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DE102007005351A1 - Bauelement - Google Patents

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DE102007005351A1
DE102007005351A1 DE102007005351A DE102007005351A DE102007005351A1 DE 102007005351 A1 DE102007005351 A1 DE 102007005351A1 DE 102007005351 A DE102007005351 A DE 102007005351A DE 102007005351 A DE102007005351 A DE 102007005351A DE 102007005351 A1 DE102007005351 A1 DE 102007005351A1
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DE
Germany
Prior art keywords
shell
component according
connecting device
anchoring
component
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102007005351A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Weidemann
Felix Von Limburg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BT Innovation GmbH
Original Assignee
BT Innovation GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BT Innovation GmbH filed Critical BT Innovation GmbH
Priority to DE102007005351A priority Critical patent/DE102007005351A1/de
Priority to PCT/EP2008/000725 priority patent/WO2008092664A2/de
Publication of DE102007005351A1 publication Critical patent/DE102007005351A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/84Walls made by casting, pouring, or tamping in situ
    • E04B2/86Walls made by casting, pouring, or tamping in situ made in permanent forms
    • E04B2/8611Walls made by casting, pouring, or tamping in situ made in permanent forms with spacers being embedded in at least one form leaf
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04B2/8647Walls made by casting, pouring, or tamping in situ made in permanent forms with ties going through the forms
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Bauelement zur Errichtung von wärmegedämmten Betonwänden mit einer ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale, die vorzugsweise eine Außenschale bildet, und mit einer zweiten Schale, die vorzugsweise eine Innenschale bildet, und mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung, welche die erste und zweite Schale beabstandet miteinander verbindet, und mit wenigstens einer Verankerungseinrichtung, die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist und über welche sich die t. Derartige Bauelemente universeller zu gestalten ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verankerungseinrichtung und/oder die Verbindungseinrichtung von einer der zweiten Schale abgewandten Seite, vorzugsweise der Außenseite der ersten Schale, her frei zugänglich sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bauelement zur Errichtung von wärmegedämmten Betonwänden mit einer ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale, die vorzugsweise eine Außenschale bildet und mit einer zweiten Schale, die vorzugsweise eine Innenschale bildet, um mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung, welche die ersten und zweiten Schalen beabstandet miteinander verbindet und mit wenigstens einer Verankerungseinrichtung, die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist und über die sich die Verbindungseinrichtung an der ersten Schale abstützt.
  • Ein derartiges Bauelement ist z. B. aus der DE 20 2006 015 013 bekannt. Das Bauelement dient als verlorene Schalung zum Errichten von wärmegedämmten Betonwänden. Hierzu werden die Bauelemente auf der Baustelle an der entsprechenden Position auf einer Bodenplatte oder Unterlagen aufgestellt. Die Dämmmaterial aufweisende erste Schale dient meist als Außenschale und kann z. B. aus Polystyrolschaum bestehen. In das Dämmmaterial sind Verankerungseinrichtungen, z. B. in der Form von Holzlatten, eingebracht. Bei der Innenschale kann es sich um eine Bauplatte handeln, die z. B. aus Holz, Zement, Beton, Kunststoff oder Ziegelmaterial hergestellt sein kann. Als Verbindungseinrichtungen kommen Gewindestangen zum Einsatz, die in der zweiten Schale verankert sind und von der zweiten Schale her in das Dämmmaterial eingedrückt und in die Verankerungseinrichtungen eingeschraubt sind. Durch die Verbindungseinrichtungen werden die ersten und zweiten Schalen beabstandend miteinander verbunden.
  • Zum Herstellen einer Wand wird der Zwischenraum zwischen der ersten und zweiten Schale mit Ortbeton aufgefüllt. Die ersten und zweiten Schalen bilden dabei jeweils die Innen- und Außenseiten des Wandelements und bilden dadurch eine verlorene Schalung. Der sich daraus ergebende Wandaufbau besteht somit aus Innenschale, Beton und Außenschale. Zusammen mit den in den Beton eingegossenen Verbindungselementen ergibt sich dadurch ein sehr stabiler Wandaufbau mit gleichzeitig sehr guten Dämmeigenschaften. Die Bauelemente selbst sind ohne den eingefüllten Beton vergleichsweise leicht und einfach zu handhaben. Es wäre jedoch wünschenswert, derarti ge Bauelemente in einer Weise weiterzuentwickeln, dass sie universeller einsetzbar sind. Mit der gegenwärtigen Gestaltung dieser Bauelemente ergeben sich Beschränkungen hinsichtlich der weiteren Gestaltung der Wände.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Bauelement der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass es universeller einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Bauelement der eingangs genannten Art, bei dem die Verankerungseinrichtung und/oder die Verbindungseinrichtung von einer der zweiten Schale abgewandten Seite der ersten Schale her zumindest abschnittsweise frei zugänglich ist.
