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DE102009009787A1 - Software zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, Notfallkommunikationsvorrichtung, Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons, sowie Notsystem - Google Patents

Software zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, Notfallkommunikationsvorrichtung, Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons, sowie Notsystem Download PDF

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Publication number
DE102009009787A1
DE102009009787A1 DE102009009787A DE102009009787A DE102009009787A1 DE 102009009787 A1 DE102009009787 A1 DE 102009009787A1 DE 102009009787 A DE102009009787 A DE 102009009787A DE 102009009787 A DE102009009787 A DE 102009009787A DE 102009009787 A1 DE102009009787 A1 DE 102009009787A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mobile phone
software
emergency
communication device
alarm center
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009009787A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Jahn
Mattias Jahn
Jochim Sinen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SDOS HOLDING GmbH
Original Assignee
SDOS HOLDING GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SDOS HOLDING GmbH filed Critical SDOS HOLDING GmbH
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Priority to DE202009018097U priority patent/DE202009018097U1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Software und ein Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons (5), wobei das Mobiltelefon (5) ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9) und eine programmierbare Steuereinheit sowie mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons (5) und eine Funkvorrichtung aufweist. Im Notfall ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung (3) dadurch bereitgestellt, dass mit der Software der Eintritt eines Auslöseereignisses überprüft wird und, wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale (2) gesendet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Software zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement und eine programmierbare Steuereinheit sowie mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung aufweist.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement und eine programmierbare Steuereinheit sowie eine Software und mindestens ein Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung aufweist.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Notfallkommunikationsvorrichtung mit mindestens einem Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung und mit einer Funkvorrichtung, wobei mittels der Funkvorrichtung ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung und mit einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale sendbar ist, wenn ein Auslöseereignis festgestellt ist.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons, wobei das Mobiltelefon mindestens ein Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung sowie ein Mikrofon, einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement, eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Notsystem mit einer Alarmzentrale und einer Notfallkommunikationsvorrichtung, wobei die Notfallkommunikationsvorrichtung mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung und eine Funkvorrichtung aufweist, wobei mittels der Funkvorrichtung ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung und mit einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale sendbar ist.
  • Im Stand der Technik sind handelsübliche Mobiltelefone mit mindestens einem Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons in Form eines GPS-Sensors bekannt. Mobiltelefone weisen ein Anzeigemittel in Form eines Displays, mehrere Bedienelemente in Form einer Tastatur, sowie eine programmierbare Steuereinheit und eine Software auf. Die programmierbare Steuereinheit ist dabei als Mikrocontroller mit entsprechenden Speichereinheiten ausgestattet. Die Mobiltelefone können programmierbar ausgebildet sein und entsprechende Software aufweisen. Als Software sind beispielsweise Spiele für Mobiltelefone bekannt.
  • Aus der DE 197 55 075 A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung und ein Notsystem mit einer Alarmzentrale und einer solchen Notfallkommunikationsvorrichtung bekannt. Aus der DE 197 55 075 A1 ist insbesondere ein mobiles Alarm- und Notrufsystem (MAS) bekannt, das auf GPS-Technik (Navigation) und einer (GSM) Mobilfunkeinheit basiert. Das MAS ist robust und einfach aufgebaut. Das MAS weist einen Notrufknopf auf. Durch Betätigung des Notrufknopfes wird ein Notsignal an eine Alarmzentrale, nämlich an eine zentrale Rechnereinheit gesendet, wobei Angaben zu Ort und Opfer in dem Notsignal enthalten sind. An die zentrale Rechnereinheit wird die aktuelle Position des MAS sowie eine Benutzerkennung in Form einer ID gesendet. Das MAS weist dabei eine Funkvorrichtung auf, die ein GPS-Satellitennavigationsgerät aufweist, welches durch Betätigung des Notrufknopfes die genauen Positionsdaten ermittelt. Ferner weist das MAS eine GSM-Mobilfunkeinheit auf, welche sich durch Betätigung des Notrufknopfes in ein Mobilfunknetz einloggt und einprogrammierte, standardisierte Notrufnummern anwählt. Ferner weist das MAS einen integrierten Chip mit einer individuellen ID zur Identifizierung des Senders auf. Ferner weist das MAS einen akustischen Signalgeber und einen visuellen Signalgeber, nämlich eine Leuchtdiode auf, die nach dem Alarmierungsablauf die erfolgreiche Sendung des Notsignals bestätigen. Das MAS hat dabei die Größe einer Zigarettenschachtel und besteht aus Kunststoff, weist eine Sendeantenne auf, ist schlagdicht und wasserdicht, wobei der Notrufknopf und die Leuchtdiode auf der Oberseite des Gehäuses angeordnet sind. Die Alarmzentrale weist als Empfangseinheit einen PC auf, der über eine Modem/ISDN-Karte verfügt zwecks Kommunikation mit dem MAS. Die Alarmzentrale ist ferner mit einem Telefonanschluss ausgestattet, dem eine standardisierte Notrufnummer zugewiesen ist. Ferner verfügt die Alarmzentrale über eine Datenbank, mit der anhand der ID die persönlichen Daten des Opfers identifiziert werden können. Ferner verfügt die Alarmzentrale über eine Umrechnungssoftware zwecks Umrechnung der Position bzw. Koordinatenangaben in Orts- und Straßenangaben.
  • Dieses Notsystem und das MAS haben den Nachteil, dass sie nur einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen und die Gefahr besteht, dass das MAS in dem selten eintretenden Notfall gegebenenfalls nicht mitgeführt wird und deshalb seinen Zweck nicht erfüllen kann.
