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DE102008047703A1 - Ablagefach mit Deckelelement - Google Patents

Ablagefach mit Deckelelement Download PDF

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DE102008047703A1
DE102008047703A1 DE102008047703A DE102008047703A DE102008047703A1 DE 102008047703 A1 DE102008047703 A1 DE 102008047703A1 DE 102008047703 A DE102008047703 A DE 102008047703A DE 102008047703 A DE102008047703 A DE 102008047703A DE 102008047703 A1 DE102008047703 A1 DE 102008047703A1
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DE
Germany
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cover
storage compartment
cover element
joint
motor vehicle
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008047703A
Other languages
English (en)
Inventor
Reinhold Stössel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GM Global Technology Operations LLC filed Critical GM Global Technology Operations LLC
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Priority to CN200910173548.5A priority patent/CN101676150B/zh
Priority to GB0916134.0A priority patent/GB2463570B/en
Priority to US12/561,965 priority patent/US8382182B2/en
Publication of DE102008047703A1 publication Critical patent/DE102008047703A1/de
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
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Abstract

Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Ablagefach (1) und ein Ablagefach (1) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Bodenbereich (B) eines Kraftfahrzeuginnenraums, zum Verstauen von Gegenständen, umfassend: eine wannen- oder becherförmige Wandung (4) mit einem einen Absatz bildenden Auflagebereich (5), der eine Zugriffsöffnung (7) zumindest teilweise umgibt, und einem Deckelelement (8), das auf dem Auflagebereich (5) unter Bildung mindestens eines Fugenabschnitts (11) mit dem Auflagebereich (5) zum Abdecken der Zugriffsöffnung (7) auflegbar ist, wobei Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts (11) vorgesehen sind, um ein Eindringen von Schmutz oder anderen Gegenständen in den Fugenabschnitt (11) zu verhindern.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Ablagefach für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Bodenbereich eines Kraftfahrzeugs, zum Verstauen von Gegenständen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Weiter betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem erfindungsgemäßen Ablagefach gemäß Anspruch 15.
  • Bekannt sind aus dem Stand der Technik in einen Kraftfahrzeugboden eingelassene, wannenförmige Stauräume, die mit einem Deckelelement bündig zu dem Kraftfahrzeugboden abdeckbar sind. Das Deckelement ist über ein Gelenk mit einer Wandung des Stauraums oder des Kraftfahrzeugbodens gekoppelt. Durch den bündigen Abschluss mit dem Kraftfahrzeugboden und der Gelenkverbindung umgibt das Deckelelement eine Fuge, in welcher sich Schmutz sammeln kann. Andere Lösungen verwenden eine lose Auflage, die auf der Wandung des Staufaches aufgelegt ist, wodurch diese Auflage einen nicht eingelassenen aber fugenfreien Parallelboden zu dem Kraftfahrzeugboden bildet. Für den Benutzer stellt sich oft das Problem, wie er sowohl eine Bodenmatte als auch das darunter angeordnete Staufach nutzen kann, denn mit der Nutzung einer Fußmatte, die ü ber das Ablagefach gelegt wird, ist das Ablagefach nicht mehr direkt nutzbar, da bei jedem Zugriff auf das Staufach zuerst die Fußmatte entfernen und später wieder aufgelegt werden muss. Zudem ist das Ablagefach bei Abdeckung mit einer Fußmatte nicht sichtbar und der Benutzer erkennt nicht das Vorhandensein des Ablagefachs.
  • Die DE 10 2005 042 687 A1 zeigt eine untere Abdeckung eines Laderaums eines Personenkraftwagens, die um eine Scharnierachse verschwenkbar ist. In der Grundstellung bildet die untere Abdeckung den Ladeboden des Laderaums, während in der nach oben verschwenkten Stellung ein Ablagefach zugänglich ist, das sich unterhalb der unteren Abdeckung in der Grundstellung befindet. Die Lösung gemäß der DE 10 2005 042 687 A1 weist eine Fuge auf und ist insbesondere für den Laderaum eines Kraftfahrzeugs geeignet.
  • Auch die EP 0 970 851 B1 zeigt eine ähnliche Lösung mit eine entsprechenden Fuge.
