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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz von Wasserfahrzeugaußenwänden, insbesondere bei deren Anordnung an Wasserfahrzeuganlegestellen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Aus dem Stand der Technik sind derartige Schutzkörper, um Beschädigungen an Schiffsaußenwänden während des Anlegens bzw. des Anliegens an der Kaimauer zu vermeiden oder auch zur Beabstandung von Schiffen untereinander zu dienen.
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Aus dem Stand der Technik sind weiterhin derartige Schutzvorrichtungen bekannt, welche mittels Seilen an der Reling der Schiffe befestigt und während des Anlegevorganges manuell an die Außenwand der Schiffe verbracht werden müssen. So ist zwischen Schiffsrumpf und Kaimauer bzw. Hafenbecken eine Sicherheitsbeabstandung möglich. Für die Betreiber der Wasserfahrzeuge erweist sich dies als sehr aufwändig und wartungsintensiv, da sie stets für die Schutzkörper selbst verantwortlich sind und bei jedem Anlegemanöver entsprechend vorausschauend handeln müssen. Zudem ist es bei diesen bekannten Vorrichtungen notwendig, dass diese in Abhängigkeit der Kaimauer bzw. des Landungssteges in ihrer Höhe manuell anzupassen sind. Dies bedingt zusätzliche Arbeitsschritte, welche des Anlegemanöver selbst deutlich verzögern. Zudem besteht die Gefahr, dass bei unsachgerechter Höheneinstellung der Schutzkörper an dem Schiff deutlich Schäden an der Außenwand, beispielsweise durch Reibung verursacht werden.
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Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mittels welcher die oben aufgeführten Nachteile behoben werden und mittels welcher ein leichteres und schnelleres Anlegen an Kaimauern oder Landungsstegen ermöglicht wird. Ferner ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für den Betreiber der Wasserfahrzeuge direkt nutzbar zu sein, ohne dass zusätzliche manuelle Handgriffe zum Schutz der Schiffsaußenwand nötig sind.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass die Vorrichtung zum Schutz von Wasserfahrzeugaußenwänden, insbesondere bei deren Anordnung an Wasserfahrzeuganlegestellen, wenigstens ein Halteelement und wenigstens ein Federelement zur Aufnahme einer Druckkraftbeaufschlagung umfasst, wobei das Federelement wenigstens eine Grundplatte zur Anordnung des Federelements an dem Halteelement sowie eine zumindest teilweise gekrümmt ausgebildete Oberfläche umfasst, wobei zumindest teilweise innerhalb des Federelements wenigstens ein Kernelement zur indirekten Fixierung des Federelements an dem Halteelement angeordnet ist.
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Diese besondere Ausbildung des Federelements mit zumindest teilweise, vorteilhaft vollständig innenliegendem, Kernelement erweist sich als vorteilhaft, da das Kernelement somit zumindest teilweise, bevorzugt vollständig, geschützt eingesetzt wird. Ferner wird durch die Kombination von Halteelement und daran angeordnetem Federelement eine Vorrichtung geschaffen wird, welche an Kaimauern oder Landungsstegen direkt angeordnet ist, so dass seitens der Betreiber der Wasserfahrzeug keine zusätzlichen Aufwendungen betrieben werden müssen, um mögliche Abstandshalter bzw. Stoßdämpfer seitens des Wasserfahrzeugs in Position zu bringen. Die Inhaber können direkt mit dem Wasserfahrzeug zu der Kaimauer oder dem Landungssteg fahren und sind durch die her beschriebene Vorrichtung mehr als ausreichend vor Beschädigung der Außenwände ihres Bootes oder Schiffes geschützt. Die hier beschriebene Vorrichtung ermöglicht somit das unkomplizierte und schnelle Anlegen ohne weitere manuelle Handgriffe seitens des Betreibers des Wasserfahrzeuges.
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Vorteilhaft erfolgt die Anordnung des Halteelements direkt an der Kaimauer oder des Landungssteges. Selbstverständlich ist die Anordnung nicht auf diese beiden Anlagestellen beschränkend zu verstehen, sondern auf jegliche Art von Wasserfahrzeuganlegestellen zu erweitern. Landungssteg und Kaimauer sind hier nur exemplarisch zu verstehen. Unter Wasserfahrzeugen sind weiterhin jegliche Arten von Fahrzeugen zu verstehen, welche auf dem bzw. im Wasser fortbewegbar sind. Hierunter sind vorteilhaft Schiffe, Boote, Kanus oder dergleichen zu verstehen.
