Aus der
DE 197 29 645 A1 ist ein
Personen-Notruf-System bekannt. Bei diesem ist vorgesehen, ein spezielles
Notrufgerät
zu schaffen, welches lediglich für
die Funkübermittlung
als Funk-Komponente
eine Mobilfunktelefon-Einheit als Baugruppe aufweist. Die für derartige
Notrufgeräte
erzielbaren Stückzahlen
bedingen einen – verglichen
mit den Funktionen, die ein derartiges Gerät bereitstellt – vergleichsweise
hohen Stückpreis.
Aus der
DE 196 00 119 C2 ist ein
Mobilfunkgerät
bekannt, welches zweiteilig ausgestaltet ist und einerseits einen
die Funktionstasten aufweisenden Bedienteil aufweist sowie andererseits
eine sogenannte Transpondereinheit. Die Transpondereinheit baut
die Funkverbindung in das Mobilfunknetz auf, während demgegenüber der
Bedienteil mit vergleichweise geringer Sendeleistung lediglich die
Verbindung zur Transpondereinheit aufbaut. Als Notrufsystem ist
diese Anlage nicht gedacht. Zudem stellt auch sie gegenüber den
handelsüblichen
Mobilfunktelefonen eine spezielle, nämlich zweiteilige Ausgestaltung des
Gerätes
dar, welche mit erhöhten
Herstellungskosten verbunden ist. Für die Anwendung im Bereich eines
Notrufsystems wäre
ein derartiges Gerät
nachteilig, da seine beiden Elemente mit einem Energiespeicher versehen
sein müssen
und insofern Funktionsbeeinträchtigungen
dieses Gerätes
durch. eine zusätzlich
vorhandene Fehlermöglichkeit
in geringerem Maße
ausgeschaltet werden können
als bei einem Gerät,
welches lediglich einen einzigen Energiespeicher aufweist.
Aus der
DE 92 00 827 U1 ist ein
tragbares Notrufgerät
bekannt, welches eine manuelle Auslösung des Alarms mit Hilfe eines
eigens dazu vorgesehenen Schalters ermöglicht.
Aus der
DE 198 16 052 A1 ist eine
Halterung für
tragbare Mobiltelefone bekannt, welche Funktionselemente des Telefons
auch in dieser Halterung aufweist, beispielsweise bestimmte Betätigungsschalter
und Anzeigeelemente, so dass diese Anzeigen und Betätigungsmöglichkeiten
nicht notwendigerweise am Telefon genutzt werden müssen, im
Gegenteil: Das Telefon kann sogar derart in dieser Halterung aufgenommen
werden, dass die telefoneigenen Anzeige- und Betätigungselemente nicht mehr für den Benutzer
erreichbar sind, sondern lediglich die an der Halterung vorgesehenen
Elemente.
Aus der Praxis sind – beispielsweise
für Forstarbeiter – weiterhin
Notruf-Systeme bekannt, welche ein GPS-Empfangsmodul aufweisen,
so daß automatisch
der jeweilige Standort des Notruf-Systems und damit seines Benutzers
bekannt ist. Es kann eine Totmannschaltung vorgesehen sein, so daß der Benutzer
in regelmäßigen zeitlichen
Abständen
durch z. B. ein Tonsignal zur Aufforderung eines Quittungssignals
aufgefordert wird. Das Quittungssignals kann z. B. abgegeben werden,
indem er einen Knopf des Notruf-Systems drückt. Unterbleibt das Quittungssignal,
sendet das Notruf-System automatisch eine Alarmmeldung an eine Leitstelle
aus. Alternativ oder ergänzend
kann ein Neigungssensor vorgesehen sein, so daß beispielsweise bei einer
Neigung flacher als 45° ebenfalls
die automatische Alarmierung ausgelöst wird, wobei auch hier – um Fehlalarme
auszuschließen – zunächst das
Notruf-System ein Aufforderungssignal abgeben kann, welches der Benutzer
mit einem Quittungssignal beantworten kann, so daß auch bei
einer Neigung flacher als 45° die
Alarmierung bewußt
unterdrückt
werden kann.
