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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Knotenverbinder für Profilsysteme oder andere stabförmige Baukastensysteme zum Befestigen von stabförmigen Bauteilen, wie zum Beispiel Profilrohren oder Profilelementen. Solche Knotenverbinder werden beispielsweise im Möbelbau oder im Laden- und Messestandbau verwendet, um Profilrohre oder andere stabförmige Elemente eines Rahmenwerkes zu verbinden. Insbesondere dienen die Knotenverbinder für die Verbindung der stabförmigen Bauteile an den Knotenpunkten derartiger Konstruktionen, wobei die als Ständer oder Stützen verwendeten vertikalen Profilelemente und die horizontalverlaufenden Querprofilen an den Knotenpunkten lösbar miteinander verbunden werden. Als stabförmige Bauteile oder Profilrohre solcher Profilsysteme werden beispielsweise Hohlprofile eingesetzt, die an ihren jeweiligen Enden mit Befestigungsmitteln für das Verbinden an einem Knotenpunkt versehen werden. Um die sichere Fixierung und leichte Montage und Demontage solcher Profilsysteme zu ermöglichen, sind Knotenverbinder bisher häufig in Form von sternförmigen oder kreuzförmigen Knotenelementen mit vorragenden Abschnitten vorgesehen, in welche die entsprechenden Profilrohre eingesteckt und über Schrauben oder dergleichen fixiert werden.
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Bei den im Stand der Technik bekannten derartigen Knotenverbindern für Profilsysteme sind in der Regel zusätzliche Befestigungsmittel oder Verbindungseinrichtungen erforderlich, beispielsweise in Form von Schraubverbindungen, Klemmelementen oder Keilelementen. Diese bekannten Knotenverbinder sind daher konstruktiv relativ aufwendig und erfordern zudem einen recht hohen Raumbedarf und weisen zumeist auch nach außen hervorragende Bauteile am Knotenpunkt auf, um diese Verbindungseinrichtung zu befestigen und von außen lösen zu können. Dies kann für die Konstruktion und Anbindung von Platten oder ähnlichem sehr störend sein.
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Im Stand der Technik sind ferner sogenannte blockartige Knotenverbinder bekannt, welche beispielsweise in Form von kugelförmigen kompakten Knotenelementen realisiert sind, die mit einer Mehrzahl von mit Gewinde versehenen Schraublöchern zur Anbringung von Stangen gebildet sind. Derartige Knotenverbinder erfordern ein Einschrauben der jeweiligen Gegenstücke und der Ständer und Querprofile des Profilsystems, wobei eine Verschraubung durch das Inneren von Hohlprofilen relativ aufwendig zu realisieren ist. Eine schnelle und leichte Montage und Demontage ist mit solchen Knotenverbindern nicht gewährleistet.
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Demgegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Knotenverbinder für Profilsysteme oder dergleichen bereitzustellen, welcher eine konstruktiv einfache Verbindung und variable Fixierung zur leichten Montage und Demontage von Profilrohren oder stabförmigen Bauteilen an Knotenpunkten ohne zusätzliche Befestigungsmittel ermöglicht. Ferner soll mit dem erfindungsgemäßen Knotenverbinder eine Verbindung von stabförmigen Bauteilen oder Profilen auf Stoß ohne ein Vorstehen von Elementen an dem Knotenpunkt ermöglicht werden.
