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Die
Erfindung betrifft ein Hochregallager mit einem Regalaufbau sowie
einer Stütze zur Herstellung eines Regalaufbaues eines
Hochregallagers und ein Verfahren zur Herstellung der Stütze.
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Aus
der
DE 298 22 616
U1 ist beispielsweise ein Hochregallager bekannt, welches
mehrere übereinander angeordnete Lagerebenen aufweist,
in denen nebeneinander angeordnete Lagerplätze zur Aufnahme
von Lagergut vorgesehen sind. Dabei sind beispielsweise Regalaufbauten
vorgesehen, welche aus Einfach- und Doppelregalen bestehen. Von
den Gängen zwischen den Regalen aus werden diese meistens
mit automatisierten Regalbediengeräten oder Schmalgangstaplern
bedient. Der Regalaufbau besteht aus vertikal ausgerichteten Stützen,
die durch Hori zontalstäbe und Diagonale verbunden sind.
Die Einfach- und Doppelregale bestehen in der Regel aus zwei Stützen,
mit denen die Längsauflagen verbunden sind. Die hinteren
Längsauflagen der Doppelreihen werden an den Horizontalstäben
abgehängt, die einen Lagerplatz für zumindest
ein Lagergut bilden. Die gesamte Konstruktion wird über Schraubverbindungen
verbunden. Die Montage ist zeitaufwändig, da zunächst
Längsauflage und Horizontalstäbe in einer richtigen
Position zu den Stützen zu positionieren sind, so dass
deren Durchgangsbohrungen deckungsgleich liegen, um anschließend
die Schrauben einzusetzen und danach die Mutter an den Schrauben
zu befestigen. Aufgrund der Verwendung von offenen Profilen, wie
beispielsweise C-Profilen, ist auch die Tragfähigkeit solcher
Regalaufbauten beschränkt.
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Zur
wirtschaftlichen Auslegung des Regalaufbaus werden von der Anmelderin
bereits anstelle von offenen Profilquerschnitten der Stützen
geschlossene Hohlprofile eingesetzt, die eine erhöhte Tragfähigkeit
aufweisen. Diese geschlossenen Hohlprofile weisen an einem benachbarten Wandabschnitt
zu dem der Knotenpunkte eine fensterförmige Ausnehmung
auf, um eine Zugänglichkeit zur Innenseite des Hohlprofils
zu schaffen, damit die Längsauflage und der Horizontalstab
mit der Stütze über die Schraubverbindung befestigt
werden kann. Trotz einer relativ großen fensterförmigen
Ausnehmung in der Seitenwand der als Hohlprofil ausgebildete Stütze
ist die Montage erschwert, da in diese Ausnehmung sowohl ein Element
der Schraubverbindung, als auch eine Mutter oder eine Schraube sowie
ein Werkzeug zur Aufnahme der Mutter oder der Schraube eingeführt
werden muss. Gleichzeitig wird durch die Ausnehmungen die Steifigkeit
der Stütze reduziert.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Hochregallager
mit einem Regalaufbau vorzuschlagen, welches eine einfache und schnelle Montage
und auch eine Erhöhung der Traglast ermöglicht.
Außerdem sollen insbesondere Stützen für eine
einfache Montage und eine kostengünstige Herstellung weiterentwickelt
werden.
