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DE202006002562U1 - Elektrische Lampe mit Haltequetschung für den Leuchtkörper - Google Patents

Elektrische Lampe mit Haltequetschung für den Leuchtkörper Download PDF

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DE202006002562U1
DE202006002562U1 DE200620002562 DE202006002562U DE202006002562U1 DE 202006002562 U1 DE202006002562 U1 DE 202006002562U1 DE 200620002562 DE200620002562 DE 200620002562 DE 202006002562 U DE202006002562 U DE 202006002562U DE 202006002562 U1 DE202006002562 U1 DE 202006002562U1
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lamp vessel
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DE200620002562
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Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH
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    • H01K1/44Means forming part of the lamp for the purpose of providing electrical connection, or support for, the lamp directly applied to, or forming part of, the vessel

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  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Elektrische Lampe (1) mit
– einem Lampengefäß (2),
– einem Leuchtkörper (6), der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Leuchtkörper (6) an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes (2) durch eine Halterungsquetschung (9a – 9b) gehaltert ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit Leuchtkörper, insbesondere eine Halogenglühlampe, für den Betrieb an Netzspannung, d.h. typischerweise im Mittel- bis Hochvoltbereich, beispielsweise an einigen 10 Volt bis insbesondere an 120 Volt und 240 Volt.
  • Typisch für diese Lampen ist ein relativ langer Leuchtkörper, der im Bereich zwischen seinen beiden elektrischen Verbindungen mit den Stromzuführungen an mindestens einer Stelle abgestützt bzw. gehaltert werden muss, um unter anderem unbeabsichtigte Berührungen mit der Lampengefäßwand zu verhindern.
  • Stand der Technik
  • Eine derartige Lampe ist beispielsweise aus der Schrift EP 0 173 995 A1 bekannt. Dort ist eine einseitig gequetschte Halogenglühlampe offenbart, deren zweischenkelige Glühwendel an einem Drahthaltebügel aufgehängt ist. Nachteilig ist, dass ein separater Drahthaltebügel zunächst geformt und dann in das Lampengefäß eingebracht und dort befestigt werden muss, um die Glühwendel sicher haltern zu können. Neben Aufwand und Kosten verursacht der metallische Drahthaltebügel aber auch häufig Lichtbögen in der Lampe und in Folge davon ein Platzen der Lampe.
  • Die Schrift DE 40 08 367 A1 zeigt eine einseitig gequetschte Halogenglühlampe, deren länglicher Leuchtkörper sich in Richtung der Lampenlängsachse erstreckt und dort an mindestens einer Stelle mit je zwei einander gegenüberliegenden aus dem Lampengefäßmaterial trichterartig geformten Noppen gehaltert ist.
  • Diese Noppentechnologie stellt relativ hohe Anforderungen an die Fertigungspräzision und Prozessführung, um eine sichere Halterung der Glühwendel zu gewährleisten, insbesondere dann, wenn nur eine bzw. wenige Noppen eingesetzt werden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Technologie für die Halterung des Leuchtköpers in einer elektrischen Lampe bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine elektrische Lampe mit einem Lampengefäß und einem Leuchtkörper, der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes durch eine Halterungsquetschung gehaltert ist.
  • Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Grundidee der Erfindung besteht also darin, den Leuchtkörper an mindestens einer Halterungsstelle zwischen einem zusammengequetschten Teilbereich der Lampengefäßwand einzuquetschen. Die aus der Lampengefäßwand gebildete Halterungsquetschung erstreckt sich also von der eingequetschten Halterungsstelle des Leuchtkörpers bis zum benachbarten Rand des Lampengefäßes. Der Begriff Lampengefäßwand umfasst dabei auch Ausstülpungen der Grundform des Lampengefäßes, wie sie beispielsweise als so genannte Pumpspitze üblich sind.
  • Dazu wird der Leuchtkörper auf einen Träger aufgespannt, der die zu quetschende(n) Halterungsstelle(n) frei lässt. Der Träger wird danach samt Leuchtkörper in das Lampengefäß eingeführt. Im unmittelbar benachbarten Bereich der bzw. jeder zu quetschenden Halterungsstelle wird die Lampengefäßwand erhitzt, z.B. mittels Flammen oder Laser, und dann mittels zan genartiger Quetschbacken zusammengepresst. Nachdem der Leuchtkörper auf diese Weise innerhalb des Lampengefäßes mittels der Halterungsquetschung(en) fixiert ist, wird der Träger aus dem Lampenkolben entnommen. Anschließend kann die Lampe wie üblich gefüllt und verschlossen werden.
  • Der Leuchtkörper ist üblicherweise als Glühwendel ausgebildet. Deren Länge, sprich elektrischer Widerstand bei einem bestimmten Drahtdurchmesser und –material, ist auf die Lampenanschlussspannung und beabsichtigte Lampenleistung abgestimmt. Je nach dem ob es sich um eine Lampe mit beidseitiger oder einseitiger Quetschdichtung für die Stromzuführungen des Leuchtkörper handelt, ist die Form des Leuchtkörpers im wesentlichen lang gestreckt bzw. typischerweise U- oder V-förmig ausgebildet. Jedenfalls weist die Glühwendel zwei oder mehr Abschnitte aufweist, die so ausgelegt sind, dass sie im Betrieb leuchten. Je zwei leuchtende Abschnitte sind durch einen im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt verbunden. Vorzugsweise haltern die Halterungsquetschungen die Glühwendel in einem im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt, da dort keine Wärme erzeugt wird. Auf diese Weise lässt sich ein unerwünschtes Erweichen der Halterungen und mögliche weitere Schäden in der Lampe vermeiden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die Figuren zeigen:
