DE3112821A1 - Elektrische lampe mit einer als quetschung ausgebildeten gefaesseinschmelzung sowie vorrichtung und verfahren zur herstellung - Google Patents
Elektrische lampe mit einer als quetschung ausgebildeten gefaesseinschmelzung sowie vorrichtung und verfahren zur herstellungInfo
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Description
Patent-Treuhand-Gesellschaft
für elektrische Glühlampen mbH., München
Elektrische Lampe mit einer als Quetschung ausgebildeten Gefäßeinschmelzung sowie Vorrichtung und Verfahren
zur Herstellung *)
Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit einer als Quetschung ausgebildeten Gefäßeinschmelzung, bei
der ein Gestellaufbau, der aus zwei Stromzuführungen, zwischen denen eine Wendel gespannt ist, sowie ggf.
5, aus einem Halter und einem Pumprohr besteht, mit einem Ende eines rohrförmigen Lampengefäßes aus Glas verschmolzen
ist.
Gefäßabdichtungen der hier beschriebenen Art sind bekannt. Ihre Anwendung erstreckt sich auf Lampengefäße
in einem bestimmten Durchmesserbereich, wobei der Obergrenze fertigungstechnische Grenzen gesetzt sind. Mit
zunehmendem Lampengefäßdurchmesser sind die größer
werdenden Glasmassen nur noch schwer beherrschbar, wobei die Länge und/oder die Breite der Quetschung ungewünschte
Ausmaße annimmt. Bei größeren zu verarbeitenden Durchmessern wird deshalb von der Quetschtechnik
abgewichen und das bekannte Fußeinschmelzverfahren angewendet.
Dabei wird ein Tellerrohr in der Regel mit zwei mehrteiligen Stromzuführungen, zwischen denen eine
Wendel gespannt ist, sowie ggf. einem Halter und einem Pumprohr zu einem Lampenfuß verarbeitet, der dann mit
dem abzudichtenden Lampengefäßende verschmolzen wird.
Eine andere Art der Gefäßeinschmelzung kann mit Hilfe eines Preßglasfußes erfolgen, der im wesentlichen ebenfalls
die zuvor genannten Komponenten enthält. Beiden Verfahren ist gemeinsam, daß vor dem eigentlichen
·) H 01 J 5/38
Einschmelzvorgang ein Fußteil hergestellt werden muß, ;.
wodurch zusätzliche VorerZeugnisse und Maschinen er- j
/ 1!
forderlich -werden. i;
Aufgabe der Erfindung ist es, die material- und kostenintensive
Fertigung der oben beschriebenen Art zuver- . . meiden und die billigere Quetschtechnik auch für Lampengefäßeinschmelzungen
mit größerem Durchmesser nutz- '
bar zu machen. *"* Ί
η ■ · . j
Die elektrische Lampe mit den im Oberbegriff des Haupt- !
anspruchs genannten Merkmalen ist erfindungsgemäß da- j
durch gekennzeichnet, daß die das Lampengefäßende abschließende
Stirnfläche im wesentlichen eine Ebene bildet und im rechten Winkel zur Mantelfläche des Lam- >
pengefäßes angeordnet ist, wobei der Übergang dieser beiden Flächen zueinander im wesentlichen in Form einer
umlaufenden Kante ausgebildet ist, und daß die Länge der von der Stirnfläche in Lampengefäßachse ausgehenden j
Quetschung das 0,2- bis 0,4-fache des Außendurchmessers
des Lampengefäßes beträgt und die Quetschungsbreite gleich groß wie oder kleiner als der Außendurchmesser '
des Lampengefäßes ist. Der Quetschungsquerschnitt weist >
dabei im wesentlichen eine rechteckige Form auf. Die Strom- :
Zuführungen sind vorteilhaft einteilig und mit ihrem Wärmeausdehnungskoeffizient
an den des Glases angepaßt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist diese Art der
Quetschung bei Quecksilberdampfniederdruckentladungslampen anwendbar, wobei jedes der zwei Lampenenden eine
derartige Quetschung aufweist. Jedes Lampenende ist mit einem Halter versehen, an dem eine die Wendel abschirmende
Kappe befestigt ist. Mindestens eines der beiden Lampengefäßenden ist mit einem Pumpröhr versehen, über
das die Lampe gepumpt und gefüllt wird und das dann
COPY ORIGINAL INSPECTED
anschließend dicht an der Quetschung abgeschmolzen •wird. Pumprohr und Lampengefäß bestehen vorteilhaft
aus gleichem Material.
