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DE102009050719A1 - Gewindemuffe, Förderrohr und System auf Gewindemuffe und Förderrohr - Google Patents

Gewindemuffe, Förderrohr und System auf Gewindemuffe und Förderrohr Download PDF

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DE102009050719A1
DE102009050719A1 DE102009050719A DE102009050719A DE102009050719A1 DE 102009050719 A1 DE102009050719 A1 DE 102009050719A1 DE 102009050719 A DE102009050719 A DE 102009050719A DE 102009050719 A DE102009050719 A DE 102009050719A DE 102009050719 A1 DE102009050719 A1 DE 102009050719A1
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DE102009050719A
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English (en)
Inventor
Gernold Holler
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BUTTING H & CO KG GmbH
H Butting GmbH and Co KG
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BUTTING H & CO KG GmbH
H Butting GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gewindemuffe (10) zur Verbindung eines Rohres (20) mit einer weiteren Komponente (20), wobei die Gewindemuffe (10) zwei von den Muffenenden (16, 17) zur Muffenmitte gerichtete Gewinde (14) aufweist, die auf das Rohr (20) aufschraubbar sind. Die Gewindemuffe (10) weist einen metallischen Grundkörper (11) auf, der mit einer stoffschlüssigen Beschichtung (12, 13) aus einem korrosionsbeständigen Material versehen ist, in die das Gewinde (14) eingearbeitet ist. Ebenfalls betrifft die Erfindung ein Förderrohr (20) mit einem metallischen Grundkörper (21) mit einem Gewinde (24) an zumindest einem der Rohrenden und einer nicht rostenden Beschichtung (22, 23), die stoffschlüssig aufgebracht und in die ein Gewinde (24) eingearbeitet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gewindemuffe zur Verbindung eines Rohres mit einer weiteren Komponente, die Gewindemuffe weist zwei von den Muffenenden zur Muffenmitte gerichtete Gewinde auf, die auf das Rohr und die Komponente aufschraubbar sind. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Förderrohr mit einem metallischen Grundkörper und einem Gewinde an zumindest einem der Rohrenden und einer nicht rostenden Beschichtung sowie ein System aus einer solchen Gewindemuffe und einem Förderrohr.
  • Aus der DE 10 2007 051 436 A1 ist ein Verbindungssystem für doppelwandige Rohre mit einem Innenrohr aus einem nicht rostenden Stahl und einem das Innenrohr umschließenden Außenrohr bekannt, bei dem auf dem Außenrohr an den Rohrenden Gewinde ausgebildet sind. Eine Schraubmuffe mit Innengewinden, die korrespondierend zu den Außengewinden ausgebildet sind, ist vorgesehen, um zwei doppelwandige Rohre miteinander zu verbinden. In der Muffe ist ein Dichtungsring aus einem nicht rostenden Material ausgebildet, der im verschraubten Zustand die Muffe gegenüber dem durch das Innenrohr transportierten Medium abdichtet. Das Außenrohr besteht aus einem Material mit einer großen Zugfestigkeit, die Muffe besteht bevorzugt aus einem Material, das zumindest die Festigkeit des Materials des Außenrohres aufweist. Dadurch ist es möglich, hohe Zugkräfte über die Außengewinde der Rohre zu übertragen. Das Konzept sieht vor, dass korrosive Medien, die durch die Rohrleitung geführt werden, nicht in Kontakt mit dem Material des Außenrohres treten können.
  • Die DE 10 68 068 B betrifft eine aus Metallrohren zusammengesetzte Rohrleitung mit einer Kunststoffauskleidung, die aus vorgefertigten Rohrstücken besteht, deren Länge in etwa der Länge der Metallrohre entspricht. An den Stoßstellen der Metallrohre sind die Kunststoffrohrstücke derart abgestützt, dass für alle Rohre eine freie Längenänderung möglich bleibt. Diese freie Längenändeurng ist aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen den Metallrohren und der Kunststoffauskleidung notwendig. Zwischen den Metallrohren und der Kunststoffauskleidung kann ein Dichtungselement angeordnet sein, das sich in Axialrichtung auf dem Kunststoffrohr oder dem Metallrohr abstützt.