  • Aus der DE 100 18 082 A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in Form eines Notfunktelefons bekannt. Dieses Notfunktelefon ist als Einwegtelefon aufgebaut, welches eine einzige Ruftaste aufweist, die bei Betätigen eine zentrale Nummer einer ständig erreichbaren Servicestelle bzw. Alarmzentrale anwählt. Dieses Notfunkgerät weist einen Grundaktivierungsschalter zur einmaligen Aktivierung des Geräts direkt nach dem Kauf auf. Dieser kann bspw. eingedrückt werden und bleibt in dieser Position stehen. Ferner weist das Notfunktelefon eine Funkvorrichtung mit einer Antenne und mit einem Verstärker sowie einen Lautsprecher auf. In dem Gerät ist ferner ein digitaler Speicher zur Aufzeichnung des Notrufs vorgesehen sowie ein Peilsender zur Ortung des Geräts insbesondere mit einem GPS-System. Die Betätigung einer Ruftaste löst folgende Vorgänge aus: Das Gespräch wird während einer Dauer von 15 Min. in der Alarmzentrale aufgezeichnet und 24 Std. gespeichert. Es ist außerdem ein digitaler Speicher im Notfunkgerät vorgesehen, der das Gespräch 15 Min. aufzeichnet und der innerhalb von 2 Wochen beim Hersteller ausgelesen werden kann (Black-Box-Funktion). Dieses Notfunkgerät ist als Zusatzgerät bzw. Zweitgerät zu einem normalen Mobiltelefon vorgesehen. Das Notfunkgerät ist als Werbegeschenkartikel geeignet oder als Zusatzausrüstung für Verbandskästen. Bei Verlust entsteht dem Eigentümer aufgrund des geringen Preises nur unerheblicher Schaden.
  • Aus der DE 298 11 555 U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in Form eines Notrufgerätes bekannt. Das Notrufgerät besteht aus einer Funkvorrichtung eines Mobiltelefons, einem GPS-System zur Standortbestimmung und einem Chip als Sprachausgabeteil. Im Notfall soll der Alarm bzw. das Notsignal durch Knopfdruck oder durch Herausziehen eines Stiftes ausgelöst werden. Danach läuft die Verbindung zu einer Alarmzentrale bzw. Notrufzentrale, eine Positionsansage und eine Übermittlung der Notsituation automatisch ab. Je nach Anwendergruppe oder Notwendigkeit können verschiedene gespeicherte Notrufansagen gewählt werden. Der Notruftext wird dann zusammen mit der Position mehrmals gesendet.
  • Aus der DE 20 2004 019 579 U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in Form eines mobilen Nothilfegerätes bekannt. In der DE 20 2004 019 579 U1 ist beschrieben, dass ein herkömmliches Handy als Notrufgerät unbrauchbar ist. Ein herkömmliches Handy wäre für einen Angreifer auffällig und würde seinem Opfer entrissen und zerstört werden. Nach einer anschließenden Verschleppung des Opfers an einen anderen Ort sei das am Tatort zurückbleibende Handy für die polizeiliche Opferrettung selbst dann so gut wie unbrauchbar, wenn es über das GPS-System geortet werden kann. Außerdem berge ein auffälliger Alarm die Gefahr, dass der Angreifer noch mehr in Stress gerät und es bei seinem Versuch, das Handy seinem Opfer schnell zu entreißen, beim Angreifer zu einer Überreaktion kommen könnte, die für das Opfer schädlich sein könnte. Daher wird vorgeschlagen, das Nothilfegerät in ein Blindgehäuse zu integrieren (z. B. in ein Armbanduhr-Gehäuse, einen Siegelring oder ähnliches oder in ein beliebiges Gehäuse mit sonstigen, weiteren Funktionsmöglichkeiten, z. B. Uhr, Handy, medizinisches Diagnosegerät oder dgl.). Dabei sollen folgende Funktionsmöglichkeiten vorhanden sein: ein mit einer Kurzmitteilung programmierbarer technischer Baustein, eine Programmier-Tastatur, ein Display und eine Funkeinrichtung, ein technischer Baustein für die Herstellung einer Internet-Verbindung, ein anpeilbarer Sender, z. B. mit schwingenden Quarzen, ein technischer Baustein, der die funktionale und sendetechnische Kopplung von einer Kurzmitteilung mit dem GPS-Ortungssystem herstellt sowie die Schaltung und Regelung der sonstigen Gerätefunktion steuert, ein Mikrofon, das mit einer Sprach- und Geräuschaufzeichnungs-Vorrichtung mit einem Speichermedium gekoppelt ist, sowie ein Auslösemechanismus.
  • Aus der DE 297 02 444 U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung zur Ortung und Überwachung von Menschen und Tieren, sowieso zur sofortigen Alarmierung einer Polizeidienststelle bei Gefahr für Leib und Leben bekannt. Diese Notfallkommunikationsvorrichtung weist ein Gehäuse auf, in welchem sich ein Empfänger (z. B. GPS – Global Positioning System), eine Funkvorrichtung (z. B. GSM – Global System for mobil communication) und eine Stromquelle befinden. Die Notfallkommunikationsvorrichtung kann dabei die Form unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände besitzen, wie etwa einer Uhr, eines Schmuckstückes, eines Schlüsselanhängers, einer Zigarettenschachtel, eines Feuerzeuges, eines Kugelschreibers, eines Parfümflakons oder eines Lippenstiftes.
  • Aus der DE 101 63 990 A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung sowie ein Notsystem mit einer Alarmzentrale und einer Notfallkommunikationsvorrichtung bekannt. Die Notfallkommunikationsvorrichtung ist als Mobilteil bezeichnet und das Notsystem ist als Kommunikationssystem bezeichnet. Das Notsystem arbeitet mit üblichen Navigations- und Übertragungsstandards und/oder sonstigen verfügbaren Kommunikations- oder Übertragungssystemen und mit einem Peilsystem, einem Informationssystem, einem Rechner und einem Kontrollsystem zusammen und weist mindestens ein Mobilteil mit entsprechender Software und ggf. sonstigen Komponenten auf. Ein derartiges System ist als Notfallsystem und als Sicherheitssystem ausgebildet und kann global und/oder regional im jeweiligen Gelände geeignete Sende- oder Empfangsanlagen aufweisen zur Ausstrahlung und/oder zur Aufnahme aktueller, regionaler Informationen, Warnungen, z. B. für gefährdete Bereiche und/oder sonstiger regionaler Daten oder Meldungen. Die Mobilteile sind als interaktive Kommunikationsgeräte ausgebildet, mit denen aktuelle und/oder regionale Informationen, Warnungen und sonstige Daten oder Mitteilungen von Sende- und/oder Empfangsanlagen empfangen und weitergegeben werden können. Mit den Mobilteilen ist es möglich, eine automatische Positionsbestimmung und Positionsmeldung abzusenden.
