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Die Erfindung betrifft ein Umsteckschloss
für Türen mit
Rechts- oder Linksanschlag nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Derartige Umsteckschlösser
werden bevorzugt als elektronische Schlösser verwendet, wie Sie beispielsweise
in Ihrem Einsatzzweck für
Kleiderschränke,
Spinde, Badekabinen und sonstige Personalschränke verwendet werden. Diese
elektronische Schlösser
zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit einem Transpondersystem
arbeiten. Dies bedeutet, dass der Benutzer einen kodierten Datenträger mit
sich trägt,
den er zwecks Bestätigung
des Umsteckschlosses auf einen Bedienknopf drückt, um so die Daten von der Karte
auf das Schloss zu übertragen,
welches mit entsprechenden elektronischen Schaltmitteln versehen,
den Schlossriegel zurückzieht
und das Schloss damit öffnet.
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Bei solchen elektromechanischen Schlössern besteht
das Problem, dass sie für
Türen mit Rechts-
und Linksanschlag verwendet werden sollen. Sie müssen deshalb bei der Montage
schnell umgebaut werden.
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Ein erstes elektronisches Umsteckschloss
ist in der Ausführungsform
bekannt geworden, dass in einem größeren Trägergehäuse ein Einsatzgehäuse angeordnet
ist, welches beim Umbau von Rechts- auf Linksanschlag umsteckbar
ausgebildet ist. In diesem Einsatzgehäuse ist neben dem Verschlussriegel
und dessen elektromechanischer Verriegelung auch die elektronische
Leiterplatte für
die Versorgung der elektronischen Bauteile enthalten. Allerdings
muss die Stromzuführung
zu den elektrischen Funktionsbauteilen im Einsatzgehäuse über Schleifkontakte erfolgen,
die zwischen dem Trägergehäuse und
dem Einsatzgehäuse
angeordnet sind.
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Stand der Technik ist also ein in
einem Trägergehäuse umsteckbar
gelagertes Einsatzgehäuse, zu
dem die Stromverbindung über
elektrische Kontakte hergestellt wird. Das bekannte Einsatzgehäuse ist
um 180° im
Trägergehäuse umsteckbar.
Es kann also aus seiner Aufnahme im Trägergehäuse herausgezogen, um 180° gedreht
und wieder in die Aufnahme im Trägergehäuse eingesteckt
werden. Wenn vorher beispielsweise das Umsteckschloss für eine Tür mit Rechtsanschlag
ausgebildet war, ist mit dem Umstecken des Einsatzgehäuses das
Umsteckschloss dann für
eine Tür
mit Linksanschlag geeignet.
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Das Einsatzgehäuse selbst nimmt den Riegel
auf und den Verschiebeantrieb für
den Riegel, um so beim Umstecken des Einsatzgehäuses das Umsteckschloss von
Rechts- auf Linksanschlag umstellen zu können.
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Das bekannte Umsteckschloss hat sich
bewährt,
jedoch besteht der Nachteil, dass das Einsatzgehäuse frei aus der Aufnahme im
Trägergehäuse herausnehmbar
ist und dass die Stromzuführung über Schleifkontakte
vom Trägergehäuse zum
Einsatzgehäuse
erfolgt.
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Weil das Einsatzgehäuse frei
aus dem Trägergehäuse herausgenommen
werden kann, besteht der Nachteil, dass beim Einbau des Umsteckschlosses
in zugeordnete Schränke
in der Regel zunächst das
Einsatzgehäuse
vollständig
aus dem Trägergehäuse entfernt
wird. Erfolgt der Einbau eines Umsteckschlosses auf einer Baustelle,
dann besteht die Gefahr, dass die Aufnahme im Trägergehäuse verschmutzt wird und die
dort lagernden Kontakte nicht mehr funktionsfähig sind.
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Es besteht außerdem Verliergefahr, das heißt, das
Einsatzgehäuse
kann unbeabsichtigt vom Trägergehäuse entfernt
werden und verloren gehen.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, ein Umsteckschloss, bestehend aus einem Trägergehäuse und
einem mindestens den Riegel und den Riegelantrieb tragenden Einsatzgehäuse so weiterzubilden,
dass das Umsteckschloss betriebssicherer arbeitet und besser gehandhabt
werden kann.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe
ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass das umsteckbar in
einer Aufnahme im Trägergehäuse angeordnete
Einsatzgehäuse
in seiner Ausziehlänge
begrenzt ist und dass mindestens die Stromzuführung zwischen dem Trägergehäuse und
dem Einsatzgehäuse durch
flexible Kabeladern erfolgt.