  • Die DE 34 11 519 A1 beschreibt eine Gewinderohrverbindung zwischen zwei Rohrabschnitten, die aus einem Außenrohr aus einem hochfesten Stahl mit einer metallischen Rohrinnenauskleidung bestehen. Die Rohrabschnitte weisen an den beiden Enden Außengewinde auf. Ein mit Innengewinden versehenes Verbindungsstück, das aus dem gleichen Material wie das des Außenrohres besteht, wird auf die Rohrenden aufgeschraubt und verbindet diese miteinander. Zwischen den Rohrenden ist ein Zwischenring in der Schraubmuffe angeordnet, der von der Schraubmuffe zwischen den Enden der Einschubteile gehalten ist. Der Zwischenring besteht aus dem gleichen korrosionsbeständigen Material wie das des Innenrohres.
  • Die US 4,509,776 beschreibt einen korrosionsbeständigen Rohrverbindungsaufbau aus Kohlenstoffstahl mit einer Schraubmuffe, die auf ihrer inneren Oberfläche einen ringförmigen Vorsprung aufweist. Zumindest der radial innere Teil des Vorsprunges ist aus einem korrosionsbeständigen Material, z. B. rostfreiem Stahl ausgebildet. Auf den Vorsprung ist ein Ring aus korrosionsbeständigem Material aufgeschweißt. Die Förderrohre sind doppelwandig ausgebildet und weisen ein Außenrohr aus Kohlenstoffstahl und ein Innenrohr aus einem rostfreien Stahl auf.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Gewindemuffe, ein Förderrohr und ein System aus beiden Komponenten bereitzustellen, die einen größeren Einsatzbereich aufweisen, durch die eine verbesserte Lösbarkeit der Verbindung gewährleistet wird und die auch bei der Förderung aggressiver Medien aus großen Tiefen eingesetzt werden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Gewindemuffe mit den Merkmalen des Hauptanspruches, ein Förderrohr mit den Merkmalen des nebengeordneten Anspruches sowie ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Die erfindungsgemäße Gewindemuffe zur Verbindung eines Rohres mit einer weiteren Komponente, beispielsweise einem weiteren Rohr, sieht vor, dass die Gewindemuffe zwei von den Muffenenden zur Muffenmitte gerichtete Gewinde aufweist, die auf das Rohr und die Komponente aufschraubbar sind, wobei die Gewindemuffe einen metallischen Grundkörper aufweist, der mit einer stoffschlüssigen Beschichtung aus einem korrosionsbeständigen Material versehen ist, in die das Gewinde eingearbeitet ist. Während es aus dem Stand der Technik bekannt ist, die Gewindemuffe aus einem hochfesten Material auszugestalten, um die Zugkräfte, die insbesondere bei vertikal orientierten Förderrohren auftreten, sicher übertragen zu können, wobei die Gewinde in das hochfeste Material eingeschnitten sind, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass sich das Gewinde in der Beschichtung aus dem korrosionsbeständigen Material befindet, so dass auch der Gewindebereich bzw. die Gewindebereiche der Gewindemuffe gegenüber Korrosion geschützt sind. Bei der Förderung aggressiver Medien, beispielsweise bei geothermischen Anlagen oder bei der Förderung von Kohlenwasserstoffen, werden die aggressiven Medien nicht nur innerhalb der Rohrleitung gefördert, sondern strömen auch an der Außenseite des Förderrohres und der Gewindemuffe entlang. Darüber hinaus kann der Fall auftreten, dass eine Schraubverbindung nicht vollständig dicht ist, so dass geringe Mengen des korrosiven Mediums durch das Gewinde austreten. Dies führt zu einer Korrosion der Gewindebereiche, wenn diese nicht geschützt sind. Es hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass es nicht unbedingt notwendig ist, das Gewinde unmittelbar in den Grundkörper der Gewindemuffe einzuarbeiten, um hohe Zugkräfte übertragen zu können. