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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zum Zubereiten von Lebensmitteln,
welche eine Arbeitsplatte und ein Kochfeld umfasst. Das Kochfeld
ist in einer ersten Aussparung in der Arbeitsplatte angeordnet.
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Eine
derartige Anordnung ist aus der
DE 42 29 731 A1 bekannt. Darüber
hinaus zeigt diese Offenlegungsschrift, dass benachbart zum Kochfeld
in der Arbeitsplatte ein vom Kochfeld räumlich getrenntes
Gehäuse untergebracht ist, in welchem eine Steuervorrichtung
angeordnet ist. Die Steuervorrichtung ist über Steuerleitungen
mit dem Herd, welcher das Kochfeld aufweist, verbunden. Die Bedienung des
Herds und des Kochfelds erfolgt über ein Bedienfeld, welches
frontseitig an dem Herd selbst angebracht ist. Des Weiteren kann
vorgesehen sein, dass in dem Gehäuse eine Halteeinrichtung
angeordnet ist, in der eine Infrarot-Fernbedienung unterbringbar ist.
Diese Fernbedienung kann sämtliche Schalt- und Steuerfunktionen übernehmen
und weist neben Bedienelementen eine Anzeigeeinheit auf. Es kann
ein Schalter vorgesehen sein, der bei Entnahme der Fernbedienung
aus dem Gehäuse alle geschalteten Funktionen sofort oder
mittels Zeitverzögerung auf Null setzt, um Fehl- oder Falschbedienungen
zu vermeiden.
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Die
Fernbedienung ist somit als redundantes Element im Hinblick auf
die ohnehin vorhandene zusätzliche Bedieneinheit am Herd
ausgebildet.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein redundanzfreies und
bauteilreduziertes System zu schaffen, wobei diesbezüglich
eine Anordnung zur Zubereitung von Lebensmitteln bereitgestellt
werden soll, welche diese Anforderungen erfüllt und darüber hinaus
möglichst viel Platz auf dem Kochfeld selbst freigibt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Anordnung, welche die Merkmale nach Anspruch
1 aufweist, gelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung zur Zubereitung von
Lebensmitteln umfasst eine Arbeitsplatte und ein Kochfeld. In der
Arbeitsplatte ist eine erste Aussparung ausgebildet, in welcher
das Kochfeld angeordnet ist. Darüber hinaus ist in der
Arbeitsplatte eine zweite Aussparung ausgebildet, in welcher eine
Bedieneinheit anbringbar ist. Die Bedieneinheit ist zum Bedienen
des Kochfelds ausgebildet und von dem Kochfeld separiert. Die Anordnung
umfasst vorzugsweise lediglich diese Bedieneinheit und weist darüber
hinaus keine weitere Bedieneinheit mehr an dem Kochfeld selbst auf.
Durch diese Anordnung kann somit eine bauteilreduzierte und redundanzfreie
Anordnung im Hinblick auf die Bedienung des Kochfelds bereitgestellt
werden, wobei darüber hinaus auch gewährleistet
ist, dass durch diese Separierung der Bedieneinheit von dem Kochfeld
möglichst viel Platz auf dem Kochfeld für die
Kochzonen zur Verfügung gestellt werden kann.
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Somit
nimmt die Bedieneinheit keinen Platz mehr auf dem Kochfeld ein,
wodurch die Fläche optimal für das Kochen genutzt
werden kann. Der Abstand der Kochzonen des Kochfelds zueinander kann
maximal groß ausgebildet werden, was das Verwenden auch
sehr großer Zubereitungsgefäße ermöglicht.
Durch die Separierung der Bedieneinheit von dem Kochfeld kann auch
die Verschmutzung der Bedienelemente bei Zubereitungsvorgängen
zumindest deutlich reduziert werden. Auch die Temperaturbeaufschlagung
der Bedieneinheit im Betrieb des Kochfelds kann dadurch zumindest
reduziert werden. Indem sie weniger wärmeverträglich
ausgebildet werden kann, kann die Bedieneinheit auch kostengünstiger
realisiert werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die zweite Aussparung der Arbeitsplatte benachbart,
insbesondere beabstandet und in unmittelbarer Nähe zur ersten
Aussparung ausgebildet ist. Diesbezüglich ist zum einen
die Separierung gewährleistet und zum anderen dennoch eine
benutzerfreundliche Nähe dieser beiden Komponenten zueinander
gegeben. Übersichtlichkeit und einfache Handhabbarkeit
ist somit gewährleistet.
