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DE102009009838A1 - Auflage für einen Patientenlagerungstisch und Herstellungsverfahren für eine solche Auflage - Google Patents

Auflage für einen Patientenlagerungstisch und Herstellungsverfahren für eine solche Auflage Download PDF

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DE102009009838A1
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DE200910009838
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Michael Dr. Loser
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Siemens Corp
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Siemens AG
Siemens Corp
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B29KINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES B29B, B29C OR B29D, RELATING TO MOULDING MATERIALS OR TO MATERIALS FOR MOULDS, REINFORCEMENTS, FILLERS OR PREFORMED PARTS, e.g. INSERTS
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Abstract

Die erfindungsgemäße Auflage (1) für einen Patientenlagerungstisch (4), welcher eine Lagerungsplatte (2) und einen die Lagerungsplatte (2) tragenden Rahmen (3) umfasst, weist ein Basisteil (5) zum Schutz der Lagerungsplatte (2) und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines auf dem Patientenlagerungstisch (4) gelagerten Patienten und zwei Seitenteile (6) zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens (3) auf, wobei die Seitenteile (6) seitlich an dem Basisteil (5) in dessen Längsrichtung angeordnet sind, und wobei das Basisteil (5) und die Seitenteile (6) aus einem gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten Material hergestellt sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei Röntgenuntersuchungen durch die Auflage bedingte Artefakte in der Bildgebung reduziert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Auflage für einen Patientenlagerungstisch und ein Herstellungsverfahren für eine solche Auflage.
  • Patientenlagerungstische werden für die unterschiedlichsten Anwendungen benötigt, in denen es erforderlich ist, einen Patienten in definierte Untersuchungs- bzw. Behandlungspositionen zu lagern. Zum Schutz gegen Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten des Patienten oder durch andere Flüssigkeiten werden Schutzauflagen eingesetzt, mit denen die Lagerungsplatte und ein Teil des die Lagerungsplatte tragenden Rahmens abgedeckt werden.
  • Aus der US 5,396,672 sind beispielsweise Schutzauflagen für Operationstische bekannt, die ein Basisteil zur Abdeckung der Lagerungsplatte und in dessen Längsrichtung seitlich angeordnete Seitenteile zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens umfassen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auflage für einen Patientenlagerungstisch und ein Herstellverfahren zur Herstellung einer solchen Auflage so weiter auszugestalten, dass bei einer Röntgenbildgebung durch die Auflage verursachte Artefakte im generierten Bild weitgehend vermieden werden und eine Lagerung eines Patienten mit einer solchen Auflage in verbesserter Form möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Auflage für einen Patientenlagerungstisch gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Auflage sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 10 oder lassen sich der nachfolgenden Beschreibung sowie dem Ausführungsbeispiel entneh men. Die Aufgabe wird außerdem durch ein Herstellverfahren gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 11 gelöst.
  • Die Auflage für einen Patientenlagerungstisch, welcher eine Lagerungsplatte und einen die Lagerungsplatte tragenden Rahmen umfasst, weist erfindungsgemäß ein Basisteil zum Schutz der Lagerungsplatte und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines auf dem Patientenlagerungstisch gelagerten Patienten und zwei Seitenteile zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens auf, wobei die Seitenteile seitlich an dem Basisteil in dessen Längsrichtung angeordnet sind, und wobei das Basisteil und die Seitenteile aus einem gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten Material hergestellt sind.
  • Durch den Einsatz eines gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten Materials sind die bei einer Röntgenuntersuchung von der Auflage verursachten Beiträge zur Strahlaufhärtung und/oder zur Streustrahlung extrem gering. Der Einsatz einer Auflage verursacht also aufgrund der zu vernachlässigen Wechselwirkung zwischen dem verwendeten Material und der Röntgenstrahlung bei einer Röntgenbildgebung keinerlei Artefakte in dem genierten Bild.
