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DE102009036326B3 - Staufach - Google Patents

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DE102009036326B3
DE102009036326B3 DE200910036326 DE102009036326A DE102009036326B3 DE 102009036326 B3 DE102009036326 B3 DE 102009036326B3 DE 200910036326 DE200910036326 DE 200910036326 DE 102009036326 A DE102009036326 A DE 102009036326A DE 102009036326 B3 DE102009036326 B3 DE 102009036326B3
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Mike Kogler
Volker Doll
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Faurecia Innenraum Systeme GmbH
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Abstract

Die Erfindung zeigt ein Staufach (1; 1'), insbesondere für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen zwischen einer vollständig geschlossenen (B) und einer maximal geöffneten (A) Position bewegbaren Deckel (2), einen Boden (3) und eine Arretiervorrichtung (4; 4'; 4''), welche den Deckel in einer geöffneten Position hält oder arretiert. Erfindungsgemäß steht ein Beschleunigungselement (5; 5'; 5'') mit dem Deckel in Wirkverbindung, wobei das Beschleunigungselement in einer Ruhestellung (R) durch eine Auslösevorrichtung (6; 6'; 6'') unter Speicherung von Energie gehalten ist und in einer Auslösestellung (AS) der Auslösevorrichtung freigegeben wird, so dass die gespeicherte Energie des Beschleunigungselements in kinetische Energie des Deckels umgesetzt und dieser in die geschlossene Stellung gebracht wird.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Staufach nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Staufächer sind im Bereich von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, hinlänglich bekannt. Für gewöhnlich weisen die Staufächer einem zwischen einem Boden und einem verschließbaren Deckel ausgebildeten Hohlraum auf, wobei der Deckel mit einem Mechanismus zum Öffnen und Schließen des Staufachs versehen ist. Weiterhin sind Arretiermechanismen bzw. Arretiervorrichtungen bekannt, welche die Staufächer in der geschlossenen oder geöffneten Stellung halten oder arretieren.
  • Ein derartiges Staufach ist aus der DE 100 48 587 A1 bekannt. Das dort offenbarte Staufach weist einen in Kulissen geführten Deckel auf, welcher mittels einer Arretiervorrichtung von der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung gebracht wird. Um das Schließfach zu schließen, muss dieses mittels mechanischen Drucks auf den Deckel wieder geschlossen werden, wobei die Arretiervorrichtung eine Feder aufweist, welche in der geschlossenen Stellung gespannt ist. Nur so ist es möglich, das Staufach nach dem Betätigen eines Push-Push-Mechanismus zum Öffnen selbsttätig in die geöffnete Stellung zu überführen. Dabei bewegt sich der Deckel nicht schlagartig, sondern langsam und gedämpft von der geschlossenen in die geöffnete Stellung. Weitere derartige Staufächer sind aus der DE 200 05 552 bzw. der DE 102 51 813 A1 bekannt.
  • Eine Gefahr geht von den Staufächern aus, wenn diese beispielsweise im Falle eines Heck- oder Frontaufpralls bzw. einer plötzlichen starken Bremsung zufallen bzw. sich unkontrolliert schließen. Hierdurch können Verletzungen der Passagiere auftreten. Eine Maßnahme, um dies zu verhindern, ist beispielsweise aus der DE 100 09 291 A1 bekannt. So verfügt jenes Staufach über einen Mechanismus, welcher den geöffneten Deckel auch im Falle eines Aufpralls bzw. einer starken Abbremsung in der geöffneten Stellung hält.
  • Staufächer werden oftmals auch als Halterung von Multimediageräten, insbesondere Navigationsgeräten eingesetzt. Dabei können die Multimediageräte vorzugsweise steckbar mit einer Halterung verbunden werden. Im Falle eines Heckaufpralls kann sich das Navigationsgerät bzw. das Multimediagerät aus der Halterung lösen und so eine Gefahr für die im Fahrzeug sitzenden Insassen werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Staufach zu schaffen, welches dafür geeignet ist, ein Multimediagerät oder andere sich in einem Staufach befindliche Gegenstände daran zu hindern, im Falle eines Aufpralls eine Gefahr für die Insassen darzustellen.
