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Die
Erfindung betrifft ein Ablagefach für ein Kraftfahrzeug,
insbesondere für einen Bodenbereich eines Kraftfahrzeugs,
zum Verstauen von Gegenständen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Weiter
betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem erfindungsgemäßen
Ablagefach gemäß Anspruch 15.
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Bekannt
sind aus dem Stand der Technik in einen Kraftfahrzeugboden eingelassene,
wannenförmige Stauräume, die mit einem Deckelelement
bündig zu dem Kraftfahrzeugboden abdeckbar sind. Das Deckelement
ist über ein Gelenk mit einer Wandung des Stauraums oder
des Kraftfahrzeugbodens gekoppelt. Durch den bündigen Abschluss
mit dem Kraftfahrzeugboden und der Gelenkverbindung umgibt das Deckelelement
eine Fuge, in welcher sich Schmutz sammeln kann. Andere Lösungen
verwenden eine lose Auflage, die auf der Wandung des Staufaches
aufgelegt ist, wodurch diese Auflage einen nicht eingelassenen aber
fugenfreien Parallelboden zu dem Kraftfahrzeugboden bildet. Für
den Benutzer stellt sich oft das Problem, wie er sowohl eine Bodenmatte
als auch das darunter angeordnete Staufach nutzen kann, denn mit
der Nutzung einer Fußmatte, die ü ber das Ablagefach
gelegt wird, ist das Ablagefach nicht mehr direkt nutzbar, da bei
jedem Zugriff auf das Staufach zuerst die Fußmatte entfernen
und später wieder aufgelegt werden muss. Zudem ist das
Ablagefach bei Abdeckung mit einer Fußmatte nicht sichtbar
und der Benutzer erkennt nicht das Vorhandensein des Ablagefachs.
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Die
DE 10 2005 042 687
A1 zeigt eine untere Abdeckung eines Laderaums eines Personenkraftwagens,
die um eine Scharnierachse verschwenkbar ist. In der Grundstellung
bildet die untere Abdeckung den Ladeboden des Laderaums, während
in der nach oben verschwenkten Stellung ein Ablagefach zugänglich
ist, das sich unterhalb der unteren Abdeckung in der Grundstellung
befindet. Die Lösung gemäß der
DE 10 2005 042 687
A1 weist eine Fuge auf und ist insbesondere für
den Laderaum eines Kraftfahrzeugs geeignet.
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Auch
die
EP 0 970 851 B1 zeigt
eine ähnliche Lösung mit eine entsprechenden Fuge.
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Beide
Lösungen weisen zum Verschwenken der Abdeckung einen bündig
in die Abdeckung integrierte Griffeinrichtung auf, die sich zum
Betätigen aus der bündigen Position heraus bringen
lässt. Auch hier entstehen durch den Verbindungsmechanismus des
Griffs mit der Abdeckung Fugen, in denen sich Schmutz und dergleichen
sammeln kann, wodurch die Lösungen vorzugsweise für
einen Laderaum, nicht aber für einen Kraftfahrzeuginnenraum
geeignet sind.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Ablagefach und
ein Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach zuschaffen, welches für
einen Kraftfahrzeuginnenraum geeignet ist und insbesondere leicht
zu reinigen und weniger anfällig für ungewollte Schmutzansammlungen
ist. Zu dem soll das Ablagefach einfach aufgebaut und leicht zu betätigen
sein. Weiter soll eine aufwendige Nutzung des Ablagefachs zusammen
mit der Nutzung einer Fußmatte verhindert werden, sodass
der Benutzer sich nicht zwischen einer der beiden Einrichtungen
entscheiden muss, d. h. entweder Ablageboxnutzung oder Fußmattennutzung
sondern beides parallel verwenden kann.
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Diese
Aufgaben werden ausgehend von einem Ablagefach gemäß dem
Anspruch 1 in Verbindung mit dessen Merkmalen gelöst.
