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Die
Erfindung betrifft eine Software zum Betrieb eines programmierbaren
Mobiltelefons, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, einen Lautsprecher, ein
Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement und eine programmierbare
Steuereinheit sowie mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position des
Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung aufweist.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb eines programmierbaren
Mobiltelefons, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, einen Lautsprecher,
ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement und eine programmierbare
Steuereinheit sowie eine Software und mindestens ein Sensor zur
Bestimmung der Position des Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung
aufweist.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Notfallkommunikationsvorrichtung mit
mindestens einem Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung
und mit einer Funkvorrichtung, wobei mittels der Funkvorrichtung
ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung und
mit einer Benutzerkennung an eine Alarmzentrale sendbar ist, wenn
ein Auslöseereignis festgestellt ist.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Verwendung eines programmierbaren Mobiltelefons,
wobei das Mobiltelefon mindestens ein Sensor zur Bestimmung der
Position des Mobiltelefons und eine Funkvorrichtung sowie ein Mikrofon,
einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement, eine
programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Notsystem mit einer Alarmzentrale und
einer Notfallkommunikationsvorrichtung, wobei die Notfallkommunikationsvorrichtung
mindestens einen Sensor zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung
und eine Funkvorrichtung aufweist, wobei mittels der Funkvorrichtung
ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung
und mit einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale sendbar ist.
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Im
Stand der Technik sind handelsübliche Mobiltelefone mit
mindestens einem Sensor zur Bestimmung der Position des Mobiltelefons
in Form eines GPS-Sensors bekannt. Mobiltelefone weisen ein Anzeigemittel
in Form eines Displays, mehrere Bedienelemente in Form einer Tastatur,
sowie eine programmierbare Steuereinheit und eine Software auf. Die
programmierbare Steuereinheit ist dabei als Mikrocontroller mit
entsprechenden Speichereinheiten ausgestattet. Die Mobiltelefone
können programmierbar ausgebildet sein und entsprechende
Software aufweisen. Als Software sind beispielsweise Spiele für
Mobiltelefone bekannt.
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Aus
der
DE 197 55 075
A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung und ein Notsystem
mit einer Alarmzentrale und einer solchen Notfallkommunikationsvorrichtung
bekannt. Aus der
DE
197 55 075 A1 ist insbesondere ein mobiles Alarm- und Notrufsystem
(MAS) bekannt, das auf GPS-Technik (Navigation) und einer (GSM)
Mobilfunkeinheit basiert. Das MAS ist robust und einfach aufgebaut.
Das MAS weist einen Notrufknopf auf. Durch Betätigung des Notrufknopfes
wird ein Notsignal an eine Alarmzentrale, nämlich an eine
zentrale Rechnereinheit gesendet, wobei Angaben zu Ort und Opfer
in dem Notsignal enthalten sind. An die zentrale Rechnereinheit wird
die aktuelle Position des MAS sowie eine Benutzerkennung in Form
einer ID gesendet. Das MAS weist dabei eine Funkvorrichtung auf,
die ein GPS-Satellitennavigationsgerät aufweist, welches durch
Betätigung des Notrufknopfes die genauen Positionsdaten
ermittelt. Ferner weist das MAS eine GSM-Mobilfunkeinheit auf, welche
sich durch Betätigung des Notrufknopfes in ein Mobilfunknetz
einloggt und einprogrammierte, standardisierte Notrufnummern anwählt.
Ferner weist das MAS einen integrierten Chip mit einer individuellen
ID zur Identifizierung des Senders auf. Ferner weist das MAS einen
akustischen Signalgeber und einen visuellen Signalgeber, nämlich
eine Leuchtdiode auf, die nach dem Alarmierungsablauf die erfolgreiche
Sendung des Notsignals bestätigen. Das MAS hat dabei die
Größe einer Zigarettenschachtel und besteht aus
Kunststoff, weist eine Sendeantenne auf, ist schlagdicht und wasserdicht,
wobei der Notrufknopf und die Leuchtdiode auf der Oberseite des
Gehäuses angeordnet sind. Die Alarmzentrale weist als Empfangseinheit
einen PC auf, der über eine Modem/ISDN-Karte verfügt zwecks
Kommunikation mit dem MAS. Die Alarmzentrale ist ferner mit einem
Telefonanschluss ausgestattet, dem eine standardisierte Notrufnummer
zugewiesen ist. Ferner verfügt die Alarmzentrale über
eine Datenbank, mit der anhand der ID die persönlichen Daten
des Opfers identifiziert werden können. Ferner verfügt
die Alarmzentrale über eine Umrechnungssoftware zwecks
Umrechnung der Position bzw. Koordinatenangaben in Orts- und Straßenangaben.
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Dieses
Notsystem und das MAS haben den Nachteil, dass sie nur einen eingeschränkten
Funktionsumfang aufweisen und die Gefahr besteht, dass das MAS in
dem selten eintretenden Notfall gegebenenfalls nicht mitgeführt
wird und deshalb seinen Zweck nicht erfüllen kann.
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Aus
der
DE 100 18 082
A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in Form eines
Notfunktelefons bekannt. Dieses Notfunktelefon ist als Einwegtelefon
aufgebaut, welches eine einzige Ruftaste aufweist, die bei Betätigen
eine zentrale Nummer einer ständig erreichbaren Servicestelle
bzw. Alarmzentrale anwählt. Dieses Notfunkgerät
weist einen Grundaktivierungsschalter zur einmaligen Aktivierung
des Geräts direkt nach dem Kauf auf. Dieser kann bspw. eingedrückt
werden und bleibt in dieser Position stehen. Ferner weist das Notfunktelefon
eine Funkvorrichtung mit einer Antenne und mit einem Verstärker sowie
einen Lautsprecher auf. In dem Gerät ist ferner ein digitaler
Speicher zur Aufzeichnung des Notrufs vorgesehen sowie ein Peilsender
zur Ortung des Geräts insbesondere mit einem GPS-System.