  • Die Aufgabe wird mit einem Staufach nach den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Staufach verfügt über ein mit dem Deckel in Wirkverbindung stehendes Beschleunigungselement, welches in einer Ruhestellung einer Auslösevorrichtung unter Speicherung von Energie gehalten ist und in einer Auslösestellung der Auslösevorrichtung freigegeben wird, so dass die gespeicherte Energie des Beschleunigungselements in kinetische Energie des Deckels umgesetzt und dieser von der geöffneten Position in die geschlossene Position gebracht wird.
  • Im Normalzustand wird der Deckel des Staufachs geöffnet mittels einer Arretiervorrichtung oder einer Führungsvorrichtung gehalten. Wirken nun auf das Fahrzeug Beschleunigungskräfte bzw. eine Beschleunigung, welche über eine vorab definierte Grenze hinausgehen, wird die Auslösevorrichtung von einer Ruhestellung in eine Auslösestellung überführt. Hierdurch wird ein Beschleunigungselement aktiviert bzw. freigegeben, welches den Deckel von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung beschleunigt, so dass das Staufach geschlossen ist, bevor sich im Staufach befindliche Gegenstände aus diesem herausbewegen können. Das Beschleunigungselement ist dabei derart angeordnet, dass es die in ihm gespeicherte Energie direkt oder über ein weiteres mit dem Deckel verbundenes Element an den Deckel abgeben kann und den Deckel so in die geschlossene Stellung bewegt.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Beschleunigungselement mit der Arretiervorrichtung verbunden ist bzw. in Wirkverbindung steht. Hierdurch regt die mit dem Deckel verbundene Arretiervorrichtung diesen zu einer Schließbewegung an.
  • Das Beschleunigungselement kann unter anderem durch ein Federelement, eine Gasladung, ein magnetisches Element oder ein elektromagnetisches Element gegeben sein.
  • Bei einem Federelement wird dieses in gespannter, d. h. komprimierter Form gehalten. Die dabei in dem Federelement gespeicherte Energie beträgt näherungsweise 12 kx2 , wobei k die Hook'sche Federkonstante und x die Auslenkung aus der unbelasteten Ruhestellung des Federelements ist.
  • Bei einer Gasladung ist die gespeicherte Energie in dem unter Druck gespeicherten Gas, welches in der Gasladung gehalten ist, gespeichert. Die Gasladung wird durch die Auslösevorrichtung analog zu einer Airbagvorrichtung gezündet, und beschleunigt nun jedoch nicht den Gassack, sondern den Deckel in die Schließstellung.
  • Bei einem magnetischen Element, welches beispielsweise aus zwei Permanentmagneten besteht, wird die Energie in den Magnetfeldern gespeichert. Dabei werden die beiden Permanentmagneten derart angeordnet, dass sie sich gegenseitig abstoßen. Die in dem derart resultierenden Magnetfeld gespeicherte Energie führt dazu, dass die beiden Magneten auseinander streben, sobald die Auslösevorrichtung betätigt worden ist.
  • Im Falle eines elektromagnetischen Elements können diese in der Ruhestellung der Auslösevorrichtung derart gepolt sein, dass sie einander anziehen. Wird die Auslösevorrichtung in die Auslösestellung überführt, wird eine Umpolung eines der beiden Magneten angeregt, so dass sich die beiden Elektromagneten nunmehr abstoßen und auseinanderstreben, wobei sich der Deckel in die Schließstellung bewegt.
  • Die Auslösevorrichtung kann in der Ruhestellung das Beschleunigungselement unmittelbar oder mittelbar mechanisch oder elektromagnetisch fixieren. So kann die Auslösevorrichtung einen Teil des Beschleunigungselements mechanisch halten. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn es sich bei dem Beschleunigungselement um ein mechanisches Bauelement handelt.
  • Jedoch muss die Auslösevorrichtung nicht zwangsläufig mit dem Beschleunigungselement in mechanischer Wirkverbindung stehen. So kann die Auslösevorrichtung auch elektromechanisch oder elektromagnetisch sein, d. h. in Form einer Steuerung oder einer elektrisch ansteuerbaren mechanischen Vorrichtung wie einem Schalter vorliegen.
