DE102009020027A1 - Anschlag für Rahmen von Fenstern, Türen und dergleichen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Anschlag für in Wandöffnungen (17) einzusetzende Blendrahmen (10) von Fenstern (11), Türen oder dergleichen. Der Anschlag wird gebildet durch einen Schalenstein (1), der eine Rahmen-Anschlagfläche (8, 8') aufweist und zur Anarbeitung an eine Leibung (7) der Wandöffnung (17) ausgebildet ist. Der Schalenstein (1) ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet und weist zwei durch einen Boden bzw. eine Bodenplatte (3) miteinander verbundene, mit ihren endseitigen Stirnflächen (6, 6') an die Leibung (7) anarbeitbaren Schenkel (2, 2') auf.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Anschlag für Rahmen von Fenstern, Türen oder dergleichen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es ist beispielsweise bekannt, beim Einbau von Fenstern in Außenwandöffnungen Fensteranschläge vorzusehen. Solche Anschläge bilden die vertikale Halterung für einen später einzubauenden Blendrahmen. Die innere der Öffnung zugewande Mauerfläche von Fenster- und Türöffnungen bezeichnet man als Laibung. Als Anschlagsart ist insbesondere der Innenanschlag gegen einen außen liegenden Laibungsvorsprung bekannt. Es kann aber auch ein Außenanschlag gegen einen innen liegenden Laibungsvorsprung und ein stumpfer Anschlag zwischen den Laibungsflächen vorgesehen sein. Hierzu ist es ferner bekannt, Ziegelsteine mit einem Fensteranschlag auszubilden. Nachteilig ist, dass hierfür spezielle, nur für Fensteröffnungen hergestellte Ziegelsteine in langer und kurzer Ausführung bereitgestellt werden müssen, was den logistischen Aufwand auf der Baustelle erhöht. Außerdem gibt es diese Steine üblicherweise nur mit einer Anschlagtiefe von 40 mm, 45 mm oder 60 mm, so dass die Abmessungen der Blendrahmen und Fenster bereits zum Zeitpunkt des Aufmauerns der Außenwandöffnungen feststehen müssen.
- Aus der
DE 100 16 777 A1 ist ein U-förmiger Ziegelstein bekannt, mit einer Bodenplatte und zwei Schenkeln. Um einen solchen Ziegelstein zur Herstellung von Stürzen, Balken und dergleichen verwenden zu können, und die Abdichtung auch im horizontalen Laibungsbereich zwischen Laibung und Blendrahmen zu verbessern, weist der eine Schenkel eine über die Bodenplatte hinausgehende Verlängerung als Anschlagsleiste auf. Die Lage der Anschlagsfläche der Anschlagsleiste ist in Abhängigkeit von der Solllage vom Blendrahmen beispielsweise von Fenstern oder Türen und/oder vorgesehenen Dämmungsstärken wählbar. - Durch die
DE 83 03 945.7 ist ein U-förmig gestalteter Schalungsstein bekannt, der sowohl als Schalung für in das Mauerwerk einzubauende Stahlbetonteile als auch zum Errichten von Rohrleitungsschächten eingesetzt wird. Der bekannte Schalungsstein besteht aus zwei parallel zueinander angeordneten Schenkeln und einer die beiden Schenkel miteinander verbindenden Rückenwand, die mit in Längsrichtung verlaufenden durchgehenden Hohlräumen versehen sind. Der eine Schenkel ist dicker ausgebildet als die übrigen Teile des Schalungssteines und ist mit zusätzlichen Hohlräumen zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften versehen. - Durch die
DE 917 568 sind Wandhohlsteine bekannt, die mit eine Skelettschalung bildenden Stützenhohlsteinen im Verband vermauert sind, wobei die nebeneinander liegenden Wandhohlsteine durchgehende, waagerechte und für sich geschlossene Wandhohlräumen bilden. Für die Verwendung als Fensteranschlagstein kann der Wandhohlstein in Verlängerung des einen Schenkels eine Ansatzleiste aufweisen. - Durch die