Die Betätigung einer Ruftaste löst folgende Vorgänge
aus: Das Gespräch wird während einer Dauer von
15 Min. in der Alarmzentrale aufgezeichnet und 24 Std. gespeichert.
Es ist außerdem ein digitaler Speicher im Notfunkgerät
vorgesehen, der das Gespräch 15 Min. aufzeichnet und der
innerhalb von 2 Wochen beim Hersteller ausgelesen werden kann (Black-Box-Funktion).
Dieses Notfunkgerät ist als Zusatzgerät bzw. Zweitgerät
zu einem normalen Mobiltelefon vorgesehen. Das Notfunkgerät
ist als Werbegeschenkartikel geeignet oder als Zusatzausrüstung für
Verbandskästen. Bei Verlust entsteht dem Eigentümer
aufgrund des geringen Preises nur unerheblicher Schaden.
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Aus
der
DE 298 11 555
U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in Form eines
Notrufgerätes bekannt. Das Notrufgerät besteht
aus einer Funkvorrichtung eines Mobiltelefons, einem GPS-System
zur Standortbestimmung und einem Chip als Sprachausgabeteil. Im
Notfall soll der Alarm bzw. das Notsignal durch Knopfdruck oder
durch Herausziehen eines Stiftes ausgelöst werden. Danach läuft
die Verbindung zu einer Alarmzentrale bzw. Notrufzentrale, eine
Positionsansage und eine Übermittlung der Notsituation
automatisch ab. Je nach Anwendergruppe oder Notwendigkeit können
verschiedene gespeicherte Notrufansagen gewählt werden. Der
Notruftext wird dann zusammen mit der Position mehrmals gesendet.
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Aus
der
DE 20 2004
019 579 U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung in
Form eines mobilen Nothilfegerätes bekannt. In der
DE 20 2004 019 579
U1 ist beschrieben, dass ein herkömmliches Handy
als Notrufgerät unbrauchbar ist. Ein herkömmliches
Handy wäre für einen Angreifer auffällig und
würde seinem Opfer entrissen und zerstört werden.
Nach einer anschließenden Verschleppung des Opfers an einen
anderen Ort sei das am Tatort zurückbleibende Handy für
die polizeiliche Opferrettung selbst dann so gut wie unbrauchbar,
wenn es über das GPS-System geortet werden kann. Außerdem berge
ein auffälliger Alarm die Gefahr, dass der Angreifer noch
mehr in Stress gerät und es bei seinem Versuch, das Handy
seinem Opfer schnell zu entreißen, beim Angreifer zu einer Überreaktion
kommen könnte, die für das Opfer schädlich
sein könnte. Daher wird vorgeschlagen, das Nothilfegerät
in ein Blindgehäuse zu integrieren (z. B. in ein Armbanduhr-Gehäuse,
einen Siegelring oder ähnliches oder in ein beliebiges
Gehäuse mit sonstigen, weiteren Funktionsmöglichkeiten,
z. B. Uhr, Handy, medizinisches Diagnosegerät oder dgl.).
Dabei sollen folgende Funktionsmöglichkeiten vorhanden
sein: ein mit einer Kurzmitteilung programmierbarer technischer Baustein,
eine Programmier-Tastatur, ein Display und eine Funkeinrichtung,
ein technischer Baustein für die Herstellung einer Internet-Verbindung,
ein anpeilbarer Sender, z. B. mit schwingenden Quarzen, ein technischer
Baustein, der die funktionale und sendetechnische Kopplung von einer
Kurzmitteilung mit dem GPS-Ortungssystem herstellt sowie die Schaltung
und Regelung der sonstigen Gerätefunktion steuert, ein
Mikrofon, das mit einer Sprach- und Geräuschaufzeichnungs-Vorrichtung
mit einem Speichermedium gekoppelt ist, sowie ein Auslösemechanismus.
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Aus
der
DE 297 02 444
U1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung zur Ortung
und Überwachung von Menschen und Tieren, sowieso zur sofortigen
Alarmierung einer Polizeidienststelle bei Gefahr für Leib
und Leben bekannt. Diese Notfallkommunikationsvorrichtung weist
ein Gehäuse auf, in welchem sich ein Empfänger
(z. B. GPS – Global Positioning System), eine Funkvorrichtung
(z. B. GSM – Global System for mobil communication) und
eine Stromquelle befinden. Die Notfallkommunikationsvorrichtung
kann dabei die Form unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände
besitzen, wie etwa einer Uhr, eines Schmuckstückes, eines
Schlüsselanhängers, einer Zigarettenschachtel,
eines Feuerzeuges, eines Kugelschreibers, eines Parfümflakons
oder eines Lippenstiftes.
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Aus
der
DE 101 63 990
A1 ist eine Notfallkommunikationsvorrichtung sowie ein
Notsystem mit einer Alarmzentrale und einer Notfallkommunikationsvorrichtung
bekannt. Die Notfallkommunikationsvorrichtung ist als Mobilteil
bezeichnet und das Notsystem ist als Kommunikationssystem bezeichnet. Das
Notsystem arbeitet mit üblichen Navigations- und Übertragungsstandards
und/oder sonstigen verfügbaren Kommunikations- oder Übertragungssystemen
und mit einem Peilsystem, einem Informationssystem, einem Rechner
und einem Kontrollsystem zusammen und weist mindestens ein Mobilteil
mit entsprechender Software und ggf. sonstigen Komponenten auf.
