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DE10048587A1 - Verschließbares Kraftfahrzeugstaufach - Google Patents

Verschließbares Kraftfahrzeugstaufach

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Publication number
DE10048587A1
DE10048587A1 DE2000148587 DE10048587A DE10048587A1 DE 10048587 A1 DE10048587 A1 DE 10048587A1 DE 2000148587 DE2000148587 DE 2000148587 DE 10048587 A DE10048587 A DE 10048587A DE 10048587 A1 DE10048587 A1 DE 10048587A1
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DE
Germany
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flap
storage compartment
motor vehicle
surrounding
compartment according
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DE2000148587
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Inventor
Heiko Gabbert
Jasper Wolff
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Publication of DE10048587A1 publication Critical patent/DE10048587A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein verschließbares Staufach (2) in einem Kraftfahrzeug, mit einer Zugriffsöffnung (10) und mit einer schwenkbaren Klappe (8), die in einem Gelenk (22) gelagert ist und zum Öffnen und Schließen des Staufachs (2) auf bzw. zu geklappt werden kann. Um die Zugriffsöffnung (10) bei geöffneter Klappe (8) zu vergrößern, ohne dass die offene Klappe (8) weit über die umgebende Oberfläche übersteht, umfasst das Gelenk (22) erfindungsgemäß mindestens eine Schwinge (24), deren eines Ende schwenkbar mit der Klappe (8) verbunden ist und deren anderes Ende schwenkbar mit einem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs verbunden ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein verschließbares Staufach in einem Kraftfahrzeug, mit einer Zugriffsöffnung und mit einer schwenkbaren Klappe, die in einem Gelenk gelagert ist und zum Öffnen und Schließen des Staufachs auf bzw. zu geklappt werden kann.
Verschließbare Stau- oder Ablagefächer in Kraftfahrzeugen, insbesondere in Personenkraftwagen, die zur Unterbringung von Brillen, Schreibmaterial, Straßenkarten, Süßigkeiten oder andere kleineren Gegenständen dienen und in der Instrumententafel, in einem Teil der Innenraumverkleidung, an der Rückseite einer Sitzrückenlehne oder an anderer Stelle des Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, wo sie für einen Fahrzeuginsassen bequem erreichbar sind, sind bei vielen Kraftfahrzeugen vorgesehen. Bei einer Anbringung in der Instrumententafel befindet sich die Zugriffsöffnung gewöhnlich auf der dem Fahrgastraum zugewandten Vorderseite der Instrumententafel und ist durch eine schwenkbare Klappe verschlossen, die an ihrem unteren Rand um eine starre horizontale Achse schwenkbar an der Instrumententafel angelenkt und an ihrem oberen Rand mit einem Schloss zum Arretieren der geschlossenen Klappe versehen ist. Bei Öffnen der Klappe kann diese ausreichend weit nach unten geschwenkt werden, um einen ungehinderten Zugriff auf die Gegenstände im Staufach zu ermöglichen. Wenn das Staufach jedoch auf der Oberseite der Instrumententafel angeordnet und mit einer Klappe versehen ist, die zum Öffnen nach oben verschwenkt wird, wie bei einem der Personenkraftwagen der Anmelderin, muss der Öffnungs- oder Schwenkwinkel der Klappe begrenzt werden, um eine Beeinträchtigung des Blickfeldes des Fahrers bei geöffneter Klappe zu verhindern. Ein kleiner Öffnungs- oder Schwenkwinkel führt jedoch zu einer Zugriffsöffnung mit einer verhältnismäßig geringen Öffnungsweite, wodurch der Zugriff auf die im Inneren des Staufachs befindlichen Gegenstände beeinträchtigt wird.