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die stoffschlüssige Beschichtung, beispielsweise eine Schweißplattierung, die auf den hochfesten Grundwerkstoff aufgebracht wurde, als Material für das Gewinde dienen kann, ohne große Einbußen hinsichtlich der Festigkeit hinzunehmen. In das Beschichtungsmaterial wird das Gewinde eingeschnitten oder eingearbeitet, wobei das Gewinde überraschenderweise nahezu sämtliche Kräfte auf das Material des Grundkörpers überträgt, ohne dass eine Neigung zur Korrosion besteht. Als Material des Grundkörpers ist ein hochfester Stahl vorgesehen, der einen hohen Kohlenstoffgehalt aufweist. Ein üblicher, hochfester Stahl ist ein Stahl mit der Bezeichnung X 65. Durch die Beschichtung mit einem korrosionsbeständigen Material und die Ausgestaltung des Gewindes in dem Beschichtungsmaterial wird verhindert, dass das Gewinde rostet und sich eine korrosive Verbindung zwischen dem Gewinde des Rohres oder der Komponente und dem Gewinde der Gewindemuffe einstellt. Dadurch ist es möglich, die Gewindemuffe zuverlässig zu lösen. Es ist nicht notwendig, ein Gewinde in das Grundmaterial zu schneiden.
  • Vorteilhafterweise ist der Grundkörper vollständig von der Beschichtung umgeben, so dass die gesamte Gewindemuffe korrosionsbeständig beschichtet ist. Diese Beschichtung kann beispielsweise durch Schweißplattierung erfolgen.
  • Der Grundkörper der Gewindemuffe kann aus einem hochfesten Stahl, insbesondere einem kohlenstoffhaltigen Stahl, einem so genannten Schwarzstahl, bestehen. Dadurch ist es möglich, dass der Grundkörper hohe Zug- und Druckkräfte aushält. Die hohen Festigkeiten gehen in der Regel mit einem hohen Kohlenstoffgehalt einher, was eine Schweißbarkeit dieser Stähle erschwert oder unmöglich macht. Dadurch ist es notwendig, dass eine Verbindung der Komponenten über eine Schraubverbindung erfolgt. Die Verwendung eines hochfesten Stahls als Grundkörper hat den Vorteil, dass die Gewindemuffe relativ leicht ausgebildet werden kann, so dass bei großen Förderstrecken das Eigengewicht der Förderleitung zusammen mit den Gewindemuffen verringert wird.
  • Die Beschichtung kann aus einem Material bestehen, das eine geringere Zugfestigkeit als das Material des Grundkörpers aufweist. Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass die übertragbaren Zugkräfte ähnlich groß wie bei einer reinen Schraubverbindung aus dem Werkstoff des Grundkörpers sind.
  • Die Gewinde in der Gewindemuffe sind bevorzugt als Innengewinde, insbesondere als konisch zulaufende Innengewinde ausgebildet, um eine einfache Verschraubung und Selbstzentrierung sowie eine gute Abdichtung zu erreichen.
  • Zur Unterstützung der Abdichtung ist innerhalb der Gewindemuffe ein radial nach innen ragender Absatz angeordnet, der aus dem Material der Beschichtung besteht oder mit dem Material der Beschichtung beschichtet ist, so dass die Gewindemuffe vollständig korrosionsgeschützt ist. Der Absatz dient als axialer Anschlag für das Rohrende im eingeschraubten Zustand, so dass sich eine Pressung des Rohrendes an dem Absatz ergibt, wodurch sich eine verbesserte Dichtigkeit der Schraubverbindung bzw. der Stoßstelle zwischen dem Absatz der Gewindemuffe und dem Rohrende ergibt.