Ein derartiges System ist als Notfallsystem und als Sicherheitssystem
ausgebildet und kann global und/oder regional im jeweiligen Gelände
geeignete Sende- oder Empfangsanlagen aufweisen zur Ausstrahlung
und/oder zur Aufnahme aktueller, regionaler Informationen, Warnungen,
z. B. für gefährdete Bereiche und/oder sonstiger
regionaler Daten oder Meldungen. Die Mobilteile sind als interaktive
Kommunikationsgeräte ausgebildet, mit denen aktuelle und/oder
regionale Informationen, Warnungen und sonstige Daten oder Mitteilungen
von Sende- und/oder Empfangsanlagen empfangen und weitergegeben
werden können. Mit den Mobilteilen ist es möglich,
eine automatische Positionsbestimmung und Positionsmeldung abzusenden.
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Die
bekannten Notfallkommunikationsvorrichtungen sind noch nicht optimal
ausgestattet, da die Notfallkommunikationsvorrichtung im Notfall
auch mitgeführt werden muss. Insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen finden Notfallkommunikationsvorrichtungen bisher wenig
Akzeptanz.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, die Software, das Verfahren, das Mobiltelefon,
die Notfallkommunikationsvorrichtung, die Verwendung und das Notsystem
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass ein Vergessen der
Notfallkommunikationsvorrichtung vermieden ist, so dass im Notfall
eine Notfallkommunikationsvorrichtung verfügbar ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Software dadurch
gelöst, dass mit der Software der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft
wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein
Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und eine Benutzerkennung
an eine Alarmzentrale gesendet wird.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Verfahren dadurch
gelöst, dass der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft
wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein
Notsignal mit der Position des Mobiltelefons und eine Benutzerkennung an
eine Alarmzentrale gesendet wird.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Notfallkommunikationsvorrichtung
dadurch gelöst, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung
als programmierbares Mobiltelefon, insbesondere als Smartphone und/oder
als PDA ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon, ein
Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement, eine programmierbare
Steuereinheit und eine Software aufweist, wobei die Software so
ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons
und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale sendbar ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Verwendung dadurch
gelöst, dass das Mobiltelefon als Notfallkommunikationsvorrichtung
verwendet wird, wobei die Software so ausgebildet ist, dass ein Notsignal
mit der Position des Mobiltelefons und einer Benutzerkennung an
eine Alarmzentrale sendbar ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Notsystem dadurch
gelöst, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung als programmierbares
Mobiltelefon ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon ein Mikrofon,
einen Lautsprecher, ein Anzeigemittel, mindestens ein Bedienelement,
eine programmierbare Steuereinheit und eine Software aufweist, wobei
die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position
des Mobiltelefons und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale
sendbar ist.
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Dies
hat den Vorteil, dass ein normales Mobiltelefon mit den Funktionen
einer Notfallkommunikationsvorrichtung vereint ist, ohne dass zwei
Geräte mit zwei SIM-Karten mitgeführt werden müssen.
Das Mobiltelefon kann neben dem Einsatz als Notfallkommunikationsvorrichtung
die normalen Mobiltelefonfunktionen, wie insbesondere MP3-Player,
Fotokamera, Videokamera und/oder Kommunikation mit anderen Geräten über
Kurzstreckenfunk, insbesondere Bluetooth und/oder WLAN aufweisen.
Das Mobiltelefon kann insbesondere als Smartphone oder PDA (Personal
Digital Assistent) ausgebildet sein. Der Vorteil des erfindungsgemäßen
Mobiltelefons besteht darin, dass durch das Laden der Software auf ein
normales, marktübliches Mobiltelefon daraus gleichzeitig
eine automatische Notfallkommunikationsvorrichtung mit allen Funktionen
bereitgestellt wird, die bisher nur ein spezielles Ortungs- und Überwachungsgerät
bietet. Ein Vergessen der Notfallkommunikationsvorrichtung wird
dadurch vermieden, so dass im Notfall die Notfallkommunikationsvorrichtung verfügbar
ist. Das Mobiltelefon wird insbesondere gerne von Kindern und Jugendlichen
genutzt, die aber eine seperate Notfallkommunikationsvorrichtung
nicht gerne mitführen. Kinder und Jugendliche sind daher
durch die Erfindung besser geschützt. Im Ergebnis sind
daher die eingangs genannten Nachteile vermieden und entsprechende
Vorteile erzielt.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Software, das erfindungsgemäße Verfahren, die
erfindungsgemäße Notfallkommunikationsvorrichtung,
die erfindungsgemäße Verwendung und das erfindungsgemäße Notsystem auszugestalten
und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf
die den Patentansprüchen 1, 14, 27, 31 bzw. 32 nachgeordneten
Patentansprüche verwiesen werden. Im folgenden wird ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden
Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 in
einer schematischen Darstellung ein Notsystem mit einer Alarmzentrale
und mit einer Notfallkommunikationsvorrichtung.
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In 1 ist
ein Notsystem 1 mit einer Alarmzentrale 2 und
mit einer Notfallkommunikationsvorrichtung 3 gut zu erkennen.
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Die
Notfallkommunikationsvorrichtung 3 weist mindestens einen
Sensor (nicht dargestellt) zur Bestimmung der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 und
eine Funkvorrichtung (nicht dargestellt) auf. Mit der Funkvorrichtung
ist ein Notsignal mit der Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 und
einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar, was
durch den Pfeil 4 schematisch angedeutet ist. Wenn ein
Notfall eintritt, kann die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 von
dem Benutzer zur Alarmierung der Alarmzentrale 2 verwendet
werden.
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Der
nicht dargestellte Sensor ist in der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 integriert.
Die Position der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 kann mittels
entsprechender Satellitendaten festgestellt werden. Der Sensor kann
bspw. als GPS-Sensor ausgebildet sein. Die Funkvorrichtung ist ebenfalls
in die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 integriert.
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Die
Funkvorrichtung ist vzw. als GSM-Funkvorrichtung und/oder als UMTS-Funkvorrichtung ausgebildet.
