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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bauelement zur Errichtung
von wärmegedämmten Betonwänden mit einer
ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale, die vorzugsweise
eine Außenschale bildet und mit einer zweiten Schale, die
vorzugsweise eine Innenschale bildet, um mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung,
welche die ersten und zweiten Schalen beabstandet miteinander verbindet
und mit wenigstens einer Verankerungseinrichtung, die mit der Verbindungseinrichtung
verbunden ist und über die sich die Verbindungseinrichtung an
der ersten Schale abstützt.
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Ein
derartiges Bauelement ist z. B. aus der
DE 20 2006 015 013 bekannt. Das
Bauelement dient als verlorene Schalung zum Errichten von wärmegedämmten
Betonwänden. Hierzu werden die Bauelemente auf der Baustelle
an der entsprechenden Position auf einer Bodenplatte oder Unterlagen
aufgestellt. Die Dämmmaterial aufweisende erste Schale dient
meist als Außenschale und kann z. B. aus Polystyrolschaum
bestehen. In das Dämmmaterial sind Verankerungseinrichtungen,
z. B. in der Form von Holzlatten, eingebracht. Bei der Innenschale
kann es sich um eine Bauplatte handeln, die z. B. aus Holz, Zement,
Beton, Kunststoff oder Ziegelmaterial hergestellt sein kann. Als
Verbindungseinrichtungen kommen Gewindestangen zum Einsatz, die
in der zweiten Schale verankert sind und von der zweiten Schale
her in das Dämmmaterial eingedrückt und in die Verankerungseinrichtungen
eingeschraubt sind. Durch die Verbindungseinrichtungen werden die
ersten und zweiten Schalen beabstandend miteinander verbunden.
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Zum
Herstellen einer Wand wird der Zwischenraum zwischen der ersten
und zweiten Schale mit Ortbeton aufgefüllt. Die ersten
und zweiten Schalen bilden dabei jeweils die Innen- und Außenseiten des
Wandelements und bilden dadurch eine verlorene Schalung. Der sich
daraus ergebende Wandaufbau besteht somit aus Innenschale, Beton
und Außenschale. Zusammen mit den in den Beton eingegossenen
Verbindungselementen ergibt sich dadurch ein sehr stabiler Wandaufbau
mit gleichzeitig sehr guten Dämmeigenschaften. Die Bauelemente selbst
sind ohne den eingefüllten Beton vergleichsweise leicht
und einfach zu handhaben. Es wäre jedoch wünschenswert,
derarti ge Bauelemente in einer Weise weiterzuentwickeln, dass sie
universeller einsetzbar sind. Mit der gegenwärtigen Gestaltung
dieser Bauelemente ergeben sich Beschränkungen hinsichtlich
der weiteren Gestaltung der Wände.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Bauelement der eingangs genannten
Art derart weiterzuentwickeln, dass es universeller einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Bauelement der eingangs genannten Art, bei dem die Verankerungseinrichtung
und/oder die Verbindungseinrichtung von einer der zweiten Schale abgewandten
Seite der ersten Schale her zumindest abschnittsweise frei zugänglich
ist.
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Diese
Lösung ist einfach und hat den Vorteil, dass es gegenüber
herkömmlichen Bauelementen nunmehr auch möglich
ist, die Verankerungseinrichtungen oder aber die Verbindungseinrichtungen
mit zusätzlichen Funktionen zu versehen. Die neuartige Gestaltung
ermöglicht einen direkten Zugang zu den Verbindungs- und/oder
Verankerungseinrichtungen. Die der zweiten Schale abgewandete Seite
ist üblicherweise die Außenseite der ersten Schale,
so dass die Verbindungs- und/oder Verankerungselemente von außen
zugänglich sind. Durch die neuartige Gestaltung können
die Verankerungseinrichtung oder die Verbindungseinrichtung dazu
dienen, z. B. Fassadenelemente daran zu befestigen. Gleichzeitig
ermöglicht die neuartige Gestaltung eine geänderte Herstellungsweise
der Bauelemente. Bei den bisher bekannten Bauelementen wurde zunächst
die Verankerungseinrichtung in das Dämmmaterial eingesteckt.
Dies erfolgte stirnseitig, so dass die Einsteckrichtung bei aufgestellten
Bauelementen im Wesentlichen vertikal war. Anschließend
wurden die Verbindungseinrichtungen senkrecht dazu in das Dämmmaterial
eingesteckt und in die Verankerungseinrichtungen eingeschraubt.
