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DE19743924A1 - Sicherheitsverschluß - Google Patents

Sicherheitsverschluß

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Publication number
DE19743924A1
DE19743924A1 DE19743924A DE19743924A DE19743924A1 DE 19743924 A1 DE19743924 A1 DE 19743924A1 DE 19743924 A DE19743924 A DE 19743924A DE 19743924 A DE19743924 A DE 19743924A DE 19743924 A1 DE19743924 A1 DE 19743924A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
closure
safety
base body
cover
bridge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19743924A
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Epperlein
Ina Hase
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bergi Plast Kunststofftec GmbH
Original Assignee
Bergi Plast Kunststofftec GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bergi Plast Kunststofftec GmbH filed Critical Bergi Plast Kunststofftec GmbH
Priority to DE19743924A priority Critical patent/DE19743924A1/de
Publication of DE19743924A1 publication Critical patent/DE19743924A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/08Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures
    • B65D47/0804Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures integrally formed with the base element provided with the spout or discharge passage
    • B65D47/0833Hinges without elastic bias
    • B65D47/0838Hinges without elastic bias located at an edge of the base element
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2401/00Tamper-indicating means
    • B65D2401/15Tearable part of the closure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsverschluß für einen Behälter, wie eine Flasche, Tube und dergleichen. Sie ist vorzugsweise zum Aufbewahren von flüssigen oder pastösen Le­ bensmittelgütern in einem Behältnis geeignet. Die Erfindung ist überall dort anwendbar, wo es auf eine entsprechende Sicherheit des Verbrauchers vor Manipulation ankommt und ein unbefugtes Öffnen des Verschlusses erkennbar sein soll.
Es sind eine Vielzahl von Verschlüssen, Sicherheitsverschlüssen in unterschiedlichen Aus­ führungsformen bekannt und auf dem Markt, die jeweils eine spezifische Herstellung be­ dingen. Die Originalität der einzelnen Verschlüsse wird beispielsweise über Garantiebänder, Garantieelemente erreicht. Bei Klappdeckelverschlüssen wird diese prinzipiell durch mecha­ nisches Fügen von Verschlußkappe und Verschlußunterteil erzielt, in der Regel durch An­ wendung des Widerhakenprinzipes mit unterschiedlicher Positionierung und Form des Wi­ derhakens sowie der Gestaltung der Sollbruchstelle.
In der EP 0 210 138 wird ein Kunststoffverschluß mit einem Unterteil und einer schwenkba­ ren Kappe beschrieben, wobei ein Garantieband über Stege am Unterteil angespritzt ist. Das EP 0 515 348 A1 beinhaltet einen Garantieverschluß für Behälter mit einem Grundkörper und einem mit dem Grundkörper über ein Scharnier schwenkbar verbundenen Deckel. Am Grundkörper ist ein Ansatz vorgesehen, der über eine als Sollbruchstelle ausgebildete Ab­ reißkante mit dem Grundkörper verbunden ist. Das Patent WO 93/0027 bezieht sich auf ei­ nen Schnappscharnierverschluß mit einem Garantieband, d. h. die Unversehrtheit des Ver­ schlusses wird durch das Garantieband gesichert. Dieses ist über Stege, die als Sollbruch­ stellen dienen, am Verschlußoberteil angespritzt. Die DE 41 27 855 C1 beschreibt einen Behälterverschluß, wobei am Deckel über eine Sollbruchstelle ein Sicherheitselement ange­ bracht ist. In der WO 94/03371 wird ein Kunststoffverschluß mit einem Garantieelement be­ ansprucht, das über Sollbruchstellen in der Verschlußkappe einstückig gehalten ist und eine Siegelfläche in Form eines Plättchens aufweist, die beim erstmaligen Öffnen zerstört wird.
Der Nachteil solcher Erfindungen besteht darin, daß die einzelnen Sicherheitsverschlüsse mit hohem Arbeitsaufwand gefertigt werden und zusätzliche Arbeitsgänge zur Herstellung der Originalität erfordern. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß die Verschlüsse eine unzureichende Sicherheit aufweisen, so daß der Verschluß ohne Zerstörung der Originali­ tät geöffnet werden kann und eine Manipulation oft nicht erkennbar ist. Die sich auf dem Markt befindlichen Verschlüsse haben ferner zum Nachteil, daß sie nur mit entsprechenden Hilfsmitteln zu öffnen sind. Weiterhin ist nachteilig, daß am Verschluß vorstehende Ecken und scharfe Kanten nach bzw. vor dem Entfernen der Originalität vorhanden sind, die zu ei­ ner Gefahrenquelle werden können.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Sicherheits­ verschluß zu schaffen, der vollautomatisch und kostengünstig herstellbar, in der Handha­ bung einfach ist bzw. sich ausschließlich mit dem Finger öffnen läßt und an dem unbefugtes Öffnen erkennbar ist.
