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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Sicherheitsschrank gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Elektronische
Geräte,
computer- oder datentechnische Anlagen sind häufig das Herz einer Firma oder
einer Behörde
und müssen
besonders gut gegen einen möglichen
Fremdzugriff, Brand- oder Wasserschaden geschützt werden. Hierzu gibt es
modular aufgebaute Sicherheitsschränke (auch IT-Sicherheitstresor
oder IT-Sicherheitssafe genannt), wie sie beispielsweise aus der
DE 26 30 479 C2 oder
der
DE 198 55 931
C2 bekannt sind. Dabei sind die Außenwände, der Boden, die Decke und
die Tür
dieses modular aufgebauten Sicherheitsschranks zur Diebstahlsicherung
verstärkt
ausgeführt
und besitzen Hitze dämmende
Schichten, damit die im Brandfall auftretende Hitze nur verzögert in
den Innenraum des Sicherheitsschranks gelangen kann. Andererseits müssen aus
dem Sicherheitsschrank Datenkabel, Stromleitungen oder dergleichen
herausgeführt
werden. Auch ist es häufig
nötig,
die innerhalb des Sicherheitsschranks auftretende Wärme mittels
einer Klimaanlage abzuführen.
Letzteres erfolgt regelmäßig durch
den Austausch von Luft.
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Aus
der
DE 20 2004
019 510 U1 ist ein Brandschutzschrank bekannt, der schlitzartige
Entlüftungsöffnungen
aufweist, wobei die Lüftungsöffnungen
mit intumeszierender, also bei Hitzeentwicklung aufschäumender,
Auskleidung ausgestattet sind. Dieses intumeszierende Material schäumt im Brandfalle
auf und verschließt
den Lüftungsschlitz.
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Damit
also diese Luft, die Datenkabel und/oder die Stromleitungen aus
dem ansonsten diebstahl- und brandschutztechnisch gesicherten Sicherheitsschrank
herausgelangen können,
ist hierfür ein
Schott vorgesehen. Gleichzeitig stellt dieses Schott aber einen
Schwachpunkt dar, da hier im Brandfalle Hitze ungehindert eindringen
kann. Auch besteht die Gefahr, dass etwa auftretendes Löschwasser,
zum Beispiel einer Sprinkleranlage, über dieses Schott ins Innere
des Sicherheitsschranks gelangt und dort Schäden verursacht. Analoges gilt
für Hochwasser.
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Davon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde,
einen Sicherheitsschrank der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Schott
für den
Notfall geschlossen ist, zum Beispiel um im Brandfalle das Eintreten
von Hitze oder Wasser zu verhindern.
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Als
technische Lösung
dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Sicherheitsschrank mit
den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen
dieses Sicherheitsschrankes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Ein
nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Sicherheitsschrank hat
den Vorteil, dass das Quellband aus intumeszierendem Material bei Überschreiten
einer Grenztemperatur auf ein Vielfaches seines Grundvolumens aufschäumt und
somit die Öffnungsschotts
verschließt.
Dabei kann das intumeszierende Material auch um Hindernisse, wie
zum Beispiel Kabel oder Leitungen, herumschäumen und dennoch die Öffnung ausreichend
verschließen.
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Mit
diesem Heizleiter ist es möglich,
das Quellband zu einem definierten Zeitpunkt zu erwärmen, so
dass das Quellband zu diesem definierten Zeitpunkt aufquillt. Der
große
Vorteil des Einsatzes eines solchen Heizleiters besteht darin, dass
hierdurch die Öffnung
(oder die diversen Teilöffnungen) des
Schotts zu einem definierten Zeitpunkt geschlossen werden kann,
nämlich
dann, wenn der Heizleiter aktiviert wird. Wenn nämlich der Brandfall eintritt,
so kann es vorkommen, dass die an dem Quellband anliegende Wärme noch
nicht ausreicht, um das Quellband aufquellen zu lassen, dass aber
die Sprinkleranlage bereits aktiviert ist und hierdurch Wasser in das
Innere des Sicherheitsschranks gelangen kann und dort Schäden anrichten
kann. Dies wird beispielsweise dadurch vermieden, dass der Heizleiter zumindest
annähernd
zeitgleich mit der Sprinkleranlage aktiviert wird, so dass die Quelldichtung
aufschäumt
und das Schott verschließt,
bevor Löschwasser
eindringen kann.
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Am
Heizleiter ist ein Ansteuerungsmodul zur Aktivierung des Heizleiters
angeschlossen, welches entweder manuell bedient werden, oder mit
entsprechenden Sensoren ausgestattet sein kann und beim Überschreiten
der vorgegebenen Grenzwerte den Heizleiter aktivieren kann.