Mit den neuartigen Bauelementen ist es nunmehr auch möglich,
die Verankerungseinrichtungen bei einem aufgestellten Bauelement
seitlich anzubringen, z. B. erst nachdem die Verbindungseinrichtungen
positioniert wurden. Dadurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten
in der Arbeitsabfolge bei der Herstellung der Bauelemente. Lediglich
der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass ein freier
Zugang zu den Verbindungs- und/oder Verankerungseinrichtungen vorliegt,
wenn ein solcher Zugang beabsichtigt ist. Somit könnte
erfindungsgemäß auch eine den Zugang zunächst
verhindernde, jedoch zum Entfernen vorgesehene Abdeckung, wie z.
B. eine Abdeckfolie oder ein Deckelelement vorgesehen sein.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verankerungseinrichtung
in eine Aufnahme der ersten Schale vorzugsweise bündig
mit der der zweiten Schale abgewandten Seite der ersten Schale abschließend
angeordnet sein. Die Aufnahme können z. B. nutförmig
gestaltet sein, wobei die Innenmaße der nutförmigen
Aufnahme im Wesentlichen den Außenmaßen der Verankerungseinrichtung
entsprechen können. Andere Gestaltungen sind jedoch auch
denkbar, wie z. B. zylindrische Vertiefungen in der ersten Schale
und zugehörige scheibenförmige Verankerungseinrichtungen.
Neben einem bündigen Abschließen von Verankerungseinrichtung
und der angrenzenden Seite der ersten Schale ist es jedoch auch
denkbar, die Aufnahme so zu gestalten, dass die Verankerungseinrichtungen gegenüber
der benachbarten Seite der ersten Schale zur zweiten Schale hin
zurückversetzt sind.
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Um
die Festigkeit des Bauelements zu erhöhen, kann die Verankerungseinrichtung
zumindest zwei Verbindungseinrichtungen miteinander verbinden. Grundsätzlich
ist auch denkbar, eine größere Anzahl von Verbindungseinrichtungen über
eine Verankerungseinrichtung zu verbinden. Darüber hinaus können
auch mehrere Verankerungseinrichtungen in Abständen vorgesehen
sein, die jeweils wiederum mit mehreren Verbindungseinrichtungen
verbunden sind. Entsprechend der Anzahl der Verankerungseinrichtungen
und Verbindungseinrichtungen kann die Festigkeit des Bauelements
bestimmt werden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann sich die Verankerungseinrichtung
in montierter Position des Bauelements im Wesentlichen vertikal
erstrecken. Wenn sich die Verankerungseinrichtung im Wesentlichen
vertikal erstreckt, können die Verankerungseinrichtungen
zusätzlich zu einer Außenversteifung des Bauelements
in vertikaler Richtung beitragen.
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Von
Vorteil kann es auch sein, wenn die Verankerungseinrichtung sich
in der Montageposition des Bauelements im Wesentlichen über
die gesamte Höhe des Bauelements erstreckt. Dadurch kann
zusätzlich die Festigkeit dieses Wandelements in vertikaler
Richtung verbessert werden.
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Auch
kann es sich dabei als günstig erweisen, wenn die Verankerungseinrichtung
in Montageposition des Bauelements an einer Unterlage, z. B. einem
Boden, bzw. der Verankerungseinrichtung eines darunter anliegenden
Bauelements aufsteht. Dadurch ist es möglich, insbesondere
größere Lasten an den Verankerungseinrichtungen
zu montieren. Die Vertikalbelastung kann dann direkt in die Unterlage,
bzw. den Boden oder das Verankerungselement eines darunter liegenden
Bauelements weitergeleitet werden. Auf diese Weise wird verhindert,
dass vertikale Kräfte in die Verbindungselemente eingeleitet werden.
Die Verbindungselemente übernehmen dann nur noch Zug- und
Druckkräfte, um Lasten, die an den Verbindungselementen
oder den Verankerungselementen angebracht sind, im Wesentlichen
in horizontaler Richtung abzustützen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verankerungseinrichtung
ein Profil, vorzugsweise ein Metallprofil aufweisen. Dadurch lassen
sich auch größere Lasten stützen. Insbesondere
für die Montage von Fassadenelementen, wie Fassadenplatten
oder dergleichen kann diese Konstruktion eingesetzt werden. Von
Vorteil kann es dabei sein, wenn es sich bei dem Profil um ein C-Profil handelt,
dessen Öffnung nach außen weist. Dadurch können
Fassadenplatten schnell und einfach z. B. durch Schraubverbindungen
an dem Bauelement befestigt werden.
