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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sonnenabschirmung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Kraftfahrzeug gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 14.
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In
Kraftfahrzeugen können an den Vordersitzen der Fahrer oder
der Beifahrer durch Sonneneinstrahlung geblendet werden. Um die
vorderen Insassen des Kraftfahrzeuges vor einer Sonnenblendung zu
schützen sind in Kraftfahrzeugen Sonnenabschirmungen vorhanden.
Die Sonnenabschirmungen sind dabei verschwenkbar, im Allgemeinen
im Dachbereich des Kraftfahrzeuges oberhalb der Windschutzscheibe,
befestigt. Bei Bedarf aufgrund einer entsprechend gerichteten Sonneneinstrahlung
zu den vorderen Insassen des Kraftfahrzeuges kann die Sonnenabschirmung
verschwenkt oder geklappt werden, so dass keine Blendung durch die
Sonnenstrahlen mehr eintritt.
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In
die Sonnenabschirmung ist im Allgemeinen ein Spiegel als Make-up-Spiegel
oder als Schminkspiegel integriert. Der Spiegel ermöglicht
es dem Fahrer und dem Beifahrer des Kraftfahrzeuges, den Oberkörper
und insbesondere das Gesicht des Fahrzeuginsassen selbst anzuschauen.
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Die
US 5 197 777 zeigt eine
Sonnenabschirmung für ein Kraftfahrzeug. Ein Spiegel ist
auf einer Platte angeordnet. Die Platte kann dabei in einen Schlitz
eines Sonnenlichtabschattungskörpers eingeschoben werden,
so dass dadurch der Spiegel verdeckt ist und aus dem Sonnenlichtabschattungskörper
mit einem Schlitz herausgezogen werden, so dass dadurch der Spiegel
sichtbar ist und damit auch benutzt werden kann.
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Die
US 4 926 295 zeigt eine
Sonnenabschirmung für ein Kraftfahrzeug. Ein Sonnenlichtabschattungskörper
ist zweigeteilt, wobei das untere Teil des Sonnenlichtabschattungskörpers
einen Schlitz aufweist. In einer Nicht-Gebrauchsstellung des Spiegels befindet
sich der Spiegel in dem Schlitz des unteren Teils und das untere
Teil des Sonnenlichtabschattungskörpers ist unmittelbar
am oberen Teil des Sonnenlichtabschattungskörpers angeordnet.
Zum Benutzen des Spiegels ist das untere Teil des Sonnenlichtabschattungskörpers
getrennt vom oberen Teil nach unten zu verschieben, so dass dadurch
der Spiegel aus dem Schlitz des unteren Teils des Sonnenlichtabschattungskörpers
herausgeschoben ist und der Spiegel benutzt werden kann.
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Die
DE 201 20 175 U1 zeigt
eine Sonnenblende für ein Kraftfahrzeug mit einem Sonnenblendenkörper.
Der Sonnenblendenkörper ist mit einem zur unteren Längskante
hin offenen Hohlraum versehen. In dem Hohlraum ist ein herausziehbarer
Spiegel angeordnet.
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Die
DE 102 00 889 A1 zeigt
eine gattungsbildende Blendschutzeinrichtung für ein Fahrzeug,
insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Ein Sonnenblendkörper
als Sonnenlichtabschattungskörper ist außenseitig
mit einem Spiegel versehen. Eine Spiegelabdeckung als Abdeckklappe
ist zwischen einer ersten Stellung als Nicht-Gebrauchsstellung und
einer zweiten Stellung als Gebrauchsstellung verschiebbar. In der
Nicht-Gebrauchsstellung ist der Spiegel von der Spiegelabdeckung
abgedeckt und in der Gebrauchsstellung ist der Spiegel freigegeben.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Sonnenabschirmung
mit einem Spiegel und einer Abdeckklappe sowie ein Kraftfahrzeug
zur Verfügung zu stellen, bei dem die Spiegelfläche
unabhängig von einer Stellung einer Abdeckklappe verändert
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gelöst mit einer Sonnenabschirmung, insbesondere
für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Sonnenlichtabschattungskörper, wenigstens
einen Spiegel, wenigstens eine bewegbare Abdeckklappe für
den Spiegel, wobei in einer ersten Stellung der Abdeckklappe der
Spiegel von der Abdeckklappe abgedeckt ist und in einer zweiten Stellung
der Abdeckklappe der Spiegel freigegeben ist, wobei die für
den Benutzer zur Verfügung stehende Spiegelfläche
des Spiegels bei einer feststehenden Stellung, insbesondere der
zweiten Stellung, der Abdeckklappe veränderbar ist.
