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DE102004057400B4 - Anordnung bestehend aus einem Verkleidungsteil und einem Bauteil - Google Patents

Anordnung bestehend aus einem Verkleidungsteil und einem Bauteil Download PDF

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Abstract

Anordnung bestehend aus einem Verkleidungsteil und einem Bauteil, mit einer Abdeckung zumindest eines Teilbereichs des Bauteils, wobei das Verkleidungsteil zumindest einen mit dem Bauteil in Wirkverbindung bringbaren, an der dem Bauteil in Montageposition zugewandten Seite des Verkleidungsteils angeordneten, federbelasteten, in eine gegen die Federbelastung lösbare Verbindung mit dem Bauteil bringbaren Metallclip (3, 3') als Befestigungsmittel aufweist und der Metallclip einen federnden Bügel (5) mit einem ersten Schenkel (6) und mit einem zweiten Schenkel (7) aufweist, wobei die zwei Schenkel (6, 7) V-förmig verbunden sind, der erste Schenkel (6) an dem Verkleidungsteil (2) anordenbar ist, der zweite Schenkel (7) frei ist, der zweite Schenkel (7) eine Rastaufnahme (9) zur Ausbildung einer Rastverbindung mit dem Bauteil unter der Federwirkung des Bügels (5) aufweist und der Bügel (5) über eine Stirnseite des ersten Schenkels (6) mit einer Grundplatte (4) einstückig verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (4) an dem Verkleidungsteil (2) in...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Anordnungen dieser Art, die zur Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauteil und insbesondere zur Abdeckung eines Teilbereichs des Bauteils, beispielsweise einer Öffnung, eingesetzt werden, sollen einerseits unverlierbar und andererseits lösbar an dem Bauteil angeordnet werden.
  • Hierzu ist es beispielsweise bei der Befestigung einer Sitzrückenverkleidung in Fahrzeugen der Patentanmelderin bekannt, das Verkleidungsteil in die Öffnung des Sitzrückens durch entsprechende Mittel einzuhaken und durch eine oder mehrere Schraubverbindungen an dem Sitz zu sichern. Auf diese Weise ist eine sichere, aber lösbare Anordnung des Verkleidungsteils an dem Bauteil gewährleistet.
  • Die US 2,537,662 zeigt zwei durch eine bügelartige, V-förmige Federklemme mit einem freien Schenkel verbindbare Bauteile, wobei die Federklemme in einer Führung des ersten Bauteils verschiebbar und in dieser Führung zu einer Öffnung in dem zweiten Bauteil positionierbar ist. In der Montageposition wird dabei zum Sicherstellen einer festen und klapperfreien Anordnung der freie Schenkel der Federklemme gegen den zweiten Schenkel des Bügels gedrückt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verkleidungsteil in möglichst platzsparender und einfach zu montierender Weise sicher und betriebssicher lösbar an einem Bauteil anzuordnen.
  • Hierzu wird bei einer gattungsgemäßen Anordnung eine Ausbildung mit den Merkmalen des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
  • Indem das Halteelement an der dem Bauteil in Montageposition zugewandten Seite, also auf der Innenseite des Verkleidungsteils angeordnet ist, tritt das Halteelement auf der in der Regel sichtbaren Außenseite des Verkleidungsteils weder selbst, noch durch Mittel zur Anordnung, optisch oder durch entsprechend notwendigen Bauraum in Erscheinung. Das Halteelement kann mit dem Bauteil in eine lösbare Verbindung gebracht werden, wobei das Halteelement federbelastet ausgebildet ist. Diese Federbelastung des Halteelementes sichert dieses und damit auch das Verkleidungsteil in der Verbindung mit dem Bauteil, wobei das Lösen der Verbindung nur gegen diese Federbelastung möglich ist.
