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Die
Erfindung betrifft eine Sanitäranlage,
insbesondere eine Toilettenanlage oder eine Urinalanlage.
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Die
grundsätzliche
Bauweise von Sanitäranlagen
ist in den vergangenen Jahrzehnten unverändert geblieben. Varianten
wie Tiefspüler,
Flachspüler, Kaskaden-WCs
(eine Mischform aus Flach- und Tiefspüler), oder die Art der Befestigung
der Toilettenanlage, ob an der Wand oder auf dem Boden stehend, haben
auf die der Defäkation
folgende Reinigung der Analregion des Körpers keinen Einfluss.
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Viele
Neuentwicklungen betreffen das Design von Toilettenanlagen, insbesondere
so genannte Abluftsauger und After-Duschen samt Trockenföhn, die
unter der Bezeichnung „Po-Dusche”, „Dusch-WC” oder „Japanische
Toilette” mit
einem eingebauten Bidet zur Intimreinigung des menschlichen Körpers vertrieben
werden. Aufgrund von zahlreichen technischen Zusatzeinrichtungen
wie zum Beispiel Temperaturregelung, Regelung des Wasserstroms oder
Regelung der Luftströmung
nehmen sie den Rang eines „Hightech”-WCs ein.
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Derartige
Sanitäranlagen
haben zum Ziel, zur Reinigung der Analregion des Körpers Waschwasser
anstelle von Toilettenpapier zu verwenden, und zwar in Erwartung
einer gründlicheren
Reinigung des Körpers
und aus der praktischen Erwägung
heraus, dass die betreffende Person die Reinigungsprozedur im Sitzen
durchführen
kann. Die eigentliche Körperreinigung übernimmt
ein Bündel
von Wasserstrahlen, das auf die Analregion des Körpers gerichtet ist. Eine Reinigung
mit der Hand (Toilettenpapier oder Verwendung von Einweghandschuhen)
ist nicht vorgesehen und auch aufgrund der Form der Toilettenschüssel zumindest
in Sitzposition nicht möglich.
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Weiterhin
liegt in der Art der Körperreinigung mit
Hilfe eines gerichteten Wasserstrahls ein entscheidender Mangel
des Reinigungsverfahrens. Eine gründliche Reinigung der Analregion
des Körpers
ist insbesondere beim Auftreten von Fissuren, Hämorrhoiden und Prolaps allein
durch eine Wasserdusche nicht möglich.
Vielmehr bleiben nach dem Stuhlgang Kotreste zurück, die mit Toilettenpapier
nur teilweise entfernt, teilweise verschmiert oder durch Warmluft getrocknet
werden. Die damit einhergehende Verschmutzung bleibt in der Regel
unsichtbar, ist aber hygienisch unbefriedigend und im Falle des
Auftretens von Krankheitserregern potenziell gesundheitsschädlich.
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Herkömmliche
Urinalanlagen besitzen den Nachteil, dass eine Reinigung des Penis
und das Abwaschen verbleibender Reste von Urin nicht vorgesehen
ist. Damit offenbart eine herkömmliche
Urinalanlage ebenso wie die oben erwähnte Toilettenanlage einen
starken Verbesserungsbedarf hinsichtlich hygienischer Aspekte.
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Die
Erfindung zielt auf eine erhebliche Verbesserung der Reinigung des
Analbereichs bzw. des Penis des menschlichen Körpers. Diese zusätzliche Reinigung
z. B. mit Seife kann unter fließendem Waschwasser
mit der bloßen
Hand erfolgen, oder aber mit einem Waschlappen oder Einmalhandschuhen,
wobei sich Einmalhandschuhe insbesondere für Pflegefälle eignen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe umfasst die erfindungsgemäße Sanitäranlage eine Toilettenanlage oder
Urinalanlage mit einem Becken, in das ein Spülwasser-Auslass mündet. Zusätzlich ist
dem Becken oberhalb von dessen Bodenbereich ein Waschwasser-Auslass
für die
manuelle Körperreinigung
zugeordnet.
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Aufgrund
des zusätzlichen
Waschwasser-Auslasses wird es der die Toilettenanlage oder Urinalanlage
benutzenden Person möglich,
die Toilettenanlage gleichzeitig zur manuellen Reinigung des Analbereichs
des Körpers
bzw. des Penis zu verwenden.
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Die
Sanitäranlage
ist bevorzugt als Toilettenanlage ausgebildet, die eine Toilettenschüssel mit
einem nach oben offenen Becken umfasst, dessen oberer Beckenrand
einen Sitzbereich definiert und das unterhalb des Sitzbereichs in
einen Siphonbereich übergeht.