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Vorteilhaft ist das Halteelement an dem Landungssteg oder der Kaimauer zumindest teilweise fixiert, bevorzugt punktuell verschraubt. Das Halteelement ist vorteilhaft bandartig und/oder stangenartig ausgebildet. Die Anordnung des Halteelements ist vorteilhaft entlang der Längsrichtung der Kaimauer bzw. des Landungssteges, so dass anlegende Schiffe an jeder Position der Kaimauer entsprechend geschützt sind. Darüber hinaus ist auch eine vertikale Anordnung von mehreren Halteelementen denkbar. Vorteilhaft sind die Halteelemente dann zueinander parallel beabstandet angeordnet.
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Darüber hinaus ist denkbar, dass das Halteelement magnetisch ausgebildet ist. Dies ist von Vorteil, da somit eine Fixierung zwischen Halteelement und Federelement, insbesondere zwischen Halteelement und Kernelement, ausgebildet ist, welche aufgrund physikalischer Wechselwirkungen ausgebildet ist. Vorteilhaft ist insbesondere das Kernelement aus einem Material ausgebildet, welches derartige magnetische Wechselwirkungen mit dem Halteelement ausbildet, so dass eine starke Anziehung und somit Fixierung erfolgt. Dieser Effekt wird zudem verstärkt, wenn das Halteelement plan ausgebildet ist, also eine ebene Oberfläche aufweist, welche dem Federelement zugewandt ist. Vorteilhaft ist im Gegenzug das Kernelement ebenfalls plan ausgebildet. Darüber hinaus wäre denkbar, dass das Halteelement als Wellenprofil ausgebildet ist, wobei sich die Maxima in horizontaler Richtung erstrecken. Im Gegenzug ist das Federelement und/oder das Kernelement ebenfalls in einer Wellenform auszubilden, so dass die jeweiligen Maxima zusammenfallen und passgenau ineinander greifen. Dies erhöht die Stabilität der Fixierung gegen äußere Krafteinflüsse.
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Das Federelement ist vorteilhaft als Dämpfungs- und/oder Kraftabsorptionsmittel ausgebildet, welche bei Kraftbeaufschlagung, beispielsweise während des Anlegemanövers eines Schiffes, die Druckkraft aufnimmt und ableitet, so dass die Schiffsaußenwand schadenfrei bleibt. Weiterhin vorteilhaft ist das Federelement derart ausgebildet, dass es nach beendeter Kraftbeaufschlagung wieder in seine Ausgangsposition zurückkehrt. Die Grundplatte des Federelements ist als Kontaktfläche zu verstehen, mittels welcher das Federelement an dem Halteelement angeordnet ist. Beide Elemente bilden somit im aneinander angeordneten Zustand wenigstens eine gemeinsame Kontaktfläche miteinander aus.
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Ferner ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung von Vorteil, dass die Fixierung des Federelements an dem Halteelement zumindest teilweise indirekt erfolgt.
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Unter indirekter Fixierung versteht man vorteilhaft, dass zwischen den beiden Fixierungselementen, vorliegend zwischen Kernelement und Halteelement keine gemeinsame Kontaktfläche besteht, so dass diese zueinander kontaktfrei ausgebildet sind. Die Fixierung erfolgt erfindungsgemäß durch physikalische Wechselwirkungen zwischen Kernelement und Halteelement. Bevorzugt sind die physikalischen Wechselwirkung magnetischer Art.
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Ferner ist denkbar, dass die Fixierung sowohl direkt als auch indirekt ausgebildet ist. So können beispielsweise mehrere Kernelemente innerhalb des Federelements angeordnet sein, von denen wenigstens eines keine direkte Kontaktfläche mit dem Halteelement aufweist, andere Kernelement allerdings schon.
