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Die
Erfindung betrifft zunächst
eine Konstruktionseinheit zur dauerhaften Erstellung von mit Eis überzogenen
Gegenständen.
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Eine
derartige Konstruktionseinheit ist aus dem druckschriftlich nicht
nachweisbaren Stand der Technik lediglich im Zusammenhang mit dem
Bau und der Konstruktion von Eisbahnen bekannt, bei der insbesondere
bei großen
Flächen
mittels eines Netzes von Kühlschläuchen und/oder
Rohren eine dauerhafte Eisfläche
geschaffen werden kann.
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Darüber hinaus
ist aus der
DE 202
00 086 U1 eine ganz spezielle, aus konischen Rohren bestehende
Basisstruktur für
einen Eiskletterturm bekannt, bei dem am Außenumfang der Rohre Kühlleitungen angeordnet
sind, die von Kühlflüssigkeit
durchströmt werden.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht jedoch nunmehr darin, eine verbesserte
Konstruktionseinheit sowie ein zugehöriges Verfahren zur dauerhaften
Erstellung von mit Eis überzogenen
Gegenständen
zu schaffen, bei der es auf sehr einfache Weise möglich ist,
auf unterschiedlichen, dreidimensionalen Gegenständen dauerhaft eine dicke Eisschicht
zu erhalten.
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Die
Lösung
der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruches 1.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
hat zunächst
einmal den wesentlichen Vorteil, dass sie einen universell einsetzbaren,
flächigen
sowie selbsttragenden, als Kühlkörper ausgebildeten
Hohlkörper zur
Verfügung
stellt, der in einfacher Weise in einen Kühlkreislauf eingliederbar ist
und darüber
hinaus auch Teil der Tragkonstruktion unterschiedlichster Gegenstände darstellen
kann.
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Diese
Art der Konstruktion weist den Vorteil auf, dass die Zahl der für den Aufbau
der Konstruktionseinheit notwendigen Teile und damit auch die Herstellung
und Montage vereinfacht werden könnte.
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Auch
ist es möglich
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Konstruktionseinheit
den allseitigen Eisüberzug
dauerhaft zu erhalten.
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Erfindungsgemäß können die
Konstruktionseinheiten Gegenstände
bilden, die die Form eines Eismöbels,
wie Stuhl, Tisch, Theke, Barhocker, Schrank oder auch die Form eines
Hauses bzw. die Form einer Eisrutsche oder einer Eisbahn zum Eiskegeln
oder Eisjoulen aufweisen.
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Die
vorgenannte Aufzählung
zeigt, dass der Gestaltung von mit Eis überzogenen Gegenständen durch
die erfindungsgemäße Konstruktionseinheit grundsätzlich nahezu
keine Grenzen gesetzt sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die Tragkonstruktion aus Hohlprofilrohren aufgebaut,
an denen die flächigen
Kühlkörper befestigt
werden.
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Die
vorgenannte Tragkonstruktion kann bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung auf einem großflächigen,
vorzugweise aus Hohlprofilen bestehenden Unterbau gelagert sein.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass Tragkonstruktion
und Unterbau eines Gegenstandes auf einer Holzpalette angeordnet
sind, in deren Hohlräumen
Vor- und Rücklaufverteiler
angeordnet sind. Diese erfindungsgemäße Vorrichtung weist nicht
nur den Vorteil des einfachen Aufbaus, sondern auch den des einfachen
Transports auf.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 9 bis
11.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur dauerhaften Erstellung
von mit Eis überzogenen
Gegenständen.