  • Darüber hinaus erfüllt das Basisteil neben der eigentlichen Schutzfunktion auch die Funktion einer Polsterung des auf dem Patientenlagerungstisch gelagerten Patienten. Dabei kann die Polsterung durch Verwendung entsprechend elastischer Materialien bewirkt werden. So wäre es beispielsweise möglich, das Basisteil im Bereich der Auflagefläche besonders dick auszugestalten, so dass ein gewisser Polsterungseffekt einsetzt. Es wäre ebenso denkbar, dass in dem Basisteil ein Kern aus einem elastischen Material als separates Polster integriert ist.
  • Patientenlagerungstische sind zur genauen Positionierung des Patienten in bestimmte Untersuchungspositionen üblicherweise mit einer gegenüber dem Rahmen in Längsrichtung verstellbaren Lagerungsplatte ausgestattet. Ein zwischen der Lagerungsplat te und dem Rahmen vorhandener Spalt kann bei einer Verstellung der Lagerungsplatte zu einer Verklemmung von Schläuchen, Kabeln, Bettlaken oder anderen Gegenständen führen. Darüber hinaus können über den Spalt Flüssigkeiten zwischen dem Rahmen und der Lagerungsplatte eindringen, die sich aufgrund der schlechten Zugänglichkeit des durch den Spalt gebildeten Zwischenraums nur schwer wieder entfernen lassen. Die zwei Seitenteile decken zumindest einen Teil des Rahmens ab und lösen somit das Problem einer möglichen Verklemmung von Gegenständen oder einer Verschmutzung des schwer zugänglichen Zwischenraums.
  • Das Basisteil und/oder die Seitenteile sind in einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel aus Polyethylenschaum hergestellt. Dieses Material weist eine besonders hohe Transparenz gegenüber Röntgenstrahlung auf, ist flüssigkeitsabweisend und ist beständig gegenüber einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien. Eine solche Auflage lässt sich aufgrund der flüssigkeitsabweisenden Eigenschaft insbesondere leicht reinigen. Polyethylenschaum weist darüber hinaus auch eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf. Somit wird verhindert, dass der Patient auch bei einer lang andauernden Untersuchung auf einer Auflage nicht auskühlt. Polyethylenschaum weist ein geringes spezifisches Gewicht auf, so dass die Auflage von einer Bedienperson aufgrund des geringen Gesamtgewichts leicht transportiert werden kann. Polyethylenschaum erfüllt beide Aspekte der zu lösenden Aufgabe. Es werden einerseits aufgrund der hohen Röntgentransparenz Artefakte in der Röntgenbildgebung vermieden, andererseits wird durch Verwendung von Polyethylenschaum gleichzeitig aufgrund der porenartigen Struktur des Materials der Liegekomfort eines auf der Auflage gelagerten Patienten erhöht.
  • Zumindest die Seitenteile sind vorzugsweise aus einem Material mit einem hohen spezifischen Festigkeitskennwert hergestellt. Eine feste anstelle einer weichen Formgebung verhindert, dass die Seitenteile in undefinierter Art in der Scanebene angeordnet sind. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Seitenteile insbesondere eine Formgebung auf, bei der durch den Patienten konstruierte Strahlen geringe Wegstrecken innerhalb der Seitenteile zurücklegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn wenige entlang der Oberfläche der Seitenteile konstruierte Tangenten den Patienten durchqueren.
  • Bei dieser Formgebung wird gewährleistet, dass sich von den Seitenteilen verursachte Artefakte prinzipiell nicht mehr mit der Patientenanatomie überlagern können. Somit kann das Risiko einer Fehldiagnose zusätzlich verringert werden. Zur Reduzierung dieses Risikos können die Seitenteile beispielsweise eine konvexe, d. h. eine von dem Rahmen weg gekrümmte Formgebung aufweisen.
  • Das Basisteil und/oder die Seitenteile sind in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mit einer Folie aus Polyurethan beschichtet. Solche Folien sind mit einem hohen Festigkeitswert herstellbar. Die Beschichtung kann auf diese Weise zur Steigerung der mechanischen Robustheit der Seitenteile und zur Vermeidung von Rissen und von Verschleiß dienen.
