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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sonnenblendschutzeinrichtung
für ein Kraftfahrzeug mit einer Sonnenblende, die von einer
Nichtgebrauchsposition in eine Gebrauchsposition bewegt werden kann,
in der die Sonnenblende unter Ausbildung eines Spaltes zwischen
der Sonnenblende und einem Fahrzeugteil vor einer Fensterscheibe
angeordnet ist, und einer Zusatzblende, die von einer Nichtgebrauchsposition
in eine Gebrauchsposition bewegt werden kann, in der die Zusatzblende
den Spalt verdeckt.
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Aus
der
DE 203 20 593
U1 ist eine Sonnenblendschutzeinrichtung für ein
Kraftfahrzeug bekannt, die eine Sonnenblende aufweist. Die bekannte Sonnenblende
kann von einer Nichtgebrauchsposition in eine Gebrauchsposition
verschwenkt werden, in der die Sonnenblende unter Ausbildung eines Spaltes
zwischen der Sonnenblende und der A-Säule des Kraftfahrzeugs
vor einer Fensterscheibe angeordnet ist, um ein Blenden des Fahrers
oder Beifahrers durch die Sonneneinstrahlung zu verhindern. Um ferner
zu verhindern, dass das durch den Spalt einfallende Sonnenlicht
den Fahrer oder Beifahrer blendet, ist an der Sonnenblende der bekannten
Sonnenblendschutzeinrichtung eine Zusatzblende vorgesehen. Die Zusatzblende
kann von einer Nichtgebrauchsposition translatorisch relativ zu
der Sonnenblende in eine Gebrauchsposition verschoben werden, in der
die Zusatzblende den Spalt zwischen der Sonnenblende einerseits
und der A-Säule andererseits verdeckt.
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Die
vorstehend beschriebene Sonnenblendschutzeinrichtung hat sich bewährt,
ist jedoch mit einigen Nachteilen behaftet. So ist die Bedienperson insbesondere
dazu gezwungen, die Zusatzblende stets mit zu bewegen, wenn die
Sonnenblende, an der die Zusatzblende beweglich angeordnet ist,
von der Gebrauchsposition in die Nichtgebrauchsposition bewegt werden
soll oder umgekehrt. Darüber hinaus kann die Sonnenblende
sowie die Zusatzblende nicht ausreichend flexibel innerhalb des
Kraftfahrzeugs platziert werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass
die Handhabung der bekannten Sonnenblendschutzeinrichtung erschwert
ist und die Sonnenblendschutzeinrichtung nicht mit der notwendigen
Flexibilität innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet werden kann.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sonnenblendschutzeinrichtung
für ein Kraftfahrzeug mit einer Sonnenblende und einer Zusatzblende
zu schaffen, deren Handhabung vereinfacht ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Sonnenblendschutzeinrichtung
ist für ein Kraftfahrzeug konzipiert und weist eine Sonnenblende
auf. Die Sonnenblende kann von einer Nichtgebrauchsposition, in
der die Sonnenblende beispielsweise gegen einen Dachhimmel des Kraftfahrzeugs
geklappt ist, in eine Gebrauchsposition bewegt werden, in der die
Sonnenblende unter Ausbildung eines Spaltes zwischen der Sonnenblende
und einem Fahrzeugteil vor einer Fensterscheibe, wie beispielsweise
der Frontscheibe des Kraft fahrzeugs, angeordnet ist. Bei dem Fahrzeugteil
kann es sich beispielsweise um die A-Säule des Kraftfahrzeugs
oder ein Innenverkleidungsteil an der A-Säule des Kraftfahrzeugs
handeln. Die erfindungsgemäße Sonnenblendschutzeinrichtung
umfasst ferner eine Zusatzblende, die von einer Nichtgebrauchsposition
in eine Gebrauchsposition bewegt werden kann, wobei die Zusatzblende
in der Gebrauchsposition den Spalt zwischen der Sonnenblende einerseits
und dem Fahrzeugteil andererseits verdeckt. Gemäß der
Erfindung ist die Zusatzblende beweglich an dem Fahrzeugteil angeordnet.