  • Der Absatz kann aufplattiert und anschließend abtragend in die Endform gebracht werden, wobei das Abtragen beispielsweise durch Schleifen, Drehen oder Fräsen erfolgen kann. Die gesamte Beschichtung kann in Gestalt einer Schweißplattierung aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet sein, andere Beschichtungsverfahren zum stoffschlüssigen Verbinden der Beschichtung in einer ausreichenden Stärke, um das Gewinde in die Beschichtung einzuschneiden, können vorgesehen sein.
  • Das erfindungsgemäße Förderrohr mit einem metallischen Grundkörper mit einem Gewinde an zumindest einem der Rohrenden und einer nicht rostenden Beschichtung sieht vor, dass die Beschichtung stoffschlüssig aufgebracht und das Gewinde in dem Beschichtungsmaterial eingearbeitet ist. Die üblichen Förderrohre weisen ein hochfestes Außenrohr aus einem Kohlenstoffstahl und ein Innenrohr aus einem korrosionsbeständigen Material, beispielsweise Edelstahl, auf, die beispielsweise durch Aufweiten miteinander verbunden sind. Eine stoffschlüssige Beschichtung und eine Ausgestaltung des Gewindes innerhalb des Beschichtungsmaterials haben den Vorteil, dass in dem Gewindebereich keine Korrosion erfolgt, so dass eine reversible Verschraubung des Förderrohrs mit der Gewindemuffe erreicht werden kann. Im Vergleich zu einem Förderrohr nur aus einem korrosionsbeständigen Material weist das erfindungsgemäße Förderrohr eine höhere mechanische Belastbarkeit auf. Darüber hinaus sind die Kosten für ein solches Förderrohr wesentlich geringer als für ein Förderrohr ausschließlich aus einem korrosionsbeständigen Material.
  • Die Gewinde an den Rohrenden sind bevorzugt als Außengewinde ausgebildet, um das Einschrauben zu erleichtern. Der Grundkörper kann aus einem hochfesten Stahl, insbesondere einem kohlenstoffhaltigen Stahl ausgebildet sein, während die Beschichtung aus einem nicht rostenden Material mit einer im Verhältnis zum, Grundkörper geringeren Festigkeit besteht. Dadurch ist es möglich, mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein hochfestes und leichtes Förderrohr mit einer korrosionsbeständigen Verschraubung herzustellen. Darüber hinaus ist die Bearbeitung des Beschichtungsmaterials in der Regel leichter als die des Grundkörpers aus dem hochfesten Kohlenstoffstahl. Es ist ebenfalls vorgesehen, dass das Förderrohr mit einem Integralgewinde versehen ist, also dass ein Rohrende mit einem Außengewinde und das andere Rohrende mit einem korrespondierend ausgebildeten Innengewinde ausgestattet ist, um die Rohrenden zweier Rohre unmittelbar, also ohne Gewindemuffe, miteinander verbinden zu können. Dadurch können Rohre ohne Absätze durch einfaches Verschrauben von Förderrohrabschnitten miteinander hergestellt werden. Grundsätzlich ist auch eine Anordnung von Innengewinden in den Rohrenden möglich.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Grundkörper des Förderrohres vollständig von der Beschichtung umgeben ist, so dass auf preiswerte Art und Weise eine korrosionsbeschichtete Förderrohrleitung aus Förderrohrabschnitten mit korrosionsbeständig beschichteten Gewindemuffen hergestellt werden kann.