DE 69 43 923 ist ein U-Formstein für die Aufnahme eines Ringankers bekannt. Derartige Formsteine werden jeweils auf ein Mauerwerk in einer Reihe aufgemauert und in den U-Form-Stein wird die Bewehrung des Ringankers eingelegt und mit Beton vergossen. - Aus der
DE 100 59 505 A1 ist ein Ziegel und ein Mauerwerk unter Verwendung dieses Ziegels bekannt. Der Ziegel ist mit Löchern versehen und weist im Querschnitt quer zu den Löchern die Form eines „S” auf, dessen S-Bögen in rechtwinkliger U-Form ausgebildet sind und jeweils einen äußeren freien Schenkel und einen U-Steg sowie einen gemeinsamen mittigen Schenkel aufweisen. Der Ziegel ist als Hochlochziegel ausgebildet. Die Au ßenseite des U-Steges des einen S-Bogens und des freien Endes des U-Schenkels des anderen S-Bogens ist mit Federn und die Außenseite des U-Steges des S-Bogens und des freien Endes des anderen U-Schenkels des S-Bogens ist mit komplementär zu den Federn ausgebildeten Nuten versehen. Zur Herstellung eines Mauerwerks unter Verwendung des Ziegels werden die Ziegel horizontal aufeinander folgend gleichseitig oder aufeinander folgend wechselseitig nebeneinander eingebaut. Bei der Herstellung des Mauerwerkes werden vorzugsweise Dämmstoffplatten in die Zwischenräume des S-Ziegels eingestellt. Eine besondere Ausgestaltung des bekannten Ziegels besteht darin, dass ein Zwischenraum an der offenen Seite durch eine vorzugsweise mit Hochlöchern versehene Wand verschlossen ist, die gegenüber dem U-Steg des anderen offenen Zwischenraumes vorspringt, derart, dass der Übergang vom U-Steg zur Wand durch eine Stufe gebildet wird. Ein solcher Ziegel kann mit seiner Stufe als Anschlag für einen Blendrahmen eingesetzt werden. Außerdem ist dieser Ziegel gut geeignet zur Herstellung von Ringankern und Ringbalken oder allgemein von Zuggliedern im Bereich von Wandöffnungen wie Fenstern und Türen, wobei der Zwischenraum mit Beton oder Stahlbeton gefüllt wird. - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Anschlag für Rahmen von Fenstern, Türen o. dgl. anzugeben, durch den der Einbau der Rahmen hinsichtlich baulichem Aufwand, Wärmedämmtechnik und Verringerung von Witterungseinflüssen optimiert wird.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung schlägt vor, als Anschlag für in Wandöffnungen einzusetzende Rahmen von Fenstern und Türen oder dergleichen Schalensteine zu verwenden, die mit einer Rahmenanschlagsfläche versehen sind und zur Anarbeitung an eine Laibung der jeweiligen Wandöffnung ausgebildet sind.
- Der Vorteil des erfindungsgemäßen Anschlags für Blendrahmen, Türrahmen oder dergleichen besteht darin, dass der Einbau eines Blendrahmens, Türrahmens oder dergleichen vereinfacht und wärmetechnisch optimierbar ist und außerdem winddicht gegen Witterungseinflüsse ausgeführt werden kann, da der Rahmen an der Außenseite, die als Wetterseite bezeichnet werden kann, Halt findet und mit geeignetem Abdichtungsmaterial, wie Gummistreifen optimal abgedichtet werden kann. Von besonderem Vorteil ist, dass der erfindungsgemäße Schalenstein hinsichtlich seiner Abmessungen beliebig gestaltet werden kann, so dass es nicht mehr notwendig ist, die Abmessungen von Blendrahmen und Fenstern bereits zum Zeitpunkt des Aufmauerns der Außenwandöffnungen festzulegen.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert werden. Es zeigt:
-
1 schematisch einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Schalenstein und -
2 den Einsatz des Schalensteins nach1 an der Laibung einer Öffnung einer Außenwand. - Gleiche und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der Zeichnung mit den gleichen Bezugzeichen versehen.