  • Diese Lösung ist einfach und hat den Vorteil, dass es gegenüber herkömmlichen Bauelementen nunmehr auch möglich ist, die Verankerungseinrichtungen oder aber die Verbindungseinrichtungen mit zusätzlichen Funktionen zu versehen. Die neuartige Gestaltung ermöglicht einen direkten Zugang zu den Verbindungs- und/oder Verankerungseinrichtungen. Die der zweiten Schale abgewandete Seite ist üblicherweise die Außenseite der ersten Schale, so dass die Verbindungs- und/oder Verankerungselemente von außen zugänglich sind. Durch die neuartige Gestaltung können die Verankerungseinrichtung oder die Verbindungseinrichtung dazu dienen, z. B. Fassadenelemente daran zu befestigen. Gleichzeitig ermöglicht die neuartige Gestaltung eine geänderte Herstellungsweise der Bauelemente. Bei den bisher bekannten Bauelementen wurde zunächst die Verankerungseinrichtung in das Dämmmaterial eingesteckt. Dies erfolgte stirnseitig, so dass die Einsteckrichtung bei aufgestellten Bauelementen im Wesentlichen vertikal war. Anschließend wurden die Verbindungseinrichtungen senkrecht dazu in das Dämmmaterial eingesteckt und in die Verankerungseinrichtungen eingeschraubt. Mit den neuartigen Bauelementen ist es nunmehr auch möglich, die Verankerungseinrichtungen bei einem aufgestellten Bauelement seitlich anzubringen, z. B. erst nachdem die Verbindungseinrichtungen positioniert wurden. Dadurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten in der Arbeitsabfolge bei der Herstellung der Bauelemente. Lediglich der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass ein freier Zugang zu den Verbindungs- und/oder Verankerungseinrichtungen vorliegt, wenn ein solcher Zugang beabsichtigt ist. Somit könnte erfindungsgemäß auch eine den Zugang zunächst verhindernde, jedoch zum Entfernen vorgesehene Abdeckung, wie z. B. eine Abdeckfolie oder ein Deckelelement vorgesehen sein.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verankerungseinrichtung in eine Aufnahme der ersten Schale vorzugsweise bündig mit der der zweiten Schale abgewandten Seite der ersten Schale abschließend angeordnet sein. Die Aufnahme können z. B. nutförmig gestaltet sein, wobei die Innenmaße der nutförmigen Aufnahme im Wesentlichen den Außenmaßen der Verankerungseinrichtung entsprechen können. Andere Gestaltungen sind jedoch auch denkbar, wie z. B. zylindrische Vertiefungen in der ersten Schale und zugehörige scheibenförmige Verankerungseinrichtungen. Neben einem bündigen Abschließen von Verankerungseinrichtung und der angrenzenden Seite der ersten Schale ist es jedoch auch denkbar, die Aufnahme so zu gestalten, dass die Verankerungseinrichtungen gegenüber der benachbarten Seite der ersten Schale zur zweiten Schale hin zurückversetzt sind.
  • Um die Festigkeit des Bauelements zu erhöhen, kann die Verankerungseinrichtung zumindest zwei Verbindungseinrichtungen miteinander verbinden. Grundsätzlich ist auch denkbar, eine größere Anzahl von Verbindungseinrichtungen über eine Verankerungseinrichtung zu verbinden. Darüber hinaus können auch mehrere Verankerungseinrichtungen in Abständen vorgesehen sein, die jeweils wiederum mit mehreren Verbindungseinrichtungen verbunden sind. Entsprechend der Anzahl der Verankerungseinrichtungen und Verbindungseinrichtungen kann die Festigkeit des Bauelements bestimmt werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann sich die Verankerungseinrichtung in montierter Position des Bauelements im Wesentlichen vertikal erstrecken. Wenn sich die Verankerungseinrichtung im Wesentlichen vertikal erstreckt, können die Verankerungseinrichtungen zusätzlich zu einer Außenversteifung des Bauelements in vertikaler Richtung beitragen.
  • Von Vorteil kann es auch sein, wenn die Verankerungseinrichtung sich in der Montageposition des Bauelements im Wesentlichen über die gesamte Höhe des Bauelements erstreckt. Dadurch kann zusätzlich die Festigkeit dieses Wandelements in vertikaler Richtung verbessert werden.
  • Auch kann es sich dabei als günstig erweisen, wenn die Verankerungseinrichtung in Montageposition des Bauelements an einer Unterlage, z. B. einem Boden, bzw. der Verankerungseinrichtung eines darunter anliegenden Bauelements aufsteht. Dadurch ist es möglich, insbesondere größere Lasten an den Verankerungseinrichtungen zu montieren. Die Vertikalbelastung kann dann direkt in die Unterlage, bzw. den Boden oder das Verankerungselement eines darunter liegenden Bauelements weitergeleitet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass vertikale Kräfte in die Verbindungselemente eingeleitet werden. Die Verbindungselemente übernehmen dann nur noch Zug- und Druckkräfte, um Lasten, die an den Verbindungselementen oder den Verankerungselementen angebracht sind, im Wesentlichen in horizontaler Richtung abzustützen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verankerungseinrichtung ein Profil, vorzugsweise ein Metallprofil aufweisen. Dadurch lassen sich auch größere Lasten stützen. Insbesondere für die Montage von Fassadenelementen, wie Fassadenplatten oder dergleichen kann diese Konstruktion eingesetzt werden. Von Vorteil kann es dabei sein, wenn es sich bei dem Profil um ein C-Profil handelt, dessen Öffnung nach außen weist. Dadurch können Fassadenplatten schnell und einfach z. B. durch Schraubverbindungen an dem Bauelement befestigt werden.
