DE202006002562U1 - Elektrische Lampe mit Haltequetschung für den Leuchtkörper - Google Patents
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Abstract
– einem Lampengefäß (2),
– einem Leuchtkörper (6), der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Leuchtkörper (6) an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes (2) durch eine Halterungsquetschung (9a – 9b) gehaltert ist.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe mit Leuchtkörper, insbesondere eine Halogenglühlampe, für den Betrieb an Netzspannung, d.h. typischerweise im Mittel- bis Hochvoltbereich, beispielsweise an einigen 10 Volt bis insbesondere an 120 Volt und 240 Volt.
- Typisch für diese Lampen ist ein relativ langer Leuchtkörper, der im Bereich zwischen seinen beiden elektrischen Verbindungen mit den Stromzuführungen an mindestens einer Stelle abgestützt bzw. gehaltert werden muss, um unter anderem unbeabsichtigte Berührungen mit der Lampengefäßwand zu verhindern.
- Stand der Technik
- Eine derartige Lampe ist beispielsweise aus der Schrift
EP 0 173 995 A1 bekannt. Dort ist eine einseitig gequetschte Halogenglühlampe offenbart, deren zweischenkelige Glühwendel an einem Drahthaltebügel aufgehängt ist. Nachteilig ist, dass ein separater Drahthaltebügel zunächst geformt und dann in das Lampengefäß eingebracht und dort befestigt werden muss, um die Glühwendel sicher haltern zu können. Neben Aufwand und Kosten verursacht der metallische Drahthaltebügel aber auch häufig Lichtbögen in der Lampe und in Folge davon ein Platzen der Lampe. - Die Schrift
DE 40 08 367 A1 zeigt eine einseitig gequetschte Halogenglühlampe, deren länglicher Leuchtkörper sich in Richtung der Lampenlängsachse erstreckt und dort an mindestens einer Stelle mit je zwei einander gegenüberliegenden aus dem Lampengefäßmaterial trichterartig geformten Noppen gehaltert ist. - Diese Noppentechnologie stellt relativ hohe Anforderungen an die Fertigungspräzision und Prozessführung, um eine sichere Halterung der Glühwendel zu gewährleisten, insbesondere dann, wenn nur eine bzw. wenige Noppen eingesetzt werden.
- Darstellung der Erfindung
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Technologie für die Halterung des Leuchtköpers in einer elektrischen Lampe bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine elektrische Lampe mit einem Lampengefäß und einem Leuchtkörper, der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes durch eine Halterungsquetschung gehaltert ist.
- Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
- Die Grundidee der Erfindung besteht also darin, den Leuchtkörper an mindestens einer Halterungsstelle zwischen einem zusammengequetschten Teilbereich der Lampengefäßwand einzuquetschen. Die aus der Lampengefäßwand gebildete Halterungsquetschung erstreckt sich also von der eingequetschten Halterungsstelle des Leuchtkörpers bis zum benachbarten Rand des Lampengefäßes. Der Begriff Lampengefäßwand umfasst dabei auch Ausstülpungen der Grundform des Lampengefäßes, wie sie beispielsweise als so genannte Pumpspitze üblich sind.
- Dazu wird der Leuchtkörper auf einen Träger aufgespannt, der die zu quetschende(n) Halterungsstelle(n) frei lässt. Der Träger wird danach samt Leuchtkörper in das Lampengefäß eingeführt. Im unmittelbar benachbarten Bereich der bzw. jeder zu quetschenden Halterungsstelle wird die Lampengefäßwand erhitzt, z.B. mittels Flammen oder Laser, und dann mittels zan genartiger Quetschbacken zusammengepresst. Nachdem der Leuchtkörper auf diese Weise innerhalb des Lampengefäßes mittels der Halterungsquetschung(en) fixiert ist, wird der Träger aus dem Lampenkolben entnommen. Anschließend kann die Lampe wie üblich gefüllt und verschlossen werden.
