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DE20214438U1 - Hebebühne für Fahrzeuge - Google Patents

Hebebühne für Fahrzeuge

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DE20214438U1
DE20214438U1 DE20214438U DE20214438U DE20214438U1 DE 20214438 U1 DE20214438 U1 DE 20214438U1 DE 20214438 U DE20214438 U DE 20214438U DE 20214438 U DE20214438 U DE 20214438U DE 20214438 U1 DE20214438 U1 DE 20214438U1
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DE
Germany
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support arm
lifting platform
platform according
lifting
running
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DE20214438U
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Otto Nussbaum GmbH and Co KG
Original Assignee
Otto Nussbaum GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Otto Nussbaum GmbH and Co KG filed Critical Otto Nussbaum GmbH and Co KG
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    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F7/00Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
    • B66F7/28Constructional details, e.g. end stops, pivoting supporting members, sliding runners adjustable to load dimensions
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

LEMCKE ■ BRDMMER S. PARTNER
PATENTANWÄLTE
BISMARCKSTR. 1 B · D-7G1 33 KARLSRUHE
Otto Nußbaum GmbH & Co. KG
Korker Straße 24
77694 Kehl-Bodersweier
17. September 2002 19 633 (Br/zu)
Hebebühne für Fahrzeuqe
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LEMCKE · BRDMMER S1 PARTNER
PATENTANWÄLTE
BISMARCKSTR. 16 · D-761 33 KARLSRUHE
17. September 2002 19 633 (Br/zu)
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Hebebühne für Fahrzeuge mit zwei paralell zueinander angeordneten, gemeinsam heb- und senkbaren Fahrschienen für die Aufnahme der Fahrzeugräder und mit an den Fahrschienen eingebauten Radfreihebern, die über Hubelemente unabhängig von den Fahrschienen aus deren Niveau heraus nach oben und wieder zurück verfahrbar sind.
Derartige Hebebühnen sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt, sowohl als Unterflur-Hebebühnen wie auch als Säulen-Hebebühnen. Ihre integrierten Radfreiheber, die über eigene Hubelemente vertikal verfahrbar sind, haben den Vorteil, dass das Fahrzeug nicht nur durch die an den Rädern angreifenden Fahrschienen angehoben werden kann, sondern dass ein weiteres Anheben durch die an der Karosserie angreifenden Radfreiheber möglich ist, so dass Arbeiten am entlasteten Rad, insbesondere ein Rädertausch, in ergonomisch günstiger Arbeitshöhe durchgeführt werden können. Die Radfreiheber sind dabei als längliche Platten ausgebildet, die im Zwischenachsbereich an der Karosserie-Unterseite in Anlage kommen, wenn das Fahrzeug aus den Fahrschienen herausgehoben werden soll.
Es ist dabei auch bekannt, die Radfreiheber mehr oder weniger in die Fahrschienen zu integrieren, damit sie in abgesenkter Position nicht im Wege stehen, sondern mühelos vom Fahrzeug überfahren werden können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Hebebühne mit Radfreihebern dahingehen zu verbessern, dass sie einerseits für sehr unterschiedliche Fahrzeugtypen geeignet ist und dass andererseits Arbeiten bei freigehobenen Rädern leichter als bisher durchführbar sind. Nicht
zuletzt soll sich die erfindungsgemäße Konstruktion durch einfachen und kostengünstigen Aufbau auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Radfreiheber aus jeweils zwei horizontal verschwenkbaren, vorzugsweise teleskopierbaren Tragarmen bestehen, die in eingeschwenkter Stellung in einer Aussparung ihrer zugeordneten Fahrschiene versenkbar sind, wogegen sie in ausgeschwenkter Stellung in den Zwischenraum zwischen den Fahrschienen hineinragen.
Die Erfindung ersetzt also die bisherigen vertikal verfahrbaren, plattenförmigen Radfreiheber durch horizontal verschwenkbare und vorzugsweise auch längenverstellbare Tragarme, die den Vorteil haben, dass sie optimal auf unterschiedlichste Fahrzeug-Abmessungen eingestellt werden können. Des weiteren verbessern diese Tragarme die Zugänglichkeit der Fahrzeug-Unterseite, weil sie weniger im Weg stehen als eine feste Plattform beziehungsweise durch Änderung der Tragarm-Position jeweils an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können, indem sie mehr in die eine oder andere Richtung verschwenkt werden.