  • Beide Lösungen weisen zum Verschwenken der Abdeckung einen bündig in die Abdeckung integrierte Griffeinrichtung auf, die sich zum Betätigen aus der bündigen Position heraus bringen lässt. Auch hier entstehen durch den Verbindungsmechanismus des Griffs mit der Abdeckung Fugen, in denen sich Schmutz und dergleichen sammeln kann, wodurch die Lösungen vorzugsweise für einen Laderaum, nicht aber für einen Kraftfahrzeuginnenraum geeignet sind.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Ablagefach und ein Kraftfahrzeug mit einem Ablagefach zuschaffen, welches für einen Kraftfahrzeuginnenraum geeignet ist und insbesondere leicht zu reinigen und weniger anfällig für ungewollte Schmutzansammlungen ist. Zu dem soll das Ablagefach einfach aufgebaut und leicht zu betätigen sein. Weiter soll eine aufwendige Nutzung des Ablagefachs zusammen mit der Nutzung einer Fußmatte verhindert werden, sodass der Benutzer sich nicht zwischen einer der beiden Einrichtungen entscheiden muss, d. h. entweder Ablageboxnutzung oder Fußmattennutzung sondern beides parallel verwenden kann.
  • Diese Aufgaben werden ausgehend von einem Ablagefach gemäß dem Anspruch 1 in Verbindung mit dessen Merkmalen gelöst.
  • Weiterhin werden die Aufgaben von einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 15 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einem Ablagefach für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Bodenbereich eines Kraftfahrzeugs, zum Verstauen von Gegenständen, umfassend: eine Wannen- oder becherförmige Wandung mit einen Absatz bildenden Auflagebereich, der eine Zugriffsöffnung zumindest teilweise umgibt, und einem Deckelelement, das auf dem Ablagebereich unter Bildung mindestens eines Fugenabschnitts mit dem Absatz zum Abdecken der Zugriffsöffnung auflegbar ist, vorgesehen ist, dass Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts vorgesehen sind, um ein Eindringen von Schmutz oder anderen Gegenständen in den Fugenabschnitt zu verhindern. Das Ablagefach ist bevorzugt als Vertiefung in einem Karosserieteil eingelassen, vorzugsweise wannenförmig in einem Fußbereich eines Kraftfahrzeuginnenraums. Damit keine Stolperfallen für Fahrzeuginsassen entstehen, ist der Stauraum samt Deckelelement bündig mit dem Kraftfahrzeugboden abschließend ausgebildet. Hierzu weist die Wandung, welche den Stauraum definiert, einen Absatz auf, der einen Ablagebereich für das Deckelelement bildet. Das Deckelelement kann in dem Ablagebereich auch verschwenkbar gekoppelt sein. Bei dieser Anordnung entsteht für ein leichtes Öffnen des Deckelelements ein Fugenabschnitt um das Deckelelement, genauer zwischen dem Rand des Deckelelements und der Wandung/Absatz. Um zu verhindern, dass sich Schmutz oder andere Dinge in dem Fugenabschnitt, der um das Deckelelement umlaufend ausgebildet sein kann, ansammeln, sind Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts vorgesehen, vorzugsweise in Richtung des Fahrzeuginnenraums.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist deshalb vorgesehen, dass die Mittel einen Überlappungsteil aufweisen, der in einer abdeckenden Position des Deckelelements den Fugenabschnitt zumindest teilweise abdeckt. Der Überlappungsteil ist derart bemessen, dass er den Fugenabschnitt zumindest teilweise, bevorzugt komplett, abdeckt. Dazu kann der Überlappungsteil flexibel ausgebildet sein. Beispielsweise ist der Überlappungsteil ausfahrbar ausgebildet, um diesen an verschiedene Fugenbreiten anzupassen.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Überlappungsteil in das Deckelelement integriert ist. Hierzu kann das Deckelement eine entsprechende Anformung oder dergleichen aufweisen, welche zum Beispiel eine gegenüber dem Deckelelement reduzierte Dicke aufweist. Die Anformung kann beispielsweise über ein Filmscharnier mit dem Deckelelement integriert ausgebildet sein. Es kann ein Überlappungsteil an dem Deckelelement ausgebildet sein oder es können mehrere benachbarte Überlappungsteile an dem Deckelelement ausgebildet sein. Die Überlappungsteile könne sich gegenseitig zum Teil überlappen.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht deshalb vor, dass die Mittel eine Abdeckung umfassen, die an dem Deckelelement auf einer der Wandung bzw. dem Staufach abgewandten Seite angeordnet ist. Die Abdeckung überragt das Deckelelement zumindest in der Ebene eines Kraftfahrzeugbodens, zumindest so, dass zumindest ein Teil des Fugenabschnitts verdeckt ist. Die Abdeckung kann beispielsweise ein Fußmatte sein, die an dem Deckelelement angeordnet ist. Hierdurch lässt sich das Deckelelement zusätzlich optisch ansprechender gestalten. Die Abdeckung ist so angeordnet, dass diese bei einer Nutzung des Staufachs nicht entfernt werden muss, sondern an dem Deckelelement verbleiben kann. Hierzu ist die Abdeckung entsprechend an dem Deckelelement befestigt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Überlappungsteil integriert an der Abdeckung ausgebildet ist. Der Überlappungsteil kann zusätzlich zu einem an dem Deckelelement integriert ausgebildetem Überlappungsteil vorgesehen sein. Es kann ein Überlappungsteil vorgesehen sein oder es können mehrere Überlappungsteile an der Abdeckung ausgebildet sein. Der Überlappungsteil kann beispielsweise ein Teil einer Fußmatte bilden oder als ein an die Fußmatte angefügtes Teil ausgebildet sein.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Abdeckung über ein Verbindungsmittel lösbar mit dem Deckelelement verbindbar ist. Auf diese Weise lässt sich die Abdeckung unabhängig von dem Deckelelement für verschiedene Kraftfahrzeuge variieren. Auf diese Weise lassen sich auch verschiedene Kraftfahrzeugausführungen berücksichtigen. Zudem lässt sich bei Verschleiß der Abdeckung diese auf einfache Weise austau schen, auswechseln oder zum Reinigen entnehmen und wieder anbringen.
