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Die Erfindung betrifft eine Kühlanordnung.
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In Rechnerräumen moderner Rechenzentren werden EDV-Baugruppenträger in mehreren parallelen Reihen aneinandergereiht. In der Regel handelt es sich bei ihnen um standardisierte 19-Zoll-Baugruppenträger zur Aufnahme von Elektronik- oder EDV-Geräten mit einer Breite von etwa 60 cm. Es kann sich jedoch auch um sogenannte Freestanding-Systeme, also um alleinstehende Systeme beispielsweise mit Band-Robotern, oder um Mainframe-Systeme handeln. Die Rechnerräume sind mit Doppelböden versehen. Hierbei können an beliebigen Stellen im Rechnerraum Bodenplatten herausgenommen werden, um darunter liegende Kühlluft-Zuläufe freizulegen.
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Um eine effiziente Kühlung von in den Baugruppenträgern angeordneten Elektronik- oder EDV-Geräten zu gewährleisten, werden die Reihen von Baugruppenträgern so nebeneinander angeordnet, dass sich zwischen ihnen Gänge bilden. Innerhalb dieser Gänge werden die Bodenplatten durch Gitter ersetzt, so dass kalte Luft aus dem Boden durch die Gänge in die Elektronik- oder EDV-Geräte strömen kann, um diese zu Kühlen. Die so gebildeten Gänge werden als Kaltgänge bezeichnet. Für die Ausbildung derartiger Kaltgänge werden jedoch genügend Baugruppenträger und somit eine ausreichende Anzahl an zu kühlenden EDV-Geräten benötigt, die sich zudem nebeneinander anordnen lassen. Für einzelne, in dem Rechnerraum freistehend angeordnete Baugruppenträger eignet sich diese Lösung nicht. Ein weiterer Nachteil ist, dass bei einem Zugriff auf einen Baugruppenträger die Kühlung aller EDV-Geräte in dem zugehörigen Kaltgang zu leiden hat.
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Eine Effizienzsteigerung lässt sich erzielen, indem vor jedem Baugruppenträger eine schrankartige Einhausung angeordnet wird. Derartige Einhausungen sind Rahmenkonstruktionen mit quadratischer oder rechteckiger Grundfläche, die an einem Baugruppenträger angeordnet sind und eine Klimatisierungseinhausung für diesen Baugruppenträger bilden. Für Wartungsarbeiten ist der Baugruppenträger durch eine Tür der Einhausung zugänglich. Derartige Rahmenkonstruktionen sind jedoch aufwendig und daher teuer. Zudem ist es schwierig, sie an vorinstallierte Raumsicherheitsvorrichtungen wie Sprinkleranlagen/Löschanlagen anzupassen, welche einen schnellen und direkten Zugang zu den Baugruppenträgern benötigen.
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DE 21 41 499 C3 offenbart ein Gehäuse für ein Elektrogerät, bei dem Wandelemente als Rollo ausgebildet sind.
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In
DE 101 28 367 A1 wird beschrieben, wie einzelne Racks in Räumen aufzustellen sind.
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Aus
WO 02/093 093 A1 sind schwenkbar an einem Rack angebrachte Seitenteile bekannt.
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US 2009/0 129 016 A1 lehrt Luftleitelemente auf Racks anzuordnen, die beispielsweise als Rollo ausgebildet sind.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Kühlanordnung bereitzustellen, welche für eine effiziente Kühlung von Elektronik- oder EDV-Geräten mit geringerem Aufwand erlauben. Zudem sollten sie auf einfache Weise in Sicherheitskonzepten von Rechnerräumen moderner Rechenzentren integrierbar sein.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch eine Kühlanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, die Kühlanordnung beziehungsweise die Klimatisierungsumfassung mittels eines Wandelementes, das ein Rollo umfasst, verschließen und wider öffnen zu können. In dem Offenzustand des Wandelementes ist der Baugruppenträger von der Seite her erreichbar, insbesondere für Zugriffe auf in dem Baugruppenträger angeordnete EDV-Geräte oder Elektrogeräte für Wartungszwecke. Vorzugsweise bildet hierbei das Wandelement im Offenzustand kein Hindernis für den seitlichen Zugriff durch den Klimatisierungsraum hindurch.