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Ausgehend
von der oben genannten Aufgabe besteht die Lösung dieser Aufgabe aus den
Merkmalen des Anspruches 12.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist letztlich
dadurch gekennzeichnet, dass ein Werbeträger, vorzugsweise aus einer
bedruckten Textilie, in den Eispanzer eingefroren wird.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Stuhls einschließlich einer Sprühvorrichtung,
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2 eine
Seitenansicht des in 1 dargestellten Stuhles,
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3 eine
schematische Darstellung des Strömungsverlaufes
in einem auf einer Palette angeordneten Stuhl,
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4 eine
Darstellung des Strömungsverlaufes
bei einem Stuhl gemäß 3 einschließlich einer
Vorrichtung zur Kühlung
des Kälteträgers,
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5 bis 7 Darstellungen
einer Holzpalette mit Aufnahmeräumen
für Vor-
und Rücklauf,
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8 und 9 eine
Darstellung beispielhafter Möbel,
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10 bis 12 Darstellungen
von Seitenwänden
eines Hauses,
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13 und 14 Darstellungen
einer Eiskegel- bzw. Eisjoulbahn und
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15 und 16 eine
schematische Darstellung einer Eisrutsche.
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In
den Zeichnungen ist insgesamt eine Konstruktionseinheit zur dauerhaften
Erstellung von mit Eis überzogenen
Gegenständen
mit der Bezugsziffer 10 gekennzeichnet.
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Die 1 zeigt
eine Konstruktionseinheit 10 in Form eines Stuhles, welche
eine Tragkonstruktion 11, flächige Kühlkörper 12, die als Kühlplatten ausgebildet
sind, sowie einen aus Hohlprofilen 13 gebildeten Unterbau 14 aufweist.
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Die
Kühlplatten 12 sind
auf nicht dargestellte Weise an der Tragkonstruktion 11 befestigt,
welche sich ebenfalls aus Hohlprofilrohren 15 zusammensetzt.
Auf nicht dargestellte Weise sind in der 1 die Kühlplatten 12 untereinander
strömungstechnisch
miteinander verbunden.
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Zusätzlich ist
zu erkennen, dass die als Stuhl ausgebildete Konstruktionseinheit 10 von
einer dicken Eisschicht E allseitig umgeben ist.
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Zusätzlich ist
in der 1 eine Sprüheinrichtung
S zur Erstellung der Eisschicht E zu erkennen, welche aus einem
Wasserbehälter 16,
einer Druckerhöhungspumpe 17,
Verbindungsschläuchen 18 und mindestens
einer Sprühpistole 19 gebildet
wird. Mit Hilfe dieser Sprüheinrichtung
S wird ein feiner Sprühnebel
auf die als Stuhl ausgebildete Konstruktionseinheit 10 aufgebracht,
wobei aufgrund der Tatsache, dass diese Konstruktionseinheit 10 durch
eine noch nachfolgend zu beschreibende Kühleinrichtung nur eine Temperatur
von ca. –10°C bis –13°C aufweist, sich
der Sprühnebel
direkt als zunehmend dicke Eisschicht E niederschlägt.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
dass ein geschlossener Raum als nicht dargestellte Vereisungskammer
so ausgebildet wird, dass darin eine Vielzahl von Sprühdüsen angeordnet
ist, die eine beispielsweise als Stuhl ausgebildete Konstruktionseinheit 10 gleichzeitig
von allen Seiten dauerhaft zum Zwecke der Eisbildung besprühen.
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In
der 2 ist lediglich die als Stuhl ausgebildete Konstruktionseinheit 10 gemäß 1 in
Seitenansicht dargestellt, wobei der grundsätzliche Aufbau aus Tragkonstruktion 11,
flächigen
Kühlplatten 12,
einen aus Hohlprofilen 13 aufgebauten Unterbau 14 einschließlich des
Eispanzers E besser zu erkennen ist.
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In
den 3 und 4 ist schematisch am Beispiel
der als Stuhl ausgebildeten Konstruktionseinheit 10 eine
komplette Kühleinrichtung 20 zur
Kühlung
eines Kälteträgers dargestellt.
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Zunächst einmal
sind sämtliche
flächigen Kühlplatten 12 über einen
Vorlaufverteiler 21 und einen Rücklaufverteiler 22 an
die Kühleinrichtung 20 angeschlossen.