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Durch
das Ansteuerungsmodul ist es möglich,
dass Quellband zu einem beliebigen Zeitpunkt auszulösen, zum
Beispiel nach erfolgter Montage des Sicherheitsschrankes und nach
Verlegung der notwendigen Kabel. Hierdurch wird ein abgeschlossenes
Schott geschaffen, welches zumindest eine gewisse Zeit gegen Feuer
geschützt
ist und welches das Eindringen von Hochwasser, Löschwasser und Spritzwasser
in den Sicherheitsschrank verhindert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist am Befestigungsrahmen mindestens eine Lamelle gehalten, durch
die Öffnung
in mindestens zwei Teilöffnungen
unterteilt wird. Dies hat den Vorteil, dass auf diesen Lamellen
einzelne Kabel oder Leitungen abgelegt werden können, so dass diese Kabel oder
Leitungen geordnet aus dem Sicherheitsschrank herausgeführt werden.
Eine solche Anordnung erleichtert auch das nachträgliche Einsetzen
oder Herausnehmen von Kabeln oder Leitungen, da hierzu genügend Platz
vorhanden ist.
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Es
versteht sich, dass das Quellband aus intumeszierendem Material
auch an dem Rand der jeweiligen Teilöffnung angebracht ist, so dass
genügend
Quellband zum Verschließen
der jeweiligen Teilöffnung
im Notfall zur Verfügung
steht.
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Dabei
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Lamelle als dünne, vorzugsweise
metallische, Platte auszubilden, damit einerseits das Eigengewicht
der Kabel oder Leitungen gut gehalten werden kann und damit andererseits in
der Öffnung
des Schotts nicht zu viel Platz durch die Lamelle weggenommen wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Lamelle an ihrer Stirnseite mindestens einen Vorsprung
auf, während
im Befestigungsrahmen entsprechende Langlöcher vorgesehen sind, so dass die
Lamelle mit diesen Vorsprüngen
in das Langloch einsetzbar ist. Dies hat den Vorteil, dass die Lamelle lösbar am
Befestigungsrahmen gehalten ist, so dass je nach Bedarf mehr oder
weniger viele Lamellen in das Schott eingelegt werden können.
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In
noch einer bevorzugten Ausführungsform ist
an der rechten und/oder linken Schmalseite der Lamelle eine Aussparung
zur Durchführung
des Quellbandes vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass das Quellband
sozusagen als ein Stück
auf der Ober- und auf der Unterseite angebracht werden kann.
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In
einer ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich das
Quellband durchgehend (also als ein Stück) über zwei oder mehr Teilöffnungen
und wird dabei entlang der Lamellen und der Ränder des Befestigungsrahmen
mäanderförmig verlegt.
Dies hat den Vorteil dass die gesamte Öffnung des Schotts mit seinen
diversen Teilöffnungen mit
einem einzigen Quellband belegt werden kann. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass hierdurch eine lückenlose Belegung der Teilöffnungen
mit Quellband sichergestellt ist. Noch ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass ein solches einstückiges
Quellband in einfacher Weise verlegt werden kann.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung ist der Heizleiter als Schlaufe
im oder am Quellband verlegt. Dies hat den Vorteil, dass die beiden
Enden des Heizleiters an derselben Stelle aus dem Quellband heraustreten
und dort in einfacher Weise an weitere Geräte angeschlossen werden können.
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In
einer anderen, bevorzugten Ausführungsform
ist im Befestigungsrahmen ein Schlitz zur Aufnahme weiterer Kabel
oder Leitungen vorgesehen. In diesem Fall wäre es vorteilhaft, wenn das
Schott am Rand einer entsprechenden Wandung oder dergleichen angebracht
ist, so dass die nachzuführenden Kabel über den
Schlitz in das Schott eingeführt
werden können.
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In
noch einer bevorzugten Ausführungsform sind
in der Lamelle und/oder in den Wänden
des Gehäuses
des Schotts Aussparungen vorgesehen. Diese Aussparungen reduzieren
die Wärmeleitfähigkeit der
Lamelle bzw. des Gehäuses,
so dass die im Brandfall auftretende Hitze sehr viel langsamer weitergeleitet
wird, was zu einem verbesserten Brandschutz führt.
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Weitere
Vorteile des erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes
ergeben sich aus der beigefügten
Zeichnung und den nachstehend beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können die
vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils
einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden.
Die erwähnten
Ausführungsformen
sind nicht als abschließende
Aufzählung
zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es
zeigen:
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1 eine
Frontansicht einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schotts
für einen
hier nicht dargestellten Sicherheitsschrank;
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2 eine
Frontansicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schotts
für einen
hier nicht dargestellten Sicherheitsschrank;
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3 eine
geschnitten dargestellte Draufsicht auf das Schott gemäß 2,
geschnitten entlang Linie III-III in 2;
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4 die
Draufsicht auf das Schott gemäß 3,
allerdings mit teilweise weggelassenem Dichtband;
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5a eine
geschnitten dargestellte Seitenansicht auf das Schott gemäß 2,
geschnitten entlang Linie Va-Va in den 2 und 3;
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5b die
Seitenansicht des Schotts gemäß 5a,
allerdings nachdem das Quellband ausgelöst wurde;
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6a eine
Frontansicht des Schotts gemäß 2 mit
darin eingesetzten Kabeln und Leitungen;
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6b eine
Frontansicht auf das Schott gemäß 6a,
allerdings nachdem das Quellband ausgelöst wurde.