Die Toilettenanlage umfasst dabei ferner einen in das Becken führenden
Spülwasser-Auslass,
wobei sich das Becken in Gebrauchslage nach hinten über den
Sitzbereich hinaus erstreckt und hier in einen nach oben offenen
Waschschüsselbereich übergeht.
Auf diese Weise entsteht ein Raum, um im Sitzen mit der Hand (der
eigenen oder der einer Pflegeperson) die Analregion des Körpers zur
Reinigung zu erreichen. Die Reinigung des Analbereichs unter fließendem Wasser
mit Seife ist hygienisch unbedenklich, insbesondere wenn nach vollendetem
Stuhlgang die Hände
nochmals gewaschen werden. Wird die Reinigung von Dritten (z. B.
bei einem Pflegefall) durchgeführt,
bietet sich die Verwendung von Einmalhandschuhen an. Auch die zusätzliche
Anwendung eines Warmluft-Stroms mittels eines geeigneten Gebläses ist
möglich.
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Weiterhin
kann der Waschwasser-Auslass im Bereich eines oberen Randes des
Waschschüsselbereichs
angebracht werden, wo er besonders leicht (z. B. zur Reinigung/Wartung)
zugänglich
ist. Beispielsweise ist es möglich,
den Waschwasser-Auslass direkt auf dem oberen Rand des Waschschüsselbereichs
anzubringen. Alternativ kann der Waschwasser-Auslass auch an einer Wand angebracht
werden, insbesondere dann, wenn auch die Toilettenschüssel direkt
an der Wand angebracht ist. Zusätzlich
kann der Waschwasser-Auslass eine Schwenkdüse umfassen, so dass die Richtung
des aus dem Waschwasser-Auslass austretenden Wassers innerhalb eines
definierten Raumwinkelbereichs variiert werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
mündet
der Spülwasser-Auslass
unterhalb eines Bodens des Waschschüssel-Bereichs zum Sitzbereich
hin in das Toilettenbecken. Dadurch wird verhindert, dass durch
Fäkalien
oder Urin verunreinigtes Spülwasser nach
dem Spülen
des Sitzbereichs in den Waschschüsselbereich
gelangen kann, was die Hygiene der erfindungsgemäßen Toilettenanlage verbessert.
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Weiterhin
kann das Becken nach hinten in Form einer Stufe zum Waschschüsselbereich
ansteigen, wobei der Spülwasser-Auslass
im Bereich der Stufe angeordnet ist. Damit wird es dem Spülwasser nach
Reinigung des Sitzbereichs weiter erschwert, in den Waschschüsselbereich
der Toilettenschüssel
zu gelangen.
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Insbesondere
bietet es sich an, dass in dem Becken oberhalb, insbesondere auf
Höhe seines oberen
Randes, beidseitig des Spülwasser-Auslasses
ein Spülwasser-Lenkwulst
ausgebildet ist. Auch dieser Wulst erfüllt in erster Linie die Funktion,
aus dem Spülwasser-Auslass
austretendes Wasser vom Waschschüsselbereich
fernzuhalten. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Spülwasser-Lenkwulst
dabei ringförmig
ausgebildet, um die Lenkwirkung auf das Spülwasser zu maximieren.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung steht der Waschschüsselbereich über den
Sitzbereich nach oben hervor. Auf diese Weise wird bei der manuellen
Reinigung unerwünschtes
Austreten von Waschwasser aus dem Waschschüsselbereich vermieden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass eine zum Waschschüsselbereich hin offene Toilettenbrille
auf dem oberen Rand des Sitzbereichs der Toilettenschüssel aufliegt,
um den Sitzkomfort für
die die Toilettenanlage benutzende Personen zu verbessern. Beispielsweise
kann die Toilettenbrille U-förmig
ausgebildet sein, aber auch andere Ausgestaltungsformen sind möglich. Auch
ist es beispielsweise möglich,
die Toilettenbrille mittels Gelenken umklappbar in einem hinteren
Abschnitt des Sitzbereichs anzubringen. Auf diese Weise wird sowohl
die Reinigung der Toilettenbrille als auch des oberen Randes des Sitzbereichs
erleichtert.
