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DE102016102031A1 - Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug - Google Patents

Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug Download PDF

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DE102016102031A1
DE102016102031A1 DE102016102031.1A DE102016102031A DE102016102031A1 DE 102016102031 A1 DE102016102031 A1 DE 102016102031A1 DE 102016102031 A DE102016102031 A DE 102016102031A DE 102016102031 A1 DE102016102031 A1 DE 102016102031A1
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DE
Germany
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mobile communication
holding device
display
receptacle
communication device
Prior art date
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Pending
Application number
DE102016102031.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Gahlert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Cobi GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug mit einer an dem Fahrzeug anordenbaren Befestigungsgeometrie, wobei die Haltevorrichtung eine lösbare Aufnahme für das mobile Kommunikationsgerät aufweist. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass an der Haltevorrichtung eine Anzeigevorrichtung mit einer Anzeige angeordnet ist. Somit können auch in Abwesenheit eines mobilen Kommunikationsgeräts zumindest ein Teil der Funktionen des mobilen Kommunikationsgeräts, wie beispielsweise die Wiedergabe von Betriebsparametern des Fahrzeugs, auch weiterhin darzustellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie ein Fahrzeug mit einer solchen Haltevorrichtung gemäß Anspruch 19.
  • Aufgrund der vielfältigen Funktionalitäten moderner mobiler Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Mobiltelefone oder Smartphones werden mobile Kommunikationsgeräte zunehmend mit entsprechenden Haltevorrichtungen an Fahrzeugen befestigt, um die Funktionen der mobilen Kommunikationsgeräte auch während der Fahrt nutzen zu können. Beispielsweise kann so ein Smartphone dazu genutzt werden, Betriebszustände des Fahrzeugs darzustellen oder eine Navigationsfunktion zu gewährleisten.
  • Problematisch ist dabei, dass die entsprechenden Funktionalitäten ausschließlich dann genutzt werden können, wenn das mobile Kommunikationsgerät verfügbar ist. Dabei kann es jedoch beispielsweise bei modernen Elektrofahrrädern notwendig sein, dass zumindest ein Mindestmaß an Betriebsparametern des Elektrofahrrads jederzeit darstellbar ist.
  • Es ist nun eine Aufgabe der Erfindung, eine Haltevorrichtung anzugeben, welche auch in Abwesenheit eines mobilen Kommunikationsgerätes in der Lage ist, Betriebszustände eines Fahrzeugs darzustellen.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 sowie in dem Unteranspruch 19 angegeben. Bevorzugte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 18.
  • Bei einer Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug mit einer an dem Fahrzeug anordbaren Befestigungsgeometrie, wobei die Haltevorrichtung eine lösbare Aufnahme für das mobile Kommunikationsgerät aufweist, ist erfindungsgemäß an der Haltevorrichtung eine Anzeigevorrichtung mit einer Anzeige angeordnet. Die Befestigungsgeometrie ist dabei vorzugsweise zur Herstellung einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung mit einem gegenstückigen Element, welches am Fahrzeug angeordnet ist, ausgebildet. Bei der Befestigungsgeometrie kann es sich beispielsweise um Laschen oder Schienenelemente handeln, welche mit am Fahrzeug angeordneten gegenstückigen Elementen in Eingriff bringbar sind. Somit kann aufgrund der Befestigungsgeometrie eine lösbare Befestigung der Haltevorrichtung an dem Fahrzeug gewährleistet werden.
  • Somit ergibt sich eine Haltevorrichtung, welche aufgrund der in der Haltevorrichtung vorgesehenen Anzeigevorrichtung auch in Abwesenheit eines mobilen Kommunikationsgerätes in der Lage ist, zumindest einen Teil der normalerweise von dem mobilen Kommunikationsgerät bereitgestellten Funktionalitäten auch weiterhin darzustellen. Dies kann insbesondere für Fahrzeuge relevant sein, bei denen beispielsweise gesetzlich festgeschrieben ist, dass zumindest ein Grundbestand an Betriebsparametern des Fahrzeugs jederzeit durch einen Nutzer des Fahrzeugs einsehbar ist. Erfindungsgemäß kann es sich bei einem Fahrzeug um ein Fahrrad mit oder ohne Elektroantrieb oder um ein Mofa, Moped, einen elektrischen Rollstuhl oder ähnliches handeln.
