DE102009039545A1 - Warenträger für eine Verkaufswand - Google Patents
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Abstract
Gezeigt ist ein abkragender Warenträger (1; 2; 3) für eine Verkaufswand (4) mit hinterschnittenen Vertiefungen (5; 6) und mit mindestens einer Zunge (7, 8; 9, 10; 11), wobei die mindestens eine Zunge (7; 9; 11) orthogonal zu der Verkaufswand (4) steht. Diese eine Zunge (7; 9; 11) greift mit ihrem freien Ende (12; 13; 14) in eine Vertiefung (5, 6) der Verkaufswand (4) und hat in der Nähe ihres freien Endes (12; 13; 14) einen radial abstehenden, nach außen weisenden Fortsatz (15; 16; 17) für einen Hinterschnitt (18, 19; 20, 21) in den Vertiefungen (5; 6) der Verkaufswand (4). Der abkragende Warenträger ist versehen mit einem Schließstück (22; 23; 24), das sich im montierten Zustand an der mindestens einen Zunge (7; 9; 11) abstützt, das den Warenträger (1; 2; 3) mit der Verkaufswand (4) unverlierbar verbindet und das am Warenträger (1; 2; 3) beweglich (25) geführt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen abkragenden Warenträger für eine Verkaufwand.
- Aus der
DE3310646 (A1) ist ein Bauelementensatz zur Präsentation von Waren an einer Verkaufswand mit lochartigen Vertiefungen bekannt, der ein zu spreizendes rohrartiges Adapterelement in das Loch einsetzt, daraufhin das Adapterelement mit dem darin eingefügten Warenträger spreizt und so dass sich eine reibschlüssige Verbindung zwischen dem Warenträger und der Verkaufwand ergibt. Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass entweder der Warenträger nur mit großer Kraft montiert werden kann oder dass sich der Warenträger zwar leicht montieren läßt, aber im Gegenzug bei dem Herunternehmen von Waren von dem montierten Warenträger derselbe aus dem Adapterelement leicht herausrutscht. - Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Befestigung des Warenträgers an der Verkaufswand zu verbessern.
- Die Lösung dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 wiedergegeben. Durch die bewegliche Führung des Schließstücks am Warenträger lässt sich die Verbindung des Warenträgers durch Ziehen von der Verkaufswand weg nicht lösen. Die Erfindung stellt einen allseitigen Formschluß des Warenträgers mit der Verkaufswand her.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass er zwei Zungen aufweist, die sich im Wesentlichen parallel erstrecken. Das erlaubt eine bessere Verriegelung des Warenträgers an der Verkaufswand bei geringem Spiel. Beide Zungen greifen mit ihren freien Enden in ein und dieselbe Vertiefung an der Verkaufswand.
- Zur weiteren Verbesserung der Befestigung des Warenträgers an der Verkaufswand wird vorgeschlagen, dass das Schließstück zwischen zwei Zungen greift und diese beim Eingriff spreizt. Dadurch wird das Einfügen der ungespreizten Zungen in die hinterschnittenen Vertiefungen der Verkaufswand erleichtert. Zu diesem Zweck ist der Warenträger vorzugsweise aus Kunststoff ausgebildet, wodurch die Zungen zu Federelementen werden, ohne dass es dazu besonderer konstruktiver Maßnahmen mit Gelenken und Federn bedürfte.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, dass das Schließstück eine Handhabe aufweist, mit der es zwischen einer Befestigungsstellung und einer Lösestellung hin- und herbewegbar ist. Das erlaubt eine werkzeuglose Befestigung des Warenträgers an der Verkauf wand.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Schließstück zwischen den zwei Zungen längsverschieblich ist. Diese Ausgestaltung läßt sich vorteihaft verbinden mit der abkragenden Form des Warenträgers. Mit der einen Hand wird der Warenträger in eine Vertiefung eingesetzt und mit der anderen Hand wird danach das Schießstück verschoben und der Warenträger sitzt fest. Vorzugsweise wird das Schließstück innerhalb der abkragenden Länge des Warenträgers angeordnet und verschoben. An dem Schließstück ist eine Spreizelement vorgesehen, das im befestigten Zustand des Warenträgers in der Nähe der Verkaufswand angeordnet ist. Bei dem Verriegelungsvorgang beim Verschieben des Schließstücks werden die Zungen zusätzlich leicht auf Biegung vorgespannt und erlauben so eine spielfreie, formschlüssige Verbindung zwischen dem Warenträger und der Verkaufswand.