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Diese
Aufgabe wird bei dem Hochregallager erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass an der Stütze oder an der Längsauflage
und den Horizontal stäben, die in einem Knotenpunkt zueinander
befestigt werden, Einsetzmuttern befestigt sind, welche mit Schrauben,
die in eine Durchgangsbohrung an den Längsauflagen und
Horizontalstäben oder der Stütze hindurchführbar
sind und in die Einsetzmutter eingreifen, eine Schraubverbindung
bilden. Dies bedeutet, dass von außen lediglich die Schrauben
in die sich im Inneren des Profiles befindenden Muttern einzubringen
sind. Dadurch, dass entweder an der Stütze oder an den
Längsauflagen und Horizontalstäben in den Knotenpunkten
Einsetzmuttern fest vorgesehen sind, kann die Montagezeit der Längsauflagen und
Horizontalstäbe an den Stützen erheblich reduziert
werden, da es lediglich erforderlich ist, die Schraube durch die
Durchgangsbohrung beispielsweise an der Längsauflage und
dem Horizontalstab hindurchzuführen, so dass dieser an
der an der Stütze fest angeordneten Einsetzmutter im Knotenpunkt eingeschraubt
werden kann. Analoges gilt für den Fall, wenn an der Längsauflage
und den Horizontalstäben die Einsetzmuttern vorgesehen
sind. Dies weist den Vorteil auf, dass an die Baustelle lediglich noch
die Schrauben für die Befestigung der Längsauflagen
und Horizontalstäbe zur Stütze bereitzustellen
und mit einem Schlagschrauber anzuziehen sind.
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Das
Einbringen von Einsetzmuttern an der Stütze oder an den
Längsauflagen und Horizontalstäben weist des Weiteren
den Vorteil auf, dass eine erhöhte Maßhaltigkeit
beim Aufbau der Hochregale gegeben ist, da die Einsetzmutter eine
definierte, nicht verschiebbare Position zur Stütze oder
der Längsauflage und dem Horizontalstab aufweist. Insbesondere
bei Dimensionen von solchen Hochregallagern, welche beispielsweise
Längen von ca. 100 m, Breiten von ca. 50 m und Höhen
bis 50 m aufweisen, wird durch die definierte Einschraubposition
der Schraube an der Stütze oder den Längsauflagen
und Horizontalstäben die Maßhaltigkeit erzielt.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Stütze aus einem C-, U- oder Flaschenprofil ausgebildet
ist, an dem die Einsetzmuttern befestigt sind. Obwohl solche Profilquerschnitte
bereits eine gute Zugänglichkeit ermöglichen,
reduziert sich durch die bereits an den Profilen angeordneten Einsetzmuttern
die Montagezeit erheblich.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass die Stütze als ein geschlossenes Hohlprofil,
wie beispielsweise ein Sicken-Hohlprofil, ausgebildet und die Einsetzmutter
an einem innenliegenden Wandabschnitt des Hohlprofils angeordnet
sowie vorzugsweise einer Durchgangsbohrung befestigt ist. Diese
Ausgestaltung ermöglicht, dass die Montagezeit erheblich
reduziert werden kann im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik
bekannten Hohlprofilen mit fensterförmigen Ausnehmungen
für die Zugänglichkeit in den Innenraum des Profils.
Diese Stütze weist des Weiteren den Vorteil auf, dass das
geschlossene Hohlprofil keine fensterförmige Ausnehmungen
aufweist, da eine solche Zugänglichkeit nicht mehr erforderlich
und dadurch eine erhöhte Steifigkeit der Stütze
gegeben ist. Dies ermöglicht höhere Hochregallager
bei Verwendung von bspw. einer gleichen Wandstärke der
Hohlprofile gegenüber bisherigen Stützen. Ebenso
kann auch ein Hochregallager geschaffen werden, welches eine erhöhte
Lastaufnahme je Lagerplatz ermöglicht.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Stütze einen rechteckförmigen oder quadratischen
Rohrquerschnitt aufweist. Insbesondere der quadratische Querschnitt
ermöglicht aufgrund dessen Symmetrie bzw. gleich breiten
Wandabschnitten einen flexiblen Einsatz.
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Die
Stütze ist aus einem warm- oder kaltgewalzten Bandstahl
hergestellt. Dabei können Stärken bis zu 6 mm
eingesetzt werden. Solche Stützen aus kaltgewalztem Bandstahl
weisen einen erheblichen Gewichts- und somit Kostenvorteil auf.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform des Hochregallagers
sieht wenigstens zwei, vorzugsweise vier, Einsetzmuttern an einem
Knotenpunkt zur Befestigung der Längsauflage oder des Horizontalstabs
an der Stütze vor, die mit einer Nulltoleranz zueinander
und zum jeweiligen benachbarten Knotenpunkt an der Stütze
vorgesehen sind. Dadurch wird sichergestellt, dass solche Stützen
nicht aus dem Lot laufen und beträcht liche Höhen
bspw. über 40 m ermöglichen, wodurch bspw. Hochregallager
gebildet werden können, welche unbeschränkte Lagerplätze bzw.
