-
Die
Erfindung betrifft eine Montage- und Reparatureinrichtung für Fahrzeuge,
insbesondere für Bau-
und Nutzfahrzeuge, wie Lastkraftwagen nach Anspruch 1.
-
Montage-
und Reparatureinrichtungen mit entsprechenden Hubvorrichtungen zum
Heben von Fahrzeugen, insbesondere Lastkraftwägen sind an sich bekannt.
-
Derartige
Hubvorrichtungen werden im Stand der Technik an einem Rand oder
Boden von Montage- oder Reparaturgruben, die üblicherweise als Betonwannen
ausgebildet sind, montiert.
-
Der
damit verbundene Montageaufwand wird als relativ hoch empfunden.
Insbesondere werden derartige Montage- und Reparatureinrichtungen gemäß dem Stand
der Technik als verhältnismäßig unflexibel
empfunden.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Montage- und Reparatureinrichtung
aufzuzeigen, die mit einem geringem Herstellungsaufwand verbunden
ist und insbesondere flexibel auf verschiedene Anforderungen reagieren
bzw. eingestellt werden kann. Diese Aufgabe wird durch eine Montage- und
Reparatureinrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
-
Die
Aufgabe wird insbesondere durch eine Montage- und Reparatureinrichtung
für Fahrzeuge, insbesondere
Bau- und Nutzfahrzeuge, wie Lastkraftwagen gelöst, umfassend eine in eine
Bodenausnehmung einsetzbare ein- oder mehrteilige Aufnahmekassette
aus Stahl oder dergleichen korrosionsbeständigem Material mit zwei Längsseitenwänden, endseitig
angeordneten Stirnseitenwänden
und einem Boden, wobei vorzugsweise die Seitenwände jeweils eine Innenwandung
und eine im Abstand davon angeordnete Außenwandung aufweisen, die einen
Hohlraum begrenzen, in den durch eine obere Öffnung ein aushärtbares
Füllmaterial
einfüllbar
ist, sowie mindestens eine Hubvorrichtung zum Heben von Fahrzeugen,
insbesondere von Lastkraftwagen, die mindestens teilweise, insbesondere
herstellerseitig in die Aufnahmekassette integriert ist.
-
Ein
wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass die Aufnahmekassette
sowie die Hubvorrichtung derart aufeinander, insbesondere herstellerseitig
abgestimmt sind, dass die Hubvorrichtung in die Aufnahmekassette
integriert ist. Dadurch wird der Montageaufwand erheblich reduziert,
insbesondere wenn Aufnahmekassette und Hubvorrichtung bereits herstellerseitig
entsprechend vorbereitet werden.
-
Vorzugsweise
weist der Boden einen Innenboden und einen im Abstand davon angeordneten Außenboden
auf, die einen Hohlraum begrenzen, in den ein aushärtbares
Füllmaterial
wie Beton od. dgl. einfüllbar
ist. Der Außenboden
kann genauso wie die vorerwähnten
Außenwandungen
entweder als integraler Bestandteil der Kassette oder durch gegebenenfalls
entfernbare Schalbretter od. dgl. gebildet sein. Durch einen derartigen
doppelten Boden bzw. eine insgesamt derartig doppelwandig ausgeführte Aufnahmekassette,
wird die Fluiddichtigkeit derselben wesentlich erhöht. Es ist
eine primäre
und sekundäre
Sicherheit gewährleistet.
Vorzugsweise ist die Innenwandung und/oder die Außenwandung
der Seitenwände
und/oder der Innenboden und/oder der Außenboden fluiddicht.
-
Vorzugsweise
umfasst die Montage- und Reparatureinrichtung mindestens eine erste
Hubvorrichtung, die innerhalb der Aufnahmekassette in Fahrzeuglängsrichtung
verfahrbar ist. Dadurch kann die Montage- und Reparatureinrichtung
flexibel an Fahrzeuge, insbesondere Lastkraftwägen mit verschiedenen Radständen angepasst
werden. Die Hubvorrichtung kann dann eine relativ geringe Erstreckung
in Fahrzeuglängsrichtung
aufweisen. Die Hubvorrichtung kann also insgesamt kleiner ausgebildet
sein, was Material- und Herstellungskosten einspart.