Die Vorrichtung zur Herstellung einer elektrischen Lampe gemäß der Erfindung weist im wesentlichen ein
Quetschbackenpaar^auf, dessen quetschaktive Flächen
der gewünschten Form des Lamp'engefäßendes entsprechen. Das Innere des Lampengefäßes wird im unmittelbaren An-Schluß
an den Quetschvorgang - noch während das Lampengefäßende
erweicht ist und die Quetschbacken geschlossen sind - einem bestimmten Überdruck ausgesetzt,
wodurch die Quetschung ihre endgültige Form erhält. Durch dieses Formblasen werden insbesondere die relativ
kantigen Übergänge der Mantelfläche des Lampengefäßes zu der dazu im rechten Winkel angeordneten, im
wesentlichen ebenen Stirnfläche hergestellt.
Die beschriebene Quetschung beschränkt sich nicht nur auf Quecksilberdampfniederdruckentladungslampen. In
gleicher Weise lassen sich auch Glühlampen mit einem Glasgefäß herstellen, ohne daß die Technik hierzu wesentlich
verändert werden müßte. Auch hier werden zwei Stromzuführungen, zwischen denen eine Wendel gespannt
ist, sowie ggf. ein Halter und ein Pumpstengel für ein Lampengestell benötigt. Der Halter dient in diesem
Fall als Wendelhalter.
Die elektrische Lampe mit der erfindungsgemäßen Gefäßeinschmelzung
ermöglicht eine billigere Herstellung von Massentypen von sowohl Glühlampen als auch Entladungslampen,
da keine eigentliche Fußfertigung benötigt wird. Das einzuschmelzende Lampengefaßende muß
nicht mehr vorgeformt sein, wie z.B. eingerollte KoI-benenden bei Leuchtstofflampen. Der zur Fußherstellung
IN
benötigte Teller entfällt ganz und die Länge des Pump-'
rohres kann verkürzt werden. Anstelle der sonst verwendeten
'dreiteiligen Stromzuführungen können nunmehr einteilige Stromzuführungen verwendet werden. Aufgrund der
mit Hilfe der neuen Quetschtechnik erzielten relativ kantigen Übergänge zwischen Mantelfläche und die im
Verhältnis zum Außendurchmesser des Lampengefäßes extrem kurze Quetschung, lassen sich auf das gequetschte
und ggf. über das Pumprohr abgedichtete Lampengefäßende Sockel der üblichen Bauart, insbesondere bei Leuchtstofflampen
auch die kurzen Zweistiftsockel, aufsetzen.
Die Erfindung wird anhand der nachstehenden Figuren näher erläutert:
Figur 1 zeigt stark schematisiert eine Quetschung an einem Lampengefäßende;
Figur 2 zeigt die Veränderung des Lampengefäßes durch
das Formblasen;
Figur 3a zeigt ein gequetschtes Lampengefäßende am
Beispiel einer Leuchtstofflampe;
Figur Jb zeigt die Seitenansicht der Figur 3a;
Figur k zeigt schematisiert eine Leuchtstofflampenquetschung
mit einem aufgekitteten Sockel;
Figur 5 zeigt schematisiert ein anderes Beispiel einer
Leuchtstofflampenquetschung mit einem Sockel;
Figur 6 zeigt schematisiert ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Leuchtstofflampenquetschung
mit einem Sockel;
Figur 7 zeigt schematisiert eine mit Glassockel versehene Leuchtstofflampe.