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Andererseits ist beim Geschlossenzustand des Wandelementes der Klimatisierungsraum zwischen einem unteren Rand und einem oberen Rand seitlich im Wesentlichen vollständig umschlossen. Mit der Qualifizierung „im Wesentlichen” wird zum Ausdruck gebracht, dass hierbei von Spalten und Fugen anzusehen ist, die unvermeidlich oder hinnehmbar aufgrund der Konstruktion auftreten. Ferner können beispielsweise im einschlägigen Gebiet übliche Öffnungen für Druckausgleich und/oder Sensorplatzierung vorgesehen sein.
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Der obere Rand, bis zu der die Umschließung des Klimatisierungsraums vorliegt, befindet sich vorzugsweise an der oder oberhalb der oberen Begrenzung des Baugruppenträgers. Auf diese Weise kann mittels einer genügend starken Zuführung eines Klimatisierungsmediums von unten in den Klimatisierungsraum hinein sichergestellt werden, dass alle in dem Baugruppenträger angeordneten Geräte mit dem Klimatisierungsmedium versorgt werden. Mit dem Wandelement lässt sich somit ein Zugang zu dem Baugruppenträger öffnen und wieder schließen.
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Bei dem unteren Rand handelt es sich vorzugsweise um einen Boden eines Rechnerraumes, in dem der Baugruppenträger aufgestellt ist. Vorzugsweise ist der Klimatisierungsraum auch nach unten hin derart durch die Klimatisierungsumfassung umschlossen, dass von dort das Klimatisierungsmedium nicht aus dem Klimatisierungsraum in den Rechnerraum gelangt.
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Bei dem hier vorgesehenen Baugruppenträger handelt es sich vorzugsweise um in Rechnerräumen verwendete und unter dem Begriff „Rack” bekannte Gestelle für EDV- oder Elektrogeräte. Es können hierbei auch Racks für Bandwechsel-Roboter für Sicherheitskassetten gemeint sein. Insbesondere ist hier von Standard-19-Zoll-Racks die Rede, wobei die Baugruppenträger selbst eine Breite von etwa 60 cm oder etwa 80 cm aufweisen können. Vorzugsweise weist die Klimatisierungsumfassung die gleiche Breite auf, wie der Baugruppenträger, an dem sie angebracht wird.
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Bevorzugterweise ist die Klimatisierungsumfassung an dem Baugruppenträger befestigbar, beispielsweise mittels Schrauben. Hierbei wird jedoch vorzugsweise keine Kraft auf den Baugruppenträger ausgeübt, insbesondere keine horizontale Kraft. Zusätzlich oder alternativ können auch Dichtungselemente zwischen Klimatisierungsumfassung und Baugruppenträger vorgesehen sein, um ein Entweichen des Klimatisierungsmediums zu vermeiden oder zu vermindern.
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Das Rollo des Wandelementes ist vorzugsweise aus einem lichtdurchlässigen und/oder nicht brennbaren Material gebildet. Vorzugsweise ist das Material des Rollos zudem hitzebeständig. Es kann aus einem Kunststoff oder einem Metall, beispielsweise aus Aluminium gebildet sein. Ferner können sich nichtbrennbare Textilien für die Herstellung des Rollos eignen.