  • Um zu verhindern, dass das Staufach bereits bei geringen Beschleunigungskräften geschlossen wird, ist es vorteilhaft, wenn die Auslösevorrichtung derart eingestellt ist, dass diese bei einer Beschleunigung von mehr als 3 g, vorzugsweise mehr als 5 g, wobei g die Erdbeschleunigung ist, von der Ruhestellung in die Auslösestellung überführt wird. Hierbei kann die Auslösevorrichtung mit einer weiteren Feder in Wirkverbindung stehen, welche bei der vorgenannten Beschleunigung komprimiert wird. Alternativ kann die Auslösevorrichtung, wie beispielsweise in der Druck schrift DE 10 2005 015 559 A1 gezeigt, ausgebildet werden.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist die Arretiervorrichtung mindestens ein erstes und ein zweites Teilelement auf, welche in der Ruhestellung der Auslösevorrichtung im Wesentlichen starr miteinander verbunden sind und in der Auslösestellung der Auslösevorrichtung gegeneinander bewegbar sind. Dabei kann die Auslösevorrichtung derart angeordnet sein, dass sie eine Bewegung des ersten und zweiten Teilelements in der Ruhestellung verhindert. In der Auslösestellung wird das erste Teilelement freigegeben und kann sich so im Verhältnis zum zweiten Teilelement gegen dieses bewegen. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Teilelement im zweiten Teilelement geführt ist. Es kann jedoch auch das zweite Teilelement im ersten Teilelement geführt sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann es sich bei dem Staufach um ein Staufach mit einem rotierend gelagerten bewegbaren Deckel handeln. Alternativ hierzu ist auch eine geradlinige, in einer Richtung erfolgende Bewegung denkbar.
  • Weitere Ausführungsformen bzw. Merkmale können den verschiedenen Ausführungsbeispielen entnommen werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele genauer erläutert. Es sei darauf hingewiesen, dass die in den verschiedenen Ausführungsbeispielen offenbarten Merkmale miteinander kombinierbar sind. Es zeigen:
  • 1a eine erste Ausführungsform eines Staufachs in maximal geöffneter Stellung;
  • 1b eine geschlossene Stellung der ersten Ausführungsform des Staufachs;
  • 1c eine geschlossene Stellung der ersten Ausführungsform des Staufachs bei ausgelöster Auslösevorrichtung;
  • 2a, b alternative Ausführungsformen der Beschleunigungselemente und Arretierungsvorrichtung;
  • 3 eine zweite Ausführungsform eines Staufachs.
  • Die 1 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Staufachs 1.
  • Dieses umfasst einen Deckel 2, welcher um die Drehachse 20 drehbar gelagert ist. Das Staufach umfasst ferner einen Boden 3, wobei sich der eigentliche Hohlraum zur Aufnahme von Gegenständen zwischen dem Deckel 2 und dem Boden 3 befindet. Das in den 1 dargestellte Staufach 1 befindet sich an der Oberseite einer Instrumententafel, kann jedoch beispielsweise auch in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs für die Heckpassagiere zugänglich angeordnet sein.
  • Ferner ist eine Arretiervorrichtung 4 vorhanden, welche ein erstes Teilelement 41 und ein zweites Teilelement 42 umfasst. Das erste Teilelement 41 ist dabei fest mit dem Deckel 2 verbunden. Die Arretiervorrichtung 4, genauer das zweite Teilelement 42, weist einen Kragen 43 auf, welcher eine Öffnung 30 im Boden 3 hintergreift, wobei der Deckel 2 in der 1a in seiner maximal geöffneten Position A dargestellt ist. Unterhalb des Kragens 43 ist als Teil des zweiten Teilelements 41 ausgebildet eine Vorrichtung 44 vorhanden, welche ein Gegenstück zu einem Push-Push-Mechanismus zum Halten des Deckels 2 in der geschlossenen Stellung ist.
  • In der in 1a gezeigten Schnittdarstellung ist der Querschnitt des zweiten Teilelements 42 dargestellt. Es ist deutlich erkennbar, dass ein am unteren Ende des ersten Teilelements 41 vorhandener Stempel 41' durch eine als Trägheitsfalle 60 ausgebildete Auslösevorrichtung 6 gehalten wird. In der gezeigten Darstellung ist die Auslösevorrichtung in einer Ruhestellung R gezeigt, welche sich dadurch auszeichnet, dass der Stempel 41' durch die mit einer Auslösefeder versehene Trägheitsfalle unmittelbar gehalten ist.
  • Zwischen dem oberen Ende 42' des zweiten Teilelements 42 und dem Stempel 41' befindet sich ein Beschleunigungselement 5, welches in dieser Ausführungsform als Federelement ausgebildet ist. Das Federelement 50, welche aus einem Metall oder einem Kunststoff besteht wird in der Ruhestellung der Trägheitsfalle im komprimierten, d. h. gegenüber der Ruhestellung des Federelements 60 stark verkürzten Zustand gehalten und hat dabei Energie gespeichert, welche nach dem Hook'schen Gesetz berechnet werden kann.