Das in Figur 1 schematisiert dargestellte Lampengefäß -weist eine Quetschung 2 auf, in der zwei Stromzuführungen
3 und ein Pumprohr k eingeschlossen sind. Durch das
Mittelteil 5 der Quetschung 2 ist das Pumprohr k geführt,
-weshalb die Quetschung 2 an dieser Stelle etwas verdickt ausgeführt ist (siehe auch Figur 2).
In Figur 2 und in allen weiteren Figuren sind gleiche Teile mit gleicher Bezifferung versehen. Die gestrichelte
Linie 6 deutet die Lampengefäßform unmittelbar nach dem Quetschvorgang an. Auf das Innere des Lampengefäßes
1 wird durch Einblasen von z.B. Luft ein bestimmter Überdruck P ausgeübt, wobei sich die Quetschbacken noch
in der Schließstellung befinden und das Glas vom Quetschvorgang noch erweicht ist. Durch diesen Überdruck P wird
das Ende des Lampengefäßes 1 um den Betrag V aufgeblasen und erhält die durch die Quetschbacken vorgegebene
endgültige Form. Die das Lampengefäß 1 abschließende Stirnfläche 7 bildet dann im wesentlichen eine Ebene,
die im rechten Winkel zur Mantelfläche des Lampengefäßes 1 angeordnet ist. Der Übergang dieser beiden
Flächen zueinander ist im wesentlichen in Form einer umlaufenden Kante ausgebildet. Die Länge L der von der
Stirnfläche 7 ausgehenden Quetschung 2 beträgt das 0,2- bis 0,4-fache des Außendurchmessers D des Lampengefäßes
1 und die Breite B der Quetschung 2 ist kleiner als der Außendurchmesser D des Lampengefäßes
Figur 3a zeigt einen Längsschnitt durch ein mit einer
erfindungsgemäßen Lampengefäßeinschmelzung versehenes Ende einer Leuchtstofflampe. Die in die Quetschung 2
eingeschmolzenen einteiligen Stromzuführungen 3 weisen
- 31128.2.U"
einen an den des Glases angepaßten Wärmeausdehnungskoeffizient auf. Ein oxidierter oder ggf. boraxierter
Draht auf Eisen-Nickel-Basis ist für die Stromzuführungen besonders geeignet. Der Außendurchmesser D des
Lampengefäßes 1 beträgt 25«5 mm; die Länge L und die
Breite B (Figur 3b) der Quetschung betragen 6 mm bzw.
20 mm. Die Stirnfläche 7 ist mit einem zum Außendurchmesser konzentrisch, angeordneten Absatz 20 kleineren
Durchmessers versehen, wodurch" der später aufzusetzende Sockel gut zentriert sitzt. An einem Halter 8 ist
eine ringförmige, die Glühwendel *9 umgebende Kappe 10 angebracht. Der Halter 8 kann in der Quetschung 2 eingeschmolzen
sein und dort enden oder er ist mit dem Pumprohr 4 verschmolzen. Nachdem die Lampe gepumpt und
gefüllt ist, wird das Pumprohr 4 dicht an der Quetschung 2 dichtend abgetrennt.
In den Figuren 4 bis 7 sind unterschiedliche Ausführungsbeispiele
einer gesockelten Leuchtstofflampe dargestellt. In jedem Fall wird von einer Lampengefäßquetschung
wie zuvor beschrieben ausgegangen. Die Sokkelung in Figur 4 ist in konventioneller Weise erfolgt.
Eine Sockelhülse 11 ist mit einer die eingenieteten Sockelstifte 12 enthaltenden Sockelplatte 13 versehen.
Der Sockel ist dann mittels Kitt l4 auf dem gequetschten Lampenende befestigt.
