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DE102009053104A1 - Lageranordnung für eine Welle eines Turboladers - Google Patents

Lageranordnung für eine Welle eines Turboladers Download PDF

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DE102009053104A1
DE102009053104A1 DE102009053104A DE102009053104A DE102009053104A1 DE 102009053104 A1 DE102009053104 A1 DE 102009053104A1 DE 102009053104 A DE102009053104 A DE 102009053104A DE 102009053104 A DE102009053104 A DE 102009053104A DE 102009053104 A1 DE102009053104 A1 DE 102009053104A1
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DE
Germany
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housing
bearing
bearing arrangement
turbocharger
sleeve
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009053104A
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English (en)
Inventor
Ralf Böning
Dirk Frankenstein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vitesco Technologies GmbH
Original Assignee
Continental Automotive GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Continental Automotive GmbH filed Critical Continental Automotive GmbH
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Priority to PCT/EP2010/066835 priority patent/WO2011057948A1/de
Priority to US13/509,635 priority patent/US9222365B2/en
Priority to CN2010800511473A priority patent/CN102597556A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung zur Lagerung einer Welle in einem Turboladergehäuse, wobei die Lageranordnung ein Hülsenelement aufweist, wobei das Hülsenelement an jedem Ende einen Kragenabschnitt aufweist, zur Befestigung der Lageranordnung in dem Turboladergehäuse.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung zur Lagerung einer Welle in einem Turbolader, insbesondere einem Turbolader mit einem Turboladergehäuse das in Längsrichtung geteilt ist.
  • Turbolader dienen im Allgemeinen dazu den Wirkungsgrad eines Verbrennungsmotors zu verbessern und damit dessen Leistung zu steigern. Hierzu weist der Turbolader eine Turbine auf, die in dem Abgasmassenstrom einer angeschlossenen Brennkraftmaschine angeordnet ist, sowie einen Verdichter. Das Turbinenrad der Turbine und das Verdichterrad des Verdichters sind dabei auf einer gemeinsamen Welle angeordnet. Im Betrieb wird das Turbinenrad über den Abgasmassenstrom der angeschlossenen Brennkraftmaschine angetrieben und treibt wiederum das Verdichterrad an. Der Verdichter verdichtet dabei die angesaugte Luft und führt diese der Brennkraftmaschine zu. Die Welle ist dabei in einem Lagergehäuse des Turboladers gelagert. Des Weiteren ist das Turbinenrad in einem Turbinengehäuse angeordnet und das Verdichterrad in einem Verdichtergehäuse. Normalerweise ist die Welle über eine Radiallageranordnung in dem Lagergehäuse gelagert. Dabei kann zusätzlich eine Axiallageranordnung vorgesehen werden, zum Aufnehmen von axialen Kräften.
  • Die bisherige Konstruktion von Turboladern sieht einzelne Gehäuse vor, die aneinandergereiht befestigt und gegeneinander abgedichtet werden. Eine neue Form eines Turboladergehäuses sieht nun vor, das Turboladergehäuse in Längsrichtung zu teilen und nicht wie bisher quer zu seiner Längsachse. Dieses neue Turboladergehäuse ist Gegenstand einer weiteren Patentanmeldung.
  • Demnach ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine geeignete Lageranordnung für eine Welle eines Turboladers bereitzustellen, insbesondere eines Turboladers mit einem in Längsrichtung geteilten Turboladergehäuse.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Lageranordnung insbesondere für ein in Längsrichtung geteiltes Turboladergehäuse mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Demgemäß wird erfindungsgemäß eine Lageranordnung bereitgestellt für eine Welle zur Lagerung in einem Turboladergehäuse, wobei die Lageranordnung ein Hülsenelement aufweist, wobei das Hülsenelement an jedem Ende einen Kragenabschnitt aufweist, zur Befestigung der Lageranordnung in axialer Richtung in dem Turboladergehäuse.
  • Die Lageranordnung hat dabei den Vorteil, dass sie mittels der Hülseneinrichtung mit den beiden Kragenabschnitten in dem Turboladergehäuse in axialer Richtung befestigt werden kann. Insbesondere kann die Lageranordnung, bei einem in wenigstens zwei Gehäusehälften in Längsrichtung geteilten Turboladergehäuse, vormontiert und anschließend in die Gehäusehälften eingelegt werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht einer Gehäusehälfte eines Turboladergehäuses von der Dichtungsseite aus gesehen, wobei eine Welle in dem Turboladergehäuse mit einer Radiallageranordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung versehen ist;
  • 2 eine Schnittansicht beider Gehäusehälften eines Turboladergehäuses, wobei eine Welle in dem Turboladergehäuse mit einer Radiallageranordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung versehen ist.