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Im
Gegensatz zu der aus der
DE
203 20 593 U1 bekannten Sonnenblendschutzeinrichtung ist
die Zusatzblende somit nicht an der Sonnenblende, sondern vielmehr
an dem Fahrzeugteil, wie beispielsweise der A-Säule angeordnet.
Dies hat den Vorteil, dass die Zusatzblende beim Bewegen der Sonnenblende
zwischen der Gebrauchs- und der Nichtgebrauchsposition nicht automatisch
mit bewegt werden muss, wodurch die Handhabung der Sonnenblendschutzeinrichtung
wesentlich vereinfacht ist. Darüber hinaus besteht der
Vorteil, dass die Zusatzblende in die Gebrauchsposition bewegt werden kann,
ohne dass zuvor ein Bewegen der Sonnenblende von der Nichtgebrauchsposition
in die Gebrauchsposition erforderlich ist. Vielmehr kann die Zusatzblende
in die Gebrauchsposition gebracht werden, in der diese einen Lichteinfall
durch ein Teil der Fensterscheibe unterbindet, während
die Sonnenblende in deren Nichtgebrauchsposition verbleiben kann.
Auch hierdurch ist die Handhabung vereinfacht, wobei eine besonders
flexible Nutzung der erfindungsgemäßen Sonnenblendschutzeinrichtung möglich
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung weist das Fahrzeugteil ein Innenverkleidungsteil
auf, an dem die Zu satzblende angeordnet ist. So kann die Zusatzblende
mitsamt dem Innenverkleidungsteil in das Kraftfahrzeug eingebaut
werden, wodurch die Montage wesentlich vereinfacht ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist die Zusatzblende von einem Teilabschnitt
des Innenverkleidungsteils ausgebildet. Auf diese Weise ist keine
zusätzliche Zusatzblende erforderlich, die den Materialaufwand
erhöhen würde, vielmehr erfüllt die Zusatzblende
zwei Funktionen. So dient die Zusatzblende zum einen als Teilabschnitt
des Innenverkleidungsteils der Verkleidung des Fahrzeugteils und
zum anderen der Abwehr der Sonnenlichteinstrahlung, wenn die Zusatzblende
von der Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposition bewegt ist.
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Um
die Verletzungsgefahr für den Fahrzeuginsassen zu verringern
und ein ungewolltes Bewegen der Zusatzblende von der Nichtgebrauchsposition
in die Gebrauchsposition zu verhindern, ist die Zusatzblende in
einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung in der Nichtgebrauchsposition oberflächenbündig
mit den angrenzenden Bereichen des Innenverkleidungsteils angeordnet.
Dabei ist vorzugsweise eine Vertiefung oder/und Aussparung an dem
Innenverkleidungsteil vorgesehen, in der die Zusatzblende in der
Nichtgebrauchsposition einliegt. Um dennoch ein einfaches Ergreifen
der Zusatzblende zu ermöglichen, könnte ferner
ein Haltegriff oder eine Halteaussparung an der Zusatzblende vorgesehen
sein. In einer alternativen Ausgestaltungsvariante liegt die Zusatzblende
nicht in einer Vertiefung oder/und Aussparung in dem Innenverkleidungsteil
ein, sondern liegt in der Nichtgebrauchsposition vielmehr flächig an
der Oberfläche des Innenverkleidungsteils an. Auf diese
Weise ist die Zusatzblende in deren Nicht gebrauchsposition ebenfalls
besonders platzsparend innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet,
so dass weitgehend ausgeschlossen ist, dass ein Fahrzeuginsasse
ungewollt an der Zusatzblende anstößt, so dass
die Verletzungsgefahr verringert ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist in dem Innenverkleidungsteil ein
Aufnahmefach zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen vorgesehen.
So könnte beispielsweise die zuvor genannte Aussparung
als Öffnung für das Aufnahmefach dienen oder die
zuvor genannte Vertiefung könnte derart groß ausgebildet
sein, dass diese das Aufnahmefach ausbildet. In jedem Fall ist das
Aufnahmefach in der Nichtgebrauchsposition der Zusatzblende durch
die Zusatzblende verschlossen, während das Aufnahmefach
in der Gebrauchsposition der Zusatzblende zugänglich ist.