-
Der
Begriff „Fahrzeuglängsrichtung” (auch X-Richtung)
soll in diesem Zusammenhang als Richtung verstanden werden, die
durch die Fahrtrichtung des Fahrzeuges bei Geradeausfahrt definiert
ist. Die „Fahrzeugquerrichtung” (auch
Y-Richtung) soll als senkrecht auf die „Fahrzeuglängsrichtung” stehend verstanden werden. Übertragen
auf die Montage- und Reparatureinrichtung und deren Elemente beziehen
sich diese Begriffe „Fahrzeuglängsrichtung” und „Fahrzeugquerrichtung” auf die
Art und Weise, wie die jeweiligen Einrichtungen und deren Elemente vom
Fahrzeug angefahren werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Montage- und Reparatureinrichtung mindestens eine zweite
Hubvorrichtung, die bezüglich der
Fahrzeuglängsrichtung
ortsfest installiert ist. Die zweite Hubvorrichtung kann innerhalb
oder außerhalb
der Aufnahmekassette angeordnet sein. Im Zusammenspiel mit der mindestens
einen ersten Hubvorrichtung kann die Montage- und Reparatureinrichtung
flexibel an verschiedene Radstände
angepasst werden. Beispielsweise bei einem zweiachsigen Fahrzeug
kann dann die vordere Achse über
eine bezüglich
der Fahrzeuglängsrichtung
ortsfest installierten Hubvorrichtung platziert werden, wobei die
Hinterachse auf beispielsweise eine bereits im Vorfeld entsprechend
verfahrene erste Hubvorrichtung platziert wird (oder umgekehrt).
Alternativ ist es auch denkbar, mehrere bzw. ausschließlich verfahrbare Hubvorrichtungen
vorzusehen und auf bezüglich
der Fahrzeuglängsrichtung
ortsfeste Hubvorrichtungen zu verzichten. Es kann für eine Achse
des Fahrzeuges eine einzelne Hubvorrichtung vorgesehen sein oder
alternativ für
eine Achse des Fahrzeuges zwei Hubvorrichtungen (also pro Rad eine)
oder mehr vorgesehen sein. Die Hubvorrichtung muss nicht an Rädern des
Fahrzeuges angreifend ausgebildet sein, sondern kann alternativ
auch an anderen Elementen, wie beispielsweise dem Fahrwerk des Fahrzeuges angreifend
ausgebildet sein.
-
Vorzugsweise
ist mindestens eine Hubvorrichtung in Fahrzeugquerrichtung verfahrbar und/oder
in Bezug auf ihre Erstreckung auf die Fahrzeugquerrichtung veränderbar.
Dadurch kann die Montage- und Reparatureinrichtung besonders einfach
auch an verschiedene Spurweiten der zu vermessenden Fahrzeuge angepasst
werden. Insbesondere wenn die mindestens eine erste Hubvorrichtung
in Fahrzeugquerrichtung verfahrbar ist, ist diese praktisch beliebig
(innerhalb der durch die Konstruktion bedingten Grenzen) in einer
X-/Y-Ebene (die durch die Fahrzeuglängsrichtung X sowie die Fahrzeugquerrichtung
Y definiert ist) verfahrbar und damit besonders flexibel. Alternativ
können
die mindestens eine erste und/oder mindestens eine zweite Hubvorrichtung
jedoch – im
Sinne einer konstruktiv besonders einfachen Ausführungsform – in Bezug auf die Fahrzeugquerrichtung
ortsfest installiert sein.
-
Vorzugsweise
sind mindestens zwei Hubvorrichtungen bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung
zueinander versetzt, insbesondere hintereinander angeordnet/anordenbar.
Dies ist besonders bei Fahrzeugen, die mehr als zwei Achsen aufweisen,
vorteilhaft.
