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DE19920128A1 - Notruf-Ortungssystem - Google Patents

Notruf-Ortungssystem

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DE19920128A1
DE19920128A1 DE19920128A DE19920128A DE19920128A1 DE 19920128 A1 DE19920128 A1 DE 19920128A1 DE 19920128 A DE19920128 A DE 19920128A DE 19920128 A DE19920128 A DE 19920128A DE 19920128 A1 DE19920128 A1 DE 19920128A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein tragbares Notrufsystem mit einer satellitengestützten Ortungseinrichtung (dGPS) und einer damit funktionell zusammengeschlossenen, mobilen Telekommunikationseinrichtung (GSM), bei welchem ein zentrales Rechenzentrum zur permanenten interaktiven Verbindung mit den jeweils aktiven Bausteinen unterschiedlicher Zielobjekte eingerichtet ist und jeder Baustein eine Umschalteinrichtung zwischen der dGPS-gestützten und der GSM-gestützten Überwachungseinrichtung aufweist, wobei der dGPS-gestützten Überwachungseinrichtung gegenüber der GSM-gestützten Überwachungseinrichtung eine Priorität zugewiesen ist und die Umschaltung auf die GSM-gestützte Überwachungseinrichtung im Falle einer Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Rechenzentrum und der dGPS-gestützten Überwachungseinrichtung erfolgt, und daß die Bausteine jeweils mit einem eine gegenseitige Datenübertragung ermöglichenden Kommunikationsmodul versehen sind, um eine mittelbare Verbindung zwischen einem dem Zielobjekt zugeordneten Baustein mit dem Rechenzentrum unter Einbeziehung eines weiteren Bausteins eines anderen Zielobjektes als Host-Funktion herzustellen.

Description

Die Erfindung betrifft ein tragbares Notrufsystem mit einer satellitengestützten Ortungseinrichtung (GPS) und einer damit funktionell zusammengeschlossenen, mobilen Telekommunikationseinrichtung (GSM), wobei beide jeweils ein Sendeteil und ein Empfängerteil aufweisenden Überwachungseinrichtungen in einem an einem zu überwachenden Zielobjekt mitzuführenden, eine unabhängige Stromversorgung und eine Alarmauslöseeinrichtung aufweisenden Baustein mit einem die geltenden Positionsdaten jeweils abspeichernden Datenspeicher angeordnet sind.
Ein Notrufsystem mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der DE 196 39 796 A1 im Grundsatz bekannt. In der vorgenannten Schrift ist die Nutzung einer Kombination von mobilen Telefonen als GSM-Einrichtung sowie von satellitengestützten Navigationssystemen für Pkws bzw. Wegfindersysteme auf der Basis des GPS beschrieben, um Notfallsituationen in geeigneter Weise begegnen zu können. Hierzu soll das GPS-Empfangsteil des Notrufsystems regelmäßig die Positionsdaten in einem einem Notrufspeicher angeschlossenen elektronischen Speicher ablegen, so daß im Falle der Alarmauslösung die aktuellsten Positionsdaten des Zielobjektes, insbesondere eines Opfers, an die angerufene Stelle geliefert werden. Die Übertragung der Daten erfolgt dabei über die GSM-Verbindung an einen vorgegebenen Empfänger.