  • Die bekannten Notfallkommunikationsvorrichtungen sind noch nicht optimal ausgestattet, da die Notfallkommunikationsvorrichtung im Notfall auch mitgeführt werden muss. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen finden Notfallkommunikationsvorrichtungen bisher wenig Akzeptanz.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Software, das Verfahren, das Mobiltelefon, die Notfallkommunikationsvorrichtung, die Verwendung und das Notsystem derart auszugestalten und weiterzubilden, dass ein Vergessen der Notfallkommunikationsvorrichtung vermieden ist, so dass im Notfall eine Notfallkommunikationsvorrichtung verfügbar ist.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Software dadurch gelöst, dass mit der Software der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale gesendet wird.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Verfahren dadurch gelöst, dass der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale gesendet wird.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Notfallkommunikationsvorrichtung dadurch gelöst, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung als programmierbares Mobiltelefon, insbesondere als Smartphone und/oder als PDA ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, ein Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement, eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale sendbar ist.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Verwendung dadurch gelöst, dass das Mobiltelefon als Notfallkommunikationsvorrichtung verwendet wird, wobei die Software so ausgebildet ist, dass ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale sendbar ist.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Notsystem dadurch gelöst, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung als programmierbares Mobiltelefon ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement, eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale sendbar ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass ein normales Mobiltelefon mit den Funktionen einer Notfallkommunikationsvorrichtung vereint ist, ohne dass zwei Geräte mit zwei SIM-Karten mitgeführt werden müssen. Das Mobiltelefon kann neben dem Einsatz als Notfallkommunikationsvorrichtung die normalen Mobiltelefonfunktionen, wie insbesondere MP3-Player, Fotokamera, Videokamera und/oder Kommunikation mit anderen Geräten über Kurzstreckenfunk, insbesondere Bluetooth und/oder WLAN aufweisen. Das Mobiltelefon kann insbesondere als Smartphone oder PDA (Personal Digital Assistent) ausgebildet sein. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Mobiltelefons besteht darin, dass durch das Laden der Software auf ein normales, marktübliches Mobiltelefon daraus gleichzeitig eine automatische Notfallkommunikationsvorrichtung mit allen Funktionen bereitgestellt wird, die bisher nur ein spezielles Ortungs- und Überwachungsgerät bietet. Ein Vergessen der Notfallkommunikationsvorrichtung wird dadurch vermieden, so dass im Notfall die Notfallkommunikationsvorrichtung verfügbar ist. Das Mobiltelefon wird insbesondere gerne von Kindern und Jugendlichen genutzt, die aber eine seperate Notfallkommunikationsvorrichtung nicht gerne mitführen. Kinder und Jugendliche sind daher durch die Erfindung besser geschützt. Im Ergebnis sind daher die eingangs genannten Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Software, das erfindungsgemäße Verfahren, die erfindungsgemäße Notfallkommunikationsvorrichtung, die erfindungsgemäße Verwendung und das erfindungsgemäße Notsystem auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die den Patentansprüchen 1, 14, 27, 31 bzw. 32 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden. Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 in einer schematischen Darstellung ein Notsystem mit einer Alarmzentrale und mit einer Notfallkommunikationsvorrichtung.
  • In 1 ist ein Notsystem 1 mit einer Alarmzentrale 2 und mit einer Notfallkommunikationsvorrichtung 3 gut zu erkennen.
  • Die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 weist mindestens einen Sensor (nicht dargestellt) zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 und eine Funkvorrichtung (nicht dargestellt) auf. Mit der Funkvorrichtung ist ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar, was durch den Pfeil 4 schematisch angedeutet ist. Wenn ein Notfall eintritt, kann die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 von dem Benutzer zur Alarmierung der Alarmzentrale 2 verwendet werden.
  • Der nicht dargestellte Sensor ist in der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 integriert. Die Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 kann mittels entsprechender Satellitendaten festgestellt werden. Der Sensor kann bspw. als GPS-Sensor ausgebildet sein. Die Funkvorrichtung ist ebenfalls in die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 integriert.
  • Die Funkvorrichtung ist vzw. als GSM-Funkvorrichtung und/oder als UMTS-Funkvorrichtung ausgebildet. Die Funkvorrichtung kann vzw. ein GSM-Netzwerk nutzen, um eine Verbindung mit der Alarmzentrale 2 herzustellen. Das GSM-Netzwerk (Global System for mobile communications bzw. Groupe Special Mobile) ist ein Standard für insbesondere volldigitale Mobilfunknetze, der hauptsächlich für Telefondienstleistungen, aber auch für leitungsvermittelte und paketvermittelte Datenübertragung sowie Kurzmitteilungen (Short Mes sage Service, kurz SMS, sowie ggf. Enhanced Message Service – kurz EMS und/oder Multimedia Messaging Service – kurz MMS) genutzt wird. Der Benutzer der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 ist mit dieser mobil und kann von einer Funkzelle in eine andere Funkzelle wechseln. Eine Mobilfunknetz-Funkzelle ist der Bereich, den die Basisstation bzw. der Sendemast abdeckt. Der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 ist dabei eine Benutzerkennung zugeordnet. Diese Benutzerkennung kann zur eindeutigen Identifizierung in der Alarmzentrale 2 und/oder im GSM-Netzwerk genutzt werden.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für das Notsystem 1 dadurch vermieden, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 als programmierbares Mobiltelefon 5 ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon 5 ein Mikrofon 6, einen Lautsprecher 7, ein Anzeigemittel 8, mindestens ein Bedienelement 9, eine programmierbare Steuereinheit und eine Software, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar ist.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun durch die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 dadurch vermieden, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 als programmierbares Mobiltelefon 5, insbesondere als Smartphone und/oder als PDA ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon 5 ein Mikrofon 6, einen Lautsprecher 7, ein Anzeigemittel 8, mindestens ein Bedienelement 9, eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar ist.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für die Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons 5 dadurch vermieden, dass das Mobiltelefon 5 als Notfallkommunikationsvorrichtung 3 verwendet wird, wobei die Software so ausgebildet ist, dass ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale 2 sendbar ist.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für das Verfahren dadurch gelöst, dass der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale 2 gesendet wird.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für die Software dadurch gelöst, dass mit der Software der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale 2 gesendet wird.