  • Um ein einfaches Entfernen und Anbringen der Abdeckung an dem Deckelelement zu realisieren, ist in einer Ausführungsform vorgesehen, dass das Verbindungsmittel eine im Wesentlichen formschlüssig an der Abdeckung anbringbare Spange mit einem Bodenrastmittel umfasst. Das Bodenrastmittel dient zur rutschfesten Befestigung der Abdeckung an dem Kraftfahrzeugboden oder dem Deckelelement. Dabei kann das Bodenrastmittel in die Klammer integriert sein oder als separater Abschnitt der Klammer ausgebildet sein. Bevorzugt wirkt das Bodenrastmittel formschlüssig mit dem Deckelelement oder dem Kraftfahrzeugboden zusammen und lässt sich zum Beispiel mit diesem verclipsen. Die Spange wirkt im Wesentlichen formschlüssig mit der Abdeckung, beispielsweise der Fußmatte zusammen. Eine wesentliche Kraftwirkung, wie beispielsweise durch eingreifende Zähne oder eine Klemmung, ist nicht vorgesehen. Bei der formschlüssigen Wirkungsweise ist die Form der Spange an die Abdeckung angepasst. Beispielsweise umgreift ein Teil der Spange einen Rand der Abdeckung, sodass dieser formschlüssig mit der Spange zusammenwirkt. Bevorzugt weist die Spange mehrere formschlüssige Mittel auf, um die Abdeckung in mehrere Richtungen rutschfest an dem Deckelelement anzubringen.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Klammer zwei im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen wirkende Schenkelbereiche aufweist, um einen sicheren Halt der Abdeckung zu realisieren. Die Schenkel wirken formschlüssig mit der Abdeckung zusammen. Zum einen kann dies durch ein Umgreifen der Spange eines Teils der Abdeckung realisiert sein, sodass die Spange an eine Außenkontur der Abdeckung angepasst ist. Dies kann zum Beispiel durch eine entsprechende Auf nahme realisiert sein, die an den Rand der Abdeckung angepasst ist. Auch kann dies durch einen Vorsprung oder dergleichen realisiert sein, der in eine spezielle Ausformung der Abdeckung eingreift, beispielsweise in eine Durchgangsöffnung, einen Schlitz ein Loch der Abdeckung. Der Vorsprung oder die Ausformungen sind so ausgebildet, dass diese einen Schmutzdurchlass in das Innere des Ablagefachs wirkungsvoll verhindern. So kann beispielsweise die Abdeckung mehrschalig ausgebildet sein, wobei nur die oberste, dem Fahrzeuginnenraum zugewandte Schale einen entsprechenden Vorsprung oder eine Ausnehmung aufweist. Die verschiedenen Schenkel sind so ausgebildet, dass diese in unterschiedliche Richtungen wirken, um die Abdeckung rutschfest anzuordnen. Der eine Schenkel kann zum Beispiel einen Freiheitsgrad in Richtung eines Randes der Abdeckung aufweisen, wohingegen der zweite Schenkel genau den Freiheitsgrad in Richtung des Randes nicht aufweist, beispielsweise durch ein Durchstecken durch die Ausformung. Die als Halter ausgebildete Spange kann auf einfache Weise auf die Abdeckung, zum Beispiel die Fuß- oder Bodenmatte, aufgesteckt werden, ohne dass für eine Montage Spezialwerkzeug erforderlich ist. Dabei wird die Spange formschlüssig mit der Bodenmatte verbunden, sodass zum Beispiel ein Schenkel der Spange an einem Rand der Abdeckung und der andere Schenkel in einen Schlitz der Bodenmatte gesteckt wird. Vorzugsweise ist die Länge des Schlitzes in etwa gleich der Breite des Schenkels. An seinem unteren Ende weist der Schenkel ein hakenförmiges Ende auf. Dieser Haken ist dazu ausgebildet, in einen korrespondierenden Schlitz des Kraftfahrzeugbodens und/oder des Deckelelements gesteckt zu werden. Es können mehrere Spangen vorgesehen sein. In weiteren Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass die Spitze des Hakens vorzugsweise in die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zeigt. Weiter