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DE102008054287A1 - Halogenglühlampe für den Betrieb an Netzspannung - Google Patents

Halogenglühlampe für den Betrieb an Netzspannung Download PDF

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DE102008054287A1
DE102008054287A1 DE102008054287A DE102008054287A DE102008054287A1 DE 102008054287 A1 DE102008054287 A1 DE 102008054287A1 DE 102008054287 A DE102008054287 A DE 102008054287A DE 102008054287 A DE102008054287 A DE 102008054287A DE 102008054287 A1 DE102008054287 A1 DE 102008054287A1
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halogen incandescent
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Thomas Heil
Heinz Lang
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Osram GmbH
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Abstract

Die Halogenglühlampe weist einen Kolben auf, der volumenreduziert ist, während die Füllung Xenon als Füllgas umfasst.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung geht aus von einer Halogenglühlampe für den Betrieb an Netzspannung. Damit ist eine Spannung im Bereich von typisch 100 bis 260 V gemeint.
  • Stand der Technik
  • Aus der DE-A 19701792 ist eine Halogenglühlampe mit verbesserter Rückreflexion einer IRC-Schicht bekannt. Dazu dient ein Halsbereich an einem ansonsten elliptischen Kolben.
  • Aus der EP-A 446 460 ist die Verwendung von Glasnoppen als Gestellersatz bekannt.
  • Darstellung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Halogenglühlampe bereitzustellen, die energiesparend wirkt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist die Halogenglühlampe mit einem Leuchtkörper ausgestattet, der für den Betrieb an Netzspannung geeignet ist, also im sog. Mittelvoltbetrieb (MV) bis Hochvoltbetrieb (HV-) an 100 bis 260 V. Ein derartiger Leuchtkörper ist besonders lang, verglichen mit Halogenglühlampe für den NV-Betrieb unter 80 V. Ein weiteres Merkmal, das in Richtung einer Energieersparnis wirkt, ist die Verwendung eines xenonhaltigen Füllgasgemisches, insbesondere einer Xenonfüllung, wie an sich bekannt.
  • In letzter Zeit ist jedoch der Preis für Xenon stark angestiegen, so dass die Verwendung von Xenon ein erheblicher Kostenfaktor geworden ist. Insofern wird nach Wegen gesucht, wie dieser Kostenfaktor reduziert werden kann.
  • Ein naheliegender Weg ist, den Durchmesser des Lampenkolbens bei gleichbleibendem Füllgasdruck zu reduzieren und damit das Füllvolumen zu verkleinern. In praktischer Hinsicht ist dieser Weg jedoch dadurch verbaut, dass heutige HV-Halogenglühlampen bereits sehr kleine Durchmesser des Kolbens besitzen bzw. auch, dass die Sockel genormt sind (beispielsweise G9-Sockel) und nicht mit dazu verkleinert werden können. Ein anderer nahe liegender Weg ist, die Wandstärke des Kolbens zu erhöhen, so dass bei gleichen Außendurchmesser das innere Kolbenvolumen trotzdem reduziert wird. Nachteilig ist jedoch, dass dickere Wandstärken die Verarbeitung des Kolbenglases, vor allem beim Erhitzen und nachfolgendem Quetschen, erheblich erschweren.
  • Eine weitere Möglichkeit um Xenon-Füllgas einzusparen ist die Reduzierung des Fülldruckes, wobei hier aber die Lampenqualität bzw. die Lebensdauer ebenfalls verringert werden.
  • Das Volumen wird daher erfindungsgemäß dadurch verringert, dass ein ursprünglich zylindrischer Kolben zumindest in einem quetschungsnahen Abschnitt an zwei Seiten plattgedrückt wird, so dass er einem Oval im Querschnitt gleicht, mit zwei Breitseiten und zwei stark gekrümmten Schmalseiten. Dadurch gibt es keine Engstelle, was den Durchmesser des Kolbens betrifft, wie im Stand der Technik. Diese hat nämlich den Nachteil, dass der Abstand zwischen den Stromzuführungen in diesem Bereich reduziert werden müsste, was Überschläge und die Bildung eines Lichtbogens begünstigt. Gerade für den HV-Betrieb ist dies unerwünscht.