- Nach einem ergänzenden Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das Schließstück als Hebel ausgebildet ist, der an einer Zunge des Warenträgers angelenkt ist und dessen einer Hebelarm zwischen den Zungen schwenkbar ist und in seiner Spreizlage gegen eine andere Zunge drückt. Dadurch läßt sich die vorerwähnte Verriegelung der Zungen des Verkaufsträgers in der Verkaufswand mit wenig Kraftaufwand erzielen. Dabei ist vorgesehen, dass die Handhabe an einem zweiten Hebelarm ausgebildet ist, der im Schließzustand des Warenträgers zumindest im Wesentlichen in dessen Umrissvolumen eintaucht. Es kann vorgesehen sein, dass der Hebelarm mit der Handhabe bei der Befestigung ganz in das Umrissvolumen eingerückt wird, um so eine unbefugte Entfernung des Warenträgers zumindest zu erschweren.
- Um Nach einem ergänzenden Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Warenträger zwei Handhaben auf zwei seiner einander gegenüberliegenden Längssseiten aufweist. Dieses Komfortmerkmal erleichtert die Befestigung des Warenträgers, da ein Verkanten des Schließstücks bei der Festsetzbewegung ausgeschlossen werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Zungen in der Gebrauchslage mit Abstand übereinander angeordnet sind. Das erleichtert konstruktiv die Einfügung des Schließstücks mit dessen Handhabe(n) in den Warenträger im Übrigen und macht dessen Funktion offensichtlicher und leichter verständlich.
- In Ein guter Formschluss zwischen dem Warenträger und der Verkkaufswand wird dadurch erzielt, dass das freie Ende der oberen Zunge an seiner Oberseite eine U-förmige Ausnehmung aufweist, die aus einem endseitigen Haken und einem davorliegenden anschlagartigen Vorsprung besteht, die an die Wangen der hinterschnittenen Vertiefungen angepasst sind.
- Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwei einander gegenüberliegende Zungen bezüglich der U-förmigen Ausnehmungen an den freien Zungenenden spiegelbildllich ausgebildet sind. Diese Weiterbildung perfektioniert den Formschluss zwischen dem Warenträger und der Verkaufswand in vorteihafter Weise.
- Die Erfindung wird im Einzelnen anhand der Zeichnung erläutert, dabei zeigen:
-
1 : einen abkragenden Warenträger in seiner aus Kunststoff gespritzten Form; -
2 : einen abkragenden Warenträger in seiner montierten Form; -
3 : eine erste Alternativ-Ausführung eines abkragenden Warenträgers; -
4 : eine zweite Alternativausführung eines abkragenden Warenträgers; -
1 zeigt einen Warenträger1 , wie er aus der Spritzgießmaschine kommt, unmontiert. Der Warenträger1 weist an seinem abkragenden Ende einen Haken41 auf, an den z. B. ein Fahrrad-Gepäckträger angehängt wird. Der Warenträger1 besteht aus zwei Zungen7 ,8 , die in der Nähe des Hakens1 verschmelzen und die an ihrem freien Ende12 Krallen aufweisen, die, wie am Beispiel des freien Endes12 gezeigt, von einem nach oben, außen weisenden Haken34 gebildet werden, der eine U-förmige Ausnehmung endseitig an der Zunge7 abschließt. Den anderen U-Schenkel bildet ein nach oben, außen weisender Vorsprung35 , der die eigentliche Zunge7 überragt. - Aus fertigungstechnischen Gründen ist ein als Schieber ausgebildetes Schließstück
22 an das freie Ende der Zunge7 angespritzt. Bei der Montage wird der Schieber22 abgebrochen und zwischen die beiden Zungen7 ,8 eingefügt, wie aus2 ersichtlich. Zum Bewegen des als Schieber22 ausgebildeten Schließstücks sind an dem Schließstück zwei Handhaben26 ,29 ausgebildet, die im montierten Zustand (s.2 ) an einander gegenüberliegenden Längsseiten des Warenträgers angeordnet und für die menschliche Hand zugänglich angeordnet sind. - Die zweite Zunge
8 ist, was ihren freien Endabschnitt42 anbetrifft, ähnlich ausgebildet, wie die Zunge7 , jedoch spiegelbildlich. Die U-förmige Ausnehmung33 ist nach oben offen, während das „U”40 nach unten offen ist. Die Zungen7 ,8 sind gleich lang und die beiden U-förmigen Ausnehmungen33 ,40 sind auf der gleichen Länge der Zungen7 ,8 an deren Endabschnitten12 ,42 ausgebildet. Beide Zungen7 ,8 greifen in die gleiche Vertiefung5 an der Verkaufswand ein. - Die Zunge