kann eine zweite Spange vorzugsweise gegenüber der ersten Spange, also an der gegenüberliegenden Seite der Abdeckung/Bodenmatte montiert werden. Es können mehr als zwei Spangen vorgesehen werden. Bevorzugt liegt ein Schenkel der Spange nicht nur am äußeren Rand der Bodenmatte an, sondern umgreift den Rand U-förmig. Weiter kann die als Halter ausgebildete Spange als Blickfang ausgebildet sein, indem diese z. B. verchromt ist oder eine besondere Formgebung aufweist. Die Spange kann mit Symbolen wie zum Beispiel Logos und ähnlichen versehen sein. Zudem kann die Spange auch in andere Verkleidungsteile außer einer Bodenauskleidung, z. B. in Schwellerverkleidungen eingesteckt werden. Die Position der Schlitze und/oder die Schlitze selbst, können in der Bodenauskleidung markiert werden z. B. durch Farbpunkte oder Heißverformungen. Die Markierungen unterstützen einerseits das Einschneiden der Bodenauskleidung und andererseits das Auffinden der Einsteckposition, wenn die Bodenmatte z. B. nach einer Entnahme aus dem Fahrzeug wieder eingebaut wird. Zudem können die Schlitze in der Bodenauskleidung durch Abdeckungen, Deckel oder Kappen aus z. B. Kunststoff verschlossen werden, wenn das für den Einbau von Bodenmatten vorbereitete Fahrzeug ohne Bodenmatte genutzt werden soll. Die Kappen können so geschlitzt sein, dass die Haken der Halter durchgesteckt werden können. D. h., die Kappen können im Fahrzeug verbleiben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit oder ohne Bodenmatte genutzt wird. Die Positionen für die Schnitte können mit Hilfe von Schablonen bestimmt werden, die z. B. zusammen mit dem Einbausatz der Bodenmatte bereit gestellt werden. Über die zum Beispiel schon bei Auslieferung eingebrachten Schnitte in der Bodenverkleidung, zum Beispiel einem Teppich, können dort die Fußmatten mit den entsprechenden Haltern befestigt werden. Die Halter werden dann mit dem entsprechenden Schenkel in mindestens einen Schlitz eingesteckt. Auf diese Weise lässt sich eine Abdeckung wie eine Fußmatte einfach befestigen, wobei die Abdeckung auch ohne ein darunter angeordnetes Staufach nutzen lässt. Sind die Schlitze nicht bei Auslieferung vorgesehen, so können diese nachträglich, zum Beispiel mit Hilfe einer Schablone, ausgebildet werden. Die Schablone kann Bestandteil eines Nachrüstbausatzes mit Fußmatte und Schablone sein. Alternativ können auch entsprechende Markierungen an der Bodenverkleidung vorgesehen sein, an welchen sich die Schlitze für die Nutzung einer Fußmatte ausformen lassen. Der als Spange ausgebildete Halter weist entsprechend für den Eingriff in die Schlitze geformte Schenkel auf.
  • Durch die Ausbildungen der Spange ergeben sich insbesondere die folgenden Vorteile:
    Insgesamt wird die Funktionalität und die Haltbarkeit der Bodenmatte in einem Kraftfahrzeug verbessert. Die nach unten abgewinkelten Haken können höhere Kräfte quer zur Fahrtrichtung aufnehmen. Die nach vorn gerichteten Haken können größere Kräfte in Fahrtrichtung aufnehmen. Dies bedeutet, dass die Kräfte, die der Fahrzeugnutzer üblicherweise beim Abstützen der Füße auf die Bodenmatte aufbringt, besser als mit den Haltern gemäß dem Stand der Technik aufgenommen werden. Hierdurch ergibt sich insbesondere eine Verbesserung der Fahrzeugsicherheit. Zudem ist der Herstellungsaufwand reduziert, da Vorkehrungen im Bodenbelag zur Befestigung von Badenmatten reduziert werden können. Die Bodenmatten können mit den erfindungsgemäßen Spangen leicht nachgerüstet werden. Die Vorkehrungen im Bodenbelag oder der Bodenverkleidung zur Befestigung von Bodenmatten können minimiert werden, z. B. auf zwei Einschnitte.