Ähnliche Probleme können bei Staufächern an der Rückseite von Sitzrückenlehnen auftreten, wo ein großer Öffnungs- oder Schwenkwinkel die Bewegungsfreiheit eines hinter der Rückenlehne sitzenden Fahrzeuginsassen beeinträchtigen kann.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einem Staufach der eingangs genannten Art die Zugriffsöffnung bei geöffneter Klappe zu vergrößern, ohne dass die offene Klappe weit über die umgebende Oberfläche übersteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Gelenk zwischen der Klappe und einem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs mindestens eine Schwinge umfasst, deren eines Ende schwenkbar mit der Klappe verbunden ist und deren anderes Ende schwenkbar mit dem umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs, d. h. bei den oben genannten Beispielen mit der Instrumententafel bzw. mit der Sitzrückenlehne, verbunden ist.
Aufgrund der Schwinge, die beim Öffnen und Schließen der Klappe jeweils mit derselben Drehrichtung wie die Klappe selbst verschwenkt wird, führt die Klappe beim Öffnen und Schließen eine kombinierte Schwenk- und Verschiebebewegung durch, durch welche die Zugriffsöffnung beim Öffnen ohne eine Vergrößerung des Schwenk- oder Öffnungswinkels der Klappe vergrößert werden kann.
Die in geschlossenem Zustand üblicherweise versenkt in der umgebenden Oberfläche angeordnete Klappe wird zudem durch die Schwinge beim Öffnen im Bereich ihres gelenkseitigen Randes durch eine überwiegend aufwärts, d. h. von der umgebenden Oberfläche weg gerichtete Schwenkbewegung der Schwinge aus der Versenkung heraus über die umgebende Oberfläche angehoben, bevor sie sich anschließend in diesem Bereich über die umgebende Oberfläche schiebt. Dadurch kann das erforderliche Spaltmaß im Bereich des gelenkseitigen Randes verkleinert und das Fugenbild der um die Klappe umlaufenden Fuge homogenisiert werden.
Um eine gute Führung und einen passgenauen Sitz der Klappe zu gewährleisten, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass diese in einem Abstand vom Gelenk und vorzugsweise in der Nähe ihres an die Zugriffsöffnung angrenzenden öffnungsseitigen Randes an mindestens einer weiteren Stelle beweglich mit einem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs verbunden ist. Diese Verbindung kann ebenfalls eine Schwinge umfassen, besteht jedoch bevorzugt aus einer Führungskulisse, die dazu dient, die Klappe bei ihrer Öffnungs- und Schließbewegung zu führen. Vorzugsweise bildet die Klappe mit dem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs eine Viergelenkkette in Form einer Schubschwinge, wobei der das Staufach umgebende Teil des Kraftfahrzeugs die Gestellkoppel bildet. Durch die Länge der Schwinge und die Anordnung der beiden Schwenkgelenke der Schwinge an der Klappe bzw. an dem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs sowie durch die Form der Führungskulisse kann der Bewegungsweg der Klappe verändert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Weiter kann zu diesem Zweck die Schwenkbewegung der Schwinge in Bezug zu dem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs begrenzt werden, so dass die Schwinge angehalten wird, bevor das Staufach vollständig geöffnet ist, und die Klappe anschließend zum vollständigen Öffnen des Staufachs nur noch in Bezug zur Schwinge verschwenkt wird.
