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DE102009054225A1 - Grundrahmen eines Hebezeug, inbesondere Seilzuges, und ein Verfahren zu dessen Montage, Demontage oder Umbau - Google Patents

Grundrahmen eines Hebezeug, inbesondere Seilzuges, und ein Verfahren zu dessen Montage, Demontage oder Umbau Download PDF

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DE102009054225A1
DE102009054225A1 DE102009054225A DE102009054225A DE102009054225A1 DE 102009054225 A1 DE102009054225 A1 DE 102009054225A1 DE 102009054225 A DE102009054225 A DE 102009054225A DE 102009054225 A DE102009054225 A DE 102009054225A DE 102009054225 A1 DE102009054225 A1 DE 102009054225A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hoist
base
base plates
longitudinal
carrier end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009054225A
Other languages
English (en)
Inventor
Gereon Imbusch
Thomas Kohlenberg
Franz Schulte
Dingyuan Zhao
Wenke Sui
Liming Wang
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Demag Cranes and Components GmbH
Original Assignee
Demag Cranes and Components GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Demag Cranes and Components GmbH filed Critical Demag Cranes and Components GmbH
Priority to DE102009054225A priority Critical patent/DE102009054225A1/de
Priority to EP10779781.3A priority patent/EP2501641B1/de
Priority to AU2010320989A priority patent/AU2010320989B2/en
Priority to US13/510,593 priority patent/US8789812B2/en
Priority to MX2012005604A priority patent/MX2012005604A/es
Priority to KR1020127012286A priority patent/KR20120127393A/ko
Priority to EP10779780.5A priority patent/EP2501640B1/de
Priority to JP2012539289A priority patent/JP2013511451A/ja
Priority to ES10779780.5T priority patent/ES2443575T3/es
Priority to RU2012123417/11A priority patent/RU2520628C2/ru
Priority to KR1020127012683A priority patent/KR20120110100A/ko
Priority to BR112012012072A priority patent/BR112012012072A2/pt
Priority to JP2012539290A priority patent/JP2013511452A/ja
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Priority to ES10779781.3T priority patent/ES2440941T3/es
Priority to PCT/EP2010/067493 priority patent/WO2011061152A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hebezeug, insbesondere Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden. Auch betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Montage, Demontage oder Umbau eines derartigen Grundrahmens.
Um ein Hebezeug, insbesondere einen Seilzug, sowie ein Verfahren zur dessen Montage, Demontage oder Umbau zu schaffen, das sich durch eine konstruktiv einfache Bauweise sowie einfache Montage, Demontage oder Umbau auszeichnet, wird vorgeschlagen, dass das erste Trägerende (5d) und das zweite Trägerende (5e) der Längsträger (5a, 5b, 5c) an den Grundplatten (4a, 4b) in einem Betriebszustand des Hebezeuges derart lösbar befestigt sind und eine der mindestens zwei Grundplatten (4a, 4b) derart ausgebildet ist, dass die Längsträger (5a, 5b, 5c) im Zusammenhang mit einer Montage, Demontage oder einem Umbau des Grundrahmens (3) in Richtung deren Längsachse (1) ein- oder ausbaubar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hebezeug, insbesondere einen Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden.
  • Auch betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Montage, Demontage oder Umbau eines Grundrahmens eines Hebezeuges, insbesondere eines Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden.
  • Aus der deutschen Patentanmeldung DE 43 10 770 A1 ist bereits eine Motorseilwinde für Hubarbeiten im Theater bekannt. Diese Motorseilwinde wird von einem elektrischen Antriebsmotor angetrieben, der über ein Getriebe auf eine Seiltrommel wirkt. Das Getriebe ist zusammen mit zwei Bremsen innerhalb der Seiltrommel angeordnet. Die Seiltrommel ist beidendig in einem Grundrahmen gelagert, der im Wesentlichen aus zwei voneinander beabstandeten und parallel zueinander ausgerichteten Grundplatten besteht. Die Grundplatten haben jeweils eine im Wesentlichen rechteckige Form und sind über vier parallel zur Längsachse der Seiltrommel ausgerichtete Längsträger miteinander befestigt. Die Längsträger sind als Distanzrohre ausgebildet, die jeweils mittels eines innerhalb des Distanzrohres geführten Zugankers und endseitig hieran aufgeschraubten Gewindemuttern mit den Grundplatten in deren Eckbereichen verbunden sind. Die planen Endflächen der Distanzrohre liegen hierbei an den Innenseiten der Grundplatten im Bereich von Durchgangsbohrungen für die Zuganker an.