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Eine
bevorzugte Ausführung
der vorliegenden Erfindung betrifft eine Sanitäranlage, die als Urinalanlage
zur Anbringung an einer Wand ausgebildet ist und einen Wandanbringungsbereich
umfasst, von dem aus ein linker und ein rechter Seitenwandabschnitt
der Urinalschüssel
jeweils nach vorne in einen gemeinsamen Frontabschnitt übergeht.
Weiterhin geht ein jeweils oberer Rand der linken und rechten Seitenwandabschnitte
in den oberen Rand des Frontabschnitts über, und die Höhe der Ränder der
Seitenwandabschnitte fallen vom Wandanbringungsbereich in Richtung
zum Frontabschnitt hin ab. Dem Wandanbringungsbereich der Urinalschüssel ist ein
Spülwasser-Auslass
zugeordnet. Der Waschwasser-Auslass ist in einem Abschnitt des Wandanbringungsbereichs
angeordnet, der sich oberhalb des oberen Randes des Frontabschnitts
befindet, oder er ist oberhalb des Wandanbringungsbereichs angeordnet.
Dabei kann der Waschwasser-Auslass
auch direkt an der Wand angebracht sein. In allen Varianten steht
der Waschwasser-Auslass nach vorne hervor. Mit Hilfe des Waschwasser-Auslasses wird Urin
unter fließendem
Wasser abgegeben, anschließend
der Endteil des Penis mit fließendem
Wasser gewaschen, optional mit Seife gereinigt, und abschließend mit
einem Handtuch aus Papier oder Stoff getrocknet. Die Urinalanlage
der vorliegenden Ausführungsform
bietet dabei alle Vorteile handelsüblicher Urinale: bequemes und
kulturell übliches
Urinieren im Stehen ohne Verunreinigung der Umgebung.
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Es
bietet sich an, dass sich die Urinalschüssel der Urinalanlage sowohl
in Draufsicht als auch in Seitenansicht von der Wandung nach vorne
verjüngt. Vorteilhafterweise
beträgt
der Abstand des oberen Randes des Frontabschnitts zum Boden der
Urinalschüssel
10 cm; die Breite der Urinalschüssel
im Bereich des Frontabschnitts beträgt in einer vorteilhaften Variante
ca. 35 cm.
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Unter
einem alternativen Aspekt bietet es sich an, auf den vom Waschwasser-Auslass
getrennten Spülwasser-Auslass
zu verzichten, so dass die Spülung
der Urinalanlage mittels des aus dem Waschwasser-Auslass austretenden Waschwassers erfolgt.
Ein Vorteil dieser Variante besteht darin, dass der Wasserverbrauch
der Urinalanlage erheblich gesenkt werden kann.
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Vorteilhafterweise
umfasst der Wasser-Auslass der Urinalanlage eine Schwenkdüse, mit
der die Austrittsrichtung des Waschwassers innerhalb eines begrenzten
Raumwinkelbereichs variiert werden kann. Dabei ist es vorteilhaft,
wenn der Schwenkbereich der Schwenkdüse derart eingeschränkt ist, dass
das aus dem Wasserauslass austretende Wasser innerhalb des Beckens
auf den Beckenboden trifft.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist in dem oberen Abschnitt
des Wandanbringungsbereichs eine Seifenablage oder ein Seifenspender integriert.
Gegenüber
einem separat montierten Seifenspender bzw. einer separat montierten
Seifenablage vereinfacht die Integration in das Urinalbecken den
Aufwand bei Umbauarbeiten beispielsweise bei einem Ortswechsel.
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In
einer vorteilhaften Variante wird mit Hilfe eines Siebs oder Gitters,
das im Siphonbereich angebracht ist, verhindert, dass Seifenreste
den Abfluss von Spül-
und Waschwasser verhindern oder einschränken.
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Weiterhin
ist es bei der Ausgestaltung der Sanitäranlage vorteilhaft, die Temperatur
des aus dem Waschwasser-Auslasses austretendes Wassers mittels eines
Kalt-/Warmwassermischventils steuerbar zu gestalten.
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Sowohl
der Waschwasser-Auslass als auch die Spülung können bevorzugt manuell durch
einen mechanischen Schalter, beispielsweise einem Fuß- oder Handschalter,
oder automatisch durch einen geeigneten, beispielsweise berührungslosen
Sensor gesteuert werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an Hand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren näher
erläutert.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Toilettenanlage.
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2 zeigt
eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Toilettenanlage.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Toilettenanlage.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Urinalanlage.
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Die 1 und 2 zeigen
eine allgemein mit 1 bezeichnete erfindungsgemäße Toilettenanlage in
Form eines so genannten Flachspülers.