Erfindungsgemäß wird das Problem mit den Merkmalen des 1. Anspruches dadurch gelöst, daß der Sicherheitsverschluß für einen Behälter, wie eine Flasche, Tube und dgl. einen Ver­ schlußgrundkörper 2, der eine Dosieröffnung 3 aufweist, einen Verschlußdeckel 1, der mit dem Verschlußgrundkörper klappbar verbunden ist, enthält, wobei an dem Verschlußdeckel 1 und an dem Verschlußgrundkörper 2 zusammengreifende Rastelemente 9, 6a angeordnet sind, und daß der Verschlußdeckel 1 eine Ausformung 12 aufweist, an der innenseitig min­ destens ein einwärts gerichteter Haken 9 vorgesehen ist, daß in der Seitenwand des Ver­ schlußgrundkörpers 2 eine äußere Mulde 8 ausgebildet ist, die auf einem Teil ihrer Höhe von der Brücke 6 überspannt ist, welche über mindestens eine seitliche Sollbruchstelle 7 im Muldenbereich befestigt ist und daß sich im Oberteil der Brücke 6 mindestens eine Ausspa­ rung 6a befindet, in die im Schließzustand des Verschlußdeckels 1 der mindestens eine Ha­ ken 9 eingreift.
Mit der Erfindung wird im Anwendungsfall ein Garantieverschluß erreicht, der im Spritz­ gießverfahren ohne zusätzliche Arbeitsgänge kostengünstig herstellbar ist, und bei dem der Verbraucher die Manipulation am Verschluß infolge Zerstörung der Originalität bzw. des­ sen Unversehrtheit sichtbar erkennen kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 2 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 2 ermöglicht, daß im eingerasteten Zustand des mindestens einen Hakens 9 die Außenfläche der Ausformung 12 mit der Öffnungsebene der Mulde 8 im wesentlichen bündig verläuft und daß die äußere Kante des Hakens 9 gegen den unteren Rand der Aussparung 6a eingezogen ist und abschließend mit, vorzugsweise jedoch hinter dessen Außenkante endet, wodurch das Aufhebeln des Verschlußdeckels verhindert wird bzw. ohne Zerstörung der Originalität nicht möglich ist.
Nach den Ansprüchen 3 bis 7 sind vorzugsweise drei Haken 9, gleichmäßig voneinander beabstandet, an der Innenseite der Ausformung 12 des Verschlußdeckels 1 ausgebildet, die in drei im Oberteil der Brücke 6 angeordnete Aussparungen 6a einrasten. Die Haken sind mit einer Einführungsschräge 15a versehen, und die Aussparungen rechteckig mit recht­ winkeliger Umrandungskante. Die spezifische Gestaltung der Haken 9 in Verbindung mit den passenden Aussparungen 6a bewirken ein festes, sicheres Einrasten sowie eine feste Verbindung zwischen Verschlußdeckel 1 und Verschlußgrundkörper 2.
Mit der Weiterbildung nach Anspruch 8 wird erreicht, daß durch zurückgesetzte Stege 6b zwischen den Aussparungen 6a eine Stufe 6c ausgebildet ist, wodurch die unterste Außen­ kante der Ausformung 12 hinter der Außenkante der Stufe endet.
Gemäß Anspruch 9 ist die Ausformung 12 am Verschlußdeckel 1 der äußeren Form des Verschlußgrundkörpers 2 angepaßt, was einen symmetrischen Verschluß bewirkt und das maschinelle Aufschrauben auf den Behälterhals im Werkzeug ermöglicht. Der Sicherheits­ verschluß läßt sich günstig im sich anschließenden Verpackungsprozeß einsetzen.
Die Verbindung des Verschlußgrundkörpers 2 mit dem Verschlußdeckel 1 über ein Schar­ nier 5 nach Anspruch 10 bewirkt den Zusammenhalt zwischen Verschlußdeckel 1 und Ver­ schlußgrundkörper 2 und damit ein unkompliziertes Öffnen und Schließen mit einer Hand.