Palettenplätze mit verschiedenen Größen
(zum Beispiel 800 × 1200 × 2100 mm) und jeweiligen
Gewichten von über 1000 kg erstellt werden können.
Ein Hochregallager mit einer solchen Kapazität weist bspw.
Abmessungen von 111 m Länge, 58 m Breite und bis über
40 m Höhe auf.
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Das
Hochregallager weist des Weiteren erfindungsgemäß zur
Herstellung eines Regalgerüsts eine Stütze mit
einem geschlossenen Hohlprofil auf, welches an zumindest einer Seitenwand
in Längserstreckung der Stütze eine oder mehrere
Sicken aufweist. Das Einbringen dieser Sicken weist den Vorteil auf,
dass durch die Unterbrechung der Fläche eine weitere Erhöhung
der Steifigkeit der Stützen gegeben ist. Dadurch kann eine
erhebliche Verringerung der Wandstärke zur Herstellung
solcher Stützen bei gleicher Traglast gegenüber
den Stützen aus dem Stand der Technik erzielt werden, wodurch
eine beträchtliche Kosteneinsparung aufgrund eines dünnwandigeren
Profils gegeben ist. Diese Versteifung der Stütze durch
Sicken kann auch bei Stützen mit einem geschlossenen Hohlprofil
gemäß dem Stand der Technik vorgesehen sein, welche
Ausnehmungen aufweisen, durch die die Zugänglichkeit in
den Hohlraum der Stütze gegeben ist. Insbesondere führt
das Einbringen von Sicken zu einer erhöhten Steifigkeit bei
einem geschlossenen Hohlprofil, deren Seitenwände nicht
durch fensterförmige Ausnehmungen unterbrochen sind und
welches im Inneren des Hohlprofils der Stützen Einsetzmuttern
aufweist.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass die Sicken eine halbkreisförmige, V-förmige
oder nutenförmige Kontur aufweisen. Die Konturen können
sowohl in Abhängigkeit des Profilquerschnittes der Hohlprofile
als auch in Abhängigkeit der Größe des
geschlossenen Hohlprofils ausgewählt und eingesetzt werden.
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Des
Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass an einem Wandabschnitt der
Stütze mit einem geschlossenen Hohlprofil, an dessen Innenwand
die Einsetzmuttern angeordnet sind, nur eine Sicke, insbesondere
in der Längsmittelachse des Hohlprofils, angeordnet ist
und in den dadurch unterteilten zwei Flächenabschnitten
der Seitenwand jeweils spiegelbildlich zur Sicke zumindest eine
Einsetzmutter zur Bildung eines Knotenpunktes vorgesehen ist. Alternativ
können zwei Sicken benachbart zum Eckbereich verlaufen
und zwischen den beiden Sicken die Einsetzmuttern vorgesehen sein.
Dadurch kann der Schwächung der Seitenwand durch die Durchgangsbohrungen
entgegengewirkt werden.
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Des
Weiteren sind bevorzugt in einer Seitenwand ohne Einpressmutter
eine Sicke entlang einer Längsmittelachse oder zwei Sicken
symmetrisch zur Längsmittelachse vorgesehen. Dadurch kann
eine optimale Versteifung des Hohlprofils erzielt werden.