Dank des Aufnahmefachs kann auch der Raum zwischen dem Innenverkleidungsteil
und dem Fahrzeugteil sinnvoll genutzt werden und der Zusatzblende
kommt ferner die Funktion zu, als Deckel des Aufnahmefachs zu fungieren.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung kann die Zusatzblende unabhängig
von der Sonnenblende bewegt werden. Wie bereits zuvor erwähnt,
ist die Zusatzblende nicht an der Sonnenblende selbst beweglich
angeordnet, sondern an dem Fahrzeugteil bzw. dem Innenverkleidungsteil.
Somit muss die Zusatzblende nicht mit bewegt werden, wenn die Sonnenblende
von der Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposition bewegt und
umgekehrt. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, die
Sonnenblende zunächst in die Gebrauchsposition zu bewegen,
bevor die Zusatzblende in die Gebrauchsposition bewegt werden kann,
in der sie einen Teil der Fensterscheibe abdeckt. Vielmehr kann
die Zusatzblende unabhängig von der Sonnenblende von der
Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposition bewegt werden, während
die Sonnenblende in der Nichtgebrauchsposition verbleibt. Eine solche
Kombination der Positionen von Zusatzblende und Sonnenblende kann
beispielsweise dann erwünscht sein, wenn lediglich der
Lichteintritt durch den der Zusatzblende zugeordneten Teilabschnitt
der Fensterscheibe verhindert werden soll.
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Um
die Zusatzblende oder/und Sonnenblende besonders einfach zwischen
der Gebrauchsposition und der Nichtgebrauchsposition hin und her
bewegen zu können, kann die Zusatzblende oder/und die Sonnenblende
in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung von der Nichtgebrauchsposition in die
Gebrauchsposition verschwenkt werden und umgekehrt. So ist insbesondere
keine translatorische Bewegung der Sonnenblende oder/und Zusatzblende
erforderlich, um diese in die Gebrauchs- oder Nichtgebrauchsposition
zu bewegen. Der Schwenkmechanismus für die Zusatzblende oder/und
Sonnenblende kann besonders einfach realisiert werden und vereinfacht
die Handhabung der genannten Bauteile.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist die Schwenkachse der Zusatzblende gegenüber
der Schwenkachse der Sonnenblende schräggestellt. Auch
hierdurch kann die Handhabung der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung weiter vereinfacht werden.
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Die
bekannten Sonnenblendschutzeinrichtungen haben meist den Nachteil,
dass die Sonnenblende und gegebenenfalls die Zusatzblende in deren
Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist. Aus diesem Grunde
kann die Sonnenblende in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sonnenblendschutzeinrichtung
unter Berüh rung der Zusatzblende in der Gebrauchsposition
an der Zusatzblende vorbeigeführt werden. So kann die Zusatzblende
oder/und die Sonnenblende beispielsweise einen flexibel verformbaren
Berührungsbereich aufweisen, so dass sich die Sonnenblende
und die Zusatzblende zwar berühren können, jedoch
wird hierdurch die Bewegungsfreiheit der Sonnenblende sowie der
Zusatzblende nicht eingeschränkt. Auf diese Weise ist eine
besonders flexible Anordnung der Sonnenblende sowie der Zusatzblende
möglich. Alternativ kann die Sonnenblende bezogen auf die
Zusatzblende in der Gebrauchsposition kollisionsfrei von der Nichtgebrauchsposition
in die Gebrauchsposition bewegt werden und umgekehrt. Hierdurch
werden die zuvor genannten Vorteile besonders sicher erzielt, wenngleich
die erste Alternative bevorzugt ist, zumal bei der ersten Alternative
ein besonders dichtes Verdecken des Spaltes zwischen der Sonnenblende
und dem Fahrzeugteil durch die Zusatzblende möglich ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist das Fahrzeugteil eine Fahrzeugsäule, vorzugsweise
die A-Säule eines Kraftfahrzeugs. So sind zwar aus der
US 4,614,375 Sonnenblenden
bekannt, die an der A-Säule des Kraftfahrzeugs beweglich
angeordnet sind, jedoch schlägt die bekannte Lösung
lediglich vor, auf die Sonnenblende am Dachhimmel zu verzichten,
während die Sonnenblende an der A-Säule deren
Funktion übernimmt. Die vorteilhafte Kombination aus Sonnenblende
einerseits und Zusatzblende an der A-Säule andererseits
ist jedoch nicht offenbart. Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform
besteht darin, dass nunmehr auch die Fahrzeugsäule bzw.