  • 1a eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung,
  • 1b eine Schnittansicht der Lampe aus 1a,
  • 1c eine Stirnansicht der Lampe aus 1a,
  • 2a eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung,
  • 2b eine Schnittansicht der Lampe aus 2a,
  • 3a eine Schnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung,
  • 3b eine gegenüber 3a um 90° gedrehte Schnittansicht,
  • 3c eine Stirnansicht der in den 3a, 3b dargestellten Lampe,
  • 4a eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit beidseitiger Quetschdichtung,
  • 4b eine gegenüber 4a um 90° gedrehte Seitenansicht,
  • 4c eine Schnittansicht der Lampe aus 4b,
  • 5a eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung,
  • 5b eine gegenüber 5a um 90° gedrehte Schnittdarstellung,
  • 5c eine Stirnansicht der in den 5a, 5b dargestellten Lampe.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • Im Folgenden wird Bezug genommen auf die 1a1c, die eine Seitenansicht, eine Schnittdarstellung entlang der Linie AA sowie eine Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispiels zeigen. Es handelt sich dabei um eine Halogenglühlampe 1 mit einem im wesentlichen zylindrischen Lampengefäß 2 und einem G9-Glassockel 3 für 240 V Netzbetrieb. Der aus dem Material des Lampengefäßes gebildete G9-Glassockel 3 umfasst neben den U-förmig gebogenen Sockelkontakten 4a, 4b auch die Quetschdichtung für die Stromzuführungen, die hier aber nur am Rande interessieren sowie dem Fachmann hinlänglich bekannt ist und deshalb hier nicht näher erläutert wird. An ihrem sockelfernen Ende weist die Lampe 1 eine Pumpspitze 5, d.h. ein abgeschmolzenes Pumprohr zum Auspumpen und Befüllen des Lampenge fäßes 2, auf. Innerhalb des Lampengefäßes 2 ist eine U-förmige Glühwendel 6 mit zwei Wendelschenkel 7a, 7b angeordnet. An ihrem sockelfernen Ende sind die beiden Wendelschenkel 7a, 7b mit einem bogenförmigen, ungewendelten Verbindungsabschnitt 8 verbunden. Dieser Verbindungsabschnitt 8 ist mittels zweier Quetschungshalterungen 9a, 9b im Bereich der Pumpspitze 5 gehaltert. Dazu sind die beiden Quetschungshalterungen 9a, 9b mittels zangenartiger Quetschbacken aus dem Material des Lampengefäßes 2 gequetscht und zwar je eine links und rechts vom Pumprohr. Damit ist die Herstellung dieses Ausführungsbeispiels weitgehend kompatibel zu bestehenden Verfahren mit Pumprohr. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass herkömmliche Lampenfertigungsmaschinen mit nur geringen Anpassungen verwendet werden können.
  • Die 2a und 2b zeigen eine Seitenansicht und eine Schnittdarstellung entlang der Linie AA eines weiteren Ausführungsbeispiels. Es handelt sich wiederum um eine Halogenglühlampe 10 mit einseitiger Quetschdichtung. Gleichartige Merkmale wie in den 1a1c sind hier mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der einzige Unterschied sind statt vorher zwei hier insgesamt vier Halterungsquetschungen 9a, 9b, 11a, 11b. Die beiden zusätzlichen Halterungsquetschungen 11a, 11b unterteilen die beiden Wendelschenkel in je zwei Wendelsegmente 12a, 13a bzw. 12b, 13b.
  • Die 3a3c zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Halogenglühlampe 14 mit einseitiger Quetschdichtung und zwar in Seitenansicht, in Schnittdarstellung entlang der Linie AA sowie in Frontansicht. Auch hier sind gleichartige Merkmale wie in den vorstehenden Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Hier umfasst das Lampengefäß allerdings einen ersten kegelähnlichen Teil 15, der die Glühwendel mit den Wendelschenkeln 7a, 7b umschließt, sowie einen zweiten schüsselförmigen Teil 16, der als integraler Reflektorabschnitt den ersten Teil umgibt. Die optische Reflektorwirkung des zweiten schüsselförmigen Teils 16 wird durch eine auf dessen Innenseite aufgedampfte Spiegelschicht 17 realisiert.
  • Die 4a4c zeigen in einer Seitenansicht, einer dazu um 90° gedrehten Seitenansicht und einer Schnittansicht entlang der Linie AA ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen stabförmigen Halogenglühlampe 18 mit beidseitiger Quetschdichtung 19, 20. Das Lampengefäß 21 ist hier rohrförmig. Innerhalb des Lampengefäßes 21 ist axial eine Glühwendel mit zwei Wendelsegmenten 22, 23 angeordnet. Die Glühwendel ist in der Mitte mit Hilfe einer Halterungsquetschung 24 gehaltert. Auf der gegenüberliegenden Seite weist das rohrförmige Lampengefäß 21 eine Pumpspitze 25 auf.
  • Die 5a5c zeigen in einer in Schnittdarstellung entlang der Linie AA, einer Schnittdarstellung entlang der Linie BB sowie in Frontansicht noch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Halogenglühlampe 18 mit G9-Glassockel 3. Im Unterschied zu den in den 13 dargestellten Ausführungsbeispielen wird hier allerdings nur eine einzige Haltequetschung 27 benötigt, die nachträglich auf die Pumpspitze gesetzt wird. Diese eine Haltequetschung 27 haltert den Leuchtkörper 6 im Verbindungsabschnitt 28 der beiden Wendelschenkel 7a, 7b. Das Lampengefäß 29 weist einen schüsselförmigen Abschnitt 30 auf, der mit einer optischen Reflexionsschicht 31 versehen ist. Auf der dem Sockel 3 entgegen gesetzten Seite ist das Lampengefäß 29 mit einem domartigen Abschnitt 32 verschlossen, in dessen Mitte die bereits erwähnte Haltequetschung 27 angeordnet ist.