Eine besonders stabile Befestigung und Führung der Klappe wird erreicht, wenn diese jeweils an oder in der Nähe ihrer beiden entgegengesetzten Seitenränder beweglich mit dem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs verbunden wird, d. h. in der Nähe ihres gelenkseitigen Randes beidseitig durch jeweils eine Schwinge und in der Nähe ihres Öffnungsseitigen Randes beidseitig durch jeweils eine Führung. Dazu weist die Klappe zweckmäßig zwei Seitenwangen auf, die das Staufach beidseitig begrenzen, wobei sie in der Nähe ihres scharnierseitigen Endes mit einem Drehgelenk für das eine Ende der Schwinge und in der Nähe ihres Öffnungsseitigen Endes mit einer Führungskulisse für einen Führungsbolzen versehen sind, der über den das Staufach umgebende Teil des Kraftfahrzeugs übersteht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Klappe im Querschnitt ein Kastenprofil auf, wobei sie zweckmäßig aus einem Deckelteil, zwei in Richtung des Staufachs über den Deckelteil überstehenden Seitenwangen und einem die Seitenwangen verbindenden Bodenteil besteht, so dass das Staufach außer im Bereich der Zugriffsöffnung auf allen Seiten von der Klappe umgeben ist und die Zugriffsöffnung von den freien Rändern des Deckelteils, der beiden Seitenwangen und des Bodenteils begrenzt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Klappe durch eine Feder in Öffnungsrichtung vorgespannt und weist zweckmäßig einen an oder in der Nähe ihres Öffnungsseitigen Randes angeordneten Arretiermechanismus auf, mit dem sie sich in geschlossenem Zustand arretieren lässt, beispielsweise einen Rastmechanismus, der beim Schließen der Klappe mit dem das Staufach umgebenden Teil des Kraftfahrzeugs in Rasteingriff tritt, der zum Öffnen der Klappe durch einen Drucktaster oder dergleichen wieder gelöst werden kann. An die Stelle einer Vorspannfeder und eines Rastmechanismus kann auch ein sogenannter Tip- oder Push- push-Mechanismus treten, mit dem sich die geschlossene Klappe durch eine darauf ausgeübte Druckkraft in eine Freigabestellung bringen lässt, aus der sie durch die Kraft einer Feder des Mechanismus aufgeklappt wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 bis 3 teilweise geschnittene schematische Seitenansichten eines erfindungsgemäßen Staufachs in der Oberseite einer Instrumententafel eines Personenkraftwagens;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV aus Fig. 1;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht entlang der Linie V-V aus Fig. 1.
Das in der Zeichnung dargestellte verschließbare Staufach 2 besteht im Wesentlichen aus einer flachen schachtartigen Ausnehmung 4 in der Oberseite einer Instrumententafel 6 eines Personenkraftwagens sowie einer beweglich in die Ausnehmung 4 eingesetzten Klappe 8 mit einem kastenförmigen Querschnitt, die das zur Aufnahme von Straßenkarten, Brillen, Notizbüchern und dergleichen dienende Staufach 2 außer an einer bei geöffneter Klappe 8 (Fig. 3) entgegen der Fahrtrichtung nach hinten in Richtung des Fahrgastraums weisenden Zugriffsöffnung 10 allseitig umgibt.
Die Klappe 8 besteht im Wesentlichen aus einen oberen Deckelteil 12, zwei nach unten über den Deckelteil 12 überstehenden Seitenwangen 14 und einem die unteren Ränder der Seitenwangen 14 verbindenden Bodenteil 16, welche das Staufach 2 nach oben, an den Seiten bzw. nach unten sowie an seinem von der Zugriffsöffnung 10 abgewandten vorderen Ende begrenzen, so dass es mit Ausnahme der Zugriffsöffnung 10 allseitig von der Klappe 8 umgeben ist. Der Bodenteil 16 ist in Bezug zum Deckelteil 12 etwas entgegen der Fahrtrichtung verlängert, d. h. in Richtung der Zugriffsöffnung 10, wodurch die von den freien Rändern des Deckelteils 12, der Seitenwangen 14 und des Bodenteils 16 begrenzte Zugriffsöffnung 10 etwas größer wird. Die Klappe 8 kann einstückig durch Spritzgießen hergestellt sein oder aus mehreren zusammengesetzten Teilen bestehen.
Die Ausnehmung 4 in der Oberseite der Instrumententafel 6 weist einen rechteckigen Umriss auf und besitzt eine in Richtung der Zugriffsöffnung 10 leicht zunehmende Tiefe. Sie ist am oberen Rand mit einer umlaufenden Schulter 18 versehen, die einen überstehenden Rand 20 des Deckelteils 12 aufnimmt, so dass die Oberseite des Deckelteils 12 der geschlossenen Klappe 8 mit der Oberseite der Instrumententafel 6 fluchtet (Fig. 1).