  • Alternativ dazu können das Basisteil und/oder die Seitenteile vorteilhaft aus Polyurethanschaum hergestellt werden. Polyurethan ist ebenfalls mit einem hohen Festigkeitswert erzeugbar, flüssigkeitsabweisend und beständig gegenüber einer Vielzahl von Chemikalien, so dass für dieses Material die zuvor genannten Vorteile im Zusammenhang mit Polyethylen in gleicher Weise zutreffen.
  • Weiterhin sind das Basisteil und/oder die Seitenteile vorzugsweise aus einem mit Fasern verstärkten Verbundwerkstoff mit Polymermatrix herstellbar. Der Vorteil des Verbundwerkstoffes ist in der extrem hohen Festigkeit zu sehen.
  • Die Seitenteile sind in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung jeweils über ein Gelenkmittel um eine parallel zu der Längsachse der Lagerungsplatte verlaufende Achse schwenkbar angeordnet. Die Seitenteile sind an dem Basisteil also nicht starr gekoppelt, sondern passen sich in ihrer Lage an einen bestehenden Höhenunterschied zwischen der Lagerungsplatte und dem Rahmen oder an eine durch die Lagerung des Patienten bedingte Verformung des Basisteils und/oder der Lagerungsplatte automatisch von selbst an.
  • Durch ein solches Gelenkmittel wird außerdem gewährleistet, dass die über die Seitenteile auf den Rahmen wirkenden Kräfte im Wesentlichen durch das Eigengewicht des jeweiligen Seitenteils bestimmt sind. Somit sind bei Verstellung der Lagerungsplatte die zwischen der Auflage und dem Rahmen entstehenden Reibungskräfte immer gleich groß und durch die Oberflächeneigenschaften des Rahmens und des Seitenteils und durch das Gewicht des Seitenteils definiert. Gleich groß definierte Reibungskräfte zwischen der Auflage und dem Rahmen gewährleisten eine störungsfreie Verstellung der Lagerungsplatte.
  • Das Gelenkmittel wird vorzugsweise durch einen zwischen dem Basisteil und dem Seitenteil angeordneten Streifen aus einem flexiblen und einem gegenüber Röntgenstrahlung transparenten Material gebildet. Ein solches Gelenkmittel ist robust, leicht herstellbar und erzeugt keine Bildartefakte bei einer Röntgenbildgebung. Darüber hinaus kann es aufgrund seiner einfachen Formgebung leicht gereinigt werden.
  • Die Herstellung zumindest des Basisteils und/oder der Seitenteile umfasst in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung zumindest einen Thermoform-Prozessschritt. Dabei wird die Auflage mit dem Basisteil und den beiden Seitenteilen als ein integrales Polyethylen-Schaumteil ,gebacken'. Durch den Thermoform-Prozess erhalten die Seitenteile eine Form-Eigenstabilität, so dass die Seitenteile im Bereich der Scanebene sich jeweils in einer sehr definierten Position befinden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gemäß den Unteransprüchen sind in den folgenden schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Ansicht einen Teil eines Computertomographiegerätes mit einem Patientenlagerungstisch, auf dem sich die erfindungsgemäße Auflage befindet,
  • 2 einen senkrecht zur Längsachse des Patientenlagerungstisches durchgeführten Querschnitt durch den Patientenlagerungstisch, auf dem eine erfindungsgemäße Auflage angeordnet ist, und
  • 3 einen Querschnitt durch einen Patientenlagerungstisch gemäß 2, jedoch ohne Rahmen.