  • Wie zuvor bereits erwähnt, ist vorzugsweise die Anzeigevorrichtung zur Wiedergabe mindestens eines Betriebsparameters des Fahrzeugs ausgebildet. Unter einem Betriebsparameter wird dabei beispielsweise die Geschwindigkeit des Fahrzeugs oder bei einem Elektrofahrzeug der aktuelle Ladestand der Batterie oder ähnliches verstanden. Ferner kann die Anzeigevorrichtung auch zur Anzeige weiterer Informationen wie beispielsweise der Uhrzeit oder der Außentemperatur ausgebildet sein.
  • Um dem mobilen Kommunikationsgerät auf einfache Art und Weise für die Bereitstellung gewünschter Funktionen notwendige Daten des Fahrzeugs zu übermitteln, ist nach einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Haltevorrichtung eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle aufweist, wobei die Kommunikationsschnittstelle zur Kommunikation von Daten zwischen dem mobilen Kommunikationsgerät und der Haltevorrichtung ausgebildet ist. Dabei kann es sich bei der Kommunikationsschnittstelle insbesondere um eine drahtlose Schnittstelle, wie beispielsweise eine Bluetooth-Schnittstelle oder eine NFC-Schnittstelle handeln. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Anzeige der Anzeigevorrichtung auch zur Darstellung eines aktuellen Zustands der Kommunikationsschnittstelle ausgebildet ist.
  • Ferner kann nach einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Anzeige der Anzeigevorrichtung von dem in die Aufnahme eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät zumindest teilweise verdeckt wird. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Anzeigevorrichtung von einem in die Aufnahme eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät vollständig verdeckt wird, sodass sie durch einen Benutzer der Haltevorrichtung nicht mehr einsehbar ist. Somit könnte eine möglicherweise redundante Mehrfachdarstellung von Informationen bei einem in die Haltevorrichtung eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät vermieden werden.
  • Bei der Anzeige der Anzeigevorrichtung handelt es sich dabei nach einer bevorzugten Ausführungsform um eine berührungsempfindliche Anzeige. Somit ist die Anzeigevorrichtung neben einem bloßen Wiedergeben von Informationen auch zur Registrierung einer Nutzereingabe in der Lage. Beispielsweise kann die Anzeige dazu ausgebildet sein, bei einer Betätigung durch einen Nutzer durch eine Vielzahl von darstellbaren Informationen durchzuschalten.
  • Die Anzeigevorrichtung weist dabei eine Anzeigeoberfläche auf, wobei die Anzeigevorrichtung nach einer weiteren Ausführungsform so in die Aufnahme eingebettet ist, dass die Anzeigenoberfläche bündig und eine Oberfläche der Aufnahme ist. Hierdurch ergibt sich zum einen ein optisch wie haptisch ansprechendes Gesamtbild der Haltevorrichtung, zum anderen wird durch eine bündige Anordnung der Anzeigevorrichtung in der Aufnahme gewährleistet, dass die Anzeigevorrichtung einem Einsetzen des mobilen Kommunikationsgeräts in die Aufnahme nicht im Wege steht. So wird durch eine bündige Ausführung beispielsweise vermieden, dass durch die Anzeigevorrichtung in der Aufnahme Kanten ausgebildet werden, an denen sich das mobile Kommunikationsgerät bei einem Einsetzen in die Aufnahme verhaken könnte.