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Weiterhin
werden die Aufgaben von einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch
15 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einem
Ablagefach für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für
einen Bodenbereich eines Kraftfahrzeugs, zum Verstauen von Gegenständen,
umfassend: eine Wannen- oder becherförmige Wandung mit
einen Absatz bildenden Auflagebereich, der eine Zugriffsöffnung
zumindest teilweise umgibt, und einem Deckelelement, das auf dem
Ablagebereich unter Bildung mindestens eines Fugenabschnitts mit dem
Absatz zum Abdecken der Zugriffsöffnung auflegbar ist,
vorgesehen ist, dass Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts vorgesehen
sind, um ein Eindringen von Schmutz oder anderen Gegenständen
in den Fugenabschnitt zu verhindern. Das Ablagefach ist bevorzugt
als Vertiefung in einem Karosserieteil eingelassen, vorzugsweise
wannenförmig in einem Fußbereich eines Kraftfahrzeuginnenraums.
Damit keine Stolperfallen für Fahrzeuginsassen entstehen, ist
der Stauraum samt Deckelelement bündig mit dem Kraftfahrzeugboden
abschließend ausgebildet. Hierzu weist die Wandung, welche
den Stauraum definiert, einen Absatz auf, der einen Ablagebereich
für das Deckelelement bildet. Das Deckelelement kann in
dem Ablagebereich auch verschwenkbar gekoppelt sein. Bei dieser
Anordnung entsteht für ein leichtes Öffnen des
Deckelelements ein Fugenabschnitt um das Deckelelement, genauer
zwischen dem Rand des Deckelelements und der Wandung/Absatz. Um
zu verhindern, dass sich Schmutz oder andere Dinge in dem Fugenabschnitt,
der um das Deckelelement umlaufend ausgebildet sein kann, ansammeln, sind
Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts vorgesehen, vorzugsweise
in Richtung des Fahrzeuginnenraums.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist deshalb
vorgesehen, dass die Mittel einen Überlappungsteil aufweisen,
der in einer abdeckenden Position des Deckelelements den Fugenabschnitt
zumindest teilweise abdeckt. Der Überlappungsteil ist derart
bemessen, dass er den Fugenabschnitt zumindest teilweise, bevorzugt
komplett, abdeckt. Dazu kann der Überlappungsteil flexibel
ausgebildet sein. Beispielsweise ist der Überlappungsteil ausfahrbar
ausgebildet, um diesen an verschiedene Fugenbreiten anzupassen.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Überlappungsteil
in das Deckelelement integriert ist. Hierzu kann das Deckelement
eine entsprechende Anformung oder dergleichen aufweisen, welche
zum Beispiel eine gegenüber dem Deckelelement reduzierte
Dicke aufweist. Die Anformung kann beispielsweise über
ein Filmscharnier mit dem Deckelelement integriert ausgebildet sein.
Es kann ein Überlappungsteil an dem Deckelelement ausgebildet
sein oder es können mehrere benachbarte Überlappungsteile
an dem Deckelelement ausgebildet sein. Die Überlappungsteile
könne sich gegenseitig zum Teil überlappen.
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Eine
weitere Ausführungsform sieht deshalb vor, dass die Mittel
eine Abdeckung umfassen, die an dem Deckelelement auf einer der
Wandung bzw. dem Staufach abgewandten Seite angeordnet ist. Die
Abdeckung überragt das Deckelelement zumindest in der Ebene
eines Kraftfahrzeugbodens, zumindest so, dass zumindest ein Teil
des Fugenabschnitts verdeckt ist. Die Abdeckung kann beispielsweise
ein Fußmatte sein, die an dem Deckelelement angeordnet
ist. Hierdurch lässt sich das Deckelelement zusätzlich
optisch ansprechender gestalten. Die Abdeckung ist so angeordnet,
dass diese bei einer Nutzung des Staufachs nicht entfernt werden
muss, sondern an dem Deckelelement verbleiben kann. Hierzu ist die
Abdeckung entsprechend an dem Deckelelement befestigt.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass der Überlappungsteil integriert an
der Abdeckung ausgebildet ist. Der Überlappungsteil kann
zusätzlich zu einem an dem Deckelelement integriert ausgebildetem Überlappungsteil
vorgesehen sein. Es kann ein Überlappungsteil vorgesehen
sein oder es können mehrere Überlappungsteile
an der Abdeckung ausgebildet sein. Der Überlappungsteil
kann beispielsweise ein Teil einer Fußmatte bilden oder
als ein an die Fußmatte angefügtes Teil ausgebildet
sein.