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Das wenigstens eine Kernelement ist in seiner Geometrie beliebig ausgebildet und von der Form des Federelements abhängig. Als vorteilhaft haben sich rechteckige Kernelemente erwiesen, mit einer geringen Materialdicke im Bereich von 0,1 bis 10 cm, vorteilhafter im Bereich von 0,5 bis 6 cm und noch vorteilhafter im Bereich von 1 bis 4 cm. Insbesondere die geringen Materialstärken von weniger als 6 cm sind bei Druckkraftbeaufschlagung von Vorteil, da durch die Deformation des Federelements durch die Schiffaußenwand Letztere nicht bis auf das Kernelement geführt wird und hierdurch Schaden nehmen könnte. Ferner sind diese geringen Materialstärken von Vorteil bei der Herstellung des Federelements.
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Das wenigstens eine Kernelement ist vorteilhaft aus Metall, Legierungen, Kunststoff oder einer Kombination hieraus ausgebildet. Bevorzugt ist das Kernelement magnetisch ausgebildet, so dass eine magnetische Fixierung des Federelements an dem Halteelement ausgebildet ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Oberfläche des Federelements zumindest teilweise konvex gekrümmt nach außen und/oder konkav gekrümmt nach innen und/oder als Kugelsegment und/oder als modifiziertes Kugelsegment ausgebildet. Ferner ist zudem auch ein wellenartiger Querschnitt denkbar, um die Stoßabsorption an mehreren Krümmungsmaxima zu gewährleisten.
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Die Oberflächengestaltung des Federelements erweist sich dahingehend als vorteilhaft, da die Oberfläche im Falle einer Kollision mit dem Wasserfahrzeug eine gemeinsame Kontaktfläche mit diesem ausbildet. Zur Dämpfung des Aufpralles und der daraus resultierenden Druckkraftbeaufschlagung erweist sich die Form der Oberfläche des Federelements als vorteilhaft zur Kraftabführung. So ist eine zumindest teilweise konvex gekrümmt nach außen ausgebildete Oberfläche dahingehend von Vorteil, da somit zunächst ein kleinflächiger Kontaktbereich zwischen Wasserfahrzeug und Federelement bedingt ist, welcher sich bei zunehmender Druckkraftbeaufschlagung vergrößert und gleichzeitig aber die zugeführte Kraft schnell und zuverlässig abführt und somit Schäden an dem Wasserfahrzeug verhindert.
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Als vorteilhaft hat sich auch eine Kombination aus konvex und konkav gekrümmter Oberfläche des Federelements erwiesen, insbesondere wenn dieses als modifiziertes Kugelsegment ausgebildet ist. So ist beispielsweise denkbar, dass das Federelement als Halbkugelsegment ausgebildet ist, welches an seinem ursprünglichen Krümmungsmaximum eine Vertiefung, vorteilhaft eine Ausnehmung aufweist, welche bis zur Grundplatte durchgängig ausgebildet ist. Hierdurch bedingt sich eine ringartige Form mit einer konvex und konkav gekrümmt ausgebildeten Oberfläche. Ein derartiger Dämpfungsring hat sich als vorteilhaft erwiesen, da hierdurch ebenfalls eine sehr gute Kraftaufnahme im Kollisionsfall, beispielsweise während des Anlegemanövers, erzielt werden kann. Soll eine langgestreckte Kaimauer mit der hier beschriebenen Wasserfahrzeugaußenwandschutzvorrichtung bestückt werden, so sind unterschiedliche vorteilhafte Ausführungsformen denkbar. Im einfachsten Fall wird lediglich eine durchgängige derartige Schutzvorrichtung an dem hierzu korrespondierendem Halteelement angeordnet. Darüber hinaus ist aber auch denkbar, eine Vielzahl an einzelnen Schutzvorrichtungen entlang der Kaimauer anzuordnen, beispielsweise als Halbkugelsegmente. Vorteilhaft weisen diese eine Durchmesser von 5 bis 100 cm, vorteilhafter von 25 bis 50 cm.
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Weiterhin ist denkbar, das Federelement als Halbkugelsegment auszubilden oder auch als Dreiviertelkugelsegment auszubilden. Letzteres erweist sich insbesondere von Vorteil, wenn Kantenbereiche von Landungssteg oder Kaimauer zu verkleiden und abzudecken sind.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Federelement als Hohlprofil, vorteilhaft eine gerüstartige Innenverstrebung aufweisend, oder als Vollprofil ausgebildet. Dies ist vorteilhaft, da somit die Kraftbeaufschlagung während des Anlegemanövers oder auch während Sturm verbessert von dem Federelement aufgenommen, vorteilhaft durch Materialdeformation, und abgeführt werden kann.