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Vorzugsweise
ist die zweite Aussparung seitlich zur ersten Aussparung ausgebildet.
Durch diese Anordnung ist somit der frontseitige Zugang zu den Kochzonen
frei, und Kochtöpfe oder andere Zubereitungsgefäße
müssen nicht über der Aussparung und somit der
gegebenenfalls darin angeordneten Bedieneinheit hinweggehoben oder
hinübergeschoben werden. Auch dadurch kann somit eine unerwünschte
Beschädigung oder eine unerwünschte Verschmutzung
der Bedieneinheit vermieden werden.
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Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn die Bedieneinheit in der zweiten
Aussparung integriert ist. Insbesondere kann eine unlösbare
Anordnung vorgesehen sein. Ein Verlieren oder Ablegen und nicht
mehr Auffinden der Bedieneinheit an anderer Stelle kann somit vermieden
werden.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Bedieneinheit zerstörungsfrei
lösbar in der zweiten Aussparung angeordnet ist. Bei einer
derartigen Ausführung kann somit auch eine ausreichende
Kindersicherung gewährleistet werden, da nach Benutzung der
Bedieneinheit diese abgenommen werden kann und an anderer sicherer
Stelle, welche für Kinder unzugänglich ist, verstaut
werden kann.
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Im
Hinblick auf eine ausreichende Kindersicherung kann auch bei einer
unlösbar in der zweiten Aussparung angeordneten Bedieneinheit
diese dahingehend geschaffen werden, dass nach einer Nutzung der
Bedieneinheit, insbesondere einem Abschalten des Kochfelds über
die Bedieneinheit diese beispielsweise weiter in die zweite Aussparung
versenkbar ist und dann eine Abdeckung die zweite Aussparung abdeckt.
Beispielsweise kann diese Abdeckung manuell durch einen Nutzer angebracht
werden. Es kann jedoch vorzugsweise auch vorgesehen sein, dass diese
Abdeckung automatisch dann schließt, wobei beispielsweise
eine Abdeckscheibe automatisch dies abschließt.
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Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn bei einer lösbar in der
zweiten Aussparung anbringbaren Bedieneinheit diese nur im in die
zweite Aussparung eingebrachten Zustand zur Einstellung von Betriebsbedingungen
des Kochfelds aktivierbar ist. Es soll also nur dann die Betätigung
der Bedieneinheit auch zu einer entsprechenden Änderung
der Betriebsbedingungen des Kochfelds führen, wenn die Bedieneinheit
ordnungsgemäß in die zweite Aussparung eingesetzt
ist. Mit der Bedieneinheit, welche lösbar in der zweiten
Aussparung anbringbar ist, soll bei dieser Ausführung somit
eine Konstellation geschaffen werden, welche eben gerade keine Ausgestaltung
als Fernbedienung zulässt. Dies bringt Vorteile im Hinblick
auf exakte Bedienung und unerwünschte Fehlbedienungen,
wenn aufgrund eines zu weiten Abstands mit einer Fernbedienung die
gewünschte Einstellung nicht oder nur unvollständig
durchgeführt wird, und dies gegebenenfalls vom Nutzer nicht
oder erst zu spät erkannt wird. Dies kann gerade dann der Fall
sein, wenn mit einer Fernbedienung aus relativ großem Abstand
zum Kochfeld eine Betätigung zur Einstellung von Betriebsbedingungen
durchgeführt wird.
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Vorzugsweise
können Einstellungen von Betriebsbedingungen des Kochfelds
mit der Bedieneinheit nur dann erfolgen, wenn die Bedieneinheit
in der zweiten Aussparung angeordnet ist. Ist sie daraus entnommen,
ist sie automatisch deaktiviert.