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Eine
weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht
vor, dass die Abdeckung über ein Verbindungsmittel lösbar
mit dem Deckelelement verbindbar ist. Auf diese Weise lässt
sich die Abdeckung unabhängig von dem Deckelelement für
verschiedene Kraftfahrzeuge variieren. Auf diese Weise lassen sich
auch verschiedene Kraftfahrzeugausführungen berücksichtigen.
Zudem lässt sich bei Verschleiß der Abdeckung
diese auf einfache Weise austau schen, auswechseln oder zum Reinigen
entnehmen und wieder anbringen.
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Um
ein einfaches Entfernen und Anbringen der Abdeckung an dem Deckelelement
zu realisieren, ist in einer Ausführungsform vorgesehen,
dass das Verbindungsmittel eine im Wesentlichen formschlüssig
an der Abdeckung anbringbare Spange mit einem Bodenrastmittel umfasst.
Das Bodenrastmittel dient zur rutschfesten Befestigung der Abdeckung
an dem Kraftfahrzeugboden oder dem Deckelelement. Dabei kann das
Bodenrastmittel in die Klammer integriert sein oder als separater
Abschnitt der Klammer ausgebildet sein. Bevorzugt wirkt das Bodenrastmittel
formschlüssig mit dem Deckelelement oder dem Kraftfahrzeugboden
zusammen und lässt sich zum Beispiel mit diesem verclipsen.
Die Spange wirkt im Wesentlichen formschlüssig mit der
Abdeckung, beispielsweise der Fußmatte zusammen. Eine wesentliche
Kraftwirkung, wie beispielsweise durch eingreifende Zähne
oder eine Klemmung, ist nicht vorgesehen. Bei der formschlüssigen
Wirkungsweise ist die Form der Spange an die Abdeckung angepasst.
Beispielsweise umgreift ein Teil der Spange einen Rand der Abdeckung,
sodass dieser formschlüssig mit der Spange zusammenwirkt.
Bevorzugt weist die Spange mehrere formschlüssige Mittel
auf, um die Abdeckung in mehrere Richtungen rutschfest an dem Deckelelement
anzubringen.
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Eine
weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht
vor, dass die Klammer zwei im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen
wirkende Schenkelbereiche aufweist, um einen sicheren Halt der Abdeckung
zu realisieren. Die Schenkel wirken formschlüssig mit der
Abdeckung zusammen. Zum einen kann dies durch ein Umgreifen der
Spange eines Teils der Abdeckung realisiert sein, sodass die Spange
an eine Außenkontur der Abdeckung angepasst ist. Dies kann
zum Beispiel durch eine entsprechende Auf nahme realisiert sein,
die an den Rand der Abdeckung angepasst ist. Auch kann dies durch
einen Vorsprung oder dergleichen realisiert sein, der in eine spezielle
Ausformung der Abdeckung eingreift, beispielsweise in eine Durchgangsöffnung,
einen Schlitz ein Loch der Abdeckung. Der Vorsprung oder die Ausformungen
sind so ausgebildet, dass diese einen Schmutzdurchlass in das Innere
des Ablagefachs wirkungsvoll verhindern. So kann beispielsweise
die Abdeckung mehrschalig ausgebildet sein, wobei nur die oberste,
dem Fahrzeuginnenraum zugewandte Schale einen entsprechenden Vorsprung
oder eine Ausnehmung aufweist. Die verschiedenen Schenkel sind so
ausgebildet, dass diese in unterschiedliche Richtungen wirken, um
die Abdeckung rutschfest anzuordnen. Der eine Schenkel kann zum
Beispiel einen Freiheitsgrad in Richtung eines Randes der Abdeckung
aufweisen, wohingegen der zweite Schenkel genau den Freiheitsgrad
in Richtung des Randes nicht aufweist, beispielsweise durch ein
Durchstecken durch die Ausformung. Die als Halter ausgebildete Spange
kann auf einfache Weise auf die Abdeckung, zum Beispiel die Fuß- oder
Bodenmatte, aufgesteckt werden, ohne dass für eine Montage
Spezialwerkzeug erforderlich ist. Dabei wird die Spange formschlüssig
mit der Bodenmatte verbunden, sodass zum Beispiel ein Schenkel der Spange
an einem Rand der Abdeckung und der andere Schenkel in einen Schlitz
der Bodenmatte gesteckt wird. Vorzugsweise ist die Länge
des Schlitzes in etwa gleich der Breite des Schenkels. An seinem unteren
Ende weist der Schenkel ein hakenförmiges Ende auf. Dieser
Haken ist dazu ausgebildet, in einen korrespondierenden Schlitz
des Kraftfahrzeugbodens und/oder des Deckelelements gesteckt zu
werden. Es können mehrere Spangen vorgesehen sein. In weiteren
Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass die Spitze
des Hakens vorzugsweise in die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zeigt.
