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DE102009008038A1 - Sicherheitsschrank zur Aufnahme von elektronischen, Daten- und/oder computertechnischen Geräten - Google Patents

Sicherheitsschrank zur Aufnahme von elektronischen, Daten- und/oder computertechnischen Geräten Download PDF

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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Sicherheitsschrank zur Aufnahme von elektronischen, daten- und/oder computertechnischen Geräten, in dessen Wand ein Schott (200) zum Durchleiten von Luft und/oder Kabeln und/oder Leitungen eingelassen ist, wobei das Schott (200) einen Befestigungsrahmen (202) und mindestens eine Öffnung (204) zum Durchleiten der Luft und/oder Kabeln und/oder Leitungen umfasst. Einen Sicherheitsschrank zu schaffen, dessen Schott im Notfall geschlossen werden kann, zum Beispiel um im Brandfalle das Eintreten von Hitze oder Wasser zu verhindern, wird dadurch erreicht, dass am Rand der Öffnung (204) des Schotts (200) ein Quellband (206) aus einem intumeszierenden Material vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sicherheitsschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Elektronische Geräte, computer- oder datentechnische Anlagen sind häufig das Herz einer Firma oder einer Behörde und müssen besonders gut gegen einen möglichen Fremdzugriff, Brand- oder Wasserschaden geschützt werden. Hierzu gibt es modular aufgebaute Sicherheitsschränke (auch IT-Sicherheitstresor oder IT-Sicherheitssafe genannt), wie sie beispielsweise aus der DE 26 30 479 C2 oder der DE 198 55 931 C2 bekannt sind. Dabei sind die Außenwände, der Boden, die Decke und die Tür dieses modular aufgebauten Sicherheitsschranks zur Diebstahlsicherung verstärkt ausgeführt und besitzen Hitze dämmende Schichten, damit die im Brandfall auftretende Hitze nur verzögert in den Innenraum des Sicherheitsschranks gelangen kann. Andererseits müssen aus dem Sicherheitsschrank Datenkabel, Stromleitungen oder dergleichen herausgeführt werden. Auch ist es häufig nötig, die innerhalb des Sicherheitsschranks auftretende Wärme mittels einer Klimaanlage abzuführen. Letzteres erfolgt regelmäßig durch den Austausch von Luft.
  • Damit also diese Luft, die Datenkabel und/oder die Stromleitungen aus dem ansonsten diebstahl- und brandschutztechnisch gesicherten Sicherheitsschrank herausgelangen können, ist hierfür ein Schott vorgesehen. Gleichzeitig stellt dieses Schott aber einen Schwachpunkt dar, da hier im Brandfalle Hitze ungehindert eindringen kann. Auch besteht die Gefahr, dass etwa auftretendes Löschwasser, zum Beispiel einer Sprinkleranlage, über dieses Schott ins Innere des Sicherheitsschranks gelangt und dort Schäden verursacht. Analoges gilt für Hochwasser.
  • Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Sicherheitsschrank der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Schott für den Notfall geschlossen ist, zum Beispiel um im Brandfalle das Eintreten von Hitze oder Wasser zu verhindern.
  • Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Sicherheitsschrank mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Sicherheitsschrankes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Sicherheitsschrank hat den Vorteil, dass das Quellband aus intumeszierendem Material bei Überschreiten einer Grenztemperatur auf ein Vielfaches seines Grundvolumens aufschäumt und somit die Öffnungsschotts verschließt. Dabei kann das intumeszierende Material auch um Hindernisse, wie zum Beispiel Kabel oder Leitungen, herumschäumen und dennoch die Öffnung ausreichend verschließen.
  • Mit diesem Heizleiter ist es möglich, das Quellband zu einem definierten Zeitpunkt zu erwärmen, so dass das Quellband zu diesem definierten Zeitpunkt aufquillt. Der große Vorteil des Einsatzes eines solchen Heizleiters besteht darin, dass hierdurch die Öffnung (oder die diversen Teilöffnungen) des Schotts zu einem definierten Zeitpunkt geschlossen werden können, nämlich dann, wenn der Heizleiter aktiviert wird. Wenn nämlich der Brandfall eintritt, so kann es vorkommen, dass die an dem Quellband anliegende Wärme noch nicht ausreicht, um das Quellband aufquellen zu lassen, dass aber die Sprinkleranlage bereits aktiviert ist und hierdurch Wasser in das Innere des Sicherheitsschranks gelangen kann und dort Schäden anrichten kann. Dies wird beispielsweise dadurch vermieden, dass der Heizleiter zumindest annähernd zeitgleich mit der Sprinkleranlage aktiviert wird, so dass die Quelldichtung aufschäumt und das Schott verschließt, bevor Löschwasser eindringen kann.