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Ist das Federelement als Hohlprofil ausgebildet, so umfasst es vorteilhaft eine innen angeordnete, gerüstartige Verstrebung, welche dem Federelement eine Stabilisierung verleiht und welche die einwirkende Druckkraft noch schneller abführt. Die gerüstartige Verstrebung erweist sich zudem als vorteilhaft, da sie die Rückführung des durch die einwirkende Kraft deformierten Federelements in seine ursprüngliche Ausgangsposition, also den undeformierten Zustand, gewährleistet. Unter gerüstartiger Innenverstrebung sind insbesondere Längs- und/oder Querverstrebungen zu verstehen, welche beispielsweise konzentrisch oder auch bogenförmig angeordnet sein können. Diese Verstrebungen bedingen eine verbesserte Stoßabsorption im Kollisionsfall.
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Ist das Federelement ein Vollprofil, so ist es bevorzugt aus Vollmaterial ausgebildet. Es hat sich hierbei als vorteilhaft erwiesen, flexibles Material mit einer gewissen Eigensteifigkeit zu verwenden, so dass zwar bei Kraftbeaufschlagung eine ausreichende Auslenkung des Federelements aus der ursprünglichen Ausgangsposition in einen deformierten Zustand erfolgt, aber die Eigenflexibilität des Materials ausreicht, um nach Beendigung der Kraftbeaufschlagung das Federelement wieder in seine Ausgangsposition zurückzuführen. Vorteilhaft ist die Deformation bei Kraftbeaufschlagung derart, dass zu jedem Zeitpunkt der Kraftbeaufschlagung ein Bereich des Federelements, insbesondere in Grundplattennähe um das Kernelement, deformationsfrei ausgebildet ist und eine gewisse Eigensteifigkeit aufweist.
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Ferner ist vorstellbar, dass das Federelement als Vollprofil mit darin eingebetteten Verstrebungen ausgebildet ist. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn das Federelement an Kaimauern zur Absicherung schwerer Lastkähne Verwendung findet, da durch diese ausgebildete Doppelverstärkung des Federelements besonders hohe Druckkräfte abgeführt werden können.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Federelement zumindest mit wenigstens einem Gas und/oder wenigstens einem Fluid zumindest teilweise gefüllt ausgebildet. Dies ist vorteilhaft, da sich hierdurch eine zusätzliche Dämpfungswirkung bei äußerer Kraftbeaufschlagung bedingt ist. Unter Fluid ist jegliche Art unterschiedlich viskoser Flüssigkeiten, beispielsweise Wasser, zu verstehen. Bevorzugt ist die zumindest teilweise Füllung aus wenigstens einem Gas und/oder wenigstens einem Fluid vorgesehen, wenn das Federelement als Hohlprofil ausgebildet ist. Der innenliegende Hohlraum des Federelements ist dann zumindest teilweise mit dem entsprechenden Medium oder auch einer Mischung daraus gefüllt. Dies erweist sich dann als vorteilhaft, da durch Gas und/oder Fluid die Massenträgheit während eines Aufpralles und der damit einhergehenden Kraftbeaufschlagung eine zusätzliche Dämpfungswirkung erzeugt. Zudem ist eine derartige Füllung vorteilhaft, so dass das Hohlprofil bei einer sehr starken Kraftbeaufschlagung, wenn das Wasserfahrzeug beispielsweise mit einer zu hohen Geschwindigkeit an die Anlegestelle herangefahren wird, ein gewisses unkomprimierbares Restvolumen aufweist. Hierdurch wird das Federelement niemals im Kollisionsfall niemals vollständig deformiert, so dass das Wasserfahrzeug dennoch beschädigungsfrei bleibt. Gas und/oder Fluid sind somit als zusätzliches Sicherheitsmittel ausgebildet, um Beschädigungen an den Wasserfahrzeugaußenwänden, auch bei starker Kraftbeaufschlagung, zu vermeiden. Als Gas ist beispielsweise Luft, Stickstoff oder auch Edelgas denkbar.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Grundplatte des Federelementes wenigstens eine Vertiefung zur Aufnahme des Halteelementes. Dies hat sich als vorteilhaft erwiesen, da sich durch diese Vertiefung, welche beispielsweise als Ausnehmung oder auch als Nut ausgebildet sein kann, eine zusätzliche Stabilisierung des Federelementes an dem Halteelement ergibt.