Weiter kann eine zweite Spange vorzugsweise gegenüber der
ersten Spange, also an der gegenüberliegenden Seite der Abdeckung/Bodenmatte
montiert werden. Es können mehr als zwei Spangen vorgesehen
werden. Bevorzugt liegt ein Schenkel der Spange nicht nur am äußeren
Rand der Bodenmatte an, sondern umgreift den Rand U-förmig.
Weiter kann die als Halter ausgebildete Spange als Blickfang ausgebildet
sein, indem diese z. B. verchromt ist oder eine besondere Formgebung
aufweist. Die Spange kann mit Symbolen wie zum Beispiel Logos und ähnlichen
versehen sein. Zudem kann die Spange auch in andere Verkleidungsteile
außer einer Bodenauskleidung, z. B. in Schwellerverkleidungen
eingesteckt werden. Die Position der Schlitze und/oder die Schlitze
selbst, können in der Bodenauskleidung markiert werden
z. B. durch Farbpunkte oder Heißverformungen. Die Markierungen
unterstützen einerseits das Einschneiden der Bodenauskleidung
und andererseits das Auffinden der Einsteckposition, wenn die Bodenmatte
z. B. nach einer Entnahme aus dem Fahrzeug wieder eingebaut wird.
Zudem können die Schlitze in der Bodenauskleidung durch
Abdeckungen, Deckel oder Kappen aus z. B. Kunststoff verschlossen
werden, wenn das für den Einbau von Bodenmatten vorbereitete
Fahrzeug ohne Bodenmatte genutzt werden soll. Die Kappen können
so geschlitzt sein, dass die Haken der Halter durchgesteckt werden
können. D. h., die Kappen können im Fahrzeug verbleiben,
unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit oder ohne Bodenmatte
genutzt wird. Die Positionen für die Schnitte können
mit Hilfe von Schablonen bestimmt werden, die z. B. zusammen mit
dem Einbausatz der Bodenmatte bereit gestellt werden. Über
die zum Beispiel schon bei Auslieferung eingebrachten Schnitte in
der Bodenverkleidung, zum Beispiel einem Teppich, können
dort die Fußmatten mit den entsprechenden Haltern befestigt
werden. Die Halter werden dann mit dem entsprechenden Schenkel in
mindestens einen Schlitz eingesteckt. Auf diese Weise lässt sich
eine Abdeckung wie eine Fußmatte einfach befestigen, wobei
die Abdeckung auch ohne ein darunter angeordnetes Staufach nutzen lässt.
Sind die Schlitze nicht bei Auslieferung vorgesehen, so können
diese nachträglich, zum Beispiel mit Hilfe einer Schablone,
ausgebildet werden. Die Schablone kann Bestandteil eines Nachrüstbausatzes
mit Fußmatte und Schablone sein. Alternativ können
auch entsprechende Markierungen an der Bodenverkleidung vorgesehen
sein, an welchen sich die Schlitze für die Nutzung einer
Fußmatte ausformen lassen. Der als Spange ausgebildete
Halter weist entsprechend für den Eingriff in die Schlitze
geformte Schenkel auf.
