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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem beweglichem Dachsystem zum Betrieb des Kraftfahrzeuges in einer ersten Konfiguration mit zumindest teilweise geöffnetem Dach und einer zweiten Konfiguration mit geschlossenem Dach, wobei das Kraftfahrzeug eine Längsachse, eine Querachse und eine Hochachse aufweist und eine Karosserie sowie eine im hinteren Bereich der Karosserie mit der Karosserie über eine erste Gelenkverbindung gelenkig verbundene Heckklappe zur Abdeckung eines unterhalb der Heckklappe vorgesehenen Stauraumes vorgesehen ist, wobei die Heckklappe in einer Ansicht in Richtung der Querachse über die erste Gelenkverbindung um eine erste Drehachse in positiver Drehrichtung drehbar ist, und das bewegliche Dachsystem ein hinteres bewegliches Dachteil aufweist, das bei geschlossenem Dachsystem an der Heckklappe anliegt und dabei eine regendichte Barriere zwischen der Umgebung und dem Innenraums des Fahrzeuges gewährleistet und eine im hinteren Bereich der Karosserie angeordnete zweite Gelenkverbindung vorgesehen ist, über welche das hintere Dachteil gelenkig mit der Karosserie verbunden ist, wobei das hintere bewegliche Dachteil in einer Ansicht in Richtung der Querachse über die zweite Gelenkverbindung um eine zweite Drehachse in negativer Drehrichtung drehbar ist.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene bewegliche Dachsysteme bekannt.
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Dabei ist es im Allgemeinen üblich eine Heckklappe mit einem so genannten Tonneau-Cover oder Verdeckkastendeckel zu versehen. Dieses Tonneau-Cover dient als Klappe zum Abdecken des Stauraums, in welchem zumindest ein Teiles des beweglichen Dachsystems abgelegt werden kann.
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Das Tonneau-Cover ist im Allgemeinen getrennt von der Heckklappe ausgeführt und mit dieser gegebenenfalls über entsprechende Scharniere verbunden und wird über einen geeigneten Mechanismus betätigt.
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In der
DE 10 2006 005 367 B4 sowie der
DE 102 29 808 A1 sind jeweils Verdecke für Cabriolet-Fahrzeuge geoffenbart. Der Kofferraum der Fahrzeuge ist dabei für den Nutzer nur unzureichend zugänglich.
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Aus der
DE 101 40 434 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit einem beweglichen Dach bekannt, wobei die Heckscheibe verschoben werden muss um eine Kollision mit der Heckklappe zu verhindern.
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Aus der
US 6,604,775 B2 ist ein Verdeck für ein Cabriolet mit einem gegenüber einem Heckelement verschwenkbaren Beladedeckel vorgesehen, wodurch ein besonders einfacher Zugang zum Kofferraum möglich ist.
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Aus der
DE 102 18 675 A1 ist ein Verfahren zum Schließen eines Verdecks eines Cabriolet-Fahrzeuges bekannt. Dabei wird das Verdeck in einer Zwischenposition über einen Schnappverschluss an dem Karosserieteil des Cabriolet-Fahrzeuges befestigt.
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Es ist eine der Aufgaben der Erfindung den Stand der Technik zu verbessern und ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. zu entwickeln.
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Diese Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
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Dadurch, dass die erste und die zweite Drehachse koaxial angeordnet sind kann ein gemeinsames Hochklappen und/oder Hochschwenken der Heckklappe mit dem hinteren beweglichen Dachteil erfolgen, ohne dass die regendichte Barriere, welche das hintere bewegliche Dachteil an seiner Auflagefläche an der Heckklappe ausbildet, beeinträchtigt und/oder aufgegeben werden muss.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges sind die Heckklappe und das hintere Dachteil über die erste und die zweite Gelenkverbindung so über die erste und die zweite Drehachse schwenkbar, dass bei einem Aufschwenken der Heckklappe in negativer Drehrichtung über einen vorbestimmten Schwenkbereich der Heckklappe das hintere bewegliche Dachteil gemeinsam mit der Heckklappe schwenkbar und damit einerseits die regendichte Barriere zwischen dem hinteren beweglichen Dachteil und der Heckklappe erhalten bleibt und andererseits der unterhalb der Heckklappe vorgesehene Stauraum zugänglich wird.