  • Des Weiteren sind in der Beschreibungseinleitung der deutschen Patentanmeldung DE 196 02 927 A1 Hebezeuge, insbesondere elektrische Seilwinden, beschrieben, die modular aus den Baugruppen Elektrik, Motor, Getriebe, Seiltrommel, Tragmittel und Grundrahmen aufgebaut sind. Die einzelnen Baugruppen sind in einer Vielzahl von Kombinationen zusammenbaubar. An dem Grundrahmen sind die Hauptbaugruppen des Hebezeuges befestigt, insbesondere ist dort die Seiltrommel gelagert. Der Grundrahmen besteht mindestens aus zwei Grundplatten, die mit Abstand parallel zueinander angeordnet und über Längsträger miteinander verbunden sind. Je Stirnplatte sind mindestens drei Schraubverbindungen zur Anbindung der Längsträger hieran vorgesehen.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 196 02 927 A1 selbst betrifft einen Grundrahmen für Seilwinden, der sich durch einen verringerten Montageaufwand und ein geringeres Gewicht auszeichnen soll. Der Grundrahmen besteht im Wesentlichen aus den beiden Grundplatten, die über einen oberen und einen unteren u-förmigen Längsträger und ein parallel hierzu mit der Drehachse der Seiltrommel zusammen fallendes Zugelement miteinander verbunden sind. Das Zugelement ist aus Vollmaterial, an dessen gegenüberliegenden Enden unter Ausbildung eines Absatzes Gewindeabschnitte angeordnet sind. An einer Seite wird das Zugelement mit seinem Gewindeabschnitt in ein zentral in einer Grundplatte angeordnetes Innengewinde eingeschraubt und liegt mit seinem ringförmigen Absatz über eine Scheibe an der planen Innenseite der Grundplatte an. An der gegenüberliegenden Grundplatte ist zentral eine Durchgangsbohrung vorgesehen, die stufig zur Ausbildung einer ringförmigen Anlagefläche für die Aufnahme des Absatzes des Rohres am Anfang des Gewindestangenabschnittes ausgebildet ist. Der Gewindestangenabschnitt ist durch die Durchgangsbohrung geführt und von außen über eine Gewindemutter mit der Außenseite der Grundplatte verspannt. Hierbei sind die beiden u-förmigen Längsträger in geeignete sacklochartige Aussparungen in den Innenseiten der Grundplatten eingesteckt und werden dort durch die von dem Zugmittel aufgebaute Spannkraft zwischen den Grundplatten gehalten.
  • Bei diesen Ausführungsformen nach dem Stand der Technik sind die Verbindungselemente zwischen den Grundplatten als Profile mit Vollrund- oder Rohrquerschnitt ausgebildet, deren Enden in entsprechende Bohrungen oder entsprechend bearbeitete Anlageflächen in den einander zugewandten Flächen der Grundplatten hinein ragen beziehungsweise dort anliegen. Eine Befestigung erfolgt dann über eine Schraubverbindung, die die Profile in deren Längsrichtung mit den Grundplatten verspannen. Diese Verbindungsstellen zwischen den Profilen und den Grundplatten können sowohl Axialkräfte in Richtung der Längsachse der Verbindungselemente bzw. der Seiltrommel als auch sogenannte Eckmomente übertragen. Unter Eckmomenten werden hier Momente verstanden, die beispielsweise durch eine Verwindung des Grundrahmens an den Verbindungsstellen zwischen Grundplatten und Verbindungselementen entstehen. Gleichzeitig wird über die Länge der Profile der exakte Abstand und die Parallelität zwischen den beiden Grundplatten innerhalb der gewünschten Toleranzen hergestellt.
  • Ferner ist aus dem deutschen Patent DE 10 2005 029 113 B3 ein Grundrahmen eines Hebezeuges bekannt, der wiederum zwei parallele und mit Abstand zueinander angeordnete Grundplatten aufweist. Die Grundplatten sind über Längsträger voneinander beabstandet und lösbar miteinander verbunden. Hierfür tauchen die Enden der Längsträger in Sacklochbohrungen in den zueinander zugewandten Innenseiten der Grundplatten ein und werden darin über Schrauben gegen eine Anlagefläche in den Sacklochbohrungen und somit quer zur Längsrichtung des Längsträgers gedrückt.
  • Die zuvor als Grundplatten bezeichneten Bauelemente des Hebezeugs können auch Gehäuseteile sein, die verschiedene Funktionen des Hebezeuges erfüllen. Beispielsweise dienen diese zur Befestigung des Hubantriebes, zur Lagerung der Seiltrommel, zum Anbau von Traversen für Teile der Seileinscherung, zur Aufnahme der elektrischen Ausrüstung, zur Fußbefestigung des Hebezeuges oder zur Anbringung von Fahrwerksteilen.