  • Um die Festigkeit zu vergrößern, kann es weiterhin günstig sein, wenn die Verbindungseinrichtung ein im Wesentlichen stangenförmiges Element ist, das mit der Verankerungseinrichtung fest verbunden ist. Dieses feste Verbinden kann durch Schraubverbindungen, oder aber durch Schweißverbindungen erfolgen. Die stangenförmige Gestalt der Verbindungseinrichtung ist dabei nicht auf runde Querschnitte beschränkt. Denkbar sind auch quadratische, rechteckförmige oder prismatische Querschnitte. Letztendlich hängt die Gestaltung von der gewünschten Festigkeit der Verbindungseinrichtung ab.
  • Aus Gründen der Festigkeit kann es dabei vorteilhaft sein, wenn das stangenförmige Element Metall aufweist. Wenn das stangenförmige Element der Verbindungseinrichtung Metall aufweist, kann dieses z. B. mit einer ebenfalls aus Metall bestehenden Verankerungseinrichtung verschweißt sein.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Verankerungseinrichtung eine sich befestigende Gussmasse, vorzugsweise Beton, aufweisen. Bei dieser Ausführungsform kann die Verankerungseinrichtung an Stelle von Profilen durch Beton gebildet werden. Somit ist es möglich, die Verbindungselemente in die Gussmasse, bzw. den Beton einzugießen. Insbesondere wenn die Bauelemente Aufnahmen in der ersten Schale aufweisen, können diese Aufnahmen als Formen zur Aufnahme des Betons dienen. Sie können dann vollständig mit Beton aufgefüllt werden und die in den Beton hineinragenden Verbindungseinrichtungen werden dann in den Beton eingebettet und dadurch sicher mit dem Beton verbunden. An Stelle von Beton ist es auch denkbar, Kunststoff zu verwenden. Beton ist zwar schwerer, andererseits handelt es sich um einen einfach zu verarbeitenden Werkstoff, der gleichzeitig eine große Festigkeit aufweist.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Bauelement zum Errichten von wärmegedämmten Betonwänden, mit einer ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale, die vorzugsweise eine Außenschale bildet, und mit einer zweiten Schale, die vorzugsweise eine Innenschale bildet, und mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung, welche die ersten und zweiten Schalen beabstandet miteinander verbindet und mit zumindest einer Verankerungseinrichtung, die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist, und über welche sich die Verbindungseinrichtung an der ersten Schale abstützt. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass die Verbindungseinrichtung zwischen der ersten und der zweiten Schale eine Stützeinrichtung aufweist, über welche die erste Schale auf einer der zweiten Schale zugewandten Seite zur zweiten Schale hin abstützbar ist.
  • Durch diese Lösung lässt sich die Herstellung der erfindungsgemäßen Bauelemente gegenüber herkömmlichen Bauelementen deutlich vereinfachen. Es ist nunmehr möglich, bei der Herstellung zunächst die Verbindungseinrichtungen an der ersten Schale zu montieren und dann die erste Schale zusammen mit den Verbindungselementen in eine Form einzustellen, welche dazu dient, die zweite Schale herzustellen. In diesem Fall kann die zweite Schale z. B. aus Beton hergestellt werden. Es ist dadurch möglich, die Verbindungselemente direkt auf die Form aufzustellen und die das Dämmmaterial aufweisende erste Schale auf der Stützeinrichtung, bzw. den Stützeinrichtungen der Verbindungseinrichtungen abzustützen, wodurch ein vorgegebener Abstand zwischen erster und zweiter Schale eingehalten wird. Dadurch ist es möglich, die Herstellung derartiger Bauelemente erheblich zu vereinfachen. Alternativ können auch zunächst die Verbindungseinrichtungen in der zweiten Schale montiert werden und anschließend die das Dämmmaterial aufweisende erste Schale auf die Verbindungseinrichtungen montiert werden. Durch die Stützeinrichtungen lässt sich auf einfache Weise ein gewünschter Abstand zwischen erster und zweiter Schale einstellen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die Verbindungseinrichtung die zweite Schale durchdringen. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn die zweite Schale im Wege eines Gießverfahrens, z. B. aus Beton, hergestellt wird. Dann kann die Verbindungseinrichtung direkt in der Form aufstehen und dadurch den Abstand zwischen erster und zweiter Schale definieren.
  • Beim verwendeten Material für die zweite Schale kann es sich dann insbesondere um ein gießfähiges und aushärtbares Material handeln. In Betracht kommen hierbei entweder Kunststoffe oder Beton enthaltende Gemische oder reiner Beton. In einer vorteilhaften Weiterbildung kann die Stützeinrichtung im Wesentlichen scheibenförmig sein. Bei einer scheibenförmigen Stützeinrichtung lassen sich im Wesentlichen rotationssymmetrische Verbindungseinrichtungen verwirklichen, die auf einfache Weise montierbar sind. Gleichzeitig lässt sich eine vergleichsweise große Auflagefläche erzeugen, so dass ein ungewolltes Eindringen der Verbindungseinrichtung in die erste Schale wirksam vermieden werden kann.