Mit dem bekannten Notrufsystem ist der Nachteil verbunden, daß für die Ansteuerung der Alarmauslöseeinrichtung ein zu betätigender Auslöseknopf vorgesehen ist, und daß eine Übermittlung der Positionsdaten nur im Alarmauslösefall erfolgt; damit ist eine fortschreitende Kontrolle von Positionsveränderungen und damit eine ständige Überwachung des Zielobjektes nicht gegeben. Ein weiterer, gegebenenfalls schwerwiegender Nachteil besteht darin, daß das Übertragungsnetz für die mobilen Telekommunkationseinrichtungen sogenannte Funklöcher aufweist, aus denen heraus eine Übertragung von Daten nicht möglich ist. Damit ist eine flächendeckende Wirkung des bekannten Notrufsystems nicht gegeben. Schließlich ist das angesprochene GPS-System zu ungenau.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Notrufsystem der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß eine ständige Überwachung der Zielobjekte im Hinblick auf deren aktuelle Position möglich ist, wobei die Alarmauslösung zusätzlich beibehalten sein soll, und daß die Existenz von "Totzonen" für die Notrufübertragung vermieden ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß wenigstens ein zentrales Rechenzentrum zur permanenten interaktiven Verbindung mit den jeweils aktiven Bausteinen unterschiedlicher Zielobjekte eingerichtet ist und jeder Baustein eine Umschalteinrichtung zwischen der als dGPS- gestützt ausgebildeten Überwachungseinrichtung und der GSM- gestützten Überwachungseinrichtung aufweist, wobei der dGPS-gestützte Überwachungseinrichtung gegenüber der GSM- gestützten Überwachungseinrichtung eine Priorität zugewiesen ist und die Umschaltung auf die GSM-gestützte Überwachungseinrichtung im Falle einer Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Rechenzentrum und der dGPS- gestützten Überwachungseinrichtung erfolgt, und daß die Bausteine jeweils mit einem eine gegenseitige Datenübertragung ermöglichenden Kommunikationsmodul versehen sind, um eine mittelbare Verbindung zwischen einem dem Zielobjekt zugeordneten Baustein mit dem Rechenzentrum unter Einbeziehung eines weiteren Bausteins eines anderen Zielobjektes als Host-Funktion herzustellen.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß über das vorgesehene Rechenzentrum eine ständige Auswertung der ebenfalls ständig übermittelten Positionsdaten gegeben ist, so daß zu jedem Zeitpunkt eine Ortsbestimmung bzw. Abfrage der Positionsdaten des Zielobjektes gegeben ist. Dadurch unterscheidet sich das erfindungsgemäße Notrufsystem wesentlich vom Stand der Technik, der nur eine Positionsdatenübermittlung für den Alarmfall vorsieht. Erfindungsgemäß ist als satellitengestütztes Ortungssystem das wesentlich genauer arbeitende dGPS-System vorgesehen. Eine weitere Verbesserung der Datenübertragung und Datenerfassung ist dadurch gegeben, daß der Rechner über das dGPS-System ständig Kontakt zu dem jeweils aktivierten Baustein des zugeordneten Zielobjektes hält, wobei der Aufrechterhaltung der auf das dGPS-System gestützten Übertragungsverbindung eine Priorität zukommt. Tritt in dieser auf das dGPS-System gestützten Verbindung eine Störung ein, so schaltet die in dem am Zielobjekt mitzuführenden Baustein vorgesehene Umschalteinrichtung automatisch auf die auf das GSM-System gestützte Verbindung zu dem zentralen Rechenzentrum um, so daß die gewünschte ständige Verbindung zwischen dem Rechenzentrum und dem aktiven bzw. aktivierten Baustein weiterhin aufrechterhalten ist. Das Rechenzentrum prüft bei Umschaltung auf das GSM-System die gestörte dGPS-Verbindung weiterhin ab, und sorgt für eine automatische Rückschaltung vom GSM-Betrieb auf den dGPS-Betrieb, sobald die Verbindung über das dGPS-System zu dem betreffenden Baustein wieder möglich ist. Als besonderes Sicherheitsmerkmal ist erfindungsgemäß auch eine Host-Funktion zwischen einzelnen aktiven bzw. aktivierten Bausteinen vorgesehen für den Fall, daß ein Baustein weder über das dGPS-System noch über das GSM-System eine Verbindung zu dem zentralen Rechenzentrum aufrechterhalten kann; in diesem Fall kann eine Verbindung zu einem in einer hinreichenden geografischen Nähe befindlichen weiteren aktiven bzw. aktivierten Baustein eines anderen Zielobjektes über die in den Bausteinen jeweils vorgesehenen Kommunikationsmodule hergestellt werden, so daß das weitere Zielobjekt als eine Art Relaisstation zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen dem zu überwachenden Baustein des ersten Zielobjektes und dem Rechenzentrum herangezogen werden kann. Auf diese Weise kann die Überwachung aller mit entsprechenden Bausteinen ausgerüsteten Zielobjekte lückenlos erfolgen, und es ist möglich, bei Ansteuerung der Alarmauslöseeinrichtung jederzeit den Notruf von dem Baustein des betroffenen Zielobjektes zum Rechenzentrum zu übermitteln.