  • Hieraus ergibt sich, dass die Gewindemuttern oder -schrauben zur Befestigung der Längsträger mit dem Grundplatten oft schlecht zugänglich beispielsweise im Gehäuseinneren angeordnet sind. Auch müssen diese Verbindungsstellen häufig aus dem Gehäuse heraus verlagert werden, um eine Zugänglichkeit zu erreichen. Hierdurch wird eine Montage erschwert und die Gehäuse in Form der Grundplatten müssen unnötig vergrößert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Hebezeug, insbesondere einen Seilzug, sowie ein Verfahren zur dessen Montage, Demontage oder Umbau zu schaffen, das sich durch eine konstruktiv einfache Bauweise sowie einfache Montage, Demontage oder Umbau auszeichnet.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Hebezeuges, insbesondere eines Seilzuges, mit den Merkmalen des Anspruches 1 und durch ein Verfahren zur Montage, Demontage oder Umbau eines Grundrahmens eines Hebezeuges, insbesondere Seilzug, mit den Merkmalen des Anspruches 13 gelöst. In den Unteransprüchen 2 bis 12 und 14 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem Hebezeug, insbesondere Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden, eine konstruktive einfache Bauweise, dadurch erreicht, dass das erste Trägerende und das zweite Trägerende der Längsträger an den Grundplatten in einem Betriebszustand des Hebezeuges derart lösbar befestigt sind und eine der mindestens zwei Grundplatten derart ausgebildet ist, dass die Längsträger im Zusammenhang mit einer Montage, Demontage oder einem Umbau des Grundrahmens in Richtung deren Längsachse ein- oder ausbaubar sind. Hierdurch wird der Vorteil erreicht, dass eine Art Basishebezeug hergestellt werden kann, der vor Ort in Bezug auf die Anordnung und die Anzahl der Längsträger zwischen den beiden Grundplatten leicht angepasst werden kann. Hierbei kann die Seiltrommel zwischen den beiden Grundplatten verbleiben. Dieser Vorteil wird auch bei einem Umbau des Hebezeuges erreicht. Auch lassen sich die Längsträger und die Grundplatten einfach mechanisch herstellen. Des Weiteren kann das Basishebezeug leicht an eine beliebige Anschlusskonstruktion angebaut werden, ohne Basishebezeug auflösen zu müssen. Die Einheit Grundplatten und Seiltrommel bleibt immer über mindestens eine Tragstange verbunden.
  • Eine formschlüssige Aufnahme der Längsträger in der zweiten Grundplatte wird dadurch erreicht, dass in einer ersten Grundplatte der mindestens zwei Grundplatten Durchgangsöffnungen für die Durchführung der Längsträger im Zusammenhang mit der Montage oder Demontage des Grundrahmens angeordnet sind und die Durchgangsöffnungen Durchgangsflächen aufweisen, die geringfügig größer als die Querschnittsfläche der Längsträger sind.
  • Die Stabilität des Grundrahmens in Längsrichtung wird dadurch erreicht, dass im Betriebszustand des Hebezeuges jeweils ein erstes Trägerende der Längsträger in eine der Durchgangsöffnungen eingesteckt und befestigt ist. Als Befestigungsart ist vorteilhafter Weise vorgesehen, dass im Betriebszustand des Hebezeuges das erste Trägerende der Längsträger über ein Halteelement in und gegen die Richtung der Längsachse des Längsträgers an der ersten Grundplatte festgelegt ist.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Halteelement an einer Außenseite der ersten Grundplatte befestigt ist, das Halteelement eine Haltebohrung aufweist, in die das erste Trägerende hineinragt, und das erste Trägerende an dem Halteelement über ein Befestigungselement, insbesondere eine Schraube, festgelegt ist. Vorteilhafter Weise sind die Halteelemente für die Befestigung der Längsträger in Form eines Rahmen zusammen gefasst, in dem die Haltebohrungen für die Längsträger angeordnet sind.
  • An dem gegenüberliegenden zweiten Trägerende ist vorgesehen, dass in einer zweiten Grundplatte der mindestens zwei Grundplatten an deren Innenseite Sacklochöffnungen angeordnet sind, in die in dem Betriebszustand des Hebezeuges jeweils ein zweites Trägerende der Längsträger eingesteckt und befestigt ist. Hier können Sacklochöffnungen vorgesehen werden, da die Längsträger zu dem gegenüber liegenden Ende ausgebaut oder von dort eingebaut werden.
  • Als konstruktives Detail ist jedes zweites Trägerende der Längsträger über eine Schraube, die in Richtung der Längsache des Längsträgers ausgerichtet ist und sich an der Außenseite der zweiten Grundplatte abstützt, in der Sacklochöffnung befestigt.
  • Die Montage, Demontage und der Umbau wird dadurch erleichtert, dass die Schraube zum Lösen und Befestigen von einer Außenseite der zweiten Grundplatte zugänglich ist.
  • Vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass die Grundplatten rechteckförmig sind, in den Ecken eines gedachten Vierecks in den Grundplatten jeweils eine Sacklochöffnung beziehungsweise eine Durchgangsöffnung angeordnet ist.
  • Bevorzugt sind die Längsträger als Stangen mit einem runden Querschnitt ausgebildet und entsprechend haben die Durchgangsöffnungen und die Sacklochöffnungen einen runden Querschnitt.