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Durch
die Ausbildungen der Spange ergeben sich insbesondere die folgenden
Vorteile:
Insgesamt wird die Funktionalität und die
Haltbarkeit der Bodenmatte in einem Kraftfahrzeug verbessert. Die
nach unten abgewinkelten Haken können höhere Kräfte
quer zur Fahrtrichtung aufnehmen. Die nach vorn gerichteten Haken
können größere Kräfte in Fahrtrichtung
aufnehmen. Dies bedeutet, dass die Kräfte, die der Fahrzeugnutzer üblicherweise
beim Abstützen der Füße auf die Bodenmatte
aufbringt, besser als mit den Haltern gemäß dem
Stand der Technik aufgenommen werden. Hierdurch ergibt sich insbesondere
eine Verbesserung der Fahrzeugsicherheit. Zudem ist der Herstellungsaufwand
reduziert, da Vorkehrungen im Bodenbelag zur Befestigung von Badenmatten
reduziert werden können. Die Bodenmatten können
mit den erfindungsgemäßen Spangen leicht nachgerüstet
werden. Die Vorkehrungen im Bodenbelag oder der Bodenverkleidung
zur Befestigung von Bodenmatten können minimiert werden,
z. B. auf zwei Einschnitte.
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Zudem
bewirken die Spangen eine optische Verbesserung der Fahrzeuge im
Bereich der Fuß- bzw. Bodenmatte, da zusätzliche
Haken, Ösen, Bolzen oder andere Elemente entfallen können.
Statt unförmiger Halter können formschöne,
auf das Erscheinungsbild des Kraftfahrzeug abgestimmte Halter zum Einsatz
kommen. Der aufwand zum Anbringen von Logos und dergleichen an der
Bodenmatte, zum Beispiel durch Einnähen, können
dort entfallen, d. h., diese können durch Logos etc. auf
den Haltern ersetzt werden.
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Noch
eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sieht vor, dass die Mittel eine von dem Fugenabschnitt abragend
anordenbares Griffelement umfassen, um ein Greifen des Deckelelements
im Wesentlichen fugenabschnittsfrei zu realisieren. Das Griffelement
ragt bevorzugt in einen Bereich des Fußraums vor, an denen
es Insassen nicht stört. Bevorzugt ist das Griffelement
als flexibles Element ausgebildet, welches keine Stolperfalle bildet. Dadurch
dass das Griffelement permanent vorragt, ist keine Unterbringung
in Fugenabschnitten und dergleichen erforderlich, sodass sich hier
kein Schmutz ansammeln kann.
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Eine
weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht
vor, dass das Griffelement mit dem Abdeckung und/oder dem Deckelelement
verbunden ist. Das Griffelement kann an der Abdeckung, an dem Deckelelement
oder an beiden, zum Beispiel zwischen Abdeckung und Deckelelement, angeordnet
sein. Hierzu sind entsprechende Befestigungsmittel vorgesehen. Das
Griffelement kann als separates Bauteil ausgeführt sein.
Alternativ kann das Griffelement in das Deckelelement oder die Abdeckung
integriert ausgebildet sein.
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Noch
eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sieht vor, dass das Deckelelement über Gelenkmittel mit
der Wandung öffenbar verbunden ist, um ein Zugriff durch
die Zugrifföffnung durch Aufklappen des Deckelelements
zu realisieren. Das Deckelelement muss so bei einem öffnen
nicht komplett entfernt werden, sondern verbleibt stets an dem Staufach.
Hierzu sind bevorzugt die Gelenkmittel an dem Deckelelement und/oder
dem Abdeckung angeordnet. In einer bevorzugten Ausführung
sind die Gelenkmittel filmscharnierartige mit einem Sollknickbereich
ausgebildet. Hierdurch lässt sich eine platzsparende gelenkige
Verbindung realisieren. Um zum Beispiel für einen besseren
Zugriff auf das Staufach das Deckelelement komplett zu entfernen ist
vorgesehen, dass die Gelenkmittel lösbar ausgebildet sind,
um das Deckelelement und/oder die Abdeckung von der Wandung abzunehmen
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Die
Erfindung schließt außerdem die technische Lehre
ein, dass bei einem Kraftfahrzeug mindestens ein erfindungsgemäßes
Ablagefach vorgesehen ist. Auf diese Weise lässt sich platzsparend
ein Stauraum in einem Kraftfahrzeug vergrößern,
sodass sich Gegenstände verkehrssicher untergebracht anordnen
lassen. Das Ablagefach ist bevorzugt in einem Kraftfahrzeuginnenraum
angeordnet und dort in einem Fußbereich.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren
schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche
Bauteile oder Merkmale werden dabei einheitliche Bezugszeichen verwendet. Merkmale
oder Bauteile verschiedener Ausführungsformen können
kombiniert werden, um so weitere Ausführungsformen zu erhalten.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung
oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich
konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können
sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen
erfindungswesentlich sein.