  • Um definierte Abstände einhalten zu können, kann die Stützeinrichtung fest mit der Verbindungseinrichtung verbunden sein. Von Vorteil kann es zudem sein, wenn die Verbindungseinrichtung an zumindest einem ihrer Endabschnitte eine Profilierung, vorzugsweise eine Riffelung aufweist. Insbesondere sollte die Riffelung an dem Abschnitt vorgesehen sein, der sich mit dem Material der zweiten Schale in Anlage befindet. Besonders beim Eingießen der Verbindungseinrichtungen in z. B. den Beton der zweiten Schale kann dadurch die Ausreißfestigkeit der Verbindungseinrichtungen gesteigert werden.
  • Ferner kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn die Verbindungseinrichtungen aus Kunststoff sind. Dann lassen sich besonders einfache und kostengünstige Verbindungseinrichtungen verwirklichen. Insbesondere können Verbindungseinrichtungen mit Glasfaser von Vorteil sein. Derartige Verbindungseinrichtungen können hohe Zugkräfte übertragen, und sind andererseits sehr leicht und kostengünstig herstellbar.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Verbindungseinrichtung zur Verwendung in einem Bauelement der zuvor beschriebenen Art. Die Verbindungseinrichtung ist im Wesentlichen stangenförmig mit zwei Endabschnitten und einer radial sich ersteckenden Stützeinrichtung, die von beiden Endabschnitten beabstandet ist. In vorteilhafter Weise kann die Stützeinrichtung näher an einem der Endabschnitte angeordnet sein. Der Abstand zu einem der Endabschnitte entspricht dabei im Wesentlichen der Dicke der ersten Schale. Um vergleichsweise große Druckkräfte aufnehmen zu können, kann die Stützeinrichtung im Wesentlichen scheibenförmig sein. In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Abstand der Stützeinrichtung von einem Endabschnitt in etwa dem doppelten Abstand vom anderen Endabschnitt entsprechen.
  • Weiterhin kann die Verbindungseinrichtung, Kunststoff mit Glasfasern aufweisen. Dadurch lässt sich eine sehr stabile, große und Kräfte übertragende Verbindungseinrichtung zu günstigen Kosten erzeugen.
  • Um die Verankerung zumindest einer der Schalen zu verbessern, kann die Verbindungseinrichtung zumindest an einem der Endabschnitte eine Profilierung, vorzugsweise eine Riffelung aufweisen.
  • Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Bauelement zur Errichtung von Betonwänden mit einer ersten und einer zweiten Schale, die über eine Verbindungseinrichtung beabstandet miteinander verbunden sind. Erfindungsgemäß ist dabei eine Montageeinrichtung vorgesehen, welche entweder an der ersten Schale oder der zweiten Schale angeordnet ist und sich in den zwischen der ersten Schale und der zweiten Schale gebildeten Zwischenraum zumindest abschnittsweise hinein erstreckt.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es nunmehr möglich, bei einem Bauelement Montageeinrichtungen vorzusehen, die nach dem Befüllen des Bauelements mit Beton in den Beton eingegossen sind und dadurch eine große Festigkeit erreichen. Die Verankerung der Montageeinrichtungen erfolgte Dabei in dem Beton im Bauelement. Sie können jedoch bei der Herstellung des Bauelements bereits an entweder der ersten oder zweiten Schale angeordnet und positioniert werden. Somit ist eine Vormontage des Bauelements und individuelle Anpassung an eventuelle Montageaufgaben möglich.
  • Von Vorteil kann es dabei sein, wenn die Montageeinrichtung entweder die erste oder die zweite Schale durchdringt. Dann können direkt an den Wänden z. B. vergleichsweise schwere Gegenstände befestigt werden, indem sie an den Montageeinrichtungen befestigt werden.
  • Weiterhin kann es sich als günstig erweisen, wenn die Montageeinrichtung im Wesentlichen bogenförmig gestaltet ist und die erste, bzw. die zweite Schale an wenigstens zwei Stellen durchdringt. Dadurch lassen sich besonders feste Montageeinrichtungen verwirklichen. Durch die bogenförmige Gestaltung im Zwischenraum zwischen den beiden Schalen werden die Montageeinrichtungen nach dem Befüllen mit Beton sicher positioniert.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Montageeinrichtung ein Rohr sein. Dann können z. B. während des Herstellens des Bauelementes bereits Leitungsrohre vorbereitet werden, in welchen anschließend nach Fertigstellung der Wand z. B. Elektroleitungen verlegt werden können. Alternativ kann es sich bei diesen Rohren natürlich auch um Sanitärleitungen handeln. Denkbar sind hierbei Abwasserleitungen oder aber Wasser- und Heizungsleitungen.
