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Die
Erfindung betrifft einen Fachboden für Schrankmöbel mit einem rechteckigen,
vier Schenkel aufweisenden Rahmen, auf den wenigstens auf der oberen
Seite eine vorzugsweise durchsichtige oder durchscheinende Platte
auflegbar ist.
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Derartige
Fachböden
sind bekannt. Sie werden beispielsweise in Küchenoberschränken verwendet.
Bei einigen Ausführungsformen
sind an der Oberseite und Unterseite des Rahmens Glasplatten vorgesehen,
und im Inneren des Rahmens befindet sich eine Leuchte, die sowohl
nach unten als auch nach oben Licht abgibt. Im Falle eines Küchenoberschrankes
kann die Lichtquelle sowohl die Oberfläche des Unterschrankes, die
zumeist als Arbeitsplatte dient, als auch das Schrankinnere beleuchten.
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Die
bekannten Rahmen bestehen beispielsweise aus vier auf Gehrung geschnittenen
und miteinander verbundenen Aluminium-Hohlprofilen. Die Verbindung
der derart ausgebildeten Schenkel erfordert relativ aufwendige Montagemaßnahmen.
Nicht einfach ist auch die Herstellung der Verbindung zu den zumeist
vorhandenen seitlichen Schrankwänden an
den beiden Schmalseiten des durch den Rahmen gebildeten Rechtecks.
Hier werden zumeist Spreizmuffen aus Kunststoff in geeigneten hinterschnittenen
Nuten der Schenkel angebracht. Aufgrund des hohen Material- und
Montageaufwandes sind Fachböden
dieser Art teuer.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine weniger aufwendige
Lösung
für Fachböden der
obigen Art zu schaffen, die nach Möglichkeit in ihrem Erscheinungsbild
den aus Aluminium-Profilen gebildeten Fachböden nicht oder nur wenig nachstehen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist ein Fachboden der obigen Art dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel
des Rahmens insgesamt aus Holz oder einem Holzwerkstoff, insbesondere
MDF oder HDF bestehen.
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Insbesondere
MDF oder HDF bilden auch ohne vorangehendes Spachteln so glatte
Oberflächen,
daß sie
im Falle einer Lackierung mit einem metallisch wirkenden Lack in
ihrer optischen Wirkung von Aluminium-Profilen kaum zu unterscheiden
sind. In gewissen Grenzen gilt dies auch für andere Holzwerkstoffe oder
auch Massivholz, jedoch wird in diesem Falle in der Regel ein vorangehendes
Spachteln oder eine Beschichtung der Oberfläche notwendig sein. MDF oder
HDF sind daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders vorteilhaft.
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Soweit
im vorliegenden Zusammenhang Positions- oder Richtungsangaben, wie
oben, unten, hinten oder vorne verwendet werden, beziehen sich diese
auf die Position eines erfindungsgemäßen Fachbodens innerhalb eines
Schrankmöbels.
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Vorzugsweise
ist wenigstens einer der Schenkel des Rahmens auf der Rahmenaußenseite durch
ein flaches Aluminium-Profil abgedeckt. In der eingebauten Position
innerhalb eines Schrankmöbels
ist nur der vordere Rand des Fachbodens sichtbar, während die
hintere Wand zur Raumwand gerichtet ist und die seitlichen, schmalseitigen
Ränder des
Fachbodens mit den Seitenwänden
des Schrankmöbels
verbunden sind. Es reicht also aus, den nach vorne weisenden Rand
des entsprechenden Schenkels mit einem Aluminium-Profil zu verblenden. Dieses Profil
kann als Harpunensteg-Profil ausgebildet sein und mit einem Harpunensteg
in einem über
die Länge
des entsprechenden Schenkels verlaufende Nut befestigt sein.
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Das
Aluminium-Profil ragt vorzugsweise auf der oberen Seite des Rahmens
oder auf der Ober- und Unterseite über die obere Rahmenebene hinaus, so
daß das
Aluminium-Profil als Halterung zur Sicherung der durchsichtigen
oder durchscheinenden Platte auf der Oberseite des Rahmens dienen
kann.
