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Die
Erfindung betrifft ein Beschlagsystem zum lösbaren und
kraftschlüssigen Verbinden von plattenförmigen
Möbelteilen, welches Beschlagsteile umfasst, die jeweils
gegenüberliegend zugeordnet eine Verbindung der Möbelteile
herstellen, wobei die Beschlagsteile in mindestens einem der zu
verbindenden Möbelteile in einer Nut versenkt angeordnet sind
und die Verbindung der Möbelteile durch eine Auf- bzw.
Einschiebbewegung herbeigeführt wird, bei der das eine
Beschlagsteil in Eingriff mit dem anderen Beschlagsteil gelangt,
wodurch die Verbindung der Möbelteile hergestellt wird.
Insbesondere ist das Beschlagsystem zur Befestigung von Bodenteilen
in Schrank- oder Regalmöbeln geeignet.
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Beschlagsysteme
zum Verbinden von plattenförmigen Möbelteilen
sind für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete bekannt.
Sie kommen zum Einsatz z. Bsp. bei der Verbindung von Fachböden mit
den senkrechten Wangen von Regalen oder Schränken. Weiterhin
werden sie bei der Korpusbildung verwendet, um die unterschiedlichen
Korpusteile miteinander zu einem Schrank- bzw. Korpuselement zu
verbinden.
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Außerdem
können diese Verbindungsbeschläge auch dazu geeignet
sein, flache Möbelplatten in der gleichen Ebene miteinander
zu verbinden.
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Neben
dieser vielseitigen Verwendbarkeit wird an moderne Beschlagsysteme
zusätzlich die Forderung gestellt, dass dessen Bauelemente
nach dem Verbindungen der Möbelteile möglichst
unsichtbar bleiben.
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Aus
der älteren
DE-A1-31
24 772 ist bereits ein Verbindungssystem für plattenförmige
Möbelteile in der vorstehend beschriebenen Art bekannt,
bei dem ein Beschlagsteil in einer Nut in der Stirnfläche eines
der zu verbindenden Möbelplatten versenkt eingelassen und
befestigt ist. Ein Distanzschraubelement bildet dabei das andere
Beschlags- bzw. Verbindungsteil und ist an der Oberfläche
des anderen Möbelteils befestigt.
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Die
Verbindung der Beschlagsteile erfolgt dadurch, dass der Distanzschraubenkopf
in eine Durchstecköffnung des versenkt eingelassenen Beschlagsteils
eingesetzt wird und durch eine Schiebbewegung in eine als Langloch
ausgebildete Führungshalterung gleitet und sich dort über
eine Anlaufschräge dort arretierend verkeilt.
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Derartige
Verbindungen wurden früher sehr häufig eingesetzt.
Der Nachteil bei dieser Verbindungstechnik besteht jedoch darin,
dass keine dauerhafte und sichere Verbindung der Möbelteile
gewährleistet war. Die als Verbindungselement dienende
Distanzschraube konnte leicht aus der Möbelplatte herausbrechen,
da an dieser Schraube relativ große Kräfte angreifen konnten.
Weiterhin war hier ein hoher Grad an Fertigungsgenauigkeit notwendig,
da die Verbindungselemente sehr genau in den vorgesehenen Positionen
in den Möbelteilen angebracht sein mussten. Es war also
eine sehr hohe Toleranzgenauigkeit notwendig. Ferner war dieses
System auch für den Endkunden nicht montagefreundlich ausgebildet.
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Am
Markt werden z. Zt. Beschlagsysteme angeboten, die ebenfalls im
montierten Endzustand eine Verbindung der Möbelteile ermöglichen,
bei der die Verbindungsbeschläge nach dem Verbindungsvorgang
nicht mehr sichtbar sind.
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Das
Beschlagsystem umfasst dabei eine Profilschiene und Tragelemente.