-
In
einer konkreten Ausführungsform
weist die Montage- und Reparatureinrichtung eine insbesondere innerhalb
der Aufnahmekassette angeordnete Antriebseinheit auf, die zum Verfahren
von mindestens einer Hubvorrichtung in Fahrzeuglängsrichtung und/oder Fahrzeugquerrichtung
und/oder in eine Hubrichtung ausgebildet ist. Dies erleichtert die Handhabung
der Montage- und Reparatureinrichtung. Insbesondere wird es ermöglicht,
mehrere Hubvorrichtungen parallel und/oder synchron zu verfahren.
Alternativ ist es denkbar, für
jede oder einzelne der Hubvorrichtungen eigene Antriebseinheiten
zum Verfahren in Fahrzeuglängsrichtung
und/oder Fahrzeugquerrichtung und/oder Hubrichtung vorzusehen. Es
können
Antriebseinheiten vorgesehen sein, die eine oder mehrere Hubvorrichtungen
ausschließlich in
eine Richtung verfahren können.
Alternativ können auch
Antriebseinheiten vorgesehen sein, die dieselbe bzw. dieselben Hubvorrichtungen
in mehrere Richtungen, beispielsweise gleichzeitig in die Fahrzeuglängsrichtung
und in die Fahrzeugquerrichtung oder die Fahrzeugquerrichtung und
die Hubrichtung oder die Fahrzeuglängsrichtung und die Hubrichtung oder
in alle drei genannten Richtungen zugleich verfahren können.
-
In
einer Weiterbildung umfasst die Montage- und Reparatureinrichtung
mindestens ein Tragbalkenband, durch welches die Aufnahmekassette
oberseitig mindestens bereichsweise, insbesondere vollständig abdeckbar
ist/abgedeckt ist, wobei gegebenenfalls ein Teil der Abdeckung durch
eine Oberseite mindestens einer Hubvorrichtung gebildet wird. Beispielsweise
kann die Aufnahmekassette durch das Tragbalkenband und gegebenenfalls
eine Oberseite einer oder mehrerer Hubvorrichtungen zu 20%, vorzugsweise
zu 40%, weiter vorzugsweise zu 60% und insbesondere zu 70% abdeckbar/abgedeckt
sein. Durch das Tragbalkenband kann verhindert werden, dass Personen
in die Aufnahmekassette hineinfallen und zu Schaden kommen. Außerdem wird
das Hineinfallen von Schmutz in die Aufnahmekassette reduziert oder
gänzlich
verhindert. Ist die Aufnahmekassette nicht vollständig abgedeckt,
so ist es möglich, relativ
einfach in die Aufnahmekassette zu gelangen, um beispielsweise Wartungs-
oder Reparaturarbeiten an der Montage- und Reparatureinrichtung
vorzunehmen oder auch Montage- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen
von der Aufnahmekassette aus durchzuführen. An Stelle eines Tragbalkenbandes kann
ein anderes Abdeckungsmittel, beispielsweise ein Rost, der verschiebbar
oder hochklappbar ausgebildet sein kann, zum Einsatz kommen. Ist
die Aufnahmekas sette vollständig
abgedeckt, können
für anfallende
Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Montage- und Reparatureinrichtung
entsprechende Öffnungsvorrichtungen,
beispielsweise in oder an der Hubvorrichtung oder innerhalb der
Aufnahmekassette vorgesehen sein oder das Tragbalkenband mit verschließbaren Öffnungen
wie Klappen oder Schiebevorrichtungen versehen sein.
-
Vorzugsweise
ist dieselbe Antriebseinheit zum Verfahren mindestens einer Hubvorrichtung
sowie des Tragbalkenbandes vorgesehen. Beispielsweise kann die Hubvorrichtung
direkt über
die Antriebseinheit angetrieben sein und das Tragbalkenband indirekt über die
Hubvorrichtung. Alternativ kann auch das Tragbalkenband direkt angetrieben sein
und die Hubvorrichtung indirekt über
das Tragbalkenband. Weiter alternativ ist es auch möglich, Hubvorrichtung
und Tragbalkenband über
separate Kupplungsvorrichtungen durch dieselbe Antriebseinheit anzutreiben.