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Um
die Festigkeit zu vergrößern, kann es weiterhin
günstig sein, wenn die Verbindungseinrichtung ein im Wesentlichen
stangenförmiges Element ist, das mit der Verankerungseinrichtung
fest verbunden ist. Dieses feste Verbinden kann durch Schraubverbindungen,
oder aber durch Schweißverbindungen erfolgen. Die stangenförmige
Gestalt der Verbindungseinrichtung ist dabei nicht auf runde Querschnitte
beschränkt. Denkbar sind auch quadratische, rechteckförmige
oder prismatische Querschnitte. Letztendlich hängt die
Gestaltung von der gewünschten Festigkeit der Verbindungseinrichtung
ab.
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Aus
Gründen der Festigkeit kann es dabei vorteilhaft sein,
wenn das stangenförmige Element Metall aufweist. Wenn das
stangenförmige Element der Verbindungseinrichtung Metall
aufweist, kann dieses z. B. mit einer ebenfalls aus Metall bestehenden
Verankerungseinrichtung verschweißt sein.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
kann die Verankerungseinrichtung eine sich befestigende Gussmasse,
vorzugsweise Beton, aufweisen. Bei dieser Ausführungsform kann
die Verankerungseinrichtung an Stelle von Profilen durch Beton gebildet
werden. Somit ist es möglich, die Verbindungselemente in
die Gussmasse, bzw. den Beton einzugießen. Insbesondere
wenn die Bauelemente Aufnahmen in der ersten Schale aufweisen, können
diese Aufnahmen als Formen zur Aufnahme des Betons dienen. Sie können
dann vollständig mit Beton aufgefüllt werden und
die in den Beton hineinragenden Verbindungseinrichtungen werden
dann in den Beton eingebettet und dadurch sicher mit dem Beton verbunden.
An Stelle von Beton ist es auch denkbar, Kunststoff zu verwenden.
Beton ist zwar schwerer, andererseits handelt es sich um einen einfach
zu verarbeitenden Werkstoff, der gleichzeitig eine große
Festigkeit aufweist.
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Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf ein Bauelement zum Errichten von
wärmegedämmten Betonwänden, mit einer
ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale, die vorzugsweise
eine Außenschale bildet, und mit einer zweiten Schale,
die vorzugsweise eine Innenschale bildet, und mit wenigstens einer
Verbindungseinrichtung, welche die ersten und zweiten Schalen beabstandet
miteinander verbindet und mit zumindest einer Verankerungseinrichtung,
die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist, und über
welche sich die Verbindungseinrichtung an der ersten Schale abstützt.
Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass die
Verbindungseinrichtung zwischen der ersten und der zweiten Schale
eine Stützeinrichtung aufweist, über welche die
erste Schale auf einer der zweiten Schale zugewandten Seite zur
zweiten Schale hin abstützbar ist.
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Durch
diese Lösung lässt sich die Herstellung der erfindungsgemäßen
Bauelemente gegenüber herkömmlichen Bauelementen
deutlich vereinfachen. Es ist nunmehr möglich, bei der
Herstellung zunächst die Verbindungseinrichtungen an der
ersten Schale zu montieren und dann die erste Schale zusammen mit
den Verbindungselementen in eine Form einzustellen, welche dazu
dient, die zweite Schale herzustellen. In diesem Fall kann die zweite Schale
z. B. aus Beton hergestellt werden. Es ist dadurch möglich,
die Verbindungselemente direkt auf die Form aufzustellen und die
das Dämmmaterial aufweisende erste Schale auf der Stützeinrichtung, bzw.
den Stützeinrichtungen der Verbindungseinrichtungen abzustützen,
wodurch ein vorgegebener Abstand zwischen erster und zweiter Schale
eingehalten wird. Dadurch ist es möglich, die Herstellung
derartiger Bauelemente erheblich zu vereinfachen. Alternativ können
auch zunächst die Verbindungseinrichtungen in der zweiten
Schale montiert werden und anschließend die das Dämmmaterial
aufweisende erste Schale auf die Verbindungseinrichtungen montiert werden.
Durch die Stützeinrichtungen lässt sich auf einfache
Weise ein gewünschter Abstand zwischen erster und zweiter
Schale einstellen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verbindungseinrichtung
die zweite Schale durchdringen. Dies ist insbesondere von Vorteil,
wenn die zweite Schale im Wege eines Gießverfahrens, z.
B. aus Beton, hergestellt wird. Dann kann die Verbindungseinrichtung
direkt in der Form aufstehen und dadurch den Abstand zwischen erster
und zweiter Schale definieren.