Die Funkvorrichtung kann vzw. ein GSM-Netzwerk nutzen, um eine Verbindung
mit der Alarmzentrale 2 herzustellen. Das GSM-Netzwerk (Global
System for mobile communications bzw. Groupe Special Mobile) ist
ein Standard für insbesondere volldigitale Mobilfunknetze,
der hauptsächlich für Telefondienstleistungen,
aber auch für leitungsvermittelte und paketvermittelte
Datenübertragung sowie Kurzmitteilungen (Short Mes sage
Service, kurz SMS, sowie ggf. Enhanced Message Service – kurz
EMS und/oder Multimedia Messaging Service – kurz MMS) genutzt
wird. Der Benutzer der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 ist
mit dieser mobil und kann von einer Funkzelle in eine andere Funkzelle wechseln.
Eine Mobilfunknetz-Funkzelle ist der Bereich, den die Basisstation
bzw. der Sendemast abdeckt. Der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 ist dabei
eine Benutzerkennung zugeordnet. Diese Benutzerkennung kann zur
eindeutigen Identifizierung in der Alarmzentrale 2 und/oder
im GSM-Netzwerk genutzt werden.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für das Notsystem 1 dadurch
vermieden, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 als
programmierbares Mobiltelefon 5 ausgebildet ist, wobei
das Mobiltelefon 5 ein Mikrofon 6, einen Lautsprecher 7, ein
Anzeigemittel 8, mindestens ein Bedienelement 9,
eine programmierbare Steuereinheit und eine Software, insbesondere
nach einem der vorstehenden Ansprüche, aufweist, wobei
die Software so ausgebildet ist, dass das Notsignal mit der Position
des Mobiltelefons 5 und einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar
ist.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun durch die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 dadurch
vermieden, dass die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 als
programmierbares Mobiltelefon 5, insbesondere als Smartphone
und/oder als PDA ausgebildet ist, wobei das Mobiltelefon 5 ein
Mikrofon 6, einen Lautsprecher 7, ein Anzeigemittel 8,
mindestens ein Bedienelement 9, eine programmierbare Steuereinheit
und eine Software aufweist, wobei die Software so ausgebildet ist,
dass das Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und
einer Benutzerkennung an die Alarmzentrale 2 sendbar ist.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für die Verwendung
eines programmierbaren Mobiltelefons 5 dadurch vermieden,
dass das Mobiltelefon 5 als Notfallkommunikationsvorrichtung 3 verwendet
wird, wobei die Software so ausgebildet ist, dass ein Notsignal
mit der Position des Mobiltelefons 5 und einer Benutzerkennung
an eine Alarmzentrale 2 sendbar ist.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für das Verfahren
dadurch gelöst, dass der Eintritt eines Auslöseereignis überprüft
wird und wenn das Auslöseereignis festgestellt wird, ein
Notsignal mit der Position des Mobiltelefons 5 und eine
Benutzerkennung an eine Alarmzentrale 2 gesendet wird.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun für die Software
dadurch gelöst, dass mit der Software der Eintritt eines
Auslöseereignis überprüft wird und wenn
das Auslöseereignis festgestellt wird, ein Notsignal mit
der Position des Mobiltelefons 5 und eine Benutzerkennung
an eine Alarmzentrale 2 gesendet wird.
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Weitere
Merkmale der Notfallkommunikationsvorrichtung 3, der Verwendung
des Mobiltelefons 5, des Verfahrens zum Betrieb des Mobiltelefons 5 sowie
des Notsystem 1 und insbesondere der Software dürfen
im folgenden erläutert werden: Das Mobiltelefon 5 bzw.
Mobiltelefone im Allgemeinen sind heute für viele Menschen
ständige Begleiter, auch für Kinder und Jugendliche.
Insbesondere handelt es sich bei dem Mobiltelefon 5 um
ein programmierbares Mobiltelefon 5. Die Programmierung
des Mobiltelefons 5 kann dabei bspw. auf einer JAVA-Technologie
oder C++-Technologie beruhen.
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Die
Funkvorrichtung ist vzw. so ausgestaltet, dass mit dem Mobiltelefon 5 normale
Telefonfunktionen, wie Sprachtelefondienste, SMS, Uhr, Wecker, Stoppuhr,
Telefonbuch und/oder Organizer etc. bereitgestellt werden. Zusätzlich
weist das Mobiltelefon 5 den Sensor zur Positionsbestimmung,
insbesondere mittels GPS auf. Das Mobiltelefon 5 kann als
sogenanntes ”GPS-Handy” ausgebildet sein. Insbesondere
handelt es sich bei dem Mobiltelefon 5 um ein Standard-Mobiltelefon 5.
Das Mobiltelefon 5 bzw. die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 hat
hier den Vorteil, dass es ein normales Mobiltelefon 5 mit
den Funktionen der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 vereint,
ohne dass zwei Geräte mit zwei SIM-Karten mitgeführt
werden müssen. Das Mobiltelefon 5 kann neben dem
Einsatz als Notfallkommunikationsvorrichtung 3 die normalen
Mobiltelefonfunktionen, wie insbesondere MP3-Player, Fotokamera,
Videoka mera und/oder Kommunikation mit anderen Geräten über
Kurzstreckenfunk, insbesondere Bluetooth und/oder WLAN aufweisen.
Solche Mobiltelefone 5 werden auch als Smartphone oder
PDA (Personal Digital Assistent) bezeichnet. Das Mobiltelefon kann mit
der Funkvorrichtung vzw. über ein Funknetz und/oder über
einen Satelliten, insbesondere als Satellitentelefon kommunizieren.
Das Anzeigemittel 8 ist vzw. als Display ausgebildet. Das
Display weist vzw. eine hohe Auflösung zur Darstellung
von Fotos, Videos etc. auf. Das Display kann insbesondere farbig
ausgebildet sein.