  • In allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden. Des Weiteren ist die Darstellung des Turboladers in den nachfolgenden Figuren rein schematisch, nicht maßstäblich und stark vereinfacht gezeigt.
  • In 1 ist eine Schnittansicht durch ein Turboladergehäuse 10 gezeigt, welches in Längsrichtung beispielsweise in zwei Gehäusehälften 12 geteilt ausgeführt ist. Eine Gehäusehälfte 12 des Turboladergehäuses 10 ist dabei von der Dichtungsseite her gezeigt.
  • In dem Beispiel in 1 weist das Turboladergehäuse 10 ein Lagergehäuse 14, ein Turbinengehäuse 16 und ein Verdichtergehäuse 18 auf, wobei beispielsweise alle drei Gehäuse zu einem Gehäuse 10 zusammengefasst sind und in zwei Gehäusehälften 12 entlang der Längsrichtung geteilt ausgebildet sind. Grundsätzlich kann wenigstens ein Gehäuseabschnitt oder ein Gehäuse, wie das Laufradgehäuse 16, 18 und/oder das Lagergehäuse 14, in Längrichtung geteilt ausgebildet sein. Im vorliegenden Fall ist das Turboladergehäuse 10 in Längsrichtung beispielsweise in einer horizontalen Ebene geteilt ausgeführt, wobei die Längsachse 20 des Turboladergehäuses 10 dabei in der horizontalen Ebene liegt. Grundsätzlich kann das Turboladergehäuse 10 aber in jeder Ebene in Längsrichtung in wenigstens zwei Gehäusehälften 12 geteilt ausgebildet sein. Des Weiteren muss die Längsachse 20 nicht in dieser Teilungsebene liegen oder diese beispielsweise schneiden, sie kann dies aber tun.
  • In dem vorliegenden Beispiel ist das Turboladergehäuse 10 wahlweise zusätzlich zumindest teilweise temperierbar ausgeführt. Genauer gesagt weist das Turboladergehäuse 10 z. B. in dem Bereich des Turbinengehäuses 16 und des Lagergehäuses 14 einen zusätzlichen Fluidmantel 22 auf, in welchem ein Temperiermedium oder Temperierfluid, wie z. B. Wasser, geführt werden kann, um diesen Bereich des Turboladergehäuses 10 zu temperieren, d. h. zu kühlen und/oder zu heizen.
  • Die in 1 gezeigte Gehäusehälfte 12 wird an der anderen entsprechenden Gehäusehälfte (nicht dargestellt) befestigt und vorzugsweise abgedichtet. Dazu sind in der in 1 gezeigten Ausführungsform beispielsweise wenigstens eine oder mehrere Bohrungen 24 zum Verschrauben der beiden Gehäusehälften 12 miteinander vorgesehen. Es kann hierbei auch jede andere Form der Befestigung vorgesehen werden, die geeignet ist die beiden Gehäusehälften 12 miteinander zu verbinden und eine Abdichtung zwischen den beiden Gehäusehälften 12 zu ermöglichen oder selbst bereitzustellen. In 1 ist dabei eine Aussparung 26 oder Nut vorgesehen, in welche eine Dichtungseinrichtung eingelegt wird, zum Abdichten der beiden Gehäusehälften 12. Die Aussparung 26 und deren Verlauf ist dabei rein beispielhaft. Die Abdichtung der beiden Gehäusehälften 12 bildet des Weiteren eine eigene Patentanmeldung.
  • In 1 ist in dem Lagergehäuseabschnitt 14 des Turboladergehäuses 10 eine Welle 28 gelagert, auf welcher ein Turbinenrad 30 einer Turbine und ein Verdichterrad 32 eines Verdichters vorgesehen sind. Das Turbinenrad 30 ist dabei in dem Turbinengehäuseabschnitt 16 und das Verdichterrad 32 in dem Verdichtergehäuseabschnitt 18 des Turboladergehäuses 10 angeordnet. In dem vorliegenden Beispiel weist die Welle 28 eine Radiallageranordnung 34 auf, sowie eine zusätzliche Axiallageranordnung 36.