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Es
zeigen:
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1 schematisch
einen Ausschnitt eines Bodenbereichs eines Kraftfahrzeugs mit einem
erfindungsgemäßen Ablagefach in einer verschlossenen Stellung
in einer Querschnittsansicht,
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2 schematisch
eine Perspektivansicht eines Deckelelements mit einer Abdeckung
und einem Griffelement,
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3 schematisch
einen Schnitt gemäß der Kennzeichnung A-A in 2,
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4 schematisch
den Schnitt nach 3 in einer geöffneten
Stellung,
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5a–d
schematisch 3 mit verschiedenen Anbringungen
des Griffelements,
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6a–d
schematisch in Perspektivansichten verschiedene Ausführungen
der Abdeckung nach 2,
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7 schematisch
eine Perspektivansicht einer Abdeckung mit einem Halter,
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8 eine
Detailansicht nach 7
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9a einen
Schnitt A-A nach 7,
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9b einen Schnitt B-B nach 7 und
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9c eine
alternative Ausführungsform eines Schnitts nach 9b.
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1 zeigt
schematisch einen Ausschnitt eines Bodenbereichs B eines Kraftfahrzeugs
mit einem erfindungsgemäßen Ablagefach 1 in
einer verschlossenen Stellung in einer Querschnittsansicht. Das
Ablagefach 1 ist in einen Kraftfahrzeugboden 2 eingelassen
und umfasst neben einer Formschale 3 eine becher- oder
wannenförmige Wandung 4. An einem benachbart zu
dem Kraftfahrzeugboden 2 angeordneten Bereich weist die
Wandung 4 einen absatzbildenden Auflagebereich 5 auf.
Durch die Wandung 4 ist ein Staufach mit einem entsprechenden
Stauraum 6 gebildet, welcher über eine Zugriffsöffnung 7 zugreifbar
ist. Dargestellt ist das Ablagefach 1 in einer geschlossenen
Stellung. Zum Verschließen der Zugriffsöffnung 7 weist
das Ablagefach 1 ein Deckelelement 8 auf. Das
Deckelelement 8 ist etwa plattenförmig ausgebildet
und liegt auf dem Auflagebereich 5 auf. An einer Seite
ist das Deckelelement 8 mit dem Ablagefach 1,
genauer mit der Wandung 4 gelenkig über ein Gelenkmittel 9 verbunden.
Das Gelenkmittel 9 ist vorliegend als Filmscharnier mit
einem Sollknickbereich 10 ausgebildet. Um das Deckelelement 8 ist ein
um das Deckelelement 8 umlaufender Fugenabschnitt 11 ausgebildet,
in dem sich Staub und dergleichen ansammeln kann. Um den Fugenabschnitt 11 vor
Staubansammlungen zu schützen, weist das Deckelement 8 entsprechende
Mittel auf, die den Fugenabschnitt 11 abdecken. Die Mittel
sind in der 1 als Abdeckung 12 mit
einem Überlappungsteil 13 ausgebildet. In den Überlappungsteil 13 kann
das Gelenkmittel 9 integriert sein. Durch den Überlappungsteil 13 ist
ein Zugriff in den Fugenabschnitt 11 nicht oder nur schlecht
möglich. Um trotzdem das Deckelelement 8 zu verschwenken,
ist ein Griffelement 14 vorgesehen, welches von der Abdeckung 12,
die vorliegend als Fußmatte ausgebildet ist, hervorragt.
Das Griffelement 14 ist als flexible Schlaufe ausgebildet,
welche über Verbindungsmittel 16 mit der Abdeckung 12 verbunden
ist, welche wiederum über geeignete Verbindungsmittel 15 mit
dem Deckelelement 8 verbunden ist. Die Verbindungsmittel 15 und 16 können
integriert ausgebildet sein, das heißt, das Griffelement 14 ist
mit gemeinsamen Verbindungsmitteln an der Abdeckung 12 und
dem Deckelelement 8 angebracht, zum Beispiel mit einer
die Abdeckung 12 und das Deckelement 8 zumindest teilweise
durchdringenden Schraubverbindung.