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Die Geometrie der Vertiefung ist vorteilhaft abgerundet, rechteckig oder schwalbenschwanzförmig ausgebildet. Vorteilhaft ist die Vertiefung komplementär zu der Geometrie des Halteelementes ausgebildet, sodass vorteilhaft eine passgenaue Aufnahme des Halteelements in die Ausnehmung des Federelements möglich ist. Hierdurch wird die magnetische Fixierung gegen Verrutschen oder Ablösen, insbesondere bei punktueller Kraftbeaufschlagung, zusätzlich verbessert.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Federelement elastisch ausgebildet. Dies erweist sich als vorteilhaft, da somit zusätzlich zu der Konstruktion des Federelementes durch die geeignete Materialwahl die Kraftbeaufschlagung zusätzlich gedämpft und abgefedert werden kann. Es ist denkbar, das Federelement aus Kunststoff, beispielsweise aus wenigstens einem Polymer, auszubilden. Als geeignete Polymermaterialien sind beispielsweise Polyolefine, geschäumte Polymermaterialien, Verbundmaterialien, welche aus wenigstens zwei unterschiedlichen Polymermaterialien bestehen, eingesetzt. Ferner ist denkbar, zur Unterstützung der physikalischen Eigenschaften, dem Polymermaterial zusätzliche Nanopartikel als Additiv zuzugeben. Das hier eingesetzte Polymermaterial ist zudem vorteilhaft, da es UV-beständig und auch temperaturbeständig ausgebildet ist. Dies ist insbesondere in den heißen Sommermonaten bei stundenlanger Sonneneinstrahlung von Vorteil, da die Dämpfungseigenschaften unverändert erhalten bleiben.
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Darüber hinaus ist denkbar, dass das elastisch und flexibel ausgebildete Federelement einen Elastizitätsgradienten aufweist. Vorteilhaft ist dieser Gradient senkrecht zur Grundplatte gerichtet ausgebildet und bedingt eine Elastizitätsabnahme des Federelements zur Grundplatte hin. Dies ist von Vorteil, da im Kollisionsfall zunächst eine starke Deformation des Federelement in dem äußeren Mantelbereich stattfindet, um so möglichst viel eintreffende Kraft bzw. Energie abzuführen. Im weiteren Verlauf in Richtung Grundplatte wird das Federelement dann weniger stark deformiert, da die Eigensteifigkeit zunimmt und die Elastizität abnimmt. Dies ist vorteilhaft, da somit zugleich ein kontinuierliches Abbremsen des kollidierten Schiffes erfolgt und dessen Außenwand folglich durch diese Dämpfung nicht beschädigt wird.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Kernelement vollständig innerhalb des Federelementes angeordnet. Dies erweist sich als vorteilhaft, da das Kernelement somit von äußeren Umwelteinflüssen vollständig abgeschirmt ist, und so beispielsweise Korrosion noch Licht ausgesetzt ist. Dies ist vorteilhaft für die Lebensdauer des Kernelementes und dessen Funktion auf lange Zeit gesehen.
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Vorzugsweise weisen Kernelement und Grundplatte einen Abstand von 0,1–20 cm, vorteilhafter von 0,5–10 cm und noch vorteilhafter von 1–5 cm, zueinander auf. Dies ist vorteilhaft, wenn die Fixierung des Federelementes indirekt über das Kernelement und das Halteelement erfolgt. Aufgrund der physikalischen Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Elementen sollte ein vorbestimmbarer Maximalabstand beider Elemente zueinander nicht überschritten werden, da dann die physikalischen Wechselwirkungen nicht mehr ausreichen, um eine sichere Fixierung zu gewährleisten.
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So ist es beispielsweise nachteilig, wenn beide Elemente zu weit voneinander entfernt angeordnet sind, da durch diese Abstandsvergrößerung auch die physikalischen Wechselwirkungen verringert werden. Folglich ist es von Vorteil, Kernelement und Halteelement möglichst nahe aneinander anzuordnen. Hierbei haben sich die oben aufgeführten Abstände als besonders vorteilhaft erwiesen, da bei kurzer kurzfristiger Druckbeaufschlagung die zwischen den beiden Elementen wirkenden physikalischen Wechselwirkungen weiterhin ausreichen, um die Fixierung zu gewährleisten und nicht abreißen.