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Der
Rahmen kann aus einzelnen Schenkeln zusammengesetzt sein. Es ist
jedoch auch möglich, eine
zusammenhängende,
rechteckige Platte oder ein entsprechendes Brett zu verwenden und
in dieses im Inneren eine rechteckige Ausnehmung hinein zu schneiden
und auf diese Weise nur die leistenförmigen Ränder als Schenkel des Rahmens
stehen zu lassen. Diese Lösung
ist besonders vorteilhaft, da es nicht mehr notwendig ist, die vier
Schenkel zu einem Rahmen zu verbinden und ein Rahmen mit hoher Maßhaltigkeit
und Stabilität
entsteht. Besonders günstig
ist dies, wenn als Material MDF oder HDF verwendet wird.
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Innerhalb
des Rahmens ist vorzugsweise eine Leuchte angeordnet, die an der
Rahmeninnenseite eines der Schenkel befestigt sein kann. Durch einen
der Schenkel hindurch oder an der Oberfläche eines der Schenkel kann
ein Kanal für
eine Versorgungsleitung vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
ist ein erfindungsgemäßer Fachboden
nicht nur mit der aufgelegten durchsichtigen oder durchscheinenden
Platte auf der oberen Seite versehen. Vielmehr kann auch an der
unteren Seite eine durchsichtige oder durchscheinende Platte angebracht
sein. Die Art der Befestigung ist beliebig, jedoch besteht eine
einfache Lösung
im Ankleben einer unteren Platte an die untere Oberfläche des
Rahmens.
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Im
folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert.
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1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Rahmens eines erfindungsgemäßen Fachbodens.
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2 ist
ein Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Fachboden in teilweise
Explosionsdarstellung.
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1 zeigt
einen rechteckigen Rahmen 10, der aus vier Schenkeln 12, 14, 16, 18 gebildet
ist. Entsprechend der Rechteckform des Rahmens sind die Schenkel 12 und 14 länger als
die Schenkel 16, 18. Der Schenkel 12 kann
als vorderer Schenkel bezeichnet werden. Er ist innerhalb des Möbelstücks dem
Betrachter zugewandt. Der Schenkel 14 bildet dementsprechend
den hinteren Schenkel, der einer Raumwand zugewandt ist. Die kürzeren Schenkel 16 und 18 sind
dementsprechend die seitlichen Schenkel.
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Der
Rahmen 10 kann aus vier einzelnen Leisten gebildet werden,
die beispielsweise aus MDF oder HDF bestehen und auf Gehrung zusammengefügt sind.
Als besonders vorteilhaft wird jedoch angesehen, den Rahmen 10 aus
einer zusammenhängenden
rechteckigen Platte herzustellen, in die eine rechteckige Ausnehmung 20 derart
eingeschnitten ist, daß ein
rahmenförmiges
Gebilde aus den erwähnten
vier Schenkeln 12, 14, 16, 18 zurückbleibt.
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Der
Rahmen 10 besteht beispielsweise aus MDF oder HDF. Diese
Materialien sind in ihren Schnittflächen sehr glattflächig, so
daß sie
ohne vorangehende Spachtelarbeiten lackiert werden können. Sie
lassen sich beispielsweise unter anderem auch mit metallisch wirkenden
Lacken lackieren und sind in dieser Form optisch von Metallteilen
nicht oder kaum zu unterscheiden.
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Vor
dem in der Front des nicht dargestellten Möbelstücks liegenden Schenkel 12 ist
erfindungsgemäß ein flaches
Aluminiumprofil 22 angebracht. Dieses Aluminiumprofil 22 weist
auf seiner nach rechts in 1 gewandten Rückseite einen Harpunensteg 24 auf,
der in eine entsprechende Längsnut 26 des
vorderen Schenkels 12 eingedrückt werden kann und ohne weitere
Montagemaßnahmen,
ggf. unter Einfügung
von etwas Klebstoff, fest mit dem Rahmen 10 verbunden ist.
Dieses Aluminiumprofil trägt
wesentlich dazu bei, daß der
Rahmen insgesamt wie ein Metallrahmen aussieht und sich damit von
den herkömmlichen,
aus Aluminiumschenkeln bestehenden Rahmen optisch kaum unterscheidet.