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2 zeigt
schematisch eine Perspektivansicht des Deckelelements 8 mit
der Abdeckung 12 und dem Griffelement 14. In der 2 ist
die Abdeckung 12 als Fußmatte ausgebildet, die über
einen filmscharnierartigen Bereich 9 mit der Wandung 4 (hier
nicht dargestellt) verbunden ist. Die Abdeckung 12 ist
mit dem Deckelelement 8 (hier gestrichelt dargestellt)
verbunden, sodass bei Verschwenken der Abdeckung 12 das
Deckelelement 8 mit verschwenkt wird und der Zugriff auf
den Stauraum 7 gewährt wird. Zum Verschwenken
weist die Abdeckung 12 den als Sollknicklinie ausgebildeten
Sollknickbereich 10 auf. Da aufgrund des Überlappungsteils 13 eine
Zugriff über den Fugenabschnitt 11 (hier nicht
dargestellt) nicht möglich ist, ist das Griffelement 14 mit
der Abdeckung 12 verbunden. Das Griffelement 14 ist
als Schlaufe ausgebildet und über zwei Verbindungselemente 16 mit
der Abdeckung 12 verbunden. Die Verbindungselemente 16 sind
hier als Clips ausgebildet, welche zumindest die Abdeckung 12 und
die Enden der Schlaufe durchdringen. In der vorliegenden 2 können
die Verbindungsmittel 16 auch die Verbindung der Abdeckung 12 mit
dem Deckelelement 8 bewirken, sodass Deckelelement 8,
Abdeckung 12 und Griffmittel 14 gemeinsam über
die Verbindungsmittel 16, die integriert die Verbindungsmittel 15 aufweisen,
miteinander verbunden sind.
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3 zeigt
schematisch einen Schnitt gemäß der Kennzeichnung
A-A in 2. Der Querschnitt zeigt das Ausführungsbeispiel
nach 1, wobei die Verbindungsmittel 16 als
Nietverbindung ausgebildet sind. Das Ablagefach 1 weist
die wannenförmige Wandung 4 auf, die in einen
Kraftfahrzeugboden eingelassen ist, sodass das Deckelelement 8,
welches das Ablagefach 1 verschließt, bündig
mit dem Kraftfahrzeugboden abschließt. Die Wandung 4 liegt
zumindest teilweise auf einem tragenden Rahmen 17 auf.
Das Deckelelement 8 ist über ein Verbindungsmittel 16 mit
der Wandung 4 verbunden, zum Beispiel über einen
Clip, eine Schraube und dergleichen. Über die Nietverbindung sind
Deckelelement 8, Abdeckung 12 und Griffelement 14 (hier
nur teilweise dargestellt) miteinander verbunden. Verschiedene Verbindungsarten
sind in den 5a–5d dargestellt.
Das Deckelelement 8 liegt auf dem Auflagebereicht 5 auf,
sodass sich das Ablagefach 1 in einer geschlossenen Stellung befindet.
Eine geöffnete Stellung ist in 4 dargestellt.
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4 zeigt
schematisch den Schnitt nach 3 in einer
geöffneten Stellung. Das Deckelelement 8 mit Abdeckung 12 und
Griffelement 14 ist um den Sollknickbereich 10 verschwenkt,
sodass der Auflagebereich 5 am linken Rand sowie die Zugriffsöffnung 7 freiliegen
und ein Zugriff auf den Stauraum 6 gewährt ist.
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5a–d
zeigt schematisch 3 mit verschiedenen Anbringungen
des Griffelements 14, wobei sich die 5a–5d nur
durch die Art der Verbindungsmittel 16 unterscheiden. In 5a sind
die Verbindungsmittel 16 als Nietverbindung ausgebildet.