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Vorzugsweise
ist die Datenübertragung zwischen dem Kochfeld und der
Bedieneinheit drahtlos ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen,
dass die Datenübertragung zwischen dem Kochfeld und der Bedieneinheit über
ein kurzreichweitiges Funknetz, insbesondere über ein auf
Basis des Bluetooth-Standard arbeitenden Funknetzes, erfolgt. Diesbezüglich kann
somit ein sehr robustes Funknetz bereitgestellt werden, welches
andererseits jedoch nicht zur Beeinträchtigung gegebenenfalls
anderer drahtloser Kommunikationen führt.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Datenübertragung zwischen
dem Kochfeld und der Bedieneinheit auf Basis eines Verfahrens der
Nahfelderkennung über die menschliche Haut erfolgt. Insbesondere
kann hierbei vorgesehen sein, dass die Datenübertragung
auf Basis des Skinplex®-Verfahrens
basiert. Bei diesem Verfahren findet die Kommunikation bereits bei
der Annäherung statt. Der Nutzer trägt einen kleinen
Sender, der das kapazitive Feld dieser Person moduliert. Ein Empfänger
demoduliert die Daten und kann gleichzeitig qualitativ und quantitativ
eine Aussage über den Abstand machen. Die Funktionsweise
kann auch auf Basis eines kapazitiven Näherungsschalters
erfolgen.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Datenübertragung beispielsweise
durch Infrarot-Signale erfolgt. Ebenso können andere dem
Fachmann bekannte Übertragungstechniken vorgesehen sein.
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Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn die Bedieneinheit eine eigene Einheit
zur Energieversorgung der Bedieneinheit aufweist. Insbesondere kann
vorgesehen sein, dass diese Energieversorgungseinheit zur Umwandlung
von Sonnenenergie in elektrische Energie ausgebildet ist. Vorzugsweise kann
die Bedieneinheit dazu ein Solarelement aufweisen. Durch eine derartige
Ausgestaltung kann die Energieversorgung der Bedieneinheit unabhängig von
anderen Komponenten und besonders resourcenschonend erfolgen.
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Insbesondere
ist auch vorgesehen, dass die Bedieneinheit einen Energiespeicher
aufweist. Gerade dann, wenn eine Energieversorgungseinheit vorgesehen
ist, welche zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie
ausgebildet ist, ist ein derartiger Energiespeicher besonders vorteilhaft.
Die gespeicherte Energie kann dann auch später abgerufen
werden.
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Vorzugsweise
weist die Bedieneinheit zumindest ein Bedienelement auf. Das Bedienelement kann
als Dreh- und/oder Drück- und/oder Schiebeschalter ausgebildet
sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Bedienelement zur berührsensitiven Betätigung
ausgebildet ist und beispielsweise einen Touchscreen oder ein Touchpad
umfasst. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Bedieneinheit mehrere
Bedienelemente aufweist, welche im Spezifischen nach den vorher
genannten Prinzipausgestaltungen arbeiten.
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Insbesondere
kann auch vorgesehen sein, dass die Bedieneinheit zumindest eine
Anzeigeeinheit aufweist.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Bedieneinheit eine Einheit zur Energieversorgung
aufweist, welche insbesondere zur Umwandlung von Solarenergie in
elektrische Energie ausgebildet ist, und die Kommunikation zwischen
dem Kochfeld und der Bedieneinheit auf Basis eines kurzreichweitigen Funknetzes,
insbesondere basierend auf dem Bluetooth-Standard, vorgesehen ist.
Sowohl die Kommunikation kann somit bedarfsgerecht erfolgen, als auch
die Energieversorgung der Bedieneinheit dazu kann somit entsprechend
optimiert werden.
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Vorzugsweise
beträgt der Abstand zwischen der Position der Bedieneinheit
in der zweiten Aussparung vom Kochfeld in der ersten Aussparung
weniger als 50 cm. Insbesondere ist jedoch ein zumindest minimaler
Abstand zwischen dem Kochfeld und der Bedieneinheit ausgebildet,
was sich bereits durch die separierte Ausgestaltung ergibt.