Dadurch, dass die Antriebseinheit sowohl zum Antrieb mindestens
einer Hubvorrichtung als auch des Tragbalkenbandes vorgesehen ist, wird
in jedem Fall der Platzbedarf der Vermessungseinrichtung reduziert
und eine synchrone Abstimmung der Bewegung von Hubvorrichtung und
Tragbalkenband erleichtert.
-
In
einer konkreten Weiterbildung der Montage- und Reparatureinrichtung
ist ein erstes Ende des Tragbalkenbandes mit einem ersten Ende der
mindestens einen ersten Hubvorrichtung verbindbar/verbunden, wobei
das Tragbalkenband über
Umlenkvorrichtungen derart umgelenkt ist, dass ein zweites Ende
des Tragbalkenbandes mit einem zweiten Ende der mindestens einen
ersten Hubvorrichtung verbindbar/verbunden ist, so dass ein lediglich
durch die mindestens eine erste Hubvorrichtung und gegebenenfalls
durch mindestens ein Verbindungselement, wie beispielsweise durch
eine Spannvorrichtung unterbrochenes, ansonsten umlaufendes Tragbalkenband
ausgebildet/ausbildbar ist. Diese Ausführungsform ermöglicht es
auf besonders einfache Weise und unabhängig von der Position der ersten
Hubvorrichtung, dass die Aufnahmekassette stets oberseitig abgeschlossen
ist. Ein irgendwie geartetes Ein- oder Ausfahren des Tragbalkenbandes
in eine Aufnahmevorrichtung ist aufgrund der Rückführung nicht erforderlich, so
dass auch entsprechende Aufnahmevorrichtungen nicht erforderlich
sind, was weiter Platz spart. Denkbar ist es auch, ein Tragbalkenband
oder mehrere Tragbalkenbänder
in entsprechende Aufnahmevorrichtungen ein- und/oder auszufahren.
-
Vorzugsweise
beträgt
ein maximaler Fahrweg der mindestens einen ersten Hubvorrichtung
in die Fahrzeuglängsrichtung
mindestens 4 Meter, insbesondere 7 Meter, vorzugs weise 9 Meter und
besonders vorzugsweise 11 Meter. Dies erhöht weiter die Flexibilität der Montage-
und Reparatureinrichtung.
-
Das
Tragbalkenband ist vorzugsweise befahrbar. Insbesondere kann das
Tragbalkenband derart ausgebildet sein, dass es ein Fahrzeug mit
einem Gewicht von 1,5 Tonnen, vorzugsweise 5 Tonnen, weiter vorzugsweise
7 Tonnen und insbesondere mindestens 15 Tonnen trägt.
-
In
einer konkreten Ausführungsform
sind mindestens eine erste Hubvorrichtung und/oder das Tragbalkenband
auf/in separaten Führungseinrichtungen
insbesondere verfahrbar gelagert/aufgenommen. Dadurch kann die Stärke bzw.
Maximalbelastung der jeweiligen Führungseinrichtungen adäquat an
die verschiedenen Auflasten des Tragbalkenbandes bzw. der Hubvorrichtung
angepasst werden. Alternativ ist es auch vorstellbar, dass Hubvorrichtung und
Tragbalkenband in derselben Führungsschiene/denselben
Führungsschienen
laufen.
-
In
einer Weiterbildung umfasst die Montage- und Reparatureinrichtung
ein Lesegerät, über welches
Fahrzeugkenndaten auslesbar sind. Dadurch wird der Aufwand für eine Einstellung
der Montage- und Reparatureinrichtung reduziert, insbesondere wenn
man berücksichtigt,
dass viele Fahrzeuge, insbesondere Neufahrzeuge, oftmals ihre Kenndaten einschließlich Achsabstand
und Radstand auf einer entsprechenden Kenndatenkarte abgespeichert
haben. In diesem Zusammenhang soll der Begriff „Lesegerät” dahin gehend verstanden werden,
dass jede Vorrichtung gemeint sein kann, über die entsprechende Daten
ausgelesen oder in anderer Form weiter verarbeitet werden können. Beispielsweise
kann es sich bei einem derartigen Lesegerät auch um einen PC handeln,
der die Daten über
eine vorzugsweise über
das Internet oder ein Intranet zur Verfügung gestelltes Archiv ausliest.