  • Weitere Merkmale der Notfallkommunikationsvorrichtung 3, der Verwendung des Mobiltelefons 5, des Verfahrens zum Betrieb des Mobiltelefons 5 sowie des Notsystem 1 und insbesondere der Software dürfen im folgenden erläutert werden: Das Mobiltelefon 5 bzw. Mobiltelefone im Allgemeinen sind heute für viele Menschen ständige Begleiter, auch für Kinder und Jugendliche. Insbesondere handelt es sich bei dem Mobiltelefon 5 um ein programmierbares Mobiltelefon 5. Die Programmierung des Mobiltelefons 5 kann dabei bspw. auf einer JAVA-Technologie oder C++-Technologie beruhen.
  • Die Funkvorrichtung ist vzw. so ausgestaltet, dass mit dem Mobiltelefon 5 normale Telefonfunktionen, wie Sprachtelefondienste, SMS, Uhr, Wecker, Stoppuhr, Telefonbuch und/oder Organizer etc. bereitgestellt werden. Zusätzlich weist das Mobiltelefon 5 den Sensor zur Positionsbestimmung, insbesondere mittels GPS auf. Das Mobiltelefon 5 kann als sogenanntes ”GPS-Handy” ausgebildet sein. Insbesondere handelt es sich bei dem Mobiltelefon 5 um ein Standard-Mobiltelefon 5. Das Mobiltelefon 5 bzw. die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 hat hier den Vorteil, dass es ein normales Mobiltelefon 5 mit den Funktionen der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 vereint, ohne dass zwei Geräte mit zwei SIM-Karten mitgeführt werden müssen. Das Mobiltelefon 5 kann neben dem Einsatz als Notfallkommunikationsvorrichtung 3 die normalen Mobiltelefonfunktionen, wie insbesondere MP3-Player, Fotokamera, Videoka mera und/oder Kommunikation mit anderen Geräten über Kurzstreckenfunk, insbesondere Bluetooth und/oder WLAN aufweisen. Solche Mobiltelefone 5 werden auch als Smartphone oder PDA (Personal Digital Assistent) bezeichnet. Das Mobiltelefon kann mit der Funkvorrichtung vzw. über ein Funknetz und/oder über einen Satelliten, insbesondere als Satellitentelefon kommunizieren. Das Anzeigemittel 8 ist vzw. als Display ausgebildet. Das Display weist vzw. eine hohe Auflösung zur Darstellung von Fotos, Videos etc. auf. Das Display kann insbesondere farbig ausgebildet sein.
  • Durch die Installation der Software auf dem Mobiltelefon 5 wird dieses zu einer Notfallkommunikationsvorrichtung 3 aufgerüstet. Die Software läuft dabei vzw. im Hintergrund, ohne dass die sonstigen Funktionen des Mobiltelefons 5 beeinträchtigt sind. Die Überprüfung des Auslöseereignis und das Senden des Notsignals wird vzw. nicht mit dem Anzeigemittel 8 angezeigt. Vor der Installation der Software entspricht das Mobiltelefon 5 einem handelsüblichen Mobiltelefon 5. Die Software wird auf das Mobiltelefon 5 vzw. über ein Internet-Download oder über eine Kabelanbindungsschnittstelle, wie bspw. USB, Bluetooth oder WLAN geladen.
  • Das mindestens eine Bedienelement 9 ist hier als nicht näher bezeichneter Nummernblock sowie als zusätzliche Funktionstasten ausgebildet. Mit dem mindestens einen Bedienelement 9 können Buchstaben, Ziffern und/oder Zusatzzeichen eingegeben werden, die vzw. auf dem Anzeigemittel 8, nämlich dem Display angezeigt werden. In alternativer Ausgestaltung kann das Bedienelement 9 zumindest teilweise als Touchscreen ausgebildet sein. Durch die Software ist das Mobiltelefon 5 so ausgebildet, dass ein Notsignal gesendet bzw. abgesetzt wird, wenn eine definierte Eingabe erfolgt. Die Eingabe kann bspw. durch Drücken einer bestimmten Taste oder Tastenkombination erfolgen. Die Software ist vzw. so ausgebildet, dass diese Taste oder Tastenkonfiguration frei wählbar ist, mit der entsprechend das Notsignal auslösbar ist. Die Eingabe ist dem Mobiltelefon 5 entsprechend frei konfigurierbar und kann den Bedürfnissen des Besitzers des Mobiltelefons 5 angepasst werden.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Mobiltelefons 5 besteht darin, dass durch das Laden der Software auf ein normales, marktübliches Mobiltelefon 5 daraus gleichzeitig eine automatische Notfallkommunikationsvorrichtung 3 mit allen Funktionen bereitgestellt wird, die bisher nur ein spezielles Ortungs- und Überwachungsgerät bietet. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Mobiltelefons 5 besteht darin, dass durch das Betreiben der geladenen Software die Auswahl der Übertragungswege des Notsignal vzw. automatisch abläuft. Für den Fall, dass vorübergehend kein Übertragungsweg zur Verfügung stehen sollte, wird das Notsignal gesendet, sobald einer der möglichen Übertragungswege wieder verfügbar ist. Die Software ist vzw. so ausgestaltet, dass mehrere Übertragungswege, insbesondere die Verfügbarkeit der Übertragungswege abgefragt werden. Falls kein Übertragungsweg verfügbar ist, ist die Software vzw. so ausgestaltet, dass mit der Funkvorrichtung, insbesondere in priorisierter Reihenfolge die unterschiedlichen möglichen Übertragungswege abgefragt werden. Die Auswahl der Übertragungswege kann automatisch ablaufen.
  • Die Software erkennt vzw. zur Bestimmung der Position, ob eine GPS-Ortung und/oder GSM-Ortung möglich ist. Durch diese kombinierte Abfrage bzw. kombinierte GPS- und GSM-Ortung sind die Ortungsmöglichkeiten der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 bzw. des Mobiltelefons 5 verbessert.
  • Das Notsignal wird in Form von vzw. mindestens einem Datenstring, insbesondere einem einzelnen Datenstring gesendet. Der Datenstring enthält vzw. die zur Bestimmung der Person und der Position bzw. des Mobiltelefons 5 nötigen Angaben.