Nach Anspruch 11 ist dem Verschlußgrundkörper 2 ein Absatz 14 zugeordnet, d. h. die Flä­ che 13 (Bodenfläche) ist gegenüber der Außenwandkante des Verschlußgrundkörpers 2 nach innen versetzt, so daß der Verschlußdeckel 1 mit dem unteren Rand fest im Schließzu­ stand auf den so gebildeten Absatz (14) aufsitzt.
Mit dem abgefasten Ende 5b an der Brücke 6 entsprechend Anspruch 12 wird das Schließen des Verschlusses erleichtert.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung in den Ansprüchen 13 bis 15 ist vorgesehen, daß die Verschlußtülle 4 am Verschlußdeckel 1 eine Dichtlippe 4a und die Dosieröffnung 3 im Verschlußgrundkörper eine nach außen gerichtete Auswölbung 3a besitzt, so daß die Verschlußtülle 4 die Dosieröffnung 3 klemmend übergreift. Durch das Einrasten der Dicht­ lippe 4a an der Verschlußtülle 4 über die Auswölbung 3a an der Dosieröffnung 3 ist das Wiederverschließen des Verschlusses nach dem Öffnen und der Entnahme von Lebensmittel­ gut möglich.
Nach Anspruch 16 ist die Fläche 13 um die Dosieröffnung eben und somit leicht zu reinigen. Es gibt keinen Angriffspunkt für Verschmutzungen.
Gemäß Anspruch 17 ist der Sicherheitsverschluß mit der Originalität kostengünstig in einem Verfahrensgang herstellbar.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung im Anspruch 18 und 19 ist vorgesehen, daß sich der Verschluß mit dem Verschlußdeckel 1 und dem Kappenkörper 2 der äußeren Be­ hältnisform anpaßt, d. h. die Gestaltung des Sicherheitsverschlusses ist im Zusammenwir­ ken mit der Flasche optisch ansprechend.
Die Ausgestaltungen nach Anspruch 20 und 21 sind auf den jeweiligen Behälterhals, insbe­ sondere Flaschenhals, ausgerichtet.
Gemäß Anspruch 22 ist an der Innenwand des Verschlußgrundkörpers 2 mindestens ein Rastsegmente 16 vorgesehen, das mit dem mindestens einen Garantieelement am Flaschen­ hals zusammenwirkt. Somit ist zwischen Sicherheitsverschluß und Behälter eine zweite Ori­ ginalität vorhanden, woraus sich eine sichere Gesamtverpackung ergibt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Fig. 1 bis 8 erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Sicherheitsverschlusses mit aufgeklapptem Ver­ schlußdeckel,
Fig. 2 einen schematischen Ausschnitt des Verschlußdeckels nach Fig. 1 mit Ausformung und Haken,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Mulde mit der Brücke,
Fig. 4 einen Querschnitt durch Mulde, Brücke und eingerastetem Haken,
Fig. 5 eine Vorderansicht der Brücke im Querschnitt,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Brücke im Querschnitt,
Fig. 7 eine Ansicht von unten des Verschlußgrundkörpers mit Verschlußdeckel,
Fig. 8 einen Querschnitt durch den Sicherheitsverschluß.
In den Fig. 1 bis 8 sind die miteinander verbundenen Teile der Erfindung dargestellt. Der Sicherheitsverschluß enthält einen Verschlußdeckel 1, eine Verschlußtülle 4, Dichtlippe 4a, Ausformung 12, Haken 9, Zwischenräume 10, ein Scharnier 5, einen Verschlußgrundkörper 2, eine Dosieröffnung 3, Auswölbung 3a, Mulde 8, Brücke 6, Aussparungen 6a, Stege 6b, Stufe 6c, Sollbruchstellen 7, eine ebene Fläche 13, einen Absatz 14, eine Einführungsschrä­ ge 15a, ein abgefastes Ende 15b an der Brücke. Der Verschlußdeckel 1 weist gemäß Fig. 1 und Fig. 2 eine Ausformung 12 auf, an der innenseitig vorzugsweise drei Haken 9 als Rast­ elemente vorgesehen sind, und zwischen denen sich Zwischenräume 10 befinden. Die Aus­ formung 12 hat eine abgerundete Kante 11 und ist der äußeren Form des Verschlußgrund­ körpers 2 angepaßt. Die Haken 9 sind prismaförmig, mit