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Beim
verwendeten Material für die zweite Schale kann es sich
dann insbesondere um ein gießfähiges und aushärtbares
Material handeln. In Betracht kommen hierbei entweder Kunststoffe
oder Beton enthaltende Gemische oder reiner Beton. In einer vorteilhaften
Weiterbildung kann die Stützeinrichtung im Wesentlichen
scheibenförmig sein. Bei einer scheibenförmigen
Stützeinrichtung lassen sich im Wesentlichen rotationssymmetrische
Verbindungseinrichtungen verwirklichen, die auf einfache Weise montierbar
sind. Gleichzeitig lässt sich eine vergleichsweise große
Auflagefläche erzeugen, so dass ein ungewolltes Eindringen
der Verbindungseinrichtung in die erste Schale wirksam vermieden
werden kann.
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Um
definierte Abstände einhalten zu können, kann
die Stützeinrichtung fest mit der Verbindungseinrichtung
verbunden sein. Von Vorteil kann es zudem sein, wenn die Verbindungseinrichtung
an zumindest einem ihrer Endabschnitte eine Profilierung, vorzugsweise
eine Riffelung aufweist. Insbesondere sollte die Riffelung an dem
Abschnitt vorgesehen sein, der sich mit dem Material der zweiten
Schale in Anlage befindet. Besonders beim Eingießen der
Verbindungseinrichtungen in z. B. den Beton der zweiten Schale kann
dadurch die Ausreißfestigkeit der Verbindungseinrichtungen
gesteigert werden.
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Ferner
kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn die Verbindungseinrichtungen
aus Kunststoff sind. Dann lassen sich besonders einfache und kostengünstige
Verbindungseinrichtungen verwirklichen. Insbesondere können
Verbindungseinrichtungen mit Glasfaser von Vorteil sein. Derartige
Verbindungseinrichtungen können hohe Zugkräfte übertragen,
und sind andererseits sehr leicht und kostengünstig herstellbar.
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Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf eine Verbindungseinrichtung zur Verwendung
in einem Bauelement der zuvor beschriebenen Art. Die Verbindungseinrichtung
ist im Wesentlichen stangenförmig mit zwei Endabschnitten
und einer radial sich ersteckenden Stützeinrichtung, die
von beiden Endabschnitten beabstandet ist. In vorteilhafter Weise kann
die Stützeinrichtung näher an einem der Endabschnitte
angeordnet sein. Der Abstand zu einem der Endabschnitte entspricht
dabei im Wesentlichen der Dicke der ersten Schale. Um vergleichsweise große
Druckkräfte aufnehmen zu können, kann die Stützeinrichtung
im Wesentlichen scheibenförmig sein. In einer bevorzugten
Ausführungsform kann der Abstand der Stützeinrichtung
von einem Endabschnitt in etwa dem doppelten Abstand vom anderen
Endabschnitt entsprechen.
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Weiterhin
kann die Verbindungseinrichtung, Kunststoff mit Glasfasern aufweisen.
Dadurch lässt sich eine sehr stabile, große und
Kräfte übertragende Verbindungseinrichtung zu
günstigen Kosten erzeugen.
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Um
die Verankerung zumindest einer der Schalen zu verbessern, kann
die Verbindungseinrichtung zumindest an einem der Endabschnitte
eine Profilierung, vorzugsweise eine Riffelung aufweisen.
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Ferner
bezieht sich die Erfindung auf ein Bauelement zur Errichtung von
Betonwänden mit einer ersten und einer zweiten Schale,
die über eine Verbindungseinrichtung beabstandet miteinander verbunden
sind. Erfindungsgemäß ist dabei eine Montageeinrichtung
vorgesehen, welche entweder an der ersten Schale oder der zweiten
Schale angeordnet ist und sich in den zwischen der ersten Schale und
der zweiten Schale gebildeten Zwischenraum zumindest abschnittsweise
hinein erstreckt.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung ist es nunmehr
möglich, bei einem Bauelement Montageeinrichtungen vorzusehen,
die nach dem Befüllen des Bauelements mit Beton in den
Beton eingegossen sind und dadurch eine große Festigkeit
erreichen. Die Verankerung der Montageeinrichtungen erfolgte Dabei
in dem Beton im Bauelement. Sie können jedoch bei der Herstellung
des Bauelements bereits an entweder der ersten oder zweiten Schale
angeordnet und positioniert werden. Somit ist eine Vormontage des
Bauelements und individuelle Anpassung an eventuelle Montageaufgaben
möglich.
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Von
Vorteil kann es dabei sein, wenn die Montageeinrichtung entweder
die erste oder die zweite Schale durchdringt. Dann können
direkt an den Wänden z. B. vergleichsweise schwere Gegenstände
befestigt werden, indem sie an den Montageeinrichtungen befestigt
werden.