  • Alternativ kann es sich bei den Montageeinrichtungen auch um eine Verankerungseinrichtung handeln. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Montageeinrichtung auch ein endseitiges Anbringen von Gegenständen ermöglichen. Endseitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Montageeinrichtungen nicht aus den Außenwänden der ersten und zweiten Schale herausragen, bzw. von den Außenseiten her zugänglich sind, sondern bei einem aufgestellten Bauelement von oben, unten oder seitlich zugängliche Befestigungspunkte aufweist. Mit derartigen Befestigungspunkten ist es möglich, z. B. Fensterstürze an dem Bauelement zu verankern. Ebenso sind denkbar Türen und Befestigungselemente zum Befestigen von Dachbalken im Bauelement zu verankern. Wiederum sind die Montageeinrichtungen an der ersten oder der zweiten Schale befestigt, um nach dem Vergießen mit Beton im Bauelement verankert zu sein. Als Befestigungspunkte kommen in Frage entweder Anschlüsse für eine Verschraubung und somit entweder ein Gewinde oder aber ein Bolzen ebenso wie z. B. eine Halteleiste oder ein Haken. Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauelementes in einer Seitenansicht;
  • 2 das Bauelement aus 1 in einer Frontansicht;
  • 3 eine Schnittansicht des Bauelements aus 1 entlang der Linie III-III;
  • 4 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauelements in einer Schnittansicht analog zu 3;
  • 5 eine Schnittdarstellung ähnlich der Darstellung in 3 mit einer weiteren Ausführungsform zweier Bauelemente, zwischen denen ein Fenster angeordnet ist;
  • 6 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform in einer Schnittdarstellung entlang einer Linie VI-VI aus 2, und
  • 7 eine weitere Ausführungsform des Bauelements entlang einer entsprechenden Schnittlinie VI-VI aus 2.
  • 1 zeigt das erfindungsgemäße Bauelement 1 in einer Seitenansicht. Das Bauelement 1 besteht aus einer ersten Schale 2 und einer zweiten Schale 3. Die erste Schale 2 verfügt über eine Innenseite 4 und eine Außenseite 5. Die zweite Schale verfügt ebenfalls über eine Innenseite 6 und eine Außenseite 7.
  • Die erste Schale besteht im Wesentlichen aus einem Dämmmaterial, vorzugsweise Polystrolschaum. Auch andere Dämmmaterialien sind jedoch denkbar. Die zweite Schale der bevorzugten Ausführungsform besteht aus einer Bauplatte, die z. B. aus Holz, Zement, Beton, Kunststoff, Ziegelmaterial und/oder Gips hergestellt werden kann.
  • In der bevorzugten Ausführungsform bildet die erste Schale 2 eine Außenschale und die zweite Schale 3 eine Innenschale. Die Innenschale und die Außenschale sind über Verbindungseinrichtungen 8 miteinander verbunden, so dass sie voneinander beabstandet sind. Bei den Verbindungseinrichtungen 8 handelt es sich um stangenförmige Elemente aus Metall oder Kunststoff mit Endabschnitten 8' und 8''. In einer einfachsten Ausführungsform kann es sich dabei um Metallstangen handeln, die im Stahlbetonbau eingesetzt werden. Alternativ können die Verbindungseinrichtungen aus Kunststoff bestehen, der Glasfasern enthält. Dadurch erhält die Verbindungseinrichtung eine hohe Zugfestigkeit, ist jedoch vergleichsweise leicht und einfach herzustellen. An der Verbindungseinrichtung 8 befindet sich bei der bevorzugten Ausführungsform eine im Wesentlichen scheibenförmige Stützeinrichtung 9, die fest mit der Verbindungseinrichtung 8 verbunden ist. Im Falle einer Verbindungseinrichtung aus Metall kann dies z. B. durch Schweißen erfolgen. Denkbar sind jedoch auch Stützeinrichtungen aus Kunststoff, die auf die Verbindungseinrichtungen geklemmt werden. Die Stützeinrichtungen befinden sich mit der Innenseite 4 mit der Innenschale in Anlage. Die Länge der Verbindungseinrichtung ist so bemessen, dass ihre Gesamtlänge im Wesentlichen der Dicke des Bauelements entspricht. Durch die Verbindungseinrichtung und die Stützeinrichtung werden die Innen- und Außenschalen jeweils beabstandend voneinander verbunden, so dass ein Innenraum 10 zwischen den Innen- und Außenschalen gebildet wird. Der Innenraum 10 wird bei der Herstellung einer Wand mit Ortbeton ausgefüllt.
  • Weiterhin verfügt das Bauelement über Verankerungseinrichtungen 11, die mit ihr zugeordneten Verbindungseinrichtungen 8 jeweils verbunden sind. Die Verankerungseinrichtungen 11 bestehen aus einem Material, das härter ist als das Dämmmaterial der Außenschale. Durch die Verankerungseinrichtungen stützen sich die Verbindungseinrichtungen 8 an der Außenschale ab.
  • Die Verankerungseinrichtungen 11 sind mit mehreren Verbindungseinrichtungen 8 verbunden und erstrecken sich bei einem auf einer Unterlage 12, wie z. B. einen Boden 12 aufgestellten Bauelement im Wesentlichen in vertikaler Richtung. Sie erstrecken sich dabei über die gesamte Höhe des Bauelementes, so dass sie auf dem Boden 12 aufstehen und dadurch Kräfte in den Boden einleiten können.