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Durch
die Installation der Software auf dem Mobiltelefon 5 wird
dieses zu einer Notfallkommunikationsvorrichtung 3 aufgerüstet.
Die Software läuft dabei vzw. im Hintergrund, ohne dass
die sonstigen Funktionen des Mobiltelefons 5 beeinträchtigt
sind. Die Überprüfung des Auslöseereignis
und das Senden des Notsignals wird vzw. nicht mit dem Anzeigemittel 8 angezeigt.
Vor der Installation der Software entspricht das Mobiltelefon 5 einem
handelsüblichen Mobiltelefon 5. Die Software wird
auf das Mobiltelefon 5 vzw. über ein Internet-Download
oder über eine Kabelanbindungsschnittstelle, wie bspw.
USB, Bluetooth oder WLAN geladen.
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Das
mindestens eine Bedienelement 9 ist hier als nicht näher
bezeichneter Nummernblock sowie als zusätzliche Funktionstasten
ausgebildet. Mit dem mindestens einen Bedienelement 9 können Buchstaben,
Ziffern und/oder Zusatzzeichen eingegeben werden, die vzw. auf dem
Anzeigemittel 8, nämlich dem Display angezeigt
werden. In alternativer Ausgestaltung kann das Bedienelement 9 zumindest
teilweise als Touchscreen ausgebildet sein. Durch die Software ist
das Mobiltelefon 5 so ausgebildet, dass ein Notsignal gesendet
bzw. abgesetzt wird, wenn eine definierte Eingabe erfolgt. Die Eingabe
kann bspw. durch Drücken einer bestimmten Taste oder Tastenkombination
erfolgen. Die Software ist vzw. so ausgebildet, dass diese Taste
oder Tastenkonfiguration frei wählbar ist, mit der entsprechend das
Notsignal auslösbar ist. Die Eingabe ist dem Mobiltelefon 5 entsprechend
frei konfigurierbar und kann den Bedürfnissen des Besitzers
des Mobiltelefons 5 angepasst werden.
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Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Mobiltelefons 5 besteht
darin, dass durch das Laden der Software auf ein normales, marktübliches
Mobiltelefon 5 daraus gleichzeitig eine automatische Notfallkommunikationsvorrichtung 3 mit
allen Funktionen bereitgestellt wird, die bisher nur ein spezielles
Ortungs- und Überwachungsgerät bietet. Der Vorteil des
erfindungsgemäßen Mobiltelefons 5 besteht
darin, dass durch das Betreiben der geladenen Software die Auswahl
der Übertragungswege des Notsignal vzw. automatisch abläuft.
Für den Fall, dass vorübergehend kein Übertragungsweg
zur Verfügung stehen sollte, wird das Notsignal gesendet,
sobald einer der möglichen Übertragungswege wieder
verfügbar ist. Die Software ist vzw. so ausgestaltet, dass
mehrere Übertragungswege, insbesondere die Verfügbarkeit der Übertragungswege
abgefragt werden. Falls kein Übertragungsweg verfügbar
ist, ist die Software vzw. so ausgestaltet, dass mit der Funkvorrichtung,
insbesondere in priorisierter Reihenfolge die unterschiedlichen
möglichen Übertragungswege abgefragt werden. Die
Auswahl der Übertragungswege kann automatisch ablaufen.
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Die
Software erkennt vzw. zur Bestimmung der Position, ob eine GPS-Ortung
und/oder GSM-Ortung möglich ist. Durch diese kombinierte
Abfrage bzw. kombinierte GPS- und GSM-Ortung sind die Ortungsmöglichkeiten
der Notfallkommunikationsvorrichtung 3 bzw. des Mobiltelefons 5 verbessert.
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Das
Notsignal wird in Form von vzw. mindestens einem Datenstring, insbesondere
einem einzelnen Datenstring gesendet. Der Datenstring enthält vzw.
die zur Bestimmung der Person und der Position bzw. des Mobiltelefons 5 nötigen
Angaben.
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Die
Alarmzentrale 2 ist vzw. als 24 Std. erreichbare Alarmzentrale 2 ausgebildet.
Das Notsystem 1 mit dem Mobiltelefon 5 und der
Alarmzentrale 2 ist insbesondere für Personen
interessant, die die Überwachung durch eine kommerzielle
Alarmzentrale 2 leisten wollen, um eine 24-stündige
Absicherung ihrer Person über ihr Mobiltelefon 5 zu
gewährleisten.
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Das
Mobiltelefon 5 hat den Vorteil gegenüber handelsüblichen
Ortungs- und Überwachungsgeräten, dass das Mobiltelefon 5 von
außen nicht als Notfallgerät erkennbar ist. Die
bestimmte Eingabe über das mindestens eine Bedienelement 9 ist
vzw. möglichst einfach gehalten, so dass das Notsignal
auch auslösbar ist, wenn sich das Mobiltelefon 5 in
der Jackentasche des Benutzers befindet. Die Eingabe mittels des
Bedienelements 9 könnte bspw. aus einer rhythmischen
Eingabefolge durch Drücken von mindestens drei Tasten gleichzeitig
erfolgen. Oder die Eingabe könnte durch Drücken
von mehreren, bspw. drei in einer Reihe oder in einer Zeile angeordneten Tasten
des Bedienelementes 9, insbesondere des Ziffernblockes
erfolgen. Dadurch ist es möglich, durch die Software unbeachtet
ein Notsignal auszulösen.