In Frage kommen als Lesegeräte
auch übliche
Scannervorrichtungen, die beispielsweise Daten von Magnet- und/oder
Chipkarten auslesen können.
-
Vorzugsweise
ist mindestens eine Hubvorrichtung an den Längsseitenwänden der Aufnahmekassette angeordneten
Führungsschienen
eingehängt.
Dadurch wird die Gewichtskraft der entsprechenden Hubvorrichtung
einschließlich
der Gewichtskraft eines auf der Hubvorrichtung platzierten Fahrzeuges
auf die Seitenwände
der Aufnahmekassette abgeleitet, was den Boden der Aufnahmekassette
entlastet. Auch führen
Unebenheiten im Bodenbereich nicht zu einer mangelnden Funktion
der entsprechenden Hubvorrichtung.
-
Eine
Einstellung, insbesondere Voreinstellung der Montage- und Reparatureinrichtung
kann die Schritte umfassen:
- a) Auslesen von
Fahrzeugkenndaten, insbesondere Auslesen des Radstandes und/oder
der Spurweite,
- b) Verfahren mindestens einer Hubvorrichtung einer Montage-
und Reparatureinrichtung entsprechend den ausgelesenen Fahrzeugkenndaten,
- c) Positionieren mindestens eines Elementes des Fahrzeuges auf
einer entsprechenden Hubvorrichtung.
-
Im
Schritt a) kann ein Scanner oder PC zum Einsatz kommen. Der PC kann
dann beispielsweise mit einem Netzwerk verbunden sein oder die entsprechenden
Fahrzeugkenndaten über
einen entsprechenden USB-Anschluss, ein CD-Laufwerk oder dergleichen
auslesen. Entsprechend können
die Fahrzeugkenndaten auf Speicherkarten wie Magnet- oder Chipkarten
oder USB-Sticks oder weiteren elektronischen Speichermitteln zur
Verfügung
gestellt werden. Selbstverständlich
kann das Auslesen der Fahrzeugkenndaten auch manuell erfolgen. Im
Schritt b) kann das Verfahren der Hubvorrichtung entsprechend der
ausgelesenen Fahrzeugkenndaten vorzugsweise automatisch oder alternativ
manuell erfolgen.
-
Weitere
Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Nachfolgend
wird die Erfindung auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile
anhand von Ausführungsbeispielen
beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
-
1 Eine
erfindungsgemäße Montage- und
Reparatureinrichtung in einer Ansicht von oben;
-
2 die
Montage- und Reparatureinrichtung gemäß 1 in einem
Schnitt entlang der Linie II-II in 1;
-
3 die
Montage- und Reparatureinrichtung gemäß 1 und 2 in
einem Schnitt entlang der Linie II-II in 1 mit veränderter
Position einer Hubvorrichtung;
-
4 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 2;
-
5 die
Montage- und Reparatureinrichtung gemäß 1 bis 4 in
einem Schnitt entlang der Linie V-V in 1; und
-
6 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 5.
-
In
der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende
Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
-
1 zeigt
eine Montage- und Reparatureinrichtung in einer Ansicht von oben.
Die Montage- und Reparatureinrichtung umfasst eine Aufnahmekassette 10 mit
zwei Längsseitenwänden 11,
zwei endseitig angeordneten Stirnseitenwänden 12 und einem
Boden 13. Die Aufnahmekassette 10 ist vorzugsweise
aus Edelstahl oder dergleichen korrosionsbeständigem Material gefertigt und
kann mit antikorrosiven und/oder fluidabweisenden Beschichtungen
versehen sein. In der Aufnahmekassette 10 ist ein Tragbalkenband 14 und
eine erste sowie eine zweite Hubvorrichtung 15, 16 aufgenommen.
Die erste Hubvorrichtung 15 sowie das Tragbalkenband 14 sind
in Fahrzeuglängsrichtung
X verfahrbar aufgenommen (wegen Richtungsangabe siehe 1;
die Fahrzeugquerrichtung ist mit Y gekennzeichnet).