Die Profilschiene wird in einer Nut in der Stirnfläche
des einen Möbelteils versenkt befestigt. Die Tragelemente
werden auf der Oberseite des anderen Möbelteils befestigt. Beim
Verbindungsvorgang werden die Profilschienen in Eingriff mit den
Tragelementen gebracht und das Möbelteil mit den eingesetzten
Profilschienen wird bis zu einem in der Profilschiene angeordneten
Anschlag in die Endposition geschoben.
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Nachteilig
bei dieser Ausbildungsform ist es, dass diese Lösung relativ
teuer ist. Für unterschiedliche Tiefen der Möbelteile
müssen Profilschienen mit jeweils unterschiedlichen Längen
hergestellt und bereit gehalten werden.
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Weiterhin
können bei dieser Lösung Verarbeitungstoleranzen
nicht ausgeglichen werden. Bei der Montage bereitet das Aufschieben
der Möbelteile auf die Tragelemente gewisse Schwierigkeiten,
da ein langer und schwergängiger Aufschubweg zu überwinden
ist.
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Aus
der
EP 1 876 360 A2 ist
weiterhin bereits eine funktional vorteilhafte und ansprechende
Lösung bekannt. Bei dieser Ausführungsform wird
es jedoch als nachteilig empfunden, dass die seitliche Nut in den
Bodenteilen weitestgehend offen bleibt und das Ansschrauben der
Beschläge in der Serienfertigung Probleme aufwirft. Ausserdem
lässt dieses Beschlagsystem nur geringe Fertigungstoleranzen
bei den zusammenwirkenden Beschlagsteilen zu.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem, die vorstehend beschriebenen
Nachteile der bekannten Lösungen zu vermeiden und ein Beschlagsystem zur
Verbindung von insbesondere Bodenteilen in Schrank- oder Regalmöbeln
zu schaffen, welches preiswert und einfach herstellbar ist, einen
ausreichenden Toleranzspielraum und eine montagefreundliche Anwendung
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird
dieses Problem durch ein Beschlagsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
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Mit
der Erfindung werden eine ganze Reihe von Vorteilen erzielt.
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Das
Beschlagsystem ist zwar insbesondere vorzugsweise für die
Befestigung von Fachböden oder Bodenteilen zwischen Schrank-
oder Regalwänden geeignet. Es kann aber auch für
andere Einsatzgebiete in Frage kommen.
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Es
können damit Mittelwände in Schrankwänden
eingeschoben werden. Es ist ein unsichtbares Aufsetzen und Arretieren
von Wangen, Regalseiten auf Podesten und Sockelplatten sowie von
Abdeckungen auf Regalwangen möglich.
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Ferner
können damit Konsolen vor Paneelen aufgehängt
werden. Auch ist die Arretierung von übereinander gesetzten
Wangen denkbar.
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Ein
besonderer Vorteil besteht auch darin, dass das Beschlagsystem für
große Einbautiefen verwendbar ist. Ferner ist es unabhängig
von unterschiedlichen Bodentiefen einsetzbar ist, da die beiden
Beschlagsteile auf das notwendige Mass ablängbar sind.
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Das
Beschlagsystem gestattet in einfacher Weise eine unsichtbare Verbindung
zweier Möbelteile durch eine leichte und werkzeuglose Montage
bzw. Demontage.
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So
können z. Bsp. Böden bis kurz vor Erreichen des
Endanschlags leicht aufgeschoben werden, bevor dann erst der kraftschlüssige
Anzug in die Arretierung und in einen definierten Endanschlag erfolgt.
Dies vermeidet ein Verkratzen der Seitenwände und ist eine
grosse Montageerleichterung.
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Das
Beschlagsystem kann aus unterschiedlichen Materialien z. Bsp. aus
Kunststoff oder Metall hergestellt werden. Besonders vorteilhaft
dürfte die Ausbildung der beiden Teile als Kunststoffspritzteil sein,
was eine preiswerte Massenfertigung ermöglicht. Zur Befestigung
der Teile an den Möbelteilen sind ebenfalls nur standardmäßige
Schraubelemente notwendig.
