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Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme.
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Elektrische Anschlussklemmen sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen bekannt. Die Anschlussklemmen können dabei beispielsweise zum Anschluss eines elektrischen Leiters an eine Leiterplatte als sogenannte Printklemme oder zur Verbindung mit einem weiteren Leiter als Reihenklemme ausgebildet sein.
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Eine elektrische Anschlussklemme weist üblicherweise ein Gehäuse und ein innerhalb des Gehäuses angeordnetes Anschlusselement auf, an welchem ein über eine an dem Gehäuse einführbarer Kabelschuh befestigt werden kann. Der Kabelschuh dient als Verbindungsstück zwischen einem elektrischen Leiter und dem in dem Gehäuse angeordneten Anschlusselement. Der Kabelschuh ist üblicherweise aus einem elektrisch leitenden Material, beispielsweise einem Metall, durch Biegen einer Metallplatte hergestellt. Im Übergangsbereich zwischen Kabelschuh und elektrischen Leiter ist es bekannt unmittelbar auf der Oberfläche des Kabelschuhs einen Isolierschutz, beispielsweise in Form eines Schrumpfschlauches, wie dies in der
DE 81 34 221 U1 beschrieben ist, aufzubringen. Ein derartiger Isolierschutz ist aufwendig auf den Kabelschuh aufzubringen und er stellt lediglich einen Isolierschutz für den Kabelschuh dar. Ein Isolierschutz für den kompletten Übergangsbereich zwischen Anschlussklemme und dem in die Anschlussklemme mittels des Kabelschuhs einzuführenden Leiters ist damit nicht realisierbar. Zudem stellt diese Art von Isolierschutz keinen Berührschutz dar, welcher einen Benutzer vor einem unbeabsichtigten Kontakt mit einem stromführenden Bauteil schützen könnte. Anschlussklemmen mit einer als Berührschutz dienenden Abdeckung sind beispielsweise aus der
DE 18 35 062 U ,
FR 2 841 048 A1 ,
DE 29 14 507 B1 ,
US 5 933 319 A ,
DE 295 05 046 U1 ,
DE 197 28 716 C1 ,
US 4 774 390 A ,
DE 30 04 211 A1 ,
DE 35 37 600 A1 ,
EP 0 051 755 A1 und
US 7 361 841 B1 bekannt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine elektrische Anschlussklemme zur Verfügung zu stellen, welche im Übergangsbereich zwischen Anschlussklemme und dem in der Anschlussklemme anzuklemmenden elektrischen Leiter sowohl einen Isolierschutz als auch einen Berührschutz bereitstellt, welcher einfach in der Handhabung und einfach in der Herstellung ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Anschlussklemme weist ein Gehäuse aus elektrisch isolierenden Material und einem innerhalb des Gehäuses angeordneten Anschlusselement auf. An dem Anschlusselement ist ein in das Gehäuse über eine an dem Gehäuse vorgesehene Leitereinführöffnung einführbarer elektrischer Leiter befestigbar, wobei der elektrische Leiter mittels eines Kabelschuhs an dem Anschlusselement befestigbar ist. Im Bereich der Leitereinführöffnung ist ein aus einem flexiblen Material bestehender Isolierkörper zur Isolierung und Berührsicherung des Übergangsbereiches zwischen dem Gehäuse und dem teilweise aus dem Gehäuse herausragenden Kabelschuh angeordnet. Der Isolierkörper ist im Wesentlich rohrförmig ausgestaltet. Entlang seiner Längsachse weist der Isolierkörper eine schlitzartige Öffnung auf, wobei sich das Material des Isolierkörpers im Bereich der schlitzartigen Öffnung überlappt. Der Isolierkörper weist mindestens ein Führungselement mit einem Rastelement auf. Das Gehäuse weist mindestens eine Nut und eine Ausnehmung zur Befestigung des Isolierkörpers an dem Gehäuse auf.