  • Alternativ zu einer vollständigen, stoffschlüssigen Beschichtung, beispielsweise durch Schweißplattieren, kann der Grundkörper auch mit einem Innenrohr aus einem nicht rostenden, Material versehen sein, um große Bereiche des Innenrohres vollflächig abzudecken. Die nicht von dem Innenrohr abgedeckte Oberfläche kann mit der Beschichtung versehen sei, so dass ein kompletter Korrosionsschutz erreicht wird. Das Innenrohr kann mit dem Beschichtungsmaterial stoffschlüssig verbunden sein, so dass insgesamt eine Einhüllung des Grundkörpers vorhanden ist.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Komponenten oder Bauteile. Es zeigen:
  • 1 – eine Querschnittsansicht einer Gewindemuffe;
  • 2 – eine Querschnittsansicht einer Gewindemuffe mit einem zugeordneten Förderrohr
  • 3 – eine Querschnittsansicht zweier mit einer Gewindemuffe verbundener Förderrohre; wie
  • 4 – eine perspektivische Schnittdarstellung einer Verbindungsstelle,
  • 5 – eine Schnittdarstellung eines Förderrohres mit Integralgewinde; sowie
  • 6 – eine Schnittdarstellung zweier direkt verbundener Förderrohre.
  • In der 1 ist eine Gewindemuffe 10 mit einem rohrförmigen Grundkörper 11 dargestellt, der aus einem hochfesten Material besteht, insbesondere einem kohlenstoffhaltigen Stahl. Eine Außenbeschichtung 12 ist auf dem Grundkörper 11 stoffschlüssig aufgebracht. Ebenfalls ist auf der Innenseite des Grundkörpers 11 eine Beschichtung 13 stoffschlüssig aufgebracht, so dass zusammen mit der stirnseitigen Beschichtung der Grundkörper 11 vollständig von einer korrosionsbeständigen Beschichtung umgeben ist. Die Beschichtung 12, 13 kann durch Plattieren, insbesondere Schweißplattieren, auf den Grundkörper 11 aufgebracht werden. Innerhalb der Innenbeschichtung 13 ist ein Gewinde 13 eingearbeitet, das sich von den jeweiligen Muffenenden 16, 17 in Richtung der Muffenmitte erstreckt. Die Gewinde 14 sind konisch ausgebildet und verjüngen sich zur Muffenmitte. In der Muffenmitte ist ein Absatz 15 vorgesehen, der im dargestellten Ausführungsbeispiel auch in dem Grundkörper 11 ausgebildet ist. Der Absatz 15 ist ebenfalls von der Innenbeschichtung 13 überzogen und dient als Anschlag für die in die Gewinde 14 einzuschraubenden Rohre oder andere Komponenten.
  • Alternativ ist eine Ausgestaltung des Absatzes 15 innerhalb des Grundkörpers 11 kann der Absatz 15 auch ausschließlich aus dem Material der Innenbeschichtung 13 aufgebaut sein. Nach der Aufbringung der Beschichtung wird dann die Kontur des Absatzes 15 herausgearbeitet, beispielsweise geschliffen, gedreht oder gefräst. Ebenfalls wird nach dem Aufbringen der Innenbeschichtung 13 das Gewinde 14 in die Beschichtung 13 eingearbeitet, beispielsweise eingeschnitten.
  • Der 1 ist zu entnehmen, dass der Grundkörper 11 keine Gewindegänge aufweist, sondern eine glatte Innenfläche aufweist, die mit der Beschichtung 13 überzogen ist. Das Gewinde 14 wird ausschließlich in dem Beschichtungsmaterial ausgebildet.