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Diese Aufgabe wird mit einem Knotenverbinder für Profilsysteme oder dergleichen gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildung der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß wird ein Knotenverbinder für ein Profilsystem zum Befestigen von stabförmigen Bauteilen wie Profilelementen oder Profilrohren vorgeschlagen, welches einen Grundkörper mit Aussparungen, Ausnehmungen und/oder Bohrungen zur Aufnahme von Verbindungseinrichtungen für horizontale Profile und vertikale Profile oder weiteren Anschlusskomponenten in einen Knotenpunkt des Profilsystems aufweist, wobei der Knotenverbinder dadurch gekennzeichnet ist, dass zur Befestigung der Profile mindestens ein vertikales Steckmodul und ein horizontales Steckmodul mit jeweils hervorragenden Zapfen vorgesehen sind, welche in Form entsprechende Ausnehmungen oder Bohrungen des Grundkörpers des Knotenverbinders derart einsteckbar sind, dass über eine Formpassung zwischen den Zapfen der Steckmodule die Steckmodule in den Grundkörper selbsttätig arretiert sind. Durch die Formpassung zwischen den Zapfen und die Position und Form der Bohrungen oder Ausnehmungen werden die jeweiligen horizontalen und vertikalen Steckmodule in dem Grundkörper des Knotenverbinders derart ineinandergesteckt, dass sie unmittelbar eine selbsttätige Befestigung und Fixierung ohne zusätzliche Befestigungsmittel bilden. Es können je horizontalem und vertikalen Steckmodul jeweils ein einziger Zapfen oder zwei und mehr Zapfen vorgesehen sein. Die Zapfen und/oder die Ausnehmungen und Bohrungen sind so in dem Grundkörper des Knotenverbinders geformt und positioniert, dass die Steckmodule sich beim Einstecken in den Grundkörper quasi gegeneinander fixieren. Eine Formpassung kann beispielsweise derart erfolgen, dass die Zapfen mit einer entsprechenden Überlappung in den Grundkörper eingesteckt werden und in mindestens einem Teil der Zapfen seitliche Einkerbungen quer zur Längsrichtung der Zapfen zur Verankerung gebildet sind, in welche die entsprechenden Gegenzapfen eines dazu eingesteckten Steckmoduls eingreifen können.
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Eine sichere Fixierung von Steckmodulen und daran befestigten Profilrohren oder stabförmigen Elementen im inneren des Grundkörpers wird so durch eine konstruktiv überraschend einfache Formpassung zwischen den Steckzapfen selbst gewährleistet, ohne dass eine aufwändige Verschraubung oder zusätzliche Befestigungsmittel für die Anbringung der Profilelemente erforderlich sind. Mit dem erfindungsgemäßen Knotenverbinder lassen sich so vielfältige Profilkonstruktionen aufbauen, die zudem eine sichere und sehr stabile Knotenverbindung aufweisen. Das erfindungsgemäße Profilsystem mit den blockförmigen Grundkörper und darin eingesteckten horizontalen und vertikalen Steckmodulen mit ineinander greifenden Zapfen ist außerdem konstruktiv recht einfach aufgebaut. Die Montage und Demontage ist auch sehr schnell und ohne Werkzeuge zu realisieren. Lediglich beim eventuellen Einsatz von einer Sicherungsschraube wird ein Imbusschlüssel oder ähnliches benötigt. Die ist jedoch nur eine Sicherungsmaßnahme von vorzugsweise den vertikalen Steckmodulen. Mit solch einem Knotenverbinder lassen sich beispielsweise im Möbelbau oder im Innenarchitekturbereich auch größere Tragwerkkonstruktionen herstellen, die durch die Knotenverbindung eine sichere Fixierung von Profilelementen und beispielsweise daran angebrachten Platten erlaubt. Die erfindungsgemäßen Knotenverbinder erfordern zudem keine störenden, nach außen hervorragenden Bauteile im Knotenpunkt solcher Konstruktionen.
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Gemäß vorteilhaften weiteren Aspekten und Merkmalen der Erfindung weist der Knotenverbinder folgende Merkmale gemäß den abhängigen Ansprüchen auf, welche alleine oder in jeder technisch möglichen Kombination zu nehmen sind.
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Der Grundkörper des Knotenverbinders ist ein blockförmiges Element aus Vollmaterial. Eine hohe Festigkeit und stabile Verbindung ist so gewährleistet. Die Ausnehmungen oder Bohrungen für die Zapfen der Steckmodule können beispielsweise durch Bohren oder spanende Bearbeitung hergestellt werden. Des blockförmige Element des Grundkörpers kann vorzugsweise aus einem metallischen Werkstoff wie Aluminium oder Stahl hergestellt sein. Alternativ lässt es sich auch in einem Kunststoffmaterial durch Spritzgießen oder ähnlichem realisieren. Solche Materialien sind auch für die Steckmodule und/oder die Profilrohre möglich.