  • In 1 ist in perspektivischer Ansicht ein Teil eines Computertomographiegerätes 1 mit einem Patientenlagerungstisch 4 gezeigt, auf dem sich die erfindungsgemäße Auflage 1 befindet. Der Patientenlagerungstisch 4 weist zur Lagerung des Patienten eine Lagerungsplatte 2 und einen die Lagerungsplatte 2 tragenden Rahmen 3 auf. Die Lagerungsplatte 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel in deren Längsrichtung gegenüber dem Rahmen 3 verstellbar angeordnet, so dass der Patient zur Einnahme einer bestimmten Untersuchungsposition in einen innerhalb der Öffnung 9 des Computertomographiegerätes 8 angeordneten Messbereich bewegbar ist. Bedingt durch diese Verstellmöglichkeit zwischen der Lagerungsplatte 2 und dem Rahmen 3 ist ein Spalt 10 vorhanden, in dem sich Gegenstände verklemmen können. Hierdurch besteht insbesondere die Gefahr einer Blockierung der Lagerungsplatte 2 und einer Verletzung des Patienten. Darüber hinaus können in den Spalt 10 Flüssigkeiten eindringen. Der durch den Spalt 10 gebildete Zwischenraum ist zu Reinigungszwecken jedoch nur schwer zugänglich.
  • Zum Schutz der Lagerungsplatte 2 und des zwischen der Lagerungsplatte 2 und dem Rahmen 3 vorhandenen Spalts 10 wird auf den Patientenlagerungstisch 4 eine Auflage 1 gelegt, auf die der Patient komfortabel lagerbar ist.
  • Die Auflage 1 setzt sich aus einem Basisteil 5 und in dessen Längsrichtung aus zwei seitlich angeordneten Seitenteilen 6 zusammen. Das Basisteil 5 fügt sich der Formgebung der Lagerungsplatte 2 an und ist so dimensioniert, dass die Lagerungsplatte 2 im Wesentlichen vollständig abgedeckt wird. Die Seitenteile 6 decken den Spalt 10 und den oben zugänglichen Teil des Rahmens 3 ab. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich Gegenstände verklemmen oder Flüssigkeiten in den Spalt 10 eindringen können. Aufgrund der gekrümmten Formgebung der Seitenteile 6 werden Flüssigkeiten über die seitliche Begrenzung des Patientenlagerungstisches 4 hinweg abgeleitet.
  • Das Basisteil 5 dient nicht nur zum Schutz der Lagerungsplatte und zum Schutz vor Verklemmungen von Gegenständen in dem Spalt, sondern umfasst zusätzlich die Funktion eines Polsters zur Erhöhung des Liegekomforts des Patienten. Diese Funktion lässt sich durch Verwendung elastischer Materialien durch das Basisteil 5 selbst oder durch in das Basisteil 5 speziell integrierte Polster realisieren. Ein Polstereffekt ergibt sich bereits, wenn das Basisteil zumindest abschnittsweise im Bereich der Auflagefläche des Patienten aus Polyethylenschaum hergestellt ist. Aufgrund der löchrigen Struktur gibt das Material bei Belastung nach, so dass sich das Basisteil in einem gewissen Maße der Körperform anpassen kann, wodurch der Liegekomfort erhöht wird.
  • Zwischen dem Basisteil 5 und den beiden Seitenteilen 6 ist jeweils ein Gelenkmittel 7 angeordnet, so dass die Seitenteile 6 um eine Achse parallel zur Längsachse des Patientenlagerungstisches 4 frei schwenkbar angeordnet sind. Auf diese Weise passt sich die Auflage 1 dem Niveau des oberen Teils des Rahmens 3 automatisch an. Darüber hinaus wirken aufgrund des Gelenkmittels 7 auf den Abschluss zwischen dem jeweiligen Seitenteil 6 und dem Rahmen 3 lediglich durch das Eigengewicht des Seitenteils 6 definierte Kräfte, die unabhängig von dem Gewicht des gelagerten Patienten sind. Das Gewicht der Seitenteile 6 ist dabei so bemessen, dass einerseits ein sicherer Abschluss zwischen den beiden Teilen und andererseits eine störungsfreie Verstellung der Lagerungsplatte 2 gewährleistet sind.
  • Als Gelenkmittel 7 dient in diesem Ausführungsbeispiel ein Streifen aus einem flexiblen Material, der zwischen der Lagerungsplatte 2 und dem jeweiligen Seitenteil 6 angeordnet ist. Der Streifen bildet einen kontinuierlichen Übergang zwischen den Oberflächen der Lagerungsplatte 2 und des Seitenteils 6 und ermöglicht daher eine einfache Reinigung. Selbstverständlich sind jedoch auch andere, mehrteilige Gelenkmittel 7 einsetzbar.