Ein Nachteil der Notruf-Systeme,
bei denen die Funksender als spezielle Geräte ausgestaltet sind besteht
darin, daß sie
vergleichsweise große bauliche
Abmessungen aufweisen und dementsprechend unhandlich sind. Sie beeinträchtigen
die Personen, die durch das Notruf-System geschützt werden sollen, häufig bei
ihrer Arbeit. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß es sich
um vergleichsweise spezielle Systeme handelt, die in dementsprechend kleinen
Stückzahlen
und mit dementsprechend hohen Kosten erzeugt werden. Ein dritter
Nachteil besteht darin, daß die
Empfangs leistung des GPS-Empfängers
je nach Witterungsbedingungen und Dichte des Waldgebietes ggf. schlecht
sein kann, so daß es
hier zu Fehlern bei der Positionsbestimmung des Notruf-Systems kommen
kann.
Die Notruf-Systeme, die eine Mobilfunktelefon-Einheit
in der Funkeinrichtung verwenden, ermöglichen demgegenüber mehrere
Vorteile:
- – Ein
zur Positionsbestimmung vorgesehener GPS-Empfänger kann entfallen. Hierdurch
werden Kosten bei der Herstellung des Personen-Notruf-Systems eingespart.
- – Weiterhin
ergibt sich durch Entfall eines GPS-Empfängers der Vorteil, daß fehlerhafte Ortsbestimmungen
ausgeschlossen werden können:
So kann vielmehr vorgesehen sein, daß der Benutzer zunächst – bevor
er die Arbeit aufnimmt – seinen
Standort an die „Voice-Mailbox",
also den für
den Telefonbenutzer eingerichteten Anrufbeantworter des Mobilfunkbetreibers übermittelt.
Auf diese Weise ist eine korrekte Ortsbestimmung möglich.
- – Alternativ
zu der Durchsage einer mündlichen Nachricht
auf die Mailbox kann vorgesehen sein, daß der Benutzer eine Kurznachricht
versendet, beispielsweise im sogenannten SMS-Betrieb.
- – Sowohl
die mündliche
Standortdurchsage als auch die Benachrichtigung per SMS kann auf
einfache Weise in Form einer Zahl oder eines ähnlichen Codes erfolgen, wenn
beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Orten zur Verfügung steht, an
denen der Benutzer sich aufhalten könnte. Dies gilt beispielsweise
auch für
Anwendungen bei Wachdiensten.
- – Zugleich
wird bei dem Verbindungsaufbau zur Standortangabe überprüft, ob ein
Funkkontakt zum Mobilfunknetz aufgebaut werden kann und ggf. eine
spätere
Alarmierung möglich
ist; der Benutzer merkt dies unmittelbar daran, ob die Verbindung
zur Mailbox bzw. zum SMS-Empfänger aufgebaut
werden kann oder nicht. Durch die mittlerweile erzielte Flächenabdeckung
der Mobilfunktelefonnetze ist eine gute Erreichbarkeit auch in Waldgebieten
gesichert.
- – Die
baulichen Abmessungen können
so gering gehalten werden, daß dieses
Personen-Notruf-System problemlos vom Benutzer getragen werden kann,
und zwar ohne Beeinträchtigungen der
Bewegungsfreiheit des Benutzers, so daß auch körperliche Arbeiten problemlos
durchzuführen
sind, wenn das Personen-Notruf-System am Körper des Benutzers getragen
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Personen-Notruf-System
zu schaffen, das kostengünstig
herstellbar ist, mit einer hohen Ausfallsicherheit betreibbar ist
und komfortabel zu tragen ist, indem es seinen Träger möglichst
wenig in dessen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird durch ein Personen-Notruf-System
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt vor,
ein komplettes Mobiltelefon als Funksender zu nutzen und eine separate
Halterung vorzusehen, die lediglich mit dem Mobilfunktelefon verbunden
werden muß.
Auf diese Weise kann besonders preisgünstig ein serienmäßiges Mobilfunktelefon
verwendet werden. Die Halterung kann speziell an das Mobilfunktelefon
angepaßt sein.