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Nach einer besonnderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges wird die regendichte Barriere durch eine entsprechende Dichtung an dem hinteren beweglichen Dachteil gebildet.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs ist die erste und/oder die zweite Gelenkverbindung als Mehrgelenkverbindung ausgeführt, welche nach jeweils einer besonderen Ausführungsform eine Anzahl von Gelenken und eine Anzahl von Lenkern aufweisen.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist die Heckklappe einteilig ausgeführt.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges weist das Fahrzeug zumindest eine Sitzreihe auf und reicht die Heckklappe bei geschlossenem Verdeck unter den hinteren Dachteil in den Innenraum des Fahrzeuges reicht.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges reicht die Heckklappe an die Rückseite der hintersten Sitzreihe des Fahrzeuges heran.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist das bewegliche Dachsystem zumindest teilweise als Verdeck aus einem flexiblen Material, insbesondere einem geeigneten Stoffgewebe und/oder Kunststoffgewebe ausgeführt.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist das bewegliche Dachsystem zur Gänze in dem Stauraum unterhalb der Heckklappe ablegbar.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges weist das Fahrzeug zumindest zwei Sitzreihen auf.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist die Heckklappe durch eine dritte Gelenkverbindung derart mit der Karosserie verbunden, dass die Heckklappe in einer Ansicht in Richtung der Querachse um eine dritte Drehachse in positiver Drehrichtung drehbar und in eine Position schwenkbar ist, in welcher der bewegliche Dachteil in den unterhalb der Heckklappe angeordneten vorgesehenen Stauraum abgelegt werden kann.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist/sind die erste und/oder die zweite und/oder die dritte Gelenkverbindung lösbar ausgeführt, so dass die Heckklappe wahlweise in die positive oder negative Drehrichtung schwenkbar ist.
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Nach einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ist ein Sperrmechanismus vorgesehen, der wahlweise die erste und/oder die zweite und/oder die dritte Gelenkverbindung/Gelenkverbindungen löst und/oder sperrt.
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Nach einer besonderen Ausführungsform sind die erste und/oder die zweite und/oder die dritte Gelenkverbindung jeweils als einfache Drehgelenke ausgeführt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer, nicht-einschränkender Ausführungsbeispiele dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeuges
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2 eine erste Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geschlossenen Zustand befindet
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3 eine zweite Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geschlossenen Zustand befindet
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4 eine dritte Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geschlossenen Zustand befindet
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5 eine vierte Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geöffneten Zustand befindet
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6 eine fünfte Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geöffneten Zustand befindet
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7 eine sechste Teilansicht des Kraftfahrzeuges nach 1, wobei sich das Dachsystem in einem geöffneten Zustand befindet
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In 1 ist ein schematisches Kraftfahrzeug 1 mit einem beweglichen Dachsystem 2 in einer Seitenansicht A sowie in einer Draufsicht B dargestellt. Bei dem beweglichen Dachsystem handelt es sich im dargestellten Fall um ein so genanntes Softtop, also ein Dachsystem aus einem flexiblen Stoff und/oder Material. Die Erfindung eignet sich jedoch ebenso zur Anwendung bei einem so genannten Hardtop, also einem Dachsystem das teilweise aus einem starren Werkstoff, insbesondere einem metallischen Werkstoff oder einem widerstandsfähigen, insbesondere schlagfesten, Kunststoff ausgeführt ist, wobei in diesem Fall zumindest der hintere Teil des Dachsystems aus einem Material, welches im Betrieb des Dachsystems eine geeignete Flexibilität aufweist, hergestellt sein müsste. Wie in 1 ersichtlich weist das Kraftfahrzeug 1 eine Längsachse 3, eine Querachse 4 sowie eine Hochachse 5 auf. Die positiven Richtungen dieser Achsen sind anhand der Pfeilspitzen der Achsen erkennbar in 1 dargestellt. Wie in 1 schematisch ersichtlich ist, weist das Kraftfahrzeug 1 einen Vorderwagen 6, eine Windschutzscheibe 7, eine Heckscheibe 25 sowie einen Hinterwagen 8 auf.