  • Aus der Darstellung der 1a ist klar ersichtlich, dass in der Ruhestellung R der Auslösevorrichtung 6 das erste und das zweite Teilelement im Wesentlichen starr miteinander verbunden sind. Je nach Ausführungsform kann die die Trägheitsfalle derart angeordnet sein, dass sie kein Spiel zwischen dem ersten und dem zweiten Teilelement zulässt. Zudem ist aus der Darstellung der 1 ersichtlich, dass das erste Teilelement im zweiten Teilelement führbar ist.
  • In der 1b ist das Staufach 1 in der geschlossenen Stellung B dargestellt. Da die Trägheitsfalle 60 weiterhin in der Ruhestellung R ist, bewirkt ein Drücken auf die Oberseite des Deckels 2 eine Bewegung des Deckels bzw. der Arretiervorrichtung 4 nach unten, wobei die Vorrichtung 44 in einer Vorrichtung 7 zum Halten der Arretiervorrichtung in der geschlossenen Position gehalten ist. Da das erste und das zweite Teilelement starr miteinander verbunden sind, wird die auf den Deckel aufgebrachte Kraft direkt auf das erste und das zweite Teilelement übertragen, wobei sich das zweite Teilelement deutlich durch die Öffnung 30 im Boden 3 nach untern bewegt.
  • In der 1c ist das Staufach 1 wiederum in der geschlossenen Stellung B gezeigt, wobei die Trägheitsfalle 60 nunmehr in der Auslösestellung dargestellt ist. Das Schließen des Staufachs 1 bzw. das Auslösen der Auslösevorrichtung wurde nun aufgrund einer durch einen Heckaufprall auftretenden Beschleunigungskraft α → von > 6 g bewirkt. Durch die große Beschleunigung α → wurde die Trägheitsfalle 60 aus der gestrichelt eingezeichneten Ruhestellung R in die Auslösestellung AS überführt. Hierdurch wurde der Stempel 41' des ersten Teilelements 41 nicht länger gehalten, so dass eine Entspannung des Federelements 50 zur teilweisen Umwandlung der gespeicherten Energie des Federelements in kinetische Energie des Deckels führte (eine vollständige Umwandlung ist energetisch nicht möglich) und das Federelement auf die Oberseite des Stempels 41' drückte und diesen von der geöffneten Stellung A, wie in der 1a gezeigt, in die ge schlossene Stellung B' überführte. Dabei bewegt sich das erste Teilelement 41 innerhalb des zweiten Teilelements 42 nach untern, wohingegen das zweite Teilelement zunächst in einer nahezu gleich bleibenden Stellung verharrt. Die gleich bleibende Stellung des zweiten Teilelements kann beispielsweise durch einen wie aus der DE 100 48 587 A1 bekannten Mechanismus bewirkt werden. In der 1c ist deutlich zu erkennen, dass sich das zweite Teilelement 42 der Arretiervorrichtung 4 nach Beendigung des Schließprozesses nur um wenig nach unten bewegt hat, wobei die geringe Bewegung nach unten letztlich nur aufgrund des zufallenden Deckels auftritt. Die eigentliche Energieübertragung auf den Deckel und das dementsprechende Schließen des Deckels bzw. die relative Bewegung zwischen dem ersten und dem zweiten Teilelement kommt nur aufgrund der sich entspannenden Feder 50 zustande.
  • Der Unterschied zwischen den geschlossenen Stellungen B und B' besteht darin, dass in der geschlossenen Stellung B die Auslösevorrichtung in der Ruhestellung R, d. h. das erste und zweite Teilelement im Wesentlichen starr miteinander verbunden sind, und die Auslösevorrichtung in der Position B' in der Auslösestellung AS vorliegt, d. h. das erste und zweite Teilelement gegeneinander bewegbar sind und durch das Beschleunigungselement 5 gegeneinander beschleunigt werden. Da sich das zweite Teilelement 42 aufgrund des Kragens 43 nicht nach oben bewegen kann, wird der Deckel 2 nach untern gezogen.