  • Die Alarmzentrale 2 ist vzw. als 24 Std. erreichbare Alarmzentrale 2 ausgebildet. Das Notsystem 1 mit dem Mobiltelefon 5 und der Alarmzentrale 2 ist insbesondere für Personen interessant, die die Überwachung durch eine kommerzielle Alarmzentrale 2 leisten wollen, um eine 24-stündige Absicherung ihrer Person über ihr Mobiltelefon 5 zu gewährleisten.
  • Das Mobiltelefon 5 hat den Vorteil gegenüber handelsüblichen Ortungs- und Überwachungsgeräten, dass das Mobiltelefon 5 von außen nicht als Notfallgerät erkennbar ist. Die bestimmte Eingabe über das mindestens eine Bedienelement 9 ist vzw. möglichst einfach gehalten, so dass das Notsignal auch auslösbar ist, wenn sich das Mobiltelefon 5 in der Jackentasche des Benutzers befindet. Die Eingabe mittels des Bedienelements 9 könnte bspw. aus einer rhythmischen Eingabefolge durch Drücken von mindestens drei Tasten gleichzeitig erfolgen. Oder die Eingabe könnte durch Drücken von mehreren, bspw. drei in einer Reihe oder in einer Zeile angeordneten Tasten des Bedienelementes 9, insbesondere des Ziffernblockes erfolgen. Dadurch ist es möglich, durch die Software unbeachtet ein Notsignal auszulösen.
  • Vzw. ist die Software derart ausgestaltet, dass nach Auslösen des Notsignals das Mobiltelefon 5 dem angegriffenen Benutzer signalisiert, dass ein Notsignal ausgesendet wurde. Dies kann bspw. durch Vibration des Mobiltelefons 5 erfolgen. Das Mobiltelefon 5 ist zweckmäßig dazu mit einer entsprechenden Vibrationseinheit ausgerüstet. Alternativ und/oder zusätzlich kann zur Bestätigung des Notsignals das Mobiltelefon 5 ein Bestätigungston senden, ob das Notsignal tatsächlich gesendet und angekommen ist. Vzw. ist der Betätigungston dabei so unauffällig, dass ein Angreifer diese Bestätigung nicht wahrnimmt. Der Bestätigungston bzw. die Vibration ist vzw. leise und unauffällig. Der Benutzer des Mobiltelefons 5 bzw. der ”überfallene” wird dadurch beruhigt, wenn er erkennt, dass das Notsignal abgesendet wurde und durch die Alarmzentrale 2 eine Intervention stattfinden kann. Damit ist das Deeskalationsprinzip in Kraft getreten, was sich zusätzlich lebensrettend auswirken kann.
  • Die Software ist vzw. so ausgebildet, dass das Notsignal insbesondere per GPRS-Einwahl über die Funkvorrichtung gesendet wird. General Packet Radio Service (GPRS) ist ein paketorientierter Funkdienst und Übertragungsdienst. Dieser paketorientierte Übertragungsdienst wird im Bereich des Mobilfunks eingesetzt. Wenn GPRS aktiviert ist, besteht nur virtuell eine dauerhafte Verbindung zur Gegenstelle. Erst wenn das Notsignal übertragen wird, wird der Funkraum besetzt, ansonsten ist er für andere Benutzer frei. GPRS ist kostengünstig, da die Kosten von den übertragenen Datenmengen abhängig sind. Alternativ kann das Notsignal mit einem leitungsvermittelten Dienst, bspw. CSD (Circuit switched Data) übertragen werden.
  • Die Software startet vzw. eine Internetverbindung per TCP und verbindet das Mobiltelefon mit einem GPRS-Server der Alarmzentrale 2. Die Alarmzentrale 2 ist vzw. eine Service- und/oder Rettungsleitstelle bzw. 24-Stunden-Alarmzentrale 2. Die Software ermittelt vzw. kontinuierlich nach dem Auslösen des Notsignals bzw. nach der Eingabe zur Auslösung des Notsignals kontinuierlich bzw. regelmäßig die Position des Mobiltelefons 5. Die Positionsermittlung erfolgt dabei vzw. mittels GPS-Koordinaten, insbesondere im Hintergrund. Die aktualisierten Koordinaten werden vzw. regelmäßig durch weitere Notsignale automatisch ohne weitere Zutun des Benutzers an die Alarmzentrale 2 gesendet. Somit steht der Alarmzentrale 2 die aktuelle bzw. letzte gültige Position/Koordinate zur Verfügung. Die Software blockiert dabei vzw. die restlichen Funktionen des Handy nicht, so dass der Benutzer, falls er die Möglichkeit hat, nach Auslösen des Notsignals zusätzlich einen Notruf tätigen kann oder eine Kurzmitteilung (SMS, MMS, EMS) senden kann, ein Foto machen kann, ein Video aufnehmen kann oder dgl. Es ist denkbar, dass die Software bei Auslösen des Notsignals automatisch die Kamera des Mobiltelefons 5 aktiviert, ein Bild macht und dieses automatisch bspw. in Form einer MMS an die Alarmzentrale schickt.
  • Wie bereits beschrieben wurde, wird das Notsignal vzw. über eine GPRS-Datenverbindung gesendet. Alternativ und/oder zusätzlich kann das Notsignal per SMS in das Festnetz, insbesondere SMS-Over-ISDN oder per Satellitentelefonanbindung gesendet werden, soweit das Mobiltelefon 5 derart ausgerüstet ist.
  • Die Alarmzentrale 2 weist einen nicht dargestellten GPRS-Server auf. Der GPRS-Server ist in der Alarmzentrale 2 aktiv mit dem Internet verbunden. Der Server bzw. die Alarmzentrale 2 ist vzw. mit einem GSM-Modem zum Empfang von SMS über das GSM-Netz ausgestattet. Ferner weist die Alarmzentrale 2 bzw. der Server eine nicht dargestellte ISDN-Karte auf für den Empfang von SMS-over-ISDN. Ferner weist die Alarmzentrale 2 insbesondere ein Telefonanschluss auf. Das Notsignal kann wie bereits beschrieben wurde über das GSM-Netz oder ein Satellitentelefonempfang gesendet werden. Falls die Alarmzent rale 2 über Internet und das GSM-Netz nicht erreichbar ist, was sehr unwahrscheinlich ist, wird das Notsignal über die ISDN-Festnetzanbindung übermittelt. Insbesondere kann per SMS-Over-ISDN das Notsignal des Mobiltelefons 5 erfolgen.
