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Die Erfindung betrifft einen Lüftungseinsatz, vorzugsweise an Transformatorstationen, Umhausungen für Schaltanlagen, Klima- und Filteranlagen sowie zu belüftenden Fahrzeuganlagen, der in den Außenwänden eines Gehäuses, Gebäudes, einer Umhüllung oder dergleichen anordenbar ist, gebildet aus einem Halter mit zwischen wenigsten zwei Halterteilen angeordneten Lamellen, die zumindest einen luftdurchlässigen Bereich bilden.
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Derartige Lüftungseinsätze sind bekannt. Dabei werden beispielsweise auch Lüftungseinsätze als Faltengitter für verschiedene Anwendungen und Anwender seit Jahren produziert. Es ist weiterhin bekannt, ein Lochblech mit speziell angeordneten Durchbrüchen durch Pressen von Falten zu einem Lamellengitter zu formen. Auch sind Lüftungsgitter bekannt, die aus übereinander angeordneten, abgewinkelten Blechen gebildet sind. Diese sind in Form von Lamellen beispielsweise in einem Rahmen angeordnet und so zu einem Lüftungseinsatz gefertigt. Die Lamellen müssen dicht übereinander angeordnet werden, da speziell bei Transformatoren eine Durchstocher-Sicherheit gewährleistet werden muss. Das heißt, dass z. B. spielende Kinder keinen Draht oder andere spitze Gegenstände durch den Lüftungseinsatz stecken können. Dadurch verringert sich jedoch der Lüftungsquerschnitt des Lüftungseinsatzes insgesamt. Durch die Art der Ausbildung der Lamellen, die im Stand der Technik seitlich gesehen abgewinkelt sind, erhöht sich der Strömungswiderstand, wodurch nur ungenügende Lüftungs-, d. h. Kühleffekte erreicht werden. Dies hat zur Folge, dass man entweder größere Lüftungseinsätze, d. h. mit größerer Fläche einsetzen muss, um die notwendige Luftzirkulation zu erhalten oder aber eine Fremdbelüftung mit Gebläse oder dergleichen vorsehen muss. Ersteres ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht und die zweite Lösung ist zu kostenaufwendig und ggf. zu unsicher.
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Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen Lüftungseinsatz vorzuschlagen, der bessere Strömungswiderstandswerte und damit einen besseren Luftaustausch in Transformatorenstationen, Umhausungen für Schaltanlagen, Klima- und Filteranlagen sowie zu belüftenden Fahrzeuganlagen zur Verfügung stellt.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch einen Lüftungseinsatz, vorzugsweise an Transformatorstationen, Umhausungen für Schaltanlagen, Klima- und Filteranlagen sowie zu belüftenden Fahrzeuganlagen, der in den Außenwänden eines Gehäuses, Gebäudes, einer Umhüllung oder dergleichen anordenbar ist, gebildet aus einem Halter mit zwischen wenigsten zwei Halterteilen angeordneten Lamellen die zumindest einen luftdurchlässigen Bereich bilden, der sich dadurch auszeichnet, dass die Lamellen seitlich gesehen eine gebogene Form aufweisen und von im Einbauzustand äußeren Bereich zum inneren Bereich oder vom inneren zum äußeren Bereich des Lüftungseinsatzes zunächst ansteigen und nach Erreichen der maximalen Höhe wieder abfallen. Durch diese gebogene Ausgestaltung der Lamellen eines Lüftungseinsatzes gelingt es, den Strömungswiderstandswert erheblich zu reduzieren. Die Folge ist eine bessere Luftzirkulation und damit verbundene verbesserte Kühlung. Derartige Lüftungsgitter sind auch günstig herzustellen, da sie z. B. durch Pressen, Stanzen oder Abrunden in der Metallverarbeitung einfach herzustellen sind. Die gebogene Ausgestaltung der Lamellen führt zu einer Art Stromlinienform mit sehr guten, d. h. geringen Strömungswiderstandswerten. Damit wird der gewünschte Effekt eines vergrößerten Luftaustausches erhalten und die Kühlwirkung verbessert. Bezogen auf den gewünschten Einsatz des Lüftungsgitters kann damit die Fläche für den Luftaustausch verringert oder die zu belüftende/kühlende Anlage größer dimensioniert werden.
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Ein Lüftungseinsatz, wie vorher beschrieben zeichnet sich in einer Weiterbildung dadurch aus, dass eine äußere Kante der Lamelle seitlich gesehen bezogen auf den in Einbaustellung unteren Rand des luftdurchlässigen Bereiches höher oder tiefer als eine innere Kante angeordnet ist. Dies ist notwendig, um ein Durchstochern sicher zu verhindern. Auch kann dadurch das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert werden.