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Das Wandelement weist vorzugsweise ein einziges Rollo auf, welches beim Bewegen vom Offenzustand zum Geschlossenzustand vom unteren Rand bis zum oberen Rand oder in umgekehrter Richtung gezogen wird. Alternativ können jedoch als Wandelement auch zwei Rollos vorgesehen sein, welche sich vom oberen beziehungsweise vom unteren Rand jeweils bis zu einem hierzwischen liegenden Punkt erstrecken, wo sie aneinander zum Anliegen kommen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Klimatisierungsraum in dem Geschlossenzustand des Wandelementes seitlich und nach oben hin im Wesentlichen vollständig umschlossen ist. Hierzu kann eine feste Begrenzung in Form eines Dachelementes vorgesehen sein, die unabhängig vom Zustand des Wandelementes am oberen Rand des Klimatisierungsraums angeordnet ist. Zusätzlich oder alternativ kann das Wandelement so ausgebildet sein, dass es gleichzeitig zur seitlichen Begrenzung zumindest teilweise eine obere Begrenzung des Klimatisierungsraums bildet. Im letzteren Fall kann sich das Wandelement im Geschlossenzustand um eine Biegung am oder nahe dem oberen Rand legen. Alternativ kann das Wandelement schräg oder in einem Winkel zum Baugruppenträger verlaufen.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung ist ein oder sind mehrere Führungselemente vorgesehen, entlang dessen oder entlang denen das Wandelement zwischen dem Offenzustand und dem Geschlossenzustand bewegbar ist. Die Führungselemente können Schienen oder Drahtseile umfassen. Entlang der Führungselemente kann ein erstes Rollosegment oder können alle Rollosegmente des Wandelementes geführt werden, wobei im ersteren Fall die übrigen Rollosegmente vom ersten Rollosegment lediglich gezogen werden.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist ein seitlich an dem Baugruppenträger anbringbarer Rahmen vorgesehen, an dem das Wandelement und/oder das Führungselement befestigt sind. Vorzugsweise wird der Rahmen an dem Baugruppenträger befestigt, beispielsweise mittels Schraub- oder Schnappverbindungen. Der Rahmen kann aus vier Streben gebildet sein, die entlang der vier Kanten einer Rückseite des Baugruppenträgers angeordnet werden können. Es kann jedoch auch eine geringere Zahl an Streben zur Bildung des Rahmens vorgesehen sein, oder es können zusätzliche Verstärkungsstreben vorgesehen sein. Andere Rahmenausgestaltungen sind ebenfalls geeignet, beispielsweise ein T- oder H-förmiger Rahmen.
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Die seitliche Umschließung des Klimatisierungsraums kann vollständig durch den Baugruppenträger und das Wandelement erfolgen. Beispielsweise kann in einer Ausbildungsform das Wandelement in Form eines halb-schlauchförmigen Rollos gebildet sein. Alternativ oder zusätzlich ist jedoch bevorzugterweise zumindest eine am Rahmen befestigte Seitenwand vorgesehen, welche im Geschlossenzustand des Wandelementes eine seitliche Begrenzung des Klimatisierungsraums bildet. Vorzugsweise ist die Seitenwand dreieckförmig oder trapezförmig ausgebildet und verjüngt sich zum oberen Rand des Klimatisierungsraumes hin. Vorzugsweise sind zwei an gegenüberliegenden Seiten des Baugruppenträgers angeordnete Seitenwände vorgesehen, zwischen denen sich der Klimatisierungsraum erstreckt. Wenn Führungselemente für das Wandelement vorgesehen sind, können diese an der einen oder an beiden Seitenwänden angebracht sein.
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Vorzugsweise weisen die Seitenwände Fenster auf oder sind aus durchsichtigem Material gebildet. Zumindest sollten sie aus nichtbrennbarem und gegebenenfalls hitzebeständigem Material gebildet sein. Da in dem Klimatisierungsraum vorzugsweise kein oder nur sehr wenig Überdruck vorherrscht, kann die Seitenwand aus flexiblem Material gebildet sein, beispielsweise aus einem ähnlichem Material, wie übliche Zeltplanen oder Segeln.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Seitenwand schwenkbar am Rahmen befestigt ist. Hierdurch lässt sich die Seitenwand oder lassen sich die Seitenwände bei offenem Wandelement seitlich weg schwenken, um einen Zugriff zu dem Baugruppenträger zu erleichtern, beispielsweise bei Wartungsarbeiten. Die Schwenkachse verläuft hierzu vorzugsweise entlang des Baugruppenträgers vom oberen Rand zum unteren Rand des Klimatisierungsraums.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Bodenelement vorgesehen, welches im Geschlossenzustand des Wandelementes eine untere Begrenzung des Klimatisierungsraums bildet und Zulauföffnungen zum Zuführen eines Klimatisierungsmediums in den Klimatisierungsraum aufweist. Die Zulauföffnungen sind beispielsweise Teil eines Bodengitters, welches im Bodenelement eingebaut ist. Das Bodenelement kann selbst Teil des oben beschriebenen Rahmens sein. Bei der Installation der Klimatisierungsumfassung wird vorzugsweise eine oder werden mehrere Bodenplatten in dem Rechnerraum herausgenommen und durch das Bodenelement der Klimatisierungsumfassung ersetzt.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Wandelement im Offenzustand teilweise oder im Wesentlichen vollständig in einem Verstaugehäuse verstaut ist. Dies hat den Vorteil, dass das Wandelement im Offenzustand keinerlei Hindernis für den Zugriff auf den Baugruppenträger darstellt. Ein im Wesentlichen vollständiges Verstauen bedeutet, dass beispielsweise ein für das Herausziehen des Wandelementes aus dem Verstaugehäuse benötigtes Griffelement aus dem Verstaugehäuse herausschauen darf. Das Verstaugehäuse ist vorzugsweise am Bodenelement gebildet oder sogar Teil des Bodenelements. In diesem Fall kann das Wandelement ein Anfangsstück aufweisen, welches beim Verstauen des Wandelementes in dem Verstaugehäuse eine Bodenleiste bildet, mit der ein lückenloser Übergang zwischen dem Bodenelement und dem Boden oder weiteren Bodenelementen oder -platten im Rechnerraum geschaffen wird.