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In
der ersten Stellung befindet sich die Abdeckklappe in einer Nicht-Gebrauchsstellung
des Spiegels und in der zweiten Stellung befindet sich die Abdeckklappe
in einer Gebrauchsstellung des Spiegels. In der Gebrauchsstellung
ist der Spiegel somit freigegeben und kann damit vom Fahrzeuginsassen benutzt
werden.
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Die
Abdeckklappe dient, vorzugsweise ausschließlich, dazu,
den Spiegel abzudecken oder zu verdecken oder freizugeben in Abhängigkeit
von der Stellung der Abdeckklappe. Insbesondere dient die Abdeckklappe
nicht dazu, das Sonnenlicht abzuschirmen und ist somit vorzugsweise
kein Sonnenlichtabschattungskörper oder insbesondere kein Zusatzsonnenlichtabschattungskörper.
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Insbesondere
befindet sich bei der zweiten Stellung der Abdeckklappe die Abdeckklappe
in der maximal möglichen Stellung bezüglich einer
Bewegung von einer Nicht-Gebrauchsstellung zu einer Gebrauchsstellung.
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In
einer weiteren Ausgestaltung weist der Sonnenlichtabschattungskörper
eine obere Längsseite, eine untere Längsseite,
eine linke Breitseite und eine rechte Breitseite auf.
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In
einer ergänzenden Ausführungsform ist der Sonnenlichtabschattungskörper
kein bewegbarer Zusatzsonnenlichtabschattungskörper.
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In
einer Variante ist die wenigstens eine Abdeckklappe zwischen der
ersten Stellung und der zweiten Stellung und umgekehrt verschiebbar und/oder
um eine Schwenkachse verschwenkbar und/oder klappbar.
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Vorzugsweise
sind der Abstand zwischen der oberen Längsseite und der
unteren Längsseite und/oder der Abstand zwischen der linken
Breitseite und der rechten Breitseite in jeder Stellung der Abdeckklappe
unverändert. Die Abdeckklappe ist somit nicht der Sonnenlichtabschattungskörper,
so dass sich bei einer Bewegung der Abdeckklappe zwischen verschiedenen
Stellungen auch nicht die Größe oder die Ausmaße
des Sonnenlichtabschattungskörpers verändern.
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In
einer Variante sind der Spiegel und/oder ein Spiegelrahmen nicht
Bestandteil des Sonnenlichtabschattungskörpers.
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Zweckmäßig
ist der Spiegel wenigstens teilweise außenseitig auf dem
Sonnenlichtabschattungskörper angeordnet und/oder wenigstens
teilweise außenseitig an dem Sonnenlichtabschattungskörper
integriert.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist die für den
Benutzer zur Verfügung stehende Spiegelfläche des
Spiegels veränderbar, indem der Spiegel verschiebbar und/oder
verschwenkbar und/oder klappbar und/oder bewegbar, insbesondere
zwischen einer Minimalstellung und einer Maximalstellung. Die Spiegelfläche
des Spiegels wird dabei nicht mittels einer Bewegung der Abdeckklappe
verändert, sondern durch eine Bewegung des Spiegels. Die
Größe des Spiegels kann dabei z. B. dadurch vergrößert werden,
dass der Spiegel um wenigstens eine Achse aufgeklappt werden kann,
so dass dadurch für den Benutzer eine größere
Spiegelfläche zur Verfügung steht.
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Insbesondere
ist die für den Benutzer zur Verfügung stehende
Spiegelfläche des Spiegels veränderbar, indem
der Spiegel zwischen einer Minimalstellung und einer Maximalstellung,
vorzugsweise vertikal, im Wesentlichen parallel zu einer Ebene verschiebbar
ist und die Ebene im Wesentlichen wenigstens zwei Längs-
und/oder Breitseiten des Sonnenlichtabschattungskörpers
schneidet. Vorzugsweise ist dabei der Spiegel in der Minimalstellung
oder außerhalb der Maximalstellung wenigstens teilweise
innerhalb des Sonnenlichtabschattungskörpers angeordnet.