  • Durch diesen Heizleiter ist es möglich, dass Quellband zu einem beliebigen Zeitpunkt auszulösen, zum Beispiel nach erfolgter Montage des Sicherheitsschrankes und nach Verlegung der notwendigen Kabel. Hierdurch wird ein abgeschlossenes Schott geschaffen, welches zumindest eine gewisse Zeit gegen Feuer geschützt ist und welches das Eindringen von Hochwasser, Löschwasser und Spritzwasser in den Sicherheitsschrank verhindert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist am Befestigungsrahmen mindestens eine Lamelle gehalten, durch die Öffnung in mindestens zwei Teilöffnungen unterteilt wird. Dies hat den Vorteil, dass auf diesen Lamellen einzelne Kabel oder Leitungen abgelegt werden können, so dass diese Kabel oder Leitungen geordnet aus dem Sicherheitsschrank herausgeführt werden. Eine solche Anordnung erleichtert auch das nachträgliche Einsetzen oder Herausnehmen von Kabeln oder Leitungen, da hierzu genügend Platz vorhanden ist.
  • Es versteht sich, dass das Quellband aus intumeszierendem Material auch an dem Rand der jeweiligen Teilöffnung angebracht ist, so dass genügend Quellband zum Verschließen der jeweiligen Teilöffnung im Notfall zur Verfügung steht.
  • Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Lamelle als dünne, vorzugsweise metallische, Platte auszubilden, damit einerseits das Eigengewicht der Kabel oder Leitungen gut gehalten werden kann und damit andererseits in der Öffnung des Schotts nicht zu viel Platz durch die Lamelle weggenommen wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Lamelle an ihrer Stirnseite mindestens einen Vorsprung auf, während im Befestigungsrahmen entsprechende Langlöcher vorgesehen sind, so dass die Lamelle mit diesen Vorsprüngen in das Langloch einsetzbar ist. Dies hat den Vorteil, dass die Lamelle lösbar am Befestigungsrahmen gehalten ist, so dass je nach Bedarf mehr oder weniger viele Lamellen in das Schott eingelegt werden können.
  • In noch einer bevorzugten Ausführungsform ist an der rechten und/oder linken Schmalseite der Lamelle eine Aussparung zur Durchführung des Quellbandes vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass das Quellband sozusagen als ein Stück auf der Ober- und auf der Unterseite angebracht werden kann.
  • In einer ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich das Quellband durchgehend (also als ein Stück) über zwei oder mehr Teilöffnungen und wird dabei entlang der Lamellen und der Ränder des Befestigungsrahmen mäanderförmig verlegt. Dies hat den Vorteil. dass die gesamte Öffnung des Schotts mit seinen diversen Teilöffnungen mit einem einzigen Quellband belegt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass hierdurch eine lückenlose Belegung der Teilöffnungen mit Quellband sichergestellt ist. Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein solches einstückiges Quellband in einfacher Weise verlegt werden kann.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Heizleiter als Schlaufe im oder am Quellband verlegt. Dies hat den Vorteil, dass die beiden Enden des Heizleiters an derselben Stelle aus dem Quellband heraustreten und dort in einfacher Weise an weitere Geräte angeschlossen werden können.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist am Heizleiter ein Ansteuerungsmodul zur Aktivierung des Heizleiters angeschlossen. Dabei kann dieses Ansteuerungsmodul entweder manuell bedient werden, oder es kann mit entsprechenden Sensoren ausgestattet sein und beim Überschreiten der vorgegebenen Grenzwerte den Heizleiter aktivieren.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist im Befestigungsrahmen ein Schlitz zur Aufnahme weiterer Kabel oder Leitungen vorgesehen. In diesem Fall wäre es vorteilhaft, wenn das Schott am Rand einer entsprechenden Wandung oder dergleichen angebracht ist, so dass die nachzuführenden Kabel über den Schlitz in das Schott eingeführt werden können.