  • Der Leuchtkörper ist dabei bevorzugt U-förmig, V-förmig oder W-förmig gebogen, er kann aber auch axial angeordnet sein.
  • Da diese Abplattung aber nur begrenzt Volumen spart, weil der lange Leuchtkörper im Volumen untergebracht werden muss, was heutzutage durch eine Noppentechnik wie in EP 446 460 beschrieben realisiert ist, müssen vorteilhaft noch zusätzliche Wege beschritten werden.
  • Eine sehr effektive zusätzliche volumenreduzierende Maßnahme ist die Abschrägung eines quetschnahen Abschnitts des Kolbens. Diese Schräge wird auf die Breitseiten angewendet, so dass praktisch eine Rampe zwischen Quetschung und zentralem Teil des Volumens entsteht. Ein bevorzugter Abschrägungswinkel gegen die Lampenachse ist 20 bis 60°.
  • Eine alternative oder auch zusätzliche Maßnahme im quetschungsnahen Bereich ist eine achsparallele – oder quer zur Achse angeordnete – Delle, die sich von der Quetschung in Richtung Kolbenmitte hinzieht. Je nach Tiefe und Breite der Delle kann damit erheblich Volumen eingespart werden. Diese Delle ist eine Flachpressung des Kolbens, so dass einander gegenüberliegende Wandteile einander näherrücken. Bevorzugt ist der Wendelabstand zur frontalen Delle nicht kleiner als der kleinste seitliche Abstand der Wendel zur Kolbenwand. Idealerweise kann eine leicht bauchige frontale Kolbenkontur gewählt werden, so dass nach einem etwaigen Wendeldurchhang während der Lebensdauer der Wendelabstand zum Kolben nicht zu gering wird.
  • Eine weitere volumenreduzierende Maßnahme ist eine Abschrägung im Bereich des der Quetschung gegenüberliegenden Endes. Dieses zweite Ende ist mit einer Pumpspitze versehen. Üblicherweise wird in einem „Schulterbereich” die Wand des zylindrischen Kolbens in etwa einem 90° Winkel zur Pumpspitze geführt. Es hat sich aber gezeigt, dass es bei geeigneter Formgebung während der Kolbenherstellung möglich ist, das Volumen in diesem Schulterbereich deutlich zu reduzieren, indem das zweite Ende, ausgehend vom zylindrischen Zentralteil, in einer Schräge von etwa 30 bis 70° zur Pumpspitze geführt wird.
  • Bevorzugt weist die Lampe sog. Haltenoppen für die Befestigung des Leuchtkörpers an mindestens einem, bevorzugt zwei oder drei Punkten auf. Diese Noppen sind nicht nur deswegen bevorzugt, weil sie die Gestellkosten minimieren, sondern vor allem, weil die Noppen ebenfalls Volumen einsparen. Bevorzugt werden diese Noppen mit möglichst großer Trichteraufweitung ausgeführt. Diese Trichteraufweitung ist vor allem in Längsachse, aber auch quer zur Lampenachse, ausgeführt. Bevorzugt ist die Längsausdehnung des Trichters mehr als 20% größer als die Querausdehnung.
  • Diese Lampe ist insgesamt aufgrund ihrer unregelmäßigen Kontur nicht für IRC-Beschichtung geeignet, vielmehr liegt der Schwerpunkt der Anwendung bei einer kostengünstigen energiesparenden Alternative zu normalen Glühlampen, die bekanntlich in den Anschaffungskosten sehr günstig sind. Die Verwendung von Xenon ist nur unter dem Aspekt der Volumenreduktion für einen derartigen Massenartikel möglich.
  • Bevorzugt ist eine Lampe, die möglichst viele, wenn nicht alle der bevorzugten Maßnahmen in sich vereint.