  • In der 2 ist eine Gewindemuffe 10 gemäß 1 und ein ihr zugeordnetes Rohrende eines Förderrohrs 20 in einem nicht montierten Zustand gezeigt. Das Förderrohr 20 weist einen im Wesentlichen zylindrischen Grundkörper 21 aus einem Stahlwerkstoff auf, wobei der Grundkörper 21 bevorzugt aus dem gleichen Material wie der Grundkörper 11 der Gewindemuffe besteht. Die Innenkontur des Grundkörpers 21 ist mit einer Innenbeschichtung 23 versehen, die stoffschlüssig mit dem Grundkörper 21 verbunden ist. Am Außenumfang ist eine Außenbeschichtung 22 stoffschlüssig auf den Grundkörper 21 aufgebracht. An dem vorderen Ende des Rohres 20 ist in die Außenbeschichtung 22 ein Außengewinde 24 eingearbeitet, wobei sich die Gewindegänge des Gewindes 24 nicht in den Grundkörper 21 hinein erstrecken. Der 2 ist zu entnehmen, dass die Oberflächen des Grundkörpers 21 vollständig mit einer Beschichtung 22, 23 versehen sind, also auch die stirnseitigen Endflächen des Förderrohres 20. Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass der Grundkörper 21 im Kontakt mit aggressiven Medien tritt, die das Förderrohr 20 umgeben. Gleiches gilt für den vollständig ummantelten Grundkörper 11 der Gewindemuffe 10.
  • In der 3 ist ein System aus der Gewindemuffe 10 und zwei Förderrohren 20 gezeigt, wobei die Gewindemuffe 10 und die Förderrohre 20 wie in den 1 und 2 beschrieben ausgebildet sind. Im gefügten Zustand liegen die Stirnseiten der Förderrohre 20 an dem Absatz 15 der Gewindemuffe 10 an. Das linke Förderrohr 20 ist vollständig in die Gewindemuffe 10 eingeschraubt und presst die Beschichtung 13 im Bereich des Absatzes 15 zusammen, so dass ein nahezu übergangsloser Pressbereich an der Fügestelle im Bereich der Stirnseite des linken Förderrohres 20 auftritt. Eine durchgehende Beschichtung mit einem korrosionsbeständigen Material ist somit innenseitig gegeben. Das rechte Förderrohr 20 ist noch nicht vollständig eingeschraubt, so dass die Kontur des Absatzes 15 bzw. der Beschichtung 13 um den Absatz 15 mit einem Hinterschnitt noch gut erkennbar ist. Wenn das rechte Förderrohr 20 in die Gewindemuffe 10 eingeschraubt sein wird, finden auch hier eine Pressung und eine leckagefreie Verbindung statt.
  • Weiterhin ist der 3 zu entnehmen, dass auch die komplette Außenseite der Gewindemuffe 10 mit der korrosionsbeständigen Beschichtung 20 versehen ist, so dass auch von außen wirkende aggressive Medien nicht dazu führen, dass die Schraubverbindung kodiert und entweder an Festigkeit verliert oder sich nicht mehr lösen lässt.
  • In der 4 ist in einer Explosionsdarstellung der vollständig eingeschraubte Zustand des linken Förderrohres 30 zu erkennen. Hier ist ein Innenrohr 25 eingezogen, das dann mit einer Innenbeschichtung 23 stoffflüssig verbunden wird. Auf diese Weise ist es nicht notwendig, große Längen des Grundkörpers 21 mit einer stoffschlüssigen Beschichtung zu versehen. Ein relativ kurzer Bereich im vorderen Röhrende ist dann mit einer Schweißplattierung 23 versehen. Das rechte Förderrohr 20 weist eine Innenplattierung 23 wie oben beschrieben auf. Auch der 4 ist zu entnehmen, dass die Gewinde 14, 24 ausschließlich in den Beschichtungen 13, 22 ausgebildet sind. Das Grundmaterial wird nicht zur Ausbildung eines Gewindes herangezogen.