  • Alle von der Alarmzentrale 2 empfangenen Notsignale werden insbesondere von der Alarmzentrale 2 georeferenziert, d. h. Ortsnamen, Straßennamen usw. werden aus den bestimmten Positionen errechnet und ausgegeben. Alternativ kann dies bereits im Mobiltelefon 5 geschehen, falls die Software oder das Mobiltelefon 5 derart ausgebildet ist. In diesem Fall wird der Straßenname bzw. die umgewandelte Positionsangabe in Form des Straßennamens, Ortsnamens etc. im Notsignal direkt an die Alarmzentrale 2 gesendet. Die aus dem Notsignal bestimmten Positionen werden in der Alarmzentrale 2 insbesondere sofort auf einem Bildschirm angezeigt. Damit ist eine schnellstmögliche Intervention möglich, indem der in der Alarmzentrale 2 Dienst habende bzw. zuständige Ansprechpartner die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Die Alarmzentrale 2 weist vzw. eine Datenbank auf, in der unter den Benutzerkennungen bzw. den Benutzer relevanten Daten hinterlegt sind. Dies können insbesondere persönliche und krankheitsbedingte Daten der Besitzer der Mobiltelefone 5 sein. Die persönlichen Daten können insbesondere per Aufschaltungsvertrag erfragt werden. In dem Aufschaltungsvertrag kann erfragt werden, ob bei einem Notsignal gewünscht ist, eine permanente Ortung durchzuführen. Die Software kann dementsprechend so ausgebildet sein, dass entweder eine permanente Ortung nach einem Notsignal erfolgt oder nur eine kurzfristige Ortung, nach dem Notsignal oder eine in größeren Abständen erfolgende Ortung.
  • Das Notsignal kann neben den GPS-Koordinaten die GSM-Zell-ID des Providers enthalten. Die Auswertung und Zuordnung dieser Daten erfolgt vzw. im GPRS-Server in der Alarmzentrale 2. Damit ist gewährleistet, dass in einer Notsituation ohne GPS-Empfang, bspw. in einem Kofferraum oder in einem Keller, per GSM-Ortung die grobe Ortung des Benutzers des Mobiltelefons 5 und insbesondere eine Bewegungsrichtung des Benutzers noch möglich ist.
  • Die Alarmzentrale 2 ermittelt insbesondere automatisch nach Eintreffen eines Notsignals die nächstgelegene Polizeistation und die zuständigen Rettungskräfte, die für einen Einsatz in Frage kommen könnten. Dazu ist die Alarmzentrale 2 vzw. mit einer Datenbank mit den Koordinaten aller bundesweiten Polizeistationen und Rettungskräften ausgestattet. Der Nutzer des Mobiltelefons 5 kann bspw. im Vorfeld weitere Handlungsanweisungen in der Alarmzentrale 2 hinterlegen, mit Informationen, was im Fall eines eingehenden Notsignals zu tun ist. Insbesondere eignet sich das Notsystem 1 auch dafür, in Notfällen im Autoverkehr eingesetzt zu werden. Der Besitzer des Mobiltelefons 5 kann bspw. durch ein Notsignal Hilfe durch ADAC, AVD, ÖAMTC od. dgl. anfordern. Durch die Übertragung der Position mit dem Notsignal kann der ADAC, AVD, OAMTC oder dgl. optimal und schnell eingreifen.
  • Die Alarmzentrale 2 ist vzw. mit psychologisch geschultem Personal besetzt, die eine psychologische Betreuung ermöglichen. Wenn ein Notsignal in der Alarmzentrale eingeht, kann vzw. automatisch mit der Software eine Sprachverbindung zur Alarmzentrale 2 aufgebaut werden. Es kann eine Abhörverbindung zur Alarmzentrale aufgebaut werden, wobei hier Mitarbeiter der Alarmzentrale 2 sich durch Abhören des Mikrofons 6 weitere Informationen über den Notfall beschaffen können. Im Notfall, bspw. einem sexuellen Übergriff auf eine Joggerin, kann nach dem manuellen Auslösen des Notsignals über das mindesten eine Bedienelement 9 automatisch durch die Software eine Gesprächsverbindung zur Alarmzentrale 2 aufgebaut werden, so dass die Mitarbeiter der Alarmzentrale Umgebungsgeräusche des Mobiltelefons 5 abhören können und die Situation der alarmauslösenden Person akustisch verfolgen können. Diese Abhörverbindung von der Alarmzentrale 2 ist hier schematisch durch den Pfeil 10 angedeutet. Wie bereits beschrieben wurde kann ggf. zusätzlich die ggf. vorhandene Kamera des Mobiltelefons 5 aktiviert werden, so dass sich die Mitarbeiter der Alarmzentrale 2 ggf. ein Bild der Situation machen können.
  • Das vorgeschlagene Notsystem 1 und insbesondere die Software kann auf folgenden Wegen, insbesondere für folgende Situationen erweitert werden:
    Insbesondere für Skisportler und Alpinisten kann eine permanente Bestimmung der Position bzw. eine permanente Verfolgung und Datenaufzeichnung eingerichtet werden. In diesem Betriebsmodus werden in regelmäßigen Abständen Notsignale vom Mobiltelefon 5 an die Alarmzentrale 2 gesendet, so dass die Bewegung, die Bewegungsrichtung und die Bewegungsgeschwindigkeit der Skisportler und Alpinisten in der Alarmzentrale 2 verfolgt werden kann. Die Aufzeichnung dieser Bewegung wird vzw. in der Alarmzentrale 2 durchgeführt. Die Notsignale bzw. die damit verbundenen Datenpakete GPRS werden vzw. zyklisch übertragen. In einem Notfall, bspw. falls eine Lawine ausgelöst wird und der Benutzer des Mobiltelefons 5 ggf. sogar verschüttet wird, kann dann aus den Bewegungsdaten der Weg zum Verunfallten oder Verschütten durch die Aufzeichnung der Alarmzentrale 2 sehr genau geleitet werden. Falls das Mobiltelefon 5 noch in Takt ist, kann so ferner die genaue Position des Verschütteten bestimmt werden.