Bei der Verwirklichung der Erfindung muß das zentrale Rechensystem mit einer für beide Betriebssysteme SAT/GSM II geeigneten Empfangs-/Sendeausstattung versehen sein und insbesondere eine ausreichende Speicherkapazität für die Erfassung und Verarbeitung der Daten einer Vielzahl von Bausteinen aufweisen. Dazu sollten mindestens zwei Großrechner auf Parallelrechnerbasis mit Erweiterung eingesetzt werden, mit einem Arbeitsspeicher von mindestens 2,6 GB und einer internen Busleistung von mindestens 800 bis 900 MB pro Sekunde. Es sollte ein Anschluß je Rechner von mindestens 20 X Terminals vorgesehen sein. Die Ausstattung des Rechenzentrums sollte auch ein Raid-System zur Datensicherung aufweisen, ferner sollten mehrere ausgelagerte Internet-Anschlüsse vorgesehen sein, die allerdings nicht in einer direkten Verbindung zum Großrechner stehen müssen. Die für die Großrechner zur Verfügung zu stellende Software sollte die Überwachung des Notrufsystems und jedes einzelnen Teilnehmers bzw. Bausteins ermöglichen, insbesondere die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der aktiven Bausteine inklusive eines Diagnoseprogramms ermöglichen. Der Rechner hat die Organisation der ein- und ausgehenden Daten zu übernehmen, ferner die Massenspeicherüberwachung, ein automatisches Backup sowie die Auswertung und Weiterleitung aller ein- und ausgehenden Daten. Eine automatische Telefonwahl der Polizei-Notrufzentralen und Rettungsdienststellen in Deutschland sollte möglich sein, ebenso wie die automatische Annahme/Abgabe von telefonischen Informationen und deren Umsetzung. Dabei sollte bei telefonischer Auftragserteilung ein entsprechend vereinbarter Sicherheitscode überwacht sein.
Die Rechner müssen digitale Stadt- und/oder Landkarten in Deutschland sowie in Grenzgebieten bis zu ca. 150 km zu den Nachbarstaaten ermöglichen, ferner deren Übernahme in das GSM-Netz. Es sollte ein automatisches Suchen von aktiven Bausteinen inklusive der Stand-By-Betriebsarten in den beiden Betriebssystemen dGPS und GSM und die sofortige Überprüfung der Systeme unter Angabe von Fehlerquellen möglich sein, ferner das Umschalten zur Aufnahme von Daten aus der Host-Funktion von miteinander kommunizierenden Bausteinen. Somit ist eine ständige Kommunikation zwischen dem an einem Zielobjekt befindlichen Baustein und dem Rechenzentrum insbesondere auch durch die Hybridfunktion gegeben.