  • Vorzugsweise ist dabei die Anzeigevorrichtung kraftschlüssig und/oder formschlüssig mit der Haltevorrichtung verbindbar. Hierzu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass in der Aufnahme der Haltevorrichtung eine Ausnehmung vorgesehen ist, in welche die Anzeigevorrichtung eingesetzt und mittels Schrauben oder Klammern oder anderer Befestigungsmittel in der Ausnehmung fixiert werden kann. Alternativ ist es auch möglich, die Ausnehmung als Klemmvorrichtung auszugestalten, sodass die Anzeigevorrichtung kraftschlüssig in der Ausnehmung aufgenommen wird. Eine solche Anordnung der Anzeigevorrichtung in der Haltevorrichtung hat den Vorteil, dass die Anzeigevorrichtung vergleichsweise leicht aus der Haltevorrichtung entnommen werden kann. Beispielsweise kann so bei einer Fehlfunktion der Anzeigevorrichtung die Anzeigevorrichtung mit geringem Aufwand ausgetauscht.
  • Nach Ausführungsformen weist die Haltevorrichtung ferner Sensormittel auf, wobei die Sensormittel dazu ausgebildet sind, ein Signal an die Anzeigevorrichtung auszugeben, wenn das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist. Die Anzeigevorrichtung ist dabei so ausgebildet, dass sie als Reaktion auf den Empfang des von den Sensormitteln ausgegebenen Signals die Anzeige abschaltet. Bei dem Sensormittel kann es sich beispielsweise um einen Licht- bzw. Helligkeitssensor handeln, welcher bei einem in die Aufnahme eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät von dem Kommunikationsgerät verdeckt wird. Da bei einem Abdecken des Helligkeitssensors die durch den Sensor registrierte Helligkeit sinkt, kann so auf einfachem Wege erkannt werden, dass ein mobiles Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist, sodass die Anzeige nicht mehr oder nur noch teilweise einsehbar ist. Somit kann ein automatisiertes Abschalten der Anzeigevorrichtung erfolgen, wodurch der Stromverbrauch, welcher durch die Anzeigevorrichtung verursacht wird, reduziert werden kann. Alternativ oder zusätzlich können als Sensoren auch Drucksensoren vorgesehen sein, welche bei einem Einsetzen des mobilen Kommunikationsgeräts in die Aufnahme durch das mobile Kommunikationsgerät mit einer Kraft beaufschlagt werden. Beispielsweise können Drucksensoren so in der Haltevorrichtung angeordnet sein, dass sie in Abwesenheit eines mobilen Kommunikationsgeräts in den Bereich der Aufnahme hineinragen. Wird dann das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt, stößt der Rahmen des mobilen Kommunikationsgeräts gegen einen oder mehrere Drucksensoren, wodurch diese betätigt werden und ein Abschalten der Anzeige auslösen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die Anzeigevorrichtung ein Bedienelement auf, wobei eine Betätigung des Bedienelementes die Anzeige der Anzeigevorrichtung deaktiviert. Beispielsweise kann es sich bei dem Bedienelement um einen Druckschalter oder eine kapazitive Sensorfläche handeln. Somit ist es für einen Benutzer der Haltevorrichtung auch möglich, die Anzeigevorrichtung manuell abzuschalten, sollte diese nicht benötigt werden. Dabei kann nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung das Bedienelement so an der Anzeigevorrichtung angeordnet sein, dass es durch ein in die Aufnahme eingesetztes mobiles Kommunikationsgerät betätigt wird. Somit wird mit Hilfe des Bedienelements die Anzeigevorrichtung automatisch abgeschaltet, wenn das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist. In diesem Fall könnte ein eingangs beschriebener zusätzlicher Sensor, welcher die Anwesenheit des mobilen Kommunikationsgerätes erkennt, in der beschriebenen Ausführungsform entfallen. Beispielsweise kann an einer Unterseite des mobilen Kommunikationsgeräts ein Vorsprung vorgesehen sein, welcher das Bedienelement bei einem Einsetzen in die Aufnahme betätigt. Alternativ oder zusätzlich kann auch die Form des Bedienelements so angepasst sein, dass ein Einsetzen des mobilen Kommunikationsgeräts in die Aufnahme eine Betätigung des Bedienelements verursacht.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform ist die Anzeigevorrichtung batteriebetrieben. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Anzeigevorrichtung als zusammenhängendes Bauteil separat von der Haltevorrichtung gefertigt wird, wobei die zum Betrieb der Anzeigevorrichtung notwendige Batterie in der Anzeigevorrichtung angeordnet ist. Somit bildet die Anzeigevorrichtung eine in sich abgeschlossene Einheit, welche in die Haltevorrichtung eingesetzt wird. Hierdurch könnte eine einfache Austauschbarkeit der Anzeigevorrichtung in der Haltevorrichtung gewährleistet werden. Alternativ kann jedoch auch eine Energiequelle in der Haltevorrichtung vorgesehen sein, welche die Anzeigevorrichtung mit Energie versorgt.