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Weiterhin
kann es sich als günstig erweisen, wenn die Montageeinrichtung
im Wesentlichen bogenförmig gestaltet ist und die erste,
bzw. die zweite Schale an wenigstens zwei Stellen durchdringt. Dadurch
lassen sich besonders feste Montageeinrichtungen verwirklichen.
Durch die bogenförmige Gestaltung im Zwischenraum zwischen
den beiden Schalen werden die Montageeinrichtungen nach dem Befüllen
mit Beton sicher positioniert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Montageeinrichtung
ein Rohr sein. Dann können z. B. während des Herstellens
des Bauelementes bereits Leitungsrohre vorbereitet werden, in welchen
anschließend nach Fertigstellung der Wand z. B. Elektroleitungen
verlegt werden können. Alternativ kann es sich bei diesen
Rohren natürlich auch um Sanitärleitungen handeln.
Denkbar sind hierbei Abwasserleitungen oder aber Wasser- und Heizungsleitungen.
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Alternativ
kann es sich bei den Montageeinrichtungen auch um eine Verankerungseinrichtung handeln.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Montageeinrichtung
auch ein endseitiges Anbringen von Gegenständen ermöglichen.
Endseitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Montageeinrichtungen
nicht aus den Außenwänden der ersten und zweiten
Schale herausragen, bzw. von den Außenseiten her zugänglich
sind, sondern bei einem aufgestellten Bauelement von oben, unten oder
seitlich zugängliche Befestigungspunkte aufweist. Mit derartigen
Befestigungspunkten ist es möglich, z. B. Fensterstürze
an dem Bauelement zu verankern. Ebenso sind denkbar Türen
und Befestigungselemente zum Befestigen von Dachbalken im Bauelement
zu verankern. Wiederum sind die Montageeinrichtungen an der ersten
oder der zweiten Schale befestigt, um nach dem Vergießen
mit Beton im Bauelement verankert zu sein. Als Befestigungspunkte
kommen in Frage entweder Anschlüsse für eine Verschraubung
und somit entweder ein Gewinde oder aber ein Bolzen ebenso wie z.
B. eine Halteleiste oder ein Haken. Nachfolgend wird die Erfindung
anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauelementes in einer Seitenansicht;
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2 das
Bauelement aus 1 in einer Frontansicht;
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3 eine
Schnittansicht des Bauelements aus 1 entlang
der Linie III-III;
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4 eine
zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauelements in einer Schnittansicht analog zu 3;
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5 eine
Schnittdarstellung ähnlich der Darstellung in 3 mit
einer weiteren Ausführungsform zweier Bauelemente, zwischen
denen ein Fenster angeordnet ist;
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6 eine
Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform in einer
Schnittdarstellung entlang einer Linie VI-VI aus 2,
und
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7 eine
weitere Ausführungsform des Bauelements entlang einer entsprechenden
Schnittlinie VI-VI aus 2.
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1 zeigt
das erfindungsgemäße Bauelement 1 in
einer Seitenansicht. Das Bauelement 1 besteht aus einer
ersten Schale 2 und einer zweiten Schale 3. Die
erste Schale 2 verfügt über eine Innenseite 4 und
eine Außenseite 5. Die zweite Schale verfügt
ebenfalls über eine Innenseite 6 und eine Außenseite 7.
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Die
erste Schale besteht im Wesentlichen aus einem Dämmmaterial,
vorzugsweise Polystrolschaum. Auch andere Dämmmaterialien
sind jedoch denkbar. Die zweite Schale der bevorzugten Ausführungsform
besteht aus einer Bauplatte, die z. B. aus Holz, Zement, Beton,
Kunststoff, Ziegelmaterial und/oder Gips hergestellt werden kann.
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In
der bevorzugten Ausführungsform bildet die erste Schale 2 eine
Außenschale und die zweite Schale 3 eine Innenschale.