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Mit der gegebenen technischen Lehre
besteht der Vorteil, dass wegen der Begrenzung der Auszugslänge vom
Einsatzgehäuse
in der Aufnahme im Trägergehäuse es nun
nicht mehr möglich
ist, das Einsatzgehäuse
vollständig
aus dem Trägergehäuse zu entfernen.
Damit ist die vorher erwähnte
Verliergefahr des Einsatzgehäuses
nicht mehr gegeben.
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Mit dem weiteren Merkmal, dass die
Stromzuführung
nun kontaktlos über
entsprechende flexible Adern oder Flachbandkabel erfolgt, besteht
der weitere Vorteil, dass nun eine sichere Verbindung vorhanden
ist, die nicht mehr gegen Verschmutzungen anfällig ist.
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Nachdem also das Einsatzgehäuse nicht mehr
vollständig
aus dem Trägergehäuse entfernt werden
kann, besteht nun auch nicht mehr die Gefahr, dass überhaupt
von vornherein Verschmutzungen in die Aufnahme im Trägergehäuse eindringen und
diesen Bereich verschmutzen. Damit ist es nun ohne weiteres möglich, das
Einsatzgehäuse
leicht und frei in dem Trägergehäuse herauszuziehen,
zu drehen und wieder einzustecken, weil die Aufnahme gegen Verschmutzungen
geschützt
ist. Der Schutz gegen Verschmutzungen des Einsatzgehäuses erfolgt
durch die dosenförmige
Aufnahme im Trägergehäuse selbst,
aus der das Einsatzgehäuse – verschmutzungsgeschützt – nur noch
um einen geringen axialen Weg heraus ziehbar ist.
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Dies war beim Stand der Technik nicht
möglich.
Dort konnte das Einsatzgehäuse
vollständig
entfernt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass in die Aufnahme
Schmutz eindrang und nicht nur die Kontakte verschmutzte, sondern
sich auch am Boden der Aufnahme festsetzte, so dass es nicht mehr ohne
weiteres möglich
war, das Einsatzgehäuse
voll funktionsfähig
in der Aufnahme des Trägergehäuses zu
verankern.
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Weiterer Vorteil der Maßnahme ist,
dass das Einsatzgehäuse
nur um einen begrenzten Verschiebungsweg aus dem Trägergehäuse herausgezogen werden
kann, und dass deshalb das Einsatzgehäuse nicht vollständig geschlossen
(gekapselt) werden muss. Teile der dosenförmigen Aufnahme im Trägergehäuse übernehmen
den Schutz mindestens der Bodenseite des Einsatzgehäuses.
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Beim Stand der Technik musste nämlich das Einsatzgehäuse – wegen
der Möglichkeit,
dass es vollständig
aus dem Trägergehäuse entfernt
werden konnte – vollständig umlaufend
gekapselt werden. Es war also ein vierseitiges Gehäuse notwendig.
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Bei der Erfindung kann auf eine vollständige Kapselung
des Einsatzgehäuses
verzichtet werden, weil ja Teile der Aufnahme im Trägergehäuse selbst als
Abdeckung für
das Einsatzgehäuse
dienen, so dass das Einsatzgehäuse
lediglich aus einem dreiwandigen Gehäuse bestehen kann, wobei zumindest die
Bodenplatte eingespart wird.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
ist, dass das Einsatzgehäuse
in einer etwa rund profilierten Aufnahme in einem Trägergehäuse angeordnet
ist, wobei in der Aufnahme jedoch entsprechende Anschlagsflächen angeordnet
sind, die mit zugeordneten Anschlagflächen im Einsatzgehäuse zusammenwirken.
Auf diese Weise ist es ohne weiteres möglich, das Einsatzgehäuse in der
Aufnahme im Trägergehäuse herauszuziehen,
zu drehen und wieder mit einander zugeordneten Anschlagflächen einzustecken.
