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Die
Erfindung betrifft eine Auflage für einen Patientenlagerungstisch
und ein Herstellungsverfahren für eine solche Auflage.
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Patientenlagerungstische
werden für die unterschiedlichsten Anwendungen benötigt,
in denen es erforderlich ist, einen Patienten in definierte Untersuchungs-
bzw. Behandlungspositionen zu lagern. Zum Schutz gegen Verunreinigungen
durch Körperflüssigkeiten des Patienten oder durch
andere Flüssigkeiten werden Schutzauflagen eingesetzt,
mit denen die Lagerungsplatte und ein Teil des die Lagerungsplatte
tragenden Rahmens abgedeckt werden.
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Aus
der
US 5,396,672 sind
beispielsweise Schutzauflagen für Operationstische bekannt,
die ein Basisteil zur Abdeckung der Lagerungsplatte und in dessen
Längsrichtung seitlich angeordnete Seitenteile zur Abdeckung
zumindest eines Teils des Rahmens umfassen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auflage für einen
Patientenlagerungstisch und ein Herstellverfahren zur Herstellung
einer solchen Auflage so weiter auszugestalten, dass bei einer Röntgenbildgebung
durch die Auflage verursachte Artefakte im generierten Bild weitgehend
vermieden werden und eine Lagerung eines Patienten mit einer solchen
Auflage in verbesserter Form möglich ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Auflage für einen Patientenlagerungstisch
gemäß den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Auflage
sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 10 oder lassen
sich der nachfolgenden Beschreibung sowie dem Ausführungsbeispiel
entneh men. Die Aufgabe wird außerdem durch ein Herstellverfahren
gemäß den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 11 gelöst.
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Die
Auflage für einen Patientenlagerungstisch, welcher eine
Lagerungsplatte und einen die Lagerungsplatte tragenden Rahmen umfasst,
weist erfindungsgemäß ein Basisteil zum Schutz
der Lagerungsplatte und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines
auf dem Patientenlagerungstisch gelagerten Patienten und zwei Seitenteile
zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens auf, wobei die Seitenteile
seitlich an dem Basisteil in dessen Längsrichtung angeordnet
sind, und wobei das Basisteil und die Seitenteile aus einem gegenüber
Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten
Material hergestellt sind.
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Durch
den Einsatz eines gegenüber Röntgenstrahlung nahezu
vollständig transparenten Materials sind die bei einer
Röntgenuntersuchung von der Auflage verursachten Beiträge
zur Strahlaufhärtung und/oder zur Streustrahlung extrem
gering. Der Einsatz einer Auflage verursacht also aufgrund der zu
vernachlässigen Wechselwirkung zwischen dem verwendeten
Material und der Röntgenstrahlung bei einer Röntgenbildgebung
keinerlei Artefakte in dem genierten Bild.
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Darüber
hinaus erfüllt das Basisteil neben der eigentlichen Schutzfunktion
auch die Funktion einer Polsterung des auf dem Patientenlagerungstisch gelagerten
Patienten. Dabei kann die Polsterung durch Verwendung entsprechend
elastischer Materialien bewirkt werden. So wäre es beispielsweise möglich,
das Basisteil im Bereich der Auflagefläche besonders dick
auszugestalten, so dass ein gewisser Polsterungseffekt einsetzt.
Es wäre ebenso denkbar, dass in dem Basisteil ein Kern
aus einem elastischen Material als separates Polster integriert
ist.
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Patientenlagerungstische
sind zur genauen Positionierung des Patienten in bestimmte Untersuchungspositionen üblicherweise
mit einer gegenüber dem Rahmen in Längsrichtung
verstellbaren Lagerungsplatte ausgestattet. Ein zwischen der Lagerungsplat te
und dem Rahmen vorhandener Spalt kann bei einer Verstellung der
Lagerungsplatte zu einer Verklemmung von Schläuchen, Kabeln,
Bettlaken oder anderen Gegenständen führen. Darüber
hinaus können über den Spalt Flüssigkeiten
zwischen dem Rahmen und der Lagerungsplatte eindringen, die sich
aufgrund der schlechten Zugänglichkeit des durch den Spalt
gebildeten Zwischenraums nur schwer wieder entfernen lassen. Die
zwei Seitenteile decken zumindest einen Teil des Rahmens ab und
lösen somit das Problem einer möglichen Verklemmung
von Gegenständen oder einer Verschmutzung des schwer zugänglichen
Zwischenraums.