  • Ferner ist es denkbar, auch eine permanente Ortung bzw. Positionsbestimmung mit der Software einzurichten, auch wenn kein GSM-Netz verfügbar ist. Für Extremsportler oder bspw. im Einsatz befindliche Rettungskräfte in Länder ohne GSM-Netz, kann eine permanente Verfolgung und Datenaufzeichnung eingerichtet werden. Die Aufzeichnungen werden in der Alarmzentrale 2 durchgeführt. Die Datenpakete werden hier nicht per GPRS, sondern per Satellitentelefonanbindung insbesondere zyklisch übertragen.
  • Die Software ist vzw. ebenfalls zur Kommunikation über eine Bluetooth-Schnittstelle des Mobiltelefons 5 ausgebildet. Insbesondere kann die Software über diese Bluetooth-Schnittstelle mit einem entsprechend ausgestatteten Messgerät, insbesondere einem Herzfrequenzmessgerät bzw. allgemeiner einem Körperfunktionsmessgerät ausgebildet sein. Durch die Software können entsprechende Werte, insbesondere die Pulswerte bzw. allgemeiner die Körperfunktionen der überwachten Person kontrolliert werden. Überschreitet die gemessene Körperfunktion bzw. der gemessene Wert der Herzfrequenz eine Untergrenze oder eine Obergrenze, kann automatisch ein Notsignal an die Alarmzentrale 2 ausgesendet werden. Die Kommunikation des Messgeräts über die entsprechende Schnittstelle dient hier als Auslöseereignis. Dieses Verfahren ist für alle mittels Bluetooth ansprechbaren Messgeräte anwendbar.
  • Vzw. weist das Mobiltelefon 5 ferner einen Bewegungssensor (nicht dargestellt) auf bzw. ist mit einem solchen verbunden. Dieser Bewegungssensor wird bspw. auch als Hardware-Motion-Sensor bezeichnet. Mit einem solchen Bewegungssensor lässt sich sehr einfach eine Totmann-Auswertung durchführen. Diese Totmann-Auswertung ermöglicht eine automatische Übermittlung eines Notsignals an die Alarmzentrale 2, falls das Mobiltelefon 5 eine definierte Zeit nicht bewegt wurde. Die Software überträgt dieses Totmann-Notsignal automatisiert an die Alarmzentrale. Die Software kann Abfragefunktionen aufweisen, die verhindern, dass aus Versehen ein Totmann-Notsignal aktiviert wird. Dies erfolgt bspw. durch einen zyklischen Vibrationsalarm, der dem Träger des Mobiltelefons 5 signalisiert, dass er das Mobiltelefon 5 wieder bewegen muss, um den Alarm zu verhindern.
  • In weiterer Ausgestaltung der Software bzw. des Mobiltelefons 5 kann folgendes vorgesehen sein:
    Das Mobiltelefon 5 kann in weiterer Ausgestaltung ferner als elektronische Fußfessel eingesetzt werden. Mit der Software kann dann ein bestimmtes Gebiet festgelegt werden, in der sich die Person bewegen kann, wobei das Notsignal automatisch von der Software ausgelöst wird, wenn sich die Person mit dem Mobiltelefon 5 aus dem festgelegten Gebiet bewegt bzw. dieses verlässt. Eine solche Abfrage kann als Geofence-Alarm bezeichnet werden.
  • Insbesondere kommen folgende Nutzergruppen für die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 bzw. für das Mobiltelefon 5 und die entsprechende Software in Frage: Kinder, Alte, Kranke, Bergsteiger, Skifahrer, Wanderer, Drachenflieger, Politiker, Polizisten im Einsatz, Schornsteinfeger, Taxifahrer, Bundeswehr, Streitkräfte, Hilfsdienste, Katastrophenschutz etc. pp. Ein Altennotruf, eine Kindesentführung, ein Verkehrsunfall oder auch eine Stalker-Attacke (häusliche Gefahr, Angst für Entführung etc.) kann mittels einer solchen Software bzw. einem so ausgestatteten Mobiltelefon 5 effektiver als bisher flächende ckend abgesichert werden, da GPS-Mobiltelefone 5 nachträglich mit der Software nachgerüstet bzw. erweitert werden können. Ein Benutzer eines solchen herkömmlichen, programmierbaren GPS-Mobiltelefons 5 muss vzw. einen Dienstleistungsvertrag abschließen, aus dem heraus eine sogenannte Lizenznummer mitgeteilt wird, mit der der Vertragsnehmer mit seinem GPS-Mobiltelefon 5, insbesondere seinem Smartphone, vzw. PDA die Software vzw. aus dem Internet lädt und auf dem Mobiltelefon 5 installiert. Nach dem Neustart des Mobiltelefons 5, der nach dem Download und der Installation der Software durchgeführt werden muss, ist die Software als Dienst im Hintergrund aktiv. Hierdurch ergeben sich die folgenden Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Notfallgeräten für den Personenschutz:
    Es muss keine zusätzliche Hardware angeschafft werden, da auf herkömmliche GPS-Mobiltelefone zurückgegriffen werden kann. Vzw. ist ein solches Mobiltelefon 5 mit einen Lithium-Akku ausgestattet, der eine lange Betriebszeit garantiert. Die Software kann für den Endkunden individuell angepasst werden, wodurch sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten des Mobiltelefons 5 ergeben. Die Software kann vzw. auf der Java-Technologie oder auf einer C++-Technologie aufbauen.
  • 1
    Notsystem
    2
    Alarmzentrale
    3
    Notfallkommunikationsvorrichtung
    4
    Pfeil
    5
    Mobiltelefon
    6
    Mikrofon
    7
    Lautsprecher
    8
    Anzeigemittel
    9
    Bedienelement
    10
    Pfeil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 29702444 U1 [0012]
    • - DE 10163990 A1 [0013]

Claims (32)

  1. Software zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons (5), wobei das Mobiltelefon (5) ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9) und eine programmierbare Steuereinheit sowie mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons (5) und eine Funkvorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Software der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale (2) gesendet wird.
  2. Software nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Auslöseereignis eine bestimmte Eingabe des Benutzers über das mindestens eine Bedienelement (9) überprüft wird, insbesondere diese Eingabe vom jeweiligen Benutzer mit Hilfe der Software individuell definierbar bzw. programmierbar ist.