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Die
Aufgabe wird des Weiteren erfindungsgemäß durch
eine Stütze für einen Regalaufbau eines Hochregallagers,
insbesondere dem vorgenannten Hochregallager, gelöst, bei
dem an einem Knotenpunkt zur Befestigung der Längsauflage
oder des Horizontalstabs an der Stütze zumindest eine Einsetzmutter
der Stütze vorgesehen ist. Solche Stützen weisen
den Vorteil auf, dass diese ohne Bereitstellung von weiteren Befestigungsmitteln
unmittelbar vor Ort montiert werden können. Darüber
hinaus sind definierte Befestigungspunkte durch die Einsetzmuttern
an den Stützen gegeben, so dass eine exakte Ausrichtung
der Längsauflage und Horizontalstäbe erfolgt.
Dies ist ein erheblicher Vorteil bei den überwiegend automatisch
gesteuerten Hochregalanlagen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Stützen
gemäß den Ansprüchen 11 bis 19 entsprechen
den vorteilhaften Ausführungsformen der Stütze
gemäß den Ansprüchen 3 bis 10 des erfindungsgemäßen
Hochregallagers.
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Die
Aufgabe wird des Weiteren durch ein Verfahren zur Herstellung einer
Stütze nach einem der Ansprüche 11 bis 19, insbesondere
für ein Hochregallager gemäß dem Anspruch
1, gelöst, bei dem in ein streifenförmig gewalztes
Bandmaterial zur Herstellung eines Knotenpunktes für die
Befestigung einer Längsauflage und eines Horizontalstabs
an der Stütze eine oder mehrere zueinander angeordnete Durchgangsbohrungen
im Knotenpunkt eingebracht und anschließend die Einsetzmutter
zur Durchgangsbohrung befestigt werden, bei dem das Bandmaterial in
mehreren Walzschritten zu einem geschlossenen Hohlprofil derart
geformt wird, dass die Einsetzmuttern innerhalb des geschlossenen
Hohlprofils liegen und bei dem zwei einander gegenüberliegenden
Seitenkanten des Bandmaterials nach dem Profilieren miteinander
zur Bildung des geschlossenen Hohlprofils verbunden werden. Dadurch
kann in einfacher und kostengünstiger Weise die Herstellung
der Stützen erfolgen, welche mehrere Knotenpunkte über
deren Länge von bspw. 10 m bis 15 m aufweisen, da von außen
lediglich die Schrauben in die sich im Inneren des Profiles befindenden
Muttern einzubringen sind. Durch ein solches Walzverfahren kann
einerseits ein geschlossenes Hohlprofil mit einer hohen Steifigkeit
als Stütze hergestellt und andererseits eine erhebliche
Reduzierung der Montagezeit aufgrund der im Hohlraum angeordneten
Einsetzmuttern erzielt werden.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass
die Einsetzmuttern durch Clinchen, Krimpen, Verpressen oder Schweißen
zur Durchgangsbohrung befestigt werden. Beispielsweise kann ein
Clinchen oder Verkrimpen des Lochrandes mit der Einsetzmutter zu
einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung führen.
Alternativ kann auch ein Verpressen vorgesehen sein. Solche Befestigungsmöglichkeiten
ermöglichen darüber hinaus auch eine kontinuierliche
Bearbeitung des Bandmaterials. Alternativ kann vorgesehen sein,
dass die Einsetzmutter durch eine Löt- oder Schweißverbindung
zur Durchgangsbohrung fixiert wird.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform des Verfahrens sieht vor,
dass während dem Profilieren des Bandmaterials zu einem
geschlossenen Hohlprofil in die Seitenwände eine oder mehrere
Sicken eingebracht werden. Dadurch kann zusätzlich eine
Erhöhung der Steifigkeit der Stütze erzielt werden.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in
den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben
und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen
zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder
zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 Eine
perspektivische Teilansicht eines Hochregallagers,
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2 eine
schematische Teilansicht eines Regalaufbaues für ein Hochregallager
mit Lagerplätzen gemäß 1,
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3 eine
schematische Seitenansicht eines Fachwerk-Seitenteiles des Regalaufbaues
gemäß 2,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Knotenpunktes zur Befestigung einer
Längsauflage oder eines Horizontalstabs an einer Stütze,
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5 eine
schematische Schnittansicht der Stütze gemäß 4 und
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6a–c eine schematische Darstellung von
einzelnen Verfahrensschritten zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Stütze.