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Das
Basisteil und/oder die Seitenteile sind in einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel
aus Polyethylenschaum hergestellt. Dieses Material weist eine besonders
hohe Transparenz gegenüber Röntgenstrahlung auf,
ist flüssigkeitsabweisend und ist beständig gegenüber
einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien. Eine solche Auflage
lässt sich aufgrund der flüssigkeitsabweisenden
Eigenschaft insbesondere leicht reinigen. Polyethylenschaum weist darüber
hinaus auch eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf.
Somit wird verhindert, dass der Patient auch bei einer lang andauernden
Untersuchung auf einer Auflage nicht auskühlt. Polyethylenschaum
weist ein geringes spezifisches Gewicht auf, so dass die Auflage von
einer Bedienperson aufgrund des geringen Gesamtgewichts leicht transportiert
werden kann. Polyethylenschaum erfüllt beide Aspekte der
zu lösenden Aufgabe. Es werden einerseits aufgrund der
hohen Röntgentransparenz Artefakte in der Röntgenbildgebung
vermieden, andererseits wird durch Verwendung von Polyethylenschaum
gleichzeitig aufgrund der porenartigen Struktur des Materials der
Liegekomfort eines auf der Auflage gelagerten Patienten erhöht.
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Zumindest
die Seitenteile sind vorzugsweise aus einem Material mit einem hohen
spezifischen Festigkeitskennwert hergestellt. Eine feste anstelle einer
weichen Formgebung verhindert, dass die Seitenteile in undefinierter
Art in der Scanebene angeordnet sind. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
weisen die Seitenteile insbesondere eine Formgebung auf, bei der
durch den Patienten konstruierte Strahlen geringe Wegstrecken innerhalb
der Seitenteile zurücklegen. Dies ist beispielsweise dann der
Fall, wenn wenige entlang der Oberfläche der Seitenteile
konstruierte Tangenten den Patienten durchqueren.
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Bei
dieser Formgebung wird gewährleistet, dass sich von den
Seitenteilen verursachte Artefakte prinzipiell nicht mehr mit der
Patientenanatomie überlagern können. Somit kann
das Risiko einer Fehldiagnose zusätzlich verringert werden.
Zur Reduzierung dieses Risikos können die Seitenteile beispielsweise
eine konvexe, d. h. eine von dem Rahmen weg gekrümmte Formgebung
aufweisen.
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Das
Basisteil und/oder die Seitenteile sind in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung mit einer Folie aus Polyurethan beschichtet. Solche
Folien sind mit einem hohen Festigkeitswert herstellbar. Die Beschichtung
kann auf diese Weise zur Steigerung der mechanischen Robustheit
der Seitenteile und zur Vermeidung von Rissen und von Verschleiß dienen.
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Alternativ
dazu können das Basisteil und/oder die Seitenteile vorteilhaft
aus Polyurethanschaum hergestellt werden. Polyurethan ist ebenfalls mit
einem hohen Festigkeitswert erzeugbar, flüssigkeitsabweisend
und beständig gegenüber einer Vielzahl von Chemikalien,
so dass für dieses Material die zuvor genannten Vorteile
im Zusammenhang mit Polyethylen in gleicher Weise zutreffen.
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Weiterhin
sind das Basisteil und/oder die Seitenteile vorzugsweise aus einem
mit Fasern verstärkten Verbundwerkstoff mit Polymermatrix
herstellbar. Der Vorteil des Verbundwerkstoffes ist in der extrem
hohen Festigkeit zu sehen.
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Die
Seitenteile sind in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung jeweils über
ein Gelenkmittel um eine parallel zu der Längsachse der
Lagerungsplatte verlaufende Achse schwenkbar angeordnet. Die Seitenteile
sind an dem Basisteil also nicht starr gekoppelt, sondern passen
sich in ihrer Lage an einen bestehenden Höhenunterschied
zwischen der Lagerungsplatte und dem Rahmen oder an eine durch die
Lagerung des Patienten bedingte Verformung des Basisteils und/oder
der Lagerungsplatte automatisch von selbst an.