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In einer Variante der Erfindung wird ein Lüftungseinsatz vorgeschlagen, der sich dadurch auszeichnet, dass die Lamelle seitlich gesehen nahezu gleichförmig, vorzugsweise als Flachbogen bzw. stromlinienförmig gebogen ist. Durch diese Ausgestaltung gelingt es insbesondere die eingangs beschriebenen Effekte der Verringerung der Strömungswiderstandswerte zu erhalten.
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Die Erfindung schlägt des Weiteren einen Lüftungseinsatz vor, der sich entsprechend weitergebildet dadurch auszeichnet, dass die Lamelle wenigstens zwei Übergangsbereiche aufweist, an welchen die Lamelle insbesondere tangential ausläuft. Auch durch diese Maßnahme gelingt es, die gewünschten Effekte zu erhalten. Die Übergangsbereiche sorgen auch gleichzeitig für eine Erhöhung der Stabilität der Lamellen. Der Übergangswinkel im Übergangsbereich beträgt zwischen 80 bis 98 Grad, vorzugsweise 93 Grad. Dabei ist der Radius der Biegung der Lamelle, insbesondere zwischen den zwei Übergangsbereichen zwischen 17 bis 27 mm, bevorzugt 22 mm vorgesehen.
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Ein weiterer Aspekt des erfindungsgemäßen Lüftungseinsatzes ist dadurch angegeben, dass die Lamellen im luftdurchlässigen Bereich seitlich gesehen und in Einbaustellung untereinander angeordnet und so beabstandet voneinander sind, dass eine gedachte Linie vom unteren Rand der Lamelle zum äußeren Rand die höchste Erhebung der nächsten unterhalb angeordneten Lamelle tangiert oder leicht schneidet. Hierdurch wird die Stocher-Sicherheit weiter verbessert.
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Eine Weiterbildung des vorher beschriebenen Lüftungseinsatzes zeichnet sich dadurch aus, dass die Lamellen seitliche Befestigungsnasen aufweisen, um die Lamellen in dem oder den Halterteilen oder in einem Rahmen zu befestigen. Die Befestigungsnasen dienen dabei der sichern Befestigung der Lamelle an den Halterteile bzw. an einem Rahmen. Sie werden dort z. B. angeschraubt, angeschweißt – z. B. durch Punktschweißen – oder angenietet.
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Die Lamellen für den Lüftungseinsatz sind aus Metall, vorzugsweise einem nichtrostendem bzw. korrosionsbeständigem Metall gebildet. Dadurch sind die Lamellen fertigungstechnisch günstig herstellbar.
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Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass die Lamellen aus einem Kunststoff, vorzugsweise faserverstärktem Kunststoff gebildet sind. Dabei ist die Befestigung am Rahmen bzw. an den Halteteilen etwas aufwändiger. Die Lamellen aus Kunststoff sind allerdings deutlich korrosionsbeständiger als Metalllamellen, die in geeigneter Weise gegen Korrosion geschützt werden müssen.
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Ein Lüftungseinsatz, wie vorher beschrieben, zeichnet sich nach einer Variante dadurch aus, dass stirnseitige Begrenzungs- bzw. Abdeckbleche bzw. -streifen vorgesehen sind, die an verschiedene Größen anpassbar, insbesondere zur Ein- bzw. Umfassung des Lüftungseinsatzes ausgebildet sind. Dies dient zum einen dem sicheren äußeren Abschluss und zum anderen werden dadurch seitliche Eingriffe in den Lüftungseinsatz verhindert. Des Weiteren wird damit ein formästhetischer äußerer Abschluss geschaffen.
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Eine weitere Variante des Lüftungseinsatzes nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an der in Einbaustellung äußeren Seite eine den luftdurchlässigen Bereich abdeckende Streckmetallschicht vorgesehen ist. Damit kann das Eindringen von Insekten zumindest stark eingeschränkt werden. Die Streckmetallschicht ist zum Beispiel als Streckgitter, vorzugsweise mit wabenförmigen Durchlässen ausgebildet. Diese sind industriell leicht herstellbar.
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Lüftungseinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterteile (20, 21) mit oberen und unteren Abdeckungen (22, 23) den Lüftungseinsatz (I) als Rahmen (5) umgeben ist, der in einem weiteren äußeren Rahmen (6) öffenbar und wieder schließbar angeordnet ist.
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Der Lüftungseinsatz, wie vorher beschrieben ist nach einer Weiterbildung auch als Fenster, Klappe oder Tür ausgebildet. Damit ist der Lüftungseinsatz natürlich universell einsetzbar.