  • Es ist weiter günstig, die Grundplatte mit dem Bügel im Randbereich des Verkleidungsteils mit einem in Richtung des Randes der Verkleidung weisenden, freien Schenkel des Bügels anzuordnen. Um die Anordnung des Verkleidungsteils an dem Bauteil lösbar zu gestalten, wird die Grundplatte mit dem Bügel so an dem Verkleidungsteil angeordnet, dass ausgehend von dem Rand des Verkleidungsteils der freie Schenkel des Bügels, mit dem die Verbindung gesichert ist, mit einer Kraft beaufschlagt werden kann. Die Zugänglichkeit vom Rand des Verkleidungsteils ausgehend ist notwendig, da das Halteelement an der Innenseite des Verkleidungsteils angeordnet und somit von der Außenseite des Verkleidungsteils nicht ohne Weiteres zugänglich ist. Der Zugang zu dem Bügel erfolgt dabei ohne ein Durchgreifen des Verkleidungsteils entlang dessen Innenseite.
  • Während das Verbinden des Verkleidungsteils mit dem Bauteil ohne weitere Hilfsmittel durch Einclipsen und Zusammenwirken von Rastaufnahme und Rastnase erfolgen kann, muss für das Lösen der Verbindung der freie Schenkel des Bügels durch einen Krafteintrag verformt werden, um die Rastverbindung freizugeben, wobei das Verkleidungsteil mit Vorteil eine von dessen Rand ausgehende und zu dem freien Schenkel des Bügels weisende Führung aufweist. Entlang dieser Führung kann beispielsweise ein Werkzeug oder sonstiges Hilfsmittel zur Beaufschlagung des freien Schenkels zielgenau geführt werden, obwohl Bügel und Schenkel des Halteelements an der Innen- und damit an der sichtabgewandten Seite des Verkleidungsteils angeordnet sind.
  • Mit Vorteil ist das Halteelement ein federnder, an dem Verkleidungsteil angeordneter Metallclip, mit dem das Halteelement und damit auch das Verbindungsteil an dem Bauteil anclipsbar und durch den Metallclip federnd gehaltert ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Metallclip ein federnder Bügel mit einem am Verbindungsteil festgelegten ersten Schenkel und einem zweiten, freien Schenkel. Die federnde Wirkung des Bügels ergibt sich aus der Beweglichkeit des freien Schenkels, wobei der freie, zweite Schenkel über den ersten Schenkel des Bügels an dem Verkleidungsteil festgelegt ist. Um das Verkleidungsteil mit dieser Ausbildung an dem Bauteil sichern zu können, weist weiter mit Vorteil der freie, zweite Schenkel des Bügels eine Rastaufnahme auf, die mit einer entsprechenden, korrespondierenden Ausbildung an dem Bauteil beim Einclipsen des Verkleidungsteils in Wirkverbindung tritt. Die Lösung der Verbindung kann durch eine Kraftbeaufschlagung des freien Schenkels gegen dessen Federkraft erfolgen. Hierzu ist der Bügel in sinnvoller Weiterbildung aus Federstahl, da mit diesem Material das Erzeugen einer Federkraft bei Verformung des freien Schenkels des Bügels sichergestellt ist. Ebenso kann der Bügel aus einem anderen, diese Federwirkung aufweisenden Material ausgebildet sein, um die gewünschten Eigenschaften zu erzielen.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Bügel einstückig mit einer an dem Verbindungsteil festlegbaren Grundplatte. Die Grundplatte kann an dem Verkleidungsteil mit entsprechenden Mitteln angeordnet werden, wobei die Funktion des Bügels von der Anordnung an der Grundplatte unabhängig ist. Durch die einstückige Ausbildung ist der Bügel in seiner federnden Funktion über die Grundplatte an dem Verkleidungsteil abgestützt.
  • Zur Anordnung der Grundplatte an dem Verkleidungsteil weist diese mit Vorteil Ausnehmungen mit Widerhaken auf, die mit entsprechend ausgebildeten und in die Ausnehmungen eingreifenden oder diese auch durchgreifenden Elementen an dem Verkleidungsteil zusammenwirken.