  • In noch einer bevorzugten Ausführungsform sind in der Lamelle und/oder in den Wänden des Gehäuses des Schotts Aussparungen vorgesehen. Diese Aussparungen reduzieren die Wärmeleitfähigkeit der Lamelle bzw. des Gehäuses, so dass die im Brandfall auftretende Hitze sehr viel langsamer weitergeleitet wird, was zu einem verbesserten Brandschutz führt.
  • Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Sicherheitsschrankes ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachstehend beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
  • 1 eine Frontansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schotts für einen hier nicht dargestellten Sicherheitsschrank;
  • 2 eine Frontansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schotts für einen hier nicht dargestellten Sicherheitsschrank;
  • 3 eine geschnitten dargestellte Draufsicht auf das Schott gemäß 2, geschnitten entlang Linie III-III in 2;
  • 4 die Draufsicht auf das Schott gemäß 3, allerdings mit teilweise weggelassenem Dichtband;
  • 5a eine geschnitten dargestellte Seitenansicht auf das Schott gemäß 2, geschnitten entlang Linie Va-Va in den 2 und 3;
  • 5b die Seitenansicht des Schotts gemäß 5a, allerdings nachdem das Quellband ausgelöst wurde;
  • 6a eine Frontansicht des Schotts gemäß 2 mit darin eingesetzten Kabeln und Leitungen;
  • 6b eine Frontansicht auf das Schott gemäß 6a, allerdings nachdem das Quellband ausgelöst wurde.
  • 7 eine Draufsicht auf eine Lamelle eines erfindungsgemäßen Schotts gemäß 2;
  • 8 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Schott gemäß 2.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schotts für einen hier nicht näher dargestellten Sicherheitsschrank abgebildet. Das Schott kann wahlweise in eine Seitenwand, eine Rückwand, die Decke oder den Boden eines solchen, in der Regel modular aufgebauten Sicherheitsschranks eingelassen werden. Es versteht sich, dass ein solches Schott auch bei zum Beispiel festen Sicherheitsräumen eingesetzt werden kann.
  • Dieses Schott 100 umfasst einen im Wesentlichen viereckig ausgebildeten und umlaufenden Befestigungsrahmen 102, in dessen Mitte eine Öffnung 104 zur Aufnahme von Kabeln und/oder Leitungen oder zum Durchleiten von Luft ausgebildet ist. Am Rand der Öffnung 104 ist quasi auf der Innenseite des Befestigungsrahmens 102 ein umlaufendes Quellband 106 aus einem intumeszierenden Material angebracht. Dieses Quellband 106 ist in seinem Normalzustand vergleichsweise flach, kann aber nach Überschreiten einer Grenztemperatur von beispielsweise 80°C auf ein Vielfaches seines Volumens aufquellen und verschließt dabei die Öffnung 104.
  • An einer Seite des Befestigungsrahmens 102 ist ein Schlitz 108 vorgesehen, durch den hier nicht näher dargestellte Kabel oder Leitungen in die Öffnung 104 eingeführt werden können.
  • Im Inneren des Quellbands 106 ist ein Heizleiter 110 verlegt, dessen freie Enden 112, 113 durch den Schlitz 108 herausgeführt werden. An diesen freien Enden 112, 113 kann beispielsweise ein hier nicht näher dargestelltes Ansteuerungsmodul angeschlossen werden.
  • Mit diesem Heizleiter 110, respektive über das Ansteuerungsmodul, kann das Quellband 106 zu einem vorgegebenen Zeitpunkt bis auf seine kritische Temperatur erwärmt werden, so dass das Quellband 106 zu einem definierten Zeitpunkt aufquillt. Hierdurch kann das Quellband 106 beispielsweise im Brandfalle schon dann zum Quellen gebracht werden, wenn der Brandherd selbst noch nicht genügend Hitze entwickelt, um das Quellband 106 aufzuschäumen. Dabei wird verhindert, dass bereits frühzeitig austretendes Löschwasser, zum Beispiel aus einer Sprinkleranlage, ins Innere des Sicherheitsschranks gelangen kann.