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Die Steckmodule des Knotenverbinders weisen jeweils zwei Zapfen zum Einstecken in entsprechende Ausnehmungen oder Bohrungen des Grundkörpers auf. Mit zwei nebeneinander angeordneten Zapfen lässt sich eine drehsichere und stabile Verbindung zu den Profilrohren herstellen, auch wenn die Zapfen mit einem runden Querschnitt vorgesehen werden. Außerdem kann so im Innern des Grundkörpers eine zweiseitige Formpassung zwischen den jeweiligen beiden Zapfen als eine Art „Zangenverhakung” hergestellt werden. Ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung wird so effektiv vermieden. Alternativ kann auch eine andere Anzahl von Zapfen je Steckmodul vorgesehen werden: Es können auch drei oder nur ein einziger Zapfen pro vertikalem und horizontalen Steckmodul vorhanden sein, welche eine Formpassung oder Verhakung im montierten Zustand innerhalb des Grundkörpers des Knotenverbinders bilden.
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Die Steckmodule des Knotenverbinders sind mit einem Befestigungsflansch zum Anbringen an den stirnseitigen Enden der Profile versehen. Der Flansch ist vorzugsweise in einer Abmessung entsprechend der Querschnittsform der Profilrohre vorgesehen. Eine bündige formentsprechende Ankopplung der Profile an den Knotenpunkt wird so möglich. An den Flansch oder die Halteplatte der Steckmodule kann auch des weiteren ein rückwärtig hervorragender Einsteckabschnitt vorhanden sein, der in das Innere der Profilrohre zum Anbringen eingreift.
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Die Zapfen der Steckmodule des Knotenverbinders weisen einen im Wesentlichen runden, stabförmigen Querschnitt auf und im Grundkörper sind entsprechend geformte Bohrungen oder Ausnehmungen zur Realisierung einer Art Zapfen-/Loch-Steckverbindung vorgesehen. Die Zapfen können einstückig mit dem Rest der Steckmodule oder als separate daran befestigte Rundstäbe realisiert sein. Wenn die Zapfen einen runden Querschnitt haben, lassen sich die entsprechenden Aufnahmen in dem Grundkörper als einfache Bohrlöcher herstellen.
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Im Grundkörper des Knotenverbinders sind kreuzförmig verlaufende vertikale und horizontale Ausnehmungen oder Bohrungen vorgesehen, welche sich teilweise überlappen bzw. überschneiden. Die kreuzförmig verlaufenden Bohrungen sind als nicht in einem Abstand zueinander jeweils an gänzlich getrennten Positionen vorgesehen sondern überschneiden sich im Kreuzungsbereich um einen gewissen Grad. Somit lassen sich durch einfache Konturen oder Einkerbungen an den Zapfen der Steckmodule direkt die entsprechenden Gegenformen für die erfindungsgemäße Formpassung im Innern des Grundkörpers leicht realisieren.
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Die horizontalen Steckmodule des Knotenverbinders sind mit teilkreisförmigen Einkerbungen entsprechend der Form und Abmessung der Zapfen der vertikalen Steckmodule sowie der entsprechenden Position von Bohrungen im Grundkörper versehen. Am Außenumfang an der entsprechenden Stelle der Zapfen des Gegenmoduls sind also runde Ausnehmungen oder Einkerbungen so gebildet, dass die anderen Zapfen der vertikalen Steckmodule hier hindurchgehen können. Danach ist eine feste Fixierung durch die Formpassung zwischen der Einkerbung und den Zapfen realisiert. Die Einkerbungen können vorzugsweise an einer Innenseite der Zapfen gebildet sein. Dadurch lässt sich im Falle von zwei Zapfen eine beidseitige Formpassung mit einem dazwischen hindurchgehenden Zapfen realisieren, was den Halt und die Fixierung weiter verbessert.
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Mindestens die Zapfen der vertikalen Steckmodule des Knotenverbinders sind mit einer quer zur Längsrichtung verlaufenden Einkerbung zur Fixierung mittel Schrauben versehen. Eine solche Einkerbung ermögliche die Lagesicherung des eingesteckten Zapfens mittels einer Schraube, die quer zur Längsachse des Zapfens auf Höhe der Einkerbung in entsprechende Gewindelöcher eingeschraubt wird.