  • Statt der Befestigung mittels der an den durchgriffenen Ausnehmungen angeordneten Widerhaken, kann das Halteelement in beliebiger anderer Weise, zum Beispiel als so genannter Retainer in einem Pressmaterial oder in einer harzgetränkten Fasermatte des Verkleidungsteils an diesem angeordnet sein.
  • In sinnvoller Weiterbildung ist diese Führung ein durch zwei an dem Verbindungsteil angeordnete Erhebungen gebildeter Kanal, in dem ein Hilfsmittel oder Werkzeug in einfacher und sicherer Weise geführt ist.
  • Mit Vorteil ist der Kanal zur Führung so angeordnet, dass er von der Außenseite des Verkleidungsteils zugänglich ist, da nur auf diese Weise der Zugriff zum Lösen des Verkleidungsteils von dem Bauteil gegeben ist.
  • Weiter mit Vorteil ist die Grundplatte von Teilen des freien Schenkels hintergriffen, wodurch ein Abheben des Schenkels von der Grundplatte bei Kraftbeaufschlagung verhindert ist. Der freie Schenkel kann weitgehend nur in Richtung des ersten Schenkels und gegen die Federwirkung des Bügels verlagert werden, da Teile des freien Schenkels durch diese Ausbildung zwischen der Grundplatte und dem Verkleidungsteil geführt sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Bauteil, an dem das Verkleidungsteil angeordnet ist, ein Frontsitz eines Kraftfahrzeugs. Frontsitze in Kraftfahrzeugen weisen üblicherweise einen offenen Sitzrücken auf, der wegen der normalerweise im Fondbereich gegebenen Platzknappheit mittels eines platzsparenden Verkleidungsteils überdeckt werden soll.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung können der Beschreibung zu dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sowie den einzelnen Patentansprüchen entnommen werden.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 einen Ausschnitt eines Sitzes mit daran angeordneter Verkleidung und einem Hilfsmittel zum Lösen der Verkleidung in teilweiser, geschnittener Darstellung,
  • 2 perspektivische Ansicht der Innenseite des Verkleidungsteils mit dem Halteelement,
  • 3 die Oberseite des Halteelements in perspektivischer Darstellung,
  • 4 die Unterseite des in 3 dargestellten Halteelements in perspektivischer Darstellung.
  • 1 zeigt in vereinfachter Darstellung die Struktur eines Frontsitzes 1 eines Kraftfahrzeugs im Längsschnitt. An seiner Rückseite weist der Frontsitz 1 eine Öffnung auf, die durch ein an dem Sitz angeordnetes Verkleidungsteil 2 überdeckt ist. Die zu überdeckende Öffnung an dem Sitzrücken ermöglicht beispielsweise eine leichtere Montage der Mechanik des Sitzes. Das Verkleidungsteil 2 ist so ausgebildet, dass es wegen der Platzknappheit im Fond eines Kraftfahrzeugs eine möglichst geringe Bauhöhe aufweist und die notwendigen Maßnahmen zur Befestigung an dem Sitz für einen Fahrzeugpassagier optisch nicht sichtbar angeordnet sind.
  • Das Verkleidungsteil 2 ist in seinem oberen, nicht dargestellten Abschnitt in herkömmlicher Weise verschwenkbar an dem Sitz 1 angeordnet, so dass es in seinem unteren Abschnitt über einen als Halteelement 3' ausgebildeten Metallclip 3 aus Federstahl an dem Sitz 1 verclipst werden kann. Der Metallclip 3 ist an dem Verkleidungsteil 2 so angeordnet, dass beide Teile als Einheit montiert werden können. Der Metallclip 3 weist einen an einer Grundplatte 4 angeordneten Bügel 5 auf, wobei der Bügel 5 mit einem an der Grundplatte 4 festgelegten Schenkel 6 und einem freien Schenkel 7 ausgebildet ist. Die beiden Schenkel 6, 7 sind endseitig so miteinander verbunden, dass sie einen Winkel zwischen ca. 45° und 90° bilden. Auch der Schenkel 6 ist unter einem Winkel von ca. 40° an der Grundplatte 4 angeordnet. Der freie Schenkel 7 kann gegenüber dem festgelegten Schenkel 6 und damit auch gegenüber der Grundplatte 4 und dem Verkleidungsteil 2 gegen die Federkraft verschwenkt werden.