  • Zudem bewirken die Spangen eine optische Verbesserung der Fahrzeuge im Bereich der Fuß- bzw. Bodenmatte, da zusätzliche Haken, Ösen, Bolzen oder andere Elemente entfallen können. Statt unförmiger Halter können formschöne, auf das Erscheinungsbild des Kraftfahrzeug abgestimmte Halter zum Einsatz kommen. Der aufwand zum Anbringen von Logos und dergleichen an der Bodenmatte, zum Beispiel durch Einnähen, können dort entfallen, d. h., diese können durch Logos etc. auf den Haltern ersetzt werden.
  • Noch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Mittel eine von dem Fugenabschnitt abragend anordenbares Griffelement umfassen, um ein Greifen des Deckelelements im Wesentlichen fugenabschnittsfrei zu realisieren. Das Griffelement ragt bevorzugt in einen Bereich des Fußraums vor, an denen es Insassen nicht stört. Bevorzugt ist das Griffelement als flexibles Element ausgebildet, welches keine Stolperfalle bildet. Dadurch dass das Griffelement permanent vorragt, ist keine Unterbringung in Fugenabschnitten und dergleichen erforderlich, sodass sich hier kein Schmutz ansammeln kann.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das Griffelement mit dem Abdeckung und/oder dem Deckelelement verbunden ist. Das Griffelement kann an der Abdeckung, an dem Deckelelement oder an beiden, zum Beispiel zwischen Abdeckung und Deckelelement, angeordnet sein. Hierzu sind entsprechende Befestigungsmittel vorgesehen. Das Griffelement kann als separates Bauteil ausgeführt sein. Alternativ kann das Griffelement in das Deckelelement oder die Abdeckung integriert ausgebildet sein.
  • Noch eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das Deckelelement über Gelenkmittel mit der Wandung öffenbar verbunden ist, um ein Zugriff durch die Zugrifföffnung durch Aufklappen des Deckelelements zu realisieren. Das Deckelelement muss so bei einem öffnen nicht komplett entfernt werden, sondern verbleibt stets an dem Staufach. Hierzu sind bevorzugt die Gelenkmittel an dem Deckelelement und/oder dem Abdeckung angeordnet. In einer bevorzugten Ausführung sind die Gelenkmittel filmscharnierartige mit einem Sollknickbereich ausgebildet. Hierdurch lässt sich eine platzsparende gelenkige Verbindung realisieren. Um zum Beispiel für einen besseren Zugriff auf das Staufach das Deckelelement komplett zu entfernen ist vorgesehen, dass die Gelenkmittel lösbar ausgebildet sind, um das Deckelelement und/oder die Abdeckung von der Wandung abzunehmen
  • Die Erfindung schließt außerdem die technische Lehre ein, dass bei einem Kraftfahrzeug mindestens ein erfindungsgemäßes Ablagefach vorgesehen ist. Auf diese Weise lässt sich platzsparend ein Stauraum in einem Kraftfahrzeug vergrößern, sodass sich Gegenstände verkehrssicher untergebracht anordnen lassen. Das Ablagefach ist bevorzugt in einem Kraftfahrzeuginnenraum angeordnet und dort in einem Fußbereich.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile oder Merkmale werden dabei einheitliche Bezugszeichen verwendet. Merkmale oder Bauteile verschiedener Ausführungsformen können kombiniert werden, um so weitere Ausführungsformen zu erhalten. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • Es zeigen:
  • 1 schematisch einen Ausschnitt eines Bodenbereichs eines Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Ablagefach in einer verschlossenen Stellung in einer Querschnittsansicht,
  • 2 schematisch eine Perspektivansicht eines Deckelelements mit einer Abdeckung und einem Griffelement,
  • 3 schematisch einen Schnitt gemäß der Kennzeichnung A-A in 2,
  • 4 schematisch den Schnitt nach 3 in einer geöffneten Stellung,
  • 5a–d schematisch 3 mit verschiedenen Anbringungen des Griffelements,
  • 6a–d schematisch in Perspektivansichten verschiedene Ausführungen der Abdeckung nach 2,
  • 7 schematisch eine Perspektivansicht einer Abdeckung mit einem Halter,
  • 8 eine Detailansicht nach 7
  • 9a einen Schnitt A-A nach 7,
  • 9b einen Schnitt B-B nach 7 und
  • 9c eine alternative Ausführungsform eines Schnitts nach 9b.