  • Durch die Verwendung einer solchen Auflage 1 zur Lagerung eines Patienten befindet sich auch immer ein gewisser Teil der Auflage 1 in dem Messbereich des Computertomographiegerätes. Dies kann aufgrund einer Wechselwirkung zwischen der Röntgenstrahlung und der Schutzabdeckung zu Artefakten in den vom Untersuchungsbereich erzeugten Bildern führen. Zur Vermeidung solcher Artefakte weist die Schutzabdeckung folgende Merkmale auf:
    • A) Zur Herstellung des Basisteils 5, der Seitenteile 6 und des Gelenkmittels 7 wird ein gegenüber Röntgenstrahlung nahezu transparentes Material verwendet. Eine Schwächung oder Streuung der durch die Schutzabdeckung 1 tretenden Röntgenstrahlung wird daher weitgehend vermieden.
    • B) Die Seitenteile 6 sind aus einem Material mit einem hohen Festigkeitswert hergestellt und weisen eine Formgebung auf, bei der die Effekte der Wechselwirkung zwischen der Röntgenstrahlung und der Seitenteile 6 minimiert werden. Dies ist dann der Fall, wenn durch den Patienten konstruierte Strahlen geringe Wegstrecken innerhalb der Seitenteile zurücklegen, oder anders ausgedrückt, wenn möglichst wenige Tangenten, welche entlang der Oberfläche der Seitenteile 6 konstruiert werden, den Patienten durchqueren. Beispielsweise ist dies durch eine gekrümmte bzw. konvexe Formgebung gewährleistet.
  • Beispielsweise bietet sich der Einsatz eines Polyethylenschaums an. Polyethylen ist weist nicht nur eine hohe Transparenz gegenüber Röntgenstrahlung auf, sondern hat einen geringen Wärmeleitkoeffizienten und erfüllt gleichzeitig die Funktion eines Polsters, was den Patientenlagerungskomfort steigert. Hinzu kommt, dass Polyethylen flüssigkeitsabweisend und beständig gegenüber Chemikalien ist, wodurch sich die Schutzabdeckung zusätzlich in einfacher Form reinigen lässt.
  • Zur Erhöhung der mechanischen Stabilität kann der Polyethylenschaum zusätzlich durch eine Folie aus Polyurethan zumindest teilweise abgedeckt, in einem Spezialfall aber auch vollständig gekapselt sein. Ebenso wäre es denkbar, die Auflage 1 komplett aus Polyurethan herzustellen. Beispielsweise kann die Auflage 1 als ein integrales Schaumteil durch ein Thermoform-Prozess ,gebacken' werden. Durch diesen Herstellungsprozess kann die Formgebung leicht berücksichtigt werden und die Teile der Auflage 1 bekommen eine Form-Eigenstabilität. Es eignet sich aber ebenso ein mit Fasern verstärkter Verbundwerkstoff mit Polymermatrix, der sich durch eine besonders hohe Festigkeit auszeichnet.
  • Die 2 zeigt einen Querschnitt durch den Patientenlagerungstisch 4 mit einer Auflage 1 senkrecht zu dessen Längsachse. Das Basisteil 5 weist in diesem Ausführungsbeispiel einen Kern aus Polyethylenschaum auf, der durch eine Polyurethanfolie in diesem Ausführungsbeispiel gekapselt ist. Die Seitenteile 6 sind zur Stabilisierung der Form vollständig aus Polyurethan hergestellt. Zwischen dem Basisteil 5 und dem jeweiligen Seitenteil 6 ist ebenfalls ein Polyurethan jedoch mit einer im Vergleich zu dem jeweiligen Seitenteil 6 höheren Flexibilität angeordnet, welches als Gelenkmittel dient. Die Seitenteile 6 liegen nur an dessen Enden auf dem Rahmen 3 auf, so dass die Reibung zwischen dem Rahmen 3 und dem jeweiligen Seitenteil 6 zur einfachen Verstellung der Lagerungsplatte 2 minimiert ist.
