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Die
Erfindung betrifft eine Verschlussanordnung für eine Tür einer Wäschebehandlungsmaschine wie
beispielsweise einer Waschmaschine mit einer eine Beschickungsöffnung verschließbaren Tür, wobei
zur Verriegelung an der Innenseite der Tür ein von der Außenseite
der Tür
her bedienbares Riegelelement angeordnet ist, welches mit einem
an dem Öffnungsrand
der Beschickungsöffnung
angeordneten Schlosselement zusammenwirkt, und wobei das Riegelelement
mit einer Überlastsicherung
zusammenwirkt.
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So
ist aus dem Stand der Technik gemäß der
DE 102 52 877 C1 eine Türverriegelung
für die
Tür einer
Wäschebehandlungsmaschine
bekannt. Diese weist türseitig
einen als Rasthaken ausgebildeten Schließkolben auf, sowie einem gehäuseseitigen Verschluss
mit einer an der Tür
schwenkbar gelagerten Grifftaste. Durch die Schwenkbewegung der Grifftaste
wird der Schließkolben
von einer Schließstellung
in eine Öffnungsstellung überführt, wobei
mit einer Verriegelungseinrichtung der Schließkolben in einer Schließstellung
arretierbar ist. Mit der Verriegelungseinrichtung wirkt eine Überreißsicherung
zusammen, die nach Auslösen
einen Teil der Grifftaste von einem mit dem Schließkolben
verbundenen Lagerteile löst
und von der Schließstellung
entsprechenden Lage in der Öffnungsstellung
entsprechenden Lage überführt. Die Überreißsicherung
als solches ist zwischen dem Teil der Grifftaste und dem Lagerteil
angeordnet und als wirkende Magnetkupplung ausgebildet, was die Überreißkupplung
vor Verschleiß schützen soll.
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Eine
andere Ausführungsform
des Standes der Technik ist in der
DE 38 27 136 A1 beschrieben. Dort ist eine
Vorrichtung zur Verriegelung der Beschickungstür für eine Waschmaschine oder eine ähnliche
Maschine beschrieben. Um ein unbeabsichtigtes zufälliges Öffnen der
Maschine zu verhindern schlägt die
Erfindung einen Mechanismus vor, der zwei Betätigungsvorgänge beim Öffnen erfordert. Dabei ist
der Mechanismus so gestaltet, dass der Öffnungsvorgang leicht und mit
geringer Kraftanstrengung durchgeführt werden kann. Die Gesamtvorrichtung
ist so konstruiert, dass sie kaum über die Frontebene der Maschinenaußenwand
hervorsteht und sogar auf der gleichen Ebene liegen kann. Bei dieser
Art der Ausführung
wird vorgesehen, dass zum Öffnen
der Tür zuerst
der auf der Schwenkplatte frontal eingebaute Druckknopf zu betätigen ist,
damit dieser die Befreiung der Schwenkplatte von dem Tragteilarm
ermöglicht.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen wird es als nachteilig
angesehen, dass die Laugenbehältertür dennoch
mit erhöhtem
Kraftaufwand im Betrieb geöffnet
werden kann, da die Verschlussanordnung bestimmte Kräfte zulässt bzw.
aufnehmen kann. Dies kann eine Gefahr für das Bedienpersonal darstellen.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Verschlussanordnung
für die
Tür einer
Wäschebehandlungsmaschine
derart weiterzubilden, deren Überlastsicherung
derart ausgebildet ist, dass sie gegenüber einem elektromagnetischen
Verschluss die Sicherheit gegen ein ungewolltes Öffnen auch bei hohem Kraftaufwand
bereitstellt.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem mit einer Verschlussanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 bzw. mit einer Waschmaschine gemäß Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den nachfolgenden Unteransprüchen
2 bis 11.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass die
Tür auch
bei erhöhtem Kraftaufwand
nicht mehr ohne elektrische Freigabe durch die Maschinensteuerung
geöffnet
werden kann. Die Überreißkupplung
ist dabei reversibel ausgebildet. Die Begrenzung des Kraftschlusses
im Verriegelungsmechanismus kann nicht überschritten werden, so dass
die Verschlussanordnung nicht zerstört werden kann. Ein Öffnen der
Tür im
Betrieb und somit eine Gefährdung
des Bedieners ist dadurch ausgeschlossen. Die erfindungsgemäße Verschlussanordnung
bietet der Verriegelungsmechanik Schutz gegen übermäßige Krafteinwirkung.