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Durch
ein solches Gelenkmittel wird außerdem gewährleistet,
dass die über die Seitenteile auf den Rahmen wirkenden
Kräfte im Wesentlichen durch das Eigengewicht des jeweiligen
Seitenteils bestimmt sind. Somit sind bei Verstellung der Lagerungsplatte
die zwischen der Auflage und dem Rahmen entstehenden Reibungskräfte
immer gleich groß und durch die Oberflächeneigenschaften
des Rahmens und des Seitenteils und durch das Gewicht des Seitenteils
definiert. Gleich groß definierte Reibungskräfte
zwischen der Auflage und dem Rahmen gewährleisten eine
störungsfreie Verstellung der Lagerungsplatte.
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Das
Gelenkmittel wird vorzugsweise durch einen zwischen dem Basisteil
und dem Seitenteil angeordneten Streifen aus einem flexiblen und
einem gegenüber Röntgenstrahlung transparenten
Material gebildet. Ein solches Gelenkmittel ist robust, leicht herstellbar
und erzeugt keine Bildartefakte bei einer Röntgenbildgebung.
Darüber hinaus kann es aufgrund seiner einfachen Formgebung
leicht gereinigt werden.
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Die
Herstellung zumindest des Basisteils und/oder der Seitenteile umfasst
in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung zumindest einen Thermoform-Prozessschritt.
Dabei wird die Auflage mit dem Basisteil und den beiden Seitenteilen
als ein integrales Polyethylen-Schaumteil ,gebacken'. Durch den
Thermoform-Prozess erhalten die Seitenteile eine Form-Eigenstabilität,
so dass die Seitenteile im Bereich der Scanebene sich jeweils in
einer sehr definierten Position befinden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gemäß den
Unteransprüchen sind in den folgenden schematischen Zeichnungen
dargestellt. Es zeigen:
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1 in
perspektivischer Ansicht einen Teil eines Computertomographiegerätes
mit einem Patientenlagerungstisch, auf dem sich die erfindungsgemäße
Auflage befindet,
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2 einen
senkrecht zur Längsachse des Patientenlagerungstisches
durchgeführten Querschnitt durch den Patientenlagerungstisch,
auf dem eine erfindungsgemäße Auflage angeordnet
ist, und
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3 einen
Querschnitt durch einen Patientenlagerungstisch gemäß 2,
jedoch ohne Rahmen.
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In 1 ist
in perspektivischer Ansicht ein Teil eines Computertomographiegerätes 1 mit
einem Patientenlagerungstisch 4 gezeigt, auf dem sich die erfindungsgemäße
Auflage 1 befindet. Der Patientenlagerungstisch 4 weist
zur Lagerung des Patienten eine Lagerungsplatte 2 und einen
die Lagerungsplatte 2 tragenden Rahmen 3 auf.
Die Lagerungsplatte 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel
in deren Längsrichtung gegenüber dem Rahmen 3 verstellbar angeordnet,
so dass der Patient zur Einnahme einer bestimmten Untersuchungsposition
in einen innerhalb der Öffnung 9 des Computertomographiegerätes 8 angeordneten
Messbereich bewegbar ist. Bedingt durch diese Verstellmöglichkeit
zwischen der Lagerungsplatte 2 und dem Rahmen 3 ist
ein Spalt 10 vorhanden, in dem sich Gegenstände
verklemmen können. Hierdurch besteht insbesondere die Gefahr
einer Blockierung der Lagerungsplatte 2 und einer Verletzung
des Patienten. Darüber hinaus können in den Spalt 10 Flüssigkeiten
eindringen. Der durch den Spalt 10 gebildete Zwischenraum
ist zu Reinigungszwecken jedoch nur schwer zugänglich.
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Zum
Schutz der Lagerungsplatte 2 und des zwischen der Lagerungsplatte 2 und
dem Rahmen 3 vorhandenen Spalts 10 wird auf den
Patientenlagerungstisch 4 eine Auflage 1 gelegt,
auf die der Patient komfortabel lagerbar ist.