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7 eine
Draufsicht auf eine Lamelle eines erfindungsgemäßen Schotts gemäß 2;
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8 eine
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Schott
gemäß 2.
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In 1 ist
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schotts
für einen
hier nicht näher
dargestellten Sicherheitsschrank abgebildet. Das Schott kann wahlweise
in eine Seitenwand, eine Rückwand,
die Decke oder den Boden eines solchen, in der Regel modular aufgebauten
Sicherheitsschranks eingelassen werden. Es versteht sich, dass ein
solches Schott auch bei zum Beispiel festen Sicherheitsräumen eingesetzt
werden kann.
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Dieses
Schott 100 umfasst einen im Wesentlichen viereckig ausgebildeten
und umlaufenden Befestigungsrahmen 102, in dessen Mitte
eine Öffnung 104 zur
Aufnahme von Kabeln und/oder Leitungen oder zum Durchleiten von
Luft ausgebildet ist. Am Rand der Öffnung 104 ist quasi
auf der Innenseite des Befestigungsrahmens 102 ein umlaufendes Quellband 106 aus
einem intumeszierenden Material angebracht. Dieses Quellband 106 ist
in seinem Normalzustand vergleichsweise flach, kann aber nach Überschreiten
einer Grenztemperatur von beispielsweise 80°C auf ein Vielfaches seines
Volumens aufquellen und verschließt dabei die Öffnung 104.
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An
einer Seite des Befestigungsrahmens 102 ist ein Schlitz 108 vorgesehen,
durch den hier nicht näher
dargestellte Kabel oder Leitungen in die Öffnung 104 eingeführt werden
können.
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Im
Inneren des Quellbands 106 ist ein Heizleiter 110 verlegt,
dessen freie Enden 112, 113 durch den Schlitz 108 herausgeführt werden.
An diesen freien Enden 112, 113 kann beispielsweise
ein hier nicht näher
dargestelltes Ansteuerungsmodul angeschlossen werden.
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Mit
diesem Heizleiter 110, respektive über das Ansteuerungsmodul,
kann das Quellband 106 zu einem vorgegebenen Zeitpunkt
bis auf seine kritische Temperatur erwärmt werden, so dass das Quellband 106 zu
einem definierten Zeitpunkt aufquillt. Hierdurch kann das Quellband 106 beispielsweise
im Brandfalle schon dann zum Quellen gebracht werden, wenn der Brandherd
selbst noch nicht genügend Hitze
entwickelt, um das Quellband 106 aufzuschäumen. Dabei
wird verhindert, dass bereits frühzeitig austretendes
Löschwasser,
zum Beispiel aus einer Sprinkleranlage, ins Innere des Sicherheitsschranks gelangen
kann.
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Ein
anderer Anwendungsfall wäre
zum Beispiel, dass nach Verlegen aller notwendigen Kabel und Leitungen
das Schott 100 gezielt durch Aktivierung des Heizleiters 110 verschlossen
wird, beispielsweise um während
des Betriebes der darin befindlichen Geräte keinen Staub in den Sicherheitsschrank
gelangen zu lassen oder um die Geräte gegen Hoch- oder Spritzwasser
zu schützen.
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In
den 2 bis 6 ist eine
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schotts 200 dargestellt.
Dieses Schott 200 umfasst ebenfalls einen umlaufenden und
eckig ausgestalteten Befestigungsrahmen 202, der an einer
Seite einen Schlitz 208 zur nachträglichen Aufnahme von Kabeln
oder Leitungen aufweist. Innerhalb des Befestigungsrahmens 202 ist
eine Öffnung 204 ausgebildet,
die in dieser Ausführungsform
in fünf
Teilöffnungen 214 unterteilt
ist. In der Öffnung 204 sind
insgesamt vier Lamellen 216 vorgesehen, die die jeweilige
Teilöffnung 214 begrenzen.
Diese Lamellen 216 sind aus einem tragfähigen Metall hergestellt und
als vergleichsweise dünne
Platte ausgeführt.
An den schmalen Stirnseiten der Lamellen 216 sind kleine
Vorsprünge 218 ausgebildet,
die in entsprechende, hier nicht näher dargestellte Langlöcher innerhalb
des Befestigungsrahmens 202 eingesetzt werden können. Hierdurch ist
es möglich,
die Lamelle 216 herausnehmbar am Befestigungsrahmen 202 anzubringen.