  • Beim Einclipsen des Verkleidungsteils 2 an den Sitz 1 wird der freie Schenkel 7 des Bügels 5 entlang einem Anschlag 8 der Struktur des Sitzes 1 geführt, wobei der freie Schenkel 7 aufgrund seiner winkligen Anordnung gegenüber der Grundplatte 4 und damit auch gegenüber dem Verkleidungsteil 2 durch den Anschlag 8 gegen seine Federkraft in Richtung des an der Grundplatte festgelegten, ersten Schenkels 6 gedrückt wird.
  • In dem zweiten, freien Schenkel 7 ist eine Rastaufnahme 9 ausgeformt, in die der Anschlag 8 des Sitzes 1 bei Erreichen der endgültigen Position des Verkleidungsteils 2 einschnappt, in der das Verkleidungsteil 2 durch das Zusammenwirken der Rastaufnahme 9 und des in die Rastaufnahme eingreifenden Anschlags 8 an dem Sitz 1 gehaltert ist. Durch die Federkraft der Schenkel 6, 7 des Bügels 5 wird der freie Schenkel 7 mit im Bereich seiner Rastaufnahme 9 gegen den Anschlag 8 gedrückt.
  • Ein Freisetzen der Verbindung erfolgt durch Einfluss von außen, indem der freie Schenkel 7 des Bügels 5 gegen seine Federkraft so in Richtung des festgelegten Schenkels 6 bewegt wird, dass der Anschlag 8 des Sitzes 1 aus der Rastaufnahme 9 des freien Schenkels 7 freikommt und nach dem Wegfall dieser Verbindung das Verkleidungsteil 2 von dem Sitz 1 abgenommen werden kann.
  • 1 zeigt hierzu des Weiteren beispielhaft einen Schraubendreher 10, dessen Spitze 11 an der Innenseite des Verkleidungsteils 2 entlang zu dem freien Schenkel 7 des Bügels 5 geführt ist, um die Clipverbindung zu lösen.
  • Da die Spitze 11 des Schraubendrehers 10 an der für die montierende Person nicht sichtbaren Innenseite des Verkleidungsteils 2 geführt werden muss, ist an dieser Innenseite des Verkleidungsteils 2, ausgehend von dessen unterem Rand 12, bis in dem Bereich des freien Schenkels 7 ein Kanal 13 zur Führung vorgesehen. Dieser Führungskanal für den Schraubendreher 10 oder ein äquivalentes Montagewerkzeug kann an die Innenseite des Verkleidungsteils 2 angeformt, beispielsweise angespritzt, sein.
  • 2 zeigt die Innenseite des Verkleidungsteils 2 mit dem Metallclip 3 und dem zu dem Metallclip 3 führenden Führungskanal 13, der durch die Erhebungen 13A, 13B begrenzt ist. Der Metallclip 3 weist, wie in den 3 und 4 näher ausgeführt, Ausnehmungen auf, mit denen er an vorstehenden Elementen 14 des Verkleidungsteils 2 angeordnet ist. Die vorstehenden Elemente 14 des Verkleidungsteils 2 durchgreifen dabei die Ausnehmungen des Metallclips und treten in Wirkverbindung mit diesem.