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Die Erfindung betrifft auch eine Transformatorenstation mit wenigstens einem Lüftungseinsatz nach einer der vorher beschriebenen Ausführungsformen bzw. Varianten.
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Dabei zeichnet sich eine Transformatorenstation in einer Variante dadurch aus, dass die Lüftungseinsätze in wenigsten zwei der Außenwände, bevorzugt in drei der Außenwände der Transformatorenstation angeordnet sind. Damit wird eine vorteilhafte Querbelüftung der Station erreicht. Von Vorteil ist es dabei, wenn wenigstens zwei der Lüftungseinsätze auf sich gegenüber liegenden Seiten der Transformatorenstation vorgesehen sind.
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Eine Variante der Transformatorenstation nach der Erfindung sieht vor, dass zumindest ein zu öffnender Lüftungseinsatz als Tür, Fenster oder Klappe vorgesehen ist, der insbesondere nach außen öffenbar ist. Für Wartungszwecke ist es natürlich gewünscht, dass die Transformatorenstation begehbar ist. Dabei ist es zum Beispiel vorgesehen, dass der Lüftungseinsatz zwei- oder mehrflügelig ausgebildet ist.
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Die Transformatorenstation nach der Erfindung ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung aus Metall, vorzugsweise aus korrosionsbeständigem oder mit Korrosionsschutz versehenem Metall gebildet. Von Vorteil ist es dabei, wenn gemäß einer Variante die Transformatorenstation containerartig und umsetzbar ausgebildet ist. Von Vorteil ist es weiterhin, wenn die Transformatorenstation an ihrer in Aufstellrichtung unteren Seite im Randbereich insbesondere kufenartige Aufstellschienen aufweist. Damit lässt sich die Transformatorenstation beispielsweise auch als Baustellenstation oder an anderen Einsatzorten einsetzen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
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Es zeigen:
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1a, 1b verschiedene Ansichten des erfindungsgemäßen Lüftungseinsatzes,
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1c, 1d verschiedene Ansichten einer Lamelle für ein Lüftungsgitter nach der Erfindung,
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2a, 2b Lüftungsgitter nach dem Stand der Technik
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3a, 3b Transformatorenstation mit Lüftungsgitter nach der Erfindung in verschiedenen Ansichten
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4a, 4b Seiten- und Vorderansicht einer Transformatorenstation mit Lüftungsgitter nach der Erfindung.
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Die 1a und 1b zeigen verschiedene Ansichten des erfindungsgemäßen Lüftungseinsatzes I. Dieser Lüftungseinsatz lässt sich, wie bereits erwähnt, vorzugsweise an Transformatorenstationen, Umhausungen für Schaltanlagen, Klima- und Filteranlagen sowie an zu belüftenden Fahrzeuganlagen einsetzen. Der Lüftungseinsatz I ist gebildet von wenigstens zwei Halterteilen 20, 21 sowie dazwischen angeordneten Lamellen 1. Die Lamellen 1 bilden übereinandergesetzt einen luftdurchlässigen Bereich L. Wie aus der 1a ersichtlich, sind die Lamellen 1 in einer gebogenen Form an dem Lüftungseinsatz I vorgesehen. Dabei ist beispielsweise die äußere Kante 12 der Lamelle 1 seitlich gesehen bezogen auf den in Einbaustellung unteren Rand des luftdurchlässigen Bereiches L höher als die innere Kante 11 angeordnet. Die Erfindung umfasst allerdings auch eine Lösung, bei der diese Anordnung der inneren und äußeren Kanten 11, 12 auch genau umgekehrt sein kann. Mit den Bezugszeichen 22 und 23 sind die unteren beziehungsweise oberen Abschlüsse des Lüftungseinsatzes I bezeichnet. Die Lamellen sind dabei im luftdurchlässigen Bereich L seitlich gesehen und in Einbaustellung untereinander angeordnet und so voneinander beabstandet, dass eine gedachte Linie vom unteren Rand der Lamelle 1 zum äußeren Rand die höchste Erhebung der nächsten unterhalb angeordneten Lamelle 1 tangiert oder leicht schneidet. Damit wird – wie bereits erwähnt – die Stochersicherheit erreicht. Ein von außen durchgesteckter Gegenstand kann dann nicht durch den luftdurchlässigen Bereich hindurchgeschoben werden, sondern verklemmt sich an der höchsten Steile. An der in Einbaustellung nach außen weisenden Seite des Lüftungseinsatzes I sind stirnseitige Begrenzungs- bzw. Abdeckbleche 3, die auch streifenförmig ausgebildet sein können, vorgesehen.