Die Klappe 8 ist an ihrem vom Fahrgastraum abgewandten vorderen Ende (in Bezug zur Fahrtrichtung des Pkw) gelenkig mit der Instrumententafel 6 verbunden, so dass sich ihr hinteres Ende beim Öffnen unter Freigabe der Zugriffsöffnung 10 nach oben bewegen kann.
Die Gelenkverbindung 22 umfasst zwei zueinander parallele Schwingen 24, deren eines Ende jeweils schwenkbar mit einer der Seitenwangen 14 der Klappe 8 verbunden ist, während ihr anderes Ende drehbar auf einer quer durch die Ausnehmung 4 verlaufenden Welle 26 gelagert ist, wie am besten in Fig. 4 anhand eines möglichen Ausführungsbeispiels dargestellt. Bei dem Beispiel in Fig. 4 weisen die beiden Schwingen 24 an ihrem oberen Ende nach innen überstehende zylindrische Fortsätze 28 auf, welche jeweils eine Bohrung 30 in der benachbarten Seitenwange 14 der Klappe 8 durchsetzen und ebenso wie die Welle 26 durch Sicherungsscheiben 32 in ihrer Lage festgehalten werden. Das untere Ende der beiden Schwingen 24 ist jeweils einstückig mit einer Rohrhülse 34 verbunden, die innerhalb der Ausnehmung 4 über die Welle 26 geschoben und um deren Mittelachse drehbar ist.
Wie am besten in Fig. 1 dargestellt, sind die Schwingen 24 bei geschlossener Klappe 8 im wesentlichen horizontal ausgerichtet, wobei ihr oberes, mit der Klappe 8 verbundenes Ende von der Welle 26 aus etwa in Richtung der Zugriffsöffnung 10 weist. Beim Öffnen und Schließen der Klappe 8 werden die Schwingen 24 stets in derselben Richtung wie die Klappe 8 selbst verschwenkt, wobei der Schwenk- oder Öffnungswinkel etwa 20 bis 30 Grad beträgt.
Beim Öffnen der Klappe (in den Fig. 1 bis 3 entgegen dem Uhrzeigersinn) wird aufgrund der Schwingen 24 zuerst der gelenkseitige Rand der Klappe 8 etwas angehoben, bis sich der gesamte Deckelteil 12 über der umgebenden Oberseite der Instrumententafel 6 befindet, und dann die Klappe 8 verschwenkt und gleichzeitig in Fahrtrichtung verschoben, wobei sich ihr gelenkseitiger Rand über den Rand der Ausnehmung 4 schiebt, wie am besten in Fig. 2 und 3 dargestellt. Durch diese kombinierte Schwenk- und Verschiebebewegung der Klappe 8 befindet sich der freie Rand des verlängerten Bodenteils 16 bei geöffneter Klappe 8 in einem geringen Abstand von der Schulter 18, so dass dort nur ein schmaler Spalt 38 zwischen der Klappe 8 und der Instrumententafel 6 vorhanden ist.
Um für eine bessere Befestigung der Klappe 8 und gleichzeitig für einen definierten Bewegungsweg der Klappe 8 zu sorgen, wird die Bewegung der Klappe 8 durch eine zwischen dem Gelenk 22 und der Zugriffsöffnung 10 und vorzugsweise in der Nähe der letzteren angeordnete Kulissenführung 40 geführt. Diese Kulissenführung 40 umfasst zwei langgestreckte deckungsgleiche Aussparungen 42 in den beiden Seitenwangen 14 der Klappe 8, die jeweils als Führungskulisse für zwei fluchtende Führungsbolzen 44 dienen, welche nach innen über entgegengesetzte Seitenwände 46 der Ausnehmung 4 überstehen und jeweils eine der Aussparungen 42 durchsetzen.
Die unteren Enden der Aussparungen 42 bilden Anschläge für die Führungsbolzen 44, welche die Öffnungsbewegung der Klappe 8 anhalten, wenn der freie Rand des Bodenteils 16 angrenzend an die Zugriffsöffnung 10 mit der Oberfläche der Instrumententafel 6 bzw. mit der Schulter 18 fluchtet, wie in Fig. 3 dargestellt. Alternativ können jedoch auch an einer anderen Stelle Anschläge vorgesehen sein.