  • Allgemein vergehen zwischen dem Betätigen der Auslösevorrichtung 6 und der damit verbundenen Überführung von der Ruhestellung R in die Auslösestellung AS nur wenige μsec bzw. msec, vorzugsweise weniger als 100 msec, besonders vorzugsweise weniger als 50 msec. Der dadurch ausgelöste Schließprozess führt dazu, dass ein in der maximal geöffneten Position gehaltener Deckel aufgrund der vom Beschleunigungselement abgegebenen Energie innerhalb von weniger als 200 msec, vorzugsweise weniger als 100 msec in die geschlossene Stellung überführt wird. Möglicherweise kann der Deckel auch lediglich in eine leicht geöffnete Stellung überführt werden, wobei die leicht geöffnete Stellung derart gewählt wird, dass zwar ein menschlicher Finger von etwa 2 cm Dicke nicht eingeklemmt wird, gleichzeitig jedoch ein sich im Staufach befindlicher Gegenstand aus diesem nicht entweichen kann.
  • Obgleich die in den 1 eingezeichnete Auslösevorrichtung 6 eine Trägheitsfalle 60 ist, welche mit einem mechanischen Federelement ausgelöst wird, ist es auch denkbar, ein piezoelektrisches Bauelement als Auslösevorrichtung zu verwenden, welches beim Auftreten entsprechender zur Schließung des Deckels führender Beschleunigungen einen Stromkreis schließt, so dass die Auslösevorrichtung mithilfe eines Motors von der Ruhestellung R in die Auslösestellung AS überführt wird.
  • In den 2 sind alternative Ausführungsformen der Arretiervorrichtungen bzw. der Beschleunigungselemente gezeigt. So zeigt die 2a eine Arretiervorrichtung 4', welche aus einem ersten Teilelement 41 und einem zweiten Teilelement 45 besteht. Die hier gezeigte Auslösevorrichtung 6' ist wiederum eine Trägheitsfalle 60, welche jedoch teilweise von der Außenseite des zweiten Teilelements 45 zugänglich ist. Hierdurch kann eine einmal ausgelöste Trägheitsfalle von der Auslösestellung AS wieder in die Ruhe stellung R bewegt werden, ohne das zweite Teilelement 45 öffnen zu müssen.
  • Das in der 2a beispielhaft angeordnete Beschleunigungselement 5' besteht aus zwei Permanentmagneten 51a, b. Diese sind dabei derart angeordnet, dass sich ihre Nordpole gegenüberliegen, d. h. die beiden Permanentmagneten eine Tendenz zeigen, auseinanderzudriften. Dabei ist der obere Permanentmagnet 51a mechanisch fest mit dem zweiten Teilelement 45, der untere Magnet 51b mechanisch fest mit dem ersten Teilelement 41 verbunden. Wird nun die Trägheitsfalle 60 aufgrund einer wirkenden Beschleunigung ausgelöst, streben die Permanentmagneten 51a und 51b auseinander, und der mit dem ersten Teilelement 41 unmittelbar verbundene Deckel 2 wird geschlossen.
  • Eine weitere Ausführungsvariante findet sich in der 2b. Die Auslösevorrichtung 6'' ist hierbei eine elektronische Schaltung 61. Das Beschleunigungselement 5'' weist zwei Elektromagneten 52a und 52b auf, wobei der erste Elektromagnet 52a mit dem zweiten Teilelement 46 und der zweite Elektromagnet 52b mit dem ersten Teilelement 41 fest verbunden ist. In der Ruhestellung ist die elektronische Schaltung 61 derart geschaltet, dass sich die beiden Elektromagneten 52a bzw. 52b gegenseitig anziehen. Wird nun eine entsprechende zur Schließung des Deckels führende Beschleunigung gemessen, wird die Schaltung derart angesteuert, dass einer der beiden Elektromagneten umgepolt wird, so dass diese auseinanderstreben. Bei der vorliegenden Kombination von Auslösevorrichtung und Beschleunigungselement wird das Beschleunigungselement in der Ruhestellung elektromagnetisch fixiert. Ein mechanisches Halten des Stempels 41' wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ist nicht nötig.
  • Eine zweite Ausführungsform des Staufachs ist in der 3 gezeigt. Das Staufach 1' stimmt in vielen Elementen mit dem Staufach 1 aus den 1 überein.