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Der erfindungsgemäße Isolierkörper ist an der Leitereinführöffnung des Gehäuses derart angeordnet, dass er zumindest teilweise den in das Gehäuse über die Leitereinführöffnung eingeführten Leiter bzw. den Kabelschuh, mittels welchem der Leiter innerhalb des Gehäuses an dem Anschlusselement befestigbar ist, überdeckt. Der Isolierkörper besteht vorzugsweise aus einem flexiblen, elastischen, gummiartigen Kunststoffmaterial, welcher gute Isolationseigenschaften aufweist und sich zudem flexibel an die Einführrichtung des Leiters in das Gehäuse anpassen kann. Der erfindungsgemäße Isolierkörper bietet sowohl einen Schutz gegen eventuell auftretende Kriechströme als auch einen Berührschutz, welcher einen Benutzer vor einem unbeabsichtigten Kontakt mit dem stromführenden Leiter bzw. den stromführenden Kabelschuh schützt. Der Isolierschutz ist dabei vorteilhafterweise nicht unmittelbar an dem Kabelschuh bzw. an dem Übergangsbereich zwischen dem Kabelschuh und dem elektrischen Leiter angeordnet, sondern unmittelbar an der Leitereinführöffnung des Gehäuses. Eine aufwendige Isolierung des Kabelschuhs ist damit nicht mehr notwendig, so dass bei der erfindungsgemäßen Anschlussklemme auch ein nicht isolierter Kabelschuh verwendet werden kann. Mit dem aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Isolierkörper lässt sich eine elektrische Anschlussklemme verwirklichen, die praktisch allseits gegen Berührung geschützt ist, da sowohl das Gehäuse der Anschlussklemme aus elektrisch isolierendem Material besteht als auch die aus dem Gehäuse herausragenden gegebenenfalls stromführenden Teile von dem Isolierkörper abgedeckt sind.
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Der Isolierkörper ist im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet und erstreckt sich ausgehend von der Leitereinführöffnung von dem Gehäuse weg. Der Isolierkörper ist dabei vorzugsweise wie eine langgestreckte Hülse geformt, welche den in das Gehäuse eingeführten Kabelschuh und den daran angeordneten Leiter zumindest teilweise umgibt. Der Isolierkörper liegt dabei nicht unmittelbar an der Außenfläche des Leiters an, sondern ist mit einem Abstand von vorzugsweise 0,5 cm bis 2 cm zwischen der Innenfläche des Isolierkörpers und der Außenfläche des Leiters bzw. des Kabelschuhs angeordnet.
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Im befestigten Zustand des elektrischen Leiters an der Anschlussklemme bzw. an dem Anschlusselement der Anschlussklemme ragt der Kabelschuh zumindest teilweise aus dem Gehäuse heraus, wobei der Isolierkörper zumindest den aus dem Gehäuse herausragenden Teil des Kabelschuhs vollständig umgibt. Vollständig umgeben bedeutet hierbei, dass der Isolierkörper sich über die komplette Außenumfangsfläche des aus dem Gehäuse herausragenden Teils des Kabelschuhs erstreckt, so dass der Isolierkörper einen für einen Benutzer sehr sicheren und wirkungsvollen Isolations- und Berührschutz gegenüber dem stromführenden Kabelschuh bietet.
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Der Isolierkörper ist vorzugsweise ein Teil der Anschlussklemme. Um das Anklemmen eines elektrischen Leiters an der Anschlussklemme zu erleichtern, weist der an der Anschlussklemme angeordnete Isolierkörper entlang seiner Längsachse eine schlitzartige Öffnung auf, über welche der Leiter bzw. der Kabelschuh auf einfache Art und Weise in den Isolierkörper eingebracht werden kann. Die Längsachse des Isolierkörpers weist dabei vorzugsweise im Wesentlichen die gleiche Richtung auf wie die Längsachse des Leiters im befestigten Zustand. Die schlitzartige Öffnung erstreckt sich dabei vorzugsweise über die gesamte Längsseite des Isolierkörpers. Dadurch, dass der Isolierkörper aus einem flexiblen Material besteht, kann zum Einbringen des Leiters bzw. des Kabelschuhs der Isolierkörper über die schlitzartige Öffnung entsprechend der benötigten Breits des Leiters bzw. des Kabelschuhs aufgeklappt bzw. aufgedehnt werden, so dass der Leiter bzw. der Kabelschuh leicht an der Anschlussklemme montiert werden kann ohne, dass der Isolierkörper dies behindern könnte.
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Das Material des Isolierkörpers überlappt sich im Bereich der schlitzartigen Öffnung. Durch die Überlappung des Materials ist ein für den Übergangsbereich zwischen dem Gehäuse und dem an dem Anschlusselement befestigten Kabelschuh bzw. Leiter umlaufender Isolier- und Berührschutz sichergestellt, so dass im befestigten Zustand des Leiters die Außenumfangsfläche des Kabelschuhs bzw. des Leiters zu jeder Zeit vollständig von dem Isolierköper umgeben bzw. abgedeckt ist.