Über den Rechner kann auch eine Zonenüberwachung eingerichtet werden, indem beispielsweise Zonen mit unterschiedlichen Radien vorgegeben werden und bei dem Verlassen der vorgegebenen Zonen durch den Baustein eine Alarmauslösung erfolgt. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn als Zielobjekte Kinder überwacht und geschützt werden sollen. So können die Eltern die Freigabe unterschiedlicher Entfernungszonen telefonisch beim Rechenzentrum anmelden, wobei bei Übertretung der ersten, innersten Zone ein Alarmruf mit Ortsangabe an die Eltern vermittelt werden kann. Wird von dem Kind dann die nächstfolgende, im einzelnen in ihrer Abmessung festgelegte Zone zu einem bestimmten Bestandteil oder gänzlich überschritten, erfolgt automatisch eine Verständigung der Eltern und der Polizei. Im Notfall kann dabei von der Polizei einen Abgleich mit anderen Anwendern für den jeweiligen Zeitpunkt erstellt werden. Im Alarmfall kann dann im Rechenzentrum eine digitale Landkarte mit der Position des jeweiligen von dem Zielobjekt bzw. der Zielperson getragenen Bausteins hochgefahren und jegliche Standortveränderung verfolgt werden.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß der Baustein mit einem digitalen Höhenmesser zur Erfassung und Übertragung von Höhendaten versehen ist; damit ist auch eine Erfassung von Höhenveränderungen erforderlich, beispielsweise die Standortfeststellung von Zielobjekten innerhalb eines Gebäudes. Wird als Zielobjekt ein gegen Diebstahl zu schützender Gegenstand wie Kraftfahrzeug, Computer etc. definiert, so ist über die Erfassung einer Höhenveränderung beispielsweise auch das Hochheben eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke eines ungesetzlichen Abtransports möglich.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß der Baustein einen Datenspeicher zur vorherigen Einspeicherung von von dem zentralen Rechner abrufbaren objektbezogenen Daten aufweist. Diese Möglichkeit ist besonders zweckmäßig für die Überwachung von Personen, weil im Notfall dann zielgerichtet die Hilfemaßnahmen eingeleitet werden können. So ist vorgesehen, daß bei Einsatz des Notrufsystems für Kinder beispielsweise Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Telefonnummer der Eltern eingespeichert werden, so daß diese Daten insbesondere bei Alarmauslösung automatisch an die zuständige Hilfe- bzw. Rettungsstelle übermittelt werden. Gleichfalls kann auch ein Bild des Kindes eingespeichert sein, welches im Notfall per Faxübertragung an die Polizei oder das Internet übermittelt wird.
Selbstverständlich können diese Daten auch für erwachsene Personen vorgegeben sein. Ebenfalls ist vorgesehen, eine Abspeicherung von medizinischen Grunddaten der betreffenden Personen vorzunehmen, so daß im Notfall eine zielgerichtete Vorsorge im Hinblick auf medizinische Komplikationen getroffen werden kann.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Baustein für die Überwachung von Zielpersonen eingerichtet und in einem am Körper einer Zielperson mitzuführenden Gegenstand angeordnet ist. Dabei kann vorgesehen sein, daß die im Baustein vorgesehene Alarmauslöseeinrichtung auf akustische Signale anspricht, so daß die Bedienung einer mechanisch auszulösenden Auslöseeinrichtung für den Notruf nicht erforderlich ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Baustein in einem Medaillon als Bestandteil einer von einer Zielperson um den Hals zu tragenden Halskette angeordnet ist, wobei Halskette und Medaillon aus einem mechanisch unzerstörbaren Material bestehen. Damit ist gewährleistet, daß das Notrufsystem nicht durch Entfernung der Halskette bzw. des Medaillons außer Funktion gesetzt werden kann. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß der Verschluß der Halskette als Ein- bzw. Ausschalteinrichtung für die Aktivierung des Bausteins eingerichtet ist, wobei in einer Ausführungsform der Erfindung der Verschluß der Halskette nur bei Freigabe durch das Rechenzentrum lösbar ist.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß Medaillon und Halskette mit eine unsachgemäße Einwirkung erfassenden und die Alarmauslöseeinrichtung ansteuernden Sensoren versehen sind, wobei zweckmäßig die Halskette mit in ihrem Inneren verlaufenden Zugfedern versehen ist.
Mit den vorstehend beschriebenen Maßnahmen ist gewährleistet, daß die Halskette mit Medaillon weder ohne Wissen der Verantwortlichen abgelegt noch von der Zielperson entfernt werden kann. Der Verschluß ist derart ausgebildet, daß das Notrufsystem bei einem Verschließen der Halskette unmittelbar aktiviert wird. Eine gegebenenfalls vorgesehene LED-Anzeige zeigt dem Träger für einen kurzen Zeitraum die Aktivität seiner Notrufanlage an. Die Halskette ist in ihrem inneren hohl und dient zur elektrischen Versorgung des Medaillons. Gleichzeitig dient die Halskette als Antennenanlage zur Sicherung gegen gewaltsames Öffnen. Bei einem Versuch erfolgt ein Notruf. Die Halskette besteht aus einzelnen Kettengliedern. Die Teile sind jeweils beweglich und so angepaßt, daß sie nicht über den Kopf der Zielperson entfernt werden können. Sollte aufgrund der damit verbundenen Beweglichkeit der Teile der Kette bzw. des Medaillons gegeneinander ein technischer Defekt auftreten, ist in dem Medaillon eine elektrische Notfall/Antennenversorgung installiert.