  • 1 zeigt schematisch einen Ausschnitt eines Bodenbereichs B eines Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Ablagefach 1 in einer verschlossenen Stellung in einer Querschnittsansicht. Das Ablagefach 1 ist in einen Kraftfahrzeugboden 2 eingelassen und umfasst neben einer Formschale 3 eine becher- oder wannenförmige Wandung 4. An einem benachbart zu dem Kraftfahrzeugboden 2 angeordneten Bereich weist die Wandung 4 einen absatzbildenden Auflagebereich 5 auf. Durch die Wandung 4 ist ein Staufach mit einem entsprechenden Stauraum 6 gebildet, welcher über eine Zugriffsöffnung 7 zugreifbar ist. Dargestellt ist das Ablagefach 1 in einer geschlossenen Stellung. Zum Verschließen der Zugriffsöffnung 7 weist das Ablagefach 1 ein Deckelelement 8 auf. Das Deckelelement 8 ist etwa plattenförmig ausgebildet und liegt auf dem Auflagebereich 5 auf. An einer Seite ist das Deckelelement 8 mit dem Ablagefach 1, genauer mit der Wandung 4 gelenkig über ein Gelenkmittel 9 verbunden. Das Gelenkmittel 9 ist vorliegend als Filmscharnier mit einem Sollknickbereich 10 ausgebildet. Um das Deckelelement 8 ist ein um das Deckelelement 8 umlaufender Fugenabschnitt 11 ausgebildet, in dem sich Staub und dergleichen ansammeln kann. Um den Fugenabschnitt 11 vor Staubansammlungen zu schützen, weist das Deckelement 8 entsprechende Mittel auf, die den Fugenabschnitt 11 abdecken. Die Mittel sind in der 1 als Abdeckung 12 mit einem Überlappungsteil 13 ausgebildet. In den Überlappungsteil 13 kann das Gelenkmittel 9 integriert sein. Durch den Überlappungsteil 13 ist ein Zugriff in den Fugenabschnitt 11 nicht oder nur schlecht möglich. Um trotzdem das Deckelelement 8 zu verschwenken, ist ein Griffelement 14 vorgesehen, welches von der Abdeckung 12, die vorliegend als Fußmatte ausgebildet ist, hervorragt. Das Griffelement 14 ist als flexible Schlaufe ausgebildet, welche über Verbindungsmittel 16 mit der Abdeckung 12 verbunden ist, welche wiederum über geeignete Verbindungsmittel 15 mit dem Deckelelement 8 verbunden ist. Die Verbindungsmittel 15 und 16 können integriert ausgebildet sein, das heißt, das Griffelement 14 ist mit gemeinsamen Verbindungsmitteln an der Abdeckung 12 und dem Deckelelement 8 angebracht, zum Beispiel mit einer die Abdeckung 12 und das Deckelement 8 zumindest teilweise durchdringenden Schraubverbindung.
  • 2 zeigt schematisch eine Perspektivansicht des Deckelelements 8 mit der Abdeckung 12 und dem Griffelement 14. In der 2 ist die Abdeckung 12 als Fußmatte ausgebildet, die über einen filmscharnierartigen Bereich 9 mit der Wandung 4 (hier nicht dargestellt) verbunden ist. Die Abdeckung 12 ist mit dem Deckelelement 8 (hier gestrichelt dargestellt) verbunden, sodass bei Verschwenken der Abdeckung 12 das Deckelelement 8 mit verschwenkt wird und der Zugriff auf den Stauraum 7 gewährt wird. Zum Verschwenken weist die Abdeckung 12 den als Sollknicklinie ausgebildeten Sollknickbereich 10 auf. Da aufgrund des Überlappungsteils 13 eine Zugriff über den Fugenabschnitt 11 (hier nicht dargestellt) nicht möglich ist, ist das Griffelement 14 mit der Abdeckung 12 verbunden. Das Griffelement 14 ist als Schlaufe ausgebildet und über zwei Verbindungselemente 16 mit der Abdeckung 12 verbunden. Die Verbindungselemente 16 sind hier als Clips ausgebildet, welche zumindest die Abdeckung 12 und die Enden der Schlaufe durchdringen. In der vorliegenden 2 können die Verbindungsmittel 16 auch die Verbindung der Abdeckung 12 mit dem Deckelelement 8 bewirken, sodass Deckelelement 8, Abdeckung 12 und Griffmittel 14 gemeinsam über die Verbindungsmittel 16, die integriert die Verbindungsmittel 15 aufweisen, miteinander verbunden sind.