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Bei
der erfindungsgemäßen Verschlussanordnung
werden durch elektrische Verriegelung des Verschlusses die Bauteile
des Verrieglungsmechanismus gesperrt. Die aufgebrachte Handkraft,
die zum Entriegeln der Mechanik in der Tür notwendig ist, wird ausschließlich über die
paarweise angeordneten Federn übertragen.
Bei ansteigender Handkraft kann die Überreißkupplung die Kräfte nicht
mehr übertragen
und der Bolzen, welcher in dem Federpaar gehalten wird, überwindet
die Haftreibung und gleitet heraus. In diesem Fall ist der Kraftschluss
zum Schlosselement und allen anderen Bauteilen unterbrochen, so
dass keine Überbeanspruchung
eintreten kann. Durch ein Herunterdrücken des Griffhebels nach dem Überreißen durch
Handkraft kann die Überreißkupplung
bzw. der Griffhebel wieder in die gekoppelte Ausgangsstellung gebracht
werden.
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Gemäß der Erfindung
umfasst hierbei das Riegelelement einen Verriegelungsmechanismus
mit einer gegen die Kraft einer Feder wirkenden Überreißkupplung, die unmittelbar
mit dem an der Außenseite
der Tür
bedienbaren Griffhebel zusammenwirkt, und die Überreißkupplung eine Entriegelung
mit dem Griffhebel bei schlossseitig elektrisch wirkender Verriegelung
unterbindet, wobei die Überreißkupplung eine
Entkoppelung des Griffhebels vom Verriegelungsmechanismus bewirkt.
Eine Öffnung
der Tür
ist somit nur in dem Fall möglich,
wenn die elektrisch wirkende Verriegelung gelöst ist.
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Die Überreißkupplung
besteht hierbei aus einem Federhakenelement, dessen Schaft schwenkbar
mit dem Griffhebel verbunden ist, wobei der Hakenbereich in Wirkverbindung
mit an einem Spannhebelelement für
das Riegelelement angeordneten Bolzen in der gekoppelten Situation
steht bzw. in der entkoppelten Situation den Bolzen freigibt. Somit
ergibt sich eine Öffnungskraft,
die der Federkraft des Federhakenelementes entspricht. Das Spannhebelelement
ist hierbei mit einem Ende auf eine an der Türinnenseite starr angeordneten
Wellenachse schwenkbar angeordnet, wobei das andere Ende des Spannhebelelementes
schwenkbar mit dem Riegelelement verbunden ist. Das Riegelelement
weist hierbei eine Schwenkachse auf, die exzentrisch vor der starren
Wellenachse angeordnet ist. Dabei liegt die das Spannhebelelement
und das Riegelelement verbindende Schwenkachse hinter der starren
Wellenachse. Um das Riegelelement in eine Spannsituation zu versetzen,
ist die hintere Schwenkachse mit dem Griffhebel, bei eingekuppelter
Situation der Überreißkupplung, über eine
Totpunktlage hinaus in eine Spannlage für das Riegelelement drückbar.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist hierbei der
Griffhebel an dem Riegelelement schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse
vom Griffhebel ist hierbei oberhalb der Schwenkachse des Riegelelementes
angeordnet. In zweckmäßiger Weise
weist der Griffhebel eine annähernde
S-Form auf, wobei der vordere Bogenbereich des Griffhebels eine Ausnehmung
zur Aufnahme der starren Wellenachse sowie eine dahinter liegende
Ausnehmung zur Aufnahme der hinteren Schwenkachse im herunter geschwenkten
Zustand des Griffhebels bzw. im verspannten Zustand des Verriegelungsmechanismus aufweist.
In der geschlossenen Situation legt sich somit der Griffhebel auf
den Verriegelungsmechanismus, wobei die Ausnehmungen insbesondere
die Starrwellenachse sowie die Schwenkachse des Spannhebelelementes überdecken.
In dieser Situation ist das Federhakenelement in Eingriff mit den
Bolzen. Wird der Griffhebel nach oben verschwenkt, und ist die elektromagnetische
Verriegelung gelöst,
so nimmt insbesondere der Federhaken über die Bolzen das Spannhebelelement
mit und löst
somit das Riegelelement aus dem Schlosselement.