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In 1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Hochregallagers 11 dargestellt.
Solche Hochregallager 11 sind bevorzugt dach- oder wandtragend ausgebildet,
wobei in 1 weder die seitlichen Wände
noch ein dazugehöriges Dach dargestellt ist. Solche Hochregallager 11 weisen
einen Regalaufbau 12 auf, welcher Lagerebenen 14 umfasst,
in denen jeweils Lagerplätze 16 vorgesehen sind.
Das in 1 dargestellte Hochregallager 11 ist
in klassischer Weise als zweireihiges Lager oder Doppellager ausgebildet,
wobei zwischen zwei Doppelregalen 15 an Lagerplätzen 16 jeweils
ein Gang 17 gebildet ist, entlang dem eine nicht näher
dargestellte Fördereinrichtung verfahrbar ist, welche die
Be- und Entladung der Lagerplätze 16 mit dem Lagergut
durchführt. Unmittelbar zwischen einer seitlichen Wand
des Hochregallagers 11 und des Gangs 17 ist nur
ein Einfachregal 18 an Lagerplätzen 16 vorgesehen.
Solche Hochregallager 11 werden bevorzugt vollautomatisiert
kommissioniert. Zum einfachen und schnellen Be- und Entladen der
einzelnen Lagerplätze 16 mit Lagergut ist es erforderlich,
dass ein präziser Aufbau des Regalaufbaues 12 gegeben
ist. Darüber hinaus ist der präzise Aufbau zur
Erfüllung der statischen Anforderungen bei Dimensionen
solcher Hochregallager 11 nötig.
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In 2 ist
eine schematische Ansicht eines Teils des Regalaufbaues 12 vergrößert
dargestellt. Die 3 zeigt eine Seitenansicht auf
ein Fachwerk-Seitenteil 19 des Regalaufbaues 12.
An vertikalen Stützen 21 werden Horizontalstreben 22 durch eine
Schraubverbindung 23 befestigt, die nachfolgend anhand
den 4 und 5 beschrieben wird. Zwischen
zwei übereinander liegenden Horizontalstäben 22 werden
Diagonale 24 befestigt, um das Fachwerk-Seitenteil 19 zu
bilden und dieses auszusteifen. Die Diagonalen 24 sind
bspw. V-förmig zwischen zwei übereinander angeordneten
Horizontalstreben 22 angeordnet. Solche Fachwerk-Seitenteile 19 werden
bevorzugt auf Montagerahmen oder Schablonen montiert. Anschließend
werden zwei oder drei Fachwerk-Seitenteile 19 durch Längsauflagen 26 in
einem definierten Abstand einander zugeordnet und zur Bildung eines
sogenannten Blocks 27 miteinander verbunden, der in 2 dargestellt
ist. Durch den Abstand der Fachwerk-Seitenteile 19 zueinander
wird die Breite des Lagerplatzes 16 bestimmt. Die Tiefe
des Lagerplatzes 16 wird durch die Länge der Horizontalstäbe 22 bestimmt,
wobei bei der in 3 dargestellten Seitenansicht
lediglich durch vier Stützen 21, zwei Längsauflagen
und zwei Horizontalstäbe 22, 26, zwei
hintereinanderliegende Lagerplätze 16 gebildet
werden. Solche Blöcke 21 werden in die bereits
bestehenden Abschnitte des Regalaufbaues 12 eingefädelt,
um den Regalaufbau 12 fertigzustellen. Dabei werden die
freien Enden der Längsauflagen 22 des Blockes 27 mit
den bereits fest montierten Stützen 21 durch Schraubverbindungen 23 miteinander
verbunden.