  • 3 zeigt schematisch einen Schnitt gemäß der Kennzeichnung A-A in 2. Der Querschnitt zeigt das Ausführungsbeispiel nach 1, wobei die Verbindungsmittel 16 als Nietverbindung ausgebildet sind. Das Ablagefach 1 weist die wannenförmige Wandung 4 auf, die in einen Kraftfahrzeugboden eingelassen ist, sodass das Deckelelement 8, welches das Ablagefach 1 verschließt, bündig mit dem Kraftfahrzeugboden abschließt. Die Wandung 4 liegt zumindest teilweise auf einem tragenden Rahmen 17 auf. Das Deckelelement 8 ist über ein Verbindungsmittel 16 mit der Wandung 4 verbunden, zum Beispiel über einen Clip, eine Schraube und dergleichen. Über die Nietverbindung sind Deckelelement 8, Abdeckung 12 und Griffelement 14 (hier nur teilweise dargestellt) miteinander verbunden. Verschiedene Verbindungsarten sind in den 5a5d dargestellt. Das Deckelelement 8 liegt auf dem Auflagebereicht 5 auf, sodass sich das Ablagefach 1 in einer geschlossenen Stellung befindet. Eine geöffnete Stellung ist in 4 dargestellt.
  • 4 zeigt schematisch den Schnitt nach 3 in einer geöffneten Stellung. Das Deckelelement 8 mit Abdeckung 12 und Griffelement 14 ist um den Sollknickbereich 10 verschwenkt, sodass der Auflagebereich 5 am linken Rand sowie die Zugriffsöffnung 7 freiliegen und ein Zugriff auf den Stauraum 6 gewährt ist.
  • 5a–d zeigt schematisch 3 mit verschiedenen Anbringungen des Griffelements 14, wobei sich die 5a5d nur durch die Art der Verbindungsmittel 16 unterscheiden. In 5a sind die Verbindungsmittel 16 als Nietverbindung ausgebildet. In 5b sind die Verbindungsmittel 16 als Schraubverbindung ausgebildet. 5c zeigt die Verbindungsmittel 16 als Druckknopfverbindung und 5d zeigt die Verbindungsmittel 16 als Klettband verbindung. In 5d ist zudem das Griffelement 14 an die Abdeckung 12 angenäht.
  • 6a–d zeigt schematisch in Perspektivansichten verschiedene Ausführungen der Abdeckung 12 nach 2. In 6a ist das Griffelement 14 in die Abdeckung 12 integriert, wobei das Griffelement 14 eine Art Öse bildet. In 6b ist das ebenfalls integriert ausgebildete Griffelement 14 etwa knaufartig ausgebildet. 6c zeigt das Griffelement 14 als ringförmiges Band ausgebildet und 6d zeigt das Griffelement als schlaufenförmigen Henkel.
  • 7 zeigt schematisch eine Perspektivansicht der Abdeckung 12 mit einem Halter 18. Der Halter 18 wirkt formschlüssig mit der Abdeckung 12 zusammen und dient zur rutschfesten Befestigung an dem Kraftfahrzeugboden oder dem Ablagefach 1. In der 7 ist nur ein Halter 18 stellvertretend für mehrere mögliche Halter 18 dargestellt, wobei die Positionen des Halters sich entsprechend ändern können. Detaillierter ist der Halter in 8 dargestellt.
  • 8 zeigt eine Detailansicht nach 7 mit dem Halter 18. Der Halter 18 ist an einem Rand der Abdeckung 12 angeordnet. Dabei weist der Halter 18 zwei Schenkel 19 und 20 auf. Die Schenkel 19, 20 sind bevorzugt in verschiedene Richtungen ausgebildet, sodass ein verbesserter Halt der Abdeckung 12 gegeben ist. Der Schenkel 19 ist bevorzugt U-förmig ausgebildet, um den Rand der Abdeckung 12 zu umgeben. Der andere Schenkel 20 wird entsprechend durch die Abdeckung 12, genauer durch eine hier nicht dargestellte Durchgangsöffnung der Abdeckung gesteckt, um zum Beispiel mit dem Ablagefach 1 zusammenzuwirken.
