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DE10004041B4 - Personen-Notruf-System - Google Patents

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DE10004041B4 DE2000104041 DE10004041A DE10004041B4 DE 10004041 B4 DE10004041 B4 DE 10004041B4 DE 2000104041 DE2000104041 DE 2000104041 DE 10004041 A DE10004041 A DE 10004041A DE 10004041 B4 DE10004041 B4 DE 10004041B4
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Abstract

Personen-Notruf-System,
mit einem Funksender,
der als Mobilfunktelefon (2) ausgestaltet ist,
mit einer automatischen Alarmschaltung, welche nach vorgegebenen Parametern, wie Zeitablauf oder Neigungswinkel, ein Alarmsignal zu einer Leitstelle auslöst, und mit einer am Körper des Benutzers tragbaren Halte
rung (3) für das Mobilfunktelefon (2),
wobei die Halterung (3) die Alarmschaltung (7) enthält sowie Kontakte (4) zum Anschluß an das Mobilfunktelefon (2).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Personen-Notruf-System.
  • Aus der DE 197 29 645 A1 ist ein Personen-Notruf-System bekannt. Bei diesem ist vorgesehen, ein spezielles Notrufgerät zu schaffen, welches lediglich für die Funkübermittlung als Funk-Komponente eine Mobilfunktelefon-Einheit als Baugruppe aufweist. Die für derartige Notrufgeräte erzielbaren Stückzahlen bedingen einen – verglichen mit den Funktionen, die ein derartiges Gerät bereitstellt – vergleichsweise hohen Stückpreis.
  • Aus der DE 196 00 119 C2 ist ein Mobilfunkgerät bekannt, welches zweiteilig ausgestaltet ist und einerseits einen die Funktionstasten aufweisenden Bedienteil aufweist sowie andererseits eine sogenannte Transpondereinheit. Die Transpondereinheit baut die Funkverbindung in das Mobilfunknetz auf, während demgegenüber der Bedienteil mit vergleichweise geringer Sendeleistung lediglich die Verbindung zur Transpondereinheit aufbaut. Als Notrufsystem ist diese Anlage nicht gedacht. Zudem stellt auch sie gegenüber den handelsüblichen Mobilfunktelefonen eine spezielle, nämlich zweiteilige Ausgestaltung des Gerätes dar, welche mit erhöhten Herstellungskosten verbunden ist. Für die Anwendung im Bereich eines Notrufsystems wäre ein derartiges Gerät nachteilig, da seine beiden Elemente mit einem Energiespeicher versehen sein müssen und insofern Funktionsbeeinträchtigungen dieses Gerätes durch. eine zusätzlich vorhandene Fehlermöglichkeit in geringerem Maße ausgeschaltet werden können als bei einem Gerät, welches lediglich einen einzigen Energiespeicher aufweist.
  • Aus der DE 92 00 827 U1 ist ein tragbares Notrufgerät bekannt, welches eine manuelle Auslösung des Alarms mit Hilfe eines eigens dazu vorgesehenen Schalters ermöglicht.
  • Aus der DE 198 16 052 A1 ist eine Halterung für tragbare Mobiltelefone bekannt, welche Funktionselemente des Telefons auch in dieser Halterung aufweist, beispielsweise bestimmte Betätigungsschalter und Anzeigeelemente, so dass diese Anzeigen und Betätigungsmöglichkeiten nicht notwendigerweise am Telefon genutzt werden müssen, im Gegenteil: Das Telefon kann sogar derart in dieser Halterung aufgenommen werden, dass die telefoneigenen Anzeige- und Betätigungselemente nicht mehr für den Benutzer erreichbar sind, sondern lediglich die an der Halterung vorgesehenen Elemente.