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Zudem ist ebenfalls denkbar, dass Halteelement und Kernelement eine direkte gemeinsame Kontaktfläche miteinander aufweisen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Kernelement aus Metall und/oder Kunststoff ausgebildet, wobei es vorteilhaft magnetisch ist. So ist denkbar, dass das Material des Kernelementes wenigstens ein Kunststoffmagnet, vorteilhaft aus Polyanilin und Tetracyanochinodimethan oder auch aus Metall ausgebildet ist. Wird ein metallisches Kernelement verwendet, so ist dieses vorteilhaft als Permanentmagnet ausgebildet. Besonders vorteilhaft haben sich hierbei Magnete aus Stahl, Aluminium-Nickel-Kobaltmagnete, Bismanolmagnete, Ferritte oder auch Seltenerdmagnete erwiesen.
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Ferner ist denkbar, dass das Kernelement innerhalb des Federelementes vollständig integriert ist, beispielsweise eingeklebt oder in jeglicher anderer Art eingeschlossen ist. Besonders vorteilhaft hat sich die Anordnung des Kernelements in einem gekammerten Raum des Federelements erwiesen, da hierdurch das Kernelement vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt ist. Zudem ist das Kernelement somit unlösbar mit dem Federelement verbunden, so dass das Kernelement nicht verloren gehen kann.
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Darüber hinaus ist es denkbar, dass zwischen Grundplatte des Federelementes und des Landungssteg bzw. der Kaimauer zusätzliche Dichtungselemente zumindest teilweise vorgesehen sind, wodurch eine zusätzliche Abdichtung gegenüber eintretendem Wasser und möglicher Korrosion an der Grenzfläche von Grundfläche und Kaimauer bzw. Landungssteg verhindert wird.
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Je nach Ausbildung ist die hier beschriebene Vorrichtung bzw. deren Grundplatte linear und/oder gewinkelt ausgebildet.
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Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die hier beschriebene Vorrichtung als Modul zu verstehen, sodass beispielsweise an Kaimauern nicht nur eine einzige Vorrichtung angeordnet werden kann, sondern dass es auch denkbar ist, mehrere Vorrichtungen aneinander anzuordnen und beliebig zu erweitern. Die Fixierung der einzelnen Moduleinheiten aneinander erfolgt vorteilhaft mittels Stecksystem und/oder Klicksystem und/oder Rastsystem und/oder mittels Nut und Feder. Vorteilhaft sind die Fixierungsmechanismen derart ausgebildet, dass auch bei großer, kurzfristiger zumindest teilweise Kraftbeaufschlagungen der Vorrichtungen, welche bevorzugt in einer Reihe angeordnet sind, keine Trennung der Vorrichtungen untereinander bedingt wird, sondern die Vorrichtungsreihe instand bleibt.
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Neben dem Kernelement ist weiterhin denkbar, ein zusätzliches Befestigungselement an der Vorrichtung, beispielsweise Öse oder Saugnapf, vorzusehen. Dieses weitere Befestigungselement ist dahingehend vorteilhaft, da es für den Notfall, also bei Versagen der oben beschriebenen magnetischen Fixierung, noch ein zusätzliches Sicherheitsmittel darstellt, um zu verhindern, dass die Vorrichtung ungeschützt ins Wasser fällt und verloren geht.
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Je nach Ausführungsform ist weiterhin denkbar, dass die Vorrichtung zusätzlich ein Griffelement zum Lösen des Federelements vom Halteelement aufweist. Dies ist für die vereinfachte Handhabung von Vorteil.