  • 3 zeigt den aus Federstahl einstückig hergestellten Metallclip 3 bestehend aus einer Grundplatte 4 und dem sich von der Grundplatte erhebenden Bügel 5, der im Wesentlichen aus zwei im Winkel von ca. 70° verbundenen Schenkeln 6, 7 besteht. Mit dem Schenkel 6 geht der Bügel 5 einstückig in die Grundplatte 4 des Metallclips 3 über, während der Schenkel 7 ein freies Ende aufweist. Indem auch der festgelegte Schenkel 6 des Bügels 5 in einem Winkel von ca. 70° zu der Grundplatte 4 angeordnet ist, führt eine Krafteinwirkung auf den freien Schenkel 7 zu einer doppelten Federwirkung, da dabei sowohl der Schenkel 7 in Richtung des Schenkels 6 als auch der Schenkel 6 in Richtung eines vergrößerten Winkels gegenüber der Grundplatte 4 gedrückt wird. Dies erfolgt jeweils gegen die federnde Kraft der beiden Schenkel 6, 7.
  • Die beiden Schenkel des Bügels bilden in ihrer Grundausrichtung ein auf der Grundplatte stehendes Dreieck. Die angegebenen Winkel sind als beispielhaft zur Erzielung der gewünschten Wirkung anzusehen.
  • Während sich der Schenkel 6 linear erstreckt, ist der freie Schenkel 7 in drei Abschnitte unterteilt. Einen ersten Abschnitt, der direkt an den Schenkel 6 anschließt und mit diesem den vorstehend beschriebenen Winkel bildet, einen zweiten Abschnitt, der die Ausformung für die Rastaufnahme 9 bildet, wobei in diesem Bereich der Schenkel in unbelastetem Zustand einen Winkel von etwa 90° mit der Grundplatte 4 bildet, und einen dritten Abschnitt, der einen in etwa rechten Winkel mit dem vorhergehenden Abschnitt bildet und weitgehend in einer Ebene mit der Grundplatte 4 liegt.
  • Der mit der Grundplatte 4 einstückige Bügel 5 ist aus einem Streifen der Grundplatte gebildet, der vom Rand der Grundplatte aus an seinen Längsseiten von der Grundplatte getrennt und nur noch an einer Stirnseite mit der Grundplatte verbunden ist. Dieser Streifen der Grundplatte ist dann zu dem Bügel mit den entsprechend ausgebildeten Schenkeln geformt.
  • Die Grundplatte 4 weist des Weiteren Ausnehmungen 15 auf, mit denen der Metallclip 3 an korrespondierenden Vorsprüngen an der Innenseite des Verkleidungsteils 2 angeordnet werden kann. An den Ausnehmungen 15 angeordnete Widerhaken 16 bilden bei der Anordnung des Metallclips 3 an dem Verkleidungsteil 2 einen Kraftschluss mit den die Ausnehmungen 15 durchgreifenden, in 2 gezeigten Vorsprüngen 14 des Verkleidungsteils 2.
  • Zur Erhöhung der Steifigkeit der Grundplatte 4 weist diese in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Sicken 17 auf, die parallel und zu beiden Seiten des mittig an der Grundplatte 4 angeordneten Bügels 5 eingeformt sind.
  • Wie in 4 gezeigt, weist der parallel zur Grundplatte 4 angeordnete Endabschnitt des freien Schenkels 7 des Bügels 5 an seinen Seiten jeweils einen ebenfalls zu der Grundplatte 4 parallelen und diese hintergreifenden Teilbereich 18A, 18B auf. Diese Teilbereiche 18A, 18B verhindern, dass der Bügel 5 bei Beaufschlagung durch das Demontagewerkzeug von der Grundplatte 4 abhebt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass sich sowohl der Schenkel 7 als auch der Schenkel 6 bei Kraftbeaufschlagung nur entlang der Grundplatte 4 bewegen. Hierzu weist die Grundplatte 4 als Absicherung an ihrer Unterseite auch Einformungen 19A, 19B auf, in denen die die Grundplatte 4 hintergreifenden Bereiche 18A, 18B des freien Schenkels 7 geführt sind. In der Montageposition des Metallclips 3 an dem Verkleidungsteil 2 ist der Bewegungsspielraum der Bereiche 18A, 18B des freien Schenkels 7 auf die Einformungen 19A, 19B beschränkt, da die Grundplatte 4 des Metallclips 3 mit ihrer Unterseite der Innenseite des Verkleidungsteils 2 anliegt und lediglich im Bereich dieser Einformungen 19A, 19B von diesem beabstandet ist.