  • Aus der Praxis sind – beispielsweise für Forstarbeiter – weiterhin Notruf-Systeme bekannt, welche ein GPS-Empfangsmodul aufweisen, so daß automatisch der jeweilige Standort des Notruf-Systems und damit seines Benutzers bekannt ist. Es kann eine Totmannschaltung vorgesehen sein, so daß der Benutzer in regelmäßigen zeitlichen Abständen durch z. B. ein Tonsignal zur Aufforderung eines Quittungssignals aufgefordert wird. Das Quittungssignals kann z. B. abgegeben werden, indem er einen Knopf des Notruf-Systems drückt. Unterbleibt das Quittungssignal, sendet das Notruf-System automatisch eine Alarmmeldung an eine Leitstelle aus. Alternativ oder ergänzend kann ein Neigungssensor vorgesehen sein, so daß beispielsweise bei einer Neigung flacher als 45° ebenfalls die automatische Alarmierung ausgelöst wird, wobei auch hier – um Fehlalarme auszuschließen – zunächst das Notruf-System ein Aufforderungssignal abgeben kann, welches der Benutzer mit einem Quittungssignal beantworten kann, so daß auch bei einer Neigung flacher als 45° die Alarmierung bewußt unterdrückt werden kann.
  • Ein Nachteil der Notruf-Systeme, bei denen die Funksender als spezielle Geräte ausgestaltet sind besteht darin, daß sie vergleichsweise große bauliche Abmessungen aufweisen und dementsprechend unhandlich sind. Sie beeinträchtigen die Personen, die durch das Notruf-System geschützt werden sollen, häufig bei ihrer Arbeit. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß es sich um vergleichsweise spezielle Systeme handelt, die in dementsprechend kleinen Stückzahlen und mit dementsprechend hohen Kosten erzeugt werden. Ein dritter Nachteil besteht darin, daß die Empfangs leistung des GPS-Empfängers je nach Witterungsbedingungen und Dichte des Waldgebietes ggf. schlecht sein kann, so daß es hier zu Fehlern bei der Positionsbestimmung des Notruf-Systems kommen kann.
  • Die Notruf-Systeme, die eine Mobilfunktelefon-Einheit in der Funkeinrichtung verwenden, ermöglichen demgegenüber mehrere Vorteile:
    • – Ein zur Positionsbestimmung vorgesehener GPS-Empfänger kann entfallen. Hierdurch werden Kosten bei der Herstellung des Personen-Notruf-Systems eingespart.
    • – Weiterhin ergibt sich durch Entfall eines GPS-Empfängers der Vorteil, daß fehlerhafte Ortsbestimmungen ausgeschlossen werden können: So kann vielmehr vorgesehen sein, daß der Benutzer zunächst – bevor er die Arbeit aufnimmt – seinen Standort an die „Voice-Mailbox", also den für den Telefonbenutzer eingerichteten Anrufbeantworter des Mobilfunkbetreibers übermittelt. Auf diese Weise ist eine korrekte Ortsbestimmung möglich.
    • – Alternativ zu der Durchsage einer mündlichen Nachricht auf die Mailbox kann vorgesehen sein, daß der Benutzer eine Kurznachricht versendet, beispielsweise im sogenannten SMS-Betrieb.
    • – Sowohl die mündliche Standortdurchsage als auch die Benachrichtigung per SMS kann auf einfache Weise in Form einer Zahl oder eines ähnlichen Codes erfolgen, wenn beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Orten zur Verfügung steht, an denen der Benutzer sich aufhalten könnte. Dies gilt beispielsweise auch für Anwendungen bei Wachdiensten.
    • – Zugleich wird bei dem Verbindungsaufbau zur Standortangabe überprüft, ob ein Funkkontakt zum Mobilfunknetz aufgebaut werden kann und ggf. eine spätere Alarmierung möglich ist; der Benutzer merkt dies unmittelbar daran, ob die Verbindung zur Mailbox bzw. zum SMS-Empfänger aufgebaut werden kann oder nicht. Durch die mittlerweile erzielte Flächenabdeckung der Mobilfunktelefonnetze ist eine gute Erreichbarkeit auch in Waldgebieten gesichert.