  • Zusätzlich weist das Staufach 1' eine Halterung 8 auf, welche in einer Kulisse 80 des Bodens 3 geführt wird. An der Halterung befindet sich ein Steckelement 81, an welchem ein Multimediagerät, vorliegend ein Navigationsgerät 9, befestigt werden kann. Treten nun entsprechende Beschleunigungen auf, wird die Trägheitsfalle 60 ausgelöst, und das erste Teilelement 41 bewegt sich nach unten, wobei das erste Teilelement 41 innerhalb des zweiten Teilelements 45 geführt ist.
  • Weiterhin zeigt die 3 einen Push-Push-Mechanismus 10', welcher als Standard-Herzkurven-Push-Push-Mechanismus ausgebildet ist.
  • Das in dieser Erfindung offenbarte Staufach kann aus verschiedensten Materialien gefertigt werden. Die Materialien umfassen dabei Metalle und Kunststoffe, insbesondere faserverstärkte Kunststoffe oder abriebfeste Kunststoffe wie POM.
  • Obgleich in den Ausführungsbeispielen lediglich ein Arretierungsmechanismus mit zwei Teilelementen beschrieben wurde ist es auch möglich einen Arretiermechanismus mit nur einem Element zu verwenden. In jenem Falle kann das Beschleunigungselement und die Auslösevorrichtung im Bereich der Verbindung 21 zwischen der Drehachse und dem Deckel angeordnet sein, wobei das ausgelöste Beschleunigungselement sich auf der Unterseite des Trägers 11 abstützt und auf die Verbindung 21 wirkt. Allerdings müssen die Beschleunigungselemente aufgrund des kürzeren Hebels größere Energien speichern um den Deckel vollständig und schnell genug zu schließen.

Claims (12)

  1. Staufach (1; 1'), insbesondere für einen Fahrzeuginnenraum, umfassend einen zwischen einer vollständig geschlossenen (B) und einer maximal geöffneten (A) Position bewegbaren Deckel (2), einen Boden (3) und einer Arretiervorrichtung (4), welche den Deckel in einer geöffneten Position hält oder arretiert, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit dem Deckel in Wirkverbindung stehendes Beschleunigungselement (5; 5'; 5'') vorhanden ist, welches in einer Ruhestellung (R) einer Auslösevorrichtung (6; 6'; 6'') unter Speicherung von Energie gehalten ist und in einer Auslösestellung (AS) des Auslösemechanismus (6) freigegeben wird, so dass die gespeicherte Energie des Beschleunigungselements in kinetische Energie des Deckels umgesetzt und dieser in die geschlossene Stellung gebracht wird.
  2. Stauchfach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschleunigungselement mit der Arretiervorrichtung verbunden ist.
  3. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegbare Deckel (3) um eine Drehachse (20) rotierend gelagert ist.
  4. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretier vorrichtung (4) durch eine Öffnung (30) im Boden hindurchtritt.
  5. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschleunigungselement (5; 5'; 5'') ein Federelement (50), eine Gasladung, ein magnetisches Element (51) oder ein elektromagnetisches Element (52) ist.
  6. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösevorrichtung eine Trägheitsfalle (60) oder eine elektromechanische Vorrichtung (61) ist.
  7. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösevorrichtung das Beschleunigungselement in der Ruhestellung mechanisch oder elektromechanisch fixiert.
  8. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösevorrichtung derart eingestellt ist, dass diese bei einer Beschleunigung (α →) von mehr als 3 g, vorzugsweise mehr als 5 g, von der Ruhestellung in die Auslösestellung überführt wird.
  9. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung mindestens ein erstes (41) und ein zweites (42, 45, 46) Teilelement aufweist, welche in der Ruhestellung der Auslösevorrichtung im Wesentlichen starr miteinander verbunden sind und in der Auslösestellung der Auslösevorrichtung gegeneinander bewegbar sind.
  10. Staufach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Teilelement (41) im zweiten Teilelement geführt ist.
  11. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung (8) für ein Multimediagerät (9) vorhanden ist, wobei die Halterung vorzugsweise an einer Innenseite des Deckels, welche in der geschlossenen Position nicht sichtbar ist, oder dem Boden beweglich angeordnet ist.
  12. Staufach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung (10), vorzugsweise ein Push-Push Mechanismus (10'), zum Halten der Arretiervorrichtung in der geschlossenen Position vorhanden ist.
DE200910036326 2009-08-05 2009-08-05 Staufach Expired - Fee Related DE102009036326B3 (de)

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