Insbesondere ergibt sich jedoch eine kostengünstige Ausgestaltung der Halterung
als Universalhalterung, wobei elektrische Anschlüsse, also Kontakte zur Verbindung
mit dem Mobilfunktelefon, durch einfache Adapterkabel hergestellt
werden können.
In dieser Halterung sind die notruf-spezifischen Komponenten des
Systems untergebracht, rein beispielhaft eine Zeitschaltuhr, ein
Neigungssensor, die Signalisierungsvorrichtung, die zur Eingabe
des Quittungssignals auffordert und ggf. weitere Komponenten.
Es handelt sich dabei, da auf ein
GPS-Modul verzichtet werden kann, um vergleichsweise einfache Komponenten
mit kleinen baulichen Abmessungen und kostengünstigen Anschaffungspreisen,
so daß sowohl
die Halterung insgesamt klein und kostengünstig erstellt werden kann
als auch das preisgünstige,
handelsübliche
Mobilfunktelefon verwendet werden kann, so dass insgesamt das System
sowohl klein als auch preisgünstig
ausgestaltet werden kann. Eine hohe Ausfallsicherheit ergibt sich
durch den hohen Fertigungsstan dard der Serienfertigung der Mobilfunktelefone
und dadurch, dass üblicherweise
bereits serienmäßig eine
Anzeige für
die Kapazität
der Energiespeicher vorgesehen ist. Hinzu kommt im Reparaturfall
die problemlose Vertügbarkeit
der Mobilfunktelefone und deren Ersatzteile.
Vorteilhaft kann die Halterung einen
eigenen Energiespeicher aufweisen, so daß zum einen die Alarmschaltung
von diesem Energiespeicher versorgt werden kann, ohne hierfür den Energiespeicher des
Mobilfunktelefons zu belasten. Zum anderen kann der Energiespeicher
der Halterung dazu dienen, auch das Mobilfunktelefon mit elektrischer
Energie zu versorgen, so daß eine
besonders lange Betriebsdauer des Mobilfunktelefons sichergestellt
ist.
Vorteilhaft kann das Mobilfunktelefon
aus der Halterung entnehmbar sein. Auf diese Weise ist es möglich, das
Mobilfunktelefon beispielsweise zu privaten oder auch zu dienstlichen
Anrufen zu nutzen, so daß sich
hierdurch ein erheblicher zusätzlicher Vorteil
gegenüber
reinen Notruf-Systemen ergibt. Sollte der Energiespeicher des Telefons
leer sein, so kann vorteilhaft der in der Halterung vorgesehene Energiespeicher
die Notruffunktion weiterhin sicherstellen. Das Telefonieren mit
in der Halterung angeordnetem Telefon, welches also dann vom Energiespeicher
der Halterung versorgt wird, kann durch eine entsprechende Schaltung
oder durch eine entsprechende Anordnung des Telefons in der Halterung
(verdeckte Tasten) ausgeschlossen werden, so daß nicht die Notruffunktion
des Personen-Notruf-Systems durch mißbräuchliches Telefonieren beeinträchtigt werden
kann. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß, wenn
die Alarmschaltung einen Alarmfall erkennt, das Telefon in jedem
Fall für den
Notruf einsatzbereit geschaltet wird. Sollte sich also das Telefon
in einem derartigen Alarmfall im Sprechmodus befinden, sorgt die
Alarmschaltung dafür,
daß das
Gespräch
beendet wird und der Notruf ausgelöst wird.
Vorteilhaft kann die Halterung einen
Gürtelclip
oder eine Gürtelschlaufe
aufweisen, so daß das gesamte
Personen-Notruf-System
problemlos am Körper
des Benutzers getragen werden kann, ohne daß es hierfür eigener Tragriemen od. dgl.
bedarf.
Wenn in der Leitstelle ein Alarm
eingeht, so kann das Personal der Leitstelle die betreffende Mailbox
anrufen und dort die vom Benutzer des Notruf-Systems hinterlegte
Nachricht über
seinen Aufenthaltsort abrufen. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich,
daß ggf.
spezielle Zugangscodes, die für
die Mailbox erforderlich sind, der Leitstelle bekannt sind.