8 weist auf ihrer Oberseite, das ist die der Zunge7 zugewandte Seite, eine kleine Rampe38 auf, auf der und über die der Schieber22 bei der Montage gleitet, um die beiden Zungen7 ,8 an ihren freien Enden12 ,42 zu spreizen. Die Spreizung resultiert aus der Schließbewegung des Schiebers22 entlang den Zungen7 ,8 . - In
2 ist der fertig montierte Warenträger1 gezeigt, der an einem C-förmigen Hohlprofil38 befestigt ist. Dieses C-Profil kann entweder als Vertiefung in eine Verkaufswand4 (s.3 und4 ) eingelassen sein oder auf eine Verkaufswand aufgeschraubt sein. - Alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale bilden für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 3310646 A1 [0002]
Claims (10)
- a) Abkragender Warenträger (
1 ;2 ;3 ) b) für eine Verkaufswand (4 ) mit hinterschnittenen Vertiefungen (5 ;6 ) c) mit mindestens einer Zunge (7 ,8 ;9 ,10 ;11 ) d) die mindestens eine Zunge (7 ;9 ;11 ) steht orthogonal zu der Verkaufswand (4 ) e) die mindestens eine Zunge (7 ;9 ;11 ) greift mit ihrem freien Ende (12 ;13 ;14 ) in eine Vertiefung (5 ,6 ) der Verkaufswand (4 ) f) die mindestens eine Zunge (7 ;9 ;11 ) hat in der Nähe ihres freien Endes (12 ;13 ;14 ) einen radial abstehenden, nach außen weisenden Fortsatz (15 ;16 ;17 ) für einen Hinterschnitt (18 ,19 ;20 ,21 ) in den Vertiefungen (5 ;6 ) der Verkaufswand (4 ) g) mit einem Schließstück (22 ;23 ;24 ), h) das sich im montierten Zustand an der mindestens einen Zunge (7 ;9 ;11 ) abstützt, i) das den Warenträger (1 ;2 ;3 ) mit der Verkaufswand (4 ) unverlierbar verbindet und j) das am Warenträger (1 ;2 ;3 ) beweglich (25 ) geführt ist. - Abkragender Warenträger (
1 ;2 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei Zungen (7 ,8 ;9 ,10 ) aufweist, die sich im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken. - Abkragender Warenträger (
1 ;2 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließstück (22 ;23 ) zwischen zwei Zungen (7 ,8 ;9 ,10 ) greift und diese beim Eingriff spreizt. - Abkragender Warenträger (
1 ;2 ;3 ) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließstück (22 ,23 ,24 ) eine Handhabe (26 ,29 ;27 ;28 ) aufweist, mit der es zwischen einer Befestigungsstellung und einer Lösestellung hin- und herbewegbar ist. - Abkragender Warenträger (
1 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließstück (22 ) zwischen den zwei Zungen (7 ,8 ) längsverschieblich ist. - Abkragender Warenträger (
2 ) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließstück (23 ) als Hebel ausgebildet ist, der an einer Zunge (9 ) angelenkt ist und dessen einer Hebelarm (31 ) zwischen den Zungen (9 ,10 ) schwenkbar ist und in seiner Spreizlage gegen eine andere Zunge (10 ) drückt. - Abkragender Warenträger (
1 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei Handhaben (26 ,29 ) auf zwei seiner einander gegenüberliegenden Längssseiten aufweist. - Abkragender Warenträger (
1 ;2 ) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (7 ,8 ;9 ,10 ) in der Gebrauchslage mit Abstand übereinander angeordnet sind. - Abkragender Warenträger (
1 ) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende der oberen Zunge (7 ) an seiner Oberseite eine U-förmige Ausnehmung (33 ) aufweist, die aus einem endseitigen Haken (34 ) und einem davorliegenden anschlagartigen Vorsprung (35 ) besteht, die an die Wangen (36 ,37 ) der hinterschnittenen Vertiefungen (5 ;6 ) angepasst sind. - Abkragender Warenträger (
1 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei einander gegenüberliegende Zungen (7 ,8 ) bezüglich der U-förmigen Ausnehmungen (33 ;40 ) an den freien Zungenenden (7 ,8 ) spiegelbildilich angeordnet sind.
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| DE3310646A1 (de) | 1983-03-24 | 1984-09-27 | J.D.Geck GmbH, 5990 Altena | Bauelementensatz zur praesentation von waren |
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2009
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