Zwar sind horizontal verschwenkbare und längenverstellbare Tragarme bei Hebebühnen bekannt. Dabei fungieren die Tragarme aber als einziges Hubelement, sind also nicht mit Fahrschienen kombiniert.
Eine besonders zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass die Aussparung, in der die Tragarme untergebracht sind, zumindest an ihrer Oberseite durch eine lösbare Abdeckung verschließbar ist. Dadurch sind die Tragarme beim Überfahren durch das Fahrzeug vor Verschmutzung geschützt und die Hebebühne zeichnet sich durch ein gefälliges, geschlossenes Design aus, wenn die Tragarme nicht zum Radfreiheben benötigt werden. Die genannte Abdeckung kann abnehmbar sein; besonders günstig ist es aber, wenn sie gleitend an der Fahrschiene geführt ist, insbesondere wenn sie in die Fahrschiene hineinverschiebbar gelagert ist.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Radfreiheber wie bisher in einer zentralen Aussparung ihrer Fahrschiene anzuordnen. Um jedoch die Bedienung der einzelnen Tragarme zu erleichtern, sind sie erfindungsgemäß in einer
• ·
seitlichen Aussparung ihrer Fahrschiene angeordnet. Diese seitliche Aussparung kann an der Außenseite der Fahrschiene - also an der der gegenüberliegenden Fahrschiene abgewandten Seite angeordnet sein, so dass die Tragarme bequem von Außen eingestellt werden können. Stattdessen kann die Aussparung aber auch an der der gegenüberliegenden Fahrschiene zugewandten Seite angeordnet sein, so dass die Bedienungsperson besser im Zwischenraum zwischen den Fahrschienen steht, um die Tragarme in die gewünschte Stellung zu bringen.
Eine besonders günstige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass zumindest zwei an gegenüberliegenden Fahrzeugseiten angeordnete Tragarme in mindestens zwei kleinere Tragarmstücke unterteilt sind, die durch ein Schwenklager mit vertikaler Achse miteinander verbunden sind. Dadurch wird der Manövrierbereich der Tragarme vergrößert. Außerdem können sie besser durch enge Zwischenräume zwischen Reifen und Fahrzeug-Schweller oder Spoiler zu dem jeweiligen Stützpunkt an der Fahrzeugunterseite durchgesteckt werden.
Im Allgemeinen genügt es, wenn Tragarme nur in zwei Tragarmstücke unterteilt werden. Es liegt aber selbstverständlich auch eine Unterteilung in drei oder mehr Tragarmstücke, die dann jeweils durch ein Gelenk miteinander verbunden sind, im Rahmen der Erfindung.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung sind die am Hubelement gelagerten Tragarmstücke über ihre parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufende Stellung hinaus weiter nach Außen - weg vom Fahrzeug verschwenkbar. Dadurch kann mit relativ langen Tragarmstücke gearbeitet werden, wie sie für große Fahrzeuge notwendig sind; andererseits können die freien Enden der Tragarme für kleine Fahrzeuge genügend weit in die Nähe des Hubelementes geschwenkt werden.
Eine anderer zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, die Achse des Schwenklagers gegenüber der Längsachs zumindest eines Tragarmstückes soweit in Querrichtung zu versetzen, dass beide Tragarmstücke in eingeschwenkter Stellung, d. h. bei Nichtgebrauch des Radfreihebers, nahezu parallel aneinander liegen - und zwar vorzugsweise in Längsrichtung der
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zugeordneten Fahrschiene. Man erhält dadurch eine besonders platzsparende Anordnung für die Tragarme beziehungsweise ihre Teilstücke. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung die Tragarmstücke - gegebenenfalls nach dem Einfahren ihrer teleskopartigen Verlängerung - etwa gleich lang ausgebildet sind.
Die Längerverstellung des Tragarmes kann an einem oder an beiden Tragarmstücken vorgesehen sein. Besonders günstig ist es, wenn diese Verlängerung an dem Tragarmstück angeordnet ist, das am Fahrzeug angreift.