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Der Grundkörper des Knotenverbinders weist zum Beispiel mit Innengewinde versehene Schraublöcher für Fixierschrauben, wie Madenschrauben auf, welche mit Einkerbungen der Zapfen für eine zusätzlich Befestigung der Steckmodule zusammenwirken. Die hat vor allem an den Endbereichen des Profilsystems den Vorteil einer sicheren Fixierung alter Knotenelemente.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Aspekte der Erfindung werden im folgenden Detail anhand von mehreren Ausführungsbeispielen der Erfindung und unter einer Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, in welchen:
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1 eine perspektivische teilweise Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders mit teilweise demontierten Steckmodulen zur Veranschaulichung des Prinzips des Knotenverbinders gemäß der Erfindung ist;
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2, 2a, 2b, 2c, 2d mehrere Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen blockförmigen Grundkörpers für einen Knotenverbinder mit zylindrischen Bohrungen für Zapfen der Steckmodule sind;
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3, 3a, 3b, 3c eine perspektivische und verschiedene weitere Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines horizontalen Steckmoduls mit zwei Zapfen für einen erfindungsgemäßen Knotenverbinder sind;
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4, 4a, 4b, 4c eine perspektivische und verschiedene weitere Ansichten eines vertikalen Steckmoduls mit zwei Zapfen für ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders sind;
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5 eine teilweise perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders für ein Profilsystem mit horizontalen und vertikalen Hohlprofilen im montierten Zustand mit Abdeckkappe ist;
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6 eine perspektivische teilweise Explosionsansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders für ein Profilsystem zur Veranschaulichung der Reihenfolge der Montage der Elemente und mit einer Fixierschraube sowie einer Abdeckkappe ist;
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7a, 7b perspektivische Ansichten von Zapfen für eine horizontale oder vertikale Steckverbindung eines Ausführungsbeispiels des Knotenverbinders sind, welche zusätzlich zur Fixierung vorgesehen werden können;
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8 eine perspektivische Ansicht eines Steckmoduls eines weiteren Ausführungsbeispiels mit Durchgangslöchern für Kabel oder ähnlichem ist; und
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9 eine perspektivische Ansicht einer Abdeckkappe gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung mit zusätzlicher Verriegelungsfunktion ist.
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Der in der 1 gezeigte Knotenverbinder 10 dient zur Anbindung von Profilrohren 8, 9 in einem Knotenpunkt eines Tragwerks oder Profilsystems, wie sie beispielsweise für Regalsysteme oder Innenraumteiler eingesetzt werden. Der Knotenverbinder 10 umfasst bei diesem Beispiel einen blockartigen, quaderförmigen Grundkörper 1, welcher aus einem Vollmaterial realisiert ist, zum Beispiel aus Aluminium. Der Grundkörper 1 ist mit mehreren Bohrungen 5 für Zapfen 4 von Steckmodulen 2, 3 gebildet, wobei hier jeweils zwei Bohrungen 8 in entsprechendem Durchmesser der Zapfen 4 an jeder der sechs Seiten vorhanden sind. Zur Anbringung von Profilrohren 8, 9 oder anderen Elementen sind horizontale Steckmodule 3 und vertikale Steckmodule 2 vorgesehen, welche jeweils der Befestigung von horizontalen Profilen 8 und vertikalen Profilen 9 dienen. Diese Steckmodule 2, 3 weisen bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils zwei nebeneinander liegende Zapfen 4 mit einem runden Querschnitt auf, so dass sie in die entsprechend bemessenen Bohrungen 5 am Grundkörper 1 eingesteckt werden können.
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Die Bohrungen 5 des Grundkörpers 1 sind kreuzförmig zueinander und jeweils um 90° versetzt an benachbarten Seiten vorgesehen, so dass die Zapfen 4 der Steckmodule 2, 3 jeweils ineinander eingesteckt werden können. Hierzu sind die Zapfen 4 der horizontalen Steckmodule 3 mit einer kreisförmigen Einkerbung 6 an ihren Innenseiten gebildet, durch welche ein Zapfen 4 der vertikalen Steckmodule 2 im Innern des Grundkörpers 1 des Knotenverbinders 10 hindurchgehen kann. D. h. die kreuzförmig verlaufenden Bohrungen 5 sind nicht gänzlich getrennt voneinander sondern überlappen sich zum Teil in den Kreuzungsbereichen im Grundkörper 1. Wenn so das horizontale Steckmodul 3 mit den Zapfen 4 in die entsprechenden Bohrungen 5 eingesteckt ist und anschließend das von oben her kommende vertikale Steckmodul 2 dazu gesteckt worden ist, bilden deren Zapfen 4 eine Formpassung an der teilkreisförmigen Einkerbung 6, so dass eine sicher Fixierung der Profilrohre 8, 9 gewährleistet ist.