  • Durch die Teilung in Längsrichtung des Turboladergehäuses 10 entsteht eine Fuge innerhalb der Lagerflächen der Radiallageranordnung 34 in 1. Die Bohrung in welcher die Lageranordnung 34 zum Lagern der Welle 28 angeordnet wird fällt normalerweise toleranzbedingt etwas oval aus. Um die Ovalität der zentralen Bohrung, welche durch die Teilung in zwei Gehäusehälften 12 zwei Bohrungshälften bildet, auszugleichen und eine Deformation der eingelegten Lageranordnung 34 zu vermeiden, wird die Lageranordnung 34 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung über federnd wirkende Kragenabschnitte 38 axial verspannt eingebaut.
  • In 1 ist die Welle 28 über eine Radiallageranordnung 34 gelagert. Die Radiallageranordnung 34 weist dabei außen ein Hülsenelement 40 auf, das beispielsweise aus Metall, z. B. Stahl, besteht oder dieses aufweist oder aus einem anderen geeigneten Material besteht.
  • Das erfindungsgemäße Hülsenelement 40 weist in der in 1 gezeigten Ausführungsform jeweils einen Kragenabschnitt 38 an seinen beiden Enden auf. Dabei sind beispielsweise wenigstens einer oder beide Kragenabschnitte 38 des Hülsenelements 40 hierbei federnd ausgebildet, um zwischen zwei Anschlägen oder Aufnahmen 42 bzw. hier Vorsprüngen des Turboladergehäuses 10 eingespannt zu werden und die in dem Hülsenelement 40 vorgesehene Lageranordnung 34 in axialer Richtung zu verspannen.
  • Einer oder beide Kragenabschnitte 38 können ebenso nicht federnd bzw. steif ausgebildet werden und zwischen den beiden Aufnahmen 42 eingelegt werden. Dabei können wahlweise zusätzlich ein oder beide Kragenabschnitte 38, welche steif oder federnd ausgebildet sind, an der zugeordneten Aufnahme 42, beispielsweise mittels Schrauben und/oder Stiften, befestigt werden (nicht dargestellt).
  • Die Kragenabschnitte 38 sind dabei beispielsweise einstückig mit dem Hülsenelement 40 verbunden und können durch die Längsteilung des Turboladergehäuses 10 leicht in die entsprechende Gehäusehälfte 12 eingelegt werden. Einer oder beide Kragenabschnitte 38 können aber auch als separate Teile ausgebildet und an dem Hülsenelement 40 befestigt sein, beispielsweise durch Verschrauben, Verrasten usw. des Kragenabschnitts 38 mit dem Hülsenelement 40, wie in 1 bei dem Kragenabschnitt 38 auf der Verdichterseite mit einer gestrichelten Linie angedeutet ist.
  • Des Weiteren können ein oder beide Kragenabschnitte 38 des Hülsenelements 40 außerdem wahlweise zusätzlich aus dem Ölraum sowohl turbinenseitig, wie in 1 gezeigt ist, als auch verdichterseitig (nicht dargestellt) herausgeführt werden und weitere Funktionen übernehmen, wie beispielsweise die eines Hitzeschildes. Einer oder beide Kragenabschnitte 38 können aber auch innerhalb des Ölraums verbleiben.
  • Das Hülsenelement 40 kann, wie in der Ausführungsform in 1 gezeigt ist, eine Hülse 44 aufnehmen, welche beispielsweise zwei Gleitlagerabschnitte 46 aufweist. Alternativ kann das Hülsenelement 40 auch selbst beispielsweise als radiale Gleitlageranordnung ausgebildet sein (nicht dargestellt) und zwei Gleitlagerabschnitte bilden, so dass die Hülse 44 weggelassen werden kann. Statt der Hülse 44 in 1 können auch zwei Radiallager z. B. in Form von Gleitlagern vorgesehen werden, die wahlweise zusätzlich über eine Distanzhülse zueinander beabstandet in dem Hülsenelement 40 angeordnet sind, wie in nachfolgender 2 gezeigt ist. Alternativ kann auch das Hülsenelement auf seiner Innenseite als Distanzhülse ausgebildet sein mit einem Anschlag für beide Gleitlager (nicht dargestellt). Neben Gleitlagern kann auch jede andere Art von Lagern vorgesehen werden, beispielsweise berührungsfreie Lager, wie z. B. Magnetlager, oder Wälzlager usw..