Drehen und Stecken ist einfacher als vergleichsweise beim Stand
der Technik, wo das gesamte Einsatzgehäuse herausgezogen und um 180° verdreht
wieder eingesteckt werden musste.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung
ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern
auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der
Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die
in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
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1:
Draufsicht auf ein Umsteckschloss nach der Erfindung in einer ersten
Orientierungslage des Einsatzgehäuses;
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2:
Schnitt durch das Umsteckschloß nach 1;
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3:
perspektivische Gehäuseansichten von
Trägergehäuse und
Einsatzgehäuse
und ihrer Zuordnung;
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4:
das Umsteckschloß in
der einen Einsteckstellung;
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5:
das Umsteckschloß in
der anderen Einsteckstellung.
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Gemäss den 1 bis 3 besteht
das Trägergehäuse 1 bevorzugt
aus einem Kunststoffmaterial, welches bevorzugt im Spritzgießverfahren
hergestellt wird. Das Trägergehäuse 1 weist
eine untere, ebene Rückwand 2 auf,
die durch entsprechende Seitenwände 3, 9 begrenzt
ist, die wiederum in zugeordnete Stirnwände 10, 11 übergehen.
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Das Trägergehäuse 1 ist also nach
oben hin offen ausgebildet und bildet eine etwa ringförmige oder
dosenförmige,
nach oben gerichtete, Aufnahme 12 für die Aufnahme eines Einsatzgehäuses 20 aus.
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In 3 ist
noch dargestellt, dass auf der Rückwand 2 des
Trägergehäuses 1 eine
Reihe von Schraubenkanälen 14 angeordnet
sind, mit denen das gesamte Trägergehäuse 1 an
die Innenseite einer Tür 4 angeschraubt
wird.
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Das Einsatzgehäuse 20 nimmt hierbei
den Schließmechanismus
auf, der im wesentlichen aus einem Riegel 7 besteht, der
von einem nicht näher dargestellten
Antrieb in Verschiebungsrichtung angetrieben ist, wobei noch eine
elektromechanische Verriegelung angeordnet sein kann.
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In der Schließstellung (beispielsweise bei Linksanschlag
nach 1) greift der Riegel 7 deshalb
in eine zugeordnete Ausnehmung 6 im Korpus 5 des
Schranks ein.
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Die auf der Rückwand 2 angeordneten
Abdeckstopfen 8 dienen dazu, um die vorher erwähnten Schraubenkanäle 14 am
Trägergehäuse 1 abzudecken.
In die Schraubenkanäle
sind Schrauben eingesteckt, mit denen das Trägergehäuse an der Innenseite einer
Tür angeschraubt
wird.
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Das Einsatzgehäuse 20 ist etwa dosenartig ausgebildet
und weist eine Rückwand 28 auf,
die etwa ringsum laufend von einer Seitenwand 16 umgeben
ist. Das somit dosenförmige,
nach unten offene, Gehäuse
bildet die Aufnahme für
eine lediglich in 2 dargestellte,
etwa ebenfalls rund ausgebildete, Leiterplatte 22, die
auf Schraubenkanälen 21 aufgesetzt
ist und dort – nicht
näher dargestellt – mit Schrauben
festgelegt ist.
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Durch die Öffnung 17 in dem Einsatzgehäuse 20 greift
der Riegel 7 nach 1 und 2 hindurch.
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Auf der Leiterplatte ist die Steuerung
für die elektromechanische
Verriegelung des Verschiebeantriebs für den Riegel 7 angeordnet.
Die Verschiebung des Riegels selbst erfolgt bevorzugt mechanisch durch
Fingerdruck auf den Bedienknopf 24.
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Wichtig ist nun, dass an der Innenseite
der Aufnahme 12 im Trägerhäuse 1 gleichmäßig am Umfang
verteilt mehrere Clipsfedern 15 angeordnet sind, die an
ihrer Oberseite entsprechende Sperrklinken 27 ausbilden.
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Das Einsatzgehäuse 20 wird nun von
oben her in Pfeilrichtung 31 in die Aufnahme 12 des
Trägergehäuses 1 eingeführt und
die Sperrklinken 27 an den oberen, freien Enden der Clipsfedern 15 weichen hierbei
elastisch zurück,
sobald die entsprechend profilierte Leiterplatte 22 diese
Sperrklinken 27 passiert. Sie schnappen dann in ihre Stellung
gemäss 2 ein.