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Die an den Profilrohren 8, 9 angebrachten Steckmodule 2, 3 weisen je einen Befestigungsflansch 12 in dem gleichen Querschnitt wie die Rohre 8, 9 auf, in diesem Fall ein quadratischer Querschnitt. Die Steckmodule 2, 3 sind ferner mit einem Steckabschnitt 14 versehen, der in das Innere der bei diesem Beispiel als Hohlprofil gebildeten Rohre 8, 9 eingesteckt ist und wo sie mittels Schrauben 17 in den offenen Enden der Rohre 8, 9 über entsprechende Schraubkanäle befestigt sind. Die Steckmodule 2, 3 können auch andere Anbindungen an den Rohren 8, 9 sowie andere Querschnitte aufweisen. Die Rohre 8, 9 müssen auch nicht als Hohlprofile realisiert sein. Auch können die Zapfen 4 statt eine runde eine eckige Form haben. Ferner kann eine andere Anzahl als zwei Zapfen 4 an jedem Steckmodul 2, 3 vorgesehen werden. Die Zapfen 4 der Steckmodule 2, 3 und Ausnehmungen oder Bohrungen 5 des Grundkörpers 1 müssen lediglich so gebildet sein, dass sich beim Zusammenstecken der Elemente des Knotenverbinders 10 automatisch eine Fixierung der Komponenten über eine Formpassung einstellt, ohne dass extra Befestigungsmittel eingesetzt werden müssen.
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Die vertikalen Steckmodule 2 sind an den Innenseiten der Zapfen 4 mit einer geraden Fase 13 versehen, damit sie ein Hindurchgehen der Zapfen des horizontalen Steckmoduls 3 jeweils ermöglichen. Ferner weisen sie eine quer zur Längsrichtung verlaufende Einkerbung 7 auf, die an einer Position vorgesehen ist, damit eine Fixierschraube in einem Schraubloch 11 des Grundkörpers 1 dort eingreifen kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind sowohl der Grundkörper 1 als auch die Steckmodule 2, 3 aus einem metallischen Material wie Aluminium aus dem Vollen realisiert. Sie können jedoch auch aus Kunststoff mit entsprechenden Gießmethoden wie Spritzgießen hergestellt sein. An den Bohrungen 5 des Grundkörpers 1 lassen sich auch andere Anschlusskomponenten wie Abdeckkappen oder dergleichen anbringen. Die Bohrungen 5 können im Falle von Hohlprofilen 8, 9 auch zur Durchführungen von elektrischen Kabeln oder ähnlichem zusätzlich zu dem Fixieren der Steckmodule 2, 3 verwendet werden.
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Die 2, 2a, 2b, 2c, und 2d zeigen mehrere Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen blockförmigen Grundkörpers 1 für einen Knotenverbinder 10 mit zylindrischen Bohrungen 5 für Zapfen 4 der Steckmodule 2, 3. 2 ist eine Perspektivansicht, 2a und 2b sind Seitenansichten, 2c ist eine Draufsicht von oben und 2d ist eine Schnittansicht gemäße A-A der 2a. Der Grundkörper 1 hat eine Quaderform und auf jeder Seite jeweils zwei Bohrungen 5, wobei sie von Seite zu Seite um je 90° versetzt sind, um ein Hindurchgehen der Zapfen der Steckmodule 2, 3 (vgl. 1 und 6) zu ermöglichen. Wie es der Schnitt der 2d zeigt, sind die Bohrungen 5 jeweils kreuzförmig zueinander verlaufend als Durchgangsbohrungen vorgesehen, wobei sie sich im Kreuzungsbereich leicht überschneiden. Zusammen mit den teilkreisförmigen Einkerbungen 6 der horizontalen Steckmodule 3 wird so eine Formpassung in den Bohrungen mit den Zapfen 4 der vertikalen Steckmodule 2 im Innern des Grundkörpers 1 ermöglicht, die eine Fixierung ohne zusätzliche Befestigungsmittel erlaubt. Neben den Bohrungen 5 sind hier noch Schraublöcher 11 mit kleinerem Durchmesser vorhanden, in welche Fixierschrauben eingeschraubt werden, welche die Zapfen 4 von vertikalen Steckmodulen 2 an Einkerbungen 7 im montierten Zustand in dem Grundkörper 1 fixieren (vgl. 1).