  • In einer hierzu alternativen Ausführungsform kann das Fahrzeug, an dem die Haltevorrichtung befestigt ist, auch eine Spannungsquelle aufweisen, wobei die Anzeigevorrichtung mit der Spannungsquelle des Fahrzeugs verbunden ist. In diesem Fall würde die Energieversorgung der Anzeigevorrichtung durch die Spannungsquelle des Fahrzeugs erfolgen. Dies ist insbesondere bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen sinnvoll. Gegenüber der Ausführungsform, in welcher die Anzeigevorrichtung batteriebetrieben ist, könnte durch einen Anschluss der Anzeigevorrichtung an die Spannungsversorgung des Fahrzeugs die Ausfallsicherheit der Anzeigevorrichtung aufgrund einer leeren Batterie verbessert werden. Ferner könnte ein eventuell notwendiger Wechsel der Batterie der Anzeigevorrichtung entfallen.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform ist die Anzeigevorrichtung und/oder die Anzeige verschwenkbar, wodurch die Anzeigevorrichtung bzw. die Anzeige durch einen Nutzer der Haltevorrichtung so eingestellt werden kann, dass sie im Betrieb des Fahrzeugs durch den Nutzer optimal ablesbar ist.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform weist die Aufnahme ein federbelastetes Rastelement auf, wobei das Rastelement in der Aufnahme so angeordnet ist, dass es in eine Ausnehmung des mobilen Kommunikationsgeräts eingreift, sobald das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist. Dabei sichert das Rastelement nach einem Eingreifen in die Ausnehmung das mobile Kommunikationsgerät gegen eine Entnahme aus der Aufnahme. Bei dem Rastelement kann es sich beispielsweise um einen Dorn oder eine Lasche handeln, welche in den Bereich der Aufnahme hineinragt. Bei Beaufschlagung des Rastelements mit einer Kraft beispielsweise durch ein in die Aufnahme eingesetztes mobiles Kommunikationsgerät, kann dabei vorgesehen sein, dass das Rastelement gegen die Federkraft in eine Position verschwenkt wird, in welcher das Rastelement nicht mehr in die Aufnahme hineinragt. Sobald das mobile Kommunikationsgerät bei einem Einsetzvorgang seine Endposition erreicht, ist dann vorgesehen, dass das Rastelement in die Ausnehmung des mobilen Kommunikationsgeräts eingreift und damit eine weitere Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts verhindert. Somit wird eine sichere und leicht zu handhabende Halterung des mobilen Kommunikationsgeräts gewährleistet. Hierzu kann vorgesehen sein, dass das mobile Kommunikationsgerät in einen Wechselrahmen eingesetzt wird, wobei der Wechselrahmen die Aufnahme für das Rastelement aufweist. In diesem Fall ist unter dem Begriff „mobiles Kommunikationsgerät“ die Kombination eines mobilen Kommunikationsgeräts mit dem Wechselrahmen zu verstehen.
  • Dabei ist vorzugsweise nach einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass die Haltevorrichtung ein mechanisches Auslöseelement aufweist, wobei das mechanische Auslöseelement mit dem Rastelement derart verbunden ist, dass eine Betätigung des Auslöseelements das Rastelement aus seiner Ruhelage auslenkt. Somit kann auf einfache Art und Weise das mobile Kommunikationsgerät durch Betätigung des Auslöseelements freigegeben werden, sodass das mobile Kommunikationsgerät von einem Nutzer aus der Haltevorrichtung entnommen werden kann.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform weist die Aufnahme mindestens ein Führungselement auf, wobei das Führungselement dazu ausgebildet ist, eine Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts bei einem Einsetzen in die Aufnahme zu führen. Durch ein solches Führungselement könnte das Einsetzen des mobilen Kommunikationsgeräts in die Aufnahme vereinfacht werden.
  • Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass das Führungselement durch zwei Führungsschienen gebildet wird, welche sich entlang einer linken und rechten Schmalseite der Aufnahme erstrecken. Die Führungsschienen sind dabei dazu ausgebildet, entsprechende gegenstückige Führungselemente des mobilen Kommunikationsgerätes zu hintergreifen. Dabei wird durch das Zusammenspiel der Führungsschienen mit den Führungselementen des mobilen Kommunikationsgeräts die Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts bei einem Einsetzen in die Aufnahme auf einen einzigen Freiheitsgrad reduziert. Insbesondere im Zusammenspiel mit einer zuvor beschriebenen Rastvorrichtung kann so gewährleistet sein, dass das mobile Kommunikationsgerät in einfacher Art und Weise in eine Endposition in der Aufnahme verschoben werden kann, in der es durch die Rastvorrichtung gesichert ist. Somit kann eine sichere Halterung des mobilen Kommunikationsgeräts in der Haltevorrichtung gewährleistet werden. Auch hier kann vorgesehen sein, dass die Führungselemente des mobilen Kommunikationsgeräts an einem Wechselrahmen für das mobile Kommunikationsgerät ausgebildet sind, in den das mobile Kommunikationsgerät eingesetzt werden kann.
  • Hierzu kann die Aufnahme nach einer weiteren Ausführungsform an einer Längsseite der Aufnahme ein Anschlagselement aufweisen, welches eine Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts entlang dem Führungselement begrenzt. Dabei ist die Position des Anschlagselements vorzugsweise so gewählt, dass eine Rastvorrichtung mit dem entsprechenden Rastelement in der durch das Anschlagselement definierten Endposition des mobilen Kommunikationsgeräts in eine entsprechende Ausnehmung des mobilen Kommunikationsgeräts eingreift.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Fahrzeug mit einer zuvor beschriebenen Haltevorrichtung.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1: eine Draufsicht auf eine Haltevorrichtung mit einem nicht in eine Aufnahme der Haltevorrichtung eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät,
  • 2: eine Schrägansicht einer Haltevorrichtung und eines mobilen Kommunikationsgeräts,
  • 3: eine Schrägansicht einer Haltevorrichtung mit einem teilweise in die Aufnahme der Haltevorrichtung eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät und
  • 4: eine Schrägansicht einer Haltevorrichtung mit einem vollständig in die Haltevorrichtung eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät.
  • Im Folgenden werden einander ähnliche oder identische Elemente in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • In der 1 ist eine Haltevorrichtung 100 sowie ein mobiles Kommunikationsgerät 102 in einer Draufsicht dargestellt. Dabei ist das mobile Kommunikationsgerät 102, welches in der in 1 gezeigten Ausführungsform in einem Halterahmen befestigt ist, noch nicht in die Haltevorrichtung 100 eingesetzt. Die Haltevorrichtung 100 weist zur Halterung des mobilen Kommunikationsgeräts 102 eine im Wesentlichen rechteckige Aufnahme 104 auf, welche an ihrer Unterseite durch ein Anschlagselement 106 begrenzt ist. Bei dem Anschlagselement 106 handelt sich bei der in 1 dargestellten Ausführungsform um einen Vorsprung, welcher aus der sonst planen Aufnahme 104 hervorsteht.
  • An den Schmalseiten der Aufnahme 104 sind dabei Führungsschienen 108 angeordnet, welche mit in der 1 nicht dargestellten gegenstückigen Elementen des mobilen Kommunikationsgeräts 102 wechselwirken, um eine sichere Führung des mobilen Kommunikationsgeräts 102 bei einem Einsetzen in die Haltevorrichtung 100 zu gewährleisten. In einem oberen Bereich der Aufnahme 104 ist ferner eine Anzeigevorrichtung 110 angeordnet. Die Anzeigevorrichtung 110 ist in dem hier dargestellten Beispiel als eigenständiges Bauteil ausgeführt, welches in eine entsprechende Ausnehmung aus der Aufnahme 104 eingesetzt und mit der Haltevorrichtung 100 mittels Schrauben 112 formschlüssig verbunden werden kann.