- Die
1 der Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Schalenstein1 mit einem U-förmigen Querschnitt und weist zwei durch einen Boden, bzw. eine Bodenplatte3 verbundene Schenkel2 ,2' auf, die mit ihren endseitigen, an den freien Enden vorgesehenen Stirnflächen6 ,6' an eine Laibung7 einer Wandöffnung17 anarbeitbar sind zur Bildung eines Anschlags, in der2 eines innenliegenden Anschlags5 für einen Blendrahmen10 eines Fensters11 oder einer Tür. - Die Außenflächen
8 ,8' der Schenkel2 ,2' sind als Anschlagflächen für den Rahmen eines Fensters oder einer Tür vorgesehen, entweder als Außenanschlag gegen einen innen liegenden Vorsprung oder vorzugsweise als Innenanschlag gegen einen außen liegenden Vorsprung, wie dies in der2 dargestellt ist, worauf bei der Beschreibung der2 noch etwas näher eingegangen wird. - Der von den Schenkeln
2 ,2' und dem Boden3 des Schalensteines1 eingeschlossene Fläche12 bzw. die Schenkel2 ,2' und der Boden3 des Schalensteins1 sind zur Anarbeitung des Schalensteins an eine bogenförmig ausgebildete Laibung dem Bogen der Laibung entsprechend halbkreisförmig, teilkreisförmig oder kreissegmentförmig ausgebildet (nicht dargestellt). - Der Schalenstein
1 besteht aus einem der Materialien gebrannter Ton (Keramik), Leichtbeton, Beton, Kalksandstein, Porenbeton, Schaumglas oder aus einem anderen geeigneten Material. - In dem von den beiden Schenkeln
2 ,2' und der Bodenplatte3 des Schalensteins1 eingeschlossenen Raum12 ist ein Dämmstoff14 angeordnet, der beispielsweise aus mineralischer Steinwolle, Glaswolle, Perlite oder einem anderen geeigneten Dämmmaterial besteht. - Auf den Innenseiten
16 ,16' der Schenkel2 ,2' der Schalensteine1 und auf den Außenseiten18 ,18' ,20 der Schenkel2 ,2' und/oder des Bodens3 sind Rillen22 ausgebildet, wodurch zum einen eine bessere Haftung bzw. Verkrallung zwischen Dämmstoff14 und Schalenstein1 und andererseits eine bessere Haftung für einen Außenputz24 erreicht wird. - Zur Verbesserung der Wärmedämmung können in den Schenkeln
2 ,2' und im Boden3 Löcher eingearbeitet sein, die parallel zu den Sichtflächen des Schalensteins1 verlaufen. - Die
2 zeigt schematisch einen Schnitt durch ein Mauerwerk26 mit Wandöffnung17 zum Einbau des Blendrahmens10 des Fensters11 . Hierzu ist wenigstens ein Schalenstein1 mit seinen beiden Schenkeln2 ,2' an die Laibung7 der Öffnung17 angearbeitet, beispielsweise mit Hilfe eines Bindemittels25 in Form eines Dünnbettmörtels aus einem mineralischen Mörtel, eines Dickbettmörtels aus einem Leichtmörtel oder normalem Mörtel oder in Form eines Kunststoffschaums, insbesondere eines ein- oder Zweikomponenten-Polyurethanschaums. - Der Schalenstein
1 ist bei dem in der2 dargestellten Ausführungsbeispiel außenwandseitig angeordnet, derart, dass die Außenfläche8 des Schenkels2 einen innen liegenden Anschlag5 für den Blendrahmen10 bildet. Zwischen Blendrahmen10 und dem Schenkel2 des Schalensteins1 befindet sich eine Abdichtung28 , beispielsweise in Form eines Fugendichtbandes. Das Bezugszeichen29 bezeichnet eine Anputzleiste. - In dem von den beiden Schenkeln
2 ,2' und der Bodenplatte3 des Schalensteins1 eingeschlossenen Raum12 ist der bereits erwähnte Dämmstoff14 angeordnet. Mit dem Bezugszeichen30 ist ein Innenputz bezeichnet. - Der Schalenstein
1 bildet einen außenseitigen Halt für den Blendrahmen10 , der gemäß Stand der Bautechnik seitlich an der Laibung7 verdübelt wird. Zwischen Blendrahmen10 und Mauerwerk26 befindet sich eine Dich tung32 mit einem Dämmstoff z. B. aus PU-Schaum und einem Fugendichtband34 . Mit dem Bezugszeichen36 ist eine Anputzleiste bezeichnet. - Das Bezugszeichen
38 bezeichnet eine außenseitige Fensterbank und38' eine innenseitige Fensterbank. - Der Boden
3 des Schalensteins weist eine Stärke D von 12 mm bis 18 mm, vorzugsweise von 18 mm und die Schenkel2 ,2' eine Stärke C von 15 mm bis 20 mm, vorzugsweise von 20 mm auf. - Die Schenkel