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Um
insbesondere eine optimale Krafteinleitung des Federhakenelementes
auf die Bolzen zu ermöglichen,
ist an dem Griffhebel hinter der Ausnehmung für die hintere Schwenkachse
ein Steg angeformt, an dessen Ende der Schaft des Federhakenelementes
befestigt ist. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
wirkt mit dem Riegelelement eine Feder zusammen, die im entspannten
gelösten Zustand
des Verriegelungsmechanismus den Hakenbereich des Riegelelementes
selbsttätig
nach unten verschwenkt. Ist also das Riegelelement in der gelösten Stellung,
infolge des hoch geschwenkten Griffhebels und das Spannhebelelement
in der entspannten Situation, so bewirkt die Feder ein selbsttätiges Herunterschwenken
des Riegelelementes, so dass insbesondere der Öffnungsvorgang dadurch noch
wesentlich begünstigt
wird. Dabei ist die Feder als Spiralfeder auf der Schwenkachse des
Riegelelementes angeordnet.
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Nach
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung betrifft
diese auch eine Waschmaschine mit einer verschließbaren Beschickungsöffnung und
einer Tür
zum Verschließen
der Beschickungsöffnung,
die mittels der Verschlussanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Merkmale zu verschließen ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Waschmaschine;
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2 eine
Einzelansicht der Tür
in Rückansicht,
ebenfalls in der Perspektive;
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3 eine
weitere perspektivische Darstellung der Verschlussanordnung von
Riegelelement und Schlosselement in der verriegelten Situation am Öffnungsrand
eines Laugenbehälters;
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4 eine
geschnittene Seitenansicht des Verriegelungsmechanismus in der entkoppelten
Situation der Überreißkupplung;
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5 eine
weitere geschnittene Seitenansicht des Verriegelungsmechanismus
in der gekoppelten Situation der Überreißkupplung; und
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6 eine
weitere Detailansicht des Verriegelungsmechanismus in der perspektivischen
Darstellung.
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Die 1 zeigt
in der perspektivischen Darstellung eine Waschmaschine 1,
die aus einem Gehäuse 2 besteht,
in dessen Frontseite eine Tür 3 angeordnet
ist. Dabei ist die Tür 3 in
Einzelansicht insbesondere in der 2 dargestellt,
wobei hier aus der Perspektive heraus Riegelelemente 4 zu
erkennen sind, welche einen Teil einer Verschlussanordnung 5 bilden,
wie dies in der 3 in der Perspektive dargestellt
ist. Die Verschlussanordnung 5 der Waschmaschine 1 wirkt
mit einer eine Beschickungsöffnung 6 verschließbaren Tür 3 zusammen.
Zur Verriegelung ist an der Innenseite 7 der Tür 3 ein
von der Außenseite
der Tür 3 zu
bedienendes Riegelelement 4 vorgesehen, welches mit einem
an dem Öffnungsrand 8 angeordneten
Schlosselement 9 zusammenwirkt, wie dies beispielsweise
angedeutet wird in der perspektivischen Darstellung der 3.
Das Riegelelement 4 ist mit einer Überlastsicherung 10 ausgestattet,
wie dies in den 4, 5 und 6 näher gezeigt
ist.
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Dabei
umfasst das Riegelelement 4 einen Verriegelungsmechanismus 11,
mit einer gegen die Kraft einer Feder wirkenden Überreißkupplung 12, die
unmittelbar mit dem an der Außenseite
der Tür 3 bedienbaren
Griffhebel 13 zusammenwirkt. Die Überreißkupplung 12 unterbindet
somit eine Entriegelung der Verschlussanordnung 5 mit dem
Griffhebel 13 bei schlossseitig elektrisch wirkender Verriegelung 14, wie
dies insbesondere in der 3 zu erkennen ist.
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Die Überreißkupplung 12,
näher dargestellt in
den 4 und 5, besteht hierbei aus einem Federhakenelement 15,
dessen Schaft 16 schwenkbar mit dem Griffhebel 13 verbunden
ist.
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Dabei
steht der Hakenbereich 17 des Federhakenelementes 15 in
Wirkverbindung mit einem Spannhebelelement 18 für das Riegelelement 4,
wobei der Hakenbereich 17 hier mit Bolzen 19 in
Wirkverbindung tritt, wenn die gekoppelte Situation besteht, wie
dies in der 5 dargestellt ist. Die entkoppelte
Situation des Hakenbereichs 17 ist hierbei in der 4 dargestellt,
wobei in dieser Situation die Hakenbereiche 17 die Bolzen 19 freigeben.