  • Des Weiteren kann wahlweise zusätzlich zwischen der Hülse 44 in 1 und dem Hülsenelement 40 eine Lage 48 aus wenigstens einer oder mehreren Schichten aus einem elastischen, hitzebeständigen oder temperaturbeständigen Material vorgesehen werden, wie in 1 dargestellt ist. Das Material besteht dabei beispielsweise aus einem Polymer, Elastomer und/oder Hartgummi. Die Erfindung ist aber auf diese Materialien nicht beschränkt. Grundsätzlich kann jedes andere geeignete, hitzebeständige oder temperaturbeständige, elastische Material eingesetzt werden. Ein Vorteil der Radiallageranordnung 34 bestehend z. B. aus dem Hülsenelement 40 und der darin aufgenommenen Hülse 44 mit den beiden Lagerabschnitten 46 ist, dass die Radiallageranordnung 34 insgesamt komplett vormoniert werden kann und somit beispielsweise ohne die umgebenden Gehäuse betriebsausgewuchtet werden kann.
  • Neben der Radiallageranordnung 34 kann wahlweise zusätzlich eine Axiallageranordnung 36 vorgesehen werden, welche z. B. wenigstens ein Axiallager beispielsweise in Form eine Axiallagerscheibe 50 aufweist. Die Axiallagerscheibe 50 kann dabei zusätzlich so ausgebildet sein, dass ein Ölabweisblech 52 darauf angeordnet werden kann. Des Weiteren kann zusätzlich im Anschluss eine Buchseneinrichtung 54 oder eine Hülseneinrichtung vorgesehen werden, welche wahlweise mit einem oder mehr zusätzlichen Dichtungselementen 56, z. B. in Form von zwei Kolbenringdichtungen, versehen ist zum Abdichten des Lagergehäuseabschnitts 14 gegenüber dem Verdichtergehäuseabschnitt 18.
  • Wie in 1 gezeigt ist, wird die Hülse 44 auf die Welle 28 aufgeschoben, wobei die Welle 28 beispielsweise einen Absatz mit einem Anschlag für die Hülse 44 bildet. Am anderen Ende der Hülse 44 ist das Axiallager bzw. hier z. B. die Axiallagerscheibe 50 vorgesehen. Die Welle 28 kann mit der Hülse 44, der Lage 48 aus einem elastischen Material oder Materialkombination und dem Hülsenelement 40 mit den beiden Kragenabschnitten 38 leicht in die Gehäusehälften 12 eingelegt werden. Über die Kragenabschnitte 38 des Hülsenelements 40 kann dabei die Radiallageranordnung 34 in axialer Richtung verspannt werden.
  • Des Weiteren können ein oder beide Kragenabschnitte 38 des Hülsenelements 40 zusätzlich zum Abdichten des Lagergehäuseabschnitts 14 gegenüber dem Turbinengehäuseabschnitt 16 und/oder des Lagergehäuseabschnitts 14 gegenüber dem Verdichtergehäuseabschnitt (nicht dargestellt) eingesetzt werden. In dem in 1 gezeigten Beispiel sind z. B. zwei Dichtungselemente 56 in Form von z. B. Kolbenringdichtungen in entsprechenden Nuten auf der Welle 28 angeordnet und bilden mit dem Kragenabschnitt 38 eine Abdichtung zum Abdichten des Lagergehäuseabschnitts 14 gegenüber dem Turbinengehäuseabschnitt 16. Ein Dichtungselement 56, wie z. B. eine solche Kolbenringdichtung, kann ebenso auch in einer entsprechenden Nut oder Aussparung des Hülsenelements 40 bzw. deren Kragenabschnitts 38 vorgesehen werden.
  • In 2 ist eine weitere Schnittansicht durch ein Turboladergehäuses 10 bestehend aus zwei Gehäusehälften 12, 13 dargestellt. Das Turboladergehäuse 10 ist in dem vorliegenden Beispiel ebenfalls in Längsrichtung in einer horizontalen Ebene geteilt ausgeführt. Eine erste Gehäusehälfte 12 mit z. B. einem Schmiermitteleinlass für eine Lageranordnung 34 bildet dabei das Oberteil und eine zweite Gehäusehälfte 13 mit beispielsweise einem Auslass für das Schmiermittel bildet das Unterteil. Beide Gehäusehälften 12, 13 werden vorzugsweise dichtend miteinander verbunden. Stark vereinfacht und rein schematisch ist dabei die Dichtung 58 zwischen den beiden Gehäusehälften 12, 13 in 2 angedeutet. Die Dichtung 58 ist Bestandteil einer eigenen Patentanmeldung. Als Dichtung 58 kann beispielsweise eine Sickendichtung vorgesehen werden, die in Nuten oder Aussparungen einer oder beider Gehäusehälften 12, 13 eingelegt wird, wobei sich dann die übrigen nicht abgedichteten Gehäusehälfteflächen beispielsweise direkt berühren. Alternativ oder zusätzlich kann die Dichtung 58 auch wenigstens einen O-Ring und/oder wenigstens ein Elastomer aufweisen für kältere Bereiche, wie den Verdichtergehäuseabschnitt 18, und eine Sickendichtung für wärmere Bereiche, beispielsweise den Lagergehäuseabschnitt 14 und insbesondere den Turbinengehäuseabschnitt 16. Der Verlauf einer Aussparung oder Nut zum Aufnehmen der Dichtung 58 ist dabei stark vereinfacht und rein beispielhaft in 1 dargestellt. Die Erfindung ist auf die Form der Aussparung bzw. Nut in 1 nicht beschränkt.