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Die 3, 3a, 3b und 3c zeigen eine perspektivische und verschiedene weitere Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines horizontalen Steckmoduls 3 mit zwei Zapfen 4 für einen erfindungsgemäßen Knotenverbinder 10. Das Steckmodule 3 ist mit zwei im Wesentlichen runden Zapfen 4 versehen, die von einer Platte bzw. einem Befestigungsflansch 12 hervorragen. Ferner ist ein hinterer Steckabschnitt 14 in Form eines Blocks mit einer Abmessung entsprechend der Innenabmessung von Profilrohren 8, 9 (nicht gezeigt) vorgesehen. Die Zapfen weisen an ihren gegenüberliegenden Innenseiten jeweils eine teilkreisförmige Einkerbung 6 bzw. Aussparung auf, die in der Form und Lage den Zapfen 4 der dort eingreifenden vertikalen Steckmodule 2 entspricht. Dies ist also ein Teil der zur Befestigung der Elemente dienenden Formpassung zwischen den Zapfen 4. Die Steckmodule 3 des Knotenverbinders 10 können ebenfalls aus einem Metall wie Aluminium aus dem Vollen hergestellt werden oder aber auch aus Kunststoff mittels Spritzgießen. Die Form der Zapfen, des Flansches 12 und des Einsteckabschnitts können anders (eckig, rund, mehreckig etc.) sein. Anstatt eines hinteren Einsteckabschnitts 14 kann auch nun ein Flansch 12 zur Befestigung vorgesehen werden. Oder die Zapfen 4 können auch in einem Stück mit einem Profilelement oder einer anzubringenden Stange realisiert werden.
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Die 4, 4a, 4b und 4c sind eine perspektivische und verschiedene weitere Ansichten eines vertikalen Steckmoduls 2 mit zwei Zapfen für ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders 10, welches zur Befestigung von vertikalen Profilrohren 9 dient. Die Form und Anordnung der Zapfen 4, des Flansches 12 und des Einsteckabschnitts 14 entspricht im Wesentlichen dem zuvor beschriebenen horizontalen Steckmodul 3, so dass auf obige Beschreibung verwiesen werden kann. Die Zapfen 4 sind jedoch hier mit jeweils eine geraden Fase 13 oder Kante an deren Innenseiten versehen, damit zwischen den Zapfen 4 die entsprechend kreuzförmig dazu angeordneten Zapfen 4 der horizontalen Steckmodule 3 hindurchgehen können (vgl. 1). An der Ober- und Unterseite der Zapfen 4 sind wie in 4b und 4c zu erkennen jeweils geradlinige Einkerbungen 7 quer zu deren Längsachse eingearbeitet. Diese Einkerbungen 7 dienen dem Halt einer Fixierschraube 16, welche in ein mit einem Gewinde versehenen Schraubloch 11 am Grundkörper 1 eingeschraubt wird (vgl. 6).
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5 ist eine teilweise perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders 10 für ein Profilsystem mit horizontalen 8 und vertikalen 9 Hohlprofilen im montierten Zustand mit Abdeckkappen 15 an den offenen Seiten. Die Profile 8, 9 sind mit horizontalen und vertikalen Steckmodulen 2, 3 an ihren freien Enden versehen worden und mit einem Grundkörper 1 so zusammengesteckt worden, dass die Zapfen 4 im Innern eine von außen nicht sichtbare Formpassung zur Befestigung des Knotenverbinders 10 bilden. Nach Aufstecken der Abdeckkappen 15 ist der Knotenpunkt quasi bündig mit den angrenzenden Profilen 8, 9 und weist keine hervorragenden Elemente auf. Eine werkzeuglose Montage und Demontage ist möglich. Die Einzelkomponenten des Knotenverbinders 10 sind mit geringen Kosten herstellbar und sind gegenüber eine Abnutzung oder Beschädigung von außen unanfällig und damit langfristig einsetzbar. Die Abdeckkappen 15 können in Kunststoff aber alternativ auch in Aluminium oder Stahl ausgeführt werden. In letzerem Fall eignen sie sich besonders auch zur zusätzlichen Fixierung der Steckmodule und Profilrohre und weisen hierfür zum Beispiel ebenfalls zum Einstecken dienende Zapfen 4 auf. Die Oberflächen der Komponenten können mit verschiedenen Designoberflächen mittels Lackierung, Eloxierung oder Beschichtung ausgebildet werden, je nach Bedarf und Gestalt von angrenzenden Komponenten wie Platten. Eine sehr gute und mechanisch hochstabile Fixierung ist im Knotenpunkt durch die Formpassung in dem quaderförmigen Grundkörper 1 des Knotenverbinders 10 auch von größeren Tragwerken oder Konstruktionen auf solch einem Profilsystem gewährleistet.