2 ,2' weisen eine Höhe H von vorzugsweise 60 mm oder 45 mm und die Bodenplatte eine Breite B von 115 mm oder 120 mm oder auch von 90 mm und 60 mm auf. - Die zur Verbesserung der Wärmedämmung vorgesehenen Löcher können einen runden, rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10016777 A1 [0003]
- - DE 8303945 [0004]
- - DE 917568 [0005]
- - DE 6943923 [0006]
- - DE 10059505 A1 [0007]
Claims (15)
- Anschlag für in Wandöffnungen (
17 ) einzusetzende Blendahmen (10 ) von Fenstern (11 ), Türen oder dergleichen, gekennzeichnet durch wenigstens einen eine Rahmen-Anschlagfläche (8 ,8' ) aufweisenden, zur Anarbeitung an eine Laibung (7 ) der Wandöffnung (17 ) ausgebildeten Schalenstein (1 ). - Anschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalenstein (
1 ) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und zwei durch einen Boden bzw. eine Bodenplatte (3 ) miteinander verbundene, mit ihren endseitigen Stirnflächen (6 ,6' ) an die Laibung (7 ) anarbeitbaren Schenkel (2 ,2' ) aufweist. - Anschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die von den Schenkeln (
2 ,2' ) und dem Boden (3 ) des Schalensteins (1 ) eingeschlossene Fläche (12 ) bzw. die Schenkel (2 ,2' ) und der Boden (3 ) des Schalensteins (1 ) zur Anarbeitung des Schalensteins an eine bogenförmig ausgebildete Laibung dem Bogen der Laibung entsprechend halbkreisförmig, teilkreisförmig oder kreissegmentförmig ausgebildet ist/sind. - Anschlag nach Anspruch 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass in dem von den beiden Schenkeln (
2 ,2' ) und der Bodenplatte (3 ) des Schalensteins (1 ) eingeschlossenen Raum (12 ) ein Dämmstoff (14 ) angeordnet ist. - Anschlag nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, dass der Schalenstein (
1 ) aus einem der Materialien Ton, Leichtbeton, Beton, Kalksandstein, Porenbeton oder anderem geeigneten Material besteht. - Anschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämmstoff (
14 ) aus einem der Materialien mineralische Steinwolle, Glaswolle oder anderem geeigneten Dämmmaterial besteht. - Anschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem innenwandseitigen, einen Anschlag (
5 ) für den Blendrahmen (10 ) des Fensters (11 ), der Tür o. dgl. bildenden Schenkel (2' ) des Schalensteins (1 ) und dem Blendrahmen (10 ) eine Abdichtung (26 ) angeordnet ist. - Anschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anarbeitung des Schalensteins (
1 ) an die Laibung (7 ) ein Bindemittel in Form eines Dünnbettmörtels aus einem mineralischen Mörtel, eines Dickbettmörtels aus einem Leicht- oder Normalmörtel oder in Form eines Kunststoffschaums, insbesondere eines Ein- oder Zweikomponenten-Polyurethanschaums verwendet wird. - Anschlag nach Anspruch 2, 3, 4 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Innenseiten (
16 ,16' ) der Schenkel (2 ,2' ) der Schalensteine (1 ) Rillen (22 ) ausgebildet sind. - Anschlag nach Anspruch 2, 3, 4, oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseiten (
8 ,8' ) der Schenkel (2 ,2' ) und/oder des Bodens (3 ) mit Rillen (22 ) versehen sind. - Anschlag nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rillen (
22 ) rechteckförmige, dreieckförmige, runde oder trapezförmige Nuten sind. - Anschlag nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten einen Hinterschnitt aufweisen.
- Anschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Schenkel (
2 ,2' ) und den Boden (3 ) Löcher eingearbeitet sind, die parallel zu den Sichtflächen des Schalensteins (1 ) verlaufen. - Anschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (
3 ) eine Stärke D von 12 bis 18 mm und die Schenkel (2 ,2' ) eine Stärke C von 15 bis 20 mm aufweisen. - Anschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (
2 ,2' ) eine Länge H von 45 bis 60 mm und die Bodenplatte (3 ) eine Breite B von 60 bis 120 mm aufweisen.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: WIENERBERGER GMBH, 30659 HANNOVER, DE |
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| R002 | Refusal decision in examination/registration proceedings | ||
| R003 | Refusal decision now final |
Effective date: 20130601 |