Die Toilettenanlage 1 umfasst eine Toilettenschüssel mit
einem Becken 3, in das ein Spülwasser-Auslass 5 mündet. Der
obere Beckenrand des Beckens 3 definiert einen Sitzbereich 7.
Unterhalb des Sitzbereichs 7 geht das Becken 3 nach
unten in einen Siphonbereich 9 über, und in Gebrauchslage nach
hinten über den
Sitzbereich 7 hinaus in einen nach oben offenen Waschschüsselbereich 11.
Das Becken 3 steigt dabei nach hinten in Form einer Stufe 13 zum
Spülwasser-Auslass 5 hin
an. Der Spülwasser-Auslass 5 mündet im
Bereich der Stufe 13. Beidseitig des Spülwasser-Auslasses 5 ist
ein Spülwasser-Lenkwulst 15 ausgebildet,
der aus dem Spülwasser-Auslass 5 austretendes
Wasser vom Waschschüsselbereich 11 fernhält. Im Ausführungsbeispiel
ist der Spülwasser-Auslass 5 vollständig unterhalb
eines Bodens 17 des Waschschüsselbereichs angeordnet und
mündet zum
Sitzbereich 7 hin in das Becken 3. Ferner ist
ein Waschwasser-Auslass 19 auf einem oberen Rand 21 des
Waschschüsselbereichs
angebracht, der eine justierbare Schwenkdüse 20 umfasst. Selbstverständlich kann
die Montage des Waschwasser-Auslasses 19 auch in einem
anderen geeigneten Abschnitt des Waschschüsselbereichs 11 erfolgen.
Auf dem oberen Rand 23 des Sitzbereiches 7 ist
eine zum Waschschüsselbereich
hin offene, U-förmige Toilettenbrille 25 zur
Verbesserung des Sitzkomforts angeordnet. Diese ist mittels eines
Gelenks 26 angebracht, das im Übergangsbereich zwischen Sitzbereich 7 und
Waschschüsselbereich 11 angeordnet
ist, um aufklappbar auf dem oberen Rand 23 des Sitzbereiches 7 aufzuliegen.
Alternativ ist es selbstverständlich
auch möglich,
auf die Toilettenbrille zu verzichten.
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3 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel,
in dem die Toilettenschüssel
in Form eines so genannten Tiefspülers ausgebildet ist. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der Bereich eines Bodens 27 des Beckens 3a unterhalb
des Sitzbereiches 7a nicht wie beim Flachspüler (siehe 1)
im Wesentlichen horizontal ausgebildet, sondern geht direkt schräg nach unten
abfallend in den Siphonbereich 9a über, ohne dass das Becken in
Form einer Stufe nach hinten zum Waschschüsselbereich 11a ansteigt.
Wie beim Flachspüler
kann die Lenkung des Spülwassers auch
hier mittels des Spülwasser-Lenkwulstes 15a erfolgen.
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4 zeigt
eine erfindungsgemäße Urinalanlage 29 zur
Anbringung an einer Wand. Die Urinalanlage 29 umfasst einen
Wandanbringungsbereich 31, von dem aus ein linker und ein
rechter Seitenwandabschnitt 33, 35 jeweils nach
vorne in einen gemeinsamen Frontabschnitt 37 übergeht.
Der Wandanbringungsbereich 31, die Seitenwandabschnitte 33 und 35 sowie
der Frontabschnitt 37 definieren ein Becken 3c,
wobei dem Wandanbringungsbereich 31 ein Spülwasser-Auslass 5c zugeordnet
ist. Das Becken 3c weist jeweils einen oberen Rand 41, 43 im
Bereich der Seitenwandabschnitte 33, 35 auf, die
zu einem oberen Rand 45 im Bereich des Frontabschnitts 37 hin
abfallen. Oberhalb des oberen Randes 45 des Frontabschnitts 37 ist
in einem Abschnitt des Wandanbringungsbereichs 31 ein Waschwasser-Auslass 19c,
der eine justierbare Schwenkdüse 20c umfasst,
angebracht. Optional kann auf den Spülwasser-Auslass 5c verzichtet
werden, wenn sichergestellt ist, dass dessen Funktion vom Waschwasser-Auslass 19c mit übernommen wird.
Ebenfalls in einem oberen Abschnitt des Wandanbringungsbereichs 31 ist
eine Seifenablage 51 integriert. Alternativ kann an dieser
Stelle auch ein Seifenspender angebracht werden.