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Das Wandelement kann eine aufrollbare Plane umfassen. Vorteilhafterweise ist jedoch vorgesehen, dass das Wandelement ein Faltrollo, ein Raffrollo und/oder ein Lamellenrollo umfasst. In diesen Fällen ist es nicht notwendig, dass das Rollo eine aufrollbare Vorrichtung umfasst. Stattdessen kommen beim Bewegen des Wandelementes in den Geschlossenzustand einzelne Abschnitte oder Teile des Wandelementes flächig aufeinander zum Anliegen. Alternativ oder auch zusätzlich kann das Rollo jedoch auch auf einer Rolle aufrollbar sein, welche sich beispielsweise gegebenenfalls in dem Verstaugehäuse befindet.
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Im Falte eines Lamellenrollos als Wandelement können zusätzlich zu den genannten Zuständen Offenzustand und Geschlossenzustand auch die Klappzustände der Lamellen in aufgeklapptem und zugeklapptem Zustand unterteilt sein. Nötigenfalls, beispielsweise im Fall eines Brandes können die Lamellen dann von dem zugeklappten Zustand in den aufgeklappten Zustand durch eine automatische Klappvorrichtung versetzt werden, um einen Zugang zum Klimatisierungsraum durch das Wandelement hindurch zu erlauben, beispielsweise für Brandlöschvorrichtungen wie Sprinkleranlagen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist ein Dachvorsprung vorgesehen, der sich bei an dem Baugruppenträger angebrachter Klimatisierungsumfassung ausgehend von dem Baugruppenträger über den Klimatisierungsraum erstreckt und im Geschlossenzustand des Wandelementes eine obere Begrenzung des Klimatisierungsraums bildet. Der Dachvorsprung verläuft also im Wesentlichen horizontal vom Baugruppenträger weg. Falls vorhanden, ist der Dachvorsprung an dem Rahmen befestigt, oder er bildet einen Teil des Rahmens. Vorzugsweise hat der Dachvorsprung eine Tiefe von etwa 5 bis etwa 20 cm.
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Bevorzugterweise ist vorgesehen, dass in dem Dachvorsprung ein Durchgang für Druckausgleich gebildet ist. In dem Durchgang kann sich zudem ein Temperatursensor befinden, um mit seiner Hilfe bei geschlossenem Wandelement den Druck in dem Klimatisierungsraum regeln zu können.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist ein Bewegungsmechanismus vorgesehen, mit dem das Wandelement von dem Offenzustand in den Geschlossenzustand und/oder von dem Geschlossenzustand in den Offenzustand automatisch bewegbar ist. Bei dem Bewegungsmechanismus kann es sich um eine mechanische, pneumatische und/oder elektrische Vorrichtung handeln. Wenn das Rollo mittels Drehung einer Rolle von dem Geschlossenzustand in den Offenzustand bewegt wird, beispielsweise indem ein Strang des Rollos oder das Rollo insgesamt aufgerollt wird, kann der Bewegungsmechanismus einen in der Rolle angeordneten Torsionsstab umfassen. Der Bewegungsmechanismus kann alternativ komplexer ausgestaltet sein und beispielsweise einen elektrischen Motor mit einer Motorsteuerung umfassen.