  • 9a zeigt einen Schnitt A-A nach 7. Hier ist deutlich zu sehen, wie der Schenkel 19 U-förmig ausgebildet ist und den Rand der Abdeckung 12 umgibt. Der andere Schenkel 20 verläuft in etwa vertikal, wohingegen der Schenkel 19 im Wesentlichen horizontal verläuft. Der Schenkel 19 ist zum Durchstecken einer Durchgangsöffnung in der Abdeckung 12 und zum Einstecken in eine unter der Abdeckung 12 befindliche Öffnung in dem Deckelelement 8 ausgebildet.
  • 9b zeigt einen Schnitt B-B nach 7, der leicht versetzt zu Schnitt A-A liegt. Hier sieht man, wie der Schenkel 20 das Deckelelement 8 durchdringt.
  • 9c zeigt eine alternative Ausführungsform des Schnitts nach 9b. Hier durchdringt der den Rand der Abdeckung 12 umgebende Schenkel 19 einen gekrümmten Bereich eines darunter befindlichen Bauteils, beispielsweise eines Kraftfahrzeugbodens. Der Schenkel 20 durchdring die Abdeckung 12, verläuft dann aber neben dem Kraftfahrzeugboden entlang, ohne diesen zumindest teilweise zu durchdringen.
  • 1
    Ablagefach
    2
    Kraftfahrzeugboden
    3
    Formschale
    4
    Wandung
    5
    Auflagebereich
    6
    Stauraum
    7
    Zugriffsöffnung
    8
    Deckelelement
    9
    Gelenkmittel
    10
    Sollknickbereich
    11
    Fugenabschnitt
    12
    Abdeckung
    13
    Überlappungsteil
    14
    Griffelement
    15
    Verbindungsmittel
    16
    Verbindungsmittel
    17
    Rahmen
    18
    Halter
    19, 20
    Schenkel (des Halters)
    B
    Bodenbereich (Kraftfahrzeug)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 0970851 B1 [0005]

Claims (15)

  1. Ablagefach (1) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Bodenbereich (B) eines Kraftfahrzeuginnenraums, zum Verstauen von Gegenständen, umfassend: eine wannen- oder becherförmige Wandung (4) mit einem einen Absatz bildenden Auflagebereich (5), der eine Zugriffsöffnung (7) zumindest teilweise umgibt, und einem Deckelelement (8), das auf dem Auflagebereich (5) unter Bildung mindestens eines Fugenabschnitts (11) mit dem Auflagebereich (5) zum Abdecken der Zugriffsöffnung (7) auflegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Abdecken des Fugenabschnitts (11) vorgesehen sind, um ein Eindringen von Schmutz oder anderen Gegenstände in den Fugenabschnitt (11) zu verhindern.
  2. Ablagefach (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel einen Überlappungsteil (13) aufweisen, der in einer abdeckenden Position des Deckelelements (8) den Fugenabschnitt (11) zumindest teilweise abdeckt.
  3. Ablagefach (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsteil (13) in das Deckelelement (8) integriert ist.
  4. Ablagefach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel eine Abdeckung (12) umfassen, die an dem Deckelelement (8) auf einer der Wandung (4) abgewandten Seite angeordnet ist.
  5. Ablagefach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsteil (13) integriert an der Abdeckung (12) ausgebildet ist.
  6. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (12) über ein Verbindungsmittel (16) lösbar mit dem Deckelelement (8) verbindbar ist.
  7. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (16) einen im Wesentlichen formschlüssig an der Abdeckung (12) anbringbaren Halter (18) mit einem Bodenrastmittel umfassen.
  8. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (18) zwei im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen wirkende Schenkelbereiche (19, 20) aufweist, um einen sicheren Halt der Abdeckung (12) zu realisieren.
  9. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel ein von dem Fugenabschnitt (11) abragend anordenbares Griffelement (14) umfassen, um ein Greifen des Deckelelements (8) im Wesentlichen fugenabschnittsfrei zu realisieren.
  10. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (14) mit der Abdeckung (12) und/oder dem Deckelelement (8) verbunden ist.
  11. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (8) über Gelenkmittel (9) mit der Wandung (4) öffenbar verbunden ist, um ein Zugriff durch die Zugrifföffnung (7) durch Aufklappen des Deckelelements (8) zu realisieren.
  12. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkmittel (9) an dem Deckelelement (8) und/oder der Abdeckung (12) angeordnet sind.
  13. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkmittel (9) filmscharnierartige mit einem Sollknickbereich (10) ausgebildet sind.
  14. Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkmittel (9) lösbar ausgebildet sind, um das Deckelelement (8) und/oder die Abdeckung (12) von der Wandung (4) abzunehmen.
  15. Kraftfahrzeug mit mindestens einem Ablagefach (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 14.
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