A-Säule ein Funktionsteil in Form der Zusatzblende aufweist,
wodurch die Zusatzblende besonders platzsparend innerhalb des Kraftfahrzeugs
angeordnet werden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist die Fensterscheibe als Frontscheibe des
Kraftfahrzeugs ausgebildet. So kann die Sonnenblende sowie die Zusatzblende
einem Blenden des Fahrers oder Beifahrers entgegenwirken.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist der Spalt, der durch die Zusatzblende
verdeckbar ist, zwischen einer Längskante der Sonnenblende
und dem Fahrzeugteil, wie beispielsweise der A-Säule, ausgebildet.
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Um
ein Blenden der Fahrzeuginsassen durch einfallendes Sonnenlicht
sicher ausschließen zu können, ist das Fahrzeugteil
oder dessen Innenverkleidungsteil lichtundurchlässig ausgebildet.
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Um
ein Blenden der Fahrzeuginsassen noch sicherer ausschließen
zu können, ist die Zusatzblende oder/und die Sonnenblende
in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sonnenblendschutzeinrichtung
lichtundurchlässig ausgebildet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung ist die Sonnenblende an einem Dachhimmel
des Kraftfahrzeugs angeordnet. Hierdurch kann die Sonnenblende in
deren Nichtgebrauchsposition besonders platzsparend innerhalb des
Kraftfahrzeugs angeordnet werden, ohne dass die Bewegungsfreiheit
der Fahrzeuginsassen eingeschränkt ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand einer beispielhaften Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
teilweise, perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sonnenblendschutzeinrichtung
mit der Sonnenblende und der Zusatzblende in der jeweiligen Nichtgebrauchsposition,
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2 die
Sonnenblendschutzeinrichtung von
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1 mit
der Sonnenblende in der Gebrauchsposition und der Zusatzblende in
der Nichtgebrauchsposition und
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3 die
Sonnenblendschutzeinrichtung aus den 1 und 2 mit
der Sonnenblende und der Zusatzblende in der jeweiligen Gebrauchsposition.
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1 zeigt
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sonnenblendschutzeinrichtung 2 für ein Kraftfahrzeug.
Die Sonnenblendschutzeinrichtung 2 setzt im Wesentlichen
aus einer plattenförmigen Sonnenblende 4 und einer
Zusatzblende 6 zusammen. Sowohl die Sonnenblende 4 als
auch die Zusatzblende 6 sollen der Lichteinstrahlung durch eine
Fensterscheibe 8 des Kraftfahrzeugs entgegenwirken, wobei
es sich bei der Fensterscheibe 8 im vorliegenden Beispiel
um die Frontscheibe des Kraftfahrzeugs handelt.
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Die
plattenförmige Sonnenblende 4 weist zwei gegenüberliegende
Querkanten 10, 12 sowie zwei gegenüberliegende
Längskanten 14, 16 auf, wie dies insbesondere
in 2 zu sehen ist. Im Bereich der Querkante 10 ist
die Sonnenblende 4 um eine erste Schwenkachse 18 verschwenkbar
an dem nicht näher dargestellten Dachhimmel des Kraftfahrzeugs angeordnet.
Sowohl die Sonnenblende 4 als auch die später
näher beschriebene Zusatzblende 6 sind lichtundurchlässig
ausgebildet.
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Die
Sonnenblende 4 kann von der in 1 gezeigten
Nichtgebrauchsposition, in der die Sonnenblende 4 gegen
den Dachhimmel geklappt ist, um die erste Schwenkachse 18 in
eine Gebrauchsposition verschwenkt werden, die in 2 zu
sehen ist. In der Gebrauchsposition ist die Sonnenblende 4 derart vor
der Fensterscheibe 8 angeordnet, dass das durch die Fensterscheibe 8 einfallende
Licht teilweise von der Sonnenblende 4 abgeblockt wird,
so dass der Fahrzeuginsasse, in diesem Fall der Fahrer, nicht durch
das einfallende Licht geblendet werden kann. Dennoch verbleibt in
Querrichtung zwischen der Längskante 14 der Sonnenblende 4 und
einem lichtundurchlässigen Fahrzeugteil, das im vorliegenden Beispiel
von der A-Säule 20 des Kraftfahrzeugs gebildet
wird, ein Spalt 22, was dazu führen kann, dass das
durch die Fensterscheibe 8 einfallende Licht zwischen der
Sonnenblende 4 und der A-Säule 20 hindurchtreten
und den Fahrer blenden kann. Insoweit entspricht der bislang beschriebene
Aufbau den Sonnenblendschutzeinrichtungen nach dem Stand der Technik.