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Zweckmäßigerweise ist ein Verschlussmechanismus vorgesehen, welcher zwischen einem Aktivzustand, bei dem das Wandelement in dem Geschlossenzustand fixiert ist, und einem Inaktivzustand versetzbar ist, in dem das Wandelement zum Bewegen in den Offenzustand freigegeben ist. Bei dem Verschlussmechanismus kann es sich beispielsweise um eine mechanische Arretierung handeln. Alternativ kann der Verschlussmechanismus einen Permanent- oder Elektromagneten umfassen. Im Falle des Elektromagneten kann dieser derart verschaltet sein, dass im Brandfall seine Stromzufuhr unterbrochen wird, um den Verschlussmechanismus vom Aktivzustand in den Inaktivzustand zu versetzen. Hierbei kann jeweils ein Elektromagnet feststehend und ein weiterer Elektromagnet am Wandelement befestigt sein. Vorzugsweise ist jedoch anstelle des weiteren Elektromagneten ein magnetisches Element am Wandelement befestigt. Vorzugsweise ist ein solcher Elektromagnet mit einer Steuerung verbunden, beispielsweise einer sogenannten SIL3-Steuerung (SIL – Safety Integrity Level).
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass sobald der Verschlussmechanismus in dem Inaktivzustand ist, das Wandelement automatisch vom Geschlossenzustand in den Offenzustand versetzt wird, um einen Zugang auf den Baugruppenträger durch den Klimatisierungsraum beispielsweise für Sprinklervorrichtungen zu erlauben.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind mehrere Wandelemente vorgesehen, in dessen Geschlossenzuständen segmentförmig aneinandergereihte Klimatisierungsräume jeweils zwischen einem unteren Rand und einem oberen Rand seitlich im Wesentlichen vollständig umschlossen sind. Anders ausgedrückt sind mehrere Klimatisierungsräume aneinandergrenzend in einer Reihe angeordnet, wobei jeder Klimatisierungsraum separat durch Versetzen eines eigenen Wandelementes in den Offenzustand zugänglich ist. Die vorangehend beschriebenen Seitenwände können in dieser Ausgestaltung als Zwischenwände auftreten, um die einzelnen Segmente des Klimatisierungsraums voneinander abzutrennen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Klimatisierungsumfassung einen rückseitigen Rahmen auf, an dem zwei gegenüberliegende Seitenwände gegebenenfalls schwenkbar verbunden sind. An einem unteren Rand des Rahmens ist ein Bodenelement vorgesehen, aus dem heraus das Wandelement als Rollo ausziehbar ist. Das Rollo des Wandelementes lässt sich entlang jeweils einer schrägen Kante der Seitenwände in den Geschlossenzustand bewegen, wobei die beiden schrägen Kanten parallel zueinander verlaufen. Die Seitenwände verjüngen sich vom Bodenelement aus nach oben zum oberen Rand des Rahmens hin, so dass das Rollo des Wandelementes im Geschlossenzustand gegen den Rahmen zur Anlage kommt und dort arretiert wird. Auf diese Weise wird ein Klimatisierungsraum benachbart des Baugruppenträgers umschlossen, wobei durch das Bodenelement ein Klimatisierungsmedium, insbesondere gekühlte Luft, in den Klimatisierungsraum einströmen und durch den Baugruppenträger strömen kann.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Hierbei zeigen:
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1 einen Baugruppenträger mit einer hieran angeordneten Klimatisierungsumfassung;
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2a eine Seitenansicht auf eine an einem Baugruppenträger angeordnete Klimatisierungsumfassung gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2b eine Seitenansicht auf eine an einem Baugruppenträger angeordnete Klimatisierungsumfassung gemäß einer zweiten Ausführungsform; und
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3 eine Perspektivenansicht auf eine segmentförmige Klimatisierungsumfassung.
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Die 1 zeigt eine Anordnung aus einer Klimatisierungsumfassung 1 (durchgezogene Linien) und einem Baugruppenträger 2 (gestrichelte Linien). Die Klimatisierungsumfassung 1 umfasst einen Klimatisierungsraum 3 und ist derart an dem Baugruppenträger 2 angeordnet, dass der Baugruppenträger 2 eine seitliche Begrenzung des Klimatisierungsraums 3 bildet. Beispielsweise kann es sich um einen standardmäßigen 19-Zoll-Baugruppenträger zur Aufnahme von Elektronikgehäusen und/oder EDV-Geräten handeln. Der Baugruppenträger 2 kann neben anderen Baugruppenträgern (nicht dargestellt) aufgestellt und mit diesen verbunden sein, oder es handelt sich um einen freistehenden Baugruppenträger 2. Die Klimatisierungsumfassung 1 ist vorzugsweise am Baugruppenträger 2 befestigt und gegebenenfalls der Klimatisierungsraum 3 entlang der Verbindung zwischen Klimatisierungsumfassung 1 und Baugruppenträger 2 abgedichtet, beispielsweise mittels Kunststoffleisten (in 1 nicht dargestellt).