  • In üblicher Weise ist vorgesehen, dass zwischen und an den Innenseiten der Grundplatten beidendig eine Seiltrommel gelagert ist, deren Drehachse parallel zu Längsachse der Längsträger ausgerichtet ist.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem Verfahren zur Montage, Demontage oder Umbau eines Grundrahmens eines Hebezeuges, insbesondere Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden, eine einfache Montage, Demontage oder Umbau dadurch erreicht, dass im Zusammenhang mit einer Montage, Demontage oder Umbau des Grundrahmens die Längsträger in Richtung deren Längsachse in die mindestens zwei Grundplatten ein- oder ausgebaut werden und zuvor beziehungsweise anschließend das erste Trägerende und das zweite Trägerende der Längsträger an den Grundplatten in einem Betriebszustand des Hebezeuges befestigt werden beziehungsweise von Grundplatten gelöst werden. In Bezug auf die hiermit verbundenen Vorteile wird auf die Ausführungen zu dem erfindungsgemäßen Seilzug verwiesen.
  • Hierbei erweist sich als vorteilhaft, dass im Zusammenhang mit der Montage, Demontage oder dem Umbau des Grundrahmens die Längsträger in Richtung deren Längsachse durch in einer ersten Grundplatte der mindestens zwei Grundplatten angeordnete Durchgangsöffnungen hineingeschoben beziehungsweise herausgezogen werden.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Grundrahmens eines Seilzuges,
  • 2 eine Draufsicht von 1 unter Weglassung der Seiltrommel und des Elektromotors,
  • 3 eine Detailansicht von 2 aus dem Bereich der Befestigung eines Längsträgers an einer ersten Grundplatte des Grundrahmens und
  • 4 eine Detailansicht von 2 aus dem Bereich der Befestigung eines Längsträgers an einer zweiten Grundplatte des Grundrahmens.
  • Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Seilzuges 1 einer Hebevorrichtung mit einer Seiltrommel 2, die in einem Grundrahmen 3 beidendig gelagert ist.
  • Der insgesamt quaderförmige Grundrahmen 3 besteht zu einem Teil aus einer ersten Grundplatte 4a und einer zweiten Grundplatte 4b, an deren einander zugewandten ersten und zweiten Innenseiten 4c und 4d die Seiltrommel 2 gelagert ist. Die Seiltrommel 2 ist um eine Drehachse D drehbar und wird von einem Elektromotor 2a über ein Getriebe 2b angetrieben. Die erste Grundplatte 4a und die zweite Grundplatte 4b sind jeweils quaderförmig beziehungsweise rechteckförmig ausgebildet.
  • Zu einem anderen Teil besteht der quaderförmige Grundrahmen 3 aus mehreren bis zu maximal vier Längsträgern, von denen in der 1 ein erster Längsträger 5a, ein zweiter Längsträger 5b und ein dritter Längsträger 5c sichtbar sind. Über die Längsträger 5a, 5b, 5c werden die Grundplatten 4a, 4b voneinander beabstandet und miteinander verbunden. Hierbei sind die Längsträger 5a, 5b, 5c in den Ecken eines gedachten Vierecks in der ersten und zweiten Grundplatte 4a, 4b angeordnet. Bei der zweiten Grundplatte 4b sind die Längsträger 5a, 5b, 5c in den Eckbereichen der nahezu quadratischen Grundplatte 4b angeordnet. Die erste Grundplatte 4a weist gegenüber der zweiten Grundplatte 4b eine rechteckige Form auf, da diese zur Befestigung des Elektromotors 2a über den dritten Längsträger 5c und den nicht dargestellten möglichen vierten Längsträger hinaus verlängert ist. Entsprechender Weise sind der erste und zweite Längsträger 5a, 5b im Bereich der oberen Eckbereiche der ersten Grundplatte 4a angeordnet und der dritte Längsträger 5c und ein etwaiger vierter Längsträger im Bereich der Mitte und des Seitenrandes der ersten Grundplatte 4a angeordnet. Des Weiteren nimmt diese erste Grundplatte 4a im Bereich ihrer Außenseite 4e das Getriebe 2b auf, das die Seiltrommel 2 antriebsmäßig mit dem Elektromotor 2a verbindet.
  • Die Längsträger 5a, 5b sind als Stangen aus Vollmaterial ausgebildet und es sind je nach Einsatzfall des Seilzuges 1 zwei bis vier Längsträger 5a, 5b, 5c vorgesehen, die in ausgewählten oder allen Ecken der Grundplatten 4a, 4b angeordnet sind. Die Längsträger 5a, 5b, 5c haben die Aufgabe die Grundplatten 4a, 4b verwindungssteif miteinander zu verbinden und über die Länge der Längsträger 5a, 5b, 5c wird der gewünschte Abstand und die Parallelität zwischen den beiden Grundplatten 4a, 4b innerhalb der gewünschten Toleranzen erreicht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei Längsträger 5a, 5b, 5c vorgesehen, um ein Auf- und Abwickeln eines nicht dargestellten Seils von der Seiltrommel 2 nicht zu behindern. Die Längsträger 5a, 5b, 5c weisen jeweils ein erstes Trägerende 5d und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende 5e auf. Die ersten Trägerenden 5d sind jeweils in der ersten Grundplatte 4a und die zweiten Trägerenden 5e jeweils in der zweiten Grundplatte 4b befestigt. Die spezielle Art der Befestigung der ersten Trägerenden 5d in der ersten Grundplatte 4a und der zweiten Trägerenden 5e in der zweiten Grundplatte 4b wird im Zusammenhang mit den 3 und 4 erläutert.