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Die 6 ist eine perspektivische teilweise Explosionsansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Knotenverbinders 10 für ein Profilsystem zur Veranschaulichung der Reihenfolge der Montage der Elemente und mit einer Fixierschraube 16 sowie einer Abdeckkappe 15 an der Seite des Knotenverbinders 10, wo kein Profil angebracht wird (vorne in Fing 6). Mit den Zahlen im Kreis in der 6 wird die Reihenfolge der Montage der Komponenten veranschaulicht: Zunächst wird das hintere horizontale Profit 8 mit seinem Steckmodul 3 in den Grundkörper 1 mittels seiner Zapfen 4 eingesteckt. Dann des rechte und linke horizontale Steckmodul 3 mit jeweiligen Profiten 8 als Querträger. Anschließend das untere vertikale Steckmodul 2 und oder vertikale Steckmodul 2, wobei dadurch die Formpassung zwischen den Zapfen und damit die Fixierung erreicht wird. Und nach dem Einschrauben der Fixierschraube 16 in das Schraubloch 11 wird zuletzt die Abdeckung 15 in die Bohrungen 5 aufgesteckt. Bei dieser Darstellung sind auch die Schrauben 17 für die Befestigung der Steckmodule 2, 3 in den Profilen 8, 9 zu erkennen, wobei andere Arten einer Anbringung der Steckmodule 2, 3 auch denkbar sind.
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In Ergänzung zu den Steckmodulen 2, 3 können zur Fixierung von Profilrohren 8, 9 oder weiteren Komponenten eines Profilsystems auch einzelne Zapfen 4 mit Einkerbungen 6, 7 wie zuvor bei den Steckmodulen beschrieben vorgesehen werden, wie es in den 7a und 7b gezeigt ist. Diese einzelnen Zapfen 4 können als horizontalen Zapfen 4 (7a) oder vertikale Zapfen 4 (7b) als einzelne Sicherungselemente eingesetzt werden, wenn beispielsweise kein Profilrohr an einer Seite wie der Tischoberseite anzubringen ist. Sie weisen die gleichen Funktionen zur Fixierung mittels Formpassung im Zusammenwirken mit quer eingesteckten Zapfen oder Fixierschrauben auf, wie zuvor beschrieben. Um eine Demontage solcher einzelnen Zapfen 4 zu ermöglichen, sind Sackbohrungen 18 mit Innengewinde vorgesehen Durch Eindrehen einer Schraube oder eines Werkzeuges lassen die Zapfen sich so wieder aus den Bohrungen 5 des Grundkörpers 1 herausbringen.
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Die 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Steckmoduls 2, bei welchem Durchgangsöffnungen oder -bohrungen 20 durch die Zapfen 4, den Flansch 12 und den Einsteckabschnitt 14 vorgesehen sind, durch welche elektrische Kabel 19 oder andere Funktionselemente ganz hindurchgeführt werden können. Auch kann wie in 8 angedeutet eine direkte Anbringung von Steckern von beispielsweise Niedervolt-Strom-Systemen an den freien Ende der Zapfen 4 genutzt werden. Das Profilsystem eignet sich daher gut für eine vollständige Integration auch solcher Stromkabel oder Signalkabel.
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In der 9 ist ein Abdeckkappe 12 oder ein Steckmodul 2 gezeigt, welche als ein endseitiges Sicherungsmodul eigesetzt werden kann. Im Unterschied zu den Steckmodulen 2, 3 der 3 und 4 ist hier kein Einsteckabschnitt mehr vorgesehen. Dieses Modul 2 kann auch als eine Abdeckkappe 15 mit Sicherungsfunktion anhand der Einkerbungen 7 und durch die Abflachungen 13 der Zapfen 4 in den Enden eines Profilsystems eingesetzt werden, wenn dort keine Profilrohre 8, 9 mehr erforderlich sind.