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In der hier dargestellten Ausführungsform umfasst die Klimatisierungsumfassung 1 einen rechteckigen Rahmen 10, mit dem die Befestigung am Baugruppenträger 2 vorgenommen wird. Der Rahmen 10 kann beispielsweise aus Aluminiumstreben oder -profilen gebildet sein. Der Rahmen erstreckt sich von einem unteren Rand 31 bis zu einem oberen Rand 32 des Klimatisierungsraums 3.
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Weitere seitliche Begrenzungen des Klimatisierungsraums 3 bilden zwei Seitenwände 6, welche vorliegend dreieckig sind. Die Seitenwände 6 sind am Rahmen 10 befestigt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände 6 am Rahmen 10 schwenkbar gelagert, so dass sie seitlich weggeschwenkt werden können. Entlang der längsten Kante jeder Seitenwand 6 ist ein Führungselement 5 angeordnet, beispielsweise eine Schiene, entlang dessen ein als Rollo ausgebildetes Wandelement 4 zwischen einem Geschlossenzustand und einem Offenzustand bewegbar ist. Aufgrund der Form der Seitenwände 6 verläuft in 1 das Wandelement 4 schräg zum Baugruppenträger 2.
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In der 1 ist das Wandelement 4 in einem Zwischenzustand dargestellt, bei dem ein Zugriff in einen oberen Bereich des Klimatisierungsraums 3 möglich ist, während ein unterer Bereich des Klimatisierungsraums 3 von dem Wandelement 4, den Seitenwänden 6 und dem Baugruppenträger 2 seitlich vollständig umschlossen und nur nach oben hin offen ist. Das Rollo des Wandelements 4 kann auf einer hier nicht dargestellten Rolle aufgerollt sein. Beispielsweise kann das Wandelement 4 aus einer aufrollbaren Plane aus Kunststoff gebildet sein. Es kann sich jedoch auch um ein Raffrollo, ein Lammelenrollo, ein Faltrollo oder dergleichen handeln.
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Das Wandelement 4 wird in seiner Offenposition unterhalb oder innerhalb eines Bodenelementes 7 verstaut. In einem Rechnerraum ersetzt das Bodenelement 7 eine Bodenplatte, so dass unterhalb der Bodenplatte verlegte Kaltluftzufuhröffnungen genutzt werden können. Das Bodenelement 7 umfasst Zulauföffnungen 71, beispielsweise in Form eines Gitters, durch die ein Klimatisierungsmedium, insbesondere Kalt- oder Warmluft, in den Klimatisierungsraum 3 gelangt. Von dort wird das Klimatisierungsmedium von Kühlvorrichtungen, die sich in im Baugruppenträger 2 montierten Baugruppen befinden, aus dem Klimatisierungsraum 3 durch den Baugruppenträger 2 gesaugt. Das Bodenelement 7 weist vorzugsweise eine Standardgröße von etwa 60 × 60 cm auf.
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Ebenfalls in der 1 dargestellt, ist ein Verschlussmechanismus 9, welches teilweise am Rahmen 10 und teilweise am Wandelement 4 gebildet ist. Er dient dazu, das Wandelement 4 in dem Geschlossenzustand zu halten. Bei dem Verschlussmechanismus 9 kann es sich um eine mechanische Arretier- oder Rastvorrichtung handeln. Alternativ können auch pneumatische und/oder elektrische Komponenten zum Aufbau des Verschlussmechanismus 9 verwendet werden, beispielweise ein oder mehrere Elektromagnete. Vorzugsweise lässt sich der Verschlussmechanismus 9 automatisch von einem Aktivzustand in einen Inaktivzustand versetzen, in dem das Wandelement 4 zum Bewegen in den Offenzustand freigegeben ist.
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Beispielsweise kann der Verschlussmechanismus 9 mit einer Alarmvorrichtung des Rechnerraumes in Verbindung stehen, zum Beispiel mit einem Brand- oder Rauchsensor. Wenn ein Alarm ausgelöst wird, kann dann der Verschlussmechanismus 9 automatisch in den Inaktivzustand versetzt werden. Wenn für das Bewegen des Wandelementes 4 in den Offenzustand ein entsprechender automatischer Bewegungsmechanismus vorgesehen ist, kann dieser automatische Bewegungsmechanismus infolge des Alarmsignals oder infolge des Inaktivzustands des Verschlussmechanismus 9 aktiviert werden, um im Notfall den Zugang zum Baugruppenträger 2 vom Klimatisierungsraum 3 her zu erlauben, beispielsweise für ein Sprinklersystem.