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Der Isolierkörper ist an dem Gehäuse der Anschlussklemme befestigt. Eine aufwendige Befestigung eines Isolierkörpers an dem Kabelschuh bzw. an dem Übergangsbereich zwischen dem Kabelschuh und dem elektrischen Leiter entfällt damit. Der Isolierkörper ist somit ein Teil der Anschlussklemme und ist vorzugsweise bereits an dem Gehäuse befestigt, wenn der elektrische Leiter in das Gehäuse eingeführt wird.
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Zur Befestigung des Isolierkörpers an dem Gehäuse weist der Isolierkörper mindestens ein Führungselement auf. Das Führungselement kann in Form eines stiftartigen Elements ausgebildet sein, welches vorzugsweise aus demselben Material wie der Isolierkörper selber besteht und unmittelbar an dem Isolierkörper angeformt ist.
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Zur Aufnahme des Führungselements des Isolierkörpers weist das Gehäuse mindestens eine Nut auf. Zur Befestigung des Isolierkörpers an dem Gehäuse kann das Führungselement in die Nut eingeführt werden, so dass der Isolierkörper entlang der Nut bewegbar ist und in der Nut gehalten wird.
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Die Nut kann dabei vorzugsweise mittels mindestens eines an der Innenwand des Gehäuses angeordneten Steges ausgebildet sein. Die Nut wird dabei vorzugsweise durch die eine Fläche der Innenwand des Gehäuses und dem Steg gebildet. Damit ist es ohne großen konstruktiven Aufwand möglich, Führungs- und Befestigungsmöglichkeiten für den Isolierkörper zur Verfügung zu stellen. Die Nut kann dabei vorzugsweise V-förmig ausgebildet sein, in dem der Steg winklig, vorzugsweise mit einem Winkel von 45°, zur Fläche der Innenwand des Gehäuses angeordnet ist.
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Zur sicheren Befestigung des Isolierkörpers an dem Gehäuse weist das Führungselement ein Rastelement auf, welches in einer an dem Gehäuse vorgesehenen Ausnehmung befestigbar bzw. einrastbar ist. Die Ausnehmung ist vorzugsweise am Ende der Nut ausgebildet, so dass das in der Nut geführte Führungselement, von der Leitereinführungsöffnung aus gesehen, am Ende der Nut mittels seines Rastelements in die Ausnehmung einrasten kann, so dass der Isolierkörper in einer festen Position verdrehsicher an dem Gehäuse befestigt werden kann.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform näher erläutert.
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Es zeigen
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1 eine schematische Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme und
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2 eine schematische Darstellung der in 1 gezeigten erfindungsgemäßen elektrischen Anschlussklemme im montierten Zustand.
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1 zeigt in einer Explosionsdarstellung schematisch eine erfindungsgemäße Anschlussklemme, welche ein Gehäuse 10 aus einem elektrisch isolierenden Material und ein innerhalb des Gehäuses 10 angeordnetes Anschlusselement 12 aufweist. Das hier gezeigte Anschlusselement 12 ist als Schraubenanschlusselement ausgestaltet. An das Anschlusselement 12 kann ein an einem Kabelschuh 14 befestigter elektrischer Leiter 16 angeklemmt werden. Zum Anklemmen des elektrischen Leiters 16 wird dieser zusammen mit dem Kabelschuh 14 über eine an dem Gehäuse 10 vorgesehene Leitereinführöffnung 18 in das Gehäuse 10 eingebracht. Im Bereich der Leitereinführöffnung 18 ist ein aus einem flexiblen, gummielastischen Material bestehender Isolierkörper 20 zur Isolierung und Berührsicherung bzw. Berührschutz des Übergangsbereiches zwischen dem Gehäuse 10 und dem an dem Anschlusselement 12 befestigten elektrischen Leiter 16 vorgesehen. Wie in 2 gezeigt, ist der Isolierkörper derart an der Leitereinführöffnung 18 des Gehäuses 10 angeordnet, dass er den in das Gehäuse über die Leitereinführöffnung eingeführten Leiter bzw. den Kabelschuh überdeckt. Der Isolierkörper 20 bietet sowohl einen Schutz gegen eventuell auftretende Kriechströme als auch einen Berührschutz, welcher einen Benutzer vor einem unbeabsichtigten Kontakt mit dem stromführenden Leiter 16 bzw. den stromführenden Kabelschuh 14 schützt.