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Da
die Bohrungen für die Befestigungsschrauben in den Beschlagsteilen
so platziert sind, dass sie sich im miteinander verrasteten Zustand
axial bzw. nahezu axial gegenüberstehen, liegen auch die
entsprechenden Befestigungspunkte an den Möbelteilen genau
gegenüber. Somit erhält man für die Befestigungspunkte
an den zu verbindenden Möbelteilen immer das gleiche Abstandsmaß.
Dies erleichtert die Herstellung und fördert die Passgenauigkeit
sowie die Befestigungsstabilität.
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Insgesamt
zeichnet sich das System durch die einfache Herstellbarkeit, die
flexible und montagefreundliche Verwendbarkeit sowie durch die Möglichkeit
aus, nur wenige und standardisierte Teile vorhalten zu müssen.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt:
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1 und 2 die
Beschlagsteile für das erfindungsgemäße
Beschlagsystem in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung,
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3 das
Beschlagsystem im eingebauten Zustand ausschnittsweise in einer
vereinfachten Schnittdarstellung, in einer Anfangs- bzw. Zwischenstation
während des Aufschiebevorgangs.
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4 das
Beschlagsystem gem. 4 in der Endposition nach dem
Aufschiebevorgang,
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5 das
Beschlagsystem im zusammengebauten Zustand von der Seite im Schnitt.
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In
den 1 und 2 sind die beiden Beschlagsteile 1 und 2 in
einer vereinfachten Form rein schematisch dargestellt.
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Das
Beschlagsteil 1 ist in der 1 dabei von
seiner Unterseite zu sehen, die im eingebauten Zustand an dem senkrecht
stehenden Wandteil einer Regal- oder Möbelwand anliegt.
Mit dem Buchstaben V und H ist jeweils der vordere bzw. hintere
Teil des Beschlagsteils 1 bezeichnet.
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Das
Beschlagsteil 1 besitzt in seinem Randbereich eine angeformte
Gleitkante 3, die gegenüber dem Mittelteil 4 stufig
abgesetzt ist. Über die Befestigungslöcher 5 kann
das Beschlagsteil 1 an einer Regal- oder Möbelwand
befestigt werden. Im vorderen Bereich weist die Gleitkante 3 jeweils
gegenüberliegende Ausnehmungen auf, die das Verastungselement 6 bilden.
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Wie
in der 1 zu sehen ist, ist die umlaufende Gleitkante 3 unterschiedlich
dick ausgebildet. Die Gleitkante 3 ist dabei vom vorderen
Teil V bis zum hinteren Teil H stetig dicker werdend ausgebildet,
so dass sich hier eine Art konisch ansteigende Anlaufschräge
bildet.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist es aber auch denkbar, dass sich
die Dicke der Gleitkante 3 stufenweise erhöht.
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Das
in der 2 gezeigte Beschlagsteil 2 ist hier ebenfalls
in einer sehr vereinfachten schematischen Form dargestellt. Das
Beschlagsteil 2 ist als Hohlprofilkörper ausgebildet
und wird in einer Nut des zu befestigenden Fachbodens bzw. Bodenteils flächenbündig
oder etwas unterhalb der Seitenkante vertieft eingesetzt. Über
die angeformten Befestigungsdübel 7 wird es in
das Bodenteil verankert und über die Befestigungslöcher 8 und
in die Dübel einsetzbare Schrauben befestigt.
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Das
Beschlagsteil 2 ist an der nach außen sichtbaren
Seite offen ausgebildet. Es besitzt im oberen Bereich angeformte
Führungsstege 9. Diese Führungsstege
sind unterschiedlich dick ausgebildet und besitzen an ihrer Unterseite
konisch zulaufende Anlaufschrägen.
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Im
vorderen Bereich V besitzt das Beschlagsteil jeweils gegenüberliegende
Rastmittel 10 und eine querstehende Wand 13, die
eine Anlaufbegrenzung darstellt.
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Die
beiden Beschlagsteile 1 und 2 wirken wie folgt
zusammen:
Das Beschlagsteil 1 wird zunächst
an der senkrecht stehenden Möbelwand 11 angebracht.