Hierzu befindet sich der Spiegel beispielsweise unter einer Umhüllung
als Dekormaterial des Sonnenlichtabschattungskörpers, so
dass dadurch ein Teil des Spiegels für den Benutzer nicht
sichtbar ist. Zum Bewegen des Spiegels von der Minimalstellung in
Richtung der Maximalstellung wird der Spiegel verschoben, so dass
dadurch ein größerer Teil des Spiegels für
den Benutzer sichtbar ist, weil aufgrund der Bewegung des Spiegels
der Teil des Spiegels, welcher unterhalb der Umhüllung
des Sonnenlichtabschattungskörpers angeordnet ist, verkleinert
wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist der Spiegel außerhalb
der Maximalstellung teilweise in dem Sonnenlichtabschattungskörper
angeordnet ist.
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In
einer ergänzenden Variante ist der Spiegel mittels eines
Gleitlagers, z. B. einer Feder, die in einer Nut verschiebbar angeordnet
ist, und/oder eines Rohres, das in einer Hülse verschiebbar
angeordnet ist, verschiebbar gelagert.
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In
einer Variante umfasst die Sonnenabschirmung wenigstens ein Mittel
zur Fixierung der Sonnenabschirmung, insbesondere an dem Kraftfahrzeug,
z. B. einem Dachbereich einer Karosserie des Kraftfahrzeuges.
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In
einer weiteren Ausgestaltung bestehen die Abdeckklappe und/oder
der Spiegelrahmen wenigstens teilweise aus Kunststoff. Vorzugsweise
besteht der Sonnenlichtabschattungskörper wenigstens teilweise
aus Kunststoff.
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In
einer weiteren Variante ist das Mittel zur Fixierung der Sonnenabschirmung,
z. B. ein Gelenk und/oder ein Fixierungsarm, an dem Sonnenlichtabschattungskörper
ausgebildet. An dem Sonnenlichtabschattungskörper sind
hierzu beispielsweise Ausnehmungen oder Gelenke ausgebildet, in
denen der Fixierungsarm befestigt ist. Das Ende des Fixierungsarmes
ist dabei im Dachbereich der Karosserie eines Kraftfahrzeuges befestigt.
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Ein
erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug umfasst eine in
dieser Anmeldung beschriebene Sonnenabschirmung.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist die Sonnenabschirmung verschwenkbar
an dem Kraftfahrzeug fixiert.
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In
einer zusätzlichen Variante ist die Sonnenabschirmung um
drei aufeinander senkrecht stehende Achsen bewegbar und/oder verschwenkbar.
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Zweckmäßig
umfasst die Sonnenabschirmung ein oder zwei Fixierungsarme und/oder
ein oder zwei Gelenke, mittels denen die Sonnenabschirmung fixierbar
ist.
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Im
Nachfolgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
beschrieben. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Sonnenabschirmung in einem ersten
Ausführungsbeispiel mit einem Spiegel in einer Minimalstellung,
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2 eine
perspektivische Ansicht der Sonnenabschirmung gemäß 1 mit
dem Spiegel in einer Maximalstellung,
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3 eine
perspektivische Ansicht der Sonnenabschirmung in einem zweiten Ausführungsbeispiel
mit dem Spiegel in der Minimalstellung und
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4 eine
perspektivische Ansicht der Sonnenabschirmung gemäß 3 mit
dem Spiegel in der Maximalstellung.
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In
den 1 bis 4 ist eine Ansicht einer Sonnenabschirmung 1 für
ein Kraftfahrzeug dargestellt. Die Sonnenabschirmung 1 wird
dabei oberhalb einer Windschutzscheibe im Dachbereich einer Karosserie
des Kraftfahrzeuges befestigt und kann verschwenkt werden. Bei Sonnenstrahlung
zu den vorderen Insassen des Kraftfahrzeuges wird die Sonnenabschirmung 1 dahingehend
ausgerichtet, dass die Sonnenstrahlen keine Blendung der vorderen
Insassen des Kraftfahrzeuges verursachen (nicht dargestellt).
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Die
Sonnenabschirmung 1 umfasst einen Sonnenlichtabschattungskörper 2 und
einen Spiegel 3. Der Sonnenlichtabschattungskörper 2 besteht
wenigstens teilweise aus Kunststoff und umfasst eine Umhüllung
aus einem Dekormaterial, eine innerhalb der Umhüllung angeordnete
Schaumstoffeinlage (nicht dargestellt) sowie eine Stabilisierungseinlage, z.