  • Besonders bevorzugt ist dabei ein Konzept mit U-förmigem oder V-förmigem Leuchtkörper, der an einem Punkt mittels Noppentechnik fixiert ist. Mehrere Fixierungen, insbesondere zwei oder drei, mittels Noppentechnik sind ebenfalls möglich, da dadurch ebenfalls eine Volumenreduktion erzielt wird.
  • Die Realisierung des volumenreduzierten Kolbens gelingt beispielsweise mittels größerer Erwärmzonen und zusätzlichen Quetschwerkzeugen an der Quetschmaschine und der Noppmaschine, so dass die Kolbenformungen bereits während des Quetschens durchgeführt werden können. Einzelne oder alle Maßnahmen der Kolbenvolumenreduzierung lassen sich aber auch vorab bereits während der Kolbenformung am Ausgangskolben aber auch nachträglich nach dem Quetschen an der nicht gepumpten Lampe fertigen Lampe durchführen.
  • Dabei wird grundsätzlich aber kein Aufblasen des Kolbens durchgeführt, weil ja gerade das Gegenteil angestrebt wird. Mit den zusätzlichen Quetschwerkzeugen bzw. dem alleinigen „Flammendruck” der Glas-Aufheizbrenner wird das Volumen des Kolbens in geeigneter Weise gleich mit verkleinert. Die volumenreduzierenden Maßnahmen können ins besondere auch teilweise oder vollständig beim Anbringen der Noppen mit durchgeführt werden.
  • Da es sich hier um kleinwattige Miniaturlampen handelt, ist der für die Volumeneinsparung zur Verfügung stehende Raum nur begrenzt, da ja beispielsweise auch der Halogenkreislauf intakt gehalten werden muss und weil die Temperaturbelastung nicht zu hoch werden darf. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Abstimmung aller Maßnahmen erforderlich.
  • In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Grundkonzept des ovalen Kolbens am besten zusammen mit Noppen analog EP-A 446 460 , oder auch eingenoppten Quarzbalken und eingenoppten Quarzröhrchen analog WO-A 2007/079629 realisiert werden kann. Diese beiden Maßnahmen ergänzen sich ideal, da die Überbrückungslänge für die Noppen oder Quarzbalken durch den ovalen Kolben reduziert werden kann.
  • Grundsätzlich können die volumensparenden Schritte „schräge Kolbenschulter im Winkel 30–70°”, „ovaler Kolben” und „eingequetschte Delle nahe der Quetschung” aber auch bei gestellbehafteten Halogenglühlampen realisiert werden.
  • Ein auf Temperaturbelastung optimiertes Ausführungsform ist dadurch gegeben, dass ein unterer Abschnitt des Kolbens in der Beschriebenen Art und Weise oval geformt ist, während ein darüberliegender Mittenabschnitt, der mit Noppen bestückt ist, den ursprünglichen Durchmesser des Kolbenrohrs erreicht oder ihm nahekommt.
  • Insgesamt ergeben sich je nach Ausführungsform eine Volumeneinsparung von 10 bis 35% gegenüber einem konventio nellen Kolben. Typisch ist ein Wert von 20%. Diese Einsparung schlägt sich direkt in einem Minderbedarf an Xenon für die Füllung nieder.
  • Die Anwendung einer IRC-beschichtung ist allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch ist das Design nicht darauf optimiert.
  • Ein üblicher Fülldruck des Xenongases, wobei üblicherweise Xenon mit einem geringeren Stickstoffzusatz verwendet wird, ist 2 bis 8 bar. Typisch ist ein Wert von ca. 4 bar. Als Füllung wird außerdem ein üblicher Halogenzusatz, wie an sich bekannt, verwendet. Als Inertgas wird neben reinem Xe auch eine Xe-N2-Mischung oder eine andere Xenon-/Krypton/Argon-Edelgasmischung meist in Beisein von geringen Mengen an Stickstoff verwendet.