- Der Leuchtkörper ist üblicherweise als Glühwendel ausgebildet. Deren Länge, sprich elektrischer Widerstand bei einem bestimmten Drahtdurchmesser und –material, ist auf die Lampenanschlussspannung und beabsichtigte Lampenleistung abgestimmt. Je nach dem ob es sich um eine Lampe mit beidseitiger oder einseitiger Quetschdichtung für die Stromzuführungen des Leuchtkörper handelt, ist die Form des Leuchtkörpers im wesentlichen lang gestreckt bzw. typischerweise U- oder V-förmig ausgebildet. Jedenfalls weist die Glühwendel zwei oder mehr Abschnitte aufweist, die so ausgelegt sind, dass sie im Betrieb leuchten. Je zwei leuchtende Abschnitte sind durch einen im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt verbunden. Vorzugsweise haltern die Halterungsquetschungen die Glühwendel in einem im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt, da dort keine Wärme erzeugt wird. Auf diese Weise lässt sich ein unerwünschtes Erweichen der Halterungen und mögliche weitere Schäden in der Lampe vermeiden.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die Figuren zeigen:
-
1a eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung, -
1b eine Schnittansicht der Lampe aus1a , -
1c eine Stirnansicht der Lampe aus1a , -
2a eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung, -
2b eine Schnittansicht der Lampe aus2a , -
3a eine Schnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung, -
3b eine gegenüber3a um 90° gedrehte Schnittansicht, -
3c eine Stirnansicht der in den3a ,3b dargestellten Lampe, -
4a eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit beidseitiger Quetschdichtung, -
4b eine gegenüber4a um 90° gedrehte Seitenansicht, -
4c eine Schnittansicht der Lampe aus4b , -
5a eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lampe mit einseitiger Quetschdichtung, -
5b eine gegenüber5a um 90° gedrehte Schnittdarstellung, -
5c eine Stirnansicht der in den5a ,5b dargestellten Lampe. - Bevorzugte Ausführung der Erfindung
- Im Folgenden wird Bezug genommen auf die
1a –1c , die eine Seitenansicht, eine Schnittdarstellung entlang der Linie AA sowie eine Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispiels zeigen. Es handelt sich dabei um eine Halogenglühlampe1 mit einem im wesentlichen zylindrischen Lampengefäß2 und einem G9-Glassockel3 für 240 V Netzbetrieb. Der aus dem Material des Lampengefäßes gebildete G9-Glassockel3 umfasst neben den U-förmig gebogenen Sockelkontakten4a ,4b auch die Quetschdichtung für die Stromzuführungen, die hier aber nur am Rande interessieren sowie dem Fachmann hinlänglich bekannt ist und deshalb hier nicht näher erläutert wird. An ihrem sockelfernen Ende weist die Lampe1 eine Pumpspitze5 , d.h. ein abgeschmolzenes Pumprohr zum Auspumpen und Befüllen des Lampenge fäßes2 , auf. Innerhalb des Lampengefäßes2 ist eine U-förmige Glühwendel6 mit zwei Wendelschenkel7a ,7b angeordnet. An ihrem sockelfernen Ende sind die beiden Wendelschenkel7a ,7b mit einem bogenförmigen, ungewendelten Verbindungsabschnitt8 verbunden. Dieser Verbindungsabschnitt8 ist mittels zweier Quetschungshalterungen9a ,9b im Bereich der Pumpspitze5 gehaltert. Dazu sind die beiden Quetschungshalterungen9a ,9b mittels zangenartiger Quetschbacken aus dem Material des Lampengefäßes2 gequetscht und zwar je eine links und rechts vom Pumprohr. Damit ist die Herstellung dieses Ausführungsbeispiels weitgehend kompatibel zu bestehenden Verfahren mit Pumprohr. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass herkömmliche Lampenfertigungsmaschinen mit nur geringen Anpassungen verwendet werden können. - Die
2a und2b zeigen eine Seitenansicht und eine Schnittdarstellung entlang der Linie AA eines weiteren Ausführungsbeispiels. Es handelt sich wiederum um eine Halogenglühlampe10 mit einseitiger Quetschdichtung. Gleichartige Merkmale wie in den1a –1c sind hier mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der einzige Unterschied sind statt vorher zwei hier insgesamt vier Halterungsquetschungen9a ,9b ,11a ,11b . Die beiden zusätzlichen Halterungsquetschungen11a ,11b unterteilen die beiden Wendelschenkel in je zwei Wendelsegmente12a ,13a bzw.12b ,13b . - Die
3a –3c zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Halogenglühlampe14 mit einseitiger Quetschdichtung und zwar in Seitenansicht, in Schnittdarstellung entlang der Linie AA sowie in Frontansicht. Auch hier sind gleichartige Merkmale wie in den vorstehenden Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Hier umfasst das Lampengefäß allerdings einen ersten kegelähnlichen Teil15 , der die Glühwendel mit den Wendelschenkeln7a ,7b umschließt, sowie einen zweiten schüsselförmigen Teil16 , der als integraler Reflektorabschnitt den ersten Teil umgibt. Die optische Reflektorwirkung des zweiten schüsselförmigen Teils16 wird durch eine auf dessen Innenseite aufgedampfte Spiegelschicht17 realisiert. - Die
4a –4c zeigen in einer Seitenansicht, einer dazu um 90° gedrehten Seitenansicht und einer Schnittansicht entlang der Linie AA ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen stabförmigen Halogenglühlampe18 mit beidseitiger Quetschdichtung19 ,20 . Das Lampengefäß21 ist hier rohrförmig. Innerhalb des Lampengefäßes21 ist axial eine Glühwendel mit zwei Wendelsegmenten22 ,23 angeordnet. Die Glühwendel ist in der Mitte mit Hilfe einer Halterungsquetschung24 gehaltert. Auf der gegenüberliegenden Seite weist das rohrförmige Lampengefäß21 eine Pumpspitze25 auf. - Die
5a –5c zeigen in einer in Schnittdarstellung entlang der Linie AA, einer Schnittdarstellung entlang der Linie BB sowie in Frontansicht noch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Halogenglühlampe18 mit G9-Glassockel3 . Im Unterschied zu den in den1 –3 dargestellten Ausführungsbeispielen wird hier allerdings nur eine einzige Haltequetschung27 benötigt, die nachträglich auf die Pumpspitze gesetzt wird. Diese eine Haltequetschung27 haltert den Leuchtkörper6 im Verbindungsabschnitt28 der beiden Wendelschenkel7a ,7b . Das Lampengefäß29 weist einen schüsselförmigen Abschnitt30 auf, der mit einer optischen Reflexionsschicht31 versehen ist. Auf der dem Sockel3 entgegen gesetzten Seite ist das Lampengefäß29 mit einem domartigen Abschnitt32 verschlossen, in dessen Mitte die bereits erwähnte Haltequetschung27 angeordnet ist.
