Veranschaulichung der Positionierung des erfindungsgemäßen Klappdeckelverschlusses. Die Tube 1 ist daher nur schematisch gezeigt. An der Oberseite der in 1 dargestellten Tube 1 befindet sich ein erfindungsgemäßer Klappdeckelverschluss, der im Wesentlichen aus einem Verschlussgrundkörper 2 und einem Verschlussdeckel 3 besteht. Der Verschlussgrundkörper 2 ist in an sich bekannter Weise mit der Oberseite der Tube 1 verbunden, beispielsweise durch Verschweißen, Verschrauben, Aufprellen oder Verrasten. Die Verbindung zwischen Tube 1 und Verschlussgrundkörper 2 kann entweder lösbar, z.B. durch ein Gewinde, oder für den Endverbraucher unlösbar, beispielsweise durch Verprellen oder Verschweißen, ausgebildet sein. Der Verschlussgrundkörper 2 weist eine Öffnung 6 auf, durch welche der Inhalt der Tube 1 ausdrückbar ist, wenn der Verschlussdeckel 3 geöffnet ist. Die Öffnung 6 befindet sich im dargestellten Ausführungsbeispiel außerhalb der - von oben betrachteten - Mitte des im Wesentlichen runden Verschlussgrundkörpers 2.
  • In der Beschreibung und den Ansprüchen beziehen sich die Worte radial und tangential auf die von oben betrachtete im Wesentlichen runde Form des Verschlussgrundkörpers 2.
  • In 1 ist in den Verschlussgrundkörper 2 ein Verschlussdeckel 3 eingesetzt und im geöffneten Zustand gezeigt. Die Verbindung zwischen Verschlussdeckel 3 und Verschlussgrundkörper 2 erfolgt über ein Einrastelement 4, welches über ein Filmscharnier 5 mit dem eigentlichen Verschlussdeckel 3 verbunden ist. Dieses Einrastelement 4 befindet sich in einer genau passenden Ausnehmung des Verschlussgrundkörpers 2. Darin ist das Einrastelement 4 entweder eingeklemmt, verrastet oder eingeprellt, so dass es bei normalen Beanspruchungen sicher und lösbar in dieser Ausnehmung sitzt.
  • Die genaue Ausgestaltung des Verschlussdeckels 3 zeigt 2. Dargestellt ist das Einrastelement 4 zur Verbindung mit dem Verschlussgrundkörper 2 sowie der über das Filmscharnier 5 damit verbundene eigentliche Verschlussdeckel 3, welcher an seiner (im geschlossenen Zustand der Tube zugewandten) Innenseite einen Stopfen 7 aufweist, der nach Verschwenken des eigentlichen Verschlussdeckels 2 um das Filmscharnier 5 um einen Winkel von 180° in die Öffnung 6 des Verschlussgrundkörpers 2 eingreift und die Tube verschließt.
  • Eine Ansicht der Innenseite des Verschlussdeckels 3 mit daran angesetztem Einrastelement 4 zeigt 3 in perspektivischer Darstellung. Dieser Figur ist auch eine Wandung 9 innerhalb des Verschlussdeckels 3 zu entnehmen, deren Form etwa der äußeren Kontur des Einrastelements 4 entspricht, so dass die Wandung 9 im geschlossenen Zustand die entsprechende Aufnahme innerhalb des Verschlussgrundkörpers 2 übergreift. 3 ist außerdem eine Ausnehmung an der Außenseite des Verschlussdeckels 3 zu entnehmen, welche diagonal gegenüber dem Filmscharnier 5 bzw. dem Einrastelement 4 angeordnet ist und ein leichteres Öffnen des Verschlussdeckels 3 durch Eingreifen mit einem Finger ermöglicht.
  • Die genaue geometrische Ausgestaltung des Verschlussdeckels 3 mit Einrastelement 4 ist besonders gut aus 4 ersichtlich, welche einen Blick auf die der Tube 1 im geschlossenen Zustand zugewandten Innenseite des Verschlussdeckels 3 zeigt. Neben den bereits unter Bezugnahme auf die 2 und 3 erörterten Elementen Stopfen 7, Ausnehmung 8, Wandung 9 und Filmscharnier 5 zeigt 4 besonders deutlich die geometrische Ausgestaltung des Einrastelements 4, dessen maximale radiale Tiefe T im dargestellten Ausführungsbeispiel bei etwa 50% der tangentialen Breite (B) liegt. Im Gegensatz zu vorbekannten Ausführungsformen ist das Einrastelement 4 somit voluminös ausgestaltet, weist also eine erhebliche radiale Erstreckung (Tiefe T), verglichen mit dessen tangentialer Ausdehnung (Breite B), auf.
  • Dies ermöglicht ein verwindungssteifes und sicheres Einrasten in die entsprechende Ausnehmung des Verschlussgrundkörpers 2, verhindert ein Herausrutschen und gewährleistet ein in jeder Raumrichtung stabiles Öffnen und Schließen des Verschlussdeckels 3 gegenüber dem Verschlussgrundkörper 2. Bezogen auf die Fläche des Verschlussdeckels 3 nimmt die Fläche des Einrastelements 4 in der Draufsicht gemäß 4 mindestens 5% ein, weist also eine gegenüber einem schlitzförmigen Einrastelement voluminöse Ausgestaltung auf.