  • Mittig in der Anzeigevorrichtung 110 sind dabei eine Anzeige 114 sowie ein Bedienelement 116 vorgesehen. Bei der Anzeige 114 kann es sich beispielsweise um eine Flüssigkristallanzeige oder eine Electronic-Ink-Anzeige oder ein vergleichbares Anzeigemittel handeln. Wie in der 1 dargestellt ist, ist die Anzeige 114 zur Darstellung von Betriebsparametern eines Fahrzeugs, an welchem die Haltevorrichtung 100 befestigt ist, ausgebildet. In dem hier dargestellten Fall zeigt die Anzeige 114 eine momentane Geschwindigkeit des Fahrzeugs, einen Ladestand des Akkus bzw. der Batterie des Fahrzeugs, eine zurückgelegte Strecke, den Betriebszustand einer Scheinwerfereinrichtung sowie den Zustand einer Bluetooth-Schnittstelle zur Kommunikation mit dem mobilen Kommunikationsgerät 102 an.
  • Das Bedienelement 116 ist dabei mit der Anzeige 114 gekoppelt, wobei eine Betätigung des Bedienelements 116 die Anzeige 114 an- oder ausschalten kann. Bei dem Bedienelement 116 kann es sich beispielsweise um einen Druckschalter oder ein kapazitives Element handelt, welches durch einen Nutzer betätigt werden kann.
  • In einem unteren Bereich der Aufnahme 104 ist ferner ein Rastelement 118 vorgesehen, welches aus der sonst planen Fläche der Aufnahme 104 hervorsteht. Das Rastelement 118 kann dabei beispielsweise federbelastet sein, sodass es durch Aufbringen einer Kraft aus seiner Ruhelage verschwenkt werden kann. Beispielsweise kann das Rastelement 118 durch das mobile Kommunikationsgerät 102 bei einem Einsetzvorgang gegen die Rückstellkraft der enthaltenen Feder soweit verschoben werden kann, dass es nicht mehr über die Fläche der Aufnahme 104 hinausragt. Dabei ist vorgesehen, dass an der Unterseite des mobilen Kommunikationsgeräts 102 eine gegenstückige Aufnahme für das Rastelement 118 eingebracht ist, sodass das Rastelement 118 bei einem vollständig eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät 102 in die hier nicht dargestellte Aufnahme einrasten kann.
  • Unterhalb des Anschlagselements 106 ist ferner ein Auslöseelement 120 angeordnet, welches mit dem Rastelement 118 verbunden ist. Dabei bewirkt eine Betätigung des Auslöseelements 120 ein Absenken des Rastelements 118 in die Ebene der Aufnahme 104, sodass ein eingerastetes mobiles Kommunikationsgerät 102 wieder aus der Aufnahme 104 entnommen werden kann.
  • Am linken Rand der Aufnahme 104 sind, wie in 1 dargestellt, ferner zwei Drucksensoren 122 vorgesehen. Die Drucksensoren 122 sind dabei mit einem abgerundeten Kopf ausgeführt, sodass sie von einem in die Aufnahme 104 eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät 102 betätigt werden. Durch Betätigung der Drucksensoren 122 wird dabei ein Signal erzeugt, welches an die Anzeigevorrichtung 110 übermittelt wird. Als Reaktion auf den Empfang des Signals schaltet sich die Anzeigevorrichtung 110 ab. Somit ist gewährleistet, dass bei einem eingesetzten mobilen Kommunikationsgerät 102 die ohnehin verdeckte Anzeige 114 abgeschaltet ist und somit keine Energie zum Betrieb der Anzeige 114 verschwendet wird. Als Alternative zu den Drucksensoren 122 könnten auch Helligkeitssensoren vorgesehen sein.