  • Sowohl die Gewindemuffe 10 als auch das Förderrohr 20 sind somit vollständig vor Korrosion geschützt. Dadurch ermöglicht die Erfindung den Einsatz hochfester Schwarzstähle mit einem hohen Kohlenstoffanteil, so dass vertikale Förderleitungen leichter und fester ausgebildet werden können. Es hat sich gezeigt, dass die stoffschlüssige Beschichtung mit den Gewinden in dem Beschichtungsmaterial Zugkräfte übertragen, die weit über denen liegen, die mit Bauteilen erzielt werden, die ausschließlich aus dem Beschichtungsmaterial bestehen. Überraschenderweise sind die übertragbaren Zugkräfte ähnlich groß wie die Zugkräfte, die bei mechanischen Verbindungen mit den Materialien der Grundkörper erzielt werden. Sowohl die Gewindemuffe 10 als auch die Förderrohre 20 weisen dabei eine Korrosionsbeständigkeit auf, die denjenigen Komponenten entspricht, die aus dem reinen Beschichtungsmaterial hergestellt sind. Neben einer vollständigen Umhüllung der Grundkörper 11, 21 kann auch nur eine Innenbeschichtung oder nur eine Außenbeschichtung vorhanden sein. Eine reine Innenbeschichtung ist dann sinnvoll, wenn die Anwesenheit korrosiver Bedingungen im Außenbereich ausgeschlossen werden kann. Auch ist es möglich, dass die Gewindemuffe 10 mit einem Außengewinde und die Rohre 20 mit einem Innengewinde versehen sind.
  • In der 5 ist in einer Schnittdarstellung ein Förderrohr 20 dargestellt, das mit einem so genannten Integralgewinde versehen ist. Ein Ende des Förderrohres 20 ist mit einem Gewinde 24 in Gestalt eines Außengewindes versehen, während das andere Gewinde 24 als ein korrespondierendes Innengewinde ausgestaltet ist. Beide Gewinde 24 sind in dem Beschichtungsmaterial der Innenbeschichtung 23 bzw. der Außenbeschichtung 22 eingearbeitet. Der Grundkörper 21 weist keine Gewindegänge auf. Die Außenbeschichtung 22 muss nicht über die gesamte Länge des Förderrohres 20 aus demselben Material wie die Beschichtung für das Gewinde 24 ausgebildet sein, vielmehr kann die Außenbeschichtung über einen Teil des zylindrischen Abschnittes zwischen den beiden Gewinden 24 eine andere, z. B. stoffschlüssige Beschichtung oder ein Außenrohr sein. Ebenfalls ist eine andere Art der Außenbeschichtung grundsätzlich ebenfalls möglich.
  • Beide Gewinde 24 sind konisch ausgebildet, um ein Einführen des mit dem Außengewinde versehenen Rohrendes in das Rohrende mit dem Innengewinde zu erleichtern. Eine Abdichtung der Schraubverbindung erfolgt an den stirnseitigen Stoßstellen der Gewinde 24. Der 5 ist zu entnehmen, dass der Grundkörper 21 vollständig von der Beschichtung 22, 23 umgeben ist und dass die Gewinde 24 in dem Beschichtungsmaterial eingearbeitet sind.
  • In der 6 ist eine Verschraubung zweier Förderrohre 20 dargestellt. Der 6 ist zu entnehmen, dass die Grundkörper 21 innenseitig mit einem Innenrohr 25 zu einem nichtrostenden Material versehen sind. An den jeweiligen Rohrendbereichen sind dann stoffschlüssige Beschichtungen 23 auf der Innenseite angeordnet, das Innenrohr 25 ist mit der Innenbeschichtung 23 bevorzugt stoffschlüssig verbunden, um einen durchgehenden Korrosionsschutz bereitzustellen. Das linke Förderrohr 20 sieht ein Innengewinde in dem Beschichtungsmaterial vor, das rechte Förderrohr 22 sieht ein Außengewinde in der Außenbeschichtung 22 vor. In dem Ausführungsbeispiel in der 6 ist zu erkennen, dass sich an die Außenbeschichtungen 22 Außenrohre 26 anschließen, die einen Korrosionsschutz der Außenseite des jeweiligen Grundkörpers 21 bewirken. Die Außenrohre 26 können stoffschlüssig mit der Außenbeschichtung 22 verbunden werden, korrespondierend zu der Ausgestaltung des Innenrohres 25 mit der Innenbeschichtung 23.