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Die
Auflage 1 setzt sich aus einem Basisteil 5 und
in dessen Längsrichtung aus zwei seitlich angeordneten
Seitenteilen 6 zusammen. Das Basisteil 5 fügt
sich der Formgebung der Lagerungsplatte 2 an und ist so
dimensioniert, dass die Lagerungsplatte 2 im Wesentlichen
vollständig abgedeckt wird. Die Seitenteile 6 decken
den Spalt 10 und den oben zugänglichen Teil des
Rahmens 3 ab. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich
Gegenstände verklemmen oder Flüssigkeiten in den
Spalt 10 eindringen können. Aufgrund der gekrümmten
Formgebung der Seitenteile 6 werden Flüssigkeiten über
die seitliche Begrenzung des Patientenlagerungstisches 4 hinweg
abgeleitet.
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Das
Basisteil 5 dient nicht nur zum Schutz der Lagerungsplatte
und zum Schutz vor Verklemmungen von Gegenständen in dem
Spalt, sondern umfasst zusätzlich die Funktion eines Polsters
zur Erhöhung des Liegekomforts des Patienten. Diese Funktion
lässt sich durch Verwendung elastischer Materialien durch
das Basisteil 5 selbst oder durch in das Basisteil 5 speziell
integrierte Polster realisieren. Ein Polstereffekt ergibt sich bereits,
wenn das Basisteil zumindest abschnittsweise im Bereich der Auflagefläche
des Patienten aus Polyethylenschaum hergestellt ist. Aufgrund der
löchrigen Struktur gibt das Material bei Belastung nach,
so dass sich das Basisteil in einem gewissen Maße der Körperform
anpassen kann, wodurch der Liegekomfort erhöht wird.
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Zwischen
dem Basisteil 5 und den beiden Seitenteilen 6 ist
jeweils ein Gelenkmittel 7 angeordnet, so dass die Seitenteile 6 um
eine Achse parallel zur Längsachse des Patientenlagerungstisches 4 frei schwenkbar
angeordnet sind. Auf diese Weise passt sich die Auflage 1 dem
Niveau des oberen Teils des Rahmens 3 automatisch an. Darüber
hinaus wirken aufgrund des Gelenkmittels 7 auf den Abschluss
zwischen dem jeweiligen Seitenteil 6 und dem Rahmen 3 lediglich
durch das Eigengewicht des Seitenteils 6 definierte Kräfte,
die unabhängig von dem Gewicht des gelagerten Patienten
sind. Das Gewicht der Seitenteile 6 ist dabei so bemessen,
dass einerseits ein sicherer Abschluss zwischen den beiden Teilen
und andererseits eine störungsfreie Verstellung der Lagerungsplatte 2 gewährleistet
sind.
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Als
Gelenkmittel 7 dient in diesem Ausführungsbeispiel
ein Streifen aus einem flexiblen Material, der zwischen der Lagerungsplatte 2 und
dem jeweiligen Seitenteil 6 angeordnet ist. Der Streifen
bildet einen kontinuierlichen Übergang zwischen den Oberflächen
der Lagerungsplatte 2 und des Seitenteils 6 und
ermöglicht daher eine einfache Reinigung. Selbstverständlich
sind jedoch auch andere, mehrteilige Gelenkmittel 7 einsetzbar.
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Durch
die Verwendung einer solchen Auflage 1 zur Lagerung eines
Patienten befindet sich auch immer ein gewisser Teil der Auflage 1 in
dem Messbereich des Computertomographiegerätes. Dies kann
aufgrund einer Wechselwirkung zwischen der Röntgenstrahlung
und der Schutzabdeckung zu Artefakten in den vom Untersuchungsbereich
erzeugten Bildern führen. Zur Vermeidung solcher Artefakte weist
die Schutzabdeckung folgende Merkmale auf:
- A)
Zur Herstellung des Basisteils 5, der Seitenteile 6 und
des Gelenkmittels 7 wird ein gegenüber Röntgenstrahlung
nahezu transparentes Material verwendet. Eine Schwächung
oder Streuung der durch die Schutzabdeckung 1 tretenden
Röntgenstrahlung wird daher weitgehend vermieden.