-
Das
Tragbalkenband 14 ist über
eine erste und zweite Umlenkvorrichtung 17, 18 umgelenkt.
Die erste Umlenkvorrichtung 17 befindet sich in der Nähe eines
fußseitigen
Endes 19, wobei sich zwischen erster Umlenkvorrichtung 17 und
dem fußseitigen
Ende 19 und der dem fußseitigen
Ende 19 zugeordneten Seitenwand 12 die zweite
Hubvorrichtung 16 befindet. Die zweite Umlenkvorrichtung 18 befindet
sich an einem kopfseitigen Ende 20 der Aufnahmekassette 10.
-
Die
erste und zweite Umlenkvorrichtung 17, 18 sind
durch Umlenkabdeckungen 21 abgedeckt. Die Umlenkabdeckungen 21 sind
oberseitig mit einem Antirutschbelag 22 versehen.
-
Innerhalb
der Aufnahmekassette 10 im Bereich der ersten Umlenkvorrichtung 17 ist
eine Antriebseinheit 23 angebracht (siehe insbesondere 4).
Die Antriebseinheit 23 umfasst einen Elektromotor 24,
dessen Antriebsleistung über
Zahnräder 25 (von
den in den Figuren nur eines zu sehen ist), die randseitig angeordnet
sind, auf das Tragbalkenband 14 und über das Tragbalkenband 14 auf
die erste Hubvorrichtung 15 übertragen wird.
-
Das
Tragbalkenband 11 umfasst mehrere Tragbalken 26 (siehe 4)
und ist in einer zugeordneten Tragbalkenbandführungsschiene 27 (siehe 5 bis 6)
verschiebbar gehalten.
-
An
beiden Stirnseiten eines jeden Tragbalkens 26 sind rechteckförmige Ausnehmungen 28 (siehe 5)
ausgebildet, so dass der jeweilige Tragbalkenband 26 eine
T-förmige
Struktur aufweist.
-
Durch
die Aneinanderreihung der einzelnen rechteckförmigen Ausnehmungen 28 in
nebeneinander angeordneten Tragbalken 26 sind in den Seitenbereichen
des Tragbalkenbandes 11 in Längsrichtung verlaufenden Nuten
definiert. In diesen Nuten verlaufen zwei, sich in Längsrichtung
der Aufnahmekassette 10 erstreckende Buchsenförderketten 29 (in 5 und 6 nur
angedeutet). Jedem Tragbalken 26 ist jeweils ein Kettenglied
der Buchsenförderketten 29 zugeordnet.
Zwischen jeweils zwei nachfolgenden Kettengliedern der Buchsenförderkette
ist ein Gelenk vorgesehen, das jeweils einer Spalte zwischen den
Tragbalken 26 zugeordnet ist.
-
Die
einzelnen Kettenglieder der Buchsenförderkette 29 sind
mittels Bolzen 30 (siehe 6) miteinander
verbunden. Auf diesen Bolzen 30 sind Führungsrollen 31 gelagert,
die auf den jeweiligen Tragbalkenführungsschienen 27 abrollen.
-
Der
Buchsenförderkette 29 sind
am fußseitigen
Ende 19 und am kopfseitigen Ende 20 je zwei Zahnrädern 25 (von
denen in den Figuren nur jeweils eines zu sehen ist) zugeordnet.
Auf die Bolzen 30 der Kettenglieder kommen sukzessive entsprechende Ausnehmungen
der Zahnräder 25 zu
liegen und werden bei Betätigen
der Zahnräder 25 bewegt.
Auf diese Weise kann das Tragbalkenband 11 und damit auch
die erste Hubvorrichtung 15 je nach Betätigung in eine gewünschte Richtung
verschoben werden.
-
Die
Tragbalken 26 weisen zumindest unterseitig einen trapezförmigen Querschnitt
auf, so dass eine Gelenkverbindung zwischen benachbarten Tragbalken
im Bereich zwischen Ober- und Unterseite der Tragbalken 26 möglich ist.