  • Die Verbindung zwischen den Verankerungseinrichtungen und den Verbindungseinrichtungen kann z. B. durch Schweißen oder aber eine Verschraubung erfolgen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei der die Verankerungseinrichtung 11 durch eine vergießbare und aushärtbare Masse gebildet wird. Bevorzugt wird hier Beton, da dieser leicht zu verarbeiten ist. Die Außenschale weist an ihrer Außenseite Aufnahmen 13 auf, die Vertiefungen bilden. Im Falle der Verwendung von Verankerungseinrichtungen aus Beton bilden diese Aufnahmen gleichzeitig Formen für den Beton. Sofern z. B. Holzlatten als Verankerungseinrichtung verwendet werden, entsprechen die Abmessungen der Aufnahmen im Wesentlichen der Außenabmessung der Holzlatten, so dass Holzlatten und Außenseite der Außenschale bündig abschließen. Sinngemäß gilt dies natürlich auch für Abschluss der gegossenen Verankerungseinrichtungen aus Beton. Im Falle der Verankerungseinrichtungen aus Beton ist die Verbindungseinrichtung in die Verankerungseinrichtung eingegossen und wird dadurch sicher gehalten.
  • Um die Verbindung zwischen Verbindungseinrichtung 8 und Verankerungseinrichtung 11 zu erhöhen, können die Verbindungseinrichtungen zumindest an ihren Endabschnitten 8' und 8'' mit einer Profilierung 14 versehen sein, wobei im vorliegenden Fall die gesamte Verbindungseinrichtung 8 mit derartigen Profilierungen versehen ist. Es handelt sich dabei um Vorsprünge, wie sie z. B. Bewehrungsstahl aufweist.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist die Innenschale ebenfalls aus Beton gegossen. Die Verbindungseinrichtungen 8 erstrecken sich jeweils durch die Innenschale hindurch.
  • Die Abmessungen des Bauelements können entsprechend der Anforderungen bestimmt werden. Bei der bevorzugten Variante beträgt die Höhe in etwa 2,30 Meter, also Raumhöhe und die Breite ca. 1 Meter. Die Dicke des Bauelementes, gemessen von Außenseite-Außenschale zu Außenseite-Innenschale beträgt ca. 40 cm.
  • Die in 1 dargestellte Ausführungsform zeigt darüber hinaus noch weitere Elemente, die im Bauelement angeordnet sein können. Insbesondere können Montageeinrichtungen 15 vorgesehen sein. Diese können z. B. aus Stahlbügeln bestehen, die entweder an der Innenschale oder aber an der Außenschale befestigt sind. Diese Stahlbügel 16 verfügen über Befestigungspunkte 17, die im Wesentlichen plattenförmig gestaltet sind und jeweils von den Außenseiten der Innenschale oder der Außenschale zugängig sind.
  • An ihnen können Lasten montiert werden. Die Stahlbügel erstrecken sich dabei in den Innenraum zwischen die Innen- und Außenschalen hinein. Nach dem Befüllen mit Ortbeton sind die Stahlbügel sicher im Bauelement verankert.
  • Alternativ kann die Montageeinrichtung ein Rohr 18 sein, das in den Innenraum hinein verlegt wird, und dessen Enden jeweils aus z. B. der Innenschale herausragen. Solche Rohre können zum Verlegen von Elektroleitungen dienen. Alternativ können sie auch aus Sanitärleitungen, wie z. B. Heizungs-, Abwasser- und Brauchwasserleitungen bestehen. Auch diese Leitungen sind nach dem Befüllen mit Ortbeton sicher im Bauelement verankert.
  • Nachfolgend wird die Wirkung und Funktionsweise der ersten Ausführungsform näher erläutert.
  • Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Bauelementes werden zunächst die Verbindungseinrichtungen 8 durch die Außenschale 2 durchgesteckt, bis die Stützeinrichtungen 9 an der Innenseite 4 der Außenschale 2 anliegen. Anschließend werden die Außenschale 2 mit den montierten Verbindungseinrichtungen 8 in eine Schalungsform eingelegt und die Aufnahmen 13, in welche die Verbindungseinrichtungen 8 hineinragen, mit Beton ausgegossen. Der Beton schließt dabei bündig mit der Außenseite 5 der Außenschale 2 ab. Nach dem Aushärten des Betons wird die Außenschale mit den Verbindungseinrichtungen 8 auf eine Form zum Erzeugen der Innenschale 3 gestellt, wobei die Verbindungseinrichtungen 8 auf dieser nicht dargestellten Form aufstehen. Anschließend erfolgt das Füllen der Form mit Beton zum Erzeugen der Innenschale, wodurch die Verbindungseinrichtungen gemäß der Darstellung in 3 eingegossen werden. Zusätzlich ist bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform vor dem Befüllen der Form mit Beton noch eine Montageeinrichtung 15 mit dem Befestigungspunkt 17 in die Form gestellt. Nach dem Vergießen ist auch diese Montageeinrichtung in die Innenschale eingegossen. Das Rohr 18 kann ebenfalls vor dem Befüllen mit Beton in die Form eingestellt werden, um nach dem Befüllen mit Beton entsprechend in der Innenschale positioniert zu sein. Zusätzlich kann alternativ auch die Außenschale mit einer Montageeinrichtung versehen sein. Diese kann z. B. in eine Form zum Erzeugen der Außenschale eingelegt werden, wenn die Außenschale z. B. durch Polystrolschaum erzeugt wird.