  • Die Wandstärke derartiger Kolben darf nicht zu groß gewählt werden, da sonst die Verformung nicht mehr gelingt. Sie sollte im Bereich 0,8 bis 1,3 mm liegen, bevorzugt sollte sie kleiner als 1,1 mm sein. Ein typischer Durchmesser des Kolbens, betrachtet als Rohr im ungestörten Zustand, ist 10 bis 15 mm, bevorzugt bis 13,5 mm. Ein typisches Volumen des Kolbens ist im Endzustand 0,6 bis 1,2 cm3, bevorzugt 0,7 bis 0,8 cm3.
  • Unter Netzspannung wird hier ein Bereich von 100 bis 260 V verstanden, insbesondere ein Wert von 200 bis 260 V, weil hier die Erfindung am meisten Vorteile bringt, bezogen auf den längeren Leuchtkörper verglichen mit MV-Lampen, die jedoch häufig mit derselben Bauform wie die HV-Lampen gefertigt werden.
  • Die Wattage ist bevorzugt 10 bis 100 W, wobei der W-Draht des Leuchtkörpers einen Durchmesser von 13 bis 100 μm besitzt und die leuchtenden Abschnitte doppelt gewedelt sind. Bevorzugt sind die Enden des Leuchtkörpers einfach gewendelt oder ungewendelt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die Figuren zeigen:
  • 1 eine Halogenglühlampe mit oval abgeflachtem Kolben;
  • 2 die Lampe aus 1 in Perspektive;
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit abgeplattetem Kolben;
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit abgeplattetem und abgeflachtem Kolben;
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit abgeschrägten Schultern und delle;
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit flachem Kolbenabschnitt und großer Trichteraufweitung;
  • 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit ovalem Kolbenabschnitt in Längsrichtung leicht ausgebaut.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Halogenglühlampe 1 zeigt 1. Sie hat einen Kolben 2 aus Quarzglas, der mit einer Quetschung 3 abgedichtet ist. Im Innern des Kolbens ist ein U-förmiger Leuchtkörper 4 angebracht, der über zwei innere Stromzuführungen 5 mit je einer Folie 6 in der Quetschung 3 verbunden ist. Die Stromzuführungen sind typisch aus Wolfram oder Molybdän o. ä. und haben einen Durchmesser von 13 bis 100 μm, je nach Wattage der Lampe. Der Kolben enthält eine übliche halogenhaltige Füllung zusammen mit Xenon bei einem Kaltfülldruck von 3 bis 4 bar. Auf die Art der halogenhaltigen Füllung kommt es hier nicht an. Die Folie 6 ist jeweils aus Molybdän.
  • Der Kolben weist eine axial angeordnete Noppe 10 zur Halterung des Leuchtkörpers auf. Am quetschungsfernen Ende besitzt er eine Pumpspitze 11.
  • In 2 ist die Lampe 1 in Perspektive dargestellt. Der Kolben 2, der ursprünglich zylindrisch aus einem Rohr gefertigt war, ist flach zu einem Oval gepresst. Daher weist er zwei plane Breitseiten 12 und zwei gekrümmte Schmalseiten 13 auf. Die Noppe 10 sitzt am oberen Ende des ovalen Bereichs und ist in diesen integriert. Die Schulterpartie 14 des Kolbens, die zur Pumpspitze 11 führt, ist rechtwinklig gegen die achsparallele Wand des ovalen Abschnitts abgewinkelt. Der Kolben besitzt eine geringe Abschrägung 19.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Halogenglühlampe 1, bei der der Kolben einen zylindrischen Mittenabschnitt 20 und schräge Rampen 21 besitzt, die von der Quetschung 3 ausgehen und die die Breitseiten festlegen. Der Winkel der Schräge der Rampe 21 ist bevorzugt 40 bis 50°.
  • Besonders bevorzugt wirkt diese Rampe 21 mit einem ovalen Abschnitt 22 des Kolbens zusammen, so dass eine Volumenreduzierung stärker ausfällt. Dieses Ausführungsbeispiel ist in 4 dargestellt.