-
Die
einzelnen Tragbalken 26 weisen Nuten 32 und Federn 33 auf
(siehe 4 im Bereich des Zahnrades 25), die ein
Eindringen von Schmutz bzw. Fremdkörpern erschweren bzw. praktisch
unmöglich machen.
-
Die
erste Hubvorrichtung 15 ist in separaten Hubvorrichtungsführungsschienen 34 über entsprechende
Führungsrollen 35 verfahrbar
aufgenommen (siehe 4). Der Begriff „Schiene” soll vorliegend nicht
zwangsläufig
als Erhebung verstanden werden, sondern allgemein als Auflagefläche bzw.
Aufnahmeelement für
entsprechende Gleit- und/oder Rollelemente. Gegebenenfalls kann
es sich bei den „Schienen” auch um
Erhebungen handeln.
-
Innerhalb
des Tragbalkenbandes 14 bzw. dieses unterbrechend können eine
oder mehrere Spannvorrichtungen, beispielsweise in Form von Spannschlössern vorgesehen
sein (nicht in den Figuren gezeigt).
-
Die
Längsseitenwände 11,
die Stirnseitenwände 12 und
der Boden 13 sind jeweils doppelwandig mit einem dazwischen
angeordneten Hohlraum für
die Aufnahme von aushärtbarem
Füllmaterial,
wie Leichtbeton oder dergleichen, ausgebildet, wobei jeweils im
Längsabstand
voneinander angeordnete Lochwände 36 (siehe 5)
stabilisierend zwischen jeweils innerer und äußerer Wandung eingefügt sind.
-
Die
Führungsrollen 35 der
ersten Hubvorrichtung 15 können lösbar montiert sein, wobei ein Feinjustieren
in Verbindung mit den entsprechenden Hubvorrichtungsführungsschienen 34 im
Millimeterbereich ermöglicht
sein kann.
-
Die
Umlenkabdeckungen 21 können
aus Stahlblech bestehen und mit zugeordneten seitlichen Auflagen
fest montiert sein.
-
Die
Tragbalken 26 bzw. das Tragbalkenband 14 können mit
einem Anti-Rutschbelag ausgestattet sein (insbesondere oberseitig).
Die Tragbalken 26 sind vorzugsweise als Mehrkammer-Leichtmetall-Hohlprofile
ausgebildet.
-
Vorzugsweise
wird die erste Hubvorrichtung 15 durch ein zugeordnetes
Tragbalkenband 14 befördert,
kann dabei jedoch vollständig
autark in einer eigenen Führungsschiene
(wie beispielsweise der Hubvorrichtungsführungsschiene 34)
laufen.
-
Die
Hubvorrichtungen 15, 16 können derart in eine Hubrichtung
verfahrbar sein, dass diese unter das Tragbalkenband 14 verfahrbar
sind und somit durch das Tragbalkenband 14 vollständig verdeckbar sind
(wegen Hubrichtung Z siehe 3).
-
An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen
Teile für
sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in
den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht
werden. Abänderungen
hiervon sind dem Fachmann geläufig.
-
- X
- Fahrzeuglängsrichtung
- Y
- Fahrzeugquerrichtung
- Z
- Hubrichtung
- 10
- Aufnahmekassette
- 11
- Längsseitenwand
- 12
- Stirnseitenwand
- 13
- Boden
- 14
- Tragbalkenband
- 15
- erste
Hubvorrichtung
- 16
- zweite
Hubvorrichtung
- 17
- erste
Umlenkvorrichtung
- 18
- zweite
Umlenkvorrichtung
- 19
- fußseitiges
Ende
- 20
- kopfseitiges
Ende
- 21
- Umlenkabdeckungen
- 22
- Anti-Rutsch-Belag
- 23
- Antriebseinheit
- 24
- Elektromotor
- 25
- Zahnrad
- 26
- Tragbalken
- 27
- Tragbalkenbandführungsschiene
- 28
- rechteckförmige Ausnehmung
- 29
- Buchsenförderkette
- 30
- Bolzen
- 31
- Führungsrolle
- 32
- Nut
- 33
- Feder
- 34
- Hubvorrichtungsführungsschiene
- 35
- Führungsrolle
- 36
- Lochwand