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In den 2 bis 7 ist jeweils ein Abschnitt des Kraftfahrzeuges 1 in einer Seitenansicht dargestellt. In 2 sind dabei die seitliche Fahrzeugkarosserie 9 sowie die erste und die zweite Sitzreihe 10, 11 dargestellt.
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Wie dargestellt schließt an die Windschutzscheibe 7 ein flexibles Verdeck 12 an, welches sich von der Windschutzscheibe 7 bis zur Heckklappe 13 erstreckt. Unterhalb der Heckklappe 13 erstreckt sich, strichliert dargestellt, ein Stauraum 14, welcher beispielsweise als Kofferraum verwendet werden kann. Dieser Kofferraum wird einerseits zur Beladung des Kraftfahrzeuges mit beliebigen Gegenständen, beispielsweise Gepäckstücken, und andererseits zur Ablage des Verdeckes 12 verwendet. Nach einer besonderen Ausführungsform kann dabei der Teil des Stauraumes 14 der zur Ablage des Verdeckes 12 dient von dem übrigen Teil des Stauraumes 14 zumindest teilweise, beispielsweise durch ein Rollo oder eine andere Einrichtung, abgetrennt sein.
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Wie in 3 im Detail dargestellt ist, kann die Heckklappe 13 um eine erste Drehachse 15 aufgeschwenkt werden, so dass der Stauraum 14 bzw. Kofferraum für eine Beladung gut und einfach zugänglich wird. Bezogen auf eine Ansicht in Richtung der Querachse wird die Heckklappe 13 beim Öffnen der Heckklappe 13 dabei in negativer Richtung, wie durch einen ersten Richtungspfeil 36 angedeutet, um die Drehachse 15 gedreht. Wie aus 3 ferner deutlich wird, muss beim Hochschwenken der Heckklappe 13 auch ein hinterer beweglicher Dachteil 16 mit hoch geschwenkt werden. Das ist deshalb nötig, weil die Heckklappe 13 unter den hinteren beweglichen Dachteil 16 reicht und damit gleichzeitig einerseits die Funktion einer Kofferraumklappe und eines Tonneau-Cover bzw. eines Verdeckkastendeckel erfüllt. Das Hochschwenken des hinteren beweglichen Dachteiles 16 erfolgt dabei um eine zweite Drehachse 17. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist dabei die erste Drehachse 15 mit der zweiten Drehachse 17 koaxial ausgerichtet, wodurch ein gemeinsames Hochschwenken der Heckklappe 13 mit dem hinteren beweglichen Dachteil 16 ermöglicht wird. Durch das gemeinsame Hochschenken der Heckklappe 13 und des hinteren beweglichen Dachteiles 16 ist gewährleistet, dass die Barriere 18 zwischen dem Innenraum 19 des Kraftfahrzeuges 1 und der Umgebung 20, welche bei geschlossener Heckklappe 13 und geschlossenem Dachsystem dadurch gebildet wird, dass das hintere bewegliche Dachteil 16 an der Heckklappe 13 dicht anliegt, auch beim Hochklappen bzw. Hochschwenken der Heckklappe 13 gewährleistet bleibt. Dabei ist die Barriere 18 insbesondere derart, beispielsweise über eine geeignete Dichtung, eingerichtet, dass sie regendicht ist, also bei Regen über die Barriere 18 kein Regenwasser in den Innenraum 19 des Kraftfahrzeuges 1 eindringen kann. Nach einer besonderen Ausführungsform weist die Hecklappe 13 eine erste Gelenkverbindung 21 mit der Karosserie 9 des Fahrzeuges auf. Im einfachsten Fall handelt es sich dabei um ein Scharnier, mit welchem die Heckklappe 13 mit der Karosserie 9 des Kraftfahrzeuges beweglich und um die erste Drehachse 15 drehbar verbunden ist. Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist das hintere bewegliche Dachteil 16 eine zweite Gelenkverbindung 22 mit der Karosserie 9 des Fahrzeuges auf. Im einfachsten Fall handelt es sich auch hier um ein Scharnier, mit welchem das hintere beweglich Dachteil 16 mit der Karosserie 9 des Kraftfahrzeuges beweglich und um die zweite Drehachse 17 drehbar verbunden ist. Je nach dem über welche der Drehachsen die Heckklappe gedreht werden soll wird die
Wie in 1 schematisch dargestellt ist, ist der hintere bewegliche Dachteil 16 so ausgeführt, dass ein Hochklappen des hinteren Dachteils 16 auch bei geschlossenem Dach möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eine geeignete Flexibilität des hinteren beweglichen Dachteiles 16 des Softtops vorzusehen, so dass dieses beispielsweise durch ein entsprechendes Falten des Stoffverdeckes ein Anheben des hinteren beweglichen Dachteiles 16 erlaubt. Im Falle eines Hardtops wäre der hintere beweglichen Dachteils 16 des Dachsystems in Art eines Softtops auszuführen.