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Anstelle
des Aluminiumprofils 22 kann wahlweise auch ein Kunststoffprofil
oder ein herkömmliches
Kantenband vorgesehen sein.
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In 2 ist
ein Querschnitt durch den Rahmen bzw. den gesamten Fachboden dargestellt.
Es werden für
entsprechende Teile die bereits in 1 eingesetzten
Bezugsziffern verwendet. Gezeigt sind in 2 der vordere
Schenkel 12 und der hintere Schenkel 14 im Querschnitt.
Auch das flache Aluminium-Profil 22 ist
im Querschnitt dargestellt. An der Rückseite dieses Profils 22 befindet
sich der erwähnte
Harpunensteg 24, der in die Nut 26 in dem Schenkel 12 eingedrückt werden
kann. Im Rahmeninneren befindet sich gemäß 2 eine Leuchte 28,
die an der Innenfläche
einer der vier Schenkel 12,14,16,18 befestigt
sein kann.
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Auf
die untere Oberfläche
des Rahmens 10 ist eine durchsichtige oder durchscheinende
Platte, beispielsweise Glasplatte 30 aufgeklebt. Eine weitere entsprechende
Platte, beispielsweise eine obere Glasplatte 32 wird von
oben auf den Rahmen 10 aufgelegt. In 2 ist
erkennbar, daß das
Aluminiumprofil 22 leicht nach oben und unten über die
obere Oberfläche
des Rahmens 10 hinausragt. Dieses Aluminiumprofil 22 hält die aufgelegte
Glasplatte 32 somit nach links in 2, also nach
vorne gegen Verrutschen fest. Einseitiges Ver rutschen ist ausgeschlossen,
da der gesamte Fachboden zwischen zwei nicht dargestellten Seitenwänden oder
Stollen des Möbelstücks angeordnet
ist. Nach rechts in 2 folgt in der Regel die Schrankrückwand,
die ebenfalls nicht dargestellt ist, so daß auch hier ein Verrutschen
der Glasplatte 32 ausgeschlossen ist. Die Schrankrückwand kann
einfach an den aus Holz bestehenden Schenkel 14 angeschraubt
oder angetackert werden.
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Im
Rahmen der vorliegenden Beschreibung wird davon ausgegangen, daß die obere
durchsichtige oder durchscheinende Platte, insbesondere Glasplatte,
lediglich auf den Rahmen aufgelegt und nur gegen Verrutschen gesichert
ist. Naturgemäß liegt
es auch im Rahmen der Erfindung, daß die obere Platte, insbesondere
Glasplatte befestigt sein kann. Das einfache Auflegen hat den Vorteil,
daß die
Lichtquelle im Inneren des Rahmens leicht zugänglich ist.
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Da
der erfindungsgemäße Rahmen
insgesamt aus Holz oder einem Holzwerkstoff besteht, können einfache
Verbindungsmittel zum Verbinden mit den Seitenwänden und ggf. einer Rückwand verwendet
werden. Es bietet sich beispielsweise an, in die seitlichen kurzen
Schenkel 16, 18 des Rahmens Holzdübel 34 einzulassen,
die mit entsprechenden Bohrungen in den Seitenwänden zusammenwirken.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird davon ausgegangen, daß sowohl
die von oben aufgelegte als auch die von unten befestigte Platte durchsichtig
oder durchscheinend ist und insbesondere als Glasplatte ausgebildet
ist und daß sich
zwischen den Platten eine Leuchte befindet. Diese Ausführungsform
bietet zum einen eine Beleuchtung nach unten, beispielsweise auf
eine Arbeitsplatte, als auch eine Beleuchtung in das Innere des
Schrankmöbels
hinein. Ein auf die Glasplatten 30, 32 aufgedruckter,
nicht-transparenter rahmenförmiger
Dekoraufdruck 36 verblendet den Rahmen 10.
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Es
ist jedoch naturgemäß auch möglich, in Einzelfällen sowohl
die obere als auch die untere Platte durch eine nicht lichtdurchlässige Platte
zu ersetzen, wenn dies aus bestimmten Gründen gewünscht wird.