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Soll nun von Rechts- auf Linksanschlag
umgestellt werden, wie dies in den 4 und 5 dargestellt ist, dann wird
das Einsatzgehäuse
in Pfeilrichtung 25 aus dem Trägergehäuse 1 um eine kurze Strecke 32 herausgezogen,
bis nämlich
die Sperrklinken 27 an der Unterseite der Leiterplatte 22 gemäss 2 anschlagen. Damit wird
das Einsatzgehäuse 20 frei
für eine
Verdrehung in Pfeilrichtung 26, so dass nun der Riegel 7 durch
eine andere Öffnung im
Trägergehäuse 1 hindurch
ragt und dementsprechend das Umsteckschloss von Links- auf Rechtsanschlag
umgebaut ist.
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Es wird also lediglich das Einsatzgehäuse um ein
geringes Maß (Strecke 32)
aus der Aufnahme 12 herausgezogen, wobei die erwähnten Clipsfedern 15 ein
vollständiges
Herausziehen verhindern.
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Die Anschlagflächen 18, die einander
gegenüber
liegen, können
also wahlweise in die jeweils zugeordneten Ausnehmungen 33 im
Bereich der Seitenwände 13a, 13b eingesteckt
werden. Auf diese Weise ist ein Umstecken um 90° möglich.
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Die rundprofilierte Seitenwand 19 in
der Aufnahme ist der gleichfalls rund profilierten Seitenwand 16 im
Einsatzgehäuse 20 angepasst.
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In 2 ist
noch dargestellt, dass an der Vorderseite des Einsatzgehäuses 20 ein
Bedienteil 23 angeordnet ist, in dem ein Bedienknopf 24 (dort
in versenkter Lage gezeichnet) angeordnet ist.
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Zu Betätigung des Schlosses ragt der
Bedienknopf 24 jedoch weit über dem Bedienteil 23 heraus.
Es wird dann die Datenträgerkarte
auf den Bedienknopf 24 aufgelegt und der Bedienknopf wird
mechanisch unter Druck der Hand in dem Bedienteil 23 eingefahren,
wodurch der Riegel 7 in seine Sperrstellung verfahren wird.
Sobald die Elektronik im Schloss den Datenträger als richtig geprüft hat,
wird nachfolgend der in seine Schließstellung herausgefahrene Riegel 7 elektromechanisch
verriegelt. Das Schloss kann dann nicht mehr ohne Datenträgerkarte
wieder geöffnet
werden.
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Die 4 und 5 zeigen, dass das Einsatzgehäuse 20 um
90° verdreht
werden kann, um so den Riegel von seiner Stellung 7 in
die Stellung 7' zu
bringen.
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In 1 ist
im übrigen
noch dargestellt, dass die elektrische Verbindung zwischen dem Einsatzgehäuse 20 und
einem Batteriefach 29 durch einen Kabelstrang 30 erfolgt,
der in einer elastischen Schlaufe geführt ist. Dieser Kabelstrang
erlaubt also ohne weiteres das Herausziehen und Verdrehen des Einsatzgehäuses 20 um
90°, ohne
dass es zu elektrischen Kontaktproblemen kommt.
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- 1
- Trägergehäuse
- 2
- Rückwand
- 3
- Seitenwand
- 4
- Tür
- 5
- Korpus
- 6
- Ausnehmung
- 7
- Riegel 7'
- 8
- Abdeckstopfen
- 9
- Seitenwand
- 10
- Stirnwand
- 11
- Rückwand
- 12
- Aufnahme
- 13
- Seitenwand
a, b
- 14
- Schraubenkanal
- 15
- Clipsfeder
- 16
- Seitenwand
- 17
- Öffnung
- 18
- Anlagefläche
- 19
- Seitenwand
- 20
- Einsatzgehäuse
- 21
- Schraubkanal
- 22
- Leiterplatte
- 23
- Bedienteil
- 24
- Bedienknopf
- 25
- Pfeilrichtung
- 26
- Pfeilrichtung
- 27
- Sperrklinke
- 28
- Rückwand
- 29
- Batteriefach
- 30
- Kabelstrang
- 31
- Pfeilrichtung
- 32
- Strecke
- 33
- Ausnehmung