  • In der 6 ist weiterhin zu erkennen, dass weder im Innendurchmesser noch im Außendurchmesser Absätze vorhanden sind, so dass aus den einzelnen Förderrohren 20 im verschraubten Zustand ein langer Förderrohrstrang hergestellt werden kann, der einen durchgehenden Innendurchmesser und einen durchgehenden Außendurchmesser aufweist. Eine solche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Förderbohrung, in die der Förderstrang eingeführt wird, vom Durchmesser her kleiner und somit günstiger ausgeführt werden kann, da keine Gewindemuffe zwischen den einzelnen Förderrohren 20 vorhanden ist.
  • Die Gewinde 24 sind rund herum plattiert und damit stoffschlüssig mit den jeweiligen Grundkörpern 21 verbunden. Die Dichtelemente bzw. Dichtflächen ergeben sich jeweils an den Enden der beiden Gewinde.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007051436 A1 [0002]
    • DE 1068068 B [0003]
    • DE 3411519 A1 [0004]
    • US 4509776 [0005]

Claims (14)

  1. Gewindemuffe zur Verbindung eines Rohres mit einer weiteren Komponente, die Gewindemuffe (10) weist zwei von den Muffenenden (16, 17) zur Muffenmitte gerichtete Gewinde (14) auf, die auf das Rohr und die Komponente aufschraubbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindemuffe (10) einen metallischen Grundkörper (11) aufweist, der mit einer stoffschlüssigen Beschichtung (12, 13) aus einem korrosionsbeständigen Material versehen ist, in die das Gewinde (14) eingearbeitet ist.
  2. Gewindemuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (11) vollständig mit der Beschichtung (12, 13) umgeben ist.
  3. Gewindemuffe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (11) aus einem hochfesten Stahl, insbesondere Schwarzstahl besteht.
  4. Gewindemuffe nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (12, 13) aus einem Material besteht, das eine geringere Zugfestigkeit als das Material des Grundkörpers (11) aufweist.
  5. Gewindemuffe nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewinde (14) als Innengewinde ausgebildet sind.
  6. Gewindemuffe nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Gewindemuffe (10) ein radial nach innen ragender Absatz (15) angeordnet ist, der aus dem Material der Beschichtung (12, 13) besteht oder beschichtet ist.
  7. Gewindemuffe nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Absatz (15) aufplattiert und anschließend abtragend in die Endform gebracht ausgebildet ist.
  8. Gewindemuffe nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (12, 13) eine Schweißplattierung aus einem metallischen Werkstoff ist.
  9. Förderrohr mit einem metallischen Grundkörper (21) mit einem Gewinde (24) an zumindest einem der Rohrenden und einer nicht rostenden Beschichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (22, 23) stoffschlüssig aufgebracht und das Gewinde (24) in dem Beschichtungsmaterial eingearbeitet ist.
  10. Förderrohr nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (24) als Außengewinde oder Integralgewinde ausgebildet ist.
  11. Förderrohr nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) aus einem hochfesten Stahl und die Beschichtung (22, 23) aus einem nicht rostenden Material mit im Verhältnis zum Grundkörper (21) geringerer Festigkeit besteht.
  12. Förderrohr nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) vollständig von der Beschichtung (22, 23) umgeben ist.
  13. Förderrohr nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) mit einem Innenrohr (25) aus nicht rostendem Material versehen ist und die nicht von dem Innenrohr (25) abgedeckte Oberfläche mit der Beschichtung (22, 23) versehen ist.
  14. System aus einer Gewindemuffe (10) und einem Förderrohr (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche.
DE102009050719A 2009-10-26 2009-10-26 Gewindemuffe, Förderrohr und System auf Gewindemuffe und Förderrohr Withdrawn DE102009050719A1 (de)

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