  • Die genaue Ausgestaltung des Verschlussgrundkörpers zeigt 5. Im oberen Bereich ist die Ausnehmung zur Aufnahme des Einrastelements 4 des Verschlussdeckels 3 gezeigt und im unteren Bereich die Öffnung 7 zum Austreten des Tubeninhalts bei Gebrauch der Tube 1.
  • Ferner zeigt 5 die an der Unterseite des Verschlussgrundkörpers 2, welche nach der Montage der Oberseite der Tube 1 zugewendet ist, angeordneten Verstärkungsrippen 15, 15'und 15". Diese verlaufen nicht radial, bezogen auf die Mitte 14 des runden Verschlussgrundkörpers 2. Zwar sind zwei Verstärkungsrippen dargestellt, welche in Richtung auf die Mitte 14 verlaufen und horizontal sind, daneben sind jedoch zahlreiche Verstärkungsrippen 15, 15' und 15" vorhanden, welche nicht durch diese Mitte 14 des Verschlussgrundkörpers 2 verlaufen, also bezogen auf den runden Verschlussgrundkörper 2 nichtradial verlaufen, so die parallel zu der mittigen, horizontal verlaufenden Verstärkungsrippe verlaufenden beiden Verstärkungsrippen 15, die hierzu orthogonal verlaufende Verstärkungsrippe 15' und die zu beiden Verstärkungsrippen 15 und 15 in einem Winkel von etwa 45° verlaufenden Verstärkungsrippen 15".
  • Diese nichtradial verlaufenden Verstärkungsrippen 15, 15'und 15" gewährleisten eine Verwindungssteifigkeit des Verschlussgrundkörpers 2 auch bei Belastung, also während des Öffnens und Schließens. Damit ergibt sich ein sauberer Öffnungs- und Schließvorgang, ein zuverlässiges Schließen des Verschlussdeckels 3 und ein zuverlässiges Öffnen sowie eine hohe Stabilität des Verschlussgrundkörpers 2 gegenüber Bruch.
  • 6 zeigt den in 2 dargestellten Verschlussgrundkörper 2 von vom bei geschlossenem Verschlussdeckel 3. Deutlich zu sehen ist hier eine vom an dem Verschlussgrundkörper 2 und dem Verschlussdeckel 3 angeordnete Ausnehmung 10, durch welche der Eingriff mit dem Daumen erleichtert und damit das Öffnen des Verschlussdeckels 3 gegenüber dem Verschlussgrundkörper 2 erleichtert wird. Durch die Kombination des voluminösen Einrastelements mit dem Verstärkungsrippen wird eine besonders hohe Stabilität des Klappdeckelverschlusses erzielt.

Claims (11)

  1. Klappdeckelverschluss für eine Tube (1), mit einem an der Tube (1) zu befestigenden, von oben betrachtet im Wesentlichen runden, Verschlussgrundkörper (2) und einem daran klappbar angelenkten Verschlussdeckel (3), wobei der Verschlussdeckel (3) ein in den Verschlussgrundkörper (2) einsteckbares Einrastelement (4) aufweist, wobei die auf den von oben betrachteten Verschlussgrundkörper (2) bezogene radiale Tiefe (T) des Einrastelements (4) mindestens 30% der tangentialen Breite B des Einrastelements beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (3) randseitig an dem Verschlussgrundkörper (2) angelenkt ist und das Einrastelement (4) gegenüber diesem Verschlussdeckel (3) über ein Filmscharnier (5) klappbar ausgebildet sowie in eine Ausnehmung des Verschlussgrundkörpers (2) einrastbar ist.
  2. Klappdeckelverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussgrundkörper (2) einen geschlossenen Bereich zur Aufnahme des Einrastelements (4) aufweist.
  3. Klappdeckelverschluss nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (3) einen im geschlossen Zustand eine Öffnung (6) des Verschlussgrundkörpers (2) verschließenden Stopfen (7) aufweist.
  4. Klappdeckelverschluss nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (3) diametral gegenüber des Einrastelements (4) eine Ausnehmung (8) zum leichteren Eingriff und Aufklappen des Verschlussdeckels (3) gegenüber dem Verschlussgrundkörper (2) aufweist.
  5. Klappdeckelverschluss nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dass der Verschlussgrundkörper (7) mindestens eine, bezogen auf seine von oben betrachtete Mitte (14), nicht radial verlaufende Verstärkungsrippe (15) aufweist.
  6. Klappdeckelverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die oder jede Verstärkungsrippe (15, 15', 15") an der der Tube (1) zugewandten Unterseite (16) des Verschlussgrundkörpers (7) befindet.
  7. Klappdeckelverschluss nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auch der Verschlussdeckel (8) mindestens eine, bezogen auf seine von oben betrachtete Mitte, nicht radial verlaufende Verstärkungsrippe aufweist.
  8. Klappdeckelverschluss nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussgrundkörper (7) und/oder der Verschlussdeckel (8), bezogen auf ihre von oben betrachtete Mitte (4), mehrere, nicht radial verlaufende Verstärkungsrippen (15, 15', 15") aufweisen.
  9. Klappdeckelverschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Verstärkungsrippen (15) parallel zueinander verlaufen.
  10. Klappdeckelverschluss nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Verstärkungsrippen (15, 15') orthogonal zueinander verlaufen.
  11. Klappdeckelverschluss nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei Verstärkungsrippen (15, 15', 15") in verschiedene Richtungen verlaufen.
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