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Der Isolierkörper 20 ist im Wesentlichen rohrförmig, wie ein langgestreckt Hülse, ausgestaltet und erstreckt sich ausgehend von der Leitereinführöffnung 18 von dem Gehäuse 10 weg, so dass der Isolierkörper 20 den in das Gehäuse 10 eingeführten Kabelschuh 14 und den daran angeordneten Leiter 16 umgibt. Der Isolierkörper 20 liegt dabei nicht unmittelbar an der Außenfläche des Leiters 16 an, sondern ist mit einem Abstand von vorzugsweise 0,5 cm bis 2 cm zwischen der Innenfläche des Isolierkörpers 20 und der Außenfläche des Leiters 16 bzw. des Kabelschuhs 14 angeordnet.
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Im befestigten Zustand des elektrischen Leiters 16 an der Anschlussklemme bzw. an dem Anschlusselement 12 der Anschlussklemme ragt der Kabelschuh 14 zumindest teilweise aus dem Gehäuses 10 heraus, wobei der Isolierkörper 20 zumindest den aus dem Gehäuse 10 herausragenden Teil des Kabelschuhs 14 vollständig umgibt.
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Um das Anklemmen des elektrischen Leiters 16 an der Anschlussklemme zu erleichtern, weist der an der Anschlussklemme angeordnete Isolierkörper 20 entlang seiner Längsachse 22 eine schlitzartige Öffnung 24 auf, über welche der Leiter 16 bzw. der Kabelschuh 14 in den Isolierkörper 20 eingebracht werden kann. Die schlitzartige Öffnung 24 erstreckt sich dabei vorzugsweise über die gesamte Längsseite des Isolierkörpers 20. Wie in 1 und 2 erkennbar ist, überlappt sich im Bereich der schlitzartigen Öffnung 24 das Material des Isolierkörpers 20. Durch die Überlappung des Materials ist ein für den Übergangsbereich zwischen dem Gehäuse 10 und dem an dem Anschlusselement 12 befestigten Kabelschuh 14 bzw. dem Leiter 16 umlaufender Isolier- und Berührschutz sichergestellt, so dass im befestigten Zustand des Leiters 16 die Außenumfangfläche des Kabelschuhs 14 bzw. des Leiters 16 zu jeder Zeit vollständig von dem Isolierköper 20 umgeben bzw. abgedeckt ist.
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Der Isolierkörper 20 ist an dem Gehäuse 10 der Anschlussklemme befestigt. Hierfür weist der Isolierkörper 20 vorzugsweise zwei Führungselemente 26 auf. Die Führungselemente 26 sind in Form von stiftartigen Elementen ausgebildet. Im Bodenbereich des Gehäuses 10 sind zwei V-förmige Nuten 28 ausgebildet, in welchen die Führungselemente 26 des Isolierkörpers 20 geführt und gehalten werden können. Die Nuten 28 können, wie in 1 gezeigt, mittels an der Innenwand des Gehäuses 20 angeordneten Stegen 30 ausgebildet sein. Die Nuten 28 werden dabei durch eine Fläche der Innenwand des Gehäuses 20 und den Stegen 30 gebildet, wobei die Stege 30 winklig zu der Fläche der Innenwand des Gehäuses 10 angeordnet sind.
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Die Führungselemente 26 weisen ferner jeweils ein Rastelement 32 auf, welche in an dem Gehäuse 10 vorgesehenen Ausnehmungen 34 befestigbar bzw. einrastbar sind. Die Ausnehmungen 34 sind vorzugsweise am Ende der Nuten 28 ausgebildet, so dass die in den Nuten 28 geführten Führungselemente 26, von der Leitereinführungsöffnung 18 aus gesehen, am Ende der Nuten 28 mittels ihrer Rastelemente 32 in die Ausnehmungen 34 einrasten können, so dass der Isolierkörper 20 in einer festen Position verdrehsicher an dem Gehäuse 10 befestigt werden kann.
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2 zeigt die erfindungsgemäße Anschlussklemme im zusammengebauten Zustand, wobei der elektrische Leiter 16 an der Anschlussklemme angeklemmt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Gehäuse
- 12
- Anschlusselement
- 14
- Kabelschuh
- 16
- Elektrischer Leiter
- 18
- Leitereinführöffnung
- 20
- Isolierkörper
- 22
- Längsachse
- 24
- Schlitzartige Öffnung
- 26
- Führungselement
- 28
- Nut
- 30
- Steg
- 32
- Rastelement
- 34
- Ausnehmung