Claims (14)
- Elektrische Lampe (
1 ) mit – einem Lampengefäß (2 ), – einem Leuchtkörper (6 ), der sich innerhalb des Lampengefäßes befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper (6 ) an mindestens einer Halterungsstelle innerhalb des Lampengefäßes (2 ) durch eine Halterungsquetschung (9a –9b ) gehaltert ist. - Lampe nach Anspruch 1, wobei für die bzw. jede Halterungsquetschung (
9a ,9b ) ein Teilbereich der Wand des Lampengefäßes (2 ) derart zusammengequetscht ist, dass sich die bzw. jede Halterungsquetschung (9a ,9b ) von der eingequetschten Halterungsstelle des Leuchtkörpers (2 ) bis zum benachbarten Rand des Lampengefäßes (2 ) erstreckt. - Lampe nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Leuchtkörper (
6 ) als Glühwendel ausgebildet ist. - Lampe nach Anspruch 3, wobei die Glühwendel (
6 ) für eine Verwendung mit Netzspannung, insbesondere Mittel- oder Hochvolt, ausgelegt ist. - Lampe nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Glühwendel (
6 ) zwei oder mehr Abschnitte (7a ,7b ) aufweist, die so ausgelegt sind, dass sie im Betrieb leuchten und die jeweils durch einen im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt verbunden sind. - Lampe nach Anspruch 5, wobei die bzw. jede Halterungsquetschung (
9a ,9b ) die Glühwendel (6 ) in einem im Betrieb nicht leuchtenden Abschnitt haltert. - Lampe nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Leuchtkörper (
6 ) zwei mit einem Verbindungsabschnitt verbundene Schenkel aufweist und insbesondere U- oder V-förmig ausgebildet ist. - Lampe nach Anspruch 7, wobei die mindestens eine Halterungsquetschung (
9a ,9b ) im Bereich des Verbindungsabschnitts des Leuchtkörpers (6 ) angeordnet ist. - Lampe nach Anspruch 7, wobei jeweils eine Halterungsquetschung (
11a ,11b ) im Bereich jedes Schenkels des U-förmigen Leuchtkörpers angeordnet ist. - Lampe nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei das Lampengefäß einen integralen Reflektorabschnitt (
16 ) umfasst, der den den Leuchtkörper unmittelbar umschließenden Teil (15 ) des Lampengefäßes umgibt. - Lampe nach einem der Ansprüche 7 bis 10 mit einem Sockel (
3 ), insbesondere vom Typ G9. - Lampe nach Anspruch 11, wobei der Sockel (
3 ) aus dem Material des Lampengefäßes gebildet ist. - Lampe nach Anspruch 12, wobei der aus dem Material des Lampengefäßes gebildete Sockel (
3 ) eine Quetschdichtung für die Stromzuführung umfasst. - Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Lampengefäß (
21 ) eine längliche Form aufweist und die mindestens eine Halterungsquetschung (24 ) im Bereich zwischen dessen beiden Enden (19 ,20 ) angeordnet ist.
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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Owner name: OSRAM AG, DE Free format text: FORMER OWNER: PATENT-TREUHAND-GESELLSCHAFT FUER ELEKTRISCHE GLUEHLAMPEN MBH, 81543 MUENCHEN, DE Effective date: 20080819 |
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Owner name: OSRAM AG, DE Free format text: FORMER OWNER: OSRAM GESELLSCHAFT MIT BESCHRAENKTER HAFTUNG, 81543 MUENCHEN, DE Effective date: 20111027 |
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Effective date: 20120901 |