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In 4 ist
eine Befestigung der Längsauflagen 26 mit der
Stütze 21 in einem Knotenpunkt 28 näher
dargestellt. Analoges gilt für den Horizontalstab 22. 5 zeigt
eine schematische Schnittansicht der Stütze 21 im
Knotenpunkt 28. Die Stütze 21 besteht
aus einem geschlossenen Hohlprofil mit einem quadratischen Querschnitt.
Alternativ können auch ein rechteckförmiger Querschnitt
oder weitere Querschnittsprofile vorgesehen sein. An einem inneren
Wandabschnitt 31 einer Seitenwand 32 der Stütze 21 sind
Einsetzmuttern 33 befestigt. Über Schrauben 34,
welche durch nicht näher dargestellte Durchgangsbohrungen
in der Längsauflage 26 durchgeführt werden,
können die Schrauben 34 in die Einsetzmutter 33 eingreifen
und die Längsauflage 26 zur Stütze 21 fixieren.
Diese Schraubverbindung 23 wiederholt sich an allen Knotenpunkten 28 des
Regalaufbaues 12. Diese Anordnung der Einsetzmuttern 33 in
dem Hohlprofil der Stütze 21 ermöglicht
auch, dass beispielsweise an einem freien Ende des Horizontalstabes 22 eine
Kopfplatte befestigt ist, welche beispielsweise zwei übereinander
liegende Durchgangsbohrungen aufweist, so dass nach dem Einsetzen
der Schrauben 34 in die Durchgangsbohrung der Kopfplatte
ein Befestigen des Horizontalstabes 22 an der Stütze 21 ermöglicht
ist. Dabei liegt die Kopfplatte des Horizontalstabes oder die stirnseitige
Platte des Horizontalstabes 22 an einem Flächenabschnitt
der Seitenwand 32 zwischen der Sicke 36 und dem
Eckbereich 37 des Hohlprofils an und stützt sich
daran ab. Bei einem größeren Profil kann auch
vorgesehen sein, dass die Kopfplatte an der gesamten Breite des Profils
anliegt und beispielsweise durch vier Schrauben 34 der
Horizontalstab 22 mit der Stütze 21 verbunden
ist.
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In
dem in 4 dargestellten Beispiel sind vier Schraubverbindungen 23,
vorzugsweise in einem quadratischen Rastermaß einander
zugeordnet, vorgesehen. Alternativ können auch nur zwei
oder eine weitere Anzahl einander zugeordneter Schraubverbindungen 23 vorgesehen
sein. Die Längsauflage 26 ist bspw. als C-Profil
ausgebildet. Ebenso können weitere verschiedene offene
Profilquerschnitte, wie beispielsweise U-Profil, Sigma-Profile oder
dergleichen, als Längsauflage 26 zum Einsatz kommen. Analoges
gilt auch für den Horizontalstab 22.
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Das
in den 4 und 5 dargestellte Querschnittsprofil
der Stütze 21 weist eine besonders hohe Steifigkeit
auf. Dies beruht darauf, dass geschlossene Seitenwände 32 vorgesehen
sind und somit ein vollständig geschlossenes Hohlprofil
geschaffen ist. Durch das Einbringen von einer oder mehreren Sicken 36 in
eine oder mehrere Seitenwände 32 kann des Weiteren
eine Erhöhung der Steifigkeit oder eine erhebliche Reduzierung
der Wandstärke im Vergleich zu einem Hohlprofil mit geradlinig verlaufenden
Seitenwänden ohne Sicken erzielt werden. Dies ermöglicht
eine Materialeinsparung in einem Bereich von wenigstens 25%. Zumeist
können Materialeinsparungen von 40% bis 60% bei gleicher Traglast
erzielt werden. Bspw. ist an der Seitenwand 32, an der
die Einsetzmuttern 33 vorgesehen sind, eine Sicke 36 eingebracht,
welche in der Längsmittelachse 38 des Profils
liegt. Die Einsetzmuttern 33 werden bevorzugt spiegelbildlich
mit gleichem Abstand zur Längsmittelachse an den beiden
Hälften der durch die Sicke 36 geteilten Seitenwand 32 angeordnet.