Die Innenschale und die Außenschale sind über
Verbindungseinrichtungen 8 miteinander verbunden, so dass
sie voneinander beabstandet sind. Bei den Verbindungseinrichtungen 8 handelt
es sich um stangenförmige Elemente aus Metall oder Kunststoff
mit Endabschnitten 8' und 8''. In einer einfachsten
Ausführungsform kann es sich dabei um Metallstangen handeln,
die im Stahlbetonbau eingesetzt werden. Alternativ können
die Verbindungseinrichtungen aus Kunststoff bestehen, der Glasfasern
enthält. Dadurch erhält die Verbindungseinrichtung
eine hohe Zugfestigkeit, ist jedoch vergleichsweise leicht und einfach
herzustellen. An der Verbindungseinrichtung 8 befindet
sich bei der bevorzugten Ausführungsform eine im Wesentlichen
scheibenförmige Stützeinrichtung 9, die
fest mit der Verbindungseinrichtung 8 verbunden ist. Im
Falle einer Verbindungseinrichtung aus Metall kann dies z. B. durch
Schweißen erfolgen. Denkbar sind jedoch auch Stützeinrichtungen
aus Kunststoff, die auf die Verbindungseinrichtungen geklemmt werden.
Die Stützeinrichtungen befinden sich mit der Innenseite 4 mit
der Innenschale in Anlage. Die Länge der Verbindungseinrichtung
ist so bemessen, dass ihre Gesamtlänge im Wesentlichen
der Dicke des Bauelements entspricht. Durch die Verbindungseinrichtung und
die Stützeinrichtung werden die Innen- und Außenschalen
jeweils beabstandend voneinander verbunden, so dass ein Innenraum 10 zwischen
den Innen- und Außenschalen gebildet wird. Der Innenraum 10 wird
bei der Herstellung einer Wand mit Ortbeton ausgefüllt.
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Weiterhin
verfügt das Bauelement über Verankerungseinrichtungen 11,
die mit ihr zugeordneten Verbindungseinrichtungen 8 jeweils
verbunden sind. Die Verankerungseinrichtungen 11 bestehen
aus einem Material, das härter ist als das Dämmmaterial der
Außenschale. Durch die Verankerungseinrichtungen stützen
sich die Verbindungseinrichtungen 8 an der Außenschale
ab.
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Die
Verankerungseinrichtungen 11 sind mit mehreren Verbindungseinrichtungen 8 verbunden und
erstrecken sich bei einem auf einer Unterlage 12, wie z.
B. einen Boden 12 aufgestellten Bauelement im Wesentlichen
in vertikaler Richtung. Sie erstrecken sich dabei über
die gesamte Höhe des Bauelementes, so dass sie auf dem
Boden 12 aufstehen und dadurch Kräfte in den Boden
einleiten können.
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Die
Verbindung zwischen den Verankerungseinrichtungen und den Verbindungseinrichtungen
kann z. B. durch Schweißen oder aber eine Verschraubung
erfolgen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei
der die Verankerungseinrichtung 11 durch eine vergießbare
und aushärtbare Masse gebildet wird. Bevorzugt wird hier
Beton, da dieser leicht zu verarbeiten ist. Die Außenschale weist
an ihrer Außenseite Aufnahmen 13 auf, die Vertiefungen
bilden. Im Falle der Verwendung von Verankerungseinrichtungen aus
Beton bilden diese Aufnahmen gleichzeitig Formen für den
Beton. Sofern z. B. Holzlatten als Verankerungseinrichtung verwendet werden,
entsprechen die Abmessungen der Aufnahmen im Wesentlichen der Außenabmessung
der Holzlatten, so dass Holzlatten und Außenseite der Außenschale
bündig abschließen. Sinngemäß gilt dies
natürlich auch für Abschluss der gegossenen Verankerungseinrichtungen
aus Beton. Im Falle der Verankerungseinrichtungen aus Beton ist
die Verbindungseinrichtung in die Verankerungseinrichtung eingegossen
und wird dadurch sicher gehalten.
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Um
die Verbindung zwischen Verbindungseinrichtung 8 und Verankerungseinrichtung 11 zu
erhöhen, können die Verbindungseinrichtungen zumindest
an ihren Endabschnitten 8' und 8'' mit einer Profilierung 14 versehen
sein, wobei im vorliegenden Fall die gesamte Verbindungseinrichtung 8 mit
derartigen Profilierungen versehen ist. Es handelt sich dabei um
Vorsprünge, wie sie z. B. Bewehrungsstahl aufweist.
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In
der bevorzugten Ausführungsform ist die Innenschale ebenfalls
aus Beton gegossen. Die Verbindungseinrichtungen 8 erstrecken
sich jeweils durch die Innenschale hindurch.
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Die
Abmessungen des Bauelements können entsprechend der Anforderungen
bestimmt werden. Bei der bevorzugten Variante beträgt die
Höhe in etwa 2,30 Meter, also Raumhöhe und die
Breite ca. 1 Meter. Die Dicke des Bauelementes, gemessen von Außenseite-Außenschale
zu Außenseite-Innenschale beträgt ca. 40 cm.