einer Einführungsschräge 15a ver­ sehen und voneinander gleichmäßig beabstandet. Am Verschlußdeckel 1 ist eine Verschluß­ tülle 4 mit einer Dichtlippe 4a und am Verschlußgrundkörper 2 eine der Verschlußtülle 4 gegenüberliegende Dosieröffnung 3 mit einer nach außen gerichteten Auswölbung 3a ange­ formt. Wie in den Fig. 1, 3, 4 dargestellt, ist in der Seitenwand des Verschlußgrundkörpers eine äußere Mulde 8 in einer entsprechenden Tiefe ausgebildet. Die Mulde 8 ist nach Fig. 1, 3, 4, 5 auf einem Teil ihrer Höhe mit einer Brücke 6 überspannt. Die Brücke 6 ist an beiden Seiten über mindestens eine Sollbruchstelle 7 angebunden. Das Oberteil der Brücke 6 ent­ hält eine mit den Haken 9 identische Anzahl von rechteckigen Aussparungen 6a, die durch Stege 6b voneinander getrennt sind. Bei der Ausbildung von mehreren Haken 9 und mehre­ ren Aussparungen sind die Stege 6b, wie aus Fig. 6 ersichtlich, ein Stück zurückgesetzt, so daß eine Stufe 6c entsteht, wodurch erreicht wird, daß die unterste Außenkante der Ausfor­ mung 12 hinter der Außenkante der Stufe endet. Die Haken 9 greifen im verschlossenen Zu­ stand in die Aussparungen 6a der Brücke 6 ein (Fig. 4). Der Verschlußdeckel 1 ist klappbar über ein Scharnier 5 mit dem Verschlußgrundkörper 2 verbunden. Der Verschlußgrundkör­ per 2 enthält nach Fig. 1 einen Absatz 14, d. h. die Fläche 13 (Bodenfläche) ist gegenüber der Außenwandkante des Verschlußgrundkörpers 2 ein Stück zurückgesetzt, so daß der Verschlußdeckel 1 mit dem unteren Rand auf dem Absatz 14 aufsitzt. Nach Fig. 7 und Fig. 8 ist der Verschlußgrundkörper 2 mit einer zweiten Originalität ausgestattet, d. h. das sich an der Innenwand des Verschlußgrundkörpers 2 befindende mindestens eine Rastseg­ segment 16, wirkt mit dem mindestens einen Garantieelement am Flaschenhals zusammen, wodurch der Sicherheitsverschluß unlösbar mit der Flasche verbunden ist. Beim Aufschrau­ ben des Verschlusses auf den Flaschenhals schnappt das Rastsegment 16 am Verschluß­ grundkörper 2 hinter das Garantieelement am Flaschenhals, so daß ein Zurückdrehen und damit Trennen des Verschlußgrundkörpers vom Flaschenhals nicht mehr möglich ist. Ver­ schlußdeckel 1 und Verschlußgrundkörper 2 haben beispielsweise eine Mehrecksform und sind der jeweiligen Behälterform angepaßt. Der komplette Sicherheitsverschluß mit den, die Originalität bildenden Merkmalen, ist vorzugsweise einstückig ausgebildet und vollständig in einem Arbeitsgang im Spritzgießverfahren herstellbar. Vor dem Auswerfen des Ver­ schlusses aus dem Werkzeug ist der Deckel zugeklappt. Der Sicherheitsverschluß besteht aus Kunststoff, vorrangig Polypropylen. Sicherheitsverschluß und Flasche gelangen zum Füllen mit Lebensmittelgut zum Erzeuger. Nach dem Füllen wird die Flasche verschlossen. Zum Öffnen des Sicherheitsverschlusses durch den Verbraucher, d. h. Abklappen des Ver­ schlußdeckels 1 vom Verschlußgrundkörper 2, greift man mit dem Daumen oder Finger in die Mulde 8, schiebt diesen nach oben unter die Brücke 6 und zerstört die mindestens eine Sollbruchstelle 7. Die Brücke 6 wird komplett ab- bzw. aus dem Sicherheitsverschluß her­ ausgedrückt und der Verschlußdeckel 1 aufgeklappt. Das erneute Verschließen und Zuhal­ halten des Verschlußdeckels 1 über den restlichen Benutzungszeitraum bis zum Entleeren des Behälterinhaltes erfolgt durch Einrasten der Dichtlippe 4a an der Verschlußtülle 4 am Verschlußdeckel 1 über die Auswölbung 3a der Dosieröffnung am Verschlußgrundkörper 2, d. h. die Verschlußtülle 4 übergreift klemmend die Dosieröffnung 3.