  • Nach dem Fertigstellen des Bauelements erhält man ein leicht zu handhabendes, vergleichsweise leichtes Bauelement, welches zur Baustelle gebracht werden kann. Dort wird es zum Erzeugen einer Wand, z. B. auf einem Boden 12 gestellt. Das Aufstellen erfolgt dabei in solch einer Weise, dass sich die Verankerungseinrichtungen 11 im Wesentlichen vertikal erstrecken. Durch Nebeneinandersetzen von mehreren Bauelementen kann auf diese Art eine Schalung für eine Wand erzeugt werden. Die Bauelemente können dabei auch z. B. über Eck verlegt werden, um dadurch einen vollständigen Ring zu bilden. Anschließend wird das Bauelement, bzw. dessen Innenraum mit Ortbeton ausgefüllt. Das Bauelement bildet dabei eine verlorene Schalung, da es Bestandteil der fertigen Wand sein soll. Die Außenseiten von Außenschale und Innenschale bilden dabei jeweils die Außenseiten und Innenseiten der Wand. Durch das Ausfüllen mit Beton werden sowohl die Verbindungseinrichtungen 8 als auch die Montageeinrichtungen 15 fest mit der Wand verbunden.
  • An den Befestigungspunkten 17 der Montageeinrichtungen können entsprechend Lasten angebracht werden. Zusätzlich dienen die Verankerungseinrichtungen 11 dazu, große Lasten aufzunehmen. Insbesondere können Fassadenverkleidungen an den Verankerungseinrichtungen 11 angebracht werden. Dadurch, dass sich die Verankerungseinrichtungen 11 über die gesamte Höhe des Bauelementes erstrecken werden Kräfte, die auf die Verankerungseinrichtungen einwirken, in vertikaler Richtung in den Boden geleitet. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die Außenwand der Außenschale direkt mit einem Putz zu versehen.
  • Nachfolgend wird eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauelementes erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Unterschiede des zweiten Bauelementes zum ersten Bauelements eingegangen und gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Bei der zweiten Ausführungsform wird anstelle der Verankerungseinrichtungen aus Beton C-förmige Metallprofile verwendet. Mit derartigen Metallprofilen ist es möglich, z. B. Fassadensteine o. dgl. über Schraubverbindung und Nutensteine an den Verankerungseinrichtungen anzubringen. Vorzugsweise bestehen die Verankerungseinrichtungen aus Stahl und die Verbindungseinrichtungen 9 ebenfalls aus Stahl und sind mit den Verankerungseinrichtungen 11 verschweißt. Bei einer solchen Gestaltung werden zunächst die Verbindungseinrichtungen 8 in eine Form eingelegt zusammen mit den Verankerungseinrichtungen 11 und anschließend der Polystrolschaum geschäumt, um die Außenschale 2 zu bilden. Die nachfolgende Herstellung und Verbindung mit der Innenschale erfolgt in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel. Das Bauelement des zweiten Ausführungsbeispieles verfügt ebenfalls über Montageeinrichtungen 15, wobei eine der Montageeinrichtungen 15 über die Außenseite 5 der Außenschale bogenförmig hinausragt.
  • 5 zeigt eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauelements, wobei bei dieser Ausführungsform das Bauelement eine Öffnung 20 mit einem Fenstereinsatz 21 aufweist. Ansonsten entspricht der Aufbau des Bauelements dem Aufbau des Bauelements aus dem ersten Ausführungsbeispiel. Zusätzlich zu den Verbindungseinrichtung sind Montageeinrichtungen 15 vorgesehen, die einerseits an der zweiten Schale befestigt sind, und andererseits eine Abschlussplatte 22 aufweisen, welche den Innenraum des Bauelementes seitlich begrenzt. Zusätzlich ist eine Verankerungsplatte 23 vorgesehen, welche über einen Steg 24 mit der Abschlussplatte 22 verbunden ist. Ein weiterer Steg 25 ist in der zweiten Schale verankert. Durch die Gestaltung der Montageeinrichtung mit der Verankerungsplatte wird nach dem Befüllen des Innenraums mit Beton ein fester Sitz der Abschlussplatte gewährleistet. Die Abschlussplatte dient einerseits als Begrenzung des Innenraums und kann andererseits dazu dienen, das Fenster im Bauelement zu befestigen. Alternativ kann auch ein Türeinsatz verwendet werden.
  • Die 6 und 7 zeigen jeweils Anwendungen eines Bauelementes gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. In 6 wird eine Ausführung dargestellt, die eine Montageleiste 26 vorsieht, die ebenfalls mit einer Verankerungsplatte 23 versehen ist, die über einen Steg 24 mit der Innenschale verbunden ist. Über die Montageleiste 26 soll ein Auflagebalken 27 für Dachbalken 28 am Bauelement befestigt werden. Wie bei dem zuvor beschriebnen Ausführungsbeispiel wird durch die Verankerungsplatte eine Befestigung der Montageleiste 26 im Bauelement nach dem Befüllen mit Beton sichergestellt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel wird auch die Verwendung der Haltebügel 16 gezeigt. Diese kann z. B. zum Anbringen einer Toilettenschüssel 29 dienen. Zusätzlich ist ein Abwasserrohr 30 vorgesehen, das sich in den Innenraum hineinerstreckt.