Das in der Nut des Fachbodens 12 angeordnete Beschlagsteil 2 wird
mit seinem hinteren Ende H an den vorderen Teil V des Beschlagsteils 1 angesetzt
und dann wird das Beschlagsteil 2 auf das Beschlagsteil 1 aufgeschoben.
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Das
Beschlagsteil 2 gleitet dabei über das Beschlagsteil 1,
wobei die Gleitkanten 3 des Beschlagsteils 1 unterhalb
der Führungsstege 9 des Beschlagsteils 2 in
einer Art Schienenführung in Eingriff gelangen.
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Zu
Anfang des Aufschiebevorganges können sich die Gleitkanten 3 noch
leicht durch die Führungsstege 9 gleiten, da hier
noch ausreichend Spiel innerhalb der Führung besteht. Erst
am Ende kommt es dann durch die konische Ausprägung der
Gleitkante 3 und der Führungsstege 9 sowie
des sich verringernden Spiels innerhalb der Führung zu
einem festklemmenden Anzug der beiden Beschlagsteile.
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in
der Endposition rasten dann noch die Verastungselemente 6 des
Beschlagsteils 1 in die Rastmittel 10 des Beschlagsteils 2,
so dass eine sicher Fixierung der Endposition herbeigeführt
wird.
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In
der 3 und 4 ist das Beschlagsystem im
eingebauten Zustand dargestellt, wobei in 3 der Zustand
zu Beginn bzw. während des Aufschiebevorgangs und in 4 der
Aufschiebevorgang in der Endposition zu sehen ist. Die senkrecht stehende
Möbelwand ist mit 11 und das Fachbodenteil mit 12 bezeichnet.
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In
der 3 ist dabei deutlich zu sehen, dass das Beschlagsteil 1 innerhalb
des Beschlagsteils 2 noch mit ausreichendem Spiel in dem
Hohlkörperprofil des Beschlagsteils 2 geführt
wird, während in der 4 die Klemmfunktion
der beiden Teile in der Endposition des Aufschiebevorgangs sichtbar
wird.
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Auch
aus der Schnittdarstellung gem. 5 wird die
erfindungsgemäße Funktion dieses Beschlagsystems
ersichtlich. Das Beschlagsteil 1 befindet sich hier bereits
in seiner Endposition innerhalb des Beschlagsteils 2. Die
an den Maßpfeilen stehenden Maßangaben verdeutlichen, wie
einerseits die stufenweise Verdickung der Gleitkante 3 und
andererseits die unterschiedlichen Dicken der Führungsstege 9 miteinander
abgestimmt sind und zusammenwirken.
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Während
die Gleitkanten 3 im vorderen Bereich des Beschlagsteils 1 dickenmäßig
ihr geringstes Maß aufweisen, ist das Dickenmaß der
Führungstege 9 im vorderen Bereich des Beschlagsteils 2 am größten.
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Die
wie vorbeschrieben ausgebildeten Gleitkanten 3 des Beschlagsteils 1 und
die Führungsstege 9 des Beschlagsteils 2 bilden
somit Führungs- und Klemmspannungsmittel. Sie sind so platziert,
dass sie nur in Teilbereichen der Beschlagsteile angeformt sind.
Sie bewirken vorzugsweise dort eine Klemmfunktion, wo sich auch
die Anschraubpunkte der Beschlagsteile (1, 2)
befinden. Dadurch wird eine besonders stabile Einbaulage für
das Beschlagsystem geschaffen.
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Durch
diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der
besondere Vorteil erzielt, dass das Beschlagsteil 2 sich
beim Aufschieben über das Beschlagsteil 1 zunächst
leicht bewegen lässt und dass sich erst in der Endposition
der klemmende Anzug und damit der feste Sitz dieser Verbindung ergibt.
Die Rastfunktion am Ende des Aufschiebevorgangs sorgt dabei noch
für eine sichere Fixierung der beiden Teile im eingebauten
Zustand.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3124772
A1 [0005]
- - DE 202005009723 U1 [0010]
- - DE 29820031 U1 [0010]
- - EP 1876360 A2 [0013]