Die Klappe 8 als Gestellkoppel bildet zusammen mit den beiden Schwingen 24 als Kurbel, den beiden Kulissenführungen 40 als Schwinge und der Instrumententafel 6 als Gestell eine Viergelenkkette, die für eine definierte oder statisch bestimmte Bewegung der Klappe 8 sorgt.
Die Klappe 8 ist mit einem sogenannten Tip-Mechanismus 50 als bevorzugtem Antrieb versehen, wie am besten in Fig. 1 und 3 dargestellt. Dieser Tip-Mechanismus spannt die Klappe 8 durch Federkraft in Öffnungsrichtung vor und gestattet es in der Schließstellung der Klappe 8, diese durch eine von außen her auf den Deckelteil 12 ausgeübte Druckkraft zu öffnen. Alternativ kann als Antrieb jedoch auch eine Schenkelfeder oder Schraubendrehfeder vorgesehen sein, die zwischen einer der Schwingen 24 und dem Deckelteil 12 oder der Instrumententafel 6 angeordnet ist.
Der unter dem Boden der Klappe 8 in der Ausnehmung 4 angeordnete Tip-Mechanismus 50 besteht im wesentlichen aus einer in einem Boden 52 der Ausnehmung 4 versenkten zylindrischen Hülse 54 mit einem offenen oberen Ende, einem in das obere Ende der Hülse 54 eingesetzten zylindrischen Betätigungselement 56, das axial in der Hülse 54 verschiebbar ist und durch eine Schraubendruckfeder 58 nach oben gedrückt wird, sowie einer in der Umfangsfläche des Betätigungselements 56 ausgesparten geschlossenen herzförmigen Kulissenkurve 60, in der ein bewegliches Gleitelement 62 verschiebbar ist. Das Gleitelement 62 wird von der umgebogenen Spitze eines am Boden der Hülse 54 befestigten, nach oben überstehenden Drahts 64 gebildet, der durch ein nach oben umgebogenes Ende einer unter der Hülse 54 befestigten Blattfeder 66 in Richtung des Umfangs des Betätigungselements 56 vorgespannt wird, so dass seine Spitze stets gegen den Grund der Kulissenkurve 60 gedrückt wird.
Die Kulissenkurve 60 weist aufeinanderfolgende Abschnitte I bis IV auf, zwischen denen Stufen A, B, C, D angeordnet sind. Die Kulissenkurve 60 besitzt eine in der gewünschten Bewegungsrichtung (Pfeil E) des Gleitelements 62 zu den Stufen A, B, C, D hin allmählich abnehmende und an den Stufen schlagartig zunehmende Tiefe, so dass das in die Kulissenkurve gedrückte vorgespannte Gleitelement 62 die Stufen A, B, C, D nur in der gewünschten Bewegungsrichtung überwinden kann.
Wenn bei geschlossener Klappe 8 (Fig. 1) eine Druckkraft auf die Oberseite der Klappe 8 ausgeübt wird, bewegt sich diese in der Ausnehmung 4 etwas nach unten, wobei das Betätigungselement 56 aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung entgegen der Kraft der Feder 58 etwas nach unten in die Hülse 54 gedrückt wird. Dabei verschiebt sich das Gleitelement 62 in Richtung des Pfeils E durch den Abschnitt III der Kulissenkurve 60 und gelangt über die zwischen den Abschnitten III und IV angeordnete Stufe C in den Abschnitt IV. Wenn anschließend der Druck auf die Oberseite der Klappe 8 entlastet wird, verschiebt sich das Betätigungselement 56 infolge der von der Feder 58 aufgebrachten Federkraft nach oben, wobei sich das Gleitelement 62 nach dem Passieren des Abschnitts IV über die zwischen den Abschnitten IV und I angeordneten Stufe D in die in Fig. 3 dargestellte Position und die Klappe 8 in die Offenstellung bewegt.