In der Praxis bedeutet dies, dass je nach Anwendungsfall Lamellen 216 hinzugefügt oder
wieder herausgenommen werden können,
damit die gewünschten
Kabel oder Leitungen ordnungsgemäß abgelegt
werden können.
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An
einer Stirnseite weist die Lamelle 216 zwei im Wesentlichen
gleich groß ausgebildete
Vorsprünge 218 auf,
während
an der gegenüberliegenden
Seite lediglich ein Vorsprung 218 vorgesehen ist. Gleichzeitig
ist an dieser Seite eine Aussparung 220 ausgebildet, so
dass die Lamelle 216 im Bereich der Aussparung 220 gar
nicht bis an den Befestigungsrahmen 202 heranreicht. Diese
Aussparung 220 dient dazu, dass an dieser Stelle das Quellband 206 von
einer Oberseite der Lamelle 216 auf seine Unterseite geführt werden
kann.
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Das
Quellband 206 ist in dieser Ausführungsform mäanderförmig innerhalb
der Öffnung 204 verlegt,
das heißt,
das Quellband 206 wird in wechselnden Schlaufen verlegt,
wobei das Quellband 206 entlang der Lamellen 216 angebracht
ist und über
die jeweilige Aussparung 220 von einer Teilöffnung 214 in
die nächste
Teilöffnung 214 gelangt.
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Im
Inneren des Quellbands 206 ist ein Heizleiter 210 schlaufenförmig verlegt,
so dass ein einziger Heizleiter 210 durch das gesamte Quellband 206 hindurchreicht.
Dabei führen
beide freien Enden 212, 213 des Heizleiter 210 an
einer Seite aus dem Quellband 206 heraus, so dass diese
beiden freien Enden 212, 213 in einfacher Weise
zum Beispiel an ein Ansteuerungsmodul angeschlossen werden können.
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Dieses
Schott 200 wird üblicherweise
in die Wand eines modular aufgebauten Sicherheitsschranks zur Aufnahme
von elektronischen Geräten, Computern
oder Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt. Damit diese sehr wertvollen
Anlagen gut gegen Fremdzugriff, Brand/Hitze oder Wasserschäden geschützt werden,
sind die Sicherheitsschränke
entsprechend aufgebaut. Durch das Schott 200 werden dann
die notwendigen Kabel oder Leitungen aus dem Sicherheitsschrank
herausgeführt.
Auch kann durch das Schott 200 Luft zur Klimatisierung
des Innenraums des Sicherheitsschranks herausgeführt werden.
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In
den 2, 3, 4, 5a und 6a ist
das Schott unmittelbar nach Fertigstellung der Montage dargestellt.
Das heißt,
das Quellband 206 ist hier noch nicht aufgequollen. Wie
insbesondere 6a zu entnehmen ist, können die
hier notwendigen Kabel oder Leitungen 222 auf den jeweiligen Lamellen 216 abgelegt
werden, so dass diese Kabel oder Leitungen 222 nach Gruppen
geordnet angeordnet werden können.
Auch ist es möglich,
zu einem späteren
Zeitpunkt noch Kabel oder Leitungen zu ergänzen bzw. Kabel oder Leitungen
zu entfernen.
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Über den
Heizleiter 210 kann das Quellband 206 zu einem
definierten Zeitpunkt aktiviert werden, so dass das Quellband 206 auf
ein Vielfaches seines Volumens aufquillt. Dies ist in den 5b und 6b dargestellt.
In diesem Zustand ist das Schott 200 rauch- und wasserdicht
verschlossen. Auch auftretende Hitze wird nur sehr schwer ins Innere
geleitet.
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Wie
insbesondere in 7 erkennbar ist, sind in der
Lamelle 216 eine Anzahl von Aussparungen 224 vorgesehen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Aussparungen 224 so
zahlreich und so groß wie
irgend möglich
zu gestalten, bis die Grenze der Tragfähigkeit der Lamelle 216 erreicht
ist. Analoges gilt für
den Befestigungsrahmen 202 des Schotts 200, wie
aus 8 erkennbar ist. Hier sind sowohl auf den vertikalen,
als auch auf den horizontalen Wänden
des Befestigungsrahmens 202 Aussparungen 226 angebracht.
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Bezugszeichenliste
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- 100
200
- Schott
- 102
202
- Befestigungsrahmen
- 104
204
- Öffnung
- 106
206
- Quellband
- 108
208
- Schlitz
- 110
210
- Heizleiter
- 112
212
- freies
Ende
- 113
213
- freies
Ende
- 214
- Teilöffnung
- 216
- Lamelle
- 218
- Vorsprung
- 220
- Aussparung
- 222
- Kabel/Leitung
- 224
- Aussparung
- 226
- Aussparung