Des weiteren empfiehlt es sich, wenn die am Hubelemente gelagerten Tragarmstücke an der Außenseite der Aussparung, also an der Außenseite der Fahrschiene, die anderen Tragarmstücke hingegen innenseitig angeordnet sind. Dadurch vergrößert sich der Abstand zwischen dem Hubelement für die Radfreiheber und dem Huborgan für die Fahrschienen und man gewinnt Platz für die entsprechenden Hubzylinder, die üblicherweise in eine Konsole eingebaut sind. Dem gleichen Zweck dient es, wenn die Hubelemente für die Radfreiheber nicht nur quer zu den Huborganen der Fahrschienen, sondern auch in Längsrichtung zueinander versetzt sind.
Schließlich liegt es im Rahmen der Erfindung, den beschriebenen Radfreiheber mit solchen Fahrschienen zu kombinieren, die in Querrichtung relativ zueinander verstellbar sind. Insoweit wird in vollem Umfang auf die Beschreibung in der DE 101 47 398.2 Bezug genommen. Die Verstellrichtung ist dabei so zu wählen, dass die Fahrscheinen sich von den Radfreihebern wegbewegen. Sind die Radfreiheber also wie im Ausführungsbeispiel an außenseitigen, voneinander abgewandten Aussparungen der Fahrschienen angeordnet, so ist der Verstellweg der Fahrschienen nach Innen zu orientieren im Sinne eines Zusammenfahrens der Fahrschienen. Eine solche Kombination hat den Vorteil, dass man nicht nur bei den Radfreihebern, sondern auch bei den Fahrschienen den Anpassungsbereich an unterschiedliche Fahrzeugtypen, nämlich unterschiedliche Spurweiten, vergrößert.
Die Betriebsweise der erfindungsgemäßen Radfreiheber ist entweder dadurch gekennzeichnet, dass sie die Hubbewegung der Fahrschiene zunächst mitmachen und dass man sie dann aus ihrer Aussparung in der Fahrschiene ein
Stück nach oben hochfährt, wobei gegebenenfalls zuvor die Abdeckung der Radfreiheber in die Offenstellung verfahren oder entfernt wird, dass sodann die freien Enden der Tragarme beziehungsweise die Tragarmstücke unter die gewünschten Stützpunkte an der Fahrzeug-Unterseite bewegt werden und dass anschließend die Radfreiheber weiter hochfahren, das Fahrzeug anheben, bis schließlich die Fahrzeugräder in der gewünschten Arbeitsposition stehen. Oder dass die Radfreiheber einfach in ihrer unteren Ruheposition - unabhängig von den Fahrschienen verbleiben - und erst bei Bedarf aktiviert werden, wobei sie dann die Aussparungen in den Fahrschienen passieren, um die gewünschte Höhe zu erreichen. In beiden Fällen empfiehlt sich ein software-gesteuerter Antrieb der Radfreiheber.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles und aus der Zeichnung; dabei zeigt
Fig. 1 eine Schrägansicht einer Hebebühne mit aktivierten Radfreihebern;
Fig. 2 die gleiche Schrägansicht mit eingefahrenen Radfreihebern und mit Ausschnittvergrößerungen;
Fig. 3 die gleiche Schrägansicht mit einem aktivierten Radfreiheber und Ausschnittvergrößerungen der Radfreiheber;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Hebebühne von oben bei Einstellung für ein kleines Fahrzeug und
Fig. 5 die gleiche Draufsicht wie Figur 4 bei Einstellung für ein großes Fahrzeug.
Gemäß Fig. 1 weist die Hebebühne zwei parallel zueinander angeordnete Fahrschienen 1 und 2 auf, die zur Aufnahme der linken bzw. der rechten Fahrzeugräder dienen. Beide Fahrschienen sind durch Huborgane 3 bzw. 4 im Gleichlauf heb- und senkbar. Üblicherweise handelt es sich bei diesen Huborganen um hydraulisch angetriebene Zylinder/Kolben-Aggregate. Sie sind in eine gemeinsame Konsole 5 eingebaut, die in den Werkstattboden
eingelassen ist. Insoweit weist die Hebebühne den bekannten Aufbau auf, auch was die alternativen Ausführungsformen für die Huborgane und deren Steuerung angeht.