Bezüglich
der Kühlplatten 12 sind Vorlaufleitungen
VL und Rücklaufleitungen
RL zu erkennen, wobei die Vorlaufverteiler 21 und
die Rücklaufverteiler 22 unterhalb
der als Stuhl ausgebildeten Konstruktionseinheit 10 in
Hohlräumen 23 einer
Palette 24 angeordnet sind.
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Ausgehend
von der Kältemaschine 25 wird der
auf –13°C herunter
gekühlte
Kälteträger – vorzugsweise
ein Wasser-Glykol-Gemisch – dem
Vorlaufverteiler 21 über
eine Leitung 26A zugeführt,
wobei über
die vorgenannten Vorlaufleitungen VL dieses Wasser-Glykol-Gemisch
in jede einzelne Kühlplatte 12 fließt. Die
von Wasser-Glykol-Gemisch durchflossenen Kühlplatten 12 entziehen
ihrer unmittelbaren Umgebung, insbesondere dem sich auf den Kühlplatten 12 niederschlagenden
Sprühnebel
bzw. der Eisschicht, Wärme,
wodurch sich das Wasser-Glykol-Gemisch um ca. 2°C erwärmt und über die Rücklaufleitung RL und
den Rücklaufverteiler 22 durch
die Leitung 26B hindurch zu einem Wasser-Glykol-Speicher 27 fließt. Von
dort strömt
das Wasser-Glykol-Gemisch durch die Wasserpumpe 28 und
tritt dann in die Kältemaschine 25 wieder
ein, in welcher das Wasser-Glykol-Gemisch wiederum auf eine Ausgangstemperatur
von –13°C zurückgekühlt wird.
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Bei
den Vor- und Rücklaufleitungen
handelt es sich vorzugsweise um Kunststoffschläuche, die mit Kupplungen an
den Kühlplatten 12 befestigt
werden.
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In
den 5, 6 und 7 ist die
bereits in den 3 und 4 angedeutete
Palette 24 im Einzelnen dargestellt. Man erkennt, dass
zwei Hohlräume 23 mit
jeweils einem abnehmbaren Deckel 29 versehen sind, und
dass innerhalb dieser Hohlräume 23 Vor-
und Rücklaufverteiler 21, 22 angeordnet
sind.
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Die 8 und 9 zeigen
beispielhafte Ausgestaltungen von Eismöbeln 30 und 31,
die als Tisch bzw. Theke ausgebildet sind. Bei den in beiden Zeichnungen
zu erkennenden flächigen
Teilen, handelt es sich jeweils um Kühlplatten 12, wobei
in beiden Fällen
diese durch eine Tragkonstruktion 11 miteinander verbunden
sind. Zur Vereinfachung der Darstellungen sind die für die strömungstechnischen Belange
notwendigen Einrichtungen weggelassen worden.
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In
den 10 bis 12 sind
Seitenteile 32, 33, 34 eines Eishauses
dargestellt, wobei zum Zwecke der Vereinfachung aus Kühlplatten 12 gebildete Dachflächen weggelassen
worden sind. Auch hier ist es so, dass die flächigen Teile, mit Ausnahme
der mit den Bezugsziffern 35 und 36 gekennzeichneten Fenster
bzw. Tür,
jeweils Kühlplatten 12 darstellen. Auch
ist hier eine Tragkonstruktion 11 nicht zu erkennen, jedoch
an der nicht dargestellten Innenseite vorhanden.
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In
den 13 und 14 erkennt
man eine Eisjoulebahn 38 bzw. eine Eiskegelbahn 37,
welche aus einer Tragkonstruktion 11, aus vorzugsweise
80 × 80
mm Hohlprofilrohre 15, auf denen flächige Kühlplatten 12 (Breite
400 mm, Länge
2400 mm) angeordnet sind, gebildet wird.
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Letztlich
zeigen die 15 und 16 schematisch
eine Eisrutsche 39. Auch hier ist wiederum eine Tragkonstruktion 11 zu
erkennen, wobei die eigentliche Eisrutsche 39 von Kühlplatten 12 ausgekleidet
ist, die ebenfalls eine Breite von 400 mm und eine Länge von
2400 mm aufweisen.