Bezugszeichenliste
1
Verschlußdeckel
2
Verschlußgrundkörper
3
Dosieröffnung im Verschlußgrundkörper
3
a Auswölbung an der Dosieröffnung
4
Verschlußtülle im Verschlußdeckel
4
a Dichtlippe an der Verschlußtülle
5
Scharnier
6
Brücke
6
a Aussparung
6
b Stege
6
c Stufe
7
Sollbruchstelle
8
Mulde
9
Haken (Rastelement)
10
Zwischenräume
11
äußere Kante
12
Ausformung
13
Fläche um die Dosieröffnung
14
Absatz am Verschlußgrundkörper
15
a Einführungsschräge am Haken
15
b abgefastes Ende an der Brücke
16
Rastsegment
17
Gewinde

Claims (22)

1. Sicherheitsverschluß für einen Behälter, wie eine Flasche, Tube und dergleichen zum Aufbewahren von vorzugsweise flüssigem und pastösem Gut, enthaltend einen Verschluß­ grundkörper (2), der eine Dosieröffnung aufweist und mit dem ein Verschlußdeckel (1) klappbar verbunden ist, wobei an dem Verschlußdeckel (1) und an dem Verschlußgrund­ körper (2) zusammengreifende Rastelemente (9, 6a) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (1) eine Ausformung (12) aufweist, an der innenseitig mindestens ein einwärts gerichteter Haken (9) vorgesehen ist und daß in der Seitenwand des Verschlußgrundkörpers (2) eine äußere Mulde (8) ausgebil­ det ist, die auf einem Teil ihrer Höhe von einer Brücke (6) überspannt ist, welche über min­ destens eine seitliche Sollbruchstelle (7) im Muldenbereich befestigbar ist und daß sich im Oberteil der Brücke (6) mindestens eine Aussparung (6a) befindet, in die im Schließzustand des Verschlußdeckels (1) der mindestens eine Haken (9) eingreift.
2. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Einrastzustand des mindestens einen Ha­ kens (9) die Außenfläche der Ausformung (12) mit der Öffnungsebene der Mulde (8) im wesentlichen bündig verläuft und daß die äußere Kante des Hakens (9) gegen den unteren Rand der Aussparung (6a) eingezogen ist und abschließend mit, vorzugsweise hinter, dessen Außenkante endet.
3. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der Ausformung (12) des Verschlußdeckels (1) drei Haken (9) ausgebildet sind, die voneinander gleichmäßig beab­ standet angeordnet sind.
4. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken Einführungsschrägen (15a) aufwei­ sen.
5. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (9) Prismaform aufweisen.
6. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der an der Innenseite der Ausfor­ mung (12) des Verschlußdeckels (1) angeordneten Haken (9) identisch mit der Anzahl der an der Brücke (6) angeordneten Aussparungen (6a) ist.
7. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (6a) im Oberteil der Brücke (6) rechteckig sind mit rechtwinkliger Umrandungskante.
8. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Aussparungen (6a) zurückge­ setzte Stege (6b) angeordnet sind, die eine Stufe (6c) bilden.
9. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausformung (12) am Verschlußdeckel (1) der äußeren Form des Verschlußgrundkörpers (2) angepaßt ist.
10. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußgrundkörper (2) mit dem Ver­ schlußdeckel (1) über ein Scharnier (5) verbunden ist.
11. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß dem Verschlußgrundkörper (2) ein Absatz (14) zugeordnet ist, auf den der Verschlußdeckel (1) mit dem unteren Rand im Schließzustand aufsitzt.
12. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (6) ein abgefastes Ende (15b) auf­ weist.
13. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß dem Verschlußdeckel (1) eine Verschlußtülle (4) zugeordnet ist, die mit einer Dichtlippe (4a) versehen ist.
14. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosieröffnung (3) im Verschlußgrundkör­ per (2) eine nach außen gerichtete Auswölbung (3a) besitzt.
15. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußtülle (4) am Verschlußdeckel (1) die Dosieröffnung (3a) am Verschlußgrundkörper (2) klemmend übergreift.
16. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (13) um die Dosieröffnung (3) des Verschlußgrundkörpers (2) eben ist.
17. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherheitsverschluß einstückig ausgeformt ist.
18. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (1) und der Verschluß­ grundkörper (2) des Sicherheitsverschlusses mehreckig sind.
19. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (1) und der Verschluß­ grundkörper (2) im Querschnitt kreisförmig sind.
20. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußgrundkörper (2) ein Innengewin­ de (17) aufweist.
21. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußgrundkörper (2) aufsteckbar ist.
22. Sicherheitsverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenwand des Verschlußgrundkörpers (2) mindestens ein Rastsegment (16) angeordnet ist, das mit dem mindestens einen Garan­ tieelement am Flaschenhals zusammenwirkt.
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