  • Die 1 zeigt den Seilzug in einem sogenannten Betriebszustand, also nach einer erfolgten Montage der Längsträger 5a, 5b, 5c. In diesem Betriebszustand sind die Längsträger 5a, 5b, 5c mit ihren Längsachsen L parallel und seitlich versetzt zu der Drehachse D der Seiltrommel 2 ausgerichtet.
  • In der 1 ist ein Seilzug 1 mit einem erfindungsgemäßen Grundrahmen 2 dargestellt. Ein derartiger Seilzug 1 kann als Basishebezeug Bestandteil eines Baukastensystems sein und durch Anbauelemente 18 in unterschiedlicher Weise verwendet werden. Als sogenannter Fußzug – wie in 1 gezeigt – kann dieser an einem ortsfesten Bauteil befestigt werden. Hierfür werden entsprechende Anschlusselemente 18 an den Grundplatten 4a, 4b befestigt. Auch kann dieser Seilzug 1 Bestandteil einer Krankatze werden, in dem Fahrwerkskomponenten an den Grundplatten 4a, 4b befestigt werden. Als mögliche Krankatzenbauformen sind eine Unterflanschkrankatze, eine Einschienenkrankatze mit Anordnung des Seilzuges 1 neben der Schiene und eine Zweischienenkrankatze denkbar.
  • Entsprechender Weise haben die Grundplatten 4a, 4b neben der Lagerung der Seiltrommel 2 verschiedene weitere Funktionen wie beispielsweise den Elektroantrieb 2a zu tragen, Anbautraversen für Teile einer Seileinscherung aufzunehmen, elektrische Ausrüstung zu beherbergen, eine Fußbefestigung des Seilzuges zu ermöglichen oder Fahrwerksteile anzubringen.
  • Die 2 zeigt eine Draufsicht auf den Seilzug gemäß 1, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit die Seiltrommel 2, das Getriebe 2b und der Elektromotor 2a nicht dargestellt sind. Es ist ersichtlich, dass die beiden Grundplatten 4a, 4b an sich als Gussteile hergestellt sind und aus Gewichtsersparnisgründen einen nach außen offene topfförmige Gestalt mit einem ersten beziehungsweise zweiten Hohlraum 4g, 4h haben, in die Antriebs- oder Elektronikkomponenten des Seilzuges 1 untergebracht werden können. Wie zuvor ausgeführt befindet sich in dem ersten Hohlraum 4e die Verzahnungsteile des Getriebes 2b. Je nach Bedarf und Bauweise können die ersten und zweiten Hohlräume 4e, 4f mit einem Deckel verschlossen werden oder offen bleiben. Der erste Hohlraum 4e in der ersten Grundplatte 4a ist über einen ersten Deckel 6a verschlossen, der über ein rahmenförmiges Halteelement 7 an einer ersten Außenseite 4g der ersten Grundplatte 4a befestigt ist. Der zweite Hohlraum 4f in der zweiten Grundplatte 4b ist über einen zweiten Deckel 6b verschlossen, der direkt über ein rahmenförmiges Halteelement 7 an einer zweiten Außenseite 4h der zweiten Grundplatte 4b befestigt ist. Dieses Haltelement 7 kann auch quergeteilt, d. h. zweiteilig sein, um bei einem Auswechseln der Tragstangen 5a, 5b, 5c einen Teil der Tragstangen 5a, 5b, 5c in einem befestigten Zustand zu belassen, um dem Basishebezeug eine Grundstabilität zu belassen.
  • An Hand der 3 und 4 wird nun die Ausführung der Verbindung zwischen den Trägerenden 5d, 5e und den Grundplatten 4a, 4b näher erläutert.