Bevorzugt sind diese immer paarweise einander zugeordnet. Nach einer
alternativen Ausführungsform können an der Seitenwand 32,
an der die Einsetzmuttern 33 vorgesehen sind, zwei Sicken 36 eingebracht
werden, welche außerhalb der Einsetzmuttern 33,
insbesondere nahe einem Eckbereich 37, vorgesehen sind.
An der benachbarten Seitenwand 32, welche ohne Einsetzmutter 32 ausgebildet
ist, kann bspw. in einer Längsmittelachse 38 eine
Sicke 36 angebracht sein. Diese Anordnung der Sicken 36 ist
nur beispielhaft.
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Das
Einbringen von Einsetzmuttern 33 in den Hohlraum der Stütze 21 erfolgt
durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
einer solchen Stütze 21, welches nachfolgend anhand
von 6 beschrieben ist. Ein streifenförmig
gewalztes Bandmaterial 41, insbesondere ein kaltgewalztes
Stahlband, wird einer ersten Bearbeitungsstation 42 zugeführt,
in der Durchgangsbohrungen 43 in das Bandmaterial 41 eingestanzt
werden. Dies kann mit einer kontinuierlichen Verfahrgeschwindigkeit
des Bandmaterials 41 erfolgen. In einer nachfolgenden Bearbeitungsstation 44 werden
die Einsetzmuttern 33 in die Stanzlöcher 43 der
Durchgangsbohrungen 43 eingedrückt und bevorzugt
an dem Lochrand der Durchgangsbohrungen 43 befestigt. Dabei
kann ein Einpressvorgang oder ein Clinchvorgang oder dergleichen
vorgesehen sein. Alternativ können die Einsetzmuttern 33 auch
durch eine Schweißverbindung der Durchgangsbohrung 43 zugeordnet
und dazu befestigt werden. Anschließend wird in mehreren
nicht näher dargestellten Walzschritten das Hohlprofil
der Stütze 21 geformt. Gleichzeitig können
während diesen Profilierungsschritten auch ein oder mehrere
Sicken 36 eingebracht werden. Nachdem das geschlossene
Hohlprofil geformt wurde, werden die beiden Seitenkanten 46 des
Bandmaterials 41 in einer Bearbeitungsstation 47 miteinander
verbunden, bevorzugt miteinander verschweißt. Diese Schweißnaht 48 liegt
bevorzugt außerhalb der Längsmittelachsen 38 der
Seitenwände 32 der Stütze 21.
Beispielsweise kann diese Schweißnaht 48 zwischen
einer Sicke 36 und einem Eckbereich 37 des Hohlprofils
vorgesehen sein, wie dies in 5 dargestellt
ist. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass beim Einbringen
einer sogenannten Doppelsicke 36 in eine Seitenwand 32 zwischen
den beiden Sicken 36 in der Längsmittelachse 38 oder
unmittelbar benachbart dazu die Schweißnaht 48 verläuft.
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Eine
solche Stütze 21, die gemäß dem
vorbeschriebenen Verfahren hergestellt wird, ermöglicht einen
schnellen und kostengünstigen Aufbau eines Regalaufbaues 12 für
ein Hochregallager 11. Durch das Einbringen der Einsetzmuttern 33 in
das Hohlprofil der Stütze 21 kann eine Einsparung
der Montagezeit um bis zu 50% erzielt werden. Des Weiteren weist
das Einbringen von Einsetzmuttern 33 an Stützen 21 den
Vorteil auf, dass bereits eine exakte Positionierung der Schrauben 34 zur
Aufnahme der Längsauflage und Horizontalstäbe 22, 26 zur
Bildung des Knotenpunkts 28 gegeben ist. Darüber
hinaus wird durch das Einbringen der Sicken 36 eine erhebliche
Reduzierung der Wandstärke der Hohlprofile ermöglicht,
wodurch eine hohe Einsparung an Materialkosten gegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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