  • In der in 2 gezeigten Ausführungsform der Lageranordnung 34 bzw. hier Radiallageranordnung 34 ist wiederum ein Hülsenelement 40 zur Aufnahme der Radiallagerung vorgesehen. Alternativ kann das Hülsenelement 40 aber auch z. B. direkt zusätzlich als Radiallageranordnung ausgebildet sein (nicht dargestellt) mit z. B. zwei Radialgleitlagerabschnitten.
  • Das Hülsenelement 40 weist ebenfalls an seinen beiden Enden jeweils einen Kragenabschnitt 38 auf, wobei der Kragenabschnitt 38 auf der Turbinenseite zusätzlich als Hitzeschild 60 ausgebildet ist. Beide Kragenabschnitte 38 sind zwischen zwei Aufnahmen 48 oder Anschlägen bzw. Vorsprüngen in dem Turboladergehäuse 12 in axialer Richtung einspannbar. Wie zuvor mit Bezug auf 1 beschrieben wurde, können ein oder beide Kragenabschnitte 38 federnd ausgebildet werden oder auch wenigstens ein oder beide Kragenabschnitte 38 steif bzw. nicht flexibel ausgebildet sein. Wenigstens einer oder beide Kragenabschnitte 38 können dabei an einer Aufnahme 42 bzw. einem Anschlag in dem Turboladergehäuse 10 festgeschraubt werden, wie mit einer gestrichelten Linie an dem Kragenabschnitt 38 auf der Verdichterseite angedeutet ist. Einer oder beide Kragenabschnitte 38 können dabei einstückig mit dem Hülsenelement 40 ausgebildet sein oder als separates Teil, das an dem Hülsenelement 40 beispielsweise wahlweise zusätzlich angeschraubt oder eingerastet werden kann. Dies gilt für alle Ausführungsformen der Erfindung.
  • In der Ausführungsform des Hülsenelements in 2 ist ein Kragenabschnitt 38 einstückig mit dem Hülsenelement 40 ausgebildet. Der andere Kragenabschnitt 38 ist beispielsweise so ausgebildet, dass er entweder nur mit seinem Ende an dem Hülsenelement 40 anliegt, wie in 2 gezeigt ist, oder auf das Hülsenelement 40 aufsteckbar ist und/oder an dem Hülsenelement 40 einrastbar ist. In dem Beispiel wie es in 2 dargestellt ist, liegt der separate Kragenabschnitt 38 an dem Hülsenelement lediglich an und wird an dem Absatz bzw. Vorsprung des Turboladergehäuses 10 wahlweise zusätzlich befestigt, beispielsweise dort angeschraubt.
  • In dem Hülsenelement 40 sind als Radiallager 62 beispielsweise zwei Gleitlager vorgesehen. Wahlweise kann dabei zusätzlich eine Distanzhülse 64 zwischen den beiden Gleitlagern 62 vorgesehen werden, wie in 2 gezeigt ist, oder das Hülsenelement 40 wahlweise zusätzlich auf seiner Innenseite als Distanzhülse ausgebildet sein (nicht dargestellt). In dem in 2 gezeigten Beispiel ist keine zusätzliche Lage aus einem elastischen, hitze- bzw. temperaturbeständigen Material, zwischen den Gleitlagern 62, der Distanzhülse und dem Hülsenelement 40 vorgesehen. Grundsätzlich kann aber so eine Lage 44, wie sie zuvor mit Bezug auf 1 beschrieben wurde, vorgesehen werden, je nach Funktion und Einsatzzweck.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern ist auf vielfältige Weise modifizierbar. Die vorgenannten Ausführungsformen sind miteinander kombinierbar, insbesondere einzelne Merkmal davon.