Der Sockel 15 in Figur 5 kann aus einem Kunststoff gefertigt sein. An seiner inneren Umfangfläche ist er mit
Nocken l6 versehen, mit denen er in entsprechende Vertiefungen in der Quetschung 2 einrastet, wodurch ein
zusätzlicher Halt und die Verdrehfestigkeit der Verbindung sichergestellt wird. In den Figuren 4 und 5
sind die Stromzuführungen mit den Sockelstiften auf bekannte Weise - z.B. durch Klemmen - elektrisch verbunden.
ORIGINAL INSPECTED
■»
In der Figur 6 sind die Sockelstifte 17 schon vor dem
Quetschen mit den Stromzuführungen 3 elektrisch verbunden worden und dann über einen Teil ihrer Länge mit
in die Quetschung 2 eingeschmolzen. Die Abdeckkappe l8 erfüllt hier lediglich die Funktion eines mechanischen
Schutzes der Quetschung 2.
Die Leuchtstofflampe in Figur ^ist mit einem Glassockel
versehen. Hierbei ist jede der aus der Quetschung 2 herausgeführten Stromzuführungen mit ihrem
Ende bogenförmig zu der Quetschung 2 zurückgeführt,
wonach die entstandenen Drahtschlaufen 19 nach jeweils einer Quetschungsseite umgebogen werden. Für diese Art
der Leuchtstofflampensockel sind jedoch modifizierte Fassungen erforderlich.
Wa/Mg
copY UHiGiNAL INSPECTED
Claims (8)
- PatentansprücheElektrische Lampe mit einer als Quetschung ausgebildeten Gefäßeinschmelzung, bei der ein Gestellaufbau, der aus zwei Stromzuführungen (3)» zwischen denen eine Wendel (9) gespannt ist, sowie ggf. aus einem Halter (8) und einem Pumprohr (k) besteht, mit einem Ende eines rohrförmigen Lampe'ngefäßes (l) aus Glas verschmolzen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die das Lampengefäßende abschließende Stirnfläche (7) im wesentlichen eine Ebene bildet und im rechten Winkel zur Mantelfläche des Lampengefäßes (l) angeordnet ist, wobei der Übergang dieser beiden Flächen zueinander im wesentlichen in Form einer umlaufenden Kante ausgebildet ist, und daß die Länge der von der Stirnfläche (7) in Lampengefäßachse ausgehenden Quetschung(2) das 0,2- bis 0,4-fache des Außendurchmessers des Lampengefäßes (l) beträgt und die Quetschungsbreite gleich groß wie oder kleiner als der Außendurchmesser des Lampengefäßes ist.
- 2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Quetschung (2) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
- 3. Elektrische Lampe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführungen aus einem Teil bestehen.
- 4. Elektrische Lampe nach Anspruch 1 bis 3i dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe eine Que cks über dampf niederdruckentladungslampe mit zwei Lampengefäßenden ist.
- 5. Elektrische Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gestellaufbau mindestens eines Lam-pengefäßendes mit einem Pumprohr (4) versehen ist.
- 6. Elektrische Lampe nach Anspruch k und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gestellaufbau beider Lampengefäßenden mit einem Halter (8) versehen ist, die eine die Wendel (9) abschirmende Kappe (lO) aufweist.'
- 7. Vorrichtung zur Herstellung einer elektrischen Lampe nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gasdruck in dem gequetschten und noch teilweise erweichten Lampengefäß (l) veränderbar ist.
- 8. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Lampe nach Anspruch 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen folgende Arbeitsgänge ausgeführt werden:a) Haltern des Lampengefäßes in Relation zu den Quetschbackenb) Einführen des Gestellaufbaus in das einzuschmelzende Lampengefäßendec) Erwärmen des einzuschmelzenden Lampengefäßendes auf Erweichungstemperatur des Glasesd) Ausführen des Quetschvorganges, wobei im unmittelbaren Anschluß an den Quetschvorgang bei noch erweichtem Glas und noch geschlossenen Quetschbacken ein bestimmter Gasüberdruck auf das Lampengefäßinnere - z.B. über das Pumprohr - ausgeübt wird, wodurch das Lampengefäßende die durch die Quetschbacken vorgegebene endgültige Form erhält.
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