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Um
den vorstehend genannten Nachteil zu überwinden, ist nun
die Zusatzblende
6 vorgesehen. Die Zusatzblende
6 ist
im Gegensatz zu der Zusatzblende, die aus
DE 203 20 593 U1 bekannt
ist, nicht an der Sonnenblende
4, sondern vielmehr mittelbar an
der A-Säule
20 des Kraftfahrzeugs angeordnet. So
ist an der A-Säule
20 ein Innenverkleidungsteil
24 vorgesehen,
an dem die Zusatzblende
6 angeordnet ist. Die Zusatzblende
6 wird
dabei von einem Teilabschnitt des Innenverkleidungsteils
24 ausgebildet.
Es ist ferner ein Scharnier
26 für die Zusatzblende
6 vorgesehen,
so dass die Zusatzblende
6 um eine zweite Schwenkachse
28 von
einer Nichtgebrauchsposi tion in eine Gebrauchsposition verschwenkt
werden kann, die in
3 angedeutet ist. Die zweite Schwenkachse
28 erstreckt
sich dabei im Wesentlichen in die Erstreckungsrichtung der A-Säule
20 und ist
gegenüber der in Querrichtung verlaufenden ersten Schwenkachse
18 der
Sonnenblende
4 schräggestellt.
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In
der Nichtgebrauchsposition der Zusatzblende 6 ist die Zusatzblende 6 oberflächenbündig mit
den angrenzenden Bereichen des Innenverkleidungsteils 24 angeordnet,
so dass es keine ungünstig hervorstehenden Teile an dem
Innenverkleidungsteil 24 gibt. Zu diesem Zweck ist in dem
Innenverkleidungsteil 24 eine Vertiefung 30 vorgesehen,
in der die Zusatzblende 6 in deren Nichtgebrauchsposition einliegt,
wobei die Vertiefung 30 insbesondere in 3 zu
erkennen ist. Im vorliegenden Beispiel ist die Vertiefung 30 ferner
derart tief ausgebildet, dass diese eine Aufnahmefach 32 zur
Aufnahme von Gebrauchsgegenständen bildet, wobei das Aufnahmefach 32 in
der Nichtgebrauchsposition der Zusatzblende 6 (1 und 2)
durch die Zusatzblende 6 verschlossen und in der Gebrauchsposition
der Zusatzblende 6 (3) zugänglich
ist. Alternativ zu der Vertiefung 30 könnte eine
Aussparung in dem Innenverkleidungsteil 24 vorgesehen sein,
in der die Zusatzblende 6 in der Nichtgebrauchsposition
einliegt. Sollte eine Vertiefung oder Aussparung nicht gewünscht
sein, so könnte das Innenverkleidungsteil 24 in
einer weiteren alternativen Ausführungsform jedoch auch
durchgängig ausgebildet sein, so dass die Zusatzblende 6 in
der Nichtgebrauchsposition flächig an der Oberfläche
des Innenverkleidungsteils 24 anliegt, die zuvor genannten
Ausführungsformen sind jedoch bevorzugt.