    • – Die baulichen Abmessungen können so gering gehalten werden, daß dieses Personen-Notruf-System problemlos vom Benutzer getragen werden kann, und zwar ohne Beeinträchtigungen der Bewegungsfreiheit des Benutzers, so daß auch körperliche Arbeiten problemlos durchzuführen sind, wenn das Personen-Notruf-System am Körper des Benutzers getragen wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Personen-Notruf-System zu schaffen, das kostengünstig herstellbar ist, mit einer hohen Ausfallsicherheit betreibbar ist und komfortabel zu tragen ist, indem es seinen Träger möglichst wenig in dessen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Personen-Notruf-System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung schlägt vor, ein komplettes Mobiltelefon als Funksender zu nutzen und eine separate Halterung vorzusehen, die lediglich mit dem Mobilfunktelefon verbunden werden muß. Auf diese Weise kann besonders preisgünstig ein serienmäßiges Mobilfunktelefon verwendet werden. Die Halterung kann speziell an das Mobilfunktelefon angepaßt sein. Insbesondere ergibt sich jedoch eine kostengünstige Ausgestaltung der Halterung als Universalhalterung, wobei elektrische Anschlüsse, also Kontakte zur Verbindung mit dem Mobilfunktelefon, durch einfache Adapterkabel hergestellt werden können. In dieser Halterung sind die notruf-spezifischen Komponenten des Systems untergebracht, rein beispielhaft eine Zeitschaltuhr, ein Neigungssensor, die Signalisierungsvorrichtung, die zur Eingabe des Quittungssignals auffordert und ggf. weitere Komponenten.
  • Es handelt sich dabei, da auf ein GPS-Modul verzichtet werden kann, um vergleichsweise einfache Komponenten mit kleinen baulichen Abmessungen und kostengünstigen Anschaffungspreisen, so daß sowohl die Halterung insgesamt klein und kostengünstig erstellt werden kann als auch das preisgünstige, handelsübliche Mobilfunktelefon verwendet werden kann, so dass insgesamt das System sowohl klein als auch preisgünstig ausgestaltet werden kann. Eine hohe Ausfallsicherheit ergibt sich durch den hohen Fertigungsstan dard der Serienfertigung der Mobilfunktelefone und dadurch, dass üblicherweise bereits serienmäßig eine Anzeige für die Kapazität der Energiespeicher vorgesehen ist. Hinzu kommt im Reparaturfall die problemlose Vertügbarkeit der Mobilfunktelefone und deren Ersatzteile.
  • Vorteilhaft kann die Halterung einen eigenen Energiespeicher aufweisen, so daß zum einen die Alarmschaltung von diesem Energiespeicher versorgt werden kann, ohne hierfür den Energiespeicher des Mobilfunktelefons zu belasten. Zum anderen kann der Energiespeicher der Halterung dazu dienen, auch das Mobilfunktelefon mit elektrischer Energie zu versorgen, so daß eine besonders lange Betriebsdauer des Mobilfunktelefons sichergestellt ist.
  • Vorteilhaft kann das Mobilfunktelefon aus der Halterung entnehmbar sein. Auf diese Weise ist es möglich, das Mobilfunktelefon beispielsweise zu privaten oder auch zu dienstlichen Anrufen zu nutzen, so daß sich hierdurch ein erheblicher zusätzlicher Vorteil gegenüber reinen Notruf-Systemen ergibt. Sollte der Energiespeicher des Telefons leer sein, so kann vorteilhaft der in der Halterung vorgesehene Energiespeicher die Notruffunktion weiterhin sicherstellen. Das Telefonieren mit in der Halterung angeordnetem Telefon, welches also dann vom Energiespeicher der Halterung versorgt wird, kann durch eine entsprechende Schaltung oder durch eine entsprechende Anordnung des Telefons in der Halterung (verdeckte Tasten) ausgeschlossen werden, so daß nicht die Notruffunktion des Personen-Notruf-Systems durch mißbräuchliches Telefonieren beeinträchtigt werden kann. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß, wenn die Alarmschaltung einen Alarmfall erkennt, das Telefon in jedem Fall für den Notruf einsatzbereit geschaltet wird. Sollte sich also das Telefon in einem derartigen Alarmfall im Sprechmodus befinden, sorgt die Alarmschaltung dafür, daß das Gespräch beendet wird und der Notruf ausgelöst wird.
  • Vorteilhaft kann die Halterung einen Gürtelclip oder eine Gürtelschlaufe aufweisen, so daß das gesamte Personen-Notruf-System problemlos am Körper des Benutzers getragen werden kann, ohne daß es hierfür eigener Tragriemen od. dgl. bedarf.