Claims (14)

  1. Elektrische Lampe (1) mit – einem Lampengefäß (2), – einem Leuchtkörper (6), der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper (6) an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes (2) durch eine Halterungsquetschung (9a9b) gehaltert ist.
  2. Lampe nach Anspruch 1, wobei für die bzw. jede Halterungsquetschung (9a, 9b) ein Teilbereich der Wand des Lampengefäßes (2) derart zusammengequetscht ist, dass sich die bzw. jede Halterungsquetschung (9a, 9b) von der eingequetschten Halterungsstelle des Leuchtkörpers (2) bis zum benachbarten Rand des Lampengefäßes (2) erstreckt.
  3. Lampe nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Leuchtkörper (6) als Glühwendel ausgebildet ist.
  4. Lampe nach Anspruch 3, wobei die Glühwendel (6) für eine Verwendung mit Netzspannung, insbesondere Mittel- oder Hochvolt, ausgelegt ist.
  5. Lampe nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Glühwendel (6) zwei oder mehr Abschnitte (7a, 7b) aufweist, die so ausgelegt sind, dass sie im Betrieb leuchten und die jeweils durch einen im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt verbunden sind.
  6. Lampe nach Anspruch 5, wobei die bzw. jede Halterungsquetschung (9a, 9b) die Glühwendel (6) in einem im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt haltert.
  7. Lampe nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Leuchtkörper (6) zwei mit einem Verbindungsabschnitt verbundene Schenkel aufweist und insbesondere U- oder V-förmig ausgebildet ist.
  8. Lampe nach Anspruch 7, wobei die mindestens eine Halterungsquetschung (9a, 9b) im Bereich des Verbindungsabschnitts des Leuchtkörpers (6) angeordnet ist.
  9. Lampe nach Anspruch 7, wobei jeweils eine Halterungsquetschung (11a, 11b) im Bereich jedes Schenkels des U-förmigen Leuchtkörpers angeordnet ist.
  10. Lampe nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei das Lampengefäß einen integralen Reflektorabschnitt (16) umfasst, der den den Leuchtkörper unmittelbar umschließenden Teil (15) des Lampengefäßes umgibt.
  11. Lampe nach einem der Ansprüche 7 bis 10 mit einem Sockel (3), insbesondere vom Typ G9.
  12. Lampe nach Anspruch 11, wobei der Sockel (3) aus dem Material des Lampengefäßes gebildet ist.
  13. Lampe nach Anspruch 12, wobei der aus dem Material des Lampengefäßes gebildete Sockel (3) eine Quetschdichtung für die Stromzuführung umfasst.
  14. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Lampengefäß (21) eine längliche Form aufweist und die mindestens eine Halterungsquetschung (24) im Bereich zwischen dessen beiden Enden (19, 20) angeordnet ist.
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