  • Die 3 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung von 2 aus dem Bereich der ersten Grundplatte 4a. Wie zuvor zur 1 beschrieben, weist die erste Grundplatte 4a Befestigungsmöglichkeiten für insgesamt vier Längsträger 5a, 5b, 5c oder weniger als vier Längsträger 5a, 5b, 5c an vier verschiedenen Befestigungsorten auf. In der 3 sind die beiden oberen und zwar der erste und der zweite Längsträger 5a, 5b zu erkennen. Um die Längsträger 5a, 5b mit ihrem ersten Trägerende 5d an der ersten Grundplatte 4a zu befestigen, sind in der ersten Grundplatte 4a im Bereich der gewünschten Befestigungsorte Durchgangsöffnungen 8 angeordnet. Da die Längsträger 5a, 5b, 5c als Stangen mit einem runden Querschnitt ausgebildet sind, weisen die Durchgangsöffnungen 8 einen Durchgangsquerschnittsfläche auf, die geringfügig größer ist als die Querschnittsfläche der Längsträger 5a, 5b, 5c. Die Längsträger 5a, 5b, 5c haben somit einen formschlüssigen Kontakt mit der ersten Grundplatte 4a. Die zentrale Durchgangsachse d der Durchgangsöffnung 8 fällt somit mit der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c im Betriebszustand zusammen. Um das erste Trägerende 5d der Längsträger 5a, 5b, 5c in und entgegen der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c festzuhalten, ist am äußeren Ende des ersten Trägerendes 5d der Durchmesser des Längsträger 5a, 5b, 5c unter Ausbildung einer ringförmigen Absatzfläche 5f und eines Zylinderansatzes 5g konzentrisch verjüngt. Des Weiteren ist in dem ersten Trägerende 5a ausgehend von der äußeren Stirnfläche 5h eine zentral in Richtung der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c gerichtete Gewindebohrung 9 mit einem Innengewinde vorgesehen. Die Einstecktiefe des ersten Trägerendes 5a in die Durchgangsöffnung 8 ist so gewählt und somit der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Grundplatte 4a, 4b, dass die Absatzfläche 5f mit der Außenseite 4e der ersten Grundplatte 4a fluchtet. Um den Längsträger 5a, 5b, 5c in dieser Position in Richtung der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c gesehen zu halten, ist ein Halteelement 10 mit einer Haltebohrung 10a vorgesehen. Das Halteelement 10 ist als rechteckiger Rahmen mit vier Haltebohrungen 10a für jede der Durchgangsöffnungen 8 in der ersten Grundplatte 4a ausgebildet. Die Tiefe der Haltebohrungen 10a ist so gewählt, dass diese geringfügig länger ist als die Länge des Zylinderansatzes 5g des ersten Trägerendes 5d. Über eine erste Schraube 11, die von außen in die Gewindebohrung 9 eingeschraubt wird, kann somit ein in die Haltebohrung 10a eingesteckter Zylinderansatz 5g in dem Halteelement 10 befestigt werden. Hierbei wird das Halteelement 10 zwischen dem Kopf der ersten Schraube 11 und der Absatzfläche 5f des ersten Trägerendes 5d eingespannt. Zusätzlich ist zwischen dem Kopf der als Zylinderkopfschraube ausgebildeten Schraube 11 und der Außenseite des Halteelementes 10 eine Scheibe 12 angeordnet. Das plattenförmige Halteelement 10 an sich wird über nicht dargestellte Schrauben auf die Außenseite 4g der ersten Grundplatte 4a aufgeschraubt. Außerdem ist der Deckel 6a zum Verschließen des Hohlraums 4g in der ersten Grundplatte 4a von außen auf das Halteelement 10 geschraubt. Dieses Haltelement 10 kann auch quergeteilt, d. h. zweiteilig sein, um bei einem Auswechseln der Tragstangen 5a, 5b, 5c einen Teil der Tragstangen 5a, 5b, 5c in einem befestigten Zustand zu belassen, um dem Basishebezeug eine Grundstabilität zu belassen.
  • Durch die Art der Befestigung der ersten Trägerenden 5d in den Durchgangsöffnungen 8 über die Halteelemente 10 mit der Schraube 11 ist es möglich, nach Entfernen des Halteelementes 10 die Längsträger 5a, 5b, 5c aus der ersten Grundplatte 4a in Richtung deren Längsachse L heraus zu ziehen. Somit ist es möglich, ohne die Seiltrommel 2 zu entfernen, die Position oder Anzahl der Längsträger 5a, 5b, 5c zu verändern.
  • Des Weiteren ist der 3 zu entnehmen, dass das erste Trägerende 5a der Längsträger 5a, 5b, 5c nicht einteilig ausgebildet ist, sondern eine Aufsteckhülse 13 aufweist, deren Außendurchmesser dem Außendurchmesser der Längsträger 5a, 5b, 5c entspricht. An dem äußeren freien Ende der Aufsteckhülse 13 ist dann der erste Zylinderansatz 5g und die erste Absatzfläche 5f vorgesehen. Um die Aufsteckhülse 13 mit dem Ende des Längsträgers 5a, 5b, 5c zu verbinden, ist an dem Ende des Längsträgers 5a, 5b, 5c ein zweiter Zylinderansatz 5h und eine zweite Absatzfläche 5i vorgesehen, auf die die Aufsteckhülse 13 aufgesetzt ist. Die Gewindebohrung 9 ist in dem Ende des Längsträgers 5a, 5b, 5c vorgesehen. In der Aufsteckhülse 13 befindet sich nur eine durchgehende Bohrung ohne Gewinde. Die aufgesteckte Aufsteckhülse 13 wird über die Schraube 11 an dem Ende des Längsträgers 5a, 5b, 5c befestigt.