  • Die Radiallageranordnung 34 in den 1 und 2 mit dem Hülsenelement 40 ist lediglich ein Beispiel für eine Lagerung der Welle 28 in radialer Richtung. Des Weiteren kann wahlweise zusätzlich eine Axiallageranordnung 36 mit wenigstens einem Axiallager vorgesehen werden, wie in den 1 und 2 beispielhaft gezeigt ist. Grundsätzlich kann die Welle 28 in dem Turboladergehäuse 10 jede andere Radiallageranordnung 34 und/oder Axiallageranordnung 36 mit dem Hülsenelement 40 mit den beiden Kragenabschnitten 38 aufweisen. Neben Gleitlagern sind auch prinzipiell Wälzlager möglich, sowie berührungslose Lager, wie z. B. Magnetlager usw..

Claims (15)

  1. Lageranordnung (34) zur Lagerung einer Welle (28) in einem Turboladergehäuse (10, 14, 16, 18), wobei die Lageranordnung (34) ein Hülsenelement (40) aufweist, wobei das Hülsenelement (40) an jedem Ende einen Kragenabschnitt (38) aufweist, zur Befestigung der Lageranordnung (34) in dem Turboladergehäuse (10, 14, 16, 18).
  2. Lageranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Kragenabschnitte (38) einstückig an dem Hülsenelement (40) ausgebildet sind, wobei ein oder beide Kragenabschnitte (38) flexibel oder steif ausgebildet sind.
  3. Lageranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Kragenabschnitte (38) als separates Teil ausgebildet sind, wobei ein oder beide Kragenabschnitte (38) flexibel oder steif ausgebildet sind.
  4. Lageranordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement (40) über die beiden Kragenabschnitte (38) zwischen entsprechenden Aufnahmen (42) oder Vorsprüngen am Turboladergehäuse befestigbar ist, insbesondere in axialer Richtung einspannbar oder verspannbar ist.
  5. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Kragenabschnitte (38) an einer zugeordneten Aufnahme (42) oder Vorsprung des Turboladergehäuses befestigbar sind, insbesondere mittels Verschrauben und/oder Verstiften.
  6. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweils als separates Teil ausgebildeter Kragenabschnitt (38) an das Hülsenelement (40) mit seinem Ende anlegbar, aufschiebbar, einschiebbar, einrastbar, verstiftbar und/oder verschraubbar ist.
  7. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Kragenabschnitte (38) zusätzlich als Hitzeschild (60) ausgebildet sind.
  8. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement (40) aus Metall oder einer Metalllegierung besteht oder diese aufweist.
  9. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder beide Kragenabschnitte (38) mit einer in dem Hülsenelement (40) zu lagernden Welle (28) dichtend verbindbar sind.
  10. Lageranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hülsenelement (40) der Lageranordnung (34) wenigstens ein oder zwei Radiallager (62) aufweist, wobei das jeweilige Radiallager ein Radialgleitlager, ein Magnetlager oder ein Wälzlager ist.
  11. Lageranordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Radiallager (62) über eine Hülse (44) verbunden sind, wobei die Hülse (44) als separates Teil ausgebildet ist oder einstückig mit den beiden Radiallagern (62) ausgebildet ist und/oder einstückig mit dem Hülsenelement (40) ausgebildet ist.
  12. Lageranordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenseite des Hülsenelements (40) eine Lage (48) aus einem elastischen hitzbeständigen oder temperaturbeständigen Material oder Materialkombination vorgesehen ist.
  13. Turboladergehäuse (10, 14, 16, 18) mit einer Lageranordnung (34) zur Lagerung einer Welle (28) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12.
  14. Turboladergehäuse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Abschnitt des Turboladergehäuses (10, 14, 16, 18) in wenigstens zwei oder mehr Gehäusehälften (12, 13) in Längsrichtung geteilt ist, wobei das Turboladergehäuse ein Verdichtergehäuse (18), ein Lagergehäuse (14) und/oder ein Turbinengehäuse (16) umfasst.
  15. Turboladergehäuse nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Turboladergehäuse in wenigstens zwei oder mehr Gehäusehälften in Querrichtung geteilt ist, wobei das Turboladergehäuse ein Verdichtergehäuse, ein Lagergehäuse und/oder ein Turbinengehäuse umfasst.
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