  • Wenn in der Leitstelle ein Alarm eingeht, so kann das Personal der Leitstelle die betreffende Mailbox anrufen und dort die vom Benutzer des Notruf-Systems hinterlegte Nachricht über seinen Aufenthaltsort abrufen. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, daß ggf. spezielle Zugangscodes, die für die Mailbox erforderlich sind, der Leitstelle bekannt sind.
  • Als „Leitstelle" im Sinne der vorliegenden Erfindung ist nicht unbedingt eine Notrufzentrale, die ausschließlich Notrufe entgegennimmt, anzusehen, sondern als „Leitstelle" kann auch eine Einzelperson dienen. Am Beispiel des eingangs erwähnten Forstarbeiters kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Notruf des Forstarbeiters zu einem Empfänger übertragen wird, den der diensthabende Forstbeamte in seiner Reichweite trägt. Es kann beispielsweise ein Funktelefon sein.
  • Obwohl sich die Möglichkeit ergibt, auf spezielle Ortungssysteme zu verzichten und den Benutzer des Personen-Notruf-Systems selbst seine Ortsangabe hinterlegen zu lassen, kann vorgesehen sein, Ortungssysteme in der Halterung oder unmittelbar im Telefon selbst vorzusehen. Insbesondere in Gegenden, in denen ein einwandfreier Empfang der Ortungssignale durch das Personen-Notruf-System möglich ist und wo auf diese Weise eine hochpräzise Ortung der Person ermöglicht wird, stellen derartige Ortungssysteme sicher, daß auch ohne Eingabe von Ortsangaben durch den Benutzer selbst der Benutzer jederzeit zuverlässig aufgefunden werden kann. Auf diese Weise ergibt sich der Einsatz des Personen-Notruf-Systems auch beispielsweise für den Bereich des Senioren-Notrufes: Die Benutzer können sich, ohne ständig Ortsveränderungen angeben zu müssen, frei bewegen und können bei Unzuträglichkeiten jederzeit den Alarm auslösen. Dabei kann für den Einsatz als Senioren-Notruf wie auch für die anderen Einsatzzwecke des Personen-Notruf-Systems vorgesehen sein, einen Auslöseschalter am Notruf-System anzuordnen, so daß unabhängig von den automatischen Auslösearten der Benutzer bewußt einen Notruf absetzen kann. Dieser Auslöseschalter kann beispielsweise an der Halterung vorgesehen sein, er kann jedoch auch durch eine bestimmte Tastenkombination oder durch eine bestimmte einzelne Taste des Funktelefones verwirklicht sein. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, den Auslöseschalter drahtlos mit dem übrigen Notruf-System zu verbinden. So können beispielsweise die an sich bekannten „Funkfinger", wie sie aus dem Bereich des Senioren-Notrufes bekannt sind, auch bei dem erfindungsgemäßen Notruf-System Verwendung finden. Auf diese Weise ist es möglich, das Funktelefon und die Alarmschaltung dort anzubringen, wo sie die Bewegungsfreiheit des Benutzers möglichst wenig stören. Die bewußte Signalauslösung kann durch einen demgegenüber optimal erreichbar plazierten drahtlosen Auslöser ermöglicht werden, den beispielsweise der eingangs genannte Forstarbeiter im Bereich des Handgelenkes tragen kann oder an der Vorderseite seiner Kleidung. Gegebenenfalls kann der drahtlose Auslöser auch als Bewegungssensor ausgestaltet sein, der bei zu lange andauernder Bewegungslosigkeit einen automatischen Alarm auslöst oder der als Neigungssensor ausgestaltet ist.
  • Anstelle der bereits erwähnten GPS-Ortungssysteme, also satellitengestützte Ortungssysteme, kommen auch beliebig andere, z. B. terrestrische Ortungssysteme in Frage, deren Signale das Notruf-System verarbeiten kann.
  • Wenn die eingangs erwähnte Halterung Verwendung findet, in der das Funktelefon aufgenommen wird, so kann die Übertragung von Signalen, aber auch von Energie nicht nur durch die bereits erwähnten Kontakte, sondern auch berührungslos erfolgen, beispielsweise über Schnittstellen, die funk-, infrarot-, ultraschall- oder induktionsgestützt arbeiten.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der rein schematischen Zeichnung im folgenden näher erläutert.