  • In der 4 ist eine Ausschnittsvergrößerung von 2 aus dem Bereich der zweiten Grundplatte 4b gezeigt. Wie die erste Grundplatte 4a weist die zweite Grundplatte 4b Befestigungsmöglichkeiten für insgesamt vier Längsträger 5a, 5b, 5c oder weniger als vier Längsträger 5a, 5b, 5c an vier verschiedenen Befestigungsorten auf. Um die Längsträger 5a, 5b, 5c mit ihrem zweiten Trägerende 5e an der zweiten Grundplatte 4b zu befestigen, sind in der zweiten Grundplatte 4b im Bereich der gewünschten Befestigungsorte stufenlose Sacklochöffnungen 14 angeordnet, deren Querschnittsfläche geringfügig größer ist als die Querschnittsfläche der Längsträger 5a, 5b, 5c. Die Längsträger 5a, 5b, 5c haben somit einen formschlüssigen Kontakt mit der zweiten Grundplatte 4b. Die zentrale Achse e der Sacklochöffnungen 14 fällt mit der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c im Betriebszustand zusammen. Um das zweite Trägerende 5e der Längsträger 5a, 5b, 5c in und entgegen der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c in der Sacklochöffnung 14 festzuhalten, ist am äußeren Ende des ersten Trägerendes 5d der Durchmesser des Längsträger 5a, 5b, 5c unter Ausbildung einer dritten ringförmigen Absatzfläche 5j und eines dritten Zylinderansatzes 5k konzentrisch verjüngt. Des Weiteren ist in dem zweiten Trägerende 5b ausgehend von dessen äußeren Stirnfläche eine zentral eine in Richtung der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c gerichtete Gewindebohrung 15 mit einem Innengewinde vorgesehen. Die Einstecktiefe des zweiten Trägerendes 5e in die Sacklochöffnung 14 ist so gewählt und somit der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Grundplatte 4a, 4b, dass die dritte Absatzfläche 5j an der Innenseite 4c der zweiten Grundplatte 4b anliegt. Um den Längsträger 5a, 5b, 5c in dieser Position in Richtung der Längsachse L der Längsträger 5a, 5b, 5c gesehen zu halten, wird von der Außenseite 4f der zweiten Grundplatte 4f eine Schraube 16 durch eine zentral im Boden der Sacklochöffnung 14 mündende Bohrung 17 in die Gewindebohrung 15 des zweites Trägerendes 5e eingeschraubt. Der Kopf der als Sechskantkopfschraube ausgebildeten Schraube 16 ist, stützt sich somit an der Außenseite 4f der zweiten Grundplatte 4b ab.
  • In dem vorstehenden Ausführungsbeispiel sind die Längsträger 5a, 5b, 5c jeweils als dreiteilig mit äußeren Halteteilen 13a, 13b beschrieben worden. Grundsätzlich können die Längsträger 5a, 5b, 5c auch einteilig ausgebildet sein, um das erfindungsgemäße Ein- und Ausbauen in deren Längsrichtung zu erreichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Seilzug
    2
    Seiltrommel
    2a
    Elektromotor
    2b
    Getriebe
    3
    Grundrahmen
    4a
    erste Grundplatte
    4b
    zweite Grundplatte
    4c
    Innenseite der ersten Grundplatte 4a
    4d
    Innenseite der zweiten Grundplatte 4b
    4e
    Außenseite der ersten Grundplatte 4a
    4f
    Außenseite der zweiten Grundplatte 4b
    4g
    erster Hohlraum
    4h
    zweiter Hohlraum
    5a
    erster Längsträger
    5b
    zweiter Längsträger
    5c
    dritter Längsträger
    5d
    erstes Trägerende
    5e
    zweites Trägerende
    5f
    erste Absatzfläche
    5g
    erster Zylinderansatz
    5h
    zweite Absatzfläche
    5i
    zweiter Zylinderansatz
    5j
    dritte Absatzfläche
    5k
    dritter Zylinderansatz
    6a
    erster Deckel
    6b
    zweiter Deckel
    7
    Haltelement
    8
    Durchgangsöffnung
    9
    Gewindebohrung
    10
    Halteelement
    10a
    Haltebohrung
    11
    Schraube
    12
    Scheibe
    13
    Aufsteckhülse
    14
    Sacklochöffnung
    15
    Gewindebohrung
    16
    Schraube
    17
    Bohrung
    D
    Drehachse
    E
    Längsachse
    L
    Längsachse
    d
    Durchgangsachse
    e
    Achse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (14)

  1. Hebezeug, insbesondere Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Trägerende (5d) und das zweite Trägerende (5e) der Längsträger (5a, 5b, 5c) an den Grundplatten (4a, 4b) in einem Betriebszustand des Hebezeuges derart lösbar befestigt sind und eine der mindestens zwei Grundplatten (4a, 4b) derart ausgebildet ist, dass die Längsträger (5a, 5b, 5c) im Zusammenhang mit einer Montage, Demontage oder einem Umbau des Grundrahmens (3) in Richtung deren Längsachse (L) ein- oder ausbaubar sind.