Wesentlich ist nun, dass die beiden Fahrschienen 1 und 2 an einer ihrer beiden Längsseiten - im Ausführungsbeispiel an den voneinander abgewandten Längsseiten -jeweils eine Aussparung 1a bzw. 2a aufweisen und dass in dieser Aussparung jeweils ein Radfreiheber 6 bzw. 7 angeordnet ist, der unabhängig von einer zugeordneten Fahrschiene vertikal verfahrbar ist, und zwar über ein Hubelement 8 bzw. 9 - vorzugsweise in Form eines hydraulisch angetriebenen Zylinder/Kolben-Aggregates - wobei beide Hubelemente ebenfalls in die schon genannte Konsole 5 eingebaut sind.
Jeder Radfreiheber 6 bzw. 7 hat zwei horizontal verschwenkbare Tragarme 6a, 6b bzw. 7a, 7b, die an ihren freien Enden zeichnerisch nicht dargestellte höhenverstellbare Tragteller aufweisen, die unter die vorgeschriebenen Stützpunkte an der Fahrzeugunterseite verschwenkt werden.
Wie Figur 1 weiter zeigt, sind die vier Tragarme 6a, 6b, 7a, 7b jeweils in zwei Tragarmstücke 16a, 26b bzw. 16b, 26b bzw. 17a, 27a bzw. 17b, 27b unterteilt und diese Tragarmstücke jeweils untereinander durch ein zentrales Schwenklager 36a bzw. 36b bzw. 37a bzw, 37b miteinander verbunden. Dieses zentrale Schwenklager hat eine vertikale Achse ebenso wie das Schwenklager, mit dem das erste Tragarmstück 16a bzw. 16b bzw. 17a bzw. 17b am Hubelement 8 bzw 9 gelagert ist. Dadurch können die Tragarmstücke ein und desselben Tragarmes jeweils scherenartig relativ zueinander in Horizontalrichtung verschwenkt werden.
Wie insbesondere die vergrößerte Darstellung in Figur 3 zeigt, ist die Schwenklagerung so ausgebildet, dass die ersten Tragarmstücke 16a, 16b, 17a, 17b vom Fahrzeug weg nach Außen gerichtet werden können. Dadurch wird der Bereich, der mit den freien Enden der Tragarme angefahren werden kann, wesentlich erhöht. Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelne Tragarmstücke gemäß Figur 4 die äußeren Tragarmstücke - noch eine teleskopierbare Verlängerung aufweisen.
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Des weiteren gestattet es die beschriebene Schwenklagerung, insbesondere ihr Querversatz relativ zur Längsachse zumindest eines Tragarmstückes, beide Tragarmstücke etwa parallel aneinander zu legen, so dass sie in eingeschwenkter, nicht aktiver Stellung nur wenig Platz brauchen, wie dies deutlich aus Figur 3 bei der rechten Fahrschiene hervorgeht. Die ersten Tragarmstücke 17a und 17b liegen dann an der Außenseite der Aussparung 2a, während die anderen Tragarmstücke 27a und 27b nach Innen versetzt, aber ebenfalls in Längsrichtung der Fahrschiene verlaufen.
Figur 2 verdeutlicht die Anordnung der beschriebenen Radfreiheber in den Aussparungen der Fahrschienen 1 und 2. Vor allem erkennt man bei der linken Fahrschiene 1, dass die Aussparung bei nicht benötigtem Radfreiheber durch eine Abdeckung 1b verschließbar ist. Die Abdeckung kann entweder ganz von der Fahrschiene abgenommen werden, etwa durch Abziehen in Querrichtung; besonders günstig ist es aber, wenn die Abdeckung innerhalb der Fahrschiene in Längsrichtung weggeschoben wird. Besteht die Abdeckung wie im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 aus zwei Hälften, so wird die eine Hälfte nach vorn, die andere nach hinten an Führungen der Fahrschiene verschoben und dadurch der Radfreigeber zugänglich. Dieser Zustand ist in Figur 2 bei der rechten Fahrschiene dargestellt.