Die Glieder der Halskette oder eines vergleichsweisen Gegenstandes sind durch Zugfedern miteinander verbunden, die bei einer Zugkraft von beispielsweise mehr als 5 kg reagieren und einen Alarm auslösen. Bei Einsatz von Schneidewerkzeugen wird auch bei geringem Druck Alarm ausgelöst. Sollten die Kette oder das Medaillon durchtrennt werden, wird durch Rückmeldung an die beschränkte elektronische Intelligenz des Medaillons die Notversorgung aktiviert. Insbesondere über das Host-System ist jederzeit eine Ortung vorzunehmen.
Im einzelnen können die Teile so eingerichtet sein, daß deren Oberfläche als Träger für Solarzellen und zum Aufladen der Batterien (Akku) geeignet sind, um eine Stromversorgung von 22 bis 24 Stunden zu gewährleisten. Zusätzlich weist die Halskette oder das Medaillon einen Elektroanschluß auf, der das Aufladen der Batterie ermöglicht.
Die Oberfläche insbesondere des Medaillons ist für eine akustische Alarmierung mit einigen Löchern versehen, die im Innenraum mit einer Sicherheitsfolie ausgestattet sind und bei einer Beschädigung den Alarm auslösen. Eine zusätzliche Taste für manuellen Alarm ist vorgesehen.
Die elektronischen Bauteile beider Betriebssysteme, dGPS- System und GSM-System sowie die Stromversorgung, sind im Innenraum von Kette und/oder Medaillon so anzuordnen, daß das Notrufsystem durch Zusatz von Flüssigkeiten oder Gasen durch die vorgesehenen Öffnungen im Medaillon nicht außer Betrieb gesetzt werden kann. Dazu kann im Innenraum des Medaillons eine Sicherheitsplatte sowie eine spezielle Aufhängung der Elektronik vorgesehen sein. Auch ist ein Schutz des Medaillons gegen magnetische Einflüsse von außen vorgesehen.
Dem Medaillon ist gegebenenfalls im Hinblick auf dessen vielfältige Funktionsfähigkeiten ein Eprom als internes Baustein hinzuzufügen, um bereits programmierte Funktionen zu aktivieren oder neue hinzuzufügen. Ein zusätzlicher Speicherbaustein von mindestens 32 MB wird für die Host- Funktion integriert. Bei Kontaktverlust des Notrufsystems zum Rechenzentrum werden medizinische und weitere Daten für einen vorgegebenen Zeitraum gespeichert und können bei Kontakt weitergeleitet werden.
Die Einsatzmöglichkeiten des beschriebenen Notrufsystems beziehen sich insbesondere auf die Überwachung und Ortung von Personen. Auch andere Einsatzmöglichkeiten wie die Überwachung von Ladenlokalen, Tankstellen und Kiosken oder Bankfilialen sowie als Diebstahlsicherung für mobile Computerkraftfahrzeuge oder ähnliche hochwertige Gegenstände sind vorgesehen. Durch einen Spezialkennungs- Scanner ist es weiterhin möglich, Immobilien mit dem Notrufsystem zu überwachen, indem nur für zugangsberechtigte Personen mit einem elektronischen Ausweis Tag und Nacht Zutritt zu dem gesicherten Objekt gewährt wird. Die Zutrittszeiten zu den Räumlichkeiten werden durch Sensoren computergesteuert überwacht. Durch unbefugtes Betreten eines Hauses oder Büros wird in der Überwachungszentrale über den zentralen Rechner Alarm ausgelöst.
Das Notrufsystem kann wahlweise in den Kombinationen SAT- GSM, GSM-SAT-Zielpeilsender, GSM-Zielpeilsender oder SAT- Zielpeilsender mit GSM Höhensensor ausgerüstet und angeboten sein. Alle vorgenannten Systeme sind miteinander kompatibel und können über die Host-Funktion mit dem Rechenzentrum einerseits sowie mit anderen Anwendern bzw. Bausteinen andererseits kommunizieren.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Medaillon als Bestandteil des Notrufsystems in einer Vorderansicht,
Fig. 2 die zugehörige Halskette zur Halterung des Medaillons in einer geschnittenen Seitenansicht.