  • Ein anderer Anwendungsfall wäre zum Beispiel, dass nach Verlegen aller notwendigen Kabel und Leitungen das Schott 100 gezielt durch Aktivierung des Heizleiters 110 verschlossen wird, beispielsweise um während des Betriebes der darin befindlichen Geräte keinen Staub in den Sicherheitsschrank gelangen zu lassen oder um die Geräte gegen Hoch- oder Spritzwasser zu schützen.
  • In den 2 bis 6 ist eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schotts 200 dargestellt. Dieses Schott 200 umfasst ebenfalls einen umlaufenden und eckig ausgestalteten Befestigungsrahmen 202, der an einer Seite einen Schlitz 208 zur nachträglichen Aufnahme von Kabeln oder Leitungen aufweist. Innerhalb des Befestigungsrahmens 202 ist eine Öffnung 204 ausgebildet, die in dieser Ausführungsform in fünf Teilöffnungen 214 unterteilt ist. In der Öffnung 204 sind insgesamt vier Lamellen 216 vorgesehen, die die jeweilige Teilöffnung 214 begrenzen. Diese Lamellen 216 sind aus einem tragfähigen Metall hergestellt und als vergleichsweise dünne Platte ausgeführt. An den schmalen Stirnseiten der Lamellen 216 sind kleine Vorsprünge 218 ausgebildet, die in entsprechende, hier nicht näher dargestellte Langlöcher innerhalb des Befestigungsrahmens 202 eingesetzt werden können. Hierdurch ist es möglich, die Lamelle 216 herausnehmbar am Befestigungsrahmen 202 anzubringen. In der Praxis bedeutet dies, dass je nach Anwendungsfall Lamellen 216 hinzugefügt oder wieder herausgenommen werden können, damit die gewünschten Kabel oder Leitungen ordnungsgemäß abgelegt werden können.
  • An einer Stirnseite weist die Lamelle 216 zwei im Wesentlichen gleich groß ausgebildete Vorsprünge 218 auf, während an der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Vorsprung 218 vorgesehen ist. Gleichzeitig ist an dieser Seite eine Aussparung 220 ausgebildet, so dass die Lamelle 216 im Bereich der Aussparung 220 gar nicht bis an den Befestigungsrahmen 202 heranreicht. Diese Aussparung 220 dient dazu, dass an dieser Stelle das Quellband 206 von einer Oberseite der Lamelle 216 auf seine Unterseite geführt werden kann.
  • Das Quellband 206 ist in dieser Ausführungsform mäanderförmig innerhalb der Öffnung 204 verlegt, das heißt, das Quellband 206 wird in wechselnden Schlaufen verlegt, wobei das Quellband 206 entlang der Lamellen 216 angebracht ist und über die jeweilige Aussparung 220 von einer Teilöffnung 214 in die nächste Teilöffnung 214 gelangt.
  • Im Inneren des Quellbands 206 ist ein Heizleiter 210 schlaufenförmig verlegt, so dass ein einziger Heizleiter 210 durch das gesamte Quellband 206 hindurchreicht. Dabei führen beide freien Enden 212, 213 des Heizleiter 210 an einer Seite aus dem Quellband 206 heraus, so dass diese beiden freien Enden 212, 213 in einfacher Weise zum Beispiel an ein Ansteuerungsmodul angeschlossen werden können.
  • Dieses Schott 200 wird üblicherweise in die Wand eines modular aufgebauten Sicherheitsschranks zur Aufnahme von elektronischen Geräten, Computern oder Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt. Damit diese sehr wertvollen Anlagen gut gegen Fremdzugriff, Brand/Hitze oder Wasserschäden geschützt werden, sind die Sicherheitsschränke entsprechend aufgebaut. Durch das Schott 200 werden dann die notwendigen Kabel oder Leitungen aus dem Sicherheitsschrank herausgeführt. Auch kann durch das Schott 200 Luft zur Klimatisierung des Innenraums des Sicherheitsschranks herausgeführt werden.
  • In den 2, 3, 4, 5a und 6a ist das Schott unmittelbar nach Fertigstellung der Montage dargestellt. Das heißt, das Quellband 206 ist hier noch nicht aufgequollen. Wie insbesondere 6a zu entnehmen ist, können die hier notwendigen Kabel oder Leitungen 222 auf den jeweiligen Lamellen 216 abgelegt werden, so dass diese Kabel oder Leitungen 222 nach Gruppen geordnet angeordnet werden können. Auch ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt noch Kabel oder Leitungen zu ergänzen bzw. Kabel oder Leitungen zu entfernen.