Die Figuren 4 und 5 zeigen die enorme Anpassungsfähigkeit der erfindungsgemäßen Hebebühne an unterschiedliche Fahrzeuglängen. In Figur 4 sind die Radfreiheber auf ein Fahrzeug der Mini-Klasse eingestellt, entsprechend einem Radstand von etwa 1,8 Meter und einer Spurweite von etwa 1, 5 Meter. Demgegenüber sind die Radfreiheber in Figur 5 auf ein Fahrzeug der Sprinter-Klasse eingestellt, mit einem Radstand von etwa 4 Meter und einer Spur von etwa 1,9 Meter.
Zusammenfassend zeichnet sich die erfindungsgemäße Hebebühne somit durch einen Radfreiheber aus, der eine gegenüber den bisher üblichen Radfreihebern wesentlich bessere Zugänglichkeit bei Arbeiten an der Fahrzeugunterseite gestattet und der außerdem für Fahrzeuge mit unterschiedlichsten Abmessungen geeignet ist.

Claims (12)

1. Hebebühne für Fahrzeuge mit zwei parallel zueinander angeordneten, gemeinsam heb- und senkbaren Fahrschienen (1, 2) für die Aufnahme der Fahrzeugräder und mit in die Fahrschienen eingebauten Radfreihebern (6, 7), die über Hubelemente (8, 9) unabhängig von den Fahrschienen (1, 2) aus deren Niveau heraus nach oben und wieder zurück verfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Radfreiheber (6, 7) jeweils zwei horizontal verschwenkbare, vorzugsweise längenverstellbare Tragarme (6a, 6b; 7a, 7b) aufweisen, die in eingeschwenkter Stellung in einer Aussparung (1a, 2a) ihrer zugeordneten Fahrschiene (1, 2) versenkbar sind, wogegen sie in ausgeschwenkter Stellung in den Zwischenraum zwischen den Fahrschienen hineinragen.
2. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (1a, 2a) zumindest an ihrer Oberseite durch eine lösbare Abdeckung (1b) verschließbar ist.
3. Hebebühne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1b) in ihre Fahrschiene hineinverschiebbar ist.
4. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (1a, 2a) an einer Außenseite ihrer Fahrschiene, insbesondere in der gegenüberliegenden Fahrschiene abgewandten Seite angeordnet ist.
5. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei an gegenüberliegenden Fahrzeugseiten angeordnete Tragarme (6a, 6b, 7a, 7b) in zumindest zwei kleine Tragarmstücke (16a, 26a; 16b, 26b; 17a, 27a; 17b, 27b) unterteilt sind, die jeweils durch eine Schwenklager (36a, 36b, 37a, 37b) mit vertikaler Achse miteinander verbunden sind.
6. Hebebühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die am Hubelement (8, 9) gelagerten Tragarmstücke (16a, 16b, 17a, 17b) über eine parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufende Stellung hinaus nach Außen - weg vom Fahrzeug - verschwenkbar sind.
7. Hebebühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse des Schwenklagers (36a, 36b, 37a, 37b) gegenüber der Längsachse zumindest eines Tragarmstückes soweit in Querrichtung versetzt ist, dass beide Tragarmstücke in eingeschwenkter Stellung nahezu parallel aneinander liegen.
8. Hebebühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass beide Tragarmstücke eines Tragarmes in eingeschwenkter Stellung nahezu in Längsrichtung ihrer Fahrschiene orientiert sind.
9. Hebebühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarmstücke eines Tragarmes - gegebenenfalls nach Einfahren ihrer Verlängerung - etwa gleich lang sind.
10. Hebebühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die am Hubelement (8, 9) gelagerten Tragarmstücke (16a, 16b, 17a, 17b) in eingeschwenkter Stellung an der Außenseite der Aussparung, die anderen Tragarmstücke innenseitig angeordnet sind.
11. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubelemente (8, 9) für die Radfreiheber nicht nur quer zu den Huborganen (3, 4) der Fahrschienen (1, 2), sondern auch in Längsrichtung zueinander versetzt sind.
12. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrschienen (1, 2) in Querichtung relativ zueinander verstellbar sind.
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