Das Spannhebelelement 18, insbesondere zu erkennen in den 4 und 5,
ist mit einem Ende auf eine an der Türinnenseite 7 starr
angeordneten Wellenachse 20 schwenkbar angeordnet, und
wobei das andere Ende des Spannhebelelementes 18 schwenkbar
mit dem Riegelelement 4 verbunden ist. Diese Schwenkachse 21 liegt
konzentrisch zu den angesetzten Bolzen 19, die in den 4, 5 und 6 zu
erkennen sind, wo insbesondere die Hakenbereiche 17 mit
diesen zusammenwirkt.
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Das
Riegelelement 4 weist hierbei eine Schwenkachse 22 auf,
die exzentrisch vor der starren Wellenachse 20 angeordnet
ist, und wobei die das Spannhebelelement 18 und das Riegelelement 4 verbindende
Schwenkachse 21 hinter der Wellenachse 20 liegt.
Diese Situation ist insbesondere in der 4 und auch
in der 5 deutlich zu erkennen. Es versteht sich nun von
selbst, dass mit dem Griffhebel 13 die hintere Schwenkachse 21 bei
eingekoppelter Situation der Überreißkupplung 12 über eine Totpunktlage
hinaus, diese in eine Spannlage für das Riegelelement 4 gedrückt werden
kann. Entsprechendes ergibt sich auch beim Lösen des Riegelelementes 4,
wobei hier die Hakenbereiche 17 der Überreißkupplung 12 das Spannhebelelement 18 über die Totpunktlage
hinaus zurück
verschwenken.
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Nach
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Griffhebel 13 an dem Riegelelement 4 schwenkbar
gelagert. Dabei ist die Schwenkachse 23 von Griffhebel 13 und
Riegelelement 4 oberhalb der Schwenkachse 22 des
Riegelelementes 4 angeordnet. Der Griffhebel 13 als
solches weist hierbei eine annähernde
S-Form auf, wie dies in den 4 und 5 deutlich
wird. Zu erkennen ist hierbei, dass der vordere Bogenbereich eine
Ausnehmung 24 zur Aufnahme der Wellenachse 20 sowie
eine dahinter liegende Ausnehmung 25 zur Aufnahme der hinteren
Schwenkachse 21 im herunter geschwenkten Zustand des Griffhebels 13 bzw.
im verspannten Zustand des Verriegelungsmechanismus 11 aufweist.
Wie insbesondere aus der 5 zu erkennen ist, ist an dem
Griffhebel 13 hinter der zweiten Ausnehmung 25 für die hintere
Schwenkachse 21 ein Steg 26 angeformt, an dessen
Ende der Schaft 16 des Federhakenelementes 15 befestigt
ist. Somit ergibt sich eine entsprechende Hebelwirkung für das Federhakenelement 15,
die abgestimmt ist auf das Türinnengehäuse, so
dass ein Einfädeln
des Hakenbereichs 17 an den Bolzen 19 immer gewährleistet ist,
wenn der Griffhebel 13 herunter gedrückt wird. Auch bewirkt insbesondere
der Steg 26 ein sicheres Lösen des Hakenbereichs 17 von
den Bolzen 19, wenn der Griffhebel 13 gegen die
Verriegelungskraft der elektrisch wirkenden Verriegelung 14 hochgerissen
wird. Ein sicheres Ansprechen der Überreißkupplung 12 ist somit
gewährleistet.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, erkennbar in der
Zusammenschau der 4, 5 und 6,
wirkt mit dem Riegelelement 4 eine Feder 27 zusammen,
die im entspannten Zustand des Verriegelungsmechanismus 11 den
Hakenbereich 28 des Riegelelementes 4 selbsttätig nach
unten verschwenkt. Somit wird insbesondere der Öffnungsvorgang der Tür 3 durch
die Kraft der Feder 27 begünstigt. Dabei ist die Feder 27 auf
der Schwenkachse 22 des Riegelelementes 4 angeordnet.
Die 6 zeigt noch mal in der Detaildarstellung in der
Perspektive die verspannte Situation des Verriegelungsmechanismus 11,
wobei hier deutlich zu erkennen ist, dass der Griffhebel 13 doppelseitig
am Riegelelement 4 wirkt, wobei ebenfalls doppelseitig die Überreißkupplung 12 mit
dem Federhakenelement 15 in Eingriff steht. In der dargestellten
Situation befindet sich das Riegelelement 4 in der Schließstellung.