  • Über den Heizleiter 210 kann das Quellband 206 zu einem definierten Zeitpunkt aktiviert werden, so dass das Quellband 206 auf ein Vielfaches seines Volumens aufquillt. Dies ist in den 5b und 6b dargestellt. In diesem Zustand ist das Schott 200 rauch- und wasserdicht verschlossen. Auch auftretende Hitze wird nur sehr schwer ins Innere geleitet.
  • Wie insbesondere in 7 erkennbar ist, sind in der Lamelle 216 eine Anzahl von Aussparungen 224 vorgesehen. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Aussparungen 224 so zahlreich und so groß wie irgend möglich zu gestalten, bis die Grenze der Tragfähigkeit der Lamelle 216 erreicht ist. Analoges gilt für den Befestigungsrahmen 202 des Schotts 200, wie aus 8 erkennbar ist. Hier sind sowohl auf den vertikalen, als auch auf den horizontalen Wänden des Befestigungsrahmens 202 Aussparungen 226 angebracht.
  • 100, 200
    Schott
    102, 202
    Befestigungsrahmen
    104, 204
    Öffnung
    106, 206
    Quellband
    108, 208
    Schlitz
    210
    Heizleiter
    212
    freies Ende
    213
    freies Ende
    214
    Teilöffnung
    216
    Lamelle
    218
    Vorsprung
    220
    Aussparung
    222
    Kabel/Leitung
    224
    Aussparung
    226
    Aussparung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2630479 C2 [0002]
    • - DE 19855931 C2 [0002]

Claims (11)

  1. Sicherheitsschrank zur Aufnahme von elektronischen, daten- und/oder computertechnischen Geräten, in dessen Wand ein Schott (100, 200) zum Durchleiten von Luft und/oder Kabeln und/oder Leitungen eingelassen ist, wobei das Schott (100, 200) einen Befestigungsrahmen (102, 202) und mindestens eine Öffnung (104, 204) zum Durchleiten von Luft und/oder Kabeln und/oder Leitungen umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand der Öffnung (104, 204) des Schotts (100, 200) ein Quellband (106, 206) aus einem intumeszierenden Material vorgesehen ist und dass im oder am Quellband (106, 206) ein elektrischer Heizleiter (110, 210) verlegt ist.
  2. Sicherheitsschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Befestigungsrahmen (202) mindestens eine Lamelle (216) gehalten ist, die die Öffnung (204) in mindestens zwei Teilöffnungen (214) unterteilt, wobei am Rand der Teilöffnung (214) ein Quellband (206) aus intumeszierendem Material angebracht ist.
  3. Sicherheitsschrank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (216) als dünne, vorzugsweise metallische, Platte ausgebildet ist,
  4. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (216) an ihrer Stirnseite mindestens einen Vorsprung (218) aufweist, der in ein Langloch am Befestigungsrahmen (202) einsetzbar ist, um die Lamelle (216) lösbar am Befestigungsrahmen (202) zu halten.
  5. Sicherheitsschrank nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der rechten und/oder linken Schmalseite der Lamelle (216), vorzugsweise nahe des Randes der Teilöffnung (214), eine Aussparung (220) zur Durchführung des Quellbandes (206) vorgesehen ist.
  6. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Quellband (206) durchgehend über zwei oder mehr Teilöffnungen (214) erstreckt, wobei das Quellband (206) entlang der Lamellen (216) mäanderförmig verlegt ist.
  7. Sicherhitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizleiter (110, 210) als Schlaufe verlegt ist.
  8. Sicherheitsschrank nach Anspruche 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Heizleiter (110, 210) ein Ansteuerungsmodul zur Aktivierung des Heizleiters (110, 210) angeschlossen ist.
  9. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Befestigungsrahmen (102, 202) ein Schlitz (108, 208) zur Aufnahme weiterer Kabel oder Leitungen (222) vorgesehen ist.
  10. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Lamelle (216) eine Anzahl von Aussparungen (224) vorgesehen sind.
  11. Sicherheitsschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Befestigungsrahmen (202) eine Anzahl von Aussparungen (226) vorgesehen sind.
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