Als „Leitstelle" im Sinne der
vorliegenden Erfindung ist nicht unbedingt eine Notrufzentrale,
die ausschließlich
Notrufe entgegennimmt, anzusehen, sondern als „Leitstelle" kann auch eine
Einzelperson dienen. Am Beispiel des eingangs erwähnten Forstarbeiters
kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Notruf des Forstarbeiters
zu einem Empfänger übertragen
wird, den der diensthabende Forstbeamte in seiner Reichweite trägt. Es kann
beispielsweise ein Funktelefon sein.
Obwohl sich die Möglichkeit ergibt, auf spezielle
Ortungssysteme zu verzichten und den Benutzer des Personen-Notruf-Systems selbst seine
Ortsangabe hinterlegen zu lassen, kann vorgesehen sein, Ortungssysteme
in der Halterung oder unmittelbar im Telefon selbst vorzusehen.
Insbesondere in Gegenden, in denen ein einwandfreier Empfang der
Ortungssignale durch das Personen-Notruf-System möglich ist
und wo auf diese Weise eine hochpräzise Ortung der Person ermöglicht wird,
stellen derartige Ortungssysteme sicher, daß auch ohne Eingabe von Ortsangaben
durch den Benutzer selbst der Benutzer jederzeit zuverlässig aufgefunden
werden kann. Auf diese Weise ergibt sich der Einsatz des Personen-Notruf-Systems
auch beispielsweise für
den Bereich des Senioren-Notrufes: Die Benutzer können sich,
ohne ständig
Ortsveränderungen
angeben zu müssen,
frei bewegen und können
bei Unzuträglichkeiten
jederzeit den Alarm auslösen.
Dabei kann für den
Einsatz als Senioren-Notruf wie auch für die anderen Einsatzzwecke
des Personen-Notruf-Systems vorgesehen sein, einen Auslöseschalter
am Notruf-System anzuordnen, so daß unabhängig von den automatischen
Auslösearten
der Benutzer bewußt
einen Notruf absetzen kann. Dieser Auslöseschalter kann beispielsweise
an der Halterung vorgesehen sein, er kann jedoch auch durch eine
bestimmte Tastenkombination oder durch eine bestimmte einzelne Taste
des Funktelefones verwirklicht sein. Insbesondere kann auch vorgesehen
sein, den Auslöseschalter
drahtlos mit dem übrigen
Notruf-System zu verbinden. So können
beispielsweise die an sich bekannten „Funkfinger", wie sie aus
dem Bereich des Senioren-Notrufes bekannt sind, auch bei dem erfindungsgemäßen Notruf-System
Verwendung finden. Auf diese Weise ist es möglich, das Funktelefon und die
Alarmschaltung dort anzubringen, wo sie die Bewegungsfreiheit des
Benutzers möglichst
wenig stören.
Die bewußte
Signalauslösung
kann durch einen demgegenüber
optimal erreichbar plazierten drahtlosen Auslöser ermöglicht werden, den beispielsweise der
eingangs genannte Forstarbeiter im Bereich des Handgelenkes tragen
kann oder an der Vorderseite seiner Kleidung. Gegebenenfalls kann
der drahtlose Auslöser
auch als Bewegungssensor ausgestaltet sein, der bei zu lange andauernder
Bewegungslosigkeit einen automatischen Alarm auslöst oder
der als Neigungssensor ausgestaltet ist.
Anstelle der bereits erwähnten GPS-Ortungssysteme,
also satellitengestützte
Ortungssysteme, kommen auch beliebig andere, z. B. terrestrische Ortungssysteme
in Frage, deren Signale das Notruf-System verarbeiten kann.
Wenn die eingangs erwähnte Halterung
Verwendung findet, in der das Funktelefon aufgenommen wird, so kann
die Übertragung
von Signalen, aber auch von Energie nicht nur durch die bereits
erwähnten
Kontakte, sondern auch berührungslos
erfolgen, beispielsweise über
Schnittstellen, die funk-, infrarot-, ultraschall- oder induktionsgestützt arbeiten.