  • Die 3 zeigt einen Querschnitt durch einen Patientenlagerungstisch 4 gemäß 2, jedoch ohne Rahmen 3. Aufgrund der Schwerkraft hängen die Seitenteile 6 seitlich an der Lagerungsplatte 2 herunter.
  • Zusammenfassend kann gesagt werden:
    Die erfindungsgemäße Auflage 1 für einen Patientenlagerungstisch 4, welcher eine Lagerungsplatte 2 und einen die Lagerungsplatte 2 tragenden Rahmen 3 umfasst, weist ein Basisteil 5 zum Schutz der Lagerungsplatte 2 und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines auf dem Patientenlagerungstisch 4 gelagerten Patienten, und zwei Seitenteile 6 zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens 3 auf, wobei die Seitenteile 6 seitlich an dem Basisteil 5 in dessen Längsrichtung angeordnet sind, und wobei das Basisteil 5 und die Seitenteile 6 aus einem gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten Material hergestellt sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei Röntgenuntersuchungen durch die Auflage bedingte Artefakte in der Bildgebung reduziert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5396672 [0003]

Claims (11)

  1. Auflage (1) für einen Patientenlagerungstisch (4), welcher eine Lagerungsplatte (2) und einen die Lagerungsplatte (2) tragenden Rahmen (3) umfasst, – mit einem Basisteil (5) zum Schutz der Lagerungsplatte und zur Erhöhung eines Liegekomforts eines auf dem Patientenlagerungstisch (4) gelagerten Patienten, und – mit zwei Seitenteilen (6) zur Abdeckung zumindest eines Teils des Rahmens (3), wobei die Seitenteile (6) seitlich an dem Basisteil (5) in dessen Längsrichtung angeordnet sind, und – wobei das Basisteil (5) und die Seitenteile (6) aus einem gegenüber Röntgenstrahlung nahezu vollständig transparenten Material hergestellt sind.
  2. Auflage (1) nach Anspruch 1, wobei das Basisteil (5) und/oder die Seitenteile (6) aus Polyethylenschaum hergestellt sind.
  3. Auflage (1) nach Anspruch 1, wobei das Basisteil (5) und/oder die Seitenteile (6) aus Polyurethanschaum hergestellt sind.
  4. Auflage (1) nach Anspruch 1, wobei das Basisteil (5) und/oder die Seitenteile (6) aus einem mit Fasern verstärkten Verbundwerkstoff mit Polymermatrix hergestellt sind.
  5. Auflage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Basisteil (5) und/oder die Seitenteile (6) mit einer Folie aus Polyurethan beschichtet sind.
  6. Auflage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Seitenteile (6) jeweils über ein Gelenkmittel (7) um eine parallel zu der Längsachse der Auflage (1) verlaufende Achse schwenkbar angeordnet sind.
  7. Auflage (1) nach Anspruch 6, wobei das Gelenkmittel (7) durch einen zwischen dem Basisteil (5) und dem jeweiligen Seitenteil (6) angeordneten Streifen aus einem flexiblen Material und einem gegenüber Röntgenstrahlung transparenten gebildet wird.
  8. Auflage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei zumindest die Seitenteile (6) aus einem Material mit einem hohen spezifischen Festigkeitskennwert hergestellt sind.
  9. Auflage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Seitenteile (6) eine Formgebung aufweisen, bei der durch den Patienten konstruierte Strahlen geringe Wegstrecken innerhalb der Seitenteile (6) zurücklegen.
  10. Auflage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Seitenteile (6) eine konvexe Formgebung aufweisen.
  11. Herstellverfahren für eine Auflage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Herstellung zumindest des Basisteils (5) und/oder der Seitenteile (6) zumindest einen Thermoform-Prozessschritt umfasst.
DE200910009838 2008-12-22 2009-02-20 Auflage für einen Patientenlagerungstisch und Herstellungsverfahren für eine solche Auflage Ceased DE102009009838A1 (de)

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