B. ein Kunststoff-Spritzgussteil (nicht dargestellt). Der Sonnenlichtabschattungskörper 2 weist
als obere Begrenzung eine obere Längsseite 7,
als untere Begrenzung eine untere Längsseite 8,
als linke Begrenzung eine linke Breitseite 9 und als rechte
Begrenzung eine rechte Breitseite 10 auf (1 bis 4).
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An
dem Sonnenlichtabschattungskörper 2 ist ein Fixierungsarm 5 als
Mittel 4 zur Fixierung der Sonnenabschirmung 1 an
einem Dachbereich einer Karosserie des Kraftfahrzeuges befestigt
(1 bis 4). Der Fixierungsarm 5 ist
dabei in einer nicht dargestellten Bohrung des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 befestigt
und in dieser um eine Drehachse, die der Achse der Bohrung entspricht,
verschwenkbar. Ferner ist der Fixierungsarm 5 an der Karosserie des
Kraftfahrzeuges (nicht dargestellt) dahingehend befestigt, dass
der Fixierungsarm 5 um die Längsachse des Fixierungsarmes 5 an
der Karosserie als Drehachse verschwenkbar ist. Dadurch kann die Sonnenabschirmung 1 an
der Bohrung in dem Fixierungskörper 3 sowie dem
darin angeordneten Fixierungsarm 5, z. B. vom Dachbereich
in Richtung zu der Windschutzscheibe, verschwenkt werden und an der
Befestigung im Dachbereich kann die Sonnenabschirmung 1 beispielsweise
vom Bereich der Windschutzscheibe zu einer Seitenscheibe verschwenkt werden.
Im Bereich der Seitenscheibe kann die Sonnenabschirmung 1 mittels
eines weiteren Mittels 4 bzw. Fixierungsarmes 5 lösbar,
z. B. mittels Clipsen, an der Karosserie oder einem Dachhimmel befestigt werden.
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Außenseitig
auf dem Sonnenlichtabschattungskörper 2 ist der
Spiegel 3 integriert. Der Spiegel 3 dient als
Make-up-Spiegel 3 oder als Schminkspiegel 3. Eine
Abdeckklappe 6 ist um eine Schwenkachse 14 verschwenkbar
(1 bis 4). In einer ersten Stellung
der Abdeckklappe 6 ist der Spiegel 3 von der Abdeckklappe 6 abgedeckt,
so dass sich die Abdeckklappe 6 in einer Nicht-Gebrauchsstellung
für den Spiegel 3 befindet. In einer zweiten Stellung
der Abdeckklappe 6 ist der Spiegel 3 freigegeben,
d. h. die Abdeckklappe 6 befindet sich in einer Gebrauchsstellung
des Spiegels. In den 1 bis 4 ist jeweils
nur die zweite Stellung bzw. die Gebrauchsstellung der Abdeckklappe 6 abgebildet.
Der Spiegel 3 ist von einem Spiegelrahmen 11 aus
Kunststoff eingefasst. Dabei umfasst der Spiegelrahmen 11 ein
Rohr 12 und eine Hülse 13. Der Durchmesser
des Rohres 12 ist kleiner als der Durchmesser der Hülse 13,
so dass das Rohr 12 in die Hülse 13 eingeschoben
werden kann. Zwischen dem Rohr 12 und der Hülse 13 bildet
sich damit ein Gleitlager aus. Der Spiegel 3 ist innerhalb
einer Ebene des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 verschiebbar.
Dabei schneidet die Ebene des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 im
Wesentlichen wenigstens zwei der Längsseiten 7, 8 und/oder der
Breitseiten 9, 10. In einer Minimalstellung des Spiegels 3 (1 und 3)
steht dem Benutzer die minimale Spiegelfläche zur Verfügung
und ein Teil des Spiegels 3 ist unterhalb der Umhüllung
des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 bzw. innerhalb
des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 angeordnet.