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Wie aus den 2 und 3 ersichtlich ist, ist die Heckklappe 13 einteilig ausgeführt und reicht unterhalb des hinteren beweglichen Dachteils 16 bis nahe an die hintere im vorliegenden Fall zweite Sitzreihe des Fahrzeugs heran. Damit ersetzt die Heckklappe einerseits das bei Cabriolets übliche Tonneau-Cover bzw. den Verdeckkastendeckel und kann gleichzeitig zumindest teilweise als Hutablage im Fahrzeuginneren verwendet werden.
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In 4 ist ein erster Verfahrensschritt zur Ablage des flexiblen Dachsystems 2 in dem Stauraum 14 ersichtlich. Zur Ablage des flexiblen Dachsystems 2 in dem Stauraum ist eine dritte Gelenkverbindung 23 zwischen der Heckklappe 13 und der Karosserie des Kraftfahrzeuges 1 vorgesehen, so dass die Heckklappe um eine dritte Drehachse 24 in einer Ansicht in Richtung der Querachse 4 in positiver Richtung, wie durch den zweiten Richtungspfeil 37 angedeutet, gedreht und damit geöffnet werden kann. Eine solche offene Stellung der Heckklappe 13 ist in 4 dargestellt. Wie in 4 ersichtlich, ist es bei diesem Aufklappen der Heckklappe in positiver Drehrichtung ebenfalls erforderlich den hinteren beweglichen Dachteil 16 um die zweite Drehachse 17 in negativer Drehrichtung aufzuschwenken um den Teil der Heckklappe 13, welcher bei geschlossenem Dachsystem unterhalb des hinteren beweglichen Dachteiles 16 positioniert ist aus dem Bereich des hinteren beweglichen Dachteils 16 heraus zu schwenken. Durch eine entsprechende Kinematik, die hier im Einzelnen nicht dargestellt ist, ist es möglich, das bewegliche Dachsystem 2 in dem Stauraum 14 des Kraftfahrzeuges 1 abzulegen. 5 zeigt das bewegliche Dachsystem 2 in seiner abgelegten Stellung in dem Stauraum 14 bei geöffneter Heckklappe 13. Wie aus den 5 und 6 ersichtlich ist, wird das bewegliche Dachsystem 2 im oberen Bereich des Stauraums 14 abgelegt, wodurch ein wesentlicher Teil des Stauraums 14 für die Beladung mit anderen Gepäckstücken zur Verfügung steht. Dazu kann die Heckklappe 13, wie in 6 schematisch gezeigt, geöffnet und dabei wiederum um die erste Drehachse 15 aufgeschwenkt werden. Auf diese Weise wird der Stauraum 14 in vorteilhafter Weise für das Beladen zugänglich gemacht. Während in 1 das Kraftfahrzeug 1 in seiner ersten Konfiguration mit geschlossenem Dach dargestellt ist, weist das Kraftfahrzeug in 7 seine zweite Konfiguration mit geöffnetem Dach auf.
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Je nach dem über welche der Drehachsen die Heckklappe 13 gedreht werden soll, wird die erste oder die dritte Gelenkverbindung gesperrt bzw. gelöst, wodurch ein Öffnen der Heckklappe 13 in die eine oder die andere Richtung ermöglicht wird.