  • Dabei ist mit 1 allgemein ein Personen-Notruf-System bezeichnet, welches im wesentlichen aus zwei Komponenten besteht:
    Einerseits aus einem handelsüblichen Mobilfunktelefon 2 und andererseits aus einer Halterung 3, in der das Mobifunktelefon 2 lösbar festgelegt ist. Die Halterung 3 verfügt über elektrische Kontakte 4 zum Anschluß an das Mobilfunktelefon 2, wobei abweichend von der rein schematischen Darstellung diese Kontakte 4 nicht fest an der Halterung 3 vorgesehen sein müssen, sondern in Form eines Adapterkabels ausgestaltet sein können, so daß unterschiedliche Mobilfunktelefone 2 mit derselben Halterung 3 betrieben werden können durch Verwendung entsprechend angepaßter Adapterkabel.
  • Die Halterung 3 umfaßt einen Energiespeicher 5, beispielsweise in Form eines Akkumulators, einer Batterie, eines Kondensators od. dgl. Weiterhin ist ein Neigungsschalter 6 in der Halterung 3 vorgesehen sowie die eigentliche Alarmschaltung 7, der beispielsweise eine optische oder akustische Anzeige 8 zugeordnet sein kann und ggf. ein in der Zeichnung nicht dargestellter Quittungsknopf. Die Halterung 3 ist mittels einer Gürtelschlaufe 9 am Gürtel des Benutzers tragbar. Weiterhin kann vorgesehen sein, eine aus der Zeichnung nicht ersichtliche wetterfeste Abdeckung für zumindest das Mobilfunktelefon 2 oder aber für das gesamte Personen-Notruf-System 1 vorzusehen, beispielsweise in Form einer Kunststoffhülle, die so flexibel ist, daß sie die Betätigung des Quittungsknopfes ermöglicht.

Claims (11)

  1. Personen-Notruf-System, mit einem Funksender, der als Mobilfunktelefon (2) ausgestaltet ist, mit einer automatischen Alarmschaltung, welche nach vorgegebenen Parametern, wie Zeitablauf oder Neigungswinkel, ein Alarmsignal zu einer Leitstelle auslöst, und mit einer am Körper des Benutzers tragbaren Halte rung (3) für das Mobilfunktelefon (2), wobei die Halterung (3) die Alarmschaltung (7) enthält sowie Kontakte (4) zum Anschluß an das Mobilfunktelefon (2).
  2. Personen-Notruf-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (3) einen Energiespeicher (5) zur Energieversorgung der Alarmschaltung (7) und/oder des Mobilfunktelefons (2) enthält.
  3. Personen-Notruf-System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (3) einen Gürtelclip oder eine Gürtelschlaufe (9) aufweist.
  4. Personen-Notruf-System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunktelefon (2) lösbar an der Halterung (3) befestigt ist.
  5. Personen-Notruf-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein als Auslöseschalter bezeichneter, unabhängig von einer automatischen Auslöseart betätigbarer Schalter zum Auslösen eines Notrufs vorgesehen ist.
  6. Personen-Notruf-System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslöseschalter an der Halterung (3) vorgesehen ist.
  7. Personen-Notruf-System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslöseschalter drahtlos mit der Alarmschaltung der Halterung (3) verbunden ist.
  8. Personen-Notruf-System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslöseschalter als Taster ausgebildet ist, welcher am Körper oder an der Kleidung des Benutzers des Personen-Notruf-Systems tragbar ist.
  9. Personen-Notruf-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (3) ein Ortungsmodul enthält, wie einen GPS-Empfänger.
  10. Personen-Notruf-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine elektronische Schaltung, welche zusammen mit dem eigentlichen Alarmsignal eine Information über einen Zugangscode übermittelt, welcher den Zugang zu einem fernabfragbaren Informationsspeicher ermöglicht.
  11. Personen-Notruf-System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltung als Zugangscode die PIN eines auch als „Voice Mailbox" bezeichenbaren Anrufbeantworters übermittelt.
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