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Vzw.
ist die Software derart ausgestaltet, dass nach Auslösen
des Notsignals das Mobiltelefon 5 dem angegriffenen Benutzer
signalisiert, dass ein Notsignal ausgesendet wurde. Dies kann bspw. durch
Vibration des Mobiltelefons 5 erfolgen. Das Mobiltelefon 5 ist
zweckmäßig dazu mit einer entsprechenden Vibrationseinheit
ausgerüstet. Alternativ und/oder zusätzlich kann
zur Bestätigung des Notsignals das Mobiltelefon 5 ein
Bestätigungston senden, ob das Notsignal tatsächlich
gesendet und angekommen ist. Vzw. ist der Betätigungston
dabei so unauffällig, dass ein Angreifer diese Bestätigung nicht
wahrnimmt. Der Bestätigungston bzw. die Vibration ist vzw.
leise und unauffällig. Der Benutzer des Mobiltelefons 5 bzw.
der ”überfallene” wird dadurch beruhigt,
wenn er erkennt, dass das Notsignal abgesendet wurde und durch die
Alarmzentrale 2 eine Intervention stattfinden kann. Damit
ist das Deeskalationsprinzip in Kraft getreten, was sich zusätzlich
lebensrettend auswirken kann.
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Die
Software ist vzw. so ausgebildet, dass das Notsignal insbesondere
per GPRS-Einwahl über die Funkvorrichtung gesendet wird.
General Packet Radio Service (GPRS) ist ein paketorientierter Funkdienst
und Übertragungsdienst. Dieser paketorientierte Übertragungsdienst
wird im Bereich des Mobilfunks eingesetzt. Wenn GPRS aktiviert ist,
besteht nur virtuell eine dauerhafte Verbindung zur Gegenstelle.
Erst wenn das Notsignal übertragen wird, wird der Funkraum
besetzt, ansonsten ist er für andere Benutzer frei. GPRS
ist kostengünstig, da die Kosten von den übertragenen
Datenmengen abhängig sind. Alternativ kann das Notsignal
mit einem leitungsvermittelten Dienst, bspw. CSD (Circuit switched
Data) übertragen werden.
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Die
Software startet vzw. eine Internetverbindung per TCP und verbindet
das Mobiltelefon mit einem GPRS-Server der Alarmzentrale 2.
Die Alarmzentrale 2 ist vzw. eine Service- und/oder Rettungsleitstelle
bzw. 24-Stunden-Alarmzentrale 2. Die Software ermittelt
vzw. kontinuierlich nach dem Auslösen des Notsignals bzw.
nach der Eingabe zur Auslösung des Notsignals kontinuierlich
bzw. regelmäßig die Position des Mobiltelefons 5.
Die Positionsermittlung erfolgt dabei vzw. mittels GPS-Koordinaten,
insbesondere im Hintergrund. Die aktualisierten Koordinaten werden
vzw. regelmäßig durch weitere Notsignale automatisch
ohne weitere Zutun des Benutzers an die Alarmzentrale 2 gesendet.
Somit steht der Alarmzentrale 2 die aktuelle bzw. letzte
gültige Position/Koordinate zur Verfügung. Die
Software blockiert dabei vzw. die restlichen Funktionen des Handy
nicht, so dass der Benutzer, falls er die Möglichkeit hat,
nach Auslösen des Notsignals zusätzlich einen
Notruf tätigen kann oder eine Kurzmitteilung (SMS, MMS, EMS)
senden kann, ein Foto machen kann, ein Video aufnehmen kann oder
dgl. Es ist denkbar, dass die Software bei Auslösen des
Notsignals automatisch die Kamera des Mobiltelefons 5 aktiviert,
ein Bild macht und dieses automatisch bspw. in Form einer MMS an
die Alarmzentrale schickt.
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Wie
bereits beschrieben wurde, wird das Notsignal vzw. über
eine GPRS-Datenverbindung gesendet. Alternativ und/oder zusätzlich
kann das Notsignal per SMS in das Festnetz, insbesondere SMS-Over-ISDN
oder per Satellitentelefonanbindung gesendet werden, soweit das
Mobiltelefon 5 derart ausgerüstet ist.
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Die
Alarmzentrale 2 weist einen nicht dargestellten GPRS-Server
auf. Der GPRS-Server ist in der Alarmzentrale 2 aktiv mit
dem Internet verbunden. Der Server bzw. die Alarmzentrale 2 ist
vzw. mit einem GSM-Modem zum Empfang von SMS über das GSM-Netz
ausgestattet. Ferner weist die Alarmzentrale 2 bzw. der
Server eine nicht dargestellte ISDN-Karte auf für den Empfang
von SMS-over-ISDN. Ferner weist die Alarmzentrale 2 insbesondere
ein Telefonanschluss auf. Das Notsignal kann wie bereits beschrieben
wurde über das GSM-Netz oder ein Satellitentelefonempfang
gesendet werden. Falls die Alarmzent rale 2 über
Internet und das GSM-Netz nicht erreichbar ist, was sehr unwahrscheinlich
ist, wird das Notsignal über die ISDN-Festnetzanbindung übermittelt.
Insbesondere kann per SMS-Over-ISDN das Notsignal des Mobiltelefons 5 erfolgen.
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Alle
von der Alarmzentrale 2 empfangenen Notsignale werden insbesondere
von der Alarmzentrale 2 georeferenziert, d. h. Ortsnamen,
Straßennamen usw. werden aus den bestimmten Positionen
errechnet und ausgegeben. Alternativ kann dies bereits im Mobiltelefon 5 geschehen,
falls die Software oder das Mobiltelefon 5 derart ausgebildet
ist. In diesem Fall wird der Straßenname bzw. die umgewandelte Positionsangabe
in Form des Straßennamens, Ortsnamens etc. im Notsignal
direkt an die Alarmzentrale 2 gesendet. Die aus dem Notsignal
bestimmten Positionen werden in der Alarmzentrale 2 insbesondere sofort
auf einem Bildschirm angezeigt. Damit ist eine schnellstmögliche
Intervention möglich, indem der in der Alarmzentrale 2 Dienst
habende bzw. zuständige Ansprechpartner die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen kann. Die Alarmzentrale 2 weist
vzw. eine Datenbank auf, in der unter den Benutzerkennungen bzw.
den Benutzer relevanten Daten hinterlegt sind. Dies können
insbesondere persönliche und krankheitsbedingte Daten der
Besitzer der Mobiltelefone 5 sein. Die persönlichen
Daten können insbesondere per Aufschaltungsvertrag erfragt
werden. In dem Aufschaltungsvertrag kann erfragt werden, ob bei
einem Notsignal gewünscht ist, eine permanente Ortung durchzuführen.