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Die
in 1 dargestellte Ausführungsform zeigt
darüber hinaus noch weitere Elemente, die im Bauelement
angeordnet sein können. Insbesondere können Montageeinrichtungen 15 vorgesehen
sein. Diese können z. B. aus Stahlbügeln bestehen,
die entweder an der Innenschale oder aber an der Außenschale
befestigt sind. Diese Stahlbügel 16 verfügen über
Befestigungspunkte 17, die im Wesentlichen plattenförmig
gestaltet sind und jeweils von den Außenseiten der Innenschale
oder der Außenschale zugängig sind.
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An
ihnen können Lasten montiert werden. Die Stahlbügel
erstrecken sich dabei in den Innenraum zwischen die Innen- und Außenschalen
hinein. Nach dem Befüllen mit Ortbeton sind die Stahlbügel sicher
im Bauelement verankert.
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Alternativ
kann die Montageeinrichtung ein Rohr 18 sein, das in den
Innenraum hinein verlegt wird, und dessen Enden jeweils aus z. B.
der Innenschale herausragen. Solche Rohre können zum Verlegen
von Elektroleitungen dienen. Alternativ können sie auch
aus Sanitärleitungen, wie z. B. Heizungs-, Abwasser- und
Brauchwasserleitungen bestehen. Auch diese Leitungen sind nach dem
Befüllen mit Ortbeton sicher im Bauelement verankert.
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Nachfolgend
wird die Wirkung und Funktionsweise der ersten Ausführungsform
näher erläutert.
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Zur
Herstellung des erfindungsgemäßen Bauelementes
werden zunächst die Verbindungseinrichtungen 8 durch
die Außenschale 2 durchgesteckt, bis die Stützeinrichtungen 9 an
der Innenseite 4 der Außenschale 2 anliegen.
Anschließend werden die Außenschale 2 mit
den montierten Verbindungseinrichtungen 8 in eine Schalungsform
eingelegt und die Aufnahmen 13, in welche die Verbindungseinrichtungen 8 hineinragen,
mit Beton ausgegossen. Der Beton schließt dabei bündig
mit der Außenseite 5 der Außenschale 2 ab.
Nach dem Aushärten des Betons wird die Außenschale
mit den Verbindungseinrichtungen 8 auf eine Form zum Erzeugen
der Innenschale 3 gestellt, wobei die Verbindungseinrichtungen 8 auf
dieser nicht dargestellten Form aufstehen. Anschließend
erfolgt das Füllen der Form mit Beton zum Erzeugen der
Innenschale, wodurch die Verbindungseinrichtungen gemäß der
Darstellung in 3 eingegossen werden. Zusätzlich
ist bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
vor dem Befüllen der Form mit Beton noch eine Montageeinrichtung 15 mit
dem Befestigungspunkt 17 in die Form gestellt. Nach dem
Vergießen ist auch diese Montageeinrichtung in die Innenschale
eingegossen. Das Rohr 18 kann ebenfalls vor dem Befüllen
mit Beton in die Form eingestellt werden, um nach dem Befüllen
mit Beton entsprechend in der Innenschale positioniert zu sein.
Zusätzlich kann alternativ auch die Außenschale
mit einer Montageeinrichtung versehen sein. Diese kann z. B. in
eine Form zum Erzeugen der Außenschale eingelegt werden,
wenn die Außenschale z. B. durch Polystrolschaum erzeugt
wird.
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Nach
dem Fertigstellen des Bauelements erhält man ein leicht
zu handhabendes, vergleichsweise leichtes Bauelement, welches zur
Baustelle gebracht werden kann. Dort wird es zum Erzeugen einer
Wand, z. B. auf einem Boden 12 gestellt. Das Aufstellen
erfolgt dabei in solch einer Weise, dass sich die Verankerungseinrichtungen 11 im
Wesentlichen vertikal erstrecken. Durch Nebeneinandersetzen von
mehreren Bauelementen kann auf diese Art eine Schalung für
eine Wand erzeugt werden. Die Bauelemente können dabei
auch z. B. über Eck verlegt werden, um dadurch einen vollständigen
Ring zu bilden. Anschließend wird das Bauelement, bzw. dessen
Innenraum mit Ortbeton ausgefüllt. Das Bauelement bildet
dabei eine verlorene Schalung, da es Bestandteil der fertigen Wand
sein soll. Die Außenseiten von Außenschale und
Innenschale bilden dabei jeweils die Außenseiten und Innenseiten
der Wand. Durch das Ausfüllen mit Beton werden sowohl die
Verbindungseinrichtungen 8 als auch die Montageeinrichtungen 15 fest
mit der Wand verbunden.