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Die 2a und 2b zeigen zwei unterschiedliche Ausführungsformen von Klimatisierungsumfassungen 1 in Seitenansicht. Die Form der Seitenwände 6 in der 2a entsprechen jener in 1. In der 2a ist zudem ein Verstaugehäuse 72 sichtbar, in dem das Wandelement 4 in seinem Offenzustand verstaut werden kann und welches als Teil des Bodenelementes 7 ausgebildet ist.
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Anders sehen die Seitenwände 6 in der 2b aus. Hier sind die Seitenwände 6 trapezförmig ausgebildet. Der Klimatisierungsraum 3 wird nach oben hin durch ein Dachelement 8 abgeschlossen, welches sich horizontal von dem Rahmenelement 10 beziehungsweise von dem Baugruppenträger 2 weg erstreckt. Vorzugsweise weist das Dachelement 8 einen Durchgang auf (in den Figuren nicht dargestellt), welches dafür sorgt, dass bei geschlossenem Wandelement 4 ein Druckausgleich zwischen dem Klimatisierungsraum 3 und der Umgebung der Klimatisierungsumfassung 1 stattfinden kann. Vorzugsweise ist in dem Durchgang ein Temperatursensor angeordnet.
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In den vorliegend beschriebenen Ausführungsformen ohne Dachelement 8 sollte ein derartiger Durchgang zwischen Klimatisierungsraum 3 und Umgebung der Klimatisierungsumfassung 1 vorteilhafterweise trotzdem vorgesehen sein, vorzugsweise auch dort mit einem Temperatursensor. Mittels regelmäßiger Erfassung der Temperatur in dem Durchgang kann ermittelt werden, ob der Druck in dem Klimatisierungsraum 3 kleiner oder größer als der Umgebungsdruck außerhalb der Klimatisierungsumfassung 1 ist. In diesem Fall kann der Druck in dem Klimatisierungsraum 3 entsprechend geregelt werden, um dort den gleichen Druck wie außerhalb der Klimatisierungsumfassung 1 zu halten.
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Zwischen der Klimatisierungsumfassung 1 und dem Baugruppenträger 2 ist in den 2a und 2b ein Spalt dargestellt. Vorzugsweise berühren sich jedoch die Klimatisierungsumfassung 1 und der Baugruppenträger 2, wobei die Klimatisierungsumfassung 1 zweckmäßigerweise an dem Baugruppenträger 2 befestigt sein kann. Hierbei ist jedoch vorteilhafterweise darauf zu achten, dass die Klimatisierungsumfassung 1 nur eine minimale oder überhaupt keine vertikale und/oder horizontale Kraft auf den Baugruppenträger 2 ausübt.
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Schließlich zeigt die 3 eine Perspektivenansicht auf eine segmentiert ausgebildete Klimatisierungsumfassung 1. Das Innere der Klimatisierungsumfassung 1 ist mittels mehrerer parallel angeordneter Seitenwände 6 in segmentartig aneinandergereihte Klimatisierungsräume 3 unterteilt, welche jeweils ein eigenes als Rollo ausgebildetes Wandelement 4 aufweisen können. Alternativ können sich zwei oder mehr Klimatisierungsräume 3 ein einzelnes Wandelement 4 teilen. In der 3 befinden sich die Wandelemente 4 alle in ihrem jeweiligen Offenzustand und sind hier nicht sichtbar. Es handelt sich jedoch vorzugsweise um Wandelemente 4 gemäß der in 1 dargestellten Ausführungsform.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Klimatisierungsumfassung
- 10
- Rahmen
- 2
- Rack (Baugruppenträger)
- 3
- Klimatisierungsraum
- 31
- unterer Rand
- 32
- oberer Rand
- 4
- Wandelement
- 5
- Führungselement
- 6
- Seitenwand
- 7
- Bodenelement
- 71
- Zulauföffnungen
- 72
- Verstaugehäuse
- 8
- Dachelement
- 9
- Verschlussmechanismus