  • Die 2 zeigt eine schräg seitliche Ansicht der in 1 dargestellten Haltevorrichtung 100 sowie des mobilen Kommunikationsgeräts 102. Gut zu erkennen sind in 2 die seitlichen Führungsschienen 108, welche eine Führung des mobilen Kommunikationsgeräts 102 bei einem Einsetzen in die Aufnahme 104 gewährleisten. Dabei ist in der 2 angedeutet, dass die Breite einer unterhalb der Führungsschiene 108 angeordneten Nut in Richtung zu dem Anschlagselement 106 hin abnimmt. Hierdurch wird zunächst ein einfaches Einfädeln der entsprechenden Führungselemente des mobilen Kommunikationsgeräts 102 in die Führungsschiene 108 gewährleistet, während in einer Endposition des mobilen Kommunikationsgeräts 102 eine feste Verbindung zwischen der Haltevorrichtung 100 und dem mobilen Kommunikationsgerät 102 aufgrund einer Zentrierung des Führungselements gewährleistet ist.
  • Die 3 zeigt dieselbe Ansicht der Haltevorrichtung 100 sowie des mobilen Kommunikationsgeräts 102 wie 2, wobei in 3 jedoch das mobile Kommunikationsgerät 102 zumindest teilweise in die Aufnahme 104 der Haltevorrichtung 100 eingesetzt ist. Bei dem in 3 dargestellten Zustand sind gerade die Führungselemente des mobilen Kommunikationsgeräts 102 mit der Führungsschiene 108 der Haltevorrichtung 100 in Eingriff gebracht. Ferner ist in 3 erkennbar, dass die Anzeige 114 der Anzeigevorrichtung 110 zumindest teilweise noch sichtbar ist.
  • Wird nun das mobile Kommunikationsgerät 102 entlang der durch die Führungsschienen 108 definierten Richtung weiter in die Aufnahme 104 hineingeschoben, stößt eine Kante des mobilen Kommunikationsgeräts 102 zunächst gegen den abgerundeten Kopf eines der Drucksensoren 122. Hierdurch wird der Drucksensor 122 betätigt, woraufhin ein Signal erzeugt wird, welches zu einem Abschalten der Anzeige 114 der Anzeigevorrichtung 110 führt.
  • Wird nun das mobile Kommunikationsgerät 102 weiter entlang der Führungsschienen 108 verschoben, stößt es anschließend mit einer vorderen Kante gegen das Rastelement 118. Aufgrund der abgeschrägten Ausführung des Rastelements 118 wird das Rastelement 118 durch das mobile Kommunikationsgerät 102 bei einer weiteren Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts 102 entlang der Führungsschienen 108 unter die Ebene der Aufnahme 104 gedrückt.
  • Die 4 zeigt dieselbe Ansicht der Haltevorrichtung 100 und des mobilen Kommunikationsgeräts 102 wie die 2 und 3, wobei in 4 das mobile Kommunikationsgerät 102 vollständig in die Aufnahme 104 der Haltevorrichtung 100 eingesetzt ist. Dabei ist das mobile Kommunikationsgerät 102 soweit verschoben worden, dass das Rastelement 118 aufgrund einer auf das Rastelement 118 wirkenden Federkraft in eine entsprechende Ausnehmung auf der Rückseite des mobilen Kommunikationsgeräts 102 gedrückt wird. Hierdurch wird ein Herausziehen des mobilen Kommunikationsgeräts 102 entgegen der in 3 dargestellten Bewegung verhindert. Gleichzeitig wird das mobile Kommunikationsgerät 102 durch die Führungsschienen 108 in seiner Position festgelegt, sodass es sicher mit der Haltevorrichtung 100 verrastet ist. Durch eine Betätigung des Auslöseelements 120 könnte nun das Rastelement 118 wiederum unter die Ebene der Aufnahme 104 verschwenkt werden, sodass das mobile Kommunikationsgerät 102 wieder aus der Aufnahme 104 entnommen werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.
  • Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Haltevorrichtung
    102
    mobiles Kommunikationsgerät
    104
    Aufnahme
    106
    Anschlagelement
    108
    Führungsschiene
    110
    Anzeigevorrichtung
    112
    Schraube
    114
    Anzeige
    116
    Bedienelement
    118
    Rastelement
    120
    Auslöseelement
    122
    Drucksensoren

Claims (19)

  1. Haltevorrichtung zum Befestigen eines mobilen Kommunikationsgerätes an einem Fahrzeug mit einer an dem Fahrzeug anordenbaren Befestigungsgeometrie, wobei die Haltevorrichtung eine lösbare Aufnahme für das mobile Kommunikationsgerät aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung eine Anzeigevorrichtung mit einer Anzeige aufweist.
  2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung zur Wiedergabe mindestens eines Betriebsparameters des Fahrzeugs ausgebildet ist.
  3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung eine Kommunikationsschnittstelle aufweist, wobei die Kommunikationsschnittstelle zur Kommunikation von Daten zwischen dem mobilen Kommunikationsgerät und der Haltevorrichtung ausgebildet ist.
  4. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige der Anzeigevorrichtung von dem in die Aufnahme eingesetzten, mobilen Kommunikationsgerät zumindest teilweise verdeckt wird.
  5. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Anzeige um eine berührungsempfindliche Anzeige handelt.
  6. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eine Anzeigeoberfläche aufweist, wobei die Anzeigevorrichtung in die Aufnahme eingebettet ist, sodass die Anzeigenoberfläche bündig mit einer Oberfläche der Aufnahme ist.
  7. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung kraftschlüssig und/oder formschlüssig mit der Haltevorrichtung verbindbar ist.
  8. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung Sensormittel aufweist, wobei die Sensormittel dazu ausgebildet sind, ein Signal an die Anzeigevorrichtung auszugeben, wenn das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist, wobei die Anzeigevorrichtung als Reaktion auf den Empfang des Signals die Anzeige abschaltet.
  9. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung ein Bedienelement aufweist, wobei eine Betätigung des Bedienelements die Anzeige der Anzeigevorrichtung deaktiviert.
  10. Haltevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement so an der Anzeigevorrichtung angeordnet ist, dass es durch ein in die Aufnahme eingesetztes mobiles Kommunikationsgerät betätigt wird.
  11. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung batteriebetrieben ist.
  12. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug eine Spannungsquelle aufweist, wobei die Anzeigevorrichtung mit der Spannungsquelle des Fahrzeugs verbunden ist.
  13. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung und/oder die Anzeige verschwenkbar ist.
  14. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme ein federbelastetes Rastelement aufweist, wobei das Rastelement in der Aufnahme so angeordnet ist, dass es in eine Ausnehmung des mobilen Kommunikationsgeräts eingreift, sobald das mobile Kommunikationsgerät in die Aufnahme eingesetzt ist, wobei das Rastelement nach einem Eingreifen in die Ausnehmung das mobile Kommunikationsgerät gegen eine Entnahme aus der Aufnahme sichert.
  15. Haltevorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung ferner ein mechanisches Auslöseelement aufweist, welches mit dem Rastelement derart verbunden ist, dass eine Betätigung des Auslöseelements das Rastelement aus seiner Ruhelage auslenkt.
  16. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme mindestens ein Führungselement aufweist, wobei das Führungselement dazu ausgebildet ist, eine Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts bei einem Einsetzen in die Aufnahme zu führen.
  17. Haltevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement durch zwei Führungsschienen gebildet wird, welche sich entlang einer linken und rechten Schmalseite der Aufnahme erstrecken, wobei die Führungsschienen dazu ausgebildet sind entsprechende gegenstückige Führungselemente des mobilen Kommunikationsgeräts zu hintergreifen.
  18. Haltevorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme ferner an einer Längsseite der Aufnahme ein Anschlagselement aufweist, welches eine Bewegung des mobilen Kommunikationsgeräts entlang dem Führungselement begrenzt.
  19. Fahrzeug mit einer Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1–18.
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