  3. Software nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseereignis durch eine Totmannfunktion bzw. Totmannauswertung erfolgt, insbesondere dass als Auslöseereignis überprüft wird, ob das Mobiltelefon (5) in einer bestimmten Zeitspanne bewegt wird.
  4. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon (5) zur Kommunikation mit einem Messgerät, insbesondere über eine Bluetooth-Schnittstelle ausgebildet ist und als Auslöseereignis das Unter- und Überschreiten eines von dem Messgerät aufgenommenen Messwertes erfolgt.
  5. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein geographischer Bereich im Mobiltelefon (5) gespeichert ist und als Auslöseereignis das Verlassen des Bereiches überprüft wird.
  6. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Notsignal über GPRS an die Alarmzentrale (2) übertragen wird.
  7. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Notsignal per SMS übertragen wird.
  8. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Absenden des Notsignals ein Vibrationsalarm des Mobiltelefons (5) erzeugt wird und/oder ein Bestätigungston ausgelöst wird.
  9. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Software im Hintergrund ausgeführt wird und/oder die Überprüfung des Auslöseereignisses und das Senden des Notsignals nicht mit dem Anzeigemittel (8) angezeigt wird.
  10. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Senden des Notsignals eine Sprachverbindung und/oder eine Abhörverbindung zur Alarmzentrale (2) durch die Software bereitgestellt wird.
  11. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung mittels einer Satellitenortung erfolgt, insbesondere mittels einer GPS-Satellitenortung erfolgt und/oder zur Positionsbestimmung die Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und/oder die Höhe des Mobiltelefons (5) bestimmbar ist und vzw. mit dem Notsignal übermittelbar ist.
  12. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung über eine GSM-Ortung erfolgt.
  13. Software nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Positionsbestimmung die Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und/oder die Höhe des Mobiltelefons (5) bestimmt wird und mit dem Notsignal übermittelt wird.
  14. Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren Mobiltelefons (5), wobei das Mobiltelefon (5) ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9) und eine programmierbare Steuereinheit sowie eine Software, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, und mindestens ein Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons (5) und eine Funkvorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und eine Benutzerkennung an eine Alarmzentrale (2) gesendet wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Auslöseereignis eine bestimmte Eingabe des Benutzers über das mindestens ein Bedienelement (9) überprüft wird, insbesondere diese Eingabe vom jeweiligen Benutzer individuell definierbar ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseereignis durch eine Totmannfunktion bzw. Totmannauswertung erfolgt, insbesondere dass als Auslöseereignis überprüft wird, ob das Mobiltelefon (5) in einer bestimmten Zeitspanne bewegt wird.
  17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon (5) zur Kommunikation mit einem Messgerät, insbesondere über eine Bluetooth-Schnittstelle ausgebildet ist und als Auslöseereignis das Unter- und Überschreiten eines von dem Messgerät aufgenommenen Messwertes erfolgt.
  18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn zeichnet, dass ein geographischer Bereich im Mobiltelefon (5) gespeichert ist und als Auslöseereignis das Verlassen des Bereiches überprüft wird.
  19. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Notsignal über GPRS an die Alarmzentrale (2) übertragen wird.
  20. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Notsignal per Kurzmitteilung, insbesondere SMS übertragen wird.
  21. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Absenden des Notsignals ein Vibrationsalarm des Mobiltelefons (5) erzeugt wird und/oder ein Bestätigungston ausgelöst wird.
  22. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Software im Hintergrund ausgeführt wird und/oder die Überprüfung des Auslöseereignisses und das Senden des Notsignals nicht mit dem Anzeigemittel (8) angezeigt wird.
  23. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Senden des Notsignals eine Sprachverbindung und/oder eine Abhörverbindung zur Alarmzentrale (2) bereitgestellt wird.
  24. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung mittels einer Satellitenortung erfolgt, insbesondere mittels einer GPS-Satellitenortung erfolgt und/oder zur Positionsbestimmung die Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und/oder die Höhe des Mobiltelefons (5) bestimmbar ist und vzw. mit dem Notsignal übermittelbar ist.
  25. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung über eine GSM-Ortung erfolgt.
  26. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Positionsbestimmung die Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und/oder die Höhe des Mobiltelefons (5) bestimmt wird und mit dem Notsignal übermittelt wird.
  27. Notfallkommunikationsvorrichtung (3) mit mindestens einem Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung (3) und mit einer Funkvorrichtung, wobei mittels der Funkvorrichtung ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung (3) und mit einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale (2) sendbar ist, wenn ein Auslöseereignis festgestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung (3) als programmierbares Mobiltelefon (5), insbesondere als Smartphone und/oder als PDA ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon (5) ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9), eine programmierbare Steuereinheit und eine Software, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale (2) sendbar ist.
  28. Notfallkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung mittels einer Satellitenortung erfolgt, insbesondere mittels einer GPS-Satellitenortung erfolgt.
  29. Notfallkommunikationsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbestimmung über eine GSM-Ortung erfolgt.
  30. Notfallkommunikationsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Positionsbestimmung die Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und/oder die Höhe des Mobiltele fons (5) bestimmbar ist und vzw. mit dem Notsignal übermittelbar ist.
  31. Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons (5), wobei das Mobiltelefon (5) mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons (5) und eine Funkvorrichtung sowie ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9), eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon (5) als Notfallkommunikationsvorrichtung (3) verwendet wird, wobei die Software insbesondere nach eine der vorstehenden Ansprüche ausgebildet ist und so ausgebildet ist, dass ein Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale (2) sendbar ist.
  32. Notsystem (1) mit einer Alarmzentrale (2) und einer Notfallkommunikationsvorrichtung (3), wobei die Notfallkommunikationsvorrichtung (3) mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung (3) und eine Funkvorrichtung aufweist, wobei mittels der Funkvorrichtung ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung (3) und mit einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale (2) sendbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung (3) als programmierbares Mobiltelefon (5) ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon (5) ein Mikrofon (6), einen Lautsprecher (7), ein Anzeigemittel (8), mindestens ein Bedienelement (9), eine programmierbare Steuereinheit und eine Software, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons (5) und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale (2) sendbar ist.
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