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An
den Befestigungspunkten 17 der Montageeinrichtungen können
entsprechend Lasten angebracht werden. Zusätzlich dienen
die Verankerungseinrichtungen 11 dazu, große Lasten
aufzunehmen. Insbesondere können Fassadenverkleidungen
an den Verankerungseinrichtungen 11 angebracht werden.
Dadurch, dass sich die Verankerungseinrichtungen 11 über
die gesamte Höhe des Bauelementes erstrecken werden Kräfte,
die auf die Verankerungseinrichtungen einwirken, in vertikaler Richtung
in den Boden geleitet. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die
Außenwand der Außenschale direkt mit einem Putz
zu versehen.
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Nachfolgend
wird eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauelementes erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden,
wird auf die Unterschiede des zweiten Bauelementes zum ersten Bauelements
eingegangen und gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform wird anstelle der Verankerungseinrichtungen
aus Beton C-förmige Metallprofile verwendet. Mit derartigen Metallprofilen
ist es möglich, z. B. Fassadensteine o. dgl. über
Schraubverbindung und Nutensteine an den Verankerungseinrichtungen
anzubringen. Vorzugsweise bestehen die Verankerungseinrichtungen aus
Stahl und die Verbindungseinrichtungen 9 ebenfalls aus
Stahl und sind mit den Verankerungseinrichtungen 11 verschweißt.
Bei einer solchen Gestaltung werden zunächst die Verbindungseinrichtungen 8 in eine
Form eingelegt zusammen mit den Verankerungseinrichtungen 11 und
anschließend der Polystrolschaum geschäumt, um
die Außenschale 2 zu bilden. Die nachfolgende
Herstellung und Verbindung mit der Innenschale erfolgt in gleicher
Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel. Das Bauelement des
zweiten Ausführungsbeispieles verfügt ebenfalls über
Montageeinrichtungen 15, wobei eine der Montageeinrichtungen 15 über
die Außenseite 5 der Außenschale bogenförmig
hinausragt.
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5 zeigt
eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Bauelements, wobei bei dieser Ausführungsform das Bauelement
eine Öffnung 20 mit einem Fenstereinsatz 21 aufweist.
Ansonsten entspricht der Aufbau des Bauelements dem Aufbau des Bauelements
aus dem ersten Ausführungsbeispiel. Zusätzlich
zu den Verbindungseinrichtung sind Montageeinrichtungen 15 vorgesehen,
die einerseits an der zweiten Schale befestigt sind, und andererseits
eine Abschlussplatte 22 aufweisen, welche den Innenraum
des Bauelementes seitlich begrenzt. Zusätzlich ist eine
Verankerungsplatte 23 vorgesehen, welche über
einen Steg 24 mit der Abschlussplatte 22 verbunden
ist. Ein weiterer Steg 25 ist in der zweiten Schale verankert.
Durch die Gestaltung der Montageeinrichtung mit der Verankerungsplatte
wird nach dem Befüllen des Innenraums mit Beton ein fester
Sitz der Abschlussplatte gewährleistet. Die Abschlussplatte
dient einerseits als Begrenzung des Innenraums und kann andererseits
dazu dienen, das Fenster im Bauelement zu befestigen. Alternativ kann
auch ein Türeinsatz verwendet werden.
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Die 6 und 7 zeigen
jeweils Anwendungen eines Bauelementes gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel. In 6 wird eine
Ausführung dargestellt, die eine Montageleiste 26 vorsieht,
die ebenfalls mit einer Verankerungsplatte 23 versehen ist,
die über einen Steg 24 mit der Innenschale verbunden
ist. Über die Montageleiste 26 soll ein Auflagebalken 27 für
Dachbalken 28 am Bauelement befestigt werden. Wie bei dem
zuvor beschriebnen Ausführungsbeispiel wird durch die Verankerungsplatte eine
Befestigung der Montageleiste 26 im Bauelement nach dem
Befüllen mit Beton sichergestellt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel wird auch die Verwendung der
Haltebügel 16 gezeigt. Diese kann z. B. zum Anbringen
einer Toilettenschüssel 29 dienen. Zusätzlich
ist ein Abwasserrohr 30 vorgesehen, das sich in den Innenraum
hineinerstreckt.
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Ferner
zeigt 7 eine Ausführungsform, bei der ein Schraubbolzen 31 über
einen Steg 24 an der Innenschale befestigt ist. Nach dem
Befüllen mit Beton ist der Schraubbolzen, welcher sich
nach oben über das Bauelement hinaus erstreckt, sicher
im Bauelement verankert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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