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Im
Hinblick auf die Formgebung der Bedieneinheit können vielerlei
Ausführungen vorgesehen sein, wobei eckige, insbesondere
viereckige Ausgestaltungen, als auch eckenfreie, wie beispielsweise runde
oder ovale Ausgestaltungen, vorgesehen sein können.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Anordnung;
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2 eine
schematische Draufsicht auf mehrere alternative Ausgestaltungen
der Anordnung mit verschiedenen Bedieneinheiten.
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
in einer schematischen Draufsicht eine Anordnung 1 gezeigt,
welche zur Zubereitung von Lebensmitteln ausgebildet ist. Die Anordnung 1 umfasst
eine Arbeitsplatte 2, welche eine erste Aussparung 3 und
eine davon beabstandete, jedoch in unmittelbarer Nähe ausgebildete,
zweite Aussparung 4 aufweist. In der ersten Aussparung 3 ist
ein Kochfeld 5 angeordnet, welches beispielhaft vier Kochzonen 6, 7, 8 und 9 aufweist.
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Das
Kochfeld 5 weist selbst keine Bedieneinheit mehr auf, welche
unmittelbar an dem Kochfeld 5 selbst angeordnet wäre.
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Die
Anordnung 1 umfasst darüber hinaus eine von dem
Kochfeld 5 separierte Bedieneinheit 15 welche
in der zweiten Aussparung 4 angeordnet ist und in der Darstellung
gemäß 1 lediglich als symbolischer
Block dargestellt ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass in der
Arbeitsplatte 2 die zusätzliche oder anstatt der
zweiten Aussparung 4 ausgebildete Aussparung 4' ausgebildet
ist. Auch in dieser kann die Bedieneinheit 15 zum Bedienen
des Kochfelds 5 positioniert sein. Die zweite Aussparung 4 ist seitlich
der ersten Aussparung angeordnet, so dass die Zugänglichkeit
der Kochzonen 6 bis 8 frontseitig durch einen
Nutzer, welcher vor dem Kochfeld 5 an der Arbeitsplatte 2 steht,
möglich ist. Darüber hinaus werden durch diese
Ausgestaltung Zubereitungsbehälter, welche auf das Kochfeld 5 positioniert
werden sollen oder von diesem abgenommen werden sollen, nicht unmittelbar über
die Bedieneinheit 15 bewegt, so dass diese nicht unnötigen
Verschleiß durch Anstoßen oder dergleichen ausgesetzt
ist.
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Vorzugsweise
beträgt der Abstand zwischen dem Kochfeld 5 und
der Bedieneinheit 15 weniger als 50 cm.
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Im
Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Bedieneinheit 15 fest
in die zweite Aussparung 4 integriert ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Ausgestaltung der Bedieneinheit 15 ist
in der schematischen Draufsicht gemäß 2 gezeigt.
Die Bedieneinheit 15 umfasst eine Anzeigeeinheit 10 sowie
ein zumindest erstes Bedienelement 11, welches als Dreh- und/oder
Drück- und/oder Schiebeschalter ausgebildet ist. Die Bedieneinheit 15 kann
zusätzlich oder anstatt dazu zumindest ein zweites Bedienelement 12 aufweisen,
welches als berührsensitives Bedienelement ausgebildet
ist.
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Die
Bedieneinheit 15 umfasst darüber hinaus eine Einheit
zur Energieversorgung der Bedieneinheit 15, wobei diese
Einheit 13 zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische
Energie ausgebildet ist. Diese gewonnene Energie kann in einen Energiespeicher 14 der
Bedieneinheit 15 gespeichert werden.
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Die
Kommunikation zwischen der Bedieneinheit 15 und dem Kochfeld 5 ist
im Ausführungsbeispiel drahtlos ausgebildet und basiert
auf einem Funknetz, welches nach dem Bluetooth-Standard arbeitet.
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- 1
- Anordnung
- 2
- Arbeitsplatte
- 3,
4, 4'
- Aussparungen
- 5
- Kochfeld
- 6,
7, 8, 9
- Kochzonen
- 10
- Anzeigeeinheit
- 11,
12
- Bedienelemente
- 13
- Einheit
- 14
- Energiespeicher
- 15
- Bedieneinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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