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Ferner hat es sich ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, mehrere Kernelemente innerhalb eines Federelementes vorzusehen, insbesondere dann, wenn die Federelemente mit großen Volumina ausgebildet sind. Zur verbesserten Fixierung ist denkbar, mehrere, voneinander getrennt angeordnete Kernelemente, innerhalb des Federelements anzuordnen. Vorteilhaft erfolgt die Anordnung der Kernelemente derart, dass diese eine gemeinsame, plane Ebene aufspannen. Besonders vorteilhaft weisen alle Kernelemente den gleichen Abstand zu dem Halteelement auf. Es ist darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich nicht nur ein Halteelement, sondern auch mehrere Halteelemente vorgesehen sein können. So ist beispielsweise denkbar, zwei Halteelemente vorzusehen, welche bevorzugt parallel voneinander beabstandet angeordnet sind. In diesem Fall umfasst die Grundplatte des Federelementes auch entsprechend zwei Vertiefungen, welche, wie oben beschrieben, komplementär zu der Anordnung der beiden Halteelemente ausgebildet sind, sodass beide Halteelemente zumindest teilweise, bevorzugt vollständig, in die jeweiligen Vertiefungen einbringbar sind.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Fixierung von Federelement an Halteelement bevorzugt indirekt erfolgt und somit jegliches Schrauben oder sonstige Fixierungsmechanismen unnötig sind.
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Darüber hinaus hat sich die Verwendung der hier beschriebenen Vorrichtung als vorinstallierter Fender an Kaimauern und/oder Landungsstegen und/oder Wasserfahrzeuganlegestellen als vorteilhaft erwiesen, so dass Schiffsführer immer direkt an den Kaimauern bzw. Landungsstegen anlegen können, ohne sich um die Sicherung ihrer Wasserfahrzeugaußenwände zu kümmern. Dies spart Zeit und Arbeitsleistung.
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Vorteile und Zweckmäßigkeiten sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen. Hierbei zeigen:
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1 einen schematischen Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispieles;
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2 einen Querschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels;
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3 einen weiteren schematischen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels;
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4a, b einen weiteren schematischen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels; und
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5 einen weiteren schematischen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels.
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1 zeigt zur Veranschaulichung eine Vorrichtung 1 mit einem Federelement 2, welche hier als Halbkugelsegment ausgebildet ist. Das Federelement 2 umfasst eine Grundplatte 4. In der Nähe der Grundplatte 4 ist das Kernelement 6 innerhalb des Federelement 2 angeordnet. Bevorzugt ist das Kernelement 2 mit dem Federelement 2 verklebt oder auch lose in einem gekammerten Raum angeordnet.
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2 unterscheidet sich lediglich dahingehend von 1, dass hier zwei Kernelemente 6 innerhalb des halbkugelsegmentartigen Federelements 2 angeordnet sind.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1, wobei hier das Federelement 2 als modifiziertes Kugelsegment ausgebildet ist. Vorteilhaft weist das Federelement 2 hier einen zentrische Ausnehmung 8 auf, welche als Vertiefung ausgebildet ist. Das Federelement 2 ist somit als ringförmig zu verstehen.
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4a zeigt weiterhin ein Federelement 2 mit einer Grundplatte 4, welche eine Ausnehmung 10 aufweist. Die Ausnehmung 10 ist vorliegend beispielhaft als rechteckige Nut ausgebildet. In diese Ausnehmung 10 ist vorteilhaft das Halteelement 12, wie in 4b gezeigt, passgenau einführbar, so dass hierdurch eine zusätzliche Stabilisierung bedingt wird.
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5 zeigt eine Vorrichtung 1, welche an einem Landungssteg 14 angeordnet ist. Hierzu sind an dem Steg 14 zwei Halteelemente 12 angebracht, beispielsweise verschraubt. Das Federelement 2 ist hier als Kugelsegment ausgebildet und umspannt die Kante des Steges 14. Die beiden innerhalb des Federelements 2 angeordneten Kernelement 6 sind deckungsgleich mit den beiden Halteelementen 12, so dass eine maximale Ausnutzung der physikalischen Wechselwirkungen magnetischer Art sichergestellt ist. Zur ausreichenden Abdichtung der Vorrichtung 1 gegenüber der Wand des Landungssteges 14 sind vorteilhaft Dichtelemente 16 vorgesehen, welche beispielsweise auch Kunststoff ausgebildet sind. Diese Dichtelemente 16 dichten das Halteelement 12 gegenüber Feuchtigkeit und Wasser ab, so dass die Korrosion verringert und die Lebensdauer erhöht wird. Diese Dichtelemente 16 sind vorteilhaft bei jeder der hier beschriebenen Ausführungsformen einsetzbar.
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Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Federelement
- 4
- Grundplatte
- 6
- Kernelement
- 8
- Ausnehmung
- 10
- weitere Ausnehmung
- 12
- Halteelement
- 14
- Wand
- 16
- Dichtungselement