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In
der in 3 gezeigten Gebrauchsposition der Zusatzblende 6 verdeckt
die Zusatzblende 6 den Spalt 22 zwischen der Längskante 14 der
Sonnenblende 4 und der A-Säule 20. Ein
Blenden des Fahrzeuginsassen durch ein durch den Spalt einfallendes Licht
ist somit ausgeschlossen. Ein besonderer Vorteil der Sonnenblendschutzeinrichtung 2 besteht
darin, dass die Zusatzblende 6 unabhängig von
der Sonnenblende 4 um die zweite Schwenkachse 28 verschwenkt
werden kann. So ist es beispielsweise möglich, lediglich
die Zusatzblende 6 in die in 3 gezeigte
Gebrauchsposition zu verschwenken, während die Sonnenblende 4 in
der Nichtgebrauchsposition verbleibt (1). Ebenso
ist es möglich, lediglich die Sonnenblende 4 in
die Gebrauchsposition zu verschwenken, während die Zusatzblende 6 in
der Nichtgebrauchsposition verbleibt (2). Im letztgenannten
Fall muss die Zusatzblende 6 gar nicht bewegt werden, da
diese nicht an der Sonnenblende 4 angeordnet ist.
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Befinden
sich sowohl die Sonnenblende 4 als auch die Zusatzblende 6 in
deren Gebrauchsposition, so kann das Sonnenlicht weder durch die A-Säule 20 bzw.
das Innenverkleidungsteil 24 noch durch die Zusatzblende 6 und
die Sonnenblende 4 einfallen, so dass der Fahrzeuginsasse
sicher vor einem Blenden geschützt ist. Zu diesem Zweck
ist die A-Säule 20 bzw. das Innenverkleidungsteil 24 an
der A-Säule 20 lichtundurchlässig ausgebildet.
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Um
die Bewegungsfreiheit der Sonnenblende 4 bei deren Schwenkbewegung
um die erste Schwenkachse 18 nicht einzuschränken,
kann die Sonnenblende 4 unter Berührung der Zusatzblende 6,
die sich in der Gebrauchsposition befindet (3), an der
Zusatzblende 6 vorbeigeführt werden. Indem sich
die beiden Blenden 4, 6 berühren, ist
einerseits sichergestellt, dass der Spalt 22 weitgehend
von der Zusatzblende 6 verdeckt wird. Andererseits bewirkt die
Vorbeiführbarkeit der Sonnenblende 4, dass die Sonnenblende 4 nicht
durch Anschlagen an der Zusatzblende 6 an einer weiteren
Bewegung gehindert wird.
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Alternativ
könnte die Sonnenblende 4 bezogen auf die Zusatzblende 6 in
deren Gebrauchsposition kollisionsfrei von der Nichtgebrauchsposition
in die Gebrauchsposition bewegt werden. In diesem Fall kommt es
zu keinerlei Berührung mit der Zusatzblende 6,
so dass die Bewegungsfreiheit der Sonnenblende 4 sichergestellt
ist. Dennoch ist hierbei die erstgenannte Alternative zu bevorzugen,
da hierdurch der Spalt 22 besonders sicher durch die Zusatzblende 6 verdeckt
werden kann.
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Unabhängig
von der zuvor beschriebenen Ausführungsform ist es bevorzugt,
wenn die Zusatzblende 6 in deren Gebrauchsposition gegen
die Fensterscheibe 8 druckbar ist, da diese dann als Tickethalter
verwendet werden könnte, wobei das Parkticket o. ä.
dann zwischen der Fensterscheibe 8 und der Zusatzblende 6 eingeklemmt
wäre. Zu diesem Zweck sollte die Zusatzblende 6 besonders
bevorzugt mittels einer Federeinrichtung (nicht dargestellt) in
die Gebrauchsposition bzw. gegen die Fensterscheibe 8 vorgespannt
sein. Alternativ könnte eine Ticketaufnahmeeinrichtung
an derjenigen Seite der Zusatzblende 6 vorgesehen sein,
die der Fensterscheibe 8 in der Gebrauchsposition der Zusatzblende 6 zugewandt
ist.
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- 2
- Sonnenblendschutzeinrichtung
- 4
- Sonnenblende
- 6
- Zusatzblende
- 8
- Fensterscheibe
- 10
- Querkante
- 12
- Querkante
- 14
- Längskante
- 16
- Längskante
- 18
- erste
Schwenkachse
- 20
- A-Säule
- 22
- Spalt
- 24
- Innenverkleidungsteil
- 26
- Scharnier
- 28
- zweite
Schwenkachse
- 30
- Vertiefung
- 32
- Aufnahmefach
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20320593
U1 [0002, 0007, 0030]
- - US 4614375 [0016]