- B) Die Seitenteile 6 sind aus einem Material mit einem
hohen Festigkeitswert hergestellt und weisen eine Formgebung auf,
bei der die Effekte der Wechselwirkung zwischen der Röntgenstrahlung und
der Seitenteile 6 minimiert werden. Dies ist dann der Fall,
wenn durch den Patienten konstruierte Strahlen geringe Wegstrecken
innerhalb der Seitenteile zurücklegen, oder anders ausgedrückt,
wenn möglichst wenige Tangenten, welche entlang der Oberfläche
der Seitenteile 6 konstruiert werden, den Patienten durchqueren.
Beispielsweise ist dies durch eine gekrümmte bzw. konvexe
Formgebung gewährleistet.
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Beispielsweise
bietet sich der Einsatz eines Polyethylenschaums an. Polyethylen
ist weist nicht nur eine hohe Transparenz gegenüber Röntgenstrahlung
auf, sondern hat einen geringen Wärmeleitkoeffizienten
und erfüllt gleichzeitig die Funktion eines Polsters, was
den Patientenlagerungskomfort steigert. Hinzu kommt, dass Polyethylen
flüssigkeitsabweisend und beständig gegenüber
Chemikalien ist, wodurch sich die Schutzabdeckung zusätzlich
in einfacher Form reinigen lässt.
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Zur
Erhöhung der mechanischen Stabilität kann der
Polyethylenschaum zusätzlich durch eine Folie aus Polyurethan
zumindest teilweise abgedeckt, in einem Spezialfall aber auch vollständig
gekapselt sein. Ebenso wäre es denkbar, die Auflage 1 komplett
aus Polyurethan herzustellen. Beispielsweise kann die Auflage 1 als
ein integrales Schaumteil durch ein Thermoform-Prozess ,gebacken'
werden. Durch diesen Herstellungsprozess kann die Formgebung leicht
berücksichtigt werden und die Teile der Auflage 1 bekommen
eine Form-Eigenstabilität. Es eignet sich aber ebenso ein
mit Fasern verstärkter Verbundwerkstoff mit Polymermatrix,
der sich durch eine besonders hohe Festigkeit auszeichnet.
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Die 2 zeigt
einen Querschnitt durch den Patientenlagerungstisch 4 mit
einer Auflage 1 senkrecht zu dessen Längsachse.
Das Basisteil 5 weist in diesem Ausführungsbeispiel
einen Kern aus Polyethylenschaum auf, der durch eine Polyurethanfolie
in diesem Ausführungsbeispiel gekapselt ist. Die Seitenteile 6 sind
zur Stabilisierung der Form vollständig aus Polyurethan
hergestellt. Zwischen dem Basisteil 5 und dem jeweiligen
Seitenteil 6 ist ebenfalls ein Polyurethan jedoch mit einer
im Vergleich zu dem jeweiligen Seitenteil 6 höheren
Flexibilität angeordnet, welches als Gelenkmittel dient.
Die Seitenteile 6 liegen nur an dessen Enden auf dem Rahmen 3 auf,
so dass die Reibung zwischen dem Rahmen 3 und dem jeweiligen
Seitenteil 6 zur einfachen Verstellung der Lagerungsplatte 2 minimiert
ist.
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Die 3 zeigt
einen Querschnitt durch einen Patientenlagerungstisch 4 gemäß 2,
jedoch ohne Rahmen 3. Aufgrund der Schwerkraft hängen die
Seitenteile 6 seitlich an der Lagerungsplatte 2 herunter.
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Zusammenfassend
kann gesagt werden:
Die erfindungsgemäße
Auflage 1 für einen Patientenlagerungstisch 4,
welcher eine Lagerungsplatte 2 und einen die Lagerungsplatte 2 tragenden
Rahmen 3 umfasst, weist ein Basisteil 5 zum Schutz
der Lagerungsplatte 2 und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines
auf dem Patientenlagerungstisch 4 gelagerten Patienten,
und zwei Seitenteile 6 zur Abdeckung zumindest eines Teils
des Rahmens 3 auf, wobei die Seitenteile 6 seitlich
an dem Basisteil 5 in dessen Längsrichtung angeordnet
sind, und wobei das Basisteil 5 und die Seitenteile 6 aus
einem gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig
transparenten Material hergestellt sind. Hierdurch wird gewährleistet,
dass bei Röntgenuntersuchungen durch die Auflage bedingte
Artefakte in der Bildgebung reduziert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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