  2. Hebezeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer ersten Grundplatte (4a) der mindestens zwei Grundplatten (4a, 4b) Durchgangsöffnungen (8) für die Durchführung der Längsträger (5a, 5b, 5c) im Zusammenhang mit der Montage oder Demontage des Grundrahmens (3) angeordnet sind und die Durchgangsöffnungen (8) Durchgangsflächen aufweisen, die geringfügig größer als die Querschnittsfläche der Längsträger (5a, 5b, 5c) ist.
  3. Hebezeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand des Hebezeuges jeweils ein erstes Trägerende (5d) der Längsträger (5a, 5b, 5c) in eine der Durchgangsöffnungen (8) eingesteckt und befestigt ist.
  4. Hebezeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand des Hebezeuges das erste Trägerende (5d) der Längsträger (5a, 5b, 5c) über ein Halteelement (10) in und gegen der Richtung der Längsachse (L) des Längsträgers (5a, 5b, 5c) an der ersten Grundplatte (4a) festgelegt ist.
  5. Hebezeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (10) an einer Außenseite (4e) der ersten Grundplatte (4a) befestigt ist, das Halteelement (10) eine Haltebohrung (10) aufweist, in die das erste Trägerende (5d) hineinragt, und das erste Trägerende (5d) an dem Halteelement (10) über ein Befestigungselement, insbesondere eine Schraube (11), festgelegt ist.
  6. Hebezeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (10) als Rahmen ausgebildet ist, in dem die Haltebohrungen (10a) für die Längsträger (5a, 5b, 5c) angeordnet sind.
  7. Hebezeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in einer zweiten Grundplatte (4b) der mindestens zwei Grundplatten (4a, 4b) an deren Innenseite (4d) Sacklochöffnungen (14) angeordnet sind, in die in dem Betriebszustand des Hebezeuges jeweils ein zweites Trägerende (5e) der Längsträger (5a, 5b, 5c) eingesteckt und befestigt ist.
  8. Hebezeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes zweites Trägerende (5d) der Längsträger (5a, 5b, 5c) über eine Schraube (16), die in Richtung der Längsache (L) des Längsträgers (5a, 5b, 5c) ausgerichtet ist und sich an der Außenseite (4e) der zweiten Grundplatte (4b) abstützt, in der Sacklochöffnung (14) befestigt ist.
  9. Hebezeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (16) zum Lösen und Befestigen von einer Außenseite (4f) der zweiten Grundplatte (4b) zugänglich ist.
  10. Hebezeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatten (4a, 4b) rechteckförmig sind, in den Ecken eines gedachten Vierecks, insbesondere Quadrates, in den Grundplatten (4a, 4b) jeweils eine Sacklochöffnung (14) beziehungsweise eine Durchgangsöffnung (8) angeordnet ist.
  11. Hebezeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger (5a, 5b, 5c) als Stangen mit einem runden Querschnitt ausgebildet sind.
  12. Hebezeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen und an den Innenseiten (4c, 4d) der Grundplatten (4a, 4b) beidendig eine Seiltrommel (2) gelagert ist, deren Drehachse (D) parallel zu Längsachse (L) der Längsträger (5a, 5b, 5c) ausgerichtet ist.
  13. Verfahren zur Montage, Demontage oder Umbau eines Grundrahmens eines Hebezeuges, insbesondere Seilzug, mit einem mindestens zwei Grundplatten aufweisenden Grundrahmen, mit mindestens zwei ein erstes Trägerende und ein gegenüberliegendes zweites Trägerende aufweisenden Längsträgern, die die Grundplatten miteinander verbinden und voneinander beabstanden, dadurch gekennzeichnet, dass im Zusammenhang mit einer Montage, Demontage oder Umbau des Grundrahmens (3) die Längsträger in Richtung deren Längsachse (L) in die mindestens zwei Grundplatten (3) ein- oder ausgebaut werden und zuvor beziehungsweise anschließend das erste Trägerende (5d) und das zweite Trägerende (5e) der Längsträger (5a, 5b, 5c) an den Grundplatten (4a, 4b) in einem Betriebszustand des Hebezeuges befestigt werden beziehungsweise von Grundplatten (4a, 4b) gelöst werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Zusammenhang mit der Montage, Demontage oder dem Umbau des Grundrahmens (4a, 4b) die Längsträger (5a, 5b, 5c) in Richtung deren Längsachse (L) durch in einer ersten Grundplatte (4a) der mindestens zwei Grundplatten (4a, 4b) angeordnete Durchgangsöffnungen (8) hineingeschoben beziehungsweise herausgezogen werden.
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