Das in Fig. 1 dargestellte Medaillon weist einen Sprachsensor 11 sowie mehrere Öffnungen 12 auf, hinter welchen ein Mikrofon für die Sprachaufnahme angeordnet ist.
Die in Fig. 2 im einzelnen dargestellte Halskette 13 hat eine Außenhaut 14 und einen in ihrem Inneren verlaufenden Kabelkanal 15, längs welchem eine Zugfeder 16 angeordnet ist. An der Innenseite der Außenhaut 14 befindet sich ein Alarmkontakt 17, der beim Eindrücken der Außenhaut 14 eine Ansteuerung der nicht weiter dargestellten Alarmauslöseeinrichtung bewirkt.

Claims (11)

1. Tragbares Notrufsystem mit einer satellitengestützten Ortungseinrichtung (GPS) und einer damit funktionell zusammengeschlossenen, mobilen Telekommunikations­ einrichtung (GSM), wobei beide jeweils ein Sendeteil und ein Empfängerteil aufweisenden Überwachungseinrichtungen in einem an einem zu überwachenden Zielobjekt mitzuführenden, eine unabhängige Stromversorgung und eine Alarmauslöseeinrichtung aufweisenden Baustein mit einem die geltenden Positionsdaten jeweils abspeichernden Datenspeicher angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein zentrales Rechenzentrum zur permanenten interaktiven Verbindung mit den jeweils aktiven Bausteinen unterschiedlicher Zielobjekte eingerichtet ist und jeder Baustein eine Umschalteinrichtung zwischen der als dGPS-gestützt ausgebildeten Überwachungseinrichtung und der GSM- gestützten Überwachungseinrichtung aufweist, wobei der dGPS-gestützten Überwachungseinrichtung gegenüber der GSM-gestützten Überwachungseinrichtung eine Priorität zugewiesen ist und die Umschaltung auf die GSM- gestützte Überwachungseinrichtung im Falle einer Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Rechenzentrum und der dGPS-gestützten Überwachungseinrichtung erfolgt, und daß die Bausteine jeweils mit einem eine gegenseitige Datenübertragung ermöglichenden Kommunikationsmodul versehen sind, um eine mittelbare Verbindung zwischen einem dem Zielobjekt zugeordneten Baustein mit dem Rechenzentrum unter Einbeziehung eines weiteren Bausteins eines anderen Zielobjektes als Host-Funktion herzustellen.
2. Notrufsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Baustein mit einem digitalen Höhenmesser zur Erfassung und Übertragung von Höhendaten versehen ist.
3. Notrufsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Baustein einen Datenspeicher zur vorherigen Einspeicherung von von dem zentralen Rechner abrufbaren objektbezogenen Daten aufweist.
4. Notrufsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Baustein für die Überwachung von Zielpersonen eingerichtet und in einem am Körper einer Zielperson mitzuführenden Gegenstand angeordnet ist.
5. Notrufsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die im Baustein vorgesehene Alarmauslöseeinrichtung auf akustische Signale anspricht.
6. Notrufsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Baustein in einem Medaillon (10) als Bestandteil einer von einer Zielperson um den Hals zu tragenden Halskette (13) angeordnet ist.
7. Notrufsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Halskette (13) und Medaillon (10) aus einem mechanisch unzerstörbaren Material bestehen.
8. Notrufsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß der Halskette (13) als Ein- bzw. Ausschalteinrichtung für die Aktivierung des Bausteins eingerichtet ist.
9. Notrufsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß der Halskette (13) nur bei Freigabe durch das Rechenzentrum lösbar ist.
10. Notrufsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Medaillon (10) und Halskette (13) mit eine unsachgemäße Einwirkung erfassenden und die Alarmauslöseeinrichtung ansteuernden Sensoren versehen sind.
11. Notrufsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halskette (13) mit in ihrem Inneren verlaufenden Zugfedern versehen ist.
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