Die Software kann dementsprechend so ausgebildet sein, dass entweder
eine permanente Ortung nach einem Notsignal erfolgt oder nur eine kurzfristige
Ortung, nach dem Notsignal oder eine in größeren
Abständen erfolgende Ortung.
-
Das
Notsignal kann neben den GPS-Koordinaten die GSM-Zell-ID des Providers
enthalten. Die Auswertung und Zuordnung dieser Daten erfolgt vzw. im
GPRS-Server in der Alarmzentrale 2. Damit ist gewährleistet,
dass in einer Notsituation ohne GPS-Empfang, bspw. in einem Kofferraum
oder in einem Keller, per GSM-Ortung die grobe Ortung des Benutzers
des Mobiltelefons 5 und insbesondere eine Bewegungsrichtung
des Benutzers noch möglich ist.
-
Die
Alarmzentrale 2 ermittelt insbesondere automatisch nach
Eintreffen eines Notsignals die nächstgelegene Polizeistation
und die zuständigen Rettungskräfte, die für
einen Einsatz in Frage kommen könnten. Dazu ist die Alarmzentrale 2 vzw.
mit einer Datenbank mit den Koordinaten aller bundesweiten Polizeistationen
und Rettungskräften ausgestattet. Der Nutzer des Mobiltelefons 5 kann
bspw. im Vorfeld weitere Handlungsanweisungen in der Alarmzentrale 2 hinterlegen,
mit Informationen, was im Fall eines eingehenden Notsignals zu tun
ist. Insbesondere eignet sich das Notsystem 1 auch dafür,
in Notfällen im Autoverkehr eingesetzt zu werden. Der Besitzer
des Mobiltelefons 5 kann bspw. durch ein Notsignal Hilfe
durch ADAC, AVD, ÖAMTC od. dgl. anfordern. Durch die Übertragung
der Position mit dem Notsignal kann der ADAC, AVD, OAMTC oder dgl. optimal
und schnell eingreifen.
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Die
Alarmzentrale 2 ist vzw. mit psychologisch geschultem Personal
besetzt, die eine psychologische Betreuung ermöglichen.
Wenn ein Notsignal in der Alarmzentrale eingeht, kann vzw. automatisch mit
der Software eine Sprachverbindung zur Alarmzentrale 2 aufgebaut
werden. Es kann eine Abhörverbindung zur Alarmzentrale
aufgebaut werden, wobei hier Mitarbeiter der Alarmzentrale 2 sich
durch Abhören des Mikrofons 6 weitere Informationen über
den Notfall beschaffen können. Im Notfall, bspw. einem sexuellen Übergriff
auf eine Joggerin, kann nach dem manuellen Auslösen des
Notsignals über das mindesten eine Bedienelement 9 automatisch
durch die Software eine Gesprächsverbindung zur Alarmzentrale 2 aufgebaut
werden, so dass die Mitarbeiter der Alarmzentrale Umgebungsgeräusche
des Mobiltelefons 5 abhören können und
die Situation der alarmauslösenden Person akustisch verfolgen
können. Diese Abhörverbindung von der Alarmzentrale 2 ist
hier schematisch durch den Pfeil 10 angedeutet. Wie bereits
beschrieben wurde kann ggf. zusätzlich die ggf. vorhandene
Kamera des Mobiltelefons 5 aktiviert werden, so dass sich
die Mitarbeiter der Alarmzentrale 2 ggf. ein Bild der Situation
machen können.
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Das
vorgeschlagene Notsystem 1 und insbesondere die Software
kann auf folgenden Wegen, insbesondere für folgende Situationen
erweitert werden:
Insbesondere für Skisportler und
Alpinisten kann eine permanente Bestimmung der Position bzw. eine permanente
Verfolgung und Datenaufzeichnung eingerichtet werden. In diesem
Betriebsmodus werden in regelmäßigen Abständen
Notsignale vom Mobiltelefon 5 an die Alarmzentrale 2 gesendet,
so dass die Bewegung, die Bewegungsrichtung und die Bewegungsgeschwindigkeit
der Skisportler und Alpinisten in der Alarmzentrale 2 verfolgt
werden kann. Die Aufzeichnung dieser Bewegung wird vzw. in der Alarmzentrale 2 durchgeführt.
Die Notsignale bzw. die damit verbundenen Datenpakete GPRS werden
vzw. zyklisch übertragen. In einem Notfall, bspw. falls
eine Lawine ausgelöst wird und der Benutzer des Mobiltelefons 5 ggf.
sogar verschüttet wird, kann dann aus den Bewegungsdaten
der Weg zum Verunfallten oder Verschütten durch die Aufzeichnung
der Alarmzentrale 2 sehr genau geleitet werden. Falls das
Mobiltelefon 5 noch in Takt ist, kann so ferner die genaue Position
des Verschütteten bestimmt werden.
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Ferner
ist es denkbar, auch eine permanente Ortung bzw. Positionsbestimmung
mit der Software einzurichten, auch wenn kein GSM-Netz verfügbar ist.
Für Extremsportler oder bspw. im Einsatz befindliche Rettungskräfte
in Länder ohne GSM-Netz, kann eine permanente Verfolgung
und Datenaufzeichnung eingerichtet werden. Die Aufzeichnungen werden
in der Alarmzentrale 2 durchgeführt. Die Datenpakete werden
hier nicht per GPRS, sondern per Satellitentelefonanbindung insbesondere
zyklisch übertragen.