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Die 1c und 1d zeigen zwei Ansichten einer Lamelle für ein Lüftungsgitter nach der Erfindung. Dabei ist klar, dass die Lamelle seitlich gesehen nahezu gleichförmig, vorzugsweise als Flachbogen bzw. stromlinienförmig gebogen ist. Dabei sind an der Lamelle wenigstens zwei Übergangsbereiche 15, 16 vorgesehen, an welchen die Lamelle insbesondere tangential ausläuft. Der Übergangswinkel in diesen Übergangsbereichen beträgt zwischen 80–98°. Vorzugsweise ist ein Winkel von 93° vorgesehen. Der Radius der Biegung der Lamelle 1, insbesondere zwischen den zwei Übergangsbereichen 15, 16 beträgt zwischen 17–27 mm. Bevorzugt wird ein Radius von 22 mm vorgesehen. Die Lamellen 1 tragen seitlich Befestigungsnasen 13, 14, mittels derer die Lamellen 1 in den Halterteilen 20, 21 befestigt werden. Dies erfolgt, wie bereits beschrieben, vorzugsweise durch Punktschweißen. Andere Befestigungsmöglichkeiten wurden ebenfalls bereits beschrieben. Selbstverständlich kann das Lüftungsgitter nach der Erfindung nicht nur durch die beiden Halterteile 20, 21 gebildet werden. Vielmehr ist es nach der Erfindung auch vorgesehen – was allerdings in der Zeichnung nicht gezeigt ist – dass der gesamte Lüftungseinsatz von einem Rahmen umgeben ist.
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Die 2a und 2b zeigen ein Lüftungsgitter wie es im Stand der Technik eingesetzt wird. Wie ersichtlich, sind die Lamellen 1 sehr steil angeordnet und dort an der höchsten Stelle abgewinkelt. Diese Ausgestaltung hat sich vom Strömungswiderstand her als ungünstig erwiesen. Es werden damit nur unzureichende Lüftungs- bzw. Kühleffekte erreicht. Demzufolge müsste man die Fläche des luftdurchlässigen Bereiches L gegenüber der erfindungsgemäßen Lösung vergrößern oder aber für eine Fremd- bzw. Zwangsbelüftung sorgen.
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In 2b ist noch gezeigt, dass eine Streckmetallschicht 4 an der in Einbaustellung äußeren Seite des luftdurchlässigen Bereiches L vorgesehen ist. Diese Streckmetallschicht ist selbstverständlich auch nach der Erfindung in einer in den 1 nicht gezeigten Variante realisiert.
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Die 3a und 3b zeigen eine Transformatorenstation II mit Lüftungsgittern 1 nach der Erfindung. Hierbei ist ersichtlich, dass die Transformatorenstation containerartig aufgebaut ist, so dass sie umsetzbar ist. Speziell zu diesem Zweck sind an der Unterseite, das heißt in Aufstellrichtung unten, kufenartige Aufstellschienen 7 vorgesehen. Die Transformatorenstation in der 3a ist beispielsweise mit einem einfachen Lüftungsgitter als Fenster versehen, wobei der Lüftungseinsatz hier von einem Rahmen 5 umgeben ist. Die luftdurchlässigen Bereiche tragen wieder das Bezugszeichen L. An der schmaleren Seite der Transformatorenstation II in der 3a ist dabei ein zweiflügeliges Fenster mit Lüftungseinsätzen angeordnet, während auf der breiteren Seite ein einflügeliges Fenster mit Lüftungseinsatz angeordnet ist. Die in 3b dargestellte Transformatorenstation weist eine zweiflügelige Tür mit Lüftungseinsatz auf. Dabei ist der Rahmen für den Lüftungseinsatz mit 5 bezeichnet, während der äußere Rahmen des gesamten Türelementes mit 6 bezeichnet ist. Wie ersichtlich, ist an der Transformatorenstation nach der 3b an der gegenüberliegenden Seite ebenfalls eine zweiflügelige Tür angeordnet, während im vorderen Bereich lediglich ein einflügeliges Fenster mit Lüftungseinsatz vorgesehen ist.
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In den 4a und 4b ist ebenfalls eine Transformatorenstation II mit Lüftungseinsätzen 1 nach der Erfindung vorgestellt. Wie ersichtlich, erstreckt sich hier beispielsweise auf einer Seite über die gesamte Breite der Transformatorenstation II eine zweiflügelige Tür mit Lüftungseinsätzen 1.
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Die Erfindung wurde zuvor anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben. Die jetzt und mit der Anmeldung später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung eines weitergehenden Schutzes.
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Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.