  • Mit der Erfindung ist sichergestellt, dass ein Verkleidungsteil an einem Sitz in einem Kraftfahrzeug so angeordnet werden kann, dass die Befestigung lösbar aber für Passagiere optisch nicht sichtbar ist und die Befestigung allein an der Innenseite der Verkleidung, also ohne Reduzierung des Platzangebots hinter dem Sitz, angeordnet ist. Dennoch kann das Verkleidungsteil durch den federnden Metallclip mittels eines einfachen Demontagewerkzeugs zerstörungsfrei demontiert werden.

Claims (7)

  1. Anordnung bestehend aus einem Verkleidungsteil und einem Bauteil, mit einer Abdeckung zumindest eines Teilbereichs des Bauteils, wobei das Verkleidungsteil zumindest einen mit dem Bauteil in Wirkverbindung bringbaren, an der dem Bauteil in Montageposition zugewandten Seite des Verkleidungsteils angeordneten, federbelasteten, in eine gegen die Federbelastung lösbare Verbindung mit dem Bauteil bringbaren Metallclip (3, 3') als Befestigungsmittel aufweist und der Metallclip einen federnden Bügel (5) mit einem ersten Schenkel (6) und mit einem zweiten Schenkel (7) aufweist, wobei die zwei Schenkel (6, 7) V-förmig verbunden sind, der erste Schenkel (6) an dem Verkleidungsteil (2) anordenbar ist, der zweite Schenkel (7) frei ist, der zweite Schenkel (7) eine Rastaufnahme (9) zur Ausbildung einer Rastverbindung mit dem Bauteil unter der Federwirkung des Bügels (5) aufweist und der Bügel (5) über eine Stirnseite des ersten Schenkels (6) mit einer Grundplatte (4) einstückig verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (4) an dem Verkleidungsteil (2) in einer definierten Position festgelegt ist, und das Verkleidungsteil (2) einen weitgehend von dessen Rand (12) ausgehenden Kanal (13) aufweist, wobei der in der Montageposition zwischen dem Verkleidungsteil und dem Bauteil liegende Kanal zu dem Schenkel (7) führt, der in der Montageposition nach einem Einschnappen eines Anschlags (8) des Bauteils in die Rastaufnahme des Schenkels (7) weitgehend federspannungsfrei ist, und wobei mit dem Kanal (13) ein Montagewerkzeug von der Außenseite des Verkleidungsteils (2) zu dem freien, zweiten Schenkel (7) führbar ist, so dass ein Lösen der Rastverbindung möglich ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Grundplatte (4) einstückige Bügel (5) aus einem vom Rand der Grundplatte aus an seinen Längsseiten von der Grundplatte getrennten und nur noch an einer Stirnseite mit der Grundplatte (4) verbundenen Streifen der Grundplatte gebildet ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (4) Ausnehmungen (15) mit Widerhaken (16) aufweist.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (13) durch zwei an dem Verkleidungsteil (2) angeordnete Erhebungen (13A, 13B) gebildet ist.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (4) von Teilbereichen (18A, 18B) des freien Schenkels (7) hintergriffen ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (5) aus Federstahl ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil, an dem das Verkleidungsteil (2) angeordnet ist, ein Frontsitz (1) eines Kraftfahrzeugs ist.
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