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Die
Software ist vzw. ebenfalls zur Kommunikation über eine
Bluetooth-Schnittstelle des Mobiltelefons 5 ausgebildet.
Insbesondere kann die Software über diese Bluetooth-Schnittstelle
mit einem entsprechend ausgestatteten Messgerät, insbesondere einem
Herzfrequenzmessgerät bzw. allgemeiner einem Körperfunktionsmessgerät
ausgebildet sein. Durch die Software können entsprechende
Werte, insbesondere die Pulswerte bzw. allgemeiner die Körperfunktionen
der überwachten Person kontrolliert werden. Überschreitet
die gemessene Körperfunktion bzw. der gemessene Wert der
Herzfrequenz eine Untergrenze oder eine Obergrenze, kann automatisch
ein Notsignal an die Alarmzentrale 2 ausgesendet werden.
Die Kommunikation des Messgeräts über die entsprechende
Schnittstelle dient hier als Auslöseereignis. Dieses Verfahren
ist für alle mittels Bluetooth ansprechbaren Messgeräte
anwendbar.
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Vzw.
weist das Mobiltelefon 5 ferner einen Bewegungssensor (nicht
dargestellt) auf bzw. ist mit einem solchen verbunden. Dieser Bewegungssensor wird
bspw. auch als Hardware-Motion-Sensor bezeichnet. Mit einem solchen
Bewegungssensor lässt sich sehr einfach eine Totmann-Auswertung
durchführen. Diese Totmann-Auswertung ermöglicht
eine automatische Übermittlung eines Notsignals an die Alarmzentrale 2,
falls das Mobiltelefon 5 eine definierte Zeit nicht bewegt
wurde. Die Software überträgt dieses Totmann-Notsignal
automatisiert an die Alarmzentrale. Die Software kann Abfragefunktionen aufweisen,
die verhindern, dass aus Versehen ein Totmann-Notsignal aktiviert
wird. Dies erfolgt bspw. durch einen zyklischen Vibrationsalarm,
der dem Träger des Mobiltelefons 5 signalisiert,
dass er das Mobiltelefon 5 wieder bewegen muss, um den
Alarm zu verhindern.
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In
weiterer Ausgestaltung der Software bzw. des Mobiltelefons 5 kann
folgendes vorgesehen sein:
Das Mobiltelefon 5 kann
in weiterer Ausgestaltung ferner als elektronische Fußfessel
eingesetzt werden. Mit der Software kann dann ein bestimmtes Gebiet
festgelegt werden, in der sich die Person bewegen kann, wobei das
Notsignal automatisch von der Software ausgelöst wird,
wenn sich die Person mit dem Mobiltelefon 5 aus dem festgelegten
Gebiet bewegt bzw. dieses verlässt. Eine solche Abfrage
kann als Geofence-Alarm bezeichnet werden.
-
Insbesondere
kommen folgende Nutzergruppen für die Notfallkommunikationsvorrichtung 3 bzw. für
das Mobiltelefon 5 und die entsprechende Software in Frage:
Kinder, Alte, Kranke, Bergsteiger, Skifahrer, Wanderer, Drachenflieger,
Politiker, Polizisten im Einsatz, Schornsteinfeger, Taxifahrer,
Bundeswehr, Streitkräfte, Hilfsdienste, Katastrophenschutz
etc. pp. Ein Altennotruf, eine Kindesentführung, ein Verkehrsunfall
oder auch eine Stalker-Attacke (häusliche Gefahr, Angst
für Entführung etc.) kann mittels einer solchen
Software bzw. einem so ausgestatteten Mobiltelefon 5 effektiver
als bisher flächende ckend abgesichert werden, da GPS-Mobiltelefone 5 nachträglich mit
der Software nachgerüstet bzw. erweitert werden können.
Ein Benutzer eines solchen herkömmlichen, programmierbaren
GPS-Mobiltelefons 5 muss vzw. einen Dienstleistungsvertrag
abschließen, aus dem heraus eine sogenannte Lizenznummer
mitgeteilt wird, mit der der Vertragsnehmer mit seinem GPS-Mobiltelefon 5,
insbesondere seinem Smartphone, vzw. PDA die Software vzw. aus dem
Internet lädt und auf dem Mobiltelefon 5 installiert.
Nach dem Neustart des Mobiltelefons 5, der nach dem Download
und der Installation der Software durchgeführt werden muss,
ist die Software als Dienst im Hintergrund aktiv. Hierdurch ergeben
sich die folgenden Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen
Notfallgeräten für den Personenschutz:
Es
muss keine zusätzliche Hardware angeschafft werden, da
auf herkömmliche GPS-Mobiltelefone zurückgegriffen
werden kann. Vzw. ist ein solches Mobiltelefon 5 mit einen
Lithium-Akku ausgestattet, der eine lange Betriebszeit garantiert.
Die Software kann für den Endkunden individuell angepasst
werden, wodurch sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten
des Mobiltelefons 5 ergeben. Die Software kann vzw. auf der
Java-Technologie oder auf einer C++-Technologie aufbauen.
-
- 1
- Notsystem
- 2
- Alarmzentrale
- 3
- Notfallkommunikationsvorrichtung
- 4
- Pfeil
- 5
- Mobiltelefon
- 6
- Mikrofon
- 7
- Lautsprecher
- 8
- Anzeigemittel
- 9
- Bedienelement
- 10
- Pfeil
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19755075
A1 [0007, 0007]
- - DE 10018082 A1 [0009]
- - DE 29811555 U1 [0010]
- - DE 202004019579 U1 [0011, 0011]
- - DE 29702444 U1 [0012]
- - DE 10163990 A1 [0013]