  • Ferner zeigt 7 eine Ausführungsform, bei der ein Schraubbolzen 31 über einen Steg 24 an der Innenschale befestigt ist. Nach dem Befüllen mit Beton ist der Schraubbolzen, welcher sich nach oben über das Bauelement hinaus erstreckt, sicher im Bauelement verankert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006015013 [0002]

Claims (31)

  1. Bauelement zur Errichtung von wärmegedämmten Betonwänden mit einer ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale (2), die vorzugsweise eine Außenschale bildet, und mit einer zweiten Schale (3), die vorzugsweise eine Innenschale bildet, und mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung (8), welche die erste und zweite Schale beabstandet miteinander verbindet, und mit wenigstens einer Verankerungseinrichtung (11), die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist und über welche sich die Verbindungseinrichtung an der ersten Schale abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung (11) und/oder die Verbindungseinrichtung (8) von einer der zweiten Schale abgewandten Seite der ersten Schale her frei zugänglich sind.
  2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung in einer Aufnahme (13) der ersten Schale (2) vorzugsweise bündig mit der der ersten Schale abgewandten Seite der ersten Schale abschließend angeordnet sind.
  3. Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung zumindest zwei Verbindungseinrichtungen miteinander verbindet.
  4. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung sich in Montageposition des Bauelements im Wesentlichen vertikal erstrecken.
  5. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung sich in der Montageposition des Bauelements im Wesentlichen über die gesamte Höhe des Bauelements erstreckt.
  6. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung sich in Montageposition des Bauelements am Boden bzw. dem Verankerungselement eines darunter liegenden Bauelements abstützt.
  7. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung ein Profil, vorzugsweise ein Metallprofil aufweist.
  8. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil ein C-Profil ist, dessen Öffnung nach Außen weist.
  9. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung ein im Wesentlichen stangeförmiges Element aufweist, das mit der Verankerungseinrichtung fest verbunden ist.
  10. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das stangenförmige Element Metall aufweist.
  11. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das stangenförmige Element mit der Verankerungseinrichtung verschweißt ist.
  12. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinrichtung eine sich verfestigende Gussmasse, vorzugsweise Beton aufweist.
  13. Bauelement zum Errichten von wärmegedämmten Betonwänden mit einer ersten Dämmmaterial aufweisenden Schale (2), die vorzugsweise eine Außenschale bildet und mit einer zweiten Schale (3), die vorzugsweise eine Innenschale bildet, und mit wenigstens einer Verbindungseinrichtung, welche die erste und zweite Schale beabstandet miteinander verbindet, und mit einer Verankerungseinrichtung, die mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist, und über welche sich die Verbindungseinrichtung an der ersten Schale abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung zwischen der ersten und der zweiten Scha le eine Stützeinrichtung (9) aufweist, über welche die erste Schale auf einer der zweiten Schale zugewandten Seite zur zweiten Schale hin abstützbar ist.
  14. Bauelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung die zweite Schale durchdringt.
  15. Bauelement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schale aus einem gießfähigen und aushärtbaren Material besteht.
  16. Bauelement nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung im Wesentlichen scheibenförmig ist.
  17. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung fest mit der Verbindungseinrichtung verbunden ist.
  18. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung zumindest an einem ihrer Endabschnitte eine Profilierung, vorzugsweise Rifflung aufweist.
  19. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung Kunststoff aufweist.
  20. Bauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung Glasfasern aufweist.
  21. Verbindungseinrichtung zur Verwendung in einem Bauelement nach einem der vorangegangen Ansprüche, welche im Wesentlichen stangenförmig ist mit zwei Endabschnitten, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungseinrichtung eine sich radial erstreckende Stützeinrichtung aufweist, die von beiden Endabschnitten beabstandet ist.
  22. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung näher an einem der Endabschnitte angeordnet ist.
  23. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung im Wesentlichen scheibenförmig ist.
  24. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Stützeinrichtung von einem Endabschnitt circa dem doppelten Abstand vom anderen Endabschnitt entspricht.
  25. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungseinrichtung Kunststoff und Glasfasern aufweist.
  26. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung zumindest an einem der Endabschnitte eine Profilierung aufweist.
  27. Bauelement mit einer ersten vorzugsweise Dämmmaterial aufweisenden Schale und einer zweiten Schale und die erste und die zweite Schale über eine Verbindungseinrichtung beabstandet miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Montageeinrichtung (15) vorgesehen ist, welche entweder an der ersten Schale oder der zweiten Schale angeordnet ist und sich in den zwischen der ersten Schale und der zweiten Schale gebildeten Zwischenraum zumindest abschnittsweise hinein erstreckt.
  28. Bauelement nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageeinrichtung entweder die erste oder die zweite Schale durchdringt.
  29. Bauelement nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageeinrichtung im Wesentlichen bogenförmig gestaltet ist und die erste bzw. die zweite Schale an wenigstens zwei Stellen durchdringt.
  30. Bauelement nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageeinrichtung ein Rohr ist.
  31. Bauelement nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageeinrichtung Befestigungspunkte zum Anbringen von Gegenständen am Bauelement aufweist.
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