Wenn die Klappe 8 zum Schließen in die Ausnehmung 4 gedrückt wird, drückt ihr Bodenteil 16 auf das Betätigungselement 56, das dann durch die auf die Klappe 8 ausgeübte Druckkraft entgegen der Kraft der Schraubendruckfeder 58 wieder aus der in Fig. 3 dargestellten ausgefahrenen Position nach unten in die Hülse 54 gedrückt wird. Dabei verschiebt sich das Gleitelement 62 am Betätigungselement 56 entlang nach oben (Pfeil E) durch den Abschnitt I der Kulissenkurve 60, bis es zuerst über die zwischen den Abschnitten I und II angeordnete Stufe A rutscht und dann nach Entlastung der Druckkraft über die Stufe B in den Abschnitt III gelangt (Fig. 5). In dieser Stellung wird das Betätigungselement 56 vom Gleitelement 62 festgehalten und kann nur durch erneuten Druck auf die Oberseite der Klappe 8 wieder gelöst werden, wie oben bereits beschrieben.

Claims (16)

1. Verschließbares Kraftfahrzeugstaufach mit einer Zugriffsöffnung und mit einer Klappe zum Verschließen der Zugriffsöffnung, die in einem Gelenk gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (22) mindestens eine Schwinge (24) umfasst, deren eines Ende schwenkbar mit der Klappe (8) verbunden ist und deren anderes Ende schwenkbar mit einem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
2. Kraftfahrzeugstaufach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der das Staufach (2) umgebende Teil des Kraftfahrzeugs die Instrumententafel (6) des Kraftfahrzeugs ist.
3. Kraftfahrzeugstaufach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Staufach (2) auf der Oberseite der Instrumententafel (6) angeordnet ist, und dass sich die Klappe (8) beim Öffnen nach oben bewegt.
4. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) in geschlossenem Zustand in dem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs versenkt ist, so dass ihre Ober- oder Außenseite mit einer umgebenden Oberfläche des Teils (6) des Kraftfahrzeugs bündig ist.
5. Kraftfahrzeugstaufach nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein zum Gelenk (22) benachbarter Rand der Klappe (8) beim Öffnen des Staufachs (2) durch eine Schwenkbewegung der Schwinge (24) aus der Versenkung heraus über die umgebende Oberfläche angehoben wird.
6. Kraftfahrzeugstaufach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zum Gelenk (22) benachbarte Rand der Klappe (8) durch die Schwenkbewegung der Schwinge (24) anschließend über die umgebende Oberfläche schiebt.
7. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (22) zwei zueinander parallele Schwingen (24) umfasst, die jeweils auf entgegengesetzten Seiten des Staufachs (2) angeordnet sind.
8. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) zwischen dem Gelenk (22) und der Zugriffsöffnung (10) und vorzugsweise in der Nähe der letzteren in Bezug zu dem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs geführt ist.
9. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) mit dem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs eine Viergelenkkette bildet.
10. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) beim Öffnen und Schließen eine definierte Bewegungsbahn durchläuft.
11. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) zwei das Staufach (2) seitlich begrenzende Seitenwangen (14) aufweist, von denen mindestens eine durch eine Kulissenführung (40) beweglich mit dem das Staufach (2) umgebenden Teil (6) des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
12. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) im Querschnitt ein Kastenprofil aufweist und mindestens aus einem dem Fahrgastraum zugewandten Deckelteil (12), zwei vom Fahrgastraum weg über den Deckelteil (12) überstehenden Seitenwangen (14) und einem die Seitenwangen (14) verbindenden Bodenteil (16) besteht, die das Staufach (2) außer im Bereich der Zugriffsöffnung (10) allseitig umgeben.
13. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (8) durch eine Feder in Öffnungsrichtung vorgespannt ist.
14. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen in der Nähe der Zugriffsöffnung an der Klappe angebrachten Arretiermechanismus zum Arretieren der geschlossenen Klappe.
15. Kraftfahrzeugstaufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Tip-Mechanismus (34) zum Öffnen und Schließen der Klappe (8).
16. Kraftfahrzeug mit einem Staufach (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
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