In 5b sind die Verbindungsmittel 16 als Schraubverbindung
ausgebildet. 5c zeigt die Verbindungsmittel 16 als
Druckknopfverbindung und 5d zeigt
die Verbindungsmittel 16 als Klettband verbindung. In 5d ist
zudem das Griffelement 14 an die Abdeckung 12 angenäht.
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6a–d
zeigt schematisch in Perspektivansichten verschiedene Ausführungen
der Abdeckung 12 nach 2. In 6a ist
das Griffelement 14 in die Abdeckung 12 integriert,
wobei das Griffelement 14 eine Art Öse bildet.
In 6b ist das ebenfalls integriert ausgebildete Griffelement 14 etwa
knaufartig ausgebildet. 6c zeigt
das Griffelement 14 als ringförmiges Band ausgebildet
und 6d zeigt das Griffelement als schlaufenförmigen
Henkel.
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7 zeigt
schematisch eine Perspektivansicht der Abdeckung 12 mit
einem Halter 18. Der Halter 18 wirkt formschlüssig
mit der Abdeckung 12 zusammen und dient zur rutschfesten
Befestigung an dem Kraftfahrzeugboden oder dem Ablagefach 1.
In der 7 ist nur ein Halter 18 stellvertretend
für mehrere mögliche Halter 18 dargestellt,
wobei die Positionen des Halters sich entsprechend ändern
können. Detaillierter ist der Halter in 8 dargestellt.
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8 zeigt
eine Detailansicht nach 7 mit dem Halter 18.
Der Halter 18 ist an einem Rand der Abdeckung 12 angeordnet.
Dabei weist der Halter 18 zwei Schenkel 19 und 20 auf.
Die Schenkel 19, 20 sind bevorzugt in verschiedene
Richtungen ausgebildet, sodass ein verbesserter Halt der Abdeckung 12 gegeben
ist. Der Schenkel 19 ist bevorzugt U-förmig ausgebildet,
um den Rand der Abdeckung 12 zu umgeben. Der andere Schenkel 20 wird
entsprechend durch die Abdeckung 12, genauer durch eine
hier nicht dargestellte Durchgangsöffnung der Abdeckung
gesteckt, um zum Beispiel mit dem Ablagefach 1 zusammenzuwirken.
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9a zeigt
einen Schnitt A-A nach 7. Hier ist deutlich zu sehen,
wie der Schenkel 19 U-förmig ausgebildet ist und
den Rand der Abdeckung 12 umgibt. Der andere Schenkel 20 verläuft
in etwa vertikal, wohingegen der Schenkel 19 im Wesentlichen horizontal
verläuft. Der Schenkel 19 ist zum Durchstecken
einer Durchgangsöffnung in der Abdeckung 12 und
zum Einstecken in eine unter der Abdeckung 12 befindliche Öffnung
in dem Deckelelement 8 ausgebildet.
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9b zeigt einen Schnitt B-B nach 7, der
leicht versetzt zu Schnitt A-A liegt. Hier sieht man, wie der Schenkel 20 das
Deckelelement 8 durchdringt.
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9c zeigt
eine alternative Ausführungsform des Schnitts nach 9b. Hier durchdringt der den Rand der
Abdeckung 12 umgebende Schenkel 19 einen gekrümmten
Bereich eines darunter befindlichen Bauteils, beispielsweise eines
Kraftfahrzeugbodens. Der Schenkel 20 durchdring die Abdeckung 12,
verläuft dann aber neben dem Kraftfahrzeugboden entlang,
ohne diesen zumindest teilweise zu durchdringen.
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- 1
- Ablagefach
- 2
- Kraftfahrzeugboden
- 3
- Formschale
- 4
- Wandung
- 5
- Auflagebereich
- 6
- Stauraum
- 7
- Zugriffsöffnung
- 8
- Deckelelement
- 9
- Gelenkmittel
- 10
- Sollknickbereich
- 11
- Fugenabschnitt
- 12
- Abdeckung
- 13
- Überlappungsteil
- 14
- Griffelement
- 15
- Verbindungsmittel
- 16
- Verbindungsmittel
- 17
- Rahmen
- 18
- Halter
- 19,
20
- Schenkel
(des Halters)
- B
- Bodenbereich
(Kraftfahrzeug)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005042687
A1 [0004, 0004]
- - EP 0970851 B1 [0005]