  • 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, das einen Kolben 2 mit ovalem Abschnitt 12 aufweist, diesmal zusammen mit einem abgeschrägten Schulterabschnitt 25, der zur Pumpspitze 11 führt. Außerdem weist dieses Ausführungsbeispiel eine axiale Delle 26 im quetschungsnahen Bereich auf, die das Volumen noch weiter reduziert. Diese Delle ist an jeder Breitseite vorhanden, ohne dass sich die Innenwand der beiden Dellen berührt.
  • Schließlich zeigt 6 ein Ausführungsbeispiel, bei dem in Seitenansicht um 90° gedreht ein Kolben 2 gezeigt ist, bei dem ein quetschungsnaher Bereich 30 oval geformt ist, während ein quetschungsferner Bereich 31 eine größere Außenabmessung aufweist. Der Bereich 31 ist jedoch durch eine ausgeprägte trichterförmige Noppe 32 für die Halterung des Leuchtkörpers 4 in seinem Volumen effektiv reduziert. In dieser Variante ist es bevorzugt, wenn die Länge L des Kolbens, gerechnet vom Ende der Quetschung 3 bis zum Beginn der Pumpspitze 11, so in die zwei Bereiche unterteilt ist, dass der ovale Bereich 30 mit Länge LO sich über etwa 30 bis 45% der Länge L erstreckt, während der trichterbeherrschte Abschnitt den Rest LE der Länge L ausmacht.
  • Die Herstellung der Lampe gelingt mit speziell geformten verlängerten Quetschbacken um den ovalen Abschnitt wie in 6 gezeigt herzustellen. Bei einem langgezogenen ovalen Abschnitt ähnlich wie in 1 gezeigt ist es besser, den anfänglich zylindrischen Kolben erst nachträglich umzuformen. Die Schulterschräge 25 kann am besten beim Einrollen der Kolbenkuppe aus dem zylindrischen Rohr mit geformt werden, indem ein größerer Kolbenbereich erhitz wird. Die trichterförmige Noppe 32 kann sowohl vor der Hauptquetschung als auch nach der Hauptquetschung geformt werden.
  • 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel ähnlich wie 6, bei dem in Seitenansicht um 90° gedreht ein Kolben 2 gezeigt ist, bei dem ein kurzer quetschungsnaher Bereich 40 oval geformt ist, während ein quetschungsferner mittlerer Bereich 41 eine größere Außenabmessung aufweist. Ein weiterer ovaler Bereich 42 ist durch eine trichterförmige Noppe 32 für die Halterung des Leuchtkörpers 4 in seinem Volumen effektiv reduziert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - EP 446460 [0013]
    • - WO 2007/079629 A [0024]

Claims (8)

  1. Halogenglühlampe für den Betrieb an Netzspannung, mit einem einseitig gequetschten Kolben, in dem ein Leuchtkörper und eine halogenhaltige Füllung sowie Inertgas untergebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Abschnitt des Kolbens, der in der Nähe der Quetschung angeordnet ist, oval geformt ist, wobei die Füllung als Inertgas Xenon umfasst.
  2. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben mindestens eine Noppe zur Halterung des Leuchtkörpers aufweist, bevorzugt ein bis drei Noppen.
  3. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper U-förmig, V-förmig, W-förmig oder axial linear angeordnet ist.
  4. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das der Quetschung gegenüberliegende Ende mit einer Pumpspitze verschlossen ist, wobei der Übergangsbereich als Schulterbereich mit einer Abschrägung von 30 bis 70° ausgeführt ist.
  5. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Quetschung und ovalem Abschnitt die Breitseiten des ovalen Abschnitts abgeschrägt sind.
  6. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des ovalen Abschnitts eine Delle, die axial oder quer zur Achse angeordnet ist, angeordnet ist.
  7. Halogenglühlampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Noppen trichterförmig ausgeführt sind.
  8. Halogenglühlampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsausdehnung des Trichters um mindestens 20% größer als die Querausdehnung ist.
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