Diese Anordnung des Spiegels 3 innerhalb des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 ist
in 1 und 3 strichliert dargestellt. Der
Sonnenlichtabschattungskörper 2 weist hierzu einen
Hohlraum, z. B. ein Schlitz, auf, innerhalb dessen der Spiegel 2 in
dem Sonnenlichtabschattungskörper 2 angeordnet
werden kann. Zum Bewegen des Spiegels 3 von der Minimalstellung
(1 und 3) in eine Maximalstellung (2 und 4)
ist beispielsweise am unteren Ende des Spiegelrahmens 11 von
der Hand des Benutzers eine Kraft aufzubringen, so dass sich der Spiegel 3 von
der Stellung gemäß 1 und 3 (Minimalstellung)
zu der Stellung gemäß 2 und 4 (Maximalstellung)
bewegt. In der Maximalstellung steht dem Benutzer die maximale Spiegelfläche zur
Verfügung. Beim Bewegen des Spiegels 3 von der
Minimalstellung in die Maximalstellung bewegt sich das innerhalb
der Hülse 13 angeordnete Rohr 12 aus
der Hülse 13 heraus, so dass sich dadurch die Höhe
des Spiegelrahmens 11 vergrößert. Umgekehrt wird
bei der Bewegung des Spiegels 3 von der Maximalstellung
in die Minimalstellung das Rohr 12 in die Hülse 13 eingeschoben,
so dass sich dadurch die Höhe des Spiegelrahmens 11 verkleinert.
Vorzugsweise ist der Spiegelrahmen 11 als ein Kunststoffspritzgussteil
ausgebildet, welches mittels Umspritzen an dem Spiegel 3 teilweise
befestigt sein kann.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel gemäß den 3 und 4 unterscheidet
sich vom ersten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Sonnenabschirmung 1 auch über
Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 verfügt.
Die beiden unteren Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 sind
fest mit dem Spiegelrahmen 11 verbunden, so dass bei einer
Bewegung des Spiegels 3 von der Minimalstellung in die Maximalstellung
auch die beiden unteren Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 mitbewegt
werden. Die untere Längsseite 8 des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 bleibt
bei einer Bewegung des Spiegels 3 von der Minimalstellung
in die Maximalstellung mit den beiden Zusatzsonnenlichtabschattungskörpern 15 unverändert,
weil die relativ bewegbaren Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 nicht
der relativ unbewegliche oder feststehende Sonnenlichtabschattungskörper 2 sind.
Dies gilt analog auch für den dritten Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 im
rechten Bereich des Sonnenlichtabschattungskörpers 2.
Der dritte Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 kann
in Links-Rechtsrichtung verschoben werden. Die drei Zusatzsonnenlichtabschattungskörper 15 sind
dabei innerhalb einer Ebene des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 verschiebbar,
wobei die Ebene des Sonnenlichtabschattungskörpers 2 wenigstens
zwei der Längsseiten 7, 8 und/oder der
Breitseiten 9, 10 schneiden. Sofern die Sonnenabschirmung 1 zur
Abschirmung der Sonne für einen Fahrer eines Kraftfahrzeuges
dient, kann mittels des dritten Zusatzsonnenlichtabschattungskörpers 15 der
Raum zwischen der Sonnenabschirmung 1 und einem Rückspiegel
des Kraftfahrzeuges wenigstens teilweise gegen Sonnenstrahlung abgeschirmt
werden.
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Insgesamt
betrachtet sind mit der erfindungsgemäßen Sonnenabschirmung 1 und
dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug erhebliche
Vorteile verbunden. Die Spiegelfläche des Spiegels 3 kann verändert
werden, so dass dem Benutzer für unterschiedliche Zwecke,
z. B. zum Schminken, eine ausreichend große Spiegelfläche
zur Verfügung steht. Dabei kann im Wesentlichen die gesamte
Breite des Sonnenlichtabschattungskörpers 2, d.
h. ungefähr der Abstand zwischen den beiden Längsseiten 7, 8, genutzt
werden. Die Höhe des Spiegels 3 entspricht im
Wesentlichen der Breite des Sonnenlichtabschattungskörpers 2.
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- 1
- Sonnenabschirmung
- 2
- Sonnenlichtabschattungskörper
- 3
- Spiegel
- 4
- Mittel
zur Fixierung
- 5
- Fixierungsarm
- 6
- Abdeckklappe
- 7
- Obere
Längsseite
- 8
- Untere
Längsseite
- 9
- Linke
Breitseite
- 10
- Rechte
Breiteseite
- 11
- Spiegelrahmen
- 12
- Rohr
- 13
- Hülse
- 14
- Schwenkachse
der Abdeckklappe
- 15
- Zusatzsonnenlichtabschattungskörper
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 5197777 [0004]
